Ein Windrad, das aus der Windrichtung gesehen in der ersten Reihe eines Windparks liegt, wird selbst unter günstigen Bedingungen im Durchschnitt nur 15 Jahre alt. Die hinter der ersten Reihe liegenden Windkraftanlagen werden je nach Entfernung zur ersten Reihe im Durchschnitt zwischen 5 und 12 Jahre alt. Die Folgen für die Ertragsberechnungen von Windkraftanlagen in nicht optimalen Windgebieten liegen auf der Hand: sie müssen häufiger ausgetauscht oder stillgelegt werden als erwartet. Die Stilllegung zieht hohe Kosten und auch Umweltprobleme nach sich.
Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden
Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden und dürfen nicht als Ruine in der Landschaft stehen bleiben. Dies schreibt das Baugesetzbuch vor (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB). Um eine Betriebsgenehmigung zu erlangen, müssen Anlagenbetreiber (bzw. Vorhabenträger) eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage samt der Beseitigung von Bodenversiegelungen abgeben. Dies ist eine zusätzliche Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 6 BImSchG für Windvorhaben im Außenbereich. Diese bodenrechtliche Regelung dient der “größtmöglichen Schonung des Außenbereichs”. Der Rückbau bedeutet den “vollständigen Abriss aller baulichen Anlagen, die dem privilegierten Vorhaben gedient haben, einschließlich Beseitigung von Bodenversiegelungen, die mit diesem Vorhaben in einem funktionalen Zusammenhang gestanden haben.“ (Außenbereichserlass, Rückbauverpflichtung). So weit, so gut.
Aber es gibt keine Sicherheit dafür, dass der Rückbau auch tatsächlich durchgeführt wird, wie dieses Foto aus Oldendorf/Bensersiel zeigt. Das alte Fundament der sogenannten „Zeiger-Mühle“ betrachten verärgerte Landschafts- und Naturschützer als ein „Denkmal“ der verfehlten Entsorgungspolitik im Landkreis Wittmund.
Die Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage ist kein vollstreckbarer Titel. Um zu verhindern, dass ein Verpächter oder eine Gemeinde im Fall einer Insolvenz des Betreibers oder bei einem Betreiberwechsel auf den Rückbaukosten sitzen bleibt, müssen finanzielle Rücklagen und Bürgschaften für den Rückbau bereitgestellt werden. Damit sichergestellt wird, dass die Verpflichtung auch tatsächlich eingehalten wird und der Verursacher die Kosten für den Rückbau trägt, muss der Anlagenbetreiber oder Vorhabenträger bis spätestens zum Baubeginn eine finanzielle Sicherheitsleistung beibringen, in der Regel eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, sodass im Falle einer Insolvenz die eingebrachte Rücklage zum Tragen kommen kann. In einer Nebenbestimmung kann außerdem zum Beispiel geregelt werden, dass bei einem Betreiberwechsels eine neue Bankbürgschaft vorgelegt werden muss. Eine Sicherheit für den Grundstückseigentümer/Verpächter oder die Gemeinde besteht dennoch nicht.
Gigantisches Volumen
Die moderne E 126 erreicht eine Gesamthöhe von fast 200 Metern. Sie benötigt ein Fundament von 1.500 Kubikmetern Beton, der mit 180 Tonnen Stahl armiert ist. Auf dem runden Fundament, das 3.500 Tonnen wiegt, steht der Turm aus konischen Stahlbeton-Segmenten, der 2.800 Tonnen auf die Waage bringt. Das auf dem Turm sitzende Maschinenhaus mit Generator wiegt 340 Tonnen, die Nabe mit den Rotorflügeln aus glasfaserverstärktem Kunststoff noch einmal 320 Tonnen. Damit der Boden das Gesamtgewicht von über 7.000 Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von Schottergranulat, das in 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden.
Wie teuer ist der Rückbau einer Windkraftanlage?
Der Windenergie-Erlass NRW sieht vor, dass die Sicherheitsleistung „den Rückbau der Windenergieanlage einschließlich des den Boden versiegelnden Fundaments am Ende der voraussichtlichen Lebensdauer der Anlage vollständig abdecken“ muss (Windenergie-Erlass NRW, Ziffer 5.2.2.4). Danach sind 6,5 Prozent derGesamtinvestitionskosten des Vorhabens als Sicherheitsleistung anzusetzen, je nach Hersteller und Bautyp auch höher oder niedriger. Die Einschätzung übernimmt ein Fachunternehmen (z. B. Abbruchunternehmen). Die zuständige Genehmigungsbehörde hat einen Ermessensspielraum, sie muss den zukünftigen finanziellen Aufwand für den Rückbau prognostisch abschätzen.
NRW nennt ein Beispiel: Betragen die Gesamtinvestitionskosten für eine Anlage zwei Millionen Euro so ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000 Euro je Anlage (6,5 Prozent) nachzuweisen (z. B. Bankbürgschaft), sofern keine hiervon abweichenden Kosten festgestellt werden. Für alle bis zur Novelle des Baugesetzbuches im Sommer 2004 errichteten Windenergieanlagen greifen diese Regelungen aufgrund des Bestandsschutzes nicht in dieser umfassenden Form. Es gibt lediglich bauordnungsrechtliche Möglichkeiten, den Rückbau im Falle der Betriebsaufgabe behördliche anzuordnen. Dies bedeutet aber einen finanziellen Aufwand, den man dadurch zu umgehen versucht, dass “finanzielle Anreize” geschaffen wurden, um die alte Anlage durch eine neue, effizientere Anlage zu ersetzen (Repowering).
Auf die brandenburgischen Richtwerte beruft sich auch beruft sich auch klimaretter.info. Zehn Prozent der Rohbausumme, die wiederum mit 40 Prozent der Herstellungskosten angesetzt wird, für den Rückbau kalkuliert werden müssen – am Ende seien das also vier Prozent der Baukosten. Das Onlinemagazin lässt einen Sprecher des Bundesverbandes Windenergie zu Wort kommen, der sagt, dass man in der Praxis von etwa 30.000 Euro pro Megawatt installierter Kraftwerksleistung ausgehen könne. Dieser Wert entspreche “den heutigen Erkenntnissen”. Auf die Windenergieanlage Enercon WKA E-126 umgerechnet betrüge der notwendige Rückstellung rund 60.000 Euro pro Megawatt installierter Kraftwerksleistung, insgesamt 440.000 Euro.
Ob damit die Rückbaukosten wirklich abgedeckt sind, ist fraglich. Und ob tatsächlich 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens als Sicherheitsleistung angesetzt werden, unterliegt einem Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde.
Aus Frankreich liegt der Kostenvoranschlag einer Abbruchfirmen im Departement Aisne vor. Er kommt auf rund 345.000 Euro pro Windrad, ohne Mehrwertsteuer. Dabei ist das Gelände frei zugänglich.
Was gehört zum Rückbau einer Windkraftanlage?
Die Verpflichtung zum Rückbau des gesamten Vorhabens beinhalte die Beseitigung der baulichen Anlagen einschließlich Nebenanlagen, Leitungen, Wege und Plätze und der durch die Anlagen bewirkten Bodenversiegelung. Ziel sei es dabei, den ursprünglichen Zustand mit der entsprechenden Bodenqualität wiederherzustellen. Diese Erläuterung erhielt der CDU-Abgeordneten Steeven Bretz, Brandenburg, auf eine kleine Anfrage. Er wollte wissen:
“Welche Auflagen sind mit dem Rückbau von Windkraftanlagen – insbesondere im Hinblick auf eine vollständige Beseitigung und Entsorgung der Stahlbetonfundamente, der Türme und Turbinen sowie der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes im Bereich der Zuwegung und der von den Windkraftanlagen genutzten Fläche – verbunden?”
Der Umfang der Beseitigungspflicht wird nicht generell, sondern nur im Einzelfall festgelegt. Der zuständigen Behörde muss im Falle der dauerhaften Nutzungsaufgabe von Windkraftanlagen ein Konzept für die Beseitigung der Anlage vorgelegt werden. Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind nach § 74 Abs. 1 BbgBO ermächtigt, Beseitigungsanordnungen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände zu erlassen.
Die Behörde entscheidet über den Umfang der Rückbaumaßnahmen. Wie detailliert müssen der Abbau der Anlage einschließlich Fundament, die Beseitigung der Nebenanlagen (z.B. Trafostation), die Beseitigung der Wege und sonstiger versiegelter Flächen (z.B. Kranstellflächen), die Beseitigung von Anpflanzungen und die anschließende Rekultivierung aufgeführt werden? Wenn die Behörden bei der Genehmigung unterschätzt haben, werden sie Nach-Forderungen stellen können?
Die Berechnung der Rückbaukosten
Bei der Berechnung der Rückbaukosten wird von der Öffentlichkeit häufig nur dem Abbau der Rotorblätter, der Gondel und des Schaftes Beachtung geschenkt, vielleicht noch der Zuwegung, den Kabeln und Trafohäuschen, weniger dem Fundament. Und das hat, wie man sieht, gute Gründe.
Das erste Video zeigt den spektakulären Rückbau von insgesamt drei Windkraftanlagen auf der Hornisgrinde, die durch eine einzige, größere Anlage ersetzt wurden (Repowering). Es handelt sich um zwei Seewind Modelle, ein Modell 20/110 mit 110 kW und ein Modell 25/132 mit 132 kW, ersetzt durch eine Enercon E-70. Die Beseitigung der beiden Fundamente wird nicht gezeigt.
Das zweite Video dokumentiert die Beseitigung des Fundaments einer relativen kleinen Windkraftanlage (Nordex N50, am Standort Kirchberg Jagst in Kleinallmerspann). Das Fundament wird vollständig entfernt. Die Arbeit gibt eine Vorstellung von dem Aufwand, der bei größeren Anlagen getrieben werden muss.
Das Fundament einer 200 m hohen und 7.000 Tonnen schweren Enercon WKA E-126 wiegt 3.500 Tonnen und besteht aus 1.400 Kubikmetern hochfestem Beton. Völlig zu Recht bemerkt ein Youtube-Nutzer, dass so ein Rückbau von Windkraftanlagen wirklich zeitaufwändig sei , wenn er sich dieses Video ansehe. Ihn interessiere, wie lang es dann dauern würde, bis man ein Fundament von zum Beispiel einer Enercon E-126 vollständig entfernt habe?
Berechnungen der Rückbaukosten weichen extrem stark voneinander ab. Bei der Planung kann in einem ersten Schritt ein Steuerberater einer Gemeinde oder einer Bürgerinitiative für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung von Windkraftanlagen hilfreich sein, wie Johann Richter zeigt. Er setzte 2011 für eine Rückbaurückstellung jährlich einen Betrag von € 12.500 an (€ 250.000 in 20 Jahren) an und empfahl wegen der extremen Unterschiede bei Gewinn- und Verlustberechnungen, seine Berechnungen von einem neutralen Gutachter überprüfen zu lassen.
Die Baukosten der E-126 zum Beispiel betragen 11 Mio €. Ein Rückbau kann bei 6,5 % der Baukosten in 20 Jahren, wie laut Windenergie-Erlass NRW vorgesehen, nicht nur € 700.000, sondern ohne weiteres auch eine Million Euro und mehr kosten.
Keine detaillierte Aufschlüsselung für den Rückbau erforderlich
In der bereits erwähnten kleinen Anfrage wollte der Abgeordnete Steeven Bretz, CDU-Fraktion Brandenburg, wissen: “Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau erfahrungsgemäß?” Er bat um eine detaillierte Aufschlüsselung nach Rückbau der Zuwege und genutzten Flächen, nach Rückbau und Entsorgung des Turmes und der Turbine in Abhängigkeit zur Größe des Windrades und nach Rückbau und Entsorgung des Betonfundamentes in Abhängigkeit zur Größe des Windrades.
Das Bundesland Brandenburg antwortete, es setze bei der Ermittlung der Rückbaukosten und nach der Verwaltungsvorschrift zur BbgBO (Nr. 67.3.3.7) 10 Prozent der Rohbaukosten an. Bei Windenergieanlagen seien als fiktive Rohbausumme 40 Prozent der Herstellungskosten gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) zu berücksichtigen und kommt damit für eine Enercon WKA E-126 auf einen Rückstellungsbetrag von € 440.000.
Eine detaillierte Aufschlüsselung erhielt der Abgeordnete allerdings nicht. Begründung: “Sonstige Erfahrungswerte zu den Rückbaukosten liegen nicht vor.”
Der Teufel steckt im Kleingedruckten
Das Neumarkter Landratsamt hatte 2013 den Betreiber eines großen Windrades vor der Errichtung oder Inbetriebnahme der Anlage zu einer Sicherheitsleistung in Form einer „selbstschuldnerischen“ Bankbürgschaft in Höhe von 770.00 Euro verpflichtet. Die Sicherheit sollte dazu dienen, dass am Lebensende einer Windmühle nicht eine Ruine in der Landschaft stehen bleibt, sondern dass der uralte Stromerzeuger „rückgebaut“, spurlos beseitigt werden kann — auch dann, wenn vielleicht der Betreiber dafür nicht aufkommen kann, weil er längst insolvent ist. Das Landratsamt geht von einer Lebensdauer derAnlagen von zwei oder drei Jahrzehnten aus. Nach seiner Darstellung ist dieses Verhalten bei den Rückstellungen für den Abbau nicht bei allen Investoren gegeben: „Zum Teil werden die Rückbaukosten zu niedrig angesetzt“, sagt Jürgen Schreiner von der Landkreisbehörde. Die Bürgschaften dienten dazu, dass die öffentliche Hand im Notfall das Geld hat, um eine ausgemusterte Anlage beseitigen zu lassen — wobei die Gemeinden und Kreise trotz der möglichen „Ersatzvornahme“ nie Eigentümer der Windräder werden.
Doch der Teufel steckt in allerlei Kleingedrucktem — vor allem für die Grundstückseigentümer. Denn in zahlreichen Fällen verkaufen die Land- und Forstwirte jene 2000 bis 3000 Quadratmeter pro Windrad nicht an die Investoren, sondern verpachten sie langfristig und bleiben Eigentümer. Für die könnte es tatsächlich eng werden, wenn der Betreiber längst in einer Insolvenz untergegangen ist. Denn nach Angaben des Landratsamtes haftet zuerst der Grundstückseigentümer notfalls aus der Privatschatulle; die von den Genehmigungsbehörden erwirkte Bankbürgschaft sei da „nachrangig“, erklärt Jürgen Schreiner.
Für eine dynamische Anpassung der Rückbaukosten gibt es keine rechtliche Handhabe
Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Landkreis als Genehmigungsbehörde beklagen gleichermaßen: Eine Anpassung der zu erwartenden Rückbaukosten sei nach einem gewissen Zeitablauf durch Gutachten und Neubewertung nur möglich, wenn sich der Investor kooperativ zeige und diese freiwillig vereinbare. BBV-Geschäftsführer Bayerl fordert hier unmissverständlich eine Absicherung „von Amts wegen“. Doch Jürgen Schreiner vom Landratsamt bedauert: „Wir sind uns des Problems bewusst, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, eine Dynamisierung einzubauen.“
Die Windkraftlobby erzählt den Bürgern gerne von den hohen Rückbaukosten der Kernkraftwerke. Die Rückbaukosten der Windräder bleiben bleiben entweder unerwähnt oder werden sehr niedrig angesetzt.
In Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung lohnt es sich für Ratsmitglieder eine kritische Schrift über „Kommunale Windparks“ der Gemeinde Weisenheim, über die wir 2014 berichtet haben, nachzulesen.
Versteckte Rückbaukosten, Rosstäuscher – alles ganz easy!
“Windräder erzeugen umweltfreundlichen Strom, können jederzeit wieder demontiert werden ohne strahlende Erde zu hinterlassen und sie helfen die CO 2 Problematik zu entschärfen.” So oder ähnlich werben die Hersteller von Windkraftindustrieanlagen, aber auch die Anhänger der Erneuerbaren Energien. Die Rotorblätter, die Gondel und der Generator werden per Kran vom Turm gehievt und anschließend in ihre Einzelteile zerlegt. Das Kupfer aus den Kabeln oder der Stahl aus den oberen Turmsegmenten lässt sich wiederverwenden. Der Betonturm wird vor Ort zersägt oder gesprengt. Das Material lässt sich für den Straßenbau verwenden. Die Rotorblätter würden in der Regel geschreddert und als Brennmaterial in der Zementindustrie genutzt. Vieles davon lasse sich wiederverwerten. So einfach stellt topagrar der Rückbau dar. Er koste nach Angaben des Instituts für Integrierte Produktion Hannover (IPH), auf das sich topagrar beruft, zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Anlage. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Rohstoffe seien dabei schon eingerechnet.
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Rohstoffe lassen sich nicht beziffern.
Es gibt keine Möglichkeit, die Menge der Rotorblätter, die in den nächsten Jahren anfallen wird, ohne schwerwiegende gesundheitliche Schäden für die Bevölkerung zu entsorgen. Die Realität der Energiewende sieht so aus: Windkraftanlagen sind SONDERMÜLL! Seit 2005 bleibt nur die thermische Beseitigung und Verwertung der Rotorblätter, vorrangig in Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken oder der Export oder die Deponierung. Nach dem Recycling, falls es denn stattfindet, bleiben schätzungsweise an die 20 Prozent nicht wiederverwertbaren Abfalls zurück. Radioaktivität zerfällt, die nuklearen Abfälle aus Kernkraftwerken lassen sich recyclen, Sondermüll bleibt ewig giftig.
Der Rückbau von Windkraftanlagen ist nicht nur aufwändig, sondern auch teuer, und die Kosten für den Sondermüll sind unkalkulierbar. Der Rückbau einer einzigen Anlage kann für den Grundstückseigentümer/Verpächter/die Gemeinde den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Die Untertreibung der Kosten durch topagrar ist schlichtweg ein Skandal.
Demontage-Unternehmen warten auf Aufträge. Aber eine Gewähr, dass die Windkraftanlagen im großen Stil demontiert werden können, dass es sich für die Abbaufirmen und Windparkbetreiber überhaupt lohnt, gibt es nicht. Bekannt ist lediglich, dass sich die bisherige Demontage-Strategie nicht mehr lohnen werden, meinen die Mitarbeiter am IPH. Es gibt Überlegungen dazu, mehr nicht. “Müsste”, “könnte” – die üblichen Konjunktive der Erneuerbaren Industrie.
James Lovelock ist einer der Gründerväter der grünen Bewegung. Berühmt wurde er für seine Erfindung der “Gaia-Theorie”. Er hat seine Verzweiflung zum Ausdruck gebracht, dass die ursprünglichen Absichten der Bewegung missverstanden worden seien, als Lizenz, unser “unbezahlbares ökologisches Erbe” beiseite zu schaffen. In einem Brief an eine örtliche Planungsbehörde schrieb James Lovelock:
“Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die sich drehenden Windmühlen nicht wie die Statuen auf den Osterinseln werden – Denkmäler einer gescheiterten Zivilisation.”
Übernommen von Ruhrkultour hier
Quellen:
- http://www.nordbayern.de/region/neumarkt/ruckbau-von-windradern-finanziell-riskant-1.3268766
- http://www.energiedialog.nrw.de/rueckbau-von-windenergieanlagen-eine-ungeloeste-problematik/
- http://www.bi-greinereck.de/images/document/869592/Wirtschaftlichkeit_von_Windkraftanlagen-Vortrag-1.pdf
- http://www.wattenrat.de/2015/02/03/rueckbau-von-windkraftanlagen-wer-entsorgt-die-fundamente/
- http://www.nordbayern.de/region/neumarkt/ruckbau-von-windradern-finanziell-riskant-1.3268766
- http://www.steeven-bretz.de/image/inhalte/file/KA%2064%20Antwort.pdf
- http://www.klimaretter.info/energie/hintergrund/19919-wenn-windraeder-zu-alt-werden
- https://www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-So-soll-der-Rueckbau-von-Windkraftanlagen-gelingen-2832044.html
- http://www.stop-eolien02.fr/2016/11/demantelement-le-cout-reel.html
- http://www.wind-turbine-models.com/turbines/392-nordex-n-50
- http://www.windenergie-im-binnenland.de/foundations.php
- http://www.epenportal.de/web/datapool/storage/files101784/ENERCON_Entsorgungskosten.pdf
- http://www.windenergie-im-binnenland.de/foundations.php
- http://ruhrkultour.de/wp-content/uploads/2017/01/Windrad-Demontage-Fundamente.pdf
Fotos:
Windräder Silhouette: https://pixabay.com/de/wind-windpark-landschaft-licht-sun-374904/
Osterinseln: MattJP, “tongariki sunrise visitors”, © www.piqs.de
Soweit Material aus einem Abriß im Außenbereich, z.B. am ehem. WKA-Standort gelagert werden, handelt es sich idR um die Errichtung bzw. das Betreiben eines illegalen Lagerplatzes. Eine entsprechende Beseitigungsvrfügung der dann zuständigen Bauaufsichtsbehörde wäre nicht unverhältnismäßig, da es genügend zugelassene gewerblich betriebene Lagerplätze oder Abfallverwertungs-Fachunternehmen gibt.
Daß deren Inanspruchnahme Geld kostet, kann nicht Problem der Behörden sein. Vielmehr ist vom Verursacher eine vorausschauende Finanzplanung zu erwaren.
Ich habe letztes Jahr im Kreis Cuxhaven eine Lagerung von einer beträchtlichen Anzahl von Rotorblättern (Rückbaureste) an einem ehem. WKA-Standort bei der Bauaufsicht in Cuxhaven angezeigt und die Behörde hat nach etwas Zögern (der Kreis Cuxhaven ist eher „wka-freundlich“) die Beseitigung verfügt.
Bitte hier nur unter vollem Klarnamen posten, siehe Regeln.
In dem Aufsatz fehlt eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen für die Rückbauerfordernis von Anlagen, die vor der Ergänzung des §35 Abs.1 Nr.6 (später Nr.5) und dto. Abs.5 Satz 2 ff. BauGB idgF genehmigt wurden. Hier ist zugrundezulegen, daß §35 BauGB (früher BBauG) nie WKA privilegierte, die als Ruine keinen Strom produzieren konnten. Denn die Stromproduktion war ja der materiell (d.h. unbeschadet ästhetischer Abschätzungen) „vernünftige“ Grund, WKA im Außenbereich vorbeh. nicht entgegenstehender öfftl. Belange zu etablieren.
Gerade aber die Fundamente wann zuvor auch immer genehmigter bzw. zurückgebauter WKA sind auch bei den größten Interpretationsverrenkungen zu Lasten des §35 BaugB nicht durch Abs.1 privilegiert. Denn welchen Zweck soll ein Betonklotz als sonstiges Vorhaben (§35 Abs.1 Nr.4 u. Abs.2 BauGB) haben, der eine spezifische Sinnhaftigkeit respektive Notwendigkeit des Klotzes im Außenbereich begründen könnte?
Das gilt auch für das o.g. Fundament der WKA an der Zeigermühle in Bensersiel Oldendorf. Die zuständige Behörde hatte mir übrigens vor vielen Jahren zugesagt, das Fundament wegverfügen zu sollen. Das hatte aber spätestens an dem Tag ein Ende, als der Bauamtsleiter erklärte, für die CDU (erfolglos) in den Landtag in Hannover einziehen zu wollen.
Hinsichtlich der Pfahlgründungen von Fundamenten könnte man nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip erwägen, die Betonpfähle im Boden zu belassen. Aber bei näherer Betrachtung kann nicht übersehen werden, daß diese mehrere (ggf. auch grundwasserführende) Bodenhorizonte und -schichten durchdringenden Pfahlgründungen die jew. pedologischen und geologischen Formationen mit der Zeit schädigen würden, z.B. durch die Absonderung von Chromat.
Die Realität wird sein das man die Sockel zudeckt und stehen lässt.
Hier in der Schweiz gibt es ca. 55ooo Militärische Objekte.
davon ein grosser Teil Befestigungswerke aus 150 Jahren.
Viele in den Bergen, die sieht man nicht, sie stören niemanden, die kann man einfach zuschliessen und weggehen.
Dann die anderen inmitten von Wald, Grasland, in Dörfern, ja Eigenheimquartieren.
Da geht es um vielleicht 15ooo Objekte.
Also ein Bunker aus dem WK-2, der wurde mit hohem Zementanteil gegossen und hatte 80 Jahre Zeit um auszuhärten.
Man versuchte oft diese Objekte wieder loszuwerden.
Alleine, sie stehen noch nahezu alle wo sie einst gebaut wurden….(-:
–
Die Kosten sind unerträglich hoch, die Schweiz kann sich das kaum leisten. Das würde viele Gemeinden sehr stark belasten.
–
Diese Bunker kann man kaum zersägen, den man müsste das Umland freilegen um sägen zu können. Sprengen geht nicht weil es dazu sehr starker Ladungen bedürfte und hunderter Sprenglöscher in den extrem harten und übermässig armierten Stahlbeton eingebracht werden müssen.
Mit Wasser auffüllen und dann sprengen…… ergibt grosse Bruchstücke die ihrerseits noch schwer zu entfernen sind.
Zudem ist das Sprengobjekt zum Sprengen abzudecken, mit Material aufzuschütten, es hernach wieder abzutragen um schlussendlich die Baugrube damit zu verfüllen.
–
Das wird euch mit euren Windradsockeln auch so ergehen.
Und wenns harzig kommt, werden die Standortbetreiber massenhaft Konkurs gehen.
Wer kommt dann für die Kosten auf…??? ((-:
Und wenn diese Baugrube von mehreren tausend Tonnen dann endlich mal verfüllt ist, was liegt dann dort drin… Bauschutt, Erde mit einer schönen Humusschicht…… ?
Na, ich denke es wird alles möglich dort liegen aber nichts was den Waldboden von früher wirklich ersetzt.
Ihr werdet das Übel nie mehr los….. DAS IST DIE REALITÄT.
Aber : „Die Schweiz kann sich das kaum leisten, … würde viele Gemeinden stark belasten“
wenn nicht die reiche Schweiz, wer soll es sich dann leisten können ? denn die Erstellung war auch teuer und ist teurer wie das Abreissen.
Aber ich gehe auch davon aus, dass wahrscheinlich die Politik, vor allem wenn es Grüne werden, hier in Deutschland vor der Windindustrie einknicken und die Fundamente mit einer „sinnvollen“ Begründung im Boden belassen, wenn man merkt wie teuer das Ganze wird. Oder aber nachträglich die Statik „überarbeiten“ so dass das Fundament weiterhin belastbar für Repowering ist.
Grundsätzlich ist alles zurückzubauen, auch das gesamte Fundament und sämtliche Befestigungen auf Stellflächen und Wegen. Ob das tatsächlich so erfolgt? Im Kehdinger Moor (Oederquart) wurden für drei zu errichtende Windräder 14000 Tonnen Schüttgut für die Zuwegung verbaut, wie der Investor stolz verkündete. Schwer vorstellbar, daß dort nach 20 Jahren der Urzustand wiederhergestellt wird.
Beim Bundesverband Windenergie findet man eine Übersicht, wie in den Ländern verfahren wird:
https://tinyurl.com/y5qgpvhp
Verdächtig oft ist von „grundsätzlich“ die Rede, was ja Ausnahmen zuläßt. Zur Freude der Windindustrie.
so geht das. Ich bin nicht im Staatsdienst, dass man sich mehr leisten könnte.
also mit dem Wagen (Focus II, 109 PS)Diesel habe ich im Sommer ca. 4,2 l/100km verbraucht und im Winter 5 l. Fast nur Autobahn bei ca. 110-115 km/h. Mache ich das mit einem E-Auto kostet mich das mehr pro 100 km. Und außerdem musste ich am Montag früh und Freitag Nachmittag 350 km fahren an einem Stück, incl. Stau, um nach Hause/Arbeit kommen. Geht das mit einem E-Auto ? Und auch im Winter ? Und kann ich auch Nachts aufladen ? weil die meisten gehen ja tagsüber arbeiten.
Außerdem nützt mir die Solaranlage nichts wenn ich nur am Wochenende da bin bzw. war.
Ich hätte sogar auf meinen Dächern Platz für mind. 300 m² Solar. Allerdings hätte ich damals 2006 keinen Kredit dafür bekommen. Und mit den Zinsen hätte sich das mal so gerechnet.
Aber Hauptsache Herr Tarantik Sie können was sagen
Ich kenne das von Feldkirchen/München-Ost an der A99 gelegen. Mit der S-Bahn nach Unterschleißheim (nördl. v. München) zur Arbeit waren es mit 1x umsteigen (Wartezeit 20 Minuten) 90 Minuten incl. 5 Minuten Fußweg zur S-Bahn und 10 Minuten von S-Bahn zur Arbeit. Mit dem Auto 22 km über die volle A99, dann 5 km Landstrasse und bis vor die Tür : 25 min. Das sind pro Tag 3 Std. gegenüber 50 min. Kosten : Wochenkarte ÖPNV : 25 €, Diesel ca. 15 € (bei 4,6l/100km). Hinzu kommt, dass man auf dem Rückweg noch mal kurz beim Discounter vorbei fährt und was einkauft.
Ganz zu schweigen von der Einfachheit der wöchentlichen nach Hause Fahrten mit á 350 km.
Das sind pro Tag über 2 Stunden Ersparnis !!! Nein danke, mit ÖPNV hätte ich mich wahrscheinlich nach einem anderen Job umsehen müssen, oder eine teurere Wohnung in der Nähe nehmen müssen, falls vorhanden, und das war vor 8 Jahren auch schon schwierig.
Höchstens die ganz kleinen von vor 20 Jahren und mehr können zurückgebaut werden, um größeren, effektiveren zu weichen
Windenergieanlagen sind Leichtbau pur, wobei die gesamte Konstruktion aufeinander optimiert wird. Das gilt insbesondere für die Berechnung der dynamischen Festigkeiten, da die Anlagen schwingend beansprucht werden. Vom Fundament bis hinauf zur Mechanik der Gondel ist das alles aufeinander und auf eine projektierte Lebensdauer von 20 Jahren ausgelegt. Danach „hat die Anlage fertig“ und dürfte allein schon aus Sicherheitserwägungen nicht mehr weiterbetrieben werden. Deshalb muss beim „Repowering“ vom Fundament an alles neu gebaut werden. Wenn die Pläne der Bundesregierung weiter so umgesetzt werden, kommen auf die Anlagenrecycler noch goldene Zeiten (und auf die Stromkunden Heulen und Wehklagen) zu.
Mfg
als Bauingenieur kann ich mir jetzt sehr schlecht vorstellen (ich kenne die Berechnungen nicht), dass ein Betonfundament „fertig“ hat. Da müssten Risse auftreten und zwar im Zentimeterbereich (keine Haarrisse, die sind in der Statik mit drin) und falls die durch die Dynamik auftreten sollten dann ließe sich dem mit dem Einbau von mehr Bewehrungsstahl entgegenwirken. Entweder hat man dann zu eng gerechnet und ist selber Schuld wenn das Fundament nach 20 Jahren nicht mehr verwendungsfähig ist, oder die dynamische Beanspruchung ist – nach der statischen Theorie – zu hoch, dass keiner mehr die Verantwortung für weiteren Betrieb übernimmt. Dann hat diese Technik Windkraft einen weiteren Mangel nämlich den der geringen zeitlichen Belastbarkeit. Für die Windindustrie natürlich ein Arbeitspool – goldene Zeiten – ohne Ende.
Der Betonstahlturm fällt in die selben Überlegungen, obwohl hier die Schwingungsbelastung schwerer wiegt wie beim Fundament das in die Fläche ausgelegt ist. Im windkraft-journal.de sprechen sie sogar von Türmen aus Brettschichtholz, und Fundamenten aus Segmentteilen die sich leicht abbauen und wieder verwerten lassen was mir aber nicht geläufig ist.
Für eine Repowering auf bestehenden Fundamenten habe ich jetzt auf trotz Suchens keine befriedigende Antwort gefunden.
Wird die Windanlage größer ist es klar, dass das alte Fundament nicht mehr ausreicht.
Also wäre ich Windanlagenbauer, was für einen Bauingenieur nicht abwegig wäre, würde ich mir schon was einfallen lassen (was diese Industrie bestimmt auch macht) um ein Repowering so günstig wie möglich und dadurch den Strom so günstig wie möglich anzubieten – und wenn ich auch alles nur positiv sehen würde und dementsprechend Versprechungen machen würde.
Aber da ich von Windenergie in diesem massiven Einsatz als Hauptstromlieferant nichts halte, wäre ich für die Jungs kein Gewinn.
ich bin kein Bauingenieur, lerne auch gerne vom Fachmann hinzu. Allerdings habe ich ein klein wenig mit Maschinenbau zu tun gehabt und kenne mich mit der üblichen Philosophie und Arbeitsweise von Konstrukteuren aus. Die müssen in einem wettbewerbsbestimmten Umfeld auf Kosten achten. M.E. wird das WEA-Fundament vor allem durch das Biegemoment des Turms beansprucht, wenn der Wind auf den Rotor drückt. Bei heute oft mehr als 100 m Turmhöhe und Rotordurchmessern von bis zu 125 m wirken da bei kräftigem Wind gewaltige und zudem dynamisch stark wechselnde Kräfte aus sämtlichen Richtungen der Windrose. Das Fundament ist aber teuer und wird daher wohl kaum grösser ausgelegt als für die Anlage erforderlich, immerhin geht es um bis zu 3.500 t Stahlbeton, heranzuschaffen weitab von jeglicher Infrastruktur in einem Umfeld, das ein Baustellenlogistiker möglicherweise als „alptraumhaft“ bezeichnen würde.
Fundament und Anlage sind exakt aufeinander abgestimmt. Die mechanischen Schnittstellen sind für jeden Anlagentyp wieder anders. Zudem wird beim Repowering fast immer eine grössere Anlage bzw. eine mit grösserer Nabenhöhe vorgesehen, weil man so in Luftschichten mit günstigeren Strömungsverhältnissen kommt. Dann können Sie das Fundament so oder so nur rausreissen und ein neues bauen.
Ich bezweifle daher, dass mehr als einige wenige Anlagen auf den Fundamenten ihrer Vorgänger betrieben werden können. Wenn ich mir beispielsweise die deutschen Autobahnbrücken ansehe, die den dynamischen (vertikalen Druck)-Belastungen durch den Verkehr bei weitem nicht so gut standgehalten haben wie projektiert, dann habe ich grösste Zweifel, ob die WEA-Fundamente den zweifellos erheblich höheren Lasten des Betriebs wirklich mehr als 20 Jahre Lebensdauer standhalten werden. Gehen Sie mal zu einer 120-m-WEA und schauen Sie sich das Fundament an. Die gesamte Momentlast des Turms wird nur durch die Schraubbolzen ins Fundament übertragen. Das sind (auf der windzugewandten Seite) Zugbeanspruchungen, was Beton bekanntlich nicht so gerne hat. Wenn jemand gegenteilige Beispiele kennen sollte, bitte hier kundtun, ich lerne gerne hinzu.
Mfg
Ärgerlich
Aus der Mühle schaut der Müller,
Der so gerne mahlen will.
Stiller wird der Wind und stiller,
Und die Mühle stehet still.
So gehts immer, wie ich finde,
Rief der Müller voller Zorn.
Hat man Korn, so fehlts am Winde,
Hat man Wind, so fehlt das Korn.
Wilhelm Busch
(1832 – 1908), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller
In der Sprache der Techniker (die Sie ja nicht beherrschen) heißt das „stochastisches Leistungsverhalten“, aber ich will Sie nicht weiter überfordern, vielleicht lesen Sie einmal Wilhelm Busch, Sie können nur dazu lernen.
Sie irren Herr Grabitz. Die Fläche, die die Windmühlenflügel überstreichen wächst mit deren Länge. Die Herstellungs- und Wartungskosten steigen aber mindestens mit der dritten Potenz des Rotordurchmessers.
Und wie die Windgeschwindigkeit mit der Höhe zunemmt können Sie unter http://www.wettermast.uni-hamburg.de/frame.php?doc=Zeitreihen48h.htm
sehr genau verfolgen.
Also: Je größer die Windmühlen sind, desto teurer sind sie für die Bürger.
zum ersten : ich irre Nie !
Beweis ; Ihre Antwort passt nicht zu meinem zitierten Satz.
Weiterhin : es wird ja bereits so gemacht, dass an Stelle der kleinen Windräder größere hingesetzt werden.
Mehr kosten sie den Bürger deswegen weil sie mehr Strom produzieren, die vergütung bleibt dieselbe. Mir ist nicht bekannt, dass die Vergütung /Subvention nach Größe der Windräder gestaffelt ist.
Hallo Admin: Muss es nicht heißen: „…im Durchschnitt 5 bis 12 Jahre älter“
Wissen Sie, in welchem Fall Sie recht haben?
Einfach „Windkraftanlagen“ mit „Atomkraftwerken“ und „Sondermüll“ mit „Endlagerung“ ersetzen, schon stimmt die Sache. 😉
haben Sie ausser den üblichen Unwahrheiten und Dumpfbackenparolen auch ein paar sachliche, faktenbasierte Argumente zur Hand? Wissen Sie überhaupt, was bezüglich dieser Fragestellungen in Ländern, die nicht von Halbirren – wie im Fallo von Deutschland – regiert werden, sondern vernünftig wie z.B. Schweden, Finnland oder Russland, inzwischen bereits für Lösungen vorhanden sind? Stichworte sind KSB, Olkiluaoto oder der BN 800 Reaktor. Erst informieren und dann posten.
„Atom“ ist immer emotional belastet, Stahl, Beton und Kompositflügel hat was Freundliches.
Aber bei Windanlagen sind die Mengen, die rückzubauen sind, um Grössenordnungen höher als bei Atommeilern.
Spannend wird es dann erst bei den offshore-Anlagen.
Bei KKW werden genügend Rücklagen gebildet, für den Rückbau.
Der Rückbau von WKA ist bedeutend teurer und die wurden, durch links-grüne Korruption, unsinniger Weise gebaut, für die Weltrettung, weshalb alle Augen (einschließlich Hühneraugen) geschlossen wurden und werden, gegen jede Vernunft.
Am Ende fühlt sich keiner verantwortlich weshalb die WKA nicht korrekt entsorgt werden (keine Zuständigkeit, Insolvenzen).
Es bleibt der Grundflächen-Eigentümer darauf sitzen.
Fast immer sind es die Landwirte, die beim Betrieb der Ungetüme kassiert haben, vom Steuerzahler unterstützt.
Diese werden dann selbstverständlich, als Geschädigte, auch noch vom Steuerzahler bei der Entsorgung großzügig, natürlich auch noch einmal mit Gewinn, unterstützt.
Das ist heute selbstverständlich und wird natürlich schon vorab geregelt sein, denn die Landwirte kommen schon immer in jeglichen Genuss, bevor das eigentliche Problem behandelt wird. Da kommt heute gar keine Frage auf, es wird als selbstverständlich hingenommen.
Warum sich die Landwirtschaft auf die links-grüne Seite schlägt, ist mir ein Rätsel. Alles läuft doch darauf hinaus, das die Landwirte am Ende enteignet werden, aber da gibt es, hoffen die offensichtlich, noch eine Extrawurst zur Extrawurst.
WKA und Solarzellen durften nie ans öffentliche Netz.
R.F.
Rainer Facius
Ich denke mal dies ist generell so : 2m
30.000 ??? da muss ich als Bauingenieur jetzt schon lachen, obwohl ich mit Abbruch bisher wenig zu tun hatte. Aber der Herr Untersteller hat doch einige Dipl.-Ing´s in seinem Ressort ? die müssten, auch wenn keine Praxis, dann jedoch wenigstens eine Vorstellung haben, oder werden die nicht gefragt, oder müssen schweigen ? dann sind sie zu bedauern.
Berechnungen für „normale“ WKA laufen darauf hinaus, dass sich die Anlagen nach 3 bis 6 Monaten energetisch amortisiert haben, bei der E126 sollte es nicht groß anders sein.
Die E126 ist in der Lage, etwa 17-20 GWh Strom pro Jahr zu erzeugen. Die Rohstahlproduktion erfolgt zu 2/3 im Hochofen (5.6 MWh pro Tonne) und 1/3 im Elektroschmelzofen mit Schrott (0,45 MWh pro Tonne), also im Schnitt 3,9 MWh pro Tonne Stahl. Damit wäre die Anlage in der Lage, 5128 Tonnen Stahl zu erzeugen, während das Maschinenhaus ca. 650t wiegt und der Bewehrungsstahl für den Beton 120t. (Nur mal so als Orientierung)
von Energiebilanzen sollte man schon ein wenig Ahnung haben. Der Hochofen produziert nur Roheisen, keinen Stahl. Der entsteht in einem zweiten Schritt im Stahlwerk. Danach folgt noch eine sehr lange, sehr aufwendige und äußerst energieintensive Kette weiterer Prozessschritte, bis Sie endlich z.B. ein fertiges Getriebe o.ä. erhalten. Allein das Aufhärten der Flanken der Getriebezahnräder erfordert einen Hochtemperatur-Glühprozess von rund 48 h bei mehr als 1.000 °C. Und das ist nur ein Nebenaspekt von vielen. Das alles wird von den Betrügern, die uns heute die Windenergie aufschwätzen, in ihren gelogenen Lifecycle-Kalkulationen einfach unter den Tisch gewischt. Das ist so, als ob man uns allein den Aufwand des Bauern für das Säen des Getreides als Gesamt-Energie-Input für das Backen eines Brotes präsentieren würde.
Das ist wie mit der U-Bahn und dem Bus zur Uni zu fahren. Kostet 7 € hin- und zurück bei Kartenkauf am Automaten oder Busfahrer. Bei 16 Kilometer hin und zurück kostet mich das mit meinem PKW 3,20 €. Soviel zu den Transportkosten.
Mit Roheisen und Stahl ist noch lange kein Windrad gebaut. Es fehlen sämtliche energieintensiven Umformprozesse, das Zementbrennen für 5.000 bis 10.000 Tonnen Beton haben Sie auch unterschlagen. Und Ihr Windrad hat auch keine Flügel (energieintensiver Sondermüll). Und einen Turm, ob aus Stahl oder Beton, hat es auch nicht. So kann man keine Energiebilanz aufstellen.
Wer von Windrädern lebt, kommt schnell auf 5-8 Monate Amortisationszeit, wer den ganzen Unsinn bezahlt, ersetzt besser die Anzahl Monate durch Jahre.
Und die Mär von der Wiederverwendung des Betonfundaments kann man auch vergessen, die zahlreichen Lastspiele machen das Fundament schneller mürbe als die LKW unsere Autobahnbrücken.
Und jetzt kommen noch die gesamte Hochleistungselektronik, die Netzanbindung und die zur Stabilisierung des Netzes notwendigen zusätzlichen Regeleinrichtungen dazu.
Ganz abgesehen davon, müssen alle Komponenten mit erheblicher Energie gefertigt, transportiert und einschließlich Erdarbeiten aufgestellt werden. Damit man zeitweise von Windenergie leben kann, muss zusätzlich der gesamte Energiebeitrag bei Wind durch Parallel-Kraftwerkwerke erzeugt werden, wenn kein Wind weht. Nach Ihrer Rechnung sind die gratis oder einfach mal so da.
Wenn Sie einmal anfangen richtig und schlüssig zu rechnen, erfahren Sie auch, warum die sog. Energiewende zwangsläufig elektrische Energie verteuern muss. Und das, obwohl der Wind ja keine Rechnung schickt. Vielleicht kann der Wind in Zukunft ja auch alle anderen Kosten übernehmen und ebenfalls keine Rechnung schicken. Dann sind wir endlich technologisch bei den Teletubbies angekommen!
Na dann viel Spaß mit den „neuen“ Holzwindrädern !! Mal sehen wie sie die im Boden fest kriegen …
X WKA = 1x BKK a 750 MW / Energiebedarf Baumaterial über 15 Jahre bei permanent 50% Auslastung der WKA.