Wegen der kaum noch vorhandenen Akzeptanz von weiteren Windparks in der Bevölkerung und aus Mangel an sogenannten Vorrangflächen für den Bau neuer Windkraftanlagen drängen die Energiekonzerne verstärkt auf den Bau von Windparks in Wäldern. Laut dem Bundesverband Windenergie (BWE) hat der starke Rückgang der Genehmigungszahlen in den vergangenen drei Jahren zu einem „enormen Nachholbedarf“ geführt.
Zwar haben Bürger theoretisch auch bei Windkraftprojekten in Wäldern ein Mitspracherecht, jedoch liegen die Hürden für ein „berechtigtes Interesse“ sehr hoch, was sich zuletzt am Beispiel des hessischen Reinhardswalds gezeigt hat. Als „Anwälte“ der Wälder gegenüber der mächtigen Windlobby bleiben de facto nur die Naturschutzverbände, von denen aber bisher nur der Naturschutzverband Deutschland (Nabu) gelegentlich als Kläger gegen Windparkprojekte auftrat.
Generell sind BUND und Nabu aber mit der Preisgabe von Waldgebieten für den Bau von Windanlagen einverstanden, was selbst Funktionsträger dieser Organisationen schon veranlasst hat, ihre Mitgliedschaft zu kündigen.
Derartige Vorhaben sind in mehreren Bundesländern verboten, so in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. In Thüringen besteht ein solches Verbot nicht, aber es drehen sich nur zwei Windräder in den Wäldern des Freistaats. Ein Antrag von CDU und FDP, den Bau von Windrädern in Thüringens Wäldern grundsätzlich zu verbieten, stieß Anfang Januar im Erfurter Landtag bei SPD, Grünen und Linken auf Ablehnung, während die AfD den Antrag unterstützt.
In Niedersachsen, wo Ende 2019 bereits 6.311 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 11.205 Megawatt installiert waren, wurde Anfang des Jahres das Windpark-Verbot für Wälder auf Antrag der CDU gelockert. Aus der SPD kam der Vorschlag, Windturbinen auf ausgewiesenen kahlen Flächen nach Sturmschäden und Insektenbefall zu errichten.
Damit entfiele die Vorgabe, dass Kahlflächen in Nutzwäldern aufzuforsten sind. Im Harz, wo schwerwiegende Dürreschäden infolge der anhaltenden Trockenheit verzeichnet werden, könnten somit möglicherweise bald Windräder der neuen Größenklasse mit einer Gesamthöhe von 238 Metern und einem Drehradius der Turbinen von 160 Metern aufragen und das Landschaftsbild prägen.
Die schwarz-grüne Regierungskoalition in Wiesbaden hat sich für einen radikalen Weg entschieden. Ende 2019 drehten sich 1.161 Windräder im Bundesland Hessen. Jedoch lässt sich in Hessen kinetische Energie (Wind), wenn überhaupt, nur über den meist bewaldeten Höhenlagen lohnenswert abgreifen. Neue Anlagen können kaum noch ohne Gerichtsverfahren gebaut werden.
Propeller für Grimms Märchenwald
Mit diesem Argument hat die Landesregierung im vergangenen Jahr weitere Vorrangflächen in Waldgebieten ausgewiesen, sodass man sich in Hessen jetzt mit 1,85 Prozent ausgewiesener Fläche beruhigt dem im Landesentwicklungsplan vorgegebenen Ziel nähert, wonach zwei Prozent der Landesfläche als Windvorranggebiete auszuweisen sind.
Ungeachtet massiver Proteste aus der Region und ganz Deutschland hält Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Vorhaben fest, den 1000 Jahre alten Reinhardswald, auch bekannt als „Grimms Märchenwald“ und „Schatzhaus der europäischen Wälder“, in einen Standort für insgesamt 50 riesige Windanlagen umzuwandeln.
Die Grünen im Schulterschluss mit der Industrie – das empört viele Einwohner und Naturfreunde.
Die Dürre hat Folgen, auch im Reinhardswald. Den Windparkbefürwortern dienen die Waldschäden als Rechtfertigung für die Ausweisung von 2000 Hektar (20 Millionen Quadratmeter) für den Bau von 50 riesigen Windrädern. Dass diese ihre Umgebung zusätzlich austrocknen, will auf offizieller Seite niemand wahrhaben. Das Genehmigungsverfahren für die ersten 20 Anlagen hat begonnen. Doch die Projektgegner sind hochmotiviert und wollen nicht aufgeben. „Die Natur Aller fällt der Profitgier Einzelner zum Opfer“, liest man auf der Internetseite der Bürgerinitiative „Rettet den Reinhardswald“.
In Nordrhein-Westfalen ist die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern durch einen Erlass vom 23. Mai 2018 vom Grundsatz her erschwert worden: „Die Landesregierung will die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie erhalten, weil sie ein wesentlicher Bestandteil für das Gelingen der Energiewende ist.“
Der Energiekonzern BayWa (Bayerische Warenvermittlung) plant jedoch weiterhin den Bau von sieben Windrädern mit einer Nennleistung von je 4,5 Megawatt im Balver Wald westlich der Stadt Balve und südlich der Stadt Hemer.
Der Balver Wald ist die höchste Erhebung der Iserlohner Höhe wie des gesamten Märkischen Oberlandes und ein beliebtes Wander- und Erholungsgebiet. Bis Februar wurden 200.000 Euro von Kleinanlegern eingesammelt, ein nur symbolischer Kostenbeitrag für den Bau der Windturbinen. Indessen fühlen sich die Stadtverwaltungen der beiden genannten Orte bei den Planungen übergangen.
Zwar haben Bürger theoretisch auch bei Windkraftprojekten in Wäldern ein Mitspracherecht, jedoch liegen die Hürden für ein „berechtigtes Interesse“ sehr hoch, was sich zuletzt am Beispiel des hessischen Reinhardswalds gezeigt hat. Als „Anwälte“ der Wälder gegenüber der mächtigen Windlobby bleiben de facto nur die Naturschutzverbände, von denen aber bisher nur der Naturschutzverband Deutschland (Nabu) gelegentlich als Kläger gegen Windparkprojekte auftrat.
Generell sind BUND und Nabu aber mit der Preisgabe von Waldgebieten für den Bau von Windanlagen einverstanden, was selbst Funktionsträger dieser Organisationen schon veranlasst hat, ihre Mitgliedschaft zu kündigen.
Derartige Vorhaben sind in mehreren Bundesländern verboten, so in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. In Thüringen besteht ein solches Verbot nicht, aber es drehen sich nur zwei Windräder in den Wäldern des Freistaats. Ein Antrag von CDU und FDP, den Bau von Windrädern in Thüringens Wäldern grundsätzlich zu verbieten, stieß Anfang Januar im Erfurter Landtag bei SPD, Grünen und Linken auf Ablehnung, während die AfD den Antrag unterstützt.
In Niedersachsen, wo Ende 2019 bereits 6.311 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 11.205 Megawatt installiert waren, wurde Anfang des Jahres das Windpark-Verbot für Wälder auf Antrag der CDU gelockert. Aus der SPD kam der Vorschlag, Windturbinen auf ausgewiesenen kahlen Flächen nach Sturmschäden und Insektenbefall zu errichten.
Damit entfiele die Vorgabe, dass Kahlflächen in Nutzwäldern aufzuforsten sind. Im Harz, wo schwerwiegende Dürreschäden infolge der anhaltenden Trockenheit verzeichnet werden, könnten somit möglicherweise bald Windräder der neuen Größenklasse mit einer Gesamthöhe von 238 Metern und einem Drehradius der Turbinen von 160 Metern aufragen und das Landschaftsbild prägen.
Die schwarz-grüne Regierungskoalition in Wiesbaden hat sich für einen radikalen Weg entschieden. Ende 2019 drehten sich 1.161 Windräder im Bundesland Hessen. Jedoch lässt sich in Hessen kinetische Energie (Wind), wenn überhaupt, nur über den meist bewaldeten Höhenlagen lohnenswert abgreifen. Neue Anlagen können kaum noch ohne Gerichtsverfahren gebaut werden.
Propeller für Grimms Märchenwald
Mit diesem Argument hat die Landesregierung im vergangenen Jahr weitere Vorrangflächen in Waldgebieten ausgewiesen, sodass man sich in Hessen jetzt mit 1,85 Prozent ausgewiesener Fläche beruhigt dem im Landesentwicklungsplan vorgegebenen Ziel nähert, wonach zwei Prozent der Landesfläche als Windvorranggebiete auszuweisen sind.
Ungeachtet massiver Proteste aus der Region und ganz Deutschland hält Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Vorhaben fest, den 1000 Jahre alten Reinhardswald, auch bekannt als „Grimms Märchenwald“ und „Schatzhaus der europäischen Wälder“, in einen Standort für insgesamt 50 riesige Windanlagen umzuwandeln.
Die Grünen im Schulterschluss mit der Industrie – das empört viele Einwohner und Naturfreunde.
Die Dürre hat Folgen, auch im Reinhardswald. Den Windparkbefürwortern dienen die Waldschäden als Rechtfertigung für die Ausweisung von 2000 Hektar (20 Millionen Quadratmeter) für den Bau von 50 riesigen Windrädern. Dass diese ihre Umgebung zusätzlich austrocknen, will auf offizieller Seite niemand wahrhaben. Das Genehmigungsverfahren für die ersten 20 Anlagen hat begonnen. Doch die Projektgegner sind hochmotiviert und wollen nicht aufgeben. „Die Natur Aller fällt der Profitgier Einzelner zum Opfer“, liest man auf der Internetseite der Bürgerinitiative „Rettet den Reinhardswald“.
In Nordrhein-Westfalen ist die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern durch einen Erlass vom 23. Mai 2018 vom Grundsatz her erschwert worden: „Die Landesregierung will die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie erhalten, weil sie ein wesentlicher Bestandteil für das Gelingen der Energiewende ist.“
Der Energiekonzern BayWa (Bayerische Warenvermittlung) plant jedoch weiterhin den Bau von sieben Windrädern mit einer Nennleistung von je 4,5 Megawatt im Balver Wald westlich der Stadt Balve und südlich der Stadt Hemer.
Der Balver Wald ist die höchste Erhebung der Iserlohner Höhe wie des gesamten Märkischen Oberlandes und ein beliebtes Wander- und Erholungsgebiet. Bis Februar wurden 200.000 Euro von Kleinanlegern eingesammelt, ein nur symbolischer Kostenbeitrag für den Bau der Windturbinen. Indessen fühlen sich die Stadtverwaltungen der beiden genannten Orte bei den Planungen übergangen.
=================================================================
)* Anmerkung der EIKE-Redaktion :
Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung; 24. April 2020, S.7; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie der Autorin Dagmar Jestrzemski für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln : https://www.preussische-allgemeine.de/
=================================================================
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
>> aber rd. 4500 km^3 allein für Windkraftanlagen <<
Es gibt keine Windkraftanlagen. Das, was da rumsteht sind primitive Windmühlen. Nix weiter als primitive Glasfasern mit Plastik drumrum, primitive Betontürme mit nem Wechselstromdynamo oben drauf. Die Dinger sind ineffizient und extrem umweltschädlich. Und der Infraschall schädigt Mensch und Tier.
@T. Heinzow
„Es gibt keine Windkraftanlagen.“
Was sagt der DUDEN zu „Windkraftanlagen“ ?
Bedeutung:
„Anlage zur Gewinnung elektrischer Energie aus der natürlichen Energie der Strömung des Windes mithilfe von Rotoren, Turbinen, Windrädern o. Ä.“
Nu Herr T. Heinzow gibt es nun doch „Windkraftanlagen“ ?
Was sagt google zu „Windkraftanlagen“ ?
Ungefähr 2.450.000 Ergebnisse in 0,48 Sekunden
Nu Herr T. Heinzow gibt es nun doch „Windkraftanlagen“ ?
Oder seit 20 Jahren keine Zeitung gelesen kein TV gesehen und vom Internet auch noch nichts gehört, gut für diese Leute sind Windkraftanlagen noch Windmühlen.
@T. Heinzow
„Die Dinger sind ineffizient und extrem umweltschädlich.“
Die Umweltschäden sind nur ca. 10% bis 20% je kWh Strom im Vergleich zu Braunkohlestrom.
Dagmar Jestrzemski (Red. PAZ)*
„Den Windparkbefürwortern dienen die Waldschäden als Rechtfertigung für die Ausweisung von 2000 Hektar (20 Millionen Quadratmeter) für den Bau von 50 riesigen Windrädern.“
Die ausgewiesenen 2000 Hektar für Windkraftgebiete werden ja nicht komplett abgeholzt.
Bei 50 Windkraftanlagen werden 50 bis 100 Hektar gebraucht.
Nur wird die Waldfläche wegen der Windkraftanlagen nicht kleiner, da müssen in der Regel Ersatzpflanzungen gemacht werden, wenn man eine Windkraftanlage im Wald errichten möchte.
Nur mal zum Vergleich die Braunkohle baggert jeden Tag ca. 20 Hektar an Fläche ab in Deutschland also ist man bereits nach ca. 100 Tagen bei ca. 2000 Hektar.
Die Windkraftanlagen liefern aber nicht nur ca. 100 Tage Strom, sondern ca. 7300 Tage.
Der Flächenverbrauch oder besser gesagt die zeitweise Nutzung einer Fläche ist bei der Windkraftanlage sehr hoch um die 250.000 kWh/m2.
Sie nennen tolle Zahlen. Bitte belegen.
Ein Flächenverbrauch mit dieser Einheit ist unsinnig. Quadratmeter muss im Zähler stehen.
Wenn ich das also für sie umrechnen darf ist der Flächenverbrauch bei einer Windkraftanlage 0.000004 m2/kwh.
Jetzt können sie ausrechnen wieviel Fläche sie brauchen um den Energiebedarf der BRD zu decken.
Im Übrigen werden die Tagebauflächen wieder renaturiert, während Windkraftanlagen einen ständigen Platzbedarf haben. Insofern ist ihre Rechnung unsinnig.
mfg Werner
@Werner Schulz
„Quadratmeter muss im Zähler stehen.“
„Wenn ich das also für sie umrechnen darf ist der Flächenverbrauch bei einer Windkraftanlage 0.000004 m2/kwh.“
Die Quadratmeter als Zähler ??? Das sollten Sie nochmals überdenken !
https://www.matheretter.de/wiki/bruch
Man möchte doch die kWh/m² !!!!!
Der Fundamentdurchmesser ist ca. 28m = 615m²
Ca. 130.000.000kWh Strom im bundesweiten Durchschnitt über die 20 Jahre von der Windkraftanlage mit ca. 3,5MW.
130.000.000kWh / 615m² = 211.000 kWh/m²
Ach so, und deshalb nennen sie das Flächenverbrauch!
Was sie da haben ist ein Mass fuer kWh pro Flaeche. Damit ist der Flächenbezug immer ein Quadratmeter!
Retten sie ihre Mathematik und stellen sie bitte fest, dass der simple Flächenverbrauch 615m² ist.
Meines Erachtens schreiben Sie aneinander vorbei. Ob ich x kWh pro m2 erzeuge, oder 1/x m2 pro erzeugter kWh verbrauche, ist doch einerlei. Mir erscheint allerdings der angeführte Flächenverbrauch, ermittelt aus dem Fundamentdurchmesser, als wesentlich zu gering und Wunschdenken nach einem maximalen Wert. Es sei denn, aus den restlichen Flächen zwischen und zu den Vogelschredderanlagen ergeben sich hochwertige Baugrundstücke. Zwinkersmiley.
Werner Schulz man kann natürlich auch rechnen welche Fläche wird in Anspruch genommen um 1 kWh Strom zu haben zu bekommen.
Bei dem Windrad sind das ca. 0,0000047m²/kWh = 4,7cm²/kWh an Fläche.
Bei Braunkohle sind das ca. 0,0000714m²/kWh = 71,4cm²/kWh an Fläche.
Und das Windrad steht auf einer Nadelspitze, oder?
Und das Windrad steht auf einer Nadelspitze, oder?
NEIN auf ca. 615m² und da bekommt man insgesamt ca. 200.000 bis 250.000kWh.
Bei der Braunkohle nur ca. 13.000 bis 15.00kWh von ca. 615m² Fläche.
Das kann man sich doch einfach und schnell selber ausrechnen oder nicht Admin ?
Heimo,
Ne es geht um Genauigkeit.
Aber sie haben recht, die wirkliche Frage kann man nicht durch die Einheit beantworten, sondern an der Sache an sich.
Ein Braunkohlentagebau ist eine temporaere Sache, die WKA nicht.
Eher wird irgendwann der gesamte Boden durch WKA Fundament zuzementiert, als das Braukohlentagebaue mehr Flaeche in Anspruch nehmen als es Zeit braucht die Kohle rauszuholen und das Loch wieder zuzumachen.
Herr Groegen rechnet gerne, aber er weiss nicht was er das rechnet!
Werner Schulz,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Leider verstehe ich sie nicht. Mir geht es nur um diese ominösen 615 m2. #Admin brachte es ironisch auf den Punkt: eine Nadelspitze! Meines Erachtens ist der Flächenverbrauch wesentlich (!) größer. Das wollte ich thematisieren, nämlich, wie hoch der tatsächlich ist. Abschließend:
Ich fuhr 2017 von Villach (erraten, ich bin Ösi) via München, Frankfurt und Köln nach Amsterdam. Ich war erschüttert ob der ganzen Vogelschredderanlagen (VSA), welche ich „genießen“ mußte. Was haben die nur aus dieser wunderbaren Landschaft gemacht! Nebenbei „genoß“ ich auch die ganzen PV-Wiesen. Richtig romantisch: eingeschränkte Landwirtschaft und Null Forstwirtschaft. Ich wünschte mir bei der Rückfahrt die Lärmschutzwände, welche wir in Österreich mangels mangelnder Raumplanung leider durchgehend haben, auch bei denen, also Ihnen. Ihre Raumplanung ist hervorragend, deshalb kommen Sie mit wenigen Lärmschutzwänden aus. Aber um den Sichtschutz sollten Sie sich kümmern! Vielleicht ist er ein neues, selbstverständlich staatlich gefördertes, investigatives Investitionsprogramm für Ihre Energiewende?
PS
Trotzdem interessiert mich eine realistische Antwort bezüglich des Flächenverbrauches von VSA.
@Werner Schulz
„Ne es geht um Genauigkeit.“
Werner Schulz wenn eine Windkraftanlage aus der selben benutzten Fläche ca. das 15-fache an Strom (kWh) abliefert als die Braunkohle pro m² ist das eindeutig.
Deswegen braucht man auch 30.000 davon.
@Lutz Janssen
„130.000.000kWh / 615m² = 211.000 kWh/m²“
Bei der Braunkohle kommt man nur auf ca. 14.000kWh/m² abgebaggerter Fläche.
Ein m² der benutzte Windradfläche bring ca. das 15-fache an Strom im Vergleich zum Braunkohletagebau.
MfG
Und warum brauchen wir dann nur einige wenige Quadratkilometer für Tagebaue und Kohlekraftwerke, aber rd. 4500 km^3 allein für Windkraftanlagen?
Welche Fläche braucht man für eine primitive Windmühle? Wie groß ist die mittlere Entfernung zwischen den Windmühlen einer Ansammlung in der freien Natur? Ach ja, wieviel Energie braucht man zur Herstellung, Wartung und Reparatur bis hin zu deren kompletter umweltfreundlicher Verschrottung?
Wieviele Vögel und Insekten vernichtet eine Winmühle im Laufe der Nutzungszeit? Nicht vergessen die Insekten, die von den Fahrzeugen der Reparaturtypen massakriert werden.
Also ich bin für einen noch zu bauenden THTR-1250. Die Abkürzung THTR steht für Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor. Gehört in die Kategorie Kugelhaufen-Reaktor. Der Prototyp THTR-300 wurde bereits gebaut. Dieser Reaktortyp ist inhärent sicher. Das wurde 2 x mal am laufenden Reaktor nachgewiesen.
Aus https://de.nucleopedia.org/wiki/Kernkraftwerk#Fl.C3.A4chenbedarf:
„Die Enercon E-126 erreicht eine Nennleistung von 7,58 MW in der größtmöglichen Ausstattung. Zwar decken der Turm und die Rotoren nur einen geringen Flächenanteil ab, der sich allerdings dadurch vergrößert, dass sich die Rotoren mit dem Maschinenhaus um 360 ° verstellen lassen, womit die gesamt benötigte Fläche 12.668 Quadratmeter beträgt.[35] Errechnet entfallen bei einer einzelnen E-126 daher 1671,24 Quadratmeter pro installiertes Megawatt und nutzt die benötigte Fläche am ineffizientesten. Selbst im Vergleich mit dem ineffizientesten Reaktordesign, das dem Stand der Technik entspricht, dem WWER-1300/510 (WWER-TOI) schneidet der Kernreaktor immer noch mit einem Flächenbedarf von 25,0 Quadratmeter pro installiertes Megawatt bei einer Nettoleistung von 1250 MW und einem Flächenbedarf von 31250 Quadratmetern weitaus besser ab.“
Also:
Kernkraftwerk = 25,0 Quadratmeter pro installiertes Megawatt
Windkraftwerk = 1671,24 Quadratmeter pro installiertes Megawatt
Siehe auch hier bei EIKE, 28. März 2020, Andreas Demmig, „Die erneuerbare Enttäuschung – Windkraft ist schlimmer als nutzlos“,
oder „Hoffnungslos daneben: Die Windstromanlagen in Deutschland standen im Juni in 93,3% der Zeit still“.
Ein Kernkraftwerk hat einen um den Faktor 66 geringeren Flächenbedarf als eine Windkraftanlage. Wobei die Windkraftanlage mit dem Wetter so ihre Problem hat: Windstille, Sturm, zu schwacher Wind, Vereisung der Rotorblätter wie in Schweden passiert usw.
Im Durchschnitt produziert eine WKA 15 % der Nennleistung. Das verschlechtert noch einmal um den Faktor 6,6 den Flächenbedarf.
Ein Kernkraftwerk hat also einen um den Faktor 440 geringeren Flächenbedarf als Windkraftanlagen (Sehr wohlwollend zu Gunsten der Windkraftanlagen gerechnet). Das ist gut für die Wälder, den Rotmilanen, Fledermäusen, Insekten.
Nachteile der WKA’s:
krankmachender Infraschall, Schlagschatten, Landschaftszerstörung, unsichere Stromversorgung, Kosten usw..
So ein Kernkraftwerk läuft und läuft und läuft, ganz ohne Abgase. Alle 18 Monate werden die Brennelemente gewechselt und schon gibt es die nächsten 18 Monate garantierter/konstanter/preisgünstiger Stromerzeugung bei jedem Wetter!
Hallo Admin,
nur brauchen wir nicht rd. 4500 km^3 allein für Windkraftanlagen!
Die Fläche zwischen den Windkraftanlagen wir doch auch weiterhin genutzt für Straßen, Landwirtschaft, Wald u.s.w.
Wen Sie die Fläche zischen den Windkraftanlagen rechen so müssen Sie auch die Flächen zischen den Tagebauen mit einrechne.
Der Flaechenverbrauch ist ein Bogusargument wenn es um Lueckenlose Energieversorgung geht.
Und WKA sind staendig, die Tagebaue werde wieder renaturiert.
„…da müssen in der Regel Ersatzpflanzungen gemacht werden, wenn man eine Windkraftanlage im Wald errichten möchte.“
Selten so gelacht!
Einfach nur noch unfassbar!
Es ist wie mit dem Westwall. Spätere Generationen werden die Betonreste in der Landschaft bestaunen und sich fragen, wie so ein Frevel möglich war. Wie seinerzeit werden die Namen der Täter überliefert.
Es ist
Ich hätte zum Thema Windenergie gern Näheres erfahren über die vom Bad-Würt.VGH gestoppten Windenergieparks im Südschwarzwald, denn diese Projekte sind leider kein
Bestandteil in den achso neutralen Medien.
Es ging da beim Bauantrag um den Tatbestand der nicht erfolgten Bürgerbeteiligung und
die nicht ausreichende Darlegung der Waldumnutzung.
Das dürfte wohl dem immergrünen MP Kretschmann keine Freude bereiten.
Ist dieser Fall ein Einzelfall ?
Es wäre schön, wenn der Autor die Thematik aufgreifen würde.
Dazu brachte EIKE vor einiger Zeit eine umfassende Besprechung. Hier:
https://www.eike-klima-energie.eu/2020/01/19/die-windrad-beschluesse-des-vgh-baden-wuerttemberg-analyse-und-ausblick/
Da der Klima-Verspargelung in Grün-Blödland absehbar kein Ende finden wird, kann man den Gegenwind-Bewegungen nur jeden Erfolg wünschen!!
Die berechtigte Durchsetzung der Bürger kann vielleicht gelingen, wenn man den betroffe-nen Wald in „Grimmi“ oder „Reini“ umtauft. Das hat schon hervorragend beim Hambacher Forst („Hambi“) funktioniert.
Wenn man das macht, kann man die Windradlobby und deren Rechtsaufpasser aus Baumhäusern mit Kot bewerfen und vielleicht der Einheitspresse neue Nahrung geben. Wen interessiert schon Physik, der Angriff auf eine gesicherte Energieversorgung und das Machbare, wenn dahinter der Journalismus eine neue Boom-Orgie feiern kann. Ist doch einen Versuch wert, oder?
Der BUND ist eh sehr Unseriös da dieser jeden rauswirft der eine andere Meinung hat.Jeder der Bedenken oder Argumente gegen den menschen gemachten Klimawandel vorbringt wird raus geworfen. Sowas verstößt gegen das GG.Aber das ist ja heutzutage Gang und Gäbe.Alle die für den Staat sind so auch der BUND verstoßen gegen die Grundrechte der Bürger.Ich habe das beim BUND selbst miterlebt.
Johnny Weston
Das sagt unser Strafgesetzbuch zu Windkraftanlagen im Wald:
Strafgesetzbuch
https://dejure.org/gesetze/StGB
29. Abschnitt
Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 – 330d)
§ 324 Gewässerverunreinigung
§ 324a Bodenverunreinigung
§ 325 Luftverunreinigung
§ 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen
§ 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
§ 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
§ 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat