Zum Klimabeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021
Karl Albrecht Schachtschneider
Ich kritisiere den Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, 1 BvR 2656/18, unter viererlei Gesichtspunkten:
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