Ein Windrad, das aus der Windrichtung gesehen in der ersten Reihe eines Windparks liegt, wird selbst unter günstigen Bedingungen im Durchschnitt nur 15 Jahre alt. Die hinter der ersten Reihe liegenden Windkraftanlagen werden je nach Entfernung zur ersten Reihe im Durchschnitt zwischen 5 und 12 Jahre alt. Die Folgen für die Ertragsberechnungen von Windkraftanlagen in nicht optimalen Windgebieten liegen auf der Hand: sie müssen häufiger ausgetauscht oder stillgelegt werden als erwartet. Die Stilllegung zieht hohe Kosten und auch Umweltprobleme nach sich.
Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden
Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden und dürfen nicht als Ruine in der Landschaft stehen bleiben. Dies schreibt das Baugesetzbuch vor (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB). Um eine Betriebsgenehmigung zu erlangen, müssen Anlagenbetreiber (bzw. Vorhabenträger) eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage samt der Beseitigung von Bodenversiegelungen abgeben. Dies ist eine zusätzliche Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 6 BImSchG für Windvorhaben im Außenbereich. Diese bodenrechtliche Regelung dient der “größtmöglichen Schonung des Außenbereichs”. Der Rückbau bedeutet den “vollständigen Abriss aller baulichen Anlagen, die dem privilegierten Vorhaben gedient haben, einschließlich Beseitigung von Bodenversiegelungen, die mit diesem Vorhaben in einem funktionalen Zusammenhang gestanden haben.“ (Außenbereichserlass, Rückbauverpflichtung). So weit, so gut.
Aber es gibt keine Sicherheit dafür, dass der Rückbau auch tatsächlich durchgeführt wird, wie dieses Foto aus Oldendorf/Bensersiel zeigt. Das alte Fundament der sogenannten „Zeiger-Mühle“ betrachten verärgerte Landschafts- und Naturschützer als ein „Denkmal“ der verfehlten Entsorgungspolitik im Landkreis Wittmund.
Die Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage ist kein vollstreckbarer Titel. Um zu verhindern, dass ein Verpächter oder eine Gemeinde im Fall einer Insolvenz des Betreibers oder bei einem Betreiberwechsel auf den Rückbaukosten sitzen bleibt, müssen finanzielle Rücklagen und Bürgschaften für den Rückbau bereitgestellt werden. Damit sichergestellt wird, dass die Verpflichtung auch tatsächlich eingehalten wird und der Verursacher die Kosten für den Rückbau trägt, muss der Anlagenbetreiber oder Vorhabenträger bis spätestens zum Baubeginn eine finanzielle Sicherheitsleistung beibringen, in der Regel eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, sodass im Falle einer Insolvenz die eingebrachte Rücklage zum Tragen kommen kann. In einer Nebenbestimmung kann außerdem zum Beispiel geregelt werden, dass bei einem Betreiberwechsels eine neue Bankbürgschaft vorgelegt werden muss. Eine Sicherheit für den Grundstückseigentümer/Verpächter oder die Gemeinde besteht dennoch nicht.
Gigantisches Volumen
Die moderne E 126 erreicht eine Gesamthöhe von fast 200 Metern. Sie benötigt ein Fundament von 1.500 Kubikmetern Beton, der mit 180 Tonnen Stahl armiert ist. Auf dem runden Fundament, das 3.500 Tonnen wiegt, steht der Turm aus konischen Stahlbeton-Segmenten, der 2.800 Tonnen auf die Waage bringt. Das auf dem Turm sitzende Maschinenhaus mit Generator wiegt 340 Tonnen, die Nabe mit den Rotorflügeln aus glasfaserverstärktem Kunststoff noch einmal 320 Tonnen. Damit der Boden das Gesamtgewicht von über 7.000 Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von Schottergranulat, das in 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden.
Wie teuer ist der Rückbau einer Windkraftanlage?
Der Windenergie-Erlass NRW sieht vor, dass die Sicherheitsleistung „den Rückbau der Windenergieanlage einschließlich des den Boden versiegelnden Fundaments am Ende der voraussichtlichen Lebensdauer der Anlage vollständig abdecken“ muss (Windenergie-Erlass NRW, Ziffer 5.2.2.4). Danach sind 6,5 Prozent derGesamtinvestitionskosten des Vorhabens als Sicherheitsleistung anzusetzen, je nach Hersteller und Bautyp auch höher oder niedriger. Die Einschätzung übernimmt ein Fachunternehmen (z. B. Abbruchunternehmen). Die zuständige Genehmigungsbehörde hat einen Ermessensspielraum, sie muss den zukünftigen finanziellen Aufwand für den Rückbau prognostisch abschätzen.
NRW nennt ein Beispiel: Betragen die Gesamtinvestitionskosten für eine Anlage zwei Millionen Euro so ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000 Euro je Anlage (6,5 Prozent) nachzuweisen (z. B. Bankbürgschaft), sofern keine hiervon abweichenden Kosten festgestellt werden. Für alle bis zur Novelle des Baugesetzbuches im Sommer 2004 errichteten Windenergieanlagen greifen diese Regelungen aufgrund des Bestandsschutzes nicht in dieser umfassenden Form. Es gibt lediglich bauordnungsrechtliche Möglichkeiten, den Rückbau im Falle der Betriebsaufgabe behördliche anzuordnen. Dies bedeutet aber einen finanziellen Aufwand, den man dadurch zu umgehen versucht, dass “finanzielle Anreize” geschaffen wurden, um die alte Anlage durch eine neue, effizientere Anlage zu ersetzen (Repowering).
Auf die brandenburgischen Richtwerte beruft sich auch beruft sich auch klimaretter.info. Zehn Prozent der Rohbausumme, die wiederum mit 40 Prozent der Herstellungskosten angesetzt wird, für den Rückbau kalkuliert werden müssen – am Ende seien das also vier Prozent der Baukosten. Das Onlinemagazin lässt einen Sprecher des Bundesverbandes Windenergie zu Wort kommen, der sagt, dass man in der Praxis von etwa 30.000 Euro pro Megawatt installierter Kraftwerksleistung ausgehen könne. Dieser Wert entspreche “den heutigen Erkenntnissen”. Auf die Windenergieanlage Enercon WKA E-126 umgerechnet betrüge der notwendige Rückstellung rund 60.000 Euro pro Megawatt installierter Kraftwerksleistung, insgesamt 440.000 Euro.
Ob damit die Rückbaukosten wirklich abgedeckt sind, ist fraglich. Und ob tatsächlich 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens als Sicherheitsleistung angesetzt werden, unterliegt einem Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde.
Aus Frankreich liegt der Kostenvoranschlag einer Abbruchfirmen im Departement Aisne vor. Er kommt auf rund 345.000 Euro pro Windrad, ohne Mehrwertsteuer. Dabei ist das Gelände frei zugänglich.
Was gehört zum Rückbau einer Windkraftanlage?
Die Verpflichtung zum Rückbau des gesamten Vorhabens beinhalte die Beseitigung der baulichen Anlagen einschließlich Nebenanlagen, Leitungen, Wege und Plätze und der durch die Anlagen bewirkten Bodenversiegelung. Ziel sei es dabei, den ursprünglichen Zustand mit der entsprechenden Bodenqualität wiederherzustellen. Diese Erläuterung erhielt der CDU-Abgeordneten Steeven Bretz, Brandenburg, auf eine kleine Anfrage. Er wollte wissen:
“Welche Auflagen sind mit dem Rückbau von Windkraftanlagen – insbesondere im Hinblick auf eine vollständige Beseitigung und Entsorgung der Stahlbetonfundamente, der Türme und Turbinen sowie der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes im Bereich der Zuwegung und der von den Windkraftanlagen genutzten Fläche – verbunden?”
Der Umfang der Beseitigungspflicht wird nicht generell, sondern nur im Einzelfall festgelegt. Der zuständigen Behörde muss im Falle der dauerhaften Nutzungsaufgabe von Windkraftanlagen ein Konzept für die Beseitigung der Anlage vorgelegt werden. Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind nach § 74 Abs. 1 BbgBO ermächtigt, Beseitigungsanordnungen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände zu erlassen.
Die Behörde entscheidet über den Umfang der Rückbaumaßnahmen. Wie detailliert müssen der Abbau der Anlage einschließlich Fundament, die Beseitigung der Nebenanlagen (z.B. Trafostation), die Beseitigung der Wege und sonstiger versiegelter Flächen (z.B. Kranstellflächen), die Beseitigung von Anpflanzungen und die anschließende Rekultivierung aufgeführt werden? Wenn die Behörden bei der Genehmigung unterschätzt haben, werden sie Nach-Forderungen stellen können?
Die Berechnung der Rückbaukosten
Bei der Berechnung der Rückbaukosten wird von der Öffentlichkeit häufig nur dem Abbau der Rotorblätter, der Gondel und des Schaftes Beachtung geschenkt, vielleicht noch der Zuwegung, den Kabeln und Trafohäuschen, weniger dem Fundament. Und das hat, wie man sieht, gute Gründe.
Das erste Video zeigt den spektakulären Rückbau von insgesamt drei Windkraftanlagen auf der Hornisgrinde, die durch eine einzige, größere Anlage ersetzt wurden (Repowering). Es handelt sich um zwei Seewind Modelle, ein Modell 20/110 mit 110 kW und ein Modell 25/132 mit 132 kW, ersetzt durch eine Enercon E-70. Die Beseitigung der beiden Fundamente wird nicht gezeigt.
Das zweite Video dokumentiert die Beseitigung des Fundaments einer relativen kleinen Windkraftanlage (Nordex N50, am Standort Kirchberg Jagst in Kleinallmerspann). Das Fundament wird vollständig entfernt. Die Arbeit gibt eine Vorstellung von dem Aufwand, der bei größeren Anlagen getrieben werden muss.
Das Fundament einer 200 m hohen und 7.000 Tonnen schweren Enercon WKA E-126 wiegt 3.500 Tonnen und besteht aus 1.400 Kubikmetern hochfestem Beton. Völlig zu Recht bemerkt ein Youtube-Nutzer, dass so ein Rückbau von Windkraftanlagen wirklich zeitaufwändig sei , wenn er sich dieses Video ansehe. Ihn interessiere, wie lang es dann dauern würde, bis man ein Fundament von zum Beispiel einer Enercon E-126 vollständig entfernt habe?
Berechnungen der Rückbaukosten weichen extrem stark voneinander ab. Bei der Planung kann in einem ersten Schritt ein Steuerberater einer Gemeinde oder einer Bürgerinitiative für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung von Windkraftanlagen hilfreich sein, wie Johann Richter zeigt. Er setzte 2011 für eine Rückbaurückstellung jährlich einen Betrag von € 12.500 an (€ 250.000 in 20 Jahren) an und empfahl wegen der extremen Unterschiede bei Gewinn- und Verlustberechnungen, seine Berechnungen von einem neutralen Gutachter überprüfen zu lassen.
Die Baukosten der E-126 zum Beispiel betragen 11 Mio €. Ein Rückbau kann bei 6,5 % der Baukosten in 20 Jahren, wie laut Windenergie-Erlass NRW vorgesehen, nicht nur € 700.000, sondern ohne weiteres auch eine Million Euro und mehr kosten.
Keine detaillierte Aufschlüsselung für den Rückbau erforderlich
In der bereits erwähnten kleinen Anfrage wollte der Abgeordnete Steeven Bretz, CDU-Fraktion Brandenburg, wissen: “Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau erfahrungsgemäß?” Er bat um eine detaillierte Aufschlüsselung nach Rückbau der Zuwege und genutzten Flächen, nach Rückbau und Entsorgung des Turmes und der Turbine in Abhängigkeit zur Größe des Windrades und nach Rückbau und Entsorgung des Betonfundamentes in Abhängigkeit zur Größe des Windrades.
Das Bundesland Brandenburg antwortete, es setze bei der Ermittlung der Rückbaukosten und nach der Verwaltungsvorschrift zur BbgBO (Nr. 67.3.3.7) 10 Prozent der Rohbaukosten an. Bei Windenergieanlagen seien als fiktive Rohbausumme 40 Prozent der Herstellungskosten gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) zu berücksichtigen und kommt damit für eine Enercon WKA E-126 auf einen Rückstellungsbetrag von € 440.000.
Eine detaillierte Aufschlüsselung erhielt der Abgeordnete allerdings nicht. Begründung: “Sonstige Erfahrungswerte zu den Rückbaukosten liegen nicht vor.”
Der Teufel steckt im Kleingedruckten
Das Neumarkter Landratsamt hatte 2013 den Betreiber eines großen Windrades vor der Errichtung oder Inbetriebnahme der Anlage zu einer Sicherheitsleistung in Form einer „selbstschuldnerischen“ Bankbürgschaft in Höhe von 770.00 Euro verpflichtet. Die Sicherheit sollte dazu dienen, dass am Lebensende einer Windmühle nicht eine Ruine in der Landschaft stehen bleibt, sondern dass der uralte Stromerzeuger „rückgebaut“, spurlos beseitigt werden kann — auch dann, wenn vielleicht der Betreiber dafür nicht aufkommen kann, weil er längst insolvent ist. Das Landratsamt geht von einer Lebensdauer derAnlagen von zwei oder drei Jahrzehnten aus. Nach seiner Darstellung ist dieses Verhalten bei den Rückstellungen für den Abbau nicht bei allen Investoren gegeben: „Zum Teil werden die Rückbaukosten zu niedrig angesetzt“, sagt Jürgen Schreiner von der Landkreisbehörde. Die Bürgschaften dienten dazu, dass die öffentliche Hand im Notfall das Geld hat, um eine ausgemusterte Anlage beseitigen zu lassen — wobei die Gemeinden und Kreise trotz der möglichen „Ersatzvornahme“ nie Eigentümer der Windräder werden.
Doch der Teufel steckt in allerlei Kleingedrucktem — vor allem für die Grundstückseigentümer. Denn in zahlreichen Fällen verkaufen die Land- und Forstwirte jene 2000 bis 3000 Quadratmeter pro Windrad nicht an die Investoren, sondern verpachten sie langfristig und bleiben Eigentümer. Für die könnte es tatsächlich eng werden, wenn der Betreiber längst in einer Insolvenz untergegangen ist. Denn nach Angaben des Landratsamtes haftet zuerst der Grundstückseigentümer notfalls aus der Privatschatulle; die von den Genehmigungsbehörden erwirkte Bankbürgschaft sei da „nachrangig“, erklärt Jürgen Schreiner.
Für eine dynamische Anpassung der Rückbaukosten gibt es keine rechtliche Handhabe
Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Landkreis als Genehmigungsbehörde beklagen gleichermaßen: Eine Anpassung der zu erwartenden Rückbaukosten sei nach einem gewissen Zeitablauf durch Gutachten und Neubewertung nur möglich, wenn sich der Investor kooperativ zeige und diese freiwillig vereinbare. BBV-Geschäftsführer Bayerl fordert hier unmissverständlich eine Absicherung „von Amts wegen“. Doch Jürgen Schreiner vom Landratsamt bedauert: „Wir sind uns des Problems bewusst, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, eine Dynamisierung einzubauen.“
Die Windkraftlobby erzählt den Bürgern gerne von den hohen Rückbaukosten der Kernkraftwerke. Die Rückbaukosten der Windräder bleiben bleiben entweder unerwähnt oder werden sehr niedrig angesetzt.
In Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung lohnt es sich für Ratsmitglieder eine kritische Schrift über „Kommunale Windparks“ der Gemeinde Weisenheim, über die wir 2014 berichtet haben, nachzulesen.
Versteckte Rückbaukosten, Rosstäuscher – alles ganz easy!
“Windräder erzeugen umweltfreundlichen Strom, können jederzeit wieder demontiert werden ohne strahlende Erde zu hinterlassen und sie helfen die CO 2 Problematik zu entschärfen.” So oder ähnlich werben die Hersteller von Windkraftindustrieanlagen, aber auch die Anhänger der Erneuerbaren Energien. Die Rotorblätter, die Gondel und der Generator werden per Kran vom Turm gehievt und anschließend in ihre Einzelteile zerlegt. Das Kupfer aus den Kabeln oder der Stahl aus den oberen Turmsegmenten lässt sich wiederverwenden. Der Betonturm wird vor Ort zersägt oder gesprengt. Das Material lässt sich für den Straßenbau verwenden. Die Rotorblätter würden in der Regel geschreddert und als Brennmaterial in der Zementindustrie genutzt. Vieles davon lasse sich wiederverwerten. So einfach stellt topagrar der Rückbau dar. Er koste nach Angaben des Instituts für Integrierte Produktion Hannover (IPH), auf das sich topagrar beruft, zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Anlage. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Rohstoffe seien dabei schon eingerechnet.
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Rohstoffe lassen sich nicht beziffern.
Es gibt keine Möglichkeit, die Menge der Rotorblätter, die in den nächsten Jahren anfallen wird, ohne schwerwiegende gesundheitliche Schäden für die Bevölkerung zu entsorgen. Die Realität der Energiewende sieht so aus: Windkraftanlagen sind SONDERMÜLL! Seit 2005 bleibt nur die thermische Beseitigung und Verwertung der Rotorblätter, vorrangig in Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken oder der Export oder die Deponierung. Nach dem Recycling, falls es denn stattfindet, bleiben schätzungsweise an die 20 Prozent nicht wiederverwertbaren Abfalls zurück. Radioaktivität zerfällt, die nuklearen Abfälle aus Kernkraftwerken lassen sich recyclen, Sondermüll bleibt ewig giftig.
Der Rückbau von Windkraftanlagen ist nicht nur aufwändig, sondern auch teuer, und die Kosten für den Sondermüll sind unkalkulierbar. Der Rückbau einer einzigen Anlage kann für den Grundstückseigentümer/Verpächter/die Gemeinde den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Die Untertreibung der Kosten durch topagrar ist schlichtweg ein Skandal.
Demontage-Unternehmen warten auf Aufträge. Aber eine Gewähr, dass die Windkraftanlagen im großen Stil demontiert werden können, dass es sich für die Abbaufirmen und Windparkbetreiber überhaupt lohnt, gibt es nicht. Bekannt ist lediglich, dass sich die bisherige Demontage-Strategie nicht mehr lohnen werden, meinen die Mitarbeiter am IPH. Es gibt Überlegungen dazu, mehr nicht. “Müsste”, “könnte” – die üblichen Konjunktive der Erneuerbaren Industrie.
James Lovelock ist einer der Gründerväter der grünen Bewegung. Berühmt wurde er für seine Erfindung der “Gaia-Theorie”. Er hat seine Verzweiflung zum Ausdruck gebracht, dass die ursprünglichen Absichten der Bewegung missverstanden worden seien, als Lizenz, unser “unbezahlbares ökologisches Erbe” beiseite zu schaffen. In einem Brief an eine örtliche Planungsbehörde schrieb James Lovelock:
“Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die sich drehenden Windmühlen nicht wie die Statuen auf den Osterinseln werden – Denkmäler einer gescheiterten Zivilisation.”
Übernommen von Ruhrkultour hier
Quellen:
- http://www.nordbayern.de/region/neumarkt/ruckbau-von-windradern-finanziell-riskant-1.3268766
- http://www.energiedialog.nrw.de/rueckbau-von-windenergieanlagen-eine-ungeloeste-problematik/
- http://www.bi-greinereck.de/images/document/869592/Wirtschaftlichkeit_von_Windkraftanlagen-Vortrag-1.pdf
- http://www.wattenrat.de/2015/02/03/rueckbau-von-windkraftanlagen-wer-entsorgt-die-fundamente/
- http://www.nordbayern.de/region/neumarkt/ruckbau-von-windradern-finanziell-riskant-1.3268766
- http://www.steeven-bretz.de/image/inhalte/file/KA%2064%20Antwort.pdf
- http://www.klimaretter.info/energie/hintergrund/19919-wenn-windraeder-zu-alt-werden
- https://www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-So-soll-der-Rueckbau-von-Windkraftanlagen-gelingen-2832044.html
- http://www.stop-eolien02.fr/2016/11/demantelement-le-cout-reel.html
- http://www.wind-turbine-models.com/turbines/392-nordex-n-50
- http://www.windenergie-im-binnenland.de/foundations.php
- http://www.epenportal.de/web/datapool/storage/files101784/ENERCON_Entsorgungskosten.pdf
- http://www.windenergie-im-binnenland.de/foundations.php
- http://ruhrkultour.de/wp-content/uploads/2017/01/Windrad-Demontage-Fundamente.pdf
Fotos:
Windräder Silhouette: https://pixabay.com/de/wind-windpark-landschaft-licht-sun-374904/
Osterinseln: MattJP, “tongariki sunrise visitors”, © www.piqs.de
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Vielen Dank für diesen Beitrag über Rückbaukosten. Gut zu wissen, dass stillgelegte Windräder zurüclgebaut werden müssen. Ich bin mal über Rückbaukonzepte für so was gestoßen und wollte mich hier näher in die Thematik einlesen.
Es bleibt, darauf hinzuweisen, daß die entsorgung nicht Teil der baurechtlichen Rückbauverpflichtung (§ 35 Abs. 5 Satz 2 ff.) ist. Hier ist vielmehr der Entsorger eigenverantwortlich dazu verpflichtet, die abfallrechtlichen Vorschriften, also v.a. jene des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, einzuhalten. Die BImSchG-Behörde hat damit nichts mehr zu tun.
Soweit Material aus einem Abriß im Außenbereich, z.B. am ehem. WKA-Standort gelagert werden, handelt es sich idR um die Errichtung bzw. das Betreiben eines illegalen Lagerplatzes. Eine entsprechende Beseitigungsvrfügung der dann zuständigen Bauaufsichtsbehörde wäre nicht unverhältnismäßig, da es genügend zugelassene gewerblich betriebene Lagerplätze oder Abfallverwertungs-Fachunternehmen gibt.
Daß deren Inanspruchnahme Geld kostet, kann nicht Problem der Behörden sein. Vielmehr ist vom Verursacher eine vorausschauende Finanzplanung zu erwaren.
Ich habe letztes Jahr im Kreis Cuxhaven eine Lagerung von einer beträchtlichen Anzahl von Rotorblättern (Rückbaureste) an einem ehem. WKA-Standort bei der Bauaufsicht in Cuxhaven angezeigt und die Behörde hat nach etwas Zögern (der Kreis Cuxhaven ist eher „wka-freundlich“) die Beseitigung verfügt.
Interessant, dass die E 126 bis zu 200 Metern erreichen kann. Ich habe immer gedacht, dass solche Anlagen riesig waren, aber ich habe nie die genaue Länge gewusst. Die Demontage soll definitiv viel Zeit und Arbeit verlangen. Danke für den Beitrag, sehr interessant!
Bitte hier nur unter vollem Klarnamen posten, siehe Regeln.
Wobei niemand anführt, wie viele Schadstoffe durch die Kräne, Bagger, LKWs und andere Baumaschinen beim Abbau erzeugt werden… Offshore ist es noch schlimmer… so ein kleiner Schlepper verbraucht etwa 200L Gasöl (Diesel) pro Stunde… größere natürlich deutlich mehr!
Ich halte den Rückbau für einen ggf. im Zuge einer sog. Ersatzvornahme (vgl. z.B. §74 HessVwVG) nach entsprechender Androhung (vgl. §13 VwVG) vollstreckbaren Titel. Auch Zwangsgeld (dto. §76) wäre insoweit, obwohl eine vertretbare Handlung betreffend (dto. Satz 2), nicht auszuschließen. Das Problem ist tatsächlich, daß es für eine Genehmigungsbehörde untunlich wäre, per Ersatzvornahme zu handeln ohne finanziell abgesichert zu sein. Vorkasse wäre zwar zulässig, aber bringt bei einem windigen Bankrotteur nichts. Daher wurde die Sicherheitsleistung im Baurecht des Bundes installiert. Versuche, dies wie noch im 1. Entwurf des aktuellen nieders. WKA-Erlasses zu „knacken“, blieben auf der Strecke.
In dem Aufsatz fehlt eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen für die Rückbauerfordernis von Anlagen, die vor der Ergänzung des §35 Abs.1 Nr.6 (später Nr.5) und dto. Abs.5 Satz 2 ff. BauGB idgF genehmigt wurden. Hier ist zugrundezulegen, daß §35 BauGB (früher BBauG) nie WKA privilegierte, die als Ruine keinen Strom produzieren konnten. Denn die Stromproduktion war ja der materiell (d.h. unbeschadet ästhetischer Abschätzungen) „vernünftige“ Grund, WKA im Außenbereich vorbeh. nicht entgegenstehender öfftl. Belange zu etablieren.
Gerade aber die Fundamente wann zuvor auch immer genehmigter bzw. zurückgebauter WKA sind auch bei den größten Interpretationsverrenkungen zu Lasten des §35 BaugB nicht durch Abs.1 privilegiert. Denn welchen Zweck soll ein Betonklotz als sonstiges Vorhaben (§35 Abs.1 Nr.4 u. Abs.2 BauGB) haben, der eine spezifische Sinnhaftigkeit respektive Notwendigkeit des Klotzes im Außenbereich begründen könnte?
Das gilt auch für das o.g. Fundament der WKA an der Zeigermühle in Bensersiel Oldendorf. Die zuständige Behörde hatte mir übrigens vor vielen Jahren zugesagt, das Fundament wegverfügen zu sollen. Das hatte aber spätestens an dem Tag ein Ende, als der Bauamtsleiter erklärte, für die CDU (erfolglos) in den Landtag in Hannover einziehen zu wollen.
Hinsichtlich der Pfahlgründungen von Fundamenten könnte man nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip erwägen, die Betonpfähle im Boden zu belassen. Aber bei näherer Betrachtung kann nicht übersehen werden, daß diese mehrere (ggf. auch grundwasserführende) Bodenhorizonte und -schichten durchdringenden Pfahlgründungen die jew. pedologischen und geologischen Formationen mit der Zeit schädigen würden, z.B. durch die Absonderung von Chromat.
Das Filmchen über den Abbruch des Stahlbetonfundament ist putzig, aber sicher nicht mehr aktuell. Es gibt weit effizientere Mittel, um solche Fundamente zu zerlegen. Ich habe Mitte der 90er Jahre Betonabbrüche im Hoch- und Tiefbau gemacht. Dabei werden mittels Kernbohrungen Löcher in die Fundamente eingebracht und dann die Stahlbetonteile hydraulisch gesprengt. Die Armierung zerreißt dabei. Funktioniert tadellos, ist preiswerter und schneller als wie die Mauerspechte mit Spielzeugbagger auf diese Fundamente herumzupicken…
Rückbauen….
Die Realität wird sein das man die Sockel zudeckt und stehen lässt.
Hier in der Schweiz gibt es ca. 55ooo Militärische Objekte.
davon ein grosser Teil Befestigungswerke aus 150 Jahren.
Viele in den Bergen, die sieht man nicht, sie stören niemanden, die kann man einfach zuschliessen und weggehen.
Dann die anderen inmitten von Wald, Grasland, in Dörfern, ja Eigenheimquartieren.
Da geht es um vielleicht 15ooo Objekte.
Also ein Bunker aus dem WK-2, der wurde mit hohem Zementanteil gegossen und hatte 80 Jahre Zeit um auszuhärten.
Man versuchte oft diese Objekte wieder loszuwerden.
Alleine, sie stehen noch nahezu alle wo sie einst gebaut wurden….(-:
–
Die Kosten sind unerträglich hoch, die Schweiz kann sich das kaum leisten. Das würde viele Gemeinden sehr stark belasten.
–
Diese Bunker kann man kaum zersägen, den man müsste das Umland freilegen um sägen zu können. Sprengen geht nicht weil es dazu sehr starker Ladungen bedürfte und hunderter Sprenglöscher in den extrem harten und übermässig armierten Stahlbeton eingebracht werden müssen.
Mit Wasser auffüllen und dann sprengen…… ergibt grosse Bruchstücke die ihrerseits noch schwer zu entfernen sind.
Zudem ist das Sprengobjekt zum Sprengen abzudecken, mit Material aufzuschütten, es hernach wieder abzutragen um schlussendlich die Baugrube damit zu verfüllen.
–
Das wird euch mit euren Windradsockeln auch so ergehen.
Und wenns harzig kommt, werden die Standortbetreiber massenhaft Konkurs gehen.
Wer kommt dann für die Kosten auf…??? ((-:
Und wenn diese Baugrube von mehreren tausend Tonnen dann endlich mal verfüllt ist, was liegt dann dort drin… Bauschutt, Erde mit einer schönen Humusschicht…… ?
Na, ich denke es wird alles möglich dort liegen aber nichts was den Waldboden von früher wirklich ersetzt.
Ihr werdet das Übel nie mehr los….. DAS IST DIE REALITÄT.
Da haben Sie Recht. Beton härtet mit der Zeit immer mehr aus,immer langsamer werdend in einer hyperbolischen Kurve.
Aber : „Die Schweiz kann sich das kaum leisten, … würde viele Gemeinden stark belasten“
wenn nicht die reiche Schweiz, wer soll es sich dann leisten können ? denn die Erstellung war auch teuer und ist teurer wie das Abreissen.
Aber ich gehe auch davon aus, dass wahrscheinlich die Politik, vor allem wenn es Grüne werden, hier in Deutschland vor der Windindustrie einknicken und die Fundamente mit einer „sinnvollen“ Begründung im Boden belassen, wenn man merkt wie teuer das Ganze wird. Oder aber nachträglich die Statik „überarbeiten“ so dass das Fundament weiterhin belastbar für Repowering ist.
@Dr. Facius
Grundsätzlich ist alles zurückzubauen, auch das gesamte Fundament und sämtliche Befestigungen auf Stellflächen und Wegen. Ob das tatsächlich so erfolgt? Im Kehdinger Moor (Oederquart) wurden für drei zu errichtende Windräder 14000 Tonnen Schüttgut für die Zuwegung verbaut, wie der Investor stolz verkündete. Schwer vorstellbar, daß dort nach 20 Jahren der Urzustand wiederhergestellt wird.
Beim Bundesverband Windenergie findet man eine Übersicht, wie in den Ländern verfahren wird:
https://tinyurl.com/y5qgpvhp
Verdächtig oft ist von „grundsätzlich“ die Rede, was ja Ausnahmen zuläßt. Zur Freude der Windindustrie.
Hallo Herr Tarantik, ich lese Ihre Kommentare immer wieder gerne! Aber ich bin mir nicht sicher, ob wir in der gleichen Welt leben. Hatte mal hier etwas geschrieben über einen Kauf eines Anzuges, wenn ich mich mit dem ÖPNV fortbewegt hätte. Das war nicht gesponnen. Eine Strecke, die man in 15min mit dem Fahrzeug bewältigt, würde mit dem ÖPNV 1,5h dauern. Fragen Sie mal meinen Sohn. Er studiert in Bayreuth. Etwa 2,5h mit dem PKW und wenn er Glück hat 6h mit dem Bus oder noch mehr mit der Bahn. Wir wohnen nicht alle in Städten. Und wie wollen Sie Ihre PKW aufladen, nur wenn der Wind weht? Für die Demontage eines WKA Fundamentes brauchen Sie schweres Gerät. Womit werden diese betrieben? Sie leben in einem Traumland. Kneifen hilft beim Aufwachen!
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann haben Sie ein Problem mit dem ÖPNV, weil Sie auf dem Land leben. Dieses können Sie sicherlich damit lösen, dass Sie eine Solaranlage auf ihr Dach montieren und mit einem Elektroauto somit wesentlich kostengünstiger fahren können. Für den Winter rechnet sich dann ebenfalls ein kleines BHKW. ÖPNV ist, wie Sie selber bemerkt haben, für viele Städter eine Lösung. Und die Jugend hat sowieso kein Problem mit dem Carsharing. All das ist besser als Ihr gutes Geld den Saudis in den Rachen zu werfen.
Und woher soll ich das Geld für ein E-Auto nehmen ? + Solaranlage + BHKW ? Ich habe einen gebrauchten Focus Diesel gekauft für 5.800 € und fahre damit 50.000 km pro Jahr, und das 5 Jahre lang.
so geht das. Ich bin nicht im Staatsdienst, dass man sich mehr leisten könnte.
Na, dann rechnen Sie einfach mal aus, was Sie an Sprit für 250 000 Km bezahlen und wieviel Sie an Strom bezahlen für dieselben Km mit einem E-Auto. Von dem eingesparten Geld ist mehr drin als eine Solaranlage und diese hält länger als 20 Jahre und reduziert zusätzlich noch Ihre Stromrechnung. Aber niemand zwingt Sie insgesamt kostengünstiger zu fahren.
Noch billiger ist es, in einer Höhle zu leben. Was Sie da einsparen, davon können Sie sich glatt ein Flugzeug kaufen.
Ja Wahnsinn, was man da spart, Herr Tarantik, insbesondere wenn man die Kosten der SWM zugrundelegt: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/elektrofahrzeuge-swm-strom-e-auto-1.4355378. Bei 55 Cent/kWh zahlt man schon an die 8 Euro pro 100 km. Und welches gebrauchte Elektroauto gibt es für 5.800 Euro zu kaufen?
na und Sie denken ich rechne nicht ?
also mit dem Wagen (Focus II, 109 PS)Diesel habe ich im Sommer ca. 4,2 l/100km verbraucht und im Winter 5 l. Fast nur Autobahn bei ca. 110-115 km/h. Mache ich das mit einem E-Auto kostet mich das mehr pro 100 km. Und außerdem musste ich am Montag früh und Freitag Nachmittag 350 km fahren an einem Stück, incl. Stau, um nach Hause/Arbeit kommen. Geht das mit einem E-Auto ? Und auch im Winter ? Und kann ich auch Nachts aufladen ? weil die meisten gehen ja tagsüber arbeiten.
Außerdem nützt mir die Solaranlage nichts wenn ich nur am Wochenende da bin bzw. war.
Ich hätte sogar auf meinen Dächern Platz für mind. 300 m² Solar. Allerdings hätte ich damals 2006 keinen Kredit dafür bekommen. Und mit den Zinsen hätte sich das mal so gerechnet.
Aber Hauptsache Herr Tarantik Sie können was sagen
Wenn Sie die eigene Solaranlage für 10 Ct/KWh nicht für Eigenbedarf nutzen wollen, oder fürs E-Auto nutzen können, dann haben Sie immer noch den Hausanschluß, den Sie für unter 30 Ct/KWh nutzen können. Nur in den seltensten Notfällen wird jemand die öffentlichen Ladesäulen nutzen. Uns schon rechnet es sich wieder. Aber Ausreden findet man natürlich immer…
Da muss man noch nicht mal auf dem Lande wohnen. Das gilt auch für Randbereiche in den Großstädten
Ich kenne das von Feldkirchen/München-Ost an der A99 gelegen. Mit der S-Bahn nach Unterschleißheim (nördl. v. München) zur Arbeit waren es mit 1x umsteigen (Wartezeit 20 Minuten) 90 Minuten incl. 5 Minuten Fußweg zur S-Bahn und 10 Minuten von S-Bahn zur Arbeit. Mit dem Auto 22 km über die volle A99, dann 5 km Landstrasse und bis vor die Tür : 25 min. Das sind pro Tag 3 Std. gegenüber 50 min. Kosten : Wochenkarte ÖPNV : 25 €, Diesel ca. 15 € (bei 4,6l/100km). Hinzu kommt, dass man auf dem Rückweg noch mal kurz beim Discounter vorbei fährt und was einkauft.
Ganz zu schweigen von der Einfachheit der wöchentlichen nach Hause Fahrten mit á 350 km.
Das sind pro Tag über 2 Stunden Ersparnis !!! Nein danke, mit ÖPNV hätte ich mich wahrscheinlich nach einem anderen Job umsehen müssen, oder eine teurere Wohnung in der Nähe nehmen müssen, falls vorhanden, und das war vor 8 Jahren auch schon schwierig.
Ich denke mal, dass eher nicht rückgebaut wird, sondern dass bei Auslaufen der Förderung bzw. Defekt der Anlage, die Teile ausgetauscht werden, bzw. neue Motoren und Flügel eingebaut werden. Der Turm und vor allem das Fundament werden dann stehen bleiben und die Produktionskosten für Windenergie würden fallen, bzw. die Erträge der Betreiber in die Gewinnzone kommen. Bei dem noch zu erwartenden Ausbau auf Grund der Vorgaben fossile Energien abzuschaffen dürfte ein riesiger Bedarf an Windenergie bestehen. Repowering also, auf Deutsch und jede Menge Neubau. Man wird doch nicht jedesmal neue Vorranggebiete zum Neubau von Windkraftanlagen festlegen um sich dann dem Bürgerunwillen zu stellen und dessen Einsprüche abzuwehren. Da dauert der Neubau zu lange. Wenn schon mal ein Gebiet mit Windkraft bebaut ist wird es genutzt bis St. Nimmerlein und womöglich mit Zusatzerlassen noch erweitert.
Höchstens die ganz kleinen von vor 20 Jahren und mehr können zurückgebaut werden, um größeren, effektiveren zu weichen
Ich könnte mir vorstellen, dass ein einigermaßen normal denkender Mensch so in etwa handeln würde. Meine Vermutung geht eher in die Richtung: Förderungen ausgelaufen – Rückbau – daneben Neubau.
„Repowering“ heisst höhere und schwerere Windmühlen, die alten Fundamente kann man dafür nicht mehr gebrauchen. Die bleiben bis zur nächsten Eiszeit im Boden, dann schleift sie vielleicht ein Gletscher zu Staub….
Lieber Hr. Grabitz,
Windenergieanlagen sind Leichtbau pur, wobei die gesamte Konstruktion aufeinander optimiert wird. Das gilt insbesondere für die Berechnung der dynamischen Festigkeiten, da die Anlagen schwingend beansprucht werden. Vom Fundament bis hinauf zur Mechanik der Gondel ist das alles aufeinander und auf eine projektierte Lebensdauer von 20 Jahren ausgelegt. Danach „hat die Anlage fertig“ und dürfte allein schon aus Sicherheitserwägungen nicht mehr weiterbetrieben werden. Deshalb muss beim „Repowering“ vom Fundament an alles neu gebaut werden. Wenn die Pläne der Bundesregierung weiter so umgesetzt werden, kommen auf die Anlagenrecycler noch goldene Zeiten (und auf die Stromkunden Heulen und Wehklagen) zu.
Mfg
Lieber Herr Müller,
als Bauingenieur kann ich mir jetzt sehr schlecht vorstellen (ich kenne die Berechnungen nicht), dass ein Betonfundament „fertig“ hat. Da müssten Risse auftreten und zwar im Zentimeterbereich (keine Haarrisse, die sind in der Statik mit drin) und falls die durch die Dynamik auftreten sollten dann ließe sich dem mit dem Einbau von mehr Bewehrungsstahl entgegenwirken. Entweder hat man dann zu eng gerechnet und ist selber Schuld wenn das Fundament nach 20 Jahren nicht mehr verwendungsfähig ist, oder die dynamische Beanspruchung ist – nach der statischen Theorie – zu hoch, dass keiner mehr die Verantwortung für weiteren Betrieb übernimmt. Dann hat diese Technik Windkraft einen weiteren Mangel nämlich den der geringen zeitlichen Belastbarkeit. Für die Windindustrie natürlich ein Arbeitspool – goldene Zeiten – ohne Ende.
Der Betonstahlturm fällt in die selben Überlegungen, obwohl hier die Schwingungsbelastung schwerer wiegt wie beim Fundament das in die Fläche ausgelegt ist. Im windkraft-journal.de sprechen sie sogar von Türmen aus Brettschichtholz, und Fundamenten aus Segmentteilen die sich leicht abbauen und wieder verwerten lassen was mir aber nicht geläufig ist.
Für eine Repowering auf bestehenden Fundamenten habe ich jetzt auf trotz Suchens keine befriedigende Antwort gefunden.
Wird die Windanlage größer ist es klar, dass das alte Fundament nicht mehr ausreicht.
Also wäre ich Windanlagenbauer, was für einen Bauingenieur nicht abwegig wäre, würde ich mir schon was einfallen lassen (was diese Industrie bestimmt auch macht) um ein Repowering so günstig wie möglich und dadurch den Strom so günstig wie möglich anzubieten – und wenn ich auch alles nur positiv sehen würde und dementsprechend Versprechungen machen würde.
Aber da ich von Windenergie in diesem massiven Einsatz als Hauptstromlieferant nichts halte, wäre ich für die Jungs kein Gewinn.
Lieber Hr. Grabitz,
ich bin kein Bauingenieur, lerne auch gerne vom Fachmann hinzu. Allerdings habe ich ein klein wenig mit Maschinenbau zu tun gehabt und kenne mich mit der üblichen Philosophie und Arbeitsweise von Konstrukteuren aus. Die müssen in einem wettbewerbsbestimmten Umfeld auf Kosten achten. M.E. wird das WEA-Fundament vor allem durch das Biegemoment des Turms beansprucht, wenn der Wind auf den Rotor drückt. Bei heute oft mehr als 100 m Turmhöhe und Rotordurchmessern von bis zu 125 m wirken da bei kräftigem Wind gewaltige und zudem dynamisch stark wechselnde Kräfte aus sämtlichen Richtungen der Windrose. Das Fundament ist aber teuer und wird daher wohl kaum grösser ausgelegt als für die Anlage erforderlich, immerhin geht es um bis zu 3.500 t Stahlbeton, heranzuschaffen weitab von jeglicher Infrastruktur in einem Umfeld, das ein Baustellenlogistiker möglicherweise als „alptraumhaft“ bezeichnen würde.
Fundament und Anlage sind exakt aufeinander abgestimmt. Die mechanischen Schnittstellen sind für jeden Anlagentyp wieder anders. Zudem wird beim Repowering fast immer eine grössere Anlage bzw. eine mit grösserer Nabenhöhe vorgesehen, weil man so in Luftschichten mit günstigeren Strömungsverhältnissen kommt. Dann können Sie das Fundament so oder so nur rausreissen und ein neues bauen.
Ich bezweifle daher, dass mehr als einige wenige Anlagen auf den Fundamenten ihrer Vorgänger betrieben werden können. Wenn ich mir beispielsweise die deutschen Autobahnbrücken ansehe, die den dynamischen (vertikalen Druck)-Belastungen durch den Verkehr bei weitem nicht so gut standgehalten haben wie projektiert, dann habe ich grösste Zweifel, ob die WEA-Fundamente den zweifellos erheblich höheren Lasten des Betriebs wirklich mehr als 20 Jahre Lebensdauer standhalten werden. Gehen Sie mal zu einer 120-m-WEA und schauen Sie sich das Fundament an. Die gesamte Momentlast des Turms wird nur durch die Schraubbolzen ins Fundament übertragen. Das sind (auf der windzugewandten Seite) Zugbeanspruchungen, was Beton bekanntlich nicht so gerne hat. Wenn jemand gegenteilige Beispiele kennen sollte, bitte hier kundtun, ich lerne gerne hinzu.
Mfg
Nur mal so: Die Zugbelastungen der Bolzen- Verankerungen werden nicht durch den Beton, sondern durch die Bewehrung aufgenommen. Genau dafür wird die ausgelegt. Der Beton stellt über seine Masse quasi nur die Gewichtskraft bereit, die den Momenten des Hebels (Turm) durch die angreifenden Kräfte am Rotor, entgegenwirkt.
Sie haben recht, es läßt sich technisch ganz schwer gegen die Windenergie argumentieren, denn es steckt zu viel neues technisches Wissen in diesen Anlagen. Die Grenzen des Windenergieausbaus liegen eher in der Akzeptanz und im wirtschaftlichen Optimum, das in Deutschland in Verbindung mit Solarenergie bei ca. 40% Stromanteil liegt.
Ach Herr Tarantik, was neues technisches Wissen angeht das können Sie als MINT ferner Öko doch gar nicht beurteilen. Schon wieder begeben Sie sich auf Ihnen unbekanntes Gebiet. Und was die Windenergie betrifft, da wusste seiner Zeit schon Wilhelm Busch mehr als die heutigen Ökos:
Ärgerlich
Aus der Mühle schaut der Müller,
Der so gerne mahlen will.
Stiller wird der Wind und stiller,
Und die Mühle stehet still.
So gehts immer, wie ich finde,
Rief der Müller voller Zorn.
Hat man Korn, so fehlts am Winde,
Hat man Wind, so fehlt das Korn.
Wilhelm Busch
(1832 – 1908), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller
In der Sprache der Techniker (die Sie ja nicht beherrschen) heißt das „stochastisches Leistungsverhalten“, aber ich will Sie nicht weiter überfordern, vielleicht lesen Sie einmal Wilhelm Busch, Sie können nur dazu lernen.
„um größeren, effektiveren zu weichen“
Sie irren Herr Grabitz. Die Fläche, die die Windmühlenflügel überstreichen wächst mit deren Länge. Die Herstellungs- und Wartungskosten steigen aber mindestens mit der dritten Potenz des Rotordurchmessers.
Und wie die Windgeschwindigkeit mit der Höhe zunemmt können Sie unter http://www.wettermast.uni-hamburg.de/frame.php?doc=Zeitreihen48h.htm
sehr genau verfolgen.
Also: Je größer die Windmühlen sind, desto teurer sind sie für die Bürger.
Herr Heinzow
zum ersten : ich irre Nie !
Beweis ; Ihre Antwort passt nicht zu meinem zitierten Satz.
Weiterhin : es wird ja bereits so gemacht, dass an Stelle der kleinen Windräder größere hingesetzt werden.
Mehr kosten sie den Bürger deswegen weil sie mehr Strom produzieren, die vergütung bleibt dieselbe. Mir ist nicht bekannt, dass die Vergütung /Subvention nach Größe der Windräder gestaffelt ist.
Hr.Prof.Puschner hat mal ausgerechnet, dass 9,5 GW Energie für die reine Herstellung aufgewendet werden müssen u. einen Wirkungsgrad von 50% angegeben.
Hallo Admin: Muss es nicht heißen: „…im Durchschnitt 5 bis 12 Jahre älter“
„Der Rückbau von Windkraftanlagen ist nicht nur aufwändig, sondern auch teuer, und die Kosten für den Sondermüll sind unkalkulierbar.“
Wissen Sie, in welchem Fall Sie recht haben?
Einfach „Windkraftanlagen“ mit „Atomkraftwerken“ und „Sondermüll“ mit „Endlagerung“ ersetzen, schon stimmt die Sache. 😉
Mr. Schrage,
haben Sie ausser den üblichen Unwahrheiten und Dumpfbackenparolen auch ein paar sachliche, faktenbasierte Argumente zur Hand? Wissen Sie überhaupt, was bezüglich dieser Fragestellungen in Ländern, die nicht von Halbirren – wie im Fallo von Deutschland – regiert werden, sondern vernünftig wie z.B. Schweden, Finnland oder Russland, inzwischen bereits für Lösungen vorhanden sind? Stichworte sind KSB, Olkiluaoto oder der BN 800 Reaktor. Erst informieren und dann posten.
Ganz so einfach ist der Vergleich nicht.
„Atom“ ist immer emotional belastet, Stahl, Beton und Kompositflügel hat was Freundliches.
Aber bei Windanlagen sind die Mengen, die rückzubauen sind, um Grössenordnungen höher als bei Atommeilern.
Spannend wird es dann erst bei den offshore-Anlagen.
Sie machen es sich einfach.
Bei KKW werden genügend Rücklagen gebildet, für den Rückbau.
Der Rückbau von WKA ist bedeutend teurer und die wurden, durch links-grüne Korruption, unsinniger Weise gebaut, für die Weltrettung, weshalb alle Augen (einschließlich Hühneraugen) geschlossen wurden und werden, gegen jede Vernunft.
Am Ende fühlt sich keiner verantwortlich weshalb die WKA nicht korrekt entsorgt werden (keine Zuständigkeit, Insolvenzen).
Es bleibt der Grundflächen-Eigentümer darauf sitzen.
Fast immer sind es die Landwirte, die beim Betrieb der Ungetüme kassiert haben, vom Steuerzahler unterstützt.
Diese werden dann selbstverständlich, als Geschädigte, auch noch vom Steuerzahler bei der Entsorgung großzügig, natürlich auch noch einmal mit Gewinn, unterstützt.
Das ist heute selbstverständlich und wird natürlich schon vorab geregelt sein, denn die Landwirte kommen schon immer in jeglichen Genuss, bevor das eigentliche Problem behandelt wird. Da kommt heute gar keine Frage auf, es wird als selbstverständlich hingenommen.
Warum sich die Landwirtschaft auf die links-grüne Seite schlägt, ist mir ein Rätsel. Alles läuft doch darauf hinaus, das die Landwirte am Ende enteignet werden, aber da gibt es, hoffen die offensichtlich, noch eine Extrawurst zur Extrawurst.
WKA und Solarzellen durften nie ans öffentliche Netz.
Nicht wirklich, da Atommüll nicht endgelagert werden muss, sondern wertvoller Brennstoff für neue Atomkraftwerke ist.
Für welche Komponenten – Fundament, Turm, Gondel, Rotoren – gelten eigentlich die max. 15 Jahre?
R.F.
Meine Erinnerung, daß nur bis in eine Bodentiefe von 1,5 m zurück zu bauen sei, stimmt dann also nicht – oder?
Rainer Facius
Vom Tiefbau her kenne ich das so, z.B. bei Spundbohlen die nicht mehr gezogen werden können weil sie fest im Erdreich stecken müssen 2 m unter OK Gelände abgeschnitten werden, der Rest kann verbleiben.
Ich denke mal dies ist generell so : 2m
Für Baden-Württemberg hat Herr Untersteller ausgesagt, dass auch das gesamte Fundament zurück gebaut werden muss. Bin mal gespannt, an unserem ehemaligen Wohnort mussten pro WKA 30.000€ für den Rückbau als Sicherheit geleistet werden. Wir werden darauf achten, dass die Vorgaben des Herrn Untersteller eingehalten werden!
Hi, hi, hi
30.000 ??? da muss ich als Bauingenieur jetzt schon lachen, obwohl ich mit Abbruch bisher wenig zu tun hatte. Aber der Herr Untersteller hat doch einige Dipl.-Ing´s in seinem Ressort ? die müssten, auch wenn keine Praxis, dann jedoch wenigstens eine Vorstellung haben, oder werden die nicht gefragt, oder müssen schweigen ? dann sind sie zu bedauern.
Wieviel Energie und CO2 wird eigentlich für den Bau von Windkraftanlagen vom Typ E 126 benötigt um im Vergleich zu einem 750 MW Braunkohlekraftwerk die gleiche Menge Strom zu produzieren? Der Einfachheit halber mal mit 50% Auslastung über die 15 Jahre gerechnet.
Die E126 ist nun nicht gerade das repräsentative Standardmodell, auf das man seine Berechnungen stützen sollte. Mit Stand 2016 wurden gerade einmal 100 dieser WKA errichtet. Zum Vergleich, in Deutschland sind aktuell etwa 22.000 WKA aktiv.
Berechnungen für „normale“ WKA laufen darauf hinaus, dass sich die Anlagen nach 3 bis 6 Monaten energetisch amortisiert haben, bei der E126 sollte es nicht groß anders sein.
Die E126 ist in der Lage, etwa 17-20 GWh Strom pro Jahr zu erzeugen. Die Rohstahlproduktion erfolgt zu 2/3 im Hochofen (5.6 MWh pro Tonne) und 1/3 im Elektroschmelzofen mit Schrott (0,45 MWh pro Tonne), also im Schnitt 3,9 MWh pro Tonne Stahl. Damit wäre die Anlage in der Lage, 5128 Tonnen Stahl zu erzeugen, während das Maschinenhaus ca. 650t wiegt und der Bewehrungsstahl für den Beton 120t. (Nur mal so als Orientierung)
Mr. Schrage,
von Energiebilanzen sollte man schon ein wenig Ahnung haben. Der Hochofen produziert nur Roheisen, keinen Stahl. Der entsteht in einem zweiten Schritt im Stahlwerk. Danach folgt noch eine sehr lange, sehr aufwendige und äußerst energieintensive Kette weiterer Prozessschritte, bis Sie endlich z.B. ein fertiges Getriebe o.ä. erhalten. Allein das Aufhärten der Flanken der Getriebezahnräder erfordert einen Hochtemperatur-Glühprozess von rund 48 h bei mehr als 1.000 °C. Und das ist nur ein Nebenaspekt von vielen. Das alles wird von den Betrügern, die uns heute die Windenergie aufschwätzen, in ihren gelogenen Lifecycle-Kalkulationen einfach unter den Tisch gewischt. Das ist so, als ob man uns allein den Aufwand des Bauern für das Säen des Getreides als Gesamt-Energie-Input für das Backen eines Brotes präsentieren würde.
Bei diesen Leuten, die an die Umweltfreundlichkeit der Windmühlen und Solarpanels glauben, kommt der Strom aus der Steckdose und die Herstellung nebst Betrieb dieser Primitivtechnik kostet ja nur wenig Energie und Geld.
Das ist wie mit der U-Bahn und dem Bus zur Uni zu fahren. Kostet 7 € hin- und zurück bei Kartenkauf am Automaten oder Busfahrer. Bei 16 Kilometer hin und zurück kostet mich das mit meinem PKW 3,20 €. Soviel zu den Transportkosten.
Nur mal so zur Orientierung:
Mit Roheisen und Stahl ist noch lange kein Windrad gebaut. Es fehlen sämtliche energieintensiven Umformprozesse, das Zementbrennen für 5.000 bis 10.000 Tonnen Beton haben Sie auch unterschlagen. Und Ihr Windrad hat auch keine Flügel (energieintensiver Sondermüll). Und einen Turm, ob aus Stahl oder Beton, hat es auch nicht. So kann man keine Energiebilanz aufstellen.
Wer von Windrädern lebt, kommt schnell auf 5-8 Monate Amortisationszeit, wer den ganzen Unsinn bezahlt, ersetzt besser die Anzahl Monate durch Jahre.
Und die Mär von der Wiederverwendung des Betonfundaments kann man auch vergessen, die zahlreichen Lastspiele machen das Fundament schneller mürbe als die LKW unsere Autobahnbrücken.
Und jetzt kommen noch die gesamte Hochleistungselektronik, die Netzanbindung und die zur Stabilisierung des Netzes notwendigen zusätzlichen Regeleinrichtungen dazu.
Ganz abgesehen davon, müssen alle Komponenten mit erheblicher Energie gefertigt, transportiert und einschließlich Erdarbeiten aufgestellt werden. Damit man zeitweise von Windenergie leben kann, muss zusätzlich der gesamte Energiebeitrag bei Wind durch Parallel-Kraftwerkwerke erzeugt werden, wenn kein Wind weht. Nach Ihrer Rechnung sind die gratis oder einfach mal so da.
Wenn Sie einmal anfangen richtig und schlüssig zu rechnen, erfahren Sie auch, warum die sog. Energiewende zwangsläufig elektrische Energie verteuern muss. Und das, obwohl der Wind ja keine Rechnung schickt. Vielleicht kann der Wind in Zukunft ja auch alle anderen Kosten übernehmen und ebenfalls keine Rechnung schicken. Dann sind wir endlich technologisch bei den Teletubbies angekommen!
Und da hat doch im letzten Wahlkampf ein Herr Prof. Schellnhuber auf einer Wahlkampfveranstltung der Grünen gesagt, dass auch die Herstellung von Zement zu viel Energie verbraucht und deswegen der beton als Baumaterial abgeschafft werden soll und man sich auf Holz als natürlichen Baustoff konzentrieren soll.
Na dann viel Spaß mit den „neuen“ Holzwindrädern !! Mal sehen wie sie die im Boden fest kriegen …
Für den Bau einer E126 wird mit Sicherheit nicht mehr Energie verbraucht als für sie Produktion von 7000 PKW. Diese PKW durch Carsharing, ÖPNV usw. zu ersetzen sollte durchaus möglich sein. Die Giftstoffe Quecksilber, Arsen, Blei, Cadmium usw. die durch ein Braunkohlekraftwerk emittiert werden, sind nur durch einen Nichtbau und durch Abschalten zu vermeiden.
Es ging mir bei der Frage nicht um Giftstoffe, sondern um den Material und Energieaufwand bei der Erstellung den WKA im Verhältnis zur Energieausbeute.
X WKA = 1x BKK a 750 MW / Energiebedarf Baumaterial über 15 Jahre bei permanent 50% Auslastung der WKA.