Wenn sie denn könnte würde Justitia in Tränen ausbrechen ob der Art und Weise, wie in D „Recht“ gesprochen wird! Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de
Fred F. Mueller
Wenn die „Klimaschützer“ erstmal an der Macht sind, ist es mit ihrem Motto „follow the science“ schnell vorbei. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Klimaschutzgesetz vom 24.März 2021 wird sicherlich in die Geschichtsschreibung eingehen. Obwohl das Wort „Klima“ in der aktuellen Fassung des Grundgesetzes nirgendwo vorkommt, werden „Klimaschutz“ und darüber hinaus sogar die „Herstellung der Klimaneutralität“ quasi zu Verfassungszielen erhoben. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts rechtfertigt die Einhaltung des „2-Grad-Ziels“ und möglichst sogar des „1,5 -Grad-Ziels“ des Pariser Klimaabkommens sogar erhebliche staatliche Eingriffe in die im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte.
Als erstes Freiheitsrecht haben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und seine sieben Richterkollegen in der ersten Kammer schon mit der Urteilsbegründung die Freiheit von Forschung und Lehre ins Visier genommen: Das Bundesverfassungsgericht sieht sich befugt, über naturwissenschaftliche Fragen durch Richterspruch statt wie sonst üblich durch naturwissenschaftlichen Nachweis zu entscheiden. Man könnte dies geradezu als eine Art Rückfall ins Mittelalter ansehen. Auch den religiösen und politischen Machthabern jener Epoche waren Menschen, die auf ihren eigenen Verstand vertrauten, ein Dorn im Auge. Diese unabhängigen Geister wagten es doch glatt, all das anzuzweifeln, was dem Volk von Fürsten und Priestern vorgesetzt wurde. In den jahrhundertelangen Auseinandersetzungen zwischen Naturwissenschaften einerseits und den religiösen sowie weltlichen Eliten andererseits markierte das Urteil der Inquisition gegen Galileo Galilei – einen der wesentlichen Begründer der modernen Naturwissenschaften – in gewisser Weise einen Wendepunkt. Bei diesem Prozess ging es im Grunde darum, ob es einem Untertanen erlaubt sei, die Vorgänge in der Natur durch Experiment und Logik zu klären oder ob die Machthaber – damals die Kirche mithilfe von Inquisitionsgerichten, die auch weltliche Macht bis hin zu Scheiterhaufen und Kerkerhaft ausübten – auch hier das letzte Wort hatten. Nach dem Skandalurteil gegen Galilei verlor die Kirche mehr und mehr an Ansehen. Die Naturwissenschaften konnten sich dagegen in langem, zähen Ringen nach und nach durchsetzen, auch wenn es bei der katholischen Kirche bis 1992 dauerte, bevor Galileo Galilei offiziell rehabilitiert wurde. Weltliche Gerichte hatten sich dagegen schon sehr viel länger davor gehütet, naturwissenschaftliche Fragen juristisch „klären“ zu wollen. In Fächern wie Physik, Chemie oder Mathematik gelten weder Mehrheitsmeinungen noch Gerichtsurteile, sondern ausschließlich Logik, Experiment und Beweisführung.
Umso mehr überrascht es, wenn sich in der heutigen Zeit ein weltliches Gericht daranmacht, die Auffassungen von lediglich zwei akademischen Gremien zu quasi verbindlichen Verfassungsgeboten zu erheben. Hierbei handelt es sich zum einen um das IPCC (UN Intergovernmental Panel on Climate Change), das seit Jahren als Weltautorität in Klimafragen dargestellt wird. Zweiter Ideengeber des Karlsruher Urteils ist sodann der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Dieses Gremium wurde von der Regierung mit handverlesenen Spezialisten besetzt, die allesamt Professortitel führen. Sie verfügen über Kompetenzen auf zahlreichen Gebieten wie Medizin, Biologie, Abfall und Recycling, Umweltrecht und Umweltforschung sowie Politikwissenschaft. Allerdings weist nur ein einziges Mitglied – ein Physiker und Geograf – die zur Beurteilung von Fragen der Klimawissenschaften erforderliche Ausbildung auf. Stellvertretende Vorsitzende des SRU ist Fr. Prof. Kemfert. Diese telegene und wortgewandte blonde Wirtschaftswissenschaftlerin wird in Presse und Medien gern interviewt beziehungsweise zu Talkshows eingeladen. Zwar wird sie dort als kompetent in Energiefragen dargestellt, doch ist sie de facto eine vehemente Lobbyistin der Solar- und Windenergiebranche. Auch fällt sie gelegentlich durch den Gebrauch von Begriffen aus dem Vokabular einer obskuren neomarxistischen Sekte auf.
Henrys Gesetz höchstrichterlich für unzutreffend erklärt
Naturwissenschaftliches Opfer des Karlsruher Urteils ist das Henry-Gesetz, das kaum jemand kennen dürfte, wenn er auf der Straße danach gefragt würde. Dabei sind seine Auswirkungen allgemein bekannt, denn es wirkt sicht- und hörbar jedesmal, wenn man eine Flasche Sprudelwasser oder eine Dose mit Erfrischungsgetränken öffnet: Unter intensivem Zischen bilden sich im Getränk über einen längeren Zeitraum Gasblasen. Bei diesem Gas handelt es sich um CO2, welches der Abfüller vorher dem Getränk unter hohem Druck zugefügt hatte, wobei es in der Flüssigkeit in Lösung ging. Beim Öffnen sinkt dieser Druck, und das CO2 drängt aus der Flüssigkeit wieder in Form von Gasblasen heraus.
Das gleiche Gesetz erklärt auch, warum Fische im Hochsommer ersticken, weil im warmen Wasser zuwenig Sauerstoff enthalten ist, oder warum Taucher schwere Gesundheitsschäden durch Stickstoffblasen im Blut erleiden, wenn sie zu schnell auftauchen.
Das Henry-Gesetz ist nicht schwer zu verstehen: Die Grenzfläche zwischen Wasser und Luft ist für Gasmoleküle gut durchlässig, so dass ständig Moleküle aus der Atmosphäre ins Wasser wandern bzw. umgekehrt aus dem Wasser in die Atmosphäre. Dabei bildet sich nach einiger Zeit ein Gleichgewicht, sobald die Zahl der pro Zeiteinheit in die jeweilige Richtung wandernden Moleküle gleich ist. Man kann sich das Ganze so vorstellen, dass das Gas in der Flüssigkeit unter einem „inneren Druck“ steht, der den Ausgleich mit seinem Druckanteil (Partialdruck) in der Atmosphäre herbeiführt. Würde man den Stickstoffanteil der Atmosphäre plötzlich erhöhen, so würde sich solange zusätzlicher Stickstoff im Wasser lösen, bis das Gleichgewicht wieder hergestellt ist. Dieses Gesetz gilt auch für alle anderen Gase in der Atmosphäre. Berechnen kann man das Ganze recht einfach mithilfe der sogenannten Henry-Konstanten. Darüber hinaus hat auch die Temperatur einen großen Einfluss.
Erkannt und naturwissenschaftlich untersucht wurden diese Zusammenhänge bereits 1802/03 von dem englischen Arzt und Chemiker William Henry (1774 bis 1836). Das nach ihm benannte Henry-Gesetz beschreibt den Einfluss von Drücken und Temperaturen auf die Menge von in Wasser gelösten Gasen. Er hätte es sich wahrscheinlich nie träumen lassen, dass seine Erkenntnisse mehr als 200 Jahre später im fernen Deutschland höchstrichterlich angezweifelt werden könnten. Doch genau das ist in Karlsruhe geschehen.
Kernaussagen des Karlsruher Urteils
Entscheidende Aussagen im Karlsruher Urteil sind:
- Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen…
- Der große Rest anthropogener CO2-Emissionen verbleibt aber langfristig in der Atmosphäre, summiert sich, trägt dort zur Erhöhung der CO2-Konzentration bei und entfaltet so Wirkung auf die Temperatur der Erde.
- Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise. Jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene (unten Rn. 33) CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg.
Je mehr Wasser, desto mehr Gas kann es aufnehmen
Das Verhältnis der Gesamtmengen des Gases in der Atmosphäre und im Ozean hängt dabei von den Gesamtmengen des Gases im Wasser und in der Atmosphäre ab. Das ist einfach zu verstehen: Erhöht man die Wassermenge, so erhöht sich auch die Menge an Gas, die es bei gleichen Druck- und Temperaturverhältnissen aufnehmen muss, um das Druckgleichgewicht wieder herzustellen. Da unsere Ozeane im Verhältnis zur Atmosphäre riesig sind, enthalten sie um ein Vielfaches mehr an Gasen als die Atmosphäre selbst.
Da bekannt ist, welche Mengen an CO2 in der Atmosphäre bzw. im Meer enthalten sind, kann man bei Annahme konstanter Temperatur- und Luftdruckverhältnisse recht einfach berechnen, welche Anteile einer vom Menschen zusätzlich in die Atmosphäre freigesetzten Menge CO2 in der Atmosphäre verbleiben und wieviel davon im Ozean in Lösung gehen werden. Im Jahr 2008 enthielt die Erdatmosphäre angenähert 3.000 Gigatonnen CO2 (1 Gigatonne = 1 Milliarde Tonnen). Die Menge des in den Meeren gelösten CO2 liegt mit rund 140.000 Gigatonnen um etwa den Faktor 50 darüber. Daraus ergibt sich ein Verhältnis von 98 zu 2. Nach Henry werden somit von jeder zusätzlich in die Atmosphäre eingebrachten Tonne CO2 rund 98 % bzw. 980 kg in den Ozeanen dauerhaft in Lösung gehen. Behauptungen über Klimakatastrophen aufgrund einer „Vermüllung der Atmosphäre durch CO2“ mit der Folge einer „Selbstverbrennung“ sowie darauf fußende Berechnungen von „CO2-Restbudgets“ widersprechen elementaren naturwissenschaftlichen Erkenntnissen. Dies gilt auch für die Urteilsbegründungen deutscher oder niederländischer Gerichte. Die dadurch ermutigten Klima-NGO’s haben schon angekündigt, die „böse“ Industrie in ganz Europa mit einer Klagewelle zu überziehen. Die Klimakids von „Fridays for Future“ werden in voraussichtlich wenigen Jahren in einem Alptraum aufwachen und sich fragen, wie sie da nur hineinrutschen konnten. Wie sagte man dazu früher in China: „Mögest du interessante Zeiten erleben“.
Quellen
www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
https://ec.europa.eu/clima/policies/international/negotiations/paris_de https://www.un.org/en/global-issues/climate-change
https://www.umweltrat.de/DE/SRU/Ratsmitglieder/ratsmitglieder_node.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Galileo_Galilei
https://de.wikipedia.org/wiki/Henry-Gesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Kohlenstoffdioxid_in_der_Erdatmosph%C3%A4re
https://worldoceanreview.com/en/wor-1/ocean-chemistry/co2-reservoir/
https://phys.org/news/2020-09-ocean-carbon-uptake-widely-underestimated.html
https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:RBDHA:2021:5339
Wir waren zu lange stolz auf die Trennung zwischen Staat und Religion. Aber diese Urteile scheinen der Anfang zu sein , dass wir uns den Regeln des Islam anpassen . Dass Religion die Basis für die Rechtsprechung wird, eröffnet neue Wege zurück ins Mittelalter. Mit der Energiewende haben wir angefangen. Nun folgt die juristische Zementierung. Wie wird das enden?
gerhard Kühn
Wie ist es möglich, dass Juristen über Physik entscheiden… welcher der Richter würde sich von einem Kollegen den Blinddarm herausnehmen lassen???
Falls diese „Richter“ nicht völlig den Verstand verloren haben, müssten sie doch einsehen, dass sie keine Ahnung von der Materie haben und sich dann nur einseitig bei Klimatisten und nicht auch bei Skeptikern zu informieren ist für Juristen offensichtlich parteiisch.
Würden sie so auch in einem „normalen“ Prozess handeln… nur die „Beweise“ ansehen und keine Gegenbeweise zulassen???
Ich kann die Richter nicht völlig in Schutz nehmen. Dazu ist die Dummheit zu groß. Aber bei aller Entrüstung unter Fachleuten. Richter haben zwischen Ankläger und Verklagten zu entscheiden. Wie sollen sie entscheiden, wenn beide Parteien dasselbe wollen wie in dem unsäglichen Fall des BFG? Ein Richter kann dann nicht anders. Das Grundübel sind nicht die Richter, sondern die falsche „Vertretung der Bundesrepuplik“. Richtig wählen!
Herr Müller,
ich möchte Ihnen widersprechen. Die Richter hätten demonstrieren können, dass sie über gesunden Menschenverstand verfügen, und sich für unzuständig erklären können. Gründe gäbe es genug: Im GG steht nichts von Klimaschutz, das GG gilt für Deutsche und nicht für im Ausland lebende Ausländer, und die Beurteilung hochkomplexer Fragen wie des Klimageschehens ist nicht Sache von Gerichten. Stattdessen hat sich das Gericht eine ganz spezifische Interpretation der Klimaentwicklung zu eigen gemacht und als alleinig korrekt deklariert. Noch schlimmer, diesem Popanz wurden alle im GG garantierten Freiheitsrechte UNTERGEORDNET. Das ist ein glatter Verfassungsbruch, ein Putsch seitens der dritten Gewalt. Mit ihrem Spruch schreiben sie zudem dem Gesetzgeber für die nächsten 30+ Jahre vor, wie er künftig „Klimapolitik“ zu machen hat. Unglaublich, aber so ist es. Fr. von der Leyen wusste genau, warum sie dem slowenischen Regierungschef das Wort abschnitt, als er sich über die übergriffigen Richter in seinem Land beschwerte.
Herr Gajewski,
Ich sehe es so. Es besteht eine letzte Möglichkeit, wenn eine im Bundestag vertretene Partei gegen das Gesetz und gegen die Bundesrepublik vor dem BVG klagen würde. Eine Firma oder ein Bürger kann das nicht ohne weiteres. So wie es aussieht, könnte das nur die AfD sein. Für die Prozeßkosten würde ich gerne spenden. Dann erst trägt das Gericht wirklich Verantwortung.
Ich frage mich, in wie weit dieses Urteil eigentlich rechtlich Bestand haben kann.
Es gab gewissermaßen Kläger, NGOs einer gewissen Klientel, Sachverständige, die von einer gewissen Klientel ins Amt gehievt wurden, ich las nichts über eine wie auch immer geartete Verteidigung, oder etwas, was man dem gleich setzen könnte.
Diese Klientel stützt sich auf ein Mem, eben Klimawandel, Globale, menschverursachte Klimaerwärmung, Klimakrise, Klimanotstand, von denen niemand, die dieses Mem verbreiten oder verwenden die geringste Ahnung haben.
Wer auch immer diese Klientel ist, verfolgt gewisse Absichten, verborgen hinter „Net Zero“, ob das jetzt globale Kontrolle, globale Macht, finanzieller Gewinn, was auch immer, es wird auf etwas hinauslaufen, was einen Sytemwandel, u.U. sogar zu einem Umsturz führen kann. Mit dem Urteil hat das Gericht dem Vorschub geleistet.
Vielen Dank für diese auch für Nicht-Physiker logische Darstellung des absichtlich anthropogen verbreiteten CO2-Schwindels!
Muss unbedingt dem Bundesverfassungsgericht zugestellt werden, was ich hiermit anrege. Das gilt für alle Leserinnen und Lesern, die der Wahrheit wieder auf die Beine helfen wollen.
Die einzig mögliche Schlußfolgerung, die man daraus ziehen kann, dass Juristen Naturgesetze für ungültig erklären, dass das so politisch gewollt ist. D.h. es geht bei der Klimadebatte keineswegs um das Klima, sondern um etwas Anderes, das die Drahtzieher mit den Klimamaßnahmen erreichen wollen. Da die eigentlichen Ziele nicht kommuniziert werden sollen, wird „über Bande“ gespielt. Deswegen sind die „Klimaschützer“ auch resistent gegen Wissenschaft, Argumente und besseres Wissen, weswegen es wichtiger und erfolgreicher wäre über die eigentlichen Ziele der Herrschenden zu diskutieren. Diese Ziele liegen in den Interessen der Finanzoligarchen und den Absichten der hegemonialen Geopolitik, also der Erhaltung des angelsächsischen Imperiums (amerikanisch: anglo-zionistic empire).
Die Verfassungsrichter befinden sich gemäß dem Peter-Prinzip auf der höchsten Stufe der Inkompetenz, denn dümmer geht es nicht.
„Wenn die „Klimaschützer“ erstmal an der Macht sind, ist es mit ihrem Motto „follow the science“ schnell vorbei.“ Keine Frage, diese grün-ideologisierten „Klimaschützer“ sind leider schon an der Macht! Eine „Elite“ gänzlich ohne Hirn und Verstand. Diesem Umstand haben wir bereits das erbärmlich dumme Verfassungsgerichts-Klimaurteil zu verdanken. Nurmehr hörig der Klima-Verdummungsideologie, vor allem anderen verschließen sich die Karlsruher Klima-Ignoranten ganz bewusst. Eines der traurigsten Urteile der Nachkriegszeit.
Und wie unglaublich dumm diese Richter-Ignoranten sind, zeigt sich bei der Löslichkeit des CO2-Gases im Wasser (Henry-Gesetz), hinzu kommt die CO2-Aufnahme in der Biosphäre. Schon lange hat sich herumgesprochen, dass mehr als die Hälfte der zusätzlichen anthropogenen Emissionen bereits im Emissionsjahr von Ozeanen und Biosphäre aufgenommen wird, der Rest mit einer Halbwertszeit von knapp 40 Jahren. Letzteres nur mengenmäßig, denn die Moleküle sind schon lange durchmischt und stammen überwiegend aus anderem Aufkommen. Nur die Alarmisten machen wie immer ein Alarm-Szenario daraus.
Sehr zurecht hat der Autor die unfassbare Dummheit samt Falschaussagen dieser erbärmlichen Verfassungsrichter nochmals deutlich herausgestellt – schier unglaubliche Richtertrottel, diese grünen Richter in Karlsruhe.
Mich würde noch mehr interessieren, wie das Gericht zu dieser Erkenntnis kommt:
„… CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg.“
Auf welche Weise soll CO2 zu einem Temperaturanstieg führen? Temperaturanstieg erfordert zusätzliche Energie. Woher nimmt das CO2 diese zusätzliche Energie? Weil aus sich selbst kann CO2 diese Energie ja wohl nicht erzeugen?
Herr Strasser,
ich bitte um Nachsicht, aber ich habe aus Platzgründen nur einen besonders gut erkennbaren Fehler aus dem Urteil herausgepickt. Auf alles andere einzugehen würde daraus wohl einen abendfüllenden Roman machen. Auch möchten vielleicht andere, die sich auf dem angesprochenen Gebiet besonders gut auskennen, ihrerseits dazu Stellung nehmen.
Mfg
Gott sei es gedankt, Richter können keine Naturgesetze per Urteil ändern.Aber wie wissen welche Figuren in diesem Spiel ihren Mitmenschen einen Bärendienst erweisen. Man findet diese Figuren in der Politik in deren Framing Begleitmedien, und privaten Steuersubventionierten Institutionen, ja sogar unter Schauspielern mit notorisch geprägten Sendungszwängen. Auch Galileo wurde rehabilitiert , wenn auch erst die subventionsfreie Wissenschaft dazu führte. Solange es aber subventionierte Wissenschaft gibt, wird es eine Ideologieverteidigung geben. Denn diese lebt davon, ihre Steuer Geldquellen zu erhalten. Da muß man seine Politiker schon mit dem “ entsprechenden“ Wissen versorgen , damit die Quelle nicht versiegt.
Zumindest Sporttaucher sollten das Henry-Gesetz gut kennen. Ich musste es pauken, als ich vor vielen Jahren in Südfrankreich mein Brevet élémentaire erwarb. Ob es deutsche Schüler kennenlernen, weiß ich nicht.
+ + + und „bildlich“ gesprochen, handelt es sich beim CO2-SPUREN-Gas-ANTEIL in der ATMO lediglich um die START-Linie (heute VIER ZentiMeter, vormals DREI) beim „Hundert-METER-Lauf“ – dagegen macht LUFT-Feuchte mind. „Einen bis Fünf Meter“ aus – und die HYDRO-Meteore (Wolken / EIS- und andere Aerosole) bedecken gut „70“ Prozent des Globus (wie Ozeane) – So mal für die „FfF-Hüpfer“ erklärt 😉
Wir leben wieder in der Zeit der Hexenverbrennungen! Allerdings ist der Schaden mangelhafter naturwissenschaftlicher Kenntnisse heutzutage unermeßlich viel höher. Wozu werden heute Fotos von der Erdoberfläche von Satelliten aus gemacht, die deutlich die zunehmende Grünfärbung des südlichen Randes der Sahara-Wüste zeigen. Dazu ist in jedem Lexikon unter “ Photosynthese“ nachzulesen, daß CO2 für jedes Pflanzenwachstum auf dieser Erde nowendig ist in jeder nur vorstellbaren Menge!
Heute nicht mehr hierzu von mir, mit 94 ist meine “ Restlaufzeit“ zu kostbar um gegen Windmühlenflügel zu kämpfen!