Das Wärmepumpendesaster – von Fritz Vahrenholt
Im März 2023 ist die Abweichung der globalen Temperatur vom 30-jährigen Mittel der satellitengestützten Messungen der University of Alabama in Huntsville (UAH) leicht angestiegen, und zwar auf 0,20 Grad Celsius (siehe Grafik oben). Der Temperaturanstieg beträgt im Durchschnitt pro Jahrzehnt seit 1979 lediglich 0,13 Grad Celsius.
Es bleibt dabei: Ab dem 1.1.2024 ist ein Einbau einer Öl -und Gasheizung nicht mehr möglich. Die Möglichkeit, die die Bundesregierung einräumt, bei einer Havarie/Totalausfall der Heizung für drei Jahre eine neue Gasheizung einbauen zu lassen, ist wirklich keine Alternative, denn wer baut für drei Jahre eine neue Gasheizung ein, um sie dann nach drei Jahren durch eine Wärmepumpe ersetzen zu lassen?
„Ziel des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten“
heißt es in §1 des Gesetzentwurfes. Wie Prof. Ganteför in seinem sehenswerten Video zeigen konnte, bringt der Austausch einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe bei dem heutigen Stromerzeugungsmix keinerlei CO2-Entlastung.
Es ist kaum zu glauben. Da plant die Bundesregierung die Bürger nach Schätzungen des Gesetzentwurfs mit Kosten von 45 Milliarden in den nächsten fünf Jahren zu belasten und es ist eine CO2-Mogelpackung?
Die CO2-Emission einer Gasheizung beträgt 0,16 kg pro kwh. Eine Wärmepumpe mit einem üblichen Wirkungsgrad von COP = 3 (COP = Coefficient of performance) macht aus 1 kWh Strom 3 kWh Wärme. Um eine Erdgasheizung mit einer Wärmepumpe zu vergleichen, muss man also den CO2-Fußabdruck einer kWh Strom durch 3 teilen. Das sind 0,172kg/kWh. Bei tiefen Temperaturen im Winter kann die Wärmepumpe auch auf einen COP von 2,5 sinken. Dann ist die Bilanz noch schlechter. Bei COP 3 stösst die Wärmepumpe mehr CO2 aus als eine Erdgasheizung und bei COP 2,5 sogar fast soviel wie eine Ölheizung.(siehe Grafik, alle Zahlen von Ganteför, die Quelle der CO2– Emission des Strommix ist hier).
Woher die Bundesregierung einen zukünftigen Kostenvorteil ableitet, bleibt schleierhaft, denn Sie betreibt ja eine Politik der Stromverknappung. Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke im April 2023 sollen ja im April 2024 noch 10.000 MW Kohlekraftwerke vom Netz gehen. Dass uns der Zubau von Wind und Solar im Winter bei einer Dunkelflaute nicht helfen wird, habe ich in meinem Buch „Die grosse Energiekrise“ vorgerechnet. Daher hat ja auch schon sinnigerweise der Chef der Bundesnetzagentur E-Ladestationen und Anschlüsse von Wärmepumpen als jederzeit abschaltbar erklärt , um Netzzusammenbrüche zu vermeiden. Alles allein auf Strom zu setzen und dann als erstes Kraftwerkskapazität abzustellen ist eine der verantwortungslosesten Entscheidungen dieser Bundesregierung.
Nimmt man allerdings die Planungen der Bundesregierung ernst, etwa 20.000 MW Gaskraftwerke bis 2030 zu bauen, um die blackout-Gefahr zu verringern, dann stellt sich eine noch viel drängendere Frage nach der Sinnhaftigkeit der grünen Energiepolitik dieser Bundesregierung. In 2030 sollen dann etwa 150 Terawattstunden (TWh) Erdgasstrom erzeugt werden. Das entspricht etwa 300 TWh Erdgas (bei wohlmeinendem Wirkungsgrad von 50 % in einem Gaskraftwerk). Zum Vergleich :
277 TWh Erdgas werden in deutschen Haushalten zur Wärmeerzeugung eingesetzt (2022). Die Erdgasversorgung der Bürger soll mit der scheinheiligen Begründung wegfallen, dass man sich von Gasimporten unabhängiger mache (Energiesouveränität). Gleichzeitig plant die Bundesregierung einen großen Ausbau der Gasimporte in der gleichen Größe. Wer kann das dem Bürger erklären ?
Aber – so wird eingewandt werden – die Gaskraftwerke sind doch Wasserstoff-ready !
„Die Ukraine wird an der Atomkraft festhalten. Das ist völlig klar – und das ist auch in Ordnung, solange die Dinger sicher laufen. Sie sind ja gebaut.“