von Fritz Vahrenholt
Bevor wir darauf zu sprechen kommen, wie hilflos und und wie verantwortungslos die Berliner Politik auf die Krise der Energiewende reagiert und Analysen und Antworten von Wissenschaftlern von der Stuttgarter Energiewendetagung ignoriert, werfen wir einen Blick auf die Temperaturentwicklung.
Die Abweichung der globalen Temperatur vom 30-jährigen Mittel der satellitengestützten Messungen der University of Alabama (UAH) ist im Juli 2022 gegenüber dem Juni von 0,06 Grad auf 0,36 Grad Celsius kräftig angestiegen. Damit erreichten die Temperaturen ihren zweithöchsten Stand in einem Juli seit 1998. Die Temperatur steigt seit 40 Jahren um durchschnittlich 0,13 Grad Celsus pro Jahrzehnt.
„Die Atomkraftwerke würden dann im Sommer 2022 weniger Strom produzieren, um über den 31.12.2022 hinaus im ersten Quartal 2023 noch Strom produzieren zu können. Insgesamt würde zwischen heute und Ende März 2023 netto nicht mehr Strom produziert.“
Streckbetrieb bedeutet längere und insgesamt höhere Ausnutzung von Brennstoff über das geplante Zyklusende hinaus und damit die Produktion zusätzlicher Strommengen. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit GRS, eine gemeinnützige Geselllschaft der Bundesrepublik Deutschland und der TÜVs erklärt den Streckbetrieb:
„Am natürlichen Zyklusende kann der Reaktor nicht mehr 100 % Leistung erzeugen. Das wirkt sich dahingehend aus, dass in den Dampferzeugern nicht mehr ausreichend Dampf erzeugt wird. Dadurch fällt der Druck des Dampfes auch entsprechend ab. Mit dem fallenden Druck des Frischdampfes fallen auch dessen Temperatur und durch die Kopplung im Dampferzeuger die Temperatur des Kühlmittels im Reaktor. Das führt wiederum dazu, dass die potenzielle Leistung eines Reaktorblocks langsamer abnimmt. Dieser Prozess läuft ohne menschliche Eingriffe ab…Der Streckbetrieb ist für deutsche Kernkraftwerke genehmigt und auch schon mehrfach (in unterschiedlichen Längen) durchgeführt worden. Ein solcher Betrieb ist für mindestens 80 Tage realisierbar. Da ein Reaktorblock im Streckbetrieb täglich ca. 0,5 % seiner Leistung einbüßt, wäre er nach 80 Tagen noch bei ca. 60 % seiner ausgelegten Leistung.“
Weiter erklären die Minister im Prüfvermerk vom März:
„Die Beschaffung, Herstellung und atomrechtliche Freigabe zur Herstellung neuer Brennelemente für einen funktionsfähigen Reaktorkern dauert im Regelfall 18-24 Monate. Ggf. ist eine Beschleunigung auf ca. 12-15 Monate möglich.“
Umweltministerin und Wirtschaftminister erklärten weiter, dass für einen Weiterbetrieb der drei bereits zum 31.12.2021abgeschalteten Anlagen Brokdorf, Gundremmingen und Grohnde rechtlich Maßnahmen erforderlich wären, die einer „Neugenehmigung“ gleichkämen. Dazu schreibt der Verband Kerntechnik :
„Solange die Genehmigung für den Rückbau nicht bei den Aufsichtsbehörden eingegangen ist, gilt weiterhin ausschließlich die bestehende Betriebsgenehmigung.
Gemäß Atomgesetz erlischt mit den in §7 Abs 1a gesetzten Fristen nur die Berechtigung zum Leistungsbetrieb, die Betriebsgenehmigung indes ist davon nicht berührt.Tatsächlich sind die Genehmigungen aus verwaltungsrechtlicher Sicht immer noch wirksam, da das Gesetz sie nicht aussetzt. Es sollte ausreichend sein, die
Enddaten des vorgenannten §7 1a zu ändern und auf die Festlegung von
Reststrommengen zu verzichten.“
In Wirklichkeit muss die politische Debatte nicht um „Streckbetrieb“ geführt werden, sondern um den Dauerbetrieb von sechs Kernkraftwerken. Das würde die Strommärkte und ihre Preisbildung sofort entspannen.
„Die Debatte über Fracking nützt uns jetzt in dieser Zeit überhaupt nichts. Es dauert Jahre, wenn man es überhaupt machen will, um solche Vorkommen zu erschließen.“
Und er kann hier sehen, wie sich weiteres ideologisch bedingtes Zögern in Verlust von Arbeitsplätzen niederschlägt. Bitte anklicken : Datenbank Deindustrialisierung Deutschlands.
Ein bemerkenswertes Interview mit den vortragenden Prof. Schwarz und Prof. Beckmann veröffentlichte Axel Bojanowski in der WELT.
Die Tagung hatte ein Ergebnis in der Stuttgarter Erklärung, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 26.Juli eingereicht wurde und unter der Nummer 136.760 registriert wurde. Sie wird in zwei Wochen vom Petitonsausschuß veröffentlicht und kann dann mitgezeichnet werden.
Wer meinen dort gehaltenen Vortrag verfolgen will, kann das hier tun. Die Folien habe ich unter vahrenholt.net/publikationen zur Weiterverwendung abgelegt.
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Die Atlas Initiative hat am 29.07.2022 ein schönes Video hervorgebracht, das ich gerne mal verlinken möchte
https://www.youtube.com/watch?v=7PqPxj29hxU
und der super Vortrag vom Dr. Markus Krall ein paar Tage später – gestern oder vorgestern war er noch online – ist leider weg, dieser Vortrag war sehr hörenswert: er umfaßte eine Verfassung, Senkung der Staatsquote auf 12%, Abschaffung aller Steuern außer Umsatzsteuer, Reform der Einwanderungspolitik, uvam. Sensationeller Vortrag jedenfalls 🙂 Es gab auch ein Kobold-Gedicht und ein Versuch der Erklärung, warum so viele Irre hier ihr Unwesen treiben und die Bevölkerung tyrannisieren.
Das Deutsche Strafgesetzbuch äußert sich zum Energieentzug sehr eindeutig:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
Dritter Titel
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
1. Abschnitt
Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 – 92b)
Hier der § 88 Verfassungsfeindliche Sabotage:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__88.html
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen
1. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2. Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen,
3. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder
4. Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen, ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89a.html
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1. eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2. Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3. Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
Achtundzwanzigster Abschnitt
Gemeingefährliche Straftaten
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 316b Störung öffentlicher Betriebe
(1) Wer den Betrieb
1. von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2. einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens oder
3. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage
dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft, beeinträchtigt.
Damit wären die gesamten regierenden Parteien der letzten 20 Jahre ein Fall für den Staatsanwalt. Leider unterliegt dieser den Weisungen der anzuklagenden Personen.
Vorreiterland tut sich besonders schwer, einen Ausweg aus der eigenen Dummheit zu finden. Das beweist die Geschichte – ohne den tiefst-möglichen Absturz geht es nicht. Auch brauchen sie Hilfe von außen. Helfer, die die Vorreiter von ihrem Wahn befreien – alleine schaffen sie es nicht. Wie eine träge Masse, wenn die Trägheit zu groß ist und das Hirn fehlt.
wie zu befürchten war: Für alle die nicht an Windparks leben möchten, nützt dieses Ergebnis nichts, denn der Ausbau soll neben der Kernenergie weitergehen!!
Neben der Kernenergie bräuchte es keine Windräder mehr, alle die nachfolgenden Probleme gäbe es nicht mehr.
Doku Infraschall – Unerhörter Lärm 28 Minuten
Infraschall von Windrädern überwindet viele Kilometer, durchdringt selbst Mauern.
https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-infraschall—unerhoerter-laerm-100.html
in der Sendung wird berichtet, dass
-nachweislich schon Menschen unter Windrädern leiden und auch schon an ihrer Gesundheit Schaden nehmen
-Menschen ihre Wohnqualität einbüßen
-im Norden z.B. Menschen ihre Häuser zum Schlafen verlassen müssen
-es Infraschall (Druckwellen, unhörbar) verursacht
– in 20 km Auswirkungen von den Windrädern gemessen werden können
– hörbaren Lärm gibt
– Körperschall verursacht wird
-Ärzte warnen, Herz-, Ohrenprobleme und mehr
– Vögel, nicht nur Greifvögel, Fledermäuse, Insekten zu Tode kommen
– auch im Meer Lebensräume zerstört werden
dazu
-besteht Brandgefahr, Rotoren abstürzen, ganze Windräder umfallen
-sie keine Kraftwerke ersetzen
-betonieren in den Boden hunderte-Tonnen von Beton
– Windräder bremsen globale Windsysteme mit Folgen für die Natur
https://www.epochtimes.de/umwelt/klima/energiewende-zerstoert-die-umwelt-teil-2-naturwissenschaftler-windkraftanlagen-foerdern-duerre-a3516840.html
https://www.epochtimes.de/umwelt/erneuerbare-energie/energiewende-zerstoert-die-umwelt-teil-1-naturwissenschaftler-solaranlagen-heizen-die-atmosphaere-auf-a3515517.html
Diese Punkte können fortgesetzt werden von Kosten, Landschaftsbildzerstörung, Sondermüll, weitere Stromleitungen und und und
Guter Artikel! Beweischronologie des gewollten Versagens.
Die zur Zeit Verantwortlichen machen Urlaub. Ich muss zusehen, dass genügen Brennholz für 2-3 kalte Winter rankommt.
Sind die Wähler der Verantwortlichen eigentlich auch verantwortlich, oder? Nur ein gebranntes Kind scheut das Feuer.