Hatz auf den Diesel und kein Ende. Fahrzeuge mit Diesel-Motor, die die Abgasnorm (Euro-6-Norm) nicht erfüllen, sollen entweder von den deutschen Straßen verschwinden oder technisch nachgerüstet werden. Aber Fahrverbote machen sich wahlpolitisch nicht so gut: Über 15 Millionen Diesel-Autos*) sind in Deutschland angemeldet, und dahinter stehen mindestens ebenso viele Wähler. Also möglichst lieber Nachrüsten als Fahrverbot. Das hat inzwischen auch Kanzlerin Merkel kapiert.**) Aber das geht ins Geld – zwischen 3000 und gut 5000 Euro, liest man. Wer zahlt? Der Autohersteller? Der Autoeigentümer? Oder der Staat, also die Steuerzahler? Für die CDU-Generalsekretärin Annegret Kram-Karrenbauer und andere Politiker steht fest: die Autohersteller. Falsch, denn die Abgasnormen sind zu hoch festgesetzt, haben also Willkürcharakter. Zudem steckt dahinter überdrehte Umweltschutzpolitik inzwischen aller Altparteien, nicht nur allein der Grünen – und dahinter wiederum ein infames, noch weitergehendes anderes Ziel. Damit dürfte klar sein, wer zahlen müsste.
Was für die Generalsekretärin vermeintlich „klar“ ist
In einem Interview***) ist die CDU-Generalsekretärin zur Nachrüstung gefragt worden „Was ist Ihre Position?“ Geantwortet hat sie: „Nachrüstungen dürfen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Wo sie sinnvoll und machbar sind, müssen sie angeboten werden. Aber klar ist: Nicht die Autofahrer sollen für die Dieselnachrüstungen zahlen. Das ist Sache der Autohersteller. Sie stehen in der Verantwortung.“
Nein, verantwortlich ist der Staat, finanziell geradestehen muss gerade er
Nein, es ist nicht Sache der Autohersteller, nicht sie stehen in der Verantwortung. In der Verantwortung steht die Politik mit ihren überzogenen Abgasvorschriften, die zu „Manipulationen“ an der Abgasmess-Software durch Autohersteller erst geführt haben. Siehe hierzu aber den Beitrag von Peter Haisenko „Haben Autokonzerne überhaupt illegal gehandelt?“ (AnderweltOnLine.com vom 23. August 2017 hier). Politisches Personal hat auch selbst nicht astrein gehandelt, nämlich durch manipulierte Messungen in Großstädten. Dadurch ist politische Verantwortlichkeit zusätzlich entstanden. Auch im „Diesel-Skandal“ hat das Verursachungsprinzip zu gelten. Es ist ein Skandal, weil es sich um realitätsferne und bürgerfeindliche Politik handelt. Aus der Verantwortung dafür wollen sich deutsche Politiker wie Frau Kramp-Karrenbauer herausstehlen, sie sind Drückeberger. Die Abgasgrenzwerte sind ideologiebestimmt, also ideologisch manipuliert. Sie müssen ideologiefrei sein. Folglich hat für etwaige Nachrüstungen der Staat zu zahlen – also leider wir Steuerzahler – und von Fahrverboten abzusehen.
Ältere Diesel-Autos werden unverkäuflich, deren Eigentümer gleichsam enteignet
Die FAZ schrieb: „Ziel der Fahrverbote sind ältere Diesel, wobei das relativ ist, denn viele von ihnen sind gerade mal drei Jahre alt. Die meisten kursierenden Messwerte sind mit ebenjenen Autos der Abgasstufe Euro 5 erzielt worden. Solche dürfen seit Herbst 2015 nicht mehr als Neuwagen zugelassen werden. Sie werden jetzt unverkäuflich, die Besitzer enteignet. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagt der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Sollen sie eben mit Hardware nachgerüstet werden, soll doch die dafür erforderlichen 4000 Euro der Autohersteller übernehmen, schließlich habe der ein fehlerhaftes Produkt geliefert, lautet eine simple Argumentation. Das hat die Autoindustrie mitnichten, die Autos entsprachen der Zulassungsnorm. Wer auf die Regeln vertraut hat, ist der Gelackmeierte.“ (Holger Appel, FAZ vom 28. Februar 2018, Seite 15).
Eine Diesel-Vernichtungskampagne
Ein FAZ-Leser reagierte unter der Überschrift „Eine Dieselvernichtungskampagne“ so: „Hunderte von Milliarden Euro an Anlagenwerten werden ungestraft vernichtet. Der bereits feststellbare Ersatz von Diesel- durch Benzinfahrzeuge jedoch produziert einen Anstieg der CO2-Emissionen. Das prognostizierbare gesamtbilanzielle Emissionsergebnis lässt den Betrachter über das Kompetenzniveau der politisch Handelnden – wie so oft – erstaunen. Weniger erstaunlich hingegen, dass weder aus Frankreich noch Spanien noch Italien ähnliche Diffamierungskampagnen bekannt werden, obwohl dort der Marktanteil des Selbstzünders an den Pkw-Zulassungen wesentlich höher liegt. Dass die rot-grüne Bundesregierung dem Verein DUH das Recht auf Verbandsklage zugestanden hat, darf als eklatantes Versehen deutscher Rechtspflege gelten und bedarf dringend der Revision. (Peter Klaue, Hamburg, FAZ vom 22. März 2018, Seite 25).
Auf das Recht, was beim Wagenkauf galt, muss man auch später vertrauen dürfen
Derweilen gilt die Abgasstufe Euro 6. An älteren Diesel-Fahrzeugen, die nur die Euro-4-Norm einhalten, gibt es rund 3,1 Millionen. Bei ihnen, so ist zu lesen, sei ein Umbau technisch unmöglich.*) Fahrverbote müssen aber auch für sie nicht verhängt werden. Sie sind ohnehin bald aus dem Rennen, weil zu alt und durch die höheren Abgasnormen längst unverkäuflich. Ihr Abgasausstoß fällt mit der Zeit immer weniger ins Gewicht. Fahrverbote für sie kämen in der Tat einer entschädigungslosen Enteignung gleich, die es in einem Rechtsstaat nicht geben darf. Die Eigentümer dieser Wagen sind ohne Schuld. Sie müssen auf das Recht, das beim Wagenkauf galt, auch später vertrauen dürfen. Daher müssen sie ihr Auto bis zu dessen Ende weiterfahren dürfen. Das sollte sich in einem Rechtsstaat vor selbst verstehen.
Die Folgen zu tragen hat, wer die Spielregeln mitten im Spiel ändert
Nichts anderes hat auch für die rund 5,5 Millionen deutschen Diesel Autos mit der Euro-5-Norm zu gelten. Bis zu 2 Millionen von ihnen könnten, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, technisch nachgerüstet werden, weil der nötige Bauraum vorhanden sei.*) Wenn der Staat für sie Nachrüstungen wirklich durchsetzen will, hat er für sie finanziell auch aufzukommen, denn er ist es, der die Abgasregeln „mitten im Spiel“ geändert hat – nicht die Autoindustrie und schon gar nicht die Diesel-Wagen-Eigentümer. Nach dem Verursachungsprinzip eben. Außerdem, Achtung: 15 Millionen Diesel-Eigentümer sind auch 15 Millionen Wähler. Und die Belegschaften der Autoindustrie kommennoch hinzu.
Ein inszenierter Anschlag auf die deutsche Autoindustrie
Ich selbst halte die ganze Diesel-Abgas-Skandalisierung für einen (vor allem aus den USA) inszenierten Anschlag auf die deutsche Autoindustrie und damit auf Deutschland insgesamt, also – neben der Massen-Invasion aus islamischen und schwarzafrikanischen Ländern, neben dem Euro-Zwang und seiner „Rettung“ sowie neben der ruinösen Klimaschutzpolitik – für einen Teil der abermaligen Zerstörung Deutschlands, diesmal aber ohne Krieg mit Waffengewalt, sondern mit raffiniertem gesetzlichem Regelwerk. Ich verweise ergänzend auf meinen Beitrag „Die Hatz auf den Diesel“ vom 22. Dezember 2017 hier) und auf die dort erwähnten und per Link aufrufbaren Beiträge zum Diesel-Thema des in der Schweiz lebenden Autors Fred F. Müller.
„Stickoxid-Emissionen zu vermindern, ist nicht erforderlich“
In einer seiner vielen Rund-Mails hat der politisch sehr regsame Bürger Hans Penner darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Verminderung der Stickoxid-Emissionen nicht erforderlich sind: „Die wissenschaftlich ermittelte maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) von Stickstoffdioxid beträgt 950 µg/m3. Die im Straßenverkehr gemessenen Höchstwerte betragen nur 80 µg/m3, sind also unschädlich. Der von der EU festgelegte Höchstwert beträgt 40 µg/m3. Dieser Wert wurde nicht wissenschaftlich ermittelt, sondern ist ein politisch willkürlich festgelegter Wert. Forderungen zur Senkung der Stickoxid-Emissionen werden nur in Deutschland erhoben, wo es mit Abstand die meisten Meßstellen gibt.“ (Der promovierte Naturwissenschaftler und diplomierte Chemiker Penner am 1. März 2018).
Widersinnig: Am Arbeitsplatz sind 24mal mehr Stickoxide erlaubt als draußen
Die willkürliche Festlegung von Stickoxid-Grenzwerten im öffentlichen Raum durch den Gesetzgeber kritisiert auch Bernd Gögel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion von Baden-Württemberg: „„Der Stickoxid-Grenzwert von 40 µg/m³ Luft ist eine politisch inspirierte Mogelpackung, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und ausschließlich dazu dienen soll, dem Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie den Boden zu bereiten, ohne dass eine adäquate Ersatztechnologie auch nur in Ansätzen vorhanden ist. „Die Festlegung eines derart niedrigen Grenzwertes macht schon deshalb keinen Sinn, weil Erkrankungen durch Stickoxide – die ja ohnehin in der Atemluft enthalten sind – bislang überhaupt noch nicht nachgewiesen werden konnten und wohl auch nie werden.“ Der ganze Text hier.
Fahrverbote mit zweifelhafter Begründung
Der Ökonom Thomas Mayer schreibt in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS): „Zu unseren Freiheitsrechten gehört das Recht auf privates Eigentum, das sich der Staat nur zum Wohle der Allgemeinheit und gegen Entschädigung aneignen darf. Dazu bedarf es einer guten Begründung. Doch heute werden zum Beispiel die Besitzer älterer Dieselfahrzeuge durch Fahrverbote, die mit zweifelhaften Begründungen erlassen werden, teilenteignet. Verhängt werden diese Verbote, wenn die Belastung der Luft am Straßenrand 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter übersteigt. Wenn aber am Arbeitsplatz gleichzeitig 950 Mikrogramm pro Kubikmeter zulässig sind, darf man diese Grenzwerte als Grundlage für eine Teilenteignung in Frage stellen.“ (FAS vom 30. September 2018, Seite 32).
Was zu tun, aber alles andere als einfach wäre
Die „Manipulationen“ von Autoherstellern an ihrer Abgasmess-Software, die ja wohl stattgefunden haben, lassen sich auch als Selbstschutz gegen überzogene Abgaswerte versehen. Man hat sich nur erwischen lassen und kommt nun aus der Malaise nicht mehr heraus, in die sich die Autoindustrie teils aus verfehlter political correctness, teils wegen erhoffter zusätzlicher Absatzmöglichkeiten hat hineinziehen lassen. Sich von Anbeginn argumentativ öffentlich zur Wehr zu setzen, hat sie nicht fertiggebracht – aus Feigheit vor der Politik, aus Angst vor der Prangerwirkung und in der trügerischen Hoffnung, mittels Willfährigkeit aus dieser unheilvollen Entwicklung doch noch geschäftlich Kapital schlagen zu können. Nun sitzt sie in der Falle. Mit ihr aber auch ihre Kundschaft, die Eigentümer eines Diesel-Autos. Wenn aber die „Grünen“ in allen Altparteien vor diesen gut 15 Millionen Wählern nicht zittern wollen, sollten sie ganz schnell entscheiden: keine Fahrverbote, kein Nachrüstungszwang, Euro-6-Norm nur für Neuwagen oder ganz überdenken. Es wäre das Richtige, aber alles andere als einfach, denn das Ganze ist über die EU gespielt worden.
PS. Damit kein Missverständnis entsteht: Ich selbst fahre kein Diesel-Auto.
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*) Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) vom 23. September 2018, Seite 23.
**) „Merkels Auto-Wende“ in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) vom 23. September 2018, Seite 23.
***) Lübecker Nachrichten vom 30. September 2018, Seite 5.
Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Auch noch gefunden
https://www.aerzteblatt.de/forum/120300/Am-Arbeitsplatz-sind-950-Mikrogramm-NOx-8-h-am-Tag-40-h-die-Woche-zugelassen
lesenswert
An unsere sehr geehrten Leser,
und besonders an Herrn Joerg Deutering
„Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können.“
Originaltext kopiert von
https://www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft
An unsere sehr geehrten Leser,
Nicht einfach nur blind den Kommentaren und (un?)bewussten Weglassen von Informationen vertrauen. Im gleichen Link steht nämlich auch: „Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung [Anmerkung: MAK-Wert=950 Mikrogramm]. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)).“
Zu Ulrich Wolff vom 7. OKTOBER 2018 UM 12:04
Vielleicht haben Sie mehr Kontakt zu den Aktivisten, aber nach offizieller Lesart der „Lügenpresse“ ist die Räumung abgeschlossen und die Baumhäuser entfernt. Das gegenwärtige Spazierengehen im Wald ist aufgrund der Zugangshindernisse und angebrachten Hinweise von RWE wohl dennoch unpassend.
Ob der Hambacher Forst nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als erhaltenswert eingestuft wird / hierfür überhaupt Bedarf besteht, ist Thema des ausstehenden richterlichen Urteils. Für dieses war die aufschiebende Wirkung als gültig erklärt worden. Das ausstehende Urteil ist unabhängig davon, ob man den Wald nun Urwald oder Nutzwald nennen möchte.
„„Die wissenschaftlich ermittelte maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) von Stickstoffdioxid beträgt 950 µg/m3.“
In der Schweiz sind sogar 6000 µg/m3 am Arbeitsplatz erlaubt!
„Andererseits wurde das Aussetzen von vermeintlich rechtskräftigen Zuständen auch gerade vom BUND in Hambach erfolgreich durchgeklagt“
Jo, als ob Juristen was von Physik, Chemie und Biologie verstehen könnten. ie sind ja bereits beim Beurteilen überfordert und brauchen 4 Instanzen, bis es ein rechtlich nicht mehr angreifbares Urteil gibt. Juristen werden fälschlich wie Polizisten als Freunde und Helfer angesehen, sind aber in Wirklichkeit extrem teuer.
Möglicherweise sind sich aber Physiker, Chemiker und Biologen nicht ad hoc einig, ob die Sicherheit der Stromversorgung in NRW oder die Flora und Fauna eines Urwalds mit seltenen Tierarten nun stärker wiegt.. In dem Sinne hat das OLG auch mitgeteilt: „Die sich in diesem Zusammenhang stellenden überdurchschnittlich komplexen Tatsachen- und Rechtsfragen könnten im Eilverfahren nicht beantwortet werden.“ Auch der Rest der bisher nur als Pressemitteilung verfügbaren Infos des Gerichts ist interessant. RWE hat es scheinbar als nicht notwendig angesehen zu erklären, warum sie (jenseits der bloßen Eigentumsrechte und ökonomischen Wunsches) den Wald überhaupt roden müssen.
Wenn ich ein Haus kaufe, was dann mit der Zeit als denkmalgeschützt eingestuft wird, könnte es auch Gegenwind geben, wenn ich den Bagger bestelle und das Dach abdecke. Ebenso verhält es sich, wenn ich als Hundezüchter auf die abstruse Idee käme für besondere Kunden mein Eigentum Hund mit Tollwut anzustecken und damit als aggressivere Tiere anbieten zu können. Art. 12 GG gilt in allen drei Fällen zu prüfen und ist im ersten Fall (VG Köln 14 L 1440/18) nicht so trivial zu beantworten wie in den anderen beiden.
Herr Deutering,
Urwald gibt es in Deutschland nicht, weil unsere Vorfahren etwa 99% der Flora und Fauna zum Zwecke ihres Überlebens zweckmäßig gewandelt haben. Auch ein Forst – meist eine Monokultur – dient diesem Zweck, hat bekanntlich „einigen“ Arten die Lebensgrundlage entzogen und dafür u. a. den Borkenkäfer besonders gefördert –
Inzwischen sind 90% der Säugetiere des Landes Nutz- oder Haustiere.
Wer nicht weiß, dass Nachts bei Windstille oder gar zwei Wochen Dunkelflaute Solar- und Windkraft mit 100 GW „Zufallsleistung“ lediglich von grünen Sesselfurzern geschützte Denkmäler eines ökologischen, wirtschaftlichen und technischem Irrsinns sind, wer nicht weiß, dass dann nur Braunkohle, Kernenergie und einige (CO2 emittierende!!!) Gaskraftwerke eine Katastrophe verhindern, sollte niemals als Richter eingesetzt werden.
Warum eigentlich überzeugen Sie sich nicht selbst (z.B. durch Besichtigung), dass die Rekultivierung nach der „Auskohlung“ ökologisch als Gewinn einzustufen ist?
Die Umgebung von in Hambach wurde durch den Pseudogley Boden und die damit einhergehende fehlende landwirtschaftliche und siedlungstechnische Eignung lange Zeit von menschlicher Änderung verschont. Römische Besiedlung gab es, aber durch die Siedlungsdichte und Nutzung ist davon auszugehen, dass es seit dem Ende der letzten Kaltzeit im Hambacher Forst Baumbestand gestanden hat. Deswegen wird er häufig als „rheinischer Urwald“ bezeichnet.
Ob der nach dem Ende des Tagebaus angedachte See mit 4’000 ha oder die durch den Abbau aufgehäuften dichten und nährstoffarmen ärmeren Kiese und Sande quartären und tertäre Ursprungs ökologisch als Gewinn einzustufen ist, halten manche Forstkenner für zweifelhaft. „Glück“ hatten der neue Fichten- und Laubholzwald, dass es jahrzehntelang direkten und indirekten Ascheeintrag gab. Auch ob dieser neue Wald den bisherigen Hainbuchen-Stieleichen-Maiglöckchen-Wald für die entsprechenden gefährdeten Arten gleicht, ist offen.
Daneben kann man sich fragen, ob die von RWE zurückgelegten 30 Euro pro Quadratmeter bzw. weniger als 50 Cent pro Kubik für die vollständige Rekultivierung ausreichen werden.
Das Urteil von gestern ist im Übrigen ja kein Finalentschluss, sondern hat nur aufschiebenden Charakter. Es besteht auch eine nicht kleine Wahrscheinlichkeit, dass RWE die Rodung und weiteres durchführen darf. Aber eben erst nachdem die beiden Seiten gerichtlich (und gutachterlich) abgewogen wurden.
Dabei wird wahrscheinlich dabei auch abgewägt, in wiefern die bisher verlustbehafteten Gaskraftwerke in Köln, Niederlande und Umgebung zur Kompensation dienen können. Die CO2 Emissionen pro kWh eines Gaskraftwerks wie in Hürth-Knapsack oder Niehler Hafen liegen etwa bei einem Drittel im Vergleich zu Braunkohlekraftwerken wie Niederaußem (ohne Energieaufwand für die Rekultivierung).
Herr Deutering
Merke: Eine Forst ist und bleibt auch in Hambach ein Nutzwald, auch dann wenn Sie ihn gern Urwald nennen möchten! – Sie sollten dort gegenwärtig nicht spazieren gehen, es sei denn Sie lieben es, in einer dichten Besiedlung aus Baumhäusern mit Fäkalien beworfen zu werden! – (Der Kot der wenigen Fledermäuse hatte die Waldarbeiter bisher nicht gestört!)
Zum 5. OKTOBER 2018 UM 0:40: @Herr oder Frau Buehner:
Es mag in der Wirkung des NOx keinen Unterschied machen. Für die Außenwirkung macht es aber ein deutliches Bild, wenn falsche Tatsachen behauptet werden (900 µg/m³ für Büroräume). Für die Beschreibung der Wirkung wären aber wenigstens medizinische / wissenschaftliche Studienergebnisse, Expositionszeiten und betroffene Bevölkerungsgruppen zu betrachten. Dazu können die Herren Prof. Dr. Bert Brunekreef (Institute for Risk Assessment Sciences, Universität Utrecht), Prof. Nino Künzli (Stellv. Direktor des Schweizerischen Public-Health-Instituts), Prof. Dr. Barbara Hoffmann (Leiterin Umweltepidemiologie, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin) und die Studien der Institutionen Anhaltspunkte liefern.
Ein Vergleich wie „40 Mikrogramm auf der Straße, was jemand im Vorübergehen kurz einatmet, kann nicht gefährlicher sein als Büroluft, wo über 900 Mikrogramm ohne Bedenken erlaubt sind.“ wird ohne Studienergebnisse im besten Fall zum Zirkelschluss..
Herr „Theophrastus Bombast von Hohenheim“ (besser bekannt als „Paracelsus“) hätte – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – bereits vor 500 Jahren “ über gefährliche 40 Mikrogramm NOx “ sehr kräftig gelacht!
Herr Deutering.
Was xxxxxx Sie immer von 900 µg/m³?
Das steht nicht in dem Beitrag.
Die erfundenen Grenzwerte, im Gesetz, sind ein Verbrechen.
Es ist erwiesen, dass niemals ein schädlicher Wert des NO₂ entstehen kann.
Es wurde nie ein gefährlicher Wert gemessen.
Die gesetzlichen Werte sind falsch und willkürlich.
Die geforderten Werte sind so aberwitzig, dass es grober Unfug wäre, Geld und Arbeit für so eine Studie hinaus zu werfen.
Gehen Sie mit Ihrem Beitrag zu Ihren links-grünen Kollegen. Dort ist man für jeden Unfug zu haben, der eine krude Weltanschauung unterstützt.
Sie können doch unmöglich selber glauben, was Sie hier geschrieben haben.
Herr Bühner, vielleicht habe Sie nicht mitbekommen, warum ich den ersten Beitrag geschrieben habe: Herr Reichel hatte die Aussage „[Büros] wo über 900 Mikrogramm ohne Bedenken erlaubt sind“ geschrieben, welche unwahr ist. Genau das und der aus einer solchen Aussage startende Zirkelschluss war mein Hinweis.
Gerne freue ich mich auf einen Link auf die Studie, welche beweist, dass „niemals ein schädlicher Wert des NO₂ entstehen kann“. Selbiges für Stickstoffmonoxid und beider potentiellen Folgewirkungen (z.B. als PM2,5 Precursor).
Ich glaube sehr wohl, dass die o.g. Aussage zur Erlaubnis von 900 Mikrogramm pro Kubik für Büros unwahr ist. Der AGW bzw. die MAK gilt nur für Arbeitsplätze an denen mit gesundheitsschädlichen Substanzen gearbeitet wird, damit nicht für Wohnungen, Büros oder Kindergärten. Dort sind die Richtwerte des Bundesgesundheitsblatts anzuwenden.
Eine Korrektur ist immer gut.
Der entsprechende Kommentar kann niemals die Glaubwürdigkeit oder Qualität des Forums/Beitrags infrage stellen, ob falsch oder richtig.
Weder NO₂ im Straßenverkehr noch CO₂ sind in irgend einer Weise relevant für den Gesetzgeber. Warum geben Sie sich so viel Mühe, diese Betrügereien zu unterstützen?
#
Joerg Deutering
Sie heben stets auf diesen über 900ug/m3 als falsch behaupteter MAK-Wert ab. Weshalb Sie so verbissen die irrationalen Grenzwertvorgaben verteidigen ist mir ein Rätsel. Doch um Ihren Wissensdurst zu stillen. Es sind exakte 950ug/m3 als Grenzwert für Arbeitsplätze, die „kurzzeitig“ um Faktor 2, also 1900ug/m3 überschritten werden. (Werkstätten/Schweißerei auch mit Azubis)
Die von Ihnen relativierten 60ug/m3 gelten als Richtwert (7 Tage), während für die Dauer von 30 Minuten immerhin noch 350ug/m3 gestattet sind. Ich frage mich dann doch, wer inmitten einer Kreuzung stehen bleibt um NOx zu schnüffeln. Und selbst die 60ug/m3 in 7 Tagen a 24 Stunden sind nur an einem prädestinierten Plätzchen dauerhaft einzuschnüffeln. Denn 20 mtr vom Strassenrand sind die 40ug nicht mehr zu erreichen. Im Übrigen entspräche dieser Abstand der Aufstellungsanweisung der Luftmessstellen gem. EU-Vorgaben.
Hier geht’s um Geld verdienen – zu zahlen von den Bürgern, die sich nicht zu wehren wissen. Und sich der Macht des Souveräns bei einer Wahl nicht bewusst sind.
Ich kann etliche 100’000 Personen (bzw. einen Ort eben dieser Personen benennen), die jeden Arbeitstag ohne eigenen Wunsch über eine Stunde mehr als 100 ug/m3 ausgesetzt sind: Pendler (durchschnittliche Dauer fürs Pendeln in D: ca. 1,5 h pro Arbeitstag). Diese stehen auch gerne inmitten von Kreuzungen in München, Stuttgart, Köln und „schnüffeln“ dort – vorallem dort wo auch andere VerbrennerPKWs NOx emittieren.
Ich wollte nicht auf 900ug/m3 als falschen AGW/MAK Wert abheben, sondern – wie Sie auch klar herausstellen – darauf, dass der eben nicht für Büros gilt, auch nicht für 30 Minuten.
Ich kenne als relevante Anweisung zur „Ortbestimmung der Probennahmestellen“ die EU-Kommissionsrichtlinie 2015/1480, speziell Anhang II (2) (a) (ii) : „Bei allen Schadstoffen müssen die Probenahmestellen in verkehrsnahen Zonen mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein“
Hier geht es um Gesetze, Richtlinien und Rechtssprechung. Dabei gibt es immer Personengruppen, die davon positiv betroffen sind und welche, die negativ betroffen sind.
Und ums Geld verdienen am Rande der Gesetze ging es auch bei „Clean Diesel“ und der übersichtlichen Auslegung der AdBlue Tanks… Bisher hat die deutsche Automobilindustrie schon mehrmals bewiesen, dass die „schlimmen Regulatorien“ dem Umsatz und Gewinn eher nützlich als schädlich waren (Gurtpflicht, Bleifreier Treibstoff, KAT-Pflicht,… ). Ich würde sogar soweit gehen, dass ein merklicher Anteil der Automobilingenieure gerade durch diese Gesetze in Lohn und Brot stehen.. Und denken Sie an die indirekten Arbeitsplätze…
#Joerg Deutering
….die jeden Arbeitstag ohne eigenen Wunsch über eine Stunde mehr als 100 ug/m3 ausgesetzt sind: Pendler (durchschnittliche Dauer fürs Pendeln in D: ca. 1,5 h pro Arbeitstag). Diese stehen auch gerne inmitten von Kreuzungen in München, Stuttgart, Köln und „schnüffeln“
Genau, Sie nennen, vlt. unbewusst, hervorragende Locations; bspw. in Stuttgart können Sie definitiv von einer „Roten Welle“ sprechen. Sie fahren an grüner Ampel an und gelangen bei vorschriftsmäßigem Tempo an die nächste Ampel-bremsen, anhalten, Standgas (ohne Start-Stop) um bei Grün wieder emissionsreich loszufahren. (neben dem Brems-Feinstaub, der nicht wie früher weggekehrt, -gespült wird) Dieses Spiel wiederholt sich fortwährend, dies auf einer durchgehenden Bundesstraße. Da könnte sich Herr Kretschmann Vorschläge bei der Stadt Heidelberg holen. Ich selbst hatte auch bereits schriftl. Kontakt mit einem Umweltreferenten aus Stgrt., der keine einzige Frage bzgl. EU-Vorgaben, Messvorschriften, Prüfanweisungen, Emissionswerte, Geltungsdauer-Inkraftsetzung, Gesetzesvorgaben und Typgenehmigung der KFZs durch das KBA (Kraftfahrtbundesamt) beantworten konnte/wollte. Auch nicht bzgl. den Aufstellpositionen der Messstationen, die abweichend der EU-Vorgaben nicht die repräsentative, sondern die Maximalkonzentrationen der Luftschadstoffen sammeln und auswerten.
Stattdessen mantraartige Wiederholungen von angedrohten Strafzahlungen seitens der EU, falls Stgrt. seine Luft nicht verbessert. Kaminfeuer und Heizungsanlagen waren nicht berücksichtigt.
Vielleicht kann man sich einigen: Der Individualverkehr soll rigoros eingeschränkt werden. Flächendeckende E-Mobilität kann mangels Versorgungsnetz der Ladestationen noch nicht mal angedacht werden.
Und kommen Sie bitte nicht mit heimischer Steckdose: hier müssen Sie 10 Stunden laden, um 150 km Reichweite „nachzutanken“. Dies zwischen 22 Uhr und 4 Uhr früh morgens-neben dem Kabelwirrwarr von Verlängerungsleitungen aus Kellerfenstern quer über Stuttgarts Strassen.
Träumereien – und dies bei deutlich reduzierten ÖPNV.
Es ist ein „grünes“ Problem, dass erst Verbote erlassen und lange Zeit danach Alternativen verfügbar sind. Verkehrte Welt halt.
Im Übrigen: gesetzliche „Kannbestimmungen, bzw. schwammige Vorschriften“ werden von marktwirtschaftlich orientierter Industrie zum eigenen Vorteil ausgelegt. Beinahe wie steueroptimiert 🙂 – nicht illegal, aber mit Geschmäckle (sagt der Stuttgarter)
Ich blick jetzt langsam nicht mehr durch….es sollen doch nicht alle Dieselfahrzeuge bestraft werden….es sind doch ausschließlich die Deutschen Autoherrsteller mit ihren Diesel am Pranger….ein Japaner, Franzose oder Koreaner…..kann doch weiter seinen Diesel in Deutschland verkaufen….auch können Ausländer mit ihren Diesel durch Deutschland fahren….
NO₂?
An gesunden Menschen wurde, bis zu einer Konzentration von 6000 µg/m³, keine schädigende Wirkung, bzw. keine Reaktion nachgewiesen.
Schädigende Werte können nirgendwo erreicht werden.
Die 950 µg/m³ sind sinnlos und doch wird mit dieser Zahl operiert/argumentiert, was ja auch den Unsinn der 40 µg/m³ untermauert.
Der Streit um Grenzwerte ist ein Streit um nichts, denn es kann, in diesem Fall durch den Straßenverkehr, keine Konzentration erreicht werden, die ein Eingreifen erfordern würde.
Die Lösung des nicht vorhandenen Problems ist einfach:
Die Abschaffung aller Gesetze und Vorschriften, die diesbezüglich erfunden und verabschiedet wurden.
Es sollen immer Bestrafungen stattfinden.
Wer soll denn bestraft werden?
Auch da ist die Antwort einfach.
Die Gesetzgeber müssen bestraft werden, weil die der Industrie und den Wählern massiv Schaden zufügen.
Die Automobilkonzerne müssen bestraft werden, weil die mitgemacht haben.
Dort wollte man sich, durch die Hintertür, die Taschen mit Subventionen durch falsche Versprechungen füllen. Ebenso versprachen die sich, durch die gelogenen Messwerte, einen Marktvorteil.
Diese unbelehrbar großkotzigen Bosse müssen nicht, wegen der trotzdem unschädlichen Werte der Fahrzeuge, sondern wegen aktiven Betruges mit darauffolgender Leugnung der Wahrheit empfindlich bestraft werden.
Und unsere Dieselfahrzeuge?
Ganz einfach: „Gebt ihnen einen Rußfilter und fertig!“
Wer kann jetzt noch den Betrug stoppen?
Auch ganz einfach: „Na ja, Sie wissen schon.“
Volle Zustimmung! Danke, Herr Krause! Anregung für die linksgrünen Weltretter in Politik und Medien: Sie könnten nach erfolgreicher Vernichtung des Diesels ihr Augenmerk z.B. auf die Wasserversorgung richten: Als Grenzwert für Nitrat gelten heute (laut INVARIO Trink-wasser-Test – siehe Internet!) 50 Milligramm pro Liter. Das ist entschieden zu hoch – wenn nicht gar tödlich – wie zwei Professor*Innen der Uni XY und mehrere Experten der Deutschen Umwelthilfe festgestellt haben. Ab sofort gelten 0,1 mg/l als verbindlich. Wo dieser Wert nicht eingehalten werden kann, müssen die Bürger(innen und Bürger) (Bio)Mineralwasser (in Glas-Mehrwegflaschen!) verwenden. Und wehe, wenn einige Wasserversorger versuchen sollten zu tricksen, um diese Grenzwerte einzuhalten!
Die Grünen werden nach erfolgreicher Vernichtung des deutschen Diesels den deutschen Benziner ins Auge fassen und danach das deutsche Auto überhaupt.Erst wenn die deutsche Autoindustrie und damit ein Viertel aller Arbeitsplätze (mit allen Zulieferern und drum und dran) vernichtet sind ist das große Werk getan.Bis dahin wird auch die Energieversorgung zerstört sein.Die Bürger können dann in ihren kalten Buden darüber nachdenken ob sie an der falschen Stelle ihr Kreuz gemacht haben und warum.
Kann es sein das unsere Regierung den größten „Klageverein“ DUH vorschickt um dann sagen zu können: Die Gerichte haben entschieden , wir können nicht anders. Es ist nur eine Vision und keine Behauptung.
W.Horbens
Dem Lügengesindel in Berlin traue ich alles zu…
Diese Vision scheint gar nicht so weit hergeholt zu sein.
Als „schöner“ Nebeneffekt wird ganz direkt ein Konjunkturprogramm aufgelegt, welches „Der Kleine“ zu tragen hat, die E-Mobilität rückt damit immer näher an das vollmundig versprochene Kontingent von 1 Mio. Fahrzeuge und last but not least kann zusätzlich 19% Mehrwertsteuer abgegriffen werden.
Ich denke noch etwas weiter, auch als Vision: wenn die Fahrzeughersteller einen „effektiven“ Vorschlag seitens der Politik erfragt haben, um stagnierende Absatzzahlen zu vermeiden. Der Betrug wurde von den Herstellern begangen und muss geahndet werden, aber die Politik, verantwortlich für das eigene Bundesamt, hat den Schwindel jahrelang „mitgemacht“ denn die EU-Vorgaben definierten seit 2006 ganz genau was zu prüfen ist, wie zu prüfen ist, welche Emissionsgrenzwerte einzuhalten sind und dass gewährleistet wird, dass diese Werte auch nach einer gewissen Betriebszeit immer noch eingehalten werden. Das KBA hat somit eindeutig GEGEN Vorgaben der Prüfungsdurchführung verstossen und hat dennoch die Einhaltung der Emissionswerte testiert. Und hat damit die Zulassung der Fahrzeuge als Typgenehmigung ermöglicht. Falls das „unbeabsichtigt“ geschah, müsste die Politik für das Fehlverhalten seines Bundesamtes in Brüssel Zugeständnisse erzwingen, bei absichtlichen Falsch-Testaten entsprechend strafrechtlich vorgehen. Zumindest MUSS Bestandsschutz für Altfahrzeuge bestehen, die als besonders umweltfreundlich noch gefördert wurden und jetzt die größten Dreckschleudern seien. Wer weiss denn, ob die neuste Motorenengeneration in drei Jahren noch gefahren werden darf…..wieder eine moderne Abwrackprämie zu Lasten des gelackmeierten Käufers, der sich auf amtliche Werte verlassen hat.
…..und jetzt los, auf’s Kreuzfahrtschiff die saubere Seeluft schnuppern….
Nun ja, nach der neuen geforderten 40% Reduktion des CO2 Ausstosses, werden in 10 Jahren ohnehin nur noch E-Autos zu kaufen sein:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/EU-Abstimmung-trifft-deutsche-Autoindustrie-article20653319.html
Nachdem man also die Autokäufer nicht mit Zuckerbrot (E-Auto Prämie) dazu bringen konnte E-Autos zu kaufen, kommt jetzt die Peitsche für die Hersteller.
„…werden in 10 Jahren ohnehin nur noch E-Autos zu kaufen sein:“
Das ist ja auch der Sinn der Sache .Allerdings werden die stolzen Besitzer der E-Autos leider nicht fahren können ,da kein Strom aus der Steckdose kommt.Aber auch das ist Sinn der Sache:Das Auto muß verboten werden,zumindest in germany.
Wer weiterhin grün wählt darf sich nicht wundern.
In der Debatte um Dieselfahrzeuge wird immer auf die Hersteller als Schuldige verwiesen. Heute gehts hauptsächlich um Euro4 Fahrzeuge. Welcher Betrug soll hier stattgefunden haben? Ein zehn Jahre altes Fahrzeug hat genau das Durchschnittsalter der Autos in Deutschland. Was hier passiert ist einen riesige Sauerei grüner Diktatur. Die Fahrverbote durchzusetzen würde in drei Jahren nicht mehr funktionieren, da dann 30% der alten Fahrzeuge von der Straße sind. Enttäuschend ist für mich das Verhalten der Afd, da sie dies nicht zu einem Hauptthema der Wahl in Bayern und Hessen macht.
Ich werde den Teufel tun mein Auto umzurüsten, das gerade mal 5 Jahre auf dem Buckel hat. Dann sollen sie mir halt ein Knöllchen schreiben.
Keine Angst, Sie können immer belegen, dass die NO2-Messungen falsch sind, da die Mess-Stellen nicht der EU-Norm entsprechen.
Ich fahre in jede Verbotszone.
Die Hersteller haben in ihren Verkaufsprospekten wissentlich falsche Angaben zu Emissionswerten angegeben. Diese Werte waren sogar ausschlaggebend für Förderungen von Dieselfahrzeugen mit entsprechender Euro-Norm. Ich erkläre dieses Vergehen als eindeutige Falschaussage, wissentlich und manipuliert. Für mich ein eindeutiger Fall von Produkthaftung, der eine Verlustentschädigung der arglistig getäuschten Fahrzeugkäufer bedingt. Dieses Verhalten ist sogar als kriminell einzuordnen und müsste zur Entschädigung noch eine zusätzliche signifikanten Strafe des Herstellers führen.
Ich weiß, dass die Hersteller sogleich mit Arbeitsplatzverlusten drohen, doch ist ein Schutz der geprellten Opfer zwingend erforderlich. Entschädigungen in den USA waren offensichtlich kein Problem für den Konzern. Lediglich die deutschen Käufer stehen im Regen; ohne Schutz durch staatliche Institutionen, die von den Konzernen erpresst werden, bzw. sich erpressen lassen.
Dann ist Rückgrat erforderlich – vom Gesetzgeber, der sich FÜR seine Bürger etabliert und den Konzernen Paroli bietet, oder zum eigenen Versagen steht und in Brüssel um Verständnis bittet.
Alternativ kann der Staat (Regierung und Vertreter inkl. Kraftfahrtbundesamt/KBA) sich durchsetzen, ein sofortiges Verkaufsverbot von Dieselfahrzeugen aussprechen, aber mit Bestandsschutz der bestehenden Flotte (im Verkehr und in den Orderbüchern), bzw. eine erzwungene Rücknahmegarantie seitens der Hersteller.
Hier mal Butter bei den Fischen !
Alles andere ist Scheingeplänkel zu Lasten des Bürgers. Zur Demonstration wird mit Einfahrverbot durch die Stadt gewedelt, jedoch mit unzähligen Ausnahmegenehmigungen verbunden. Dies ist die zweite Sauerei (ich entschuldige mich für den ernst gemeinten Kraftausdruck). Nur weil sich Lieferanten/Handwerker-/Spediteure/Lobbiisten, Kommunalfahrzeuge etc. sich stark machten gibt die Stadt dem Drängen der Lobby nach. Dies ist unglaubwürdig und unwürdig. Sehr wohl erkenne ich die Tragweite von ausbleibenden Lieferungen wie Post/Lebensmittel/Einkauf/Benzin etc. aber dies wäre mal mit Konsequenz ! Oder die Stadt/Land steht zu ihrem Totalversagen, weil wie jetzt bekannt wurde, diese „Problemchen“ jahrelang unter den Teppich gekehrt wurde – und zwar von Land und Bund. Wo bleibt die Verantwortung des Kraftfahrtbundesamt KBA? Hat diese Institution überhaupt die Emissionswerte gecheckt, oder auf „Order von oben“ die Bauart- und Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Hier verkehrt sich das Zitat in Gutachten „frei von Weisungen“ Denn dies käme einer Rechtsbeugung gleich. Ich weiß, dies ist harter Tobak für einen Rechtsstaat, aber eine plausible Erklärung für die Unzulänglichkeiten.
Gibt es eine andere glaubwürdige Erklärung für die gesamtstaatlichen Verfehlungen?
Die folgenden Emissionswerte sind bereits längere Zeit verbindlich vorgeschrieben und von allen „Beteiligten“ attestiert:
Abgaswerte: CO (in g/km oder g/kWh)
Abgaswerte: HC (in g/km oder g/kWh)
Abgaswerte: NOx (in g/km oder g/kWh)
Abgaswerte: HC + NOx (in g/km)
Abgaswerte: Partikelausstoß bei Dieselmotoren (in g/km oder g/kWh)
Abgaswerte: Korrigierter Absorptionskoeffizient bei Dieselmotoren (in min-1)
Abgaswerte: CO2 (in g/km)
Auszugsweise einige wenige Vorschriften, Normen und Gesetzesparagraphen
* 3 b KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz)
* Richtlinie 70/220/EWG
* Änderungsrichtlinie 94/12/EG
* Richtlinie 88/76/EWG
* Nachfolgerichtlinie 98/69/EG
Die einzuhaltenden Vorgaben existieren also schon sehr lange, absolut nichts Neues für damit betrauten Verantwortliche. Die Überraschung bzgl. diesen Tatsachen (vorgeführt durch die EU) ist Heuchelei.
Wenn auch Prüforganisationen versagten, Ministerien wider besseren Wissens solch relevanten Kenntnisse nicht thematisierten, nicht für Schadensbegrenzung eintreten und von der Mitverantwortung abzulenken versuchen, dann ist dies ein sehr, sehr schwaches Zeichen und Charakterstärke unserer Volksvertreter. Verurteilen Sie die Hersteller, oder stehen Sie zum Staatsversagen und nehmen Sie die anvertrauten, vertrauensvollen Bürger in Schutz gegenüber der Europäischen Union. Es geht hier um Wohlstand der Bürger!
Diese haben im Vertrauen auf die Politik und die Staatsorgane Konsumprodukte wie eben Fahrzeuge im Bereich von vielen Monatsgehälter investiert. Und nun wird genau denen mitten ins Gesicht geklatscht, indem sich die Verantwortlichen von Industrie und Staat aus der Affäre ziehen mit der lapidaren, zweifelhaften Begründung: „…wir haben nix gewußt…) was wissen Sie denn? Vom Sparzwang der Bevölkerung, um sich trotz Steuern, Lebenshaltungskosten und Abgaben zusätzlich diese arbeitsplatzerhaltenden Investitionen zu leisten. Treten Sie den Herstellern auf die Füsse. Jeder andere Vertragsteilnehmer wird bei falschen Angaben zur Rechenschaft gezogen und der Vertrag rückabgewickelt. Weshalb hier nicht? Compliance-Regeln lassen grüßen – früher hieß diese Art und Weise einen Konsens zu finden ganz einfach Korruption. Ich hoffe, dass ich mich irre – ich wäre von der Aufrichtigkeit unserer Volksvertreter heftig enttäuscht. Die von Ihnen zitierten Luftreinhaltungskriterien existieren nicht erst seit September 2016. Die protektionistischen Interessen der USA sind nicht Gegenstand meiner Überlegungen, auch wenn hierdurch Dieselgate erst öffentlich gemacht wurde. Übernehmen Sie bitte für Ihr Ministerium Verantwortung. Der Fehler wurde begangen, das Kind liegt bereits im Brunnen. Betreiben Sie Schadensbegrenzung für künftige, verbesserte Innovationen. Aber denken Sie nicht, dass jeder sein Fahrzeug verschrottet und ein eMobil bestellt. Denn wer traut dem Staat, der beliebig entscheidet, was gut und richtig ist; dies dann sogar rückwirkend. Ungeheuerlich!
Siehe auch die Energiewende mit dem Atomausstieg. Ich wiederhole: der Ausstieg aus dem Ausstieg vom Ausstieg.
Wem soll man noch glauben? Wenn etwas von „da oben“ kommt. Langhaltigkeit von Entscheidungen-Fehlanzeige; unkalkulierbare Planlosigkeit, Beliebigkeit scheint angesagt……Gurkenkrümmung, kugelrunde, fleckenfreie Äpfel, Quecksilber verseuchte Energiesparlampen, Staubsaugerverordnung, Kaffeemaschinen usw. usf. Echte, existenzielle Probleme werden nicht angestimmt (Gesetzesverstösse der EZB) Höchst zweifelhafte Beschlüsse, opportunistisch, unüberlegt und unprofessionell. Wer soll an die Kompetenz der Politiker, der Regierung glauben? Oder liegt es gar an der mangelnden Sachkompetenz, die eindeutig nicht ausreicht. Volksvertreter müssen eine Überzeugung und eine Meinung vertreten können und zu seinen Fehlentscheidungen stehen und damit verbundene Konsequenzen tragen. Das muss nicht mit dem Holzhammer erfolgen und deshalb ist ein sofortiges Verkaufsverbot von Neufahrzeugen angezeigt, bei gleichzeitigem Bestandsschutz von bereits gekauften/verkauften Fahrzeugen-oder Schadensersatz. Wie bei jedem anderen Betrugsfall. Ein Volksvertreter muss nicht, ja darf nicht jeder Mainstreammeinung hinterherhecheln entgegen eigener Überzeugung nach dem Motto: was interessiert mich mein Geschwätz von gestern…
So viel Toleranz ist absolut fehl am Platze.
Da fällt mir doch ein Zitat von unbekanntem Autor ein: Wer nach allen Seiten offen ist, der ist nicht ganz dicht!
@Jürgen Wue
Sofern die vom Gesetzgeber definierten Prüfbedingungen eingehalten werden, ist der Automobilindustrie kein Vorwurf zu machen.
Nach heutigem Stand hat nur ein Automobilunternehmen betrogen: Die Volkswagen AG, an der das Land Niedersachsen eine Sperrminorität hat und in der Ministerpräsident Weil (SPD) seit 5 Jahren Mitglied des Aufsichtsrates und Mitglied des Aufsichtsratpräsidiums ist. Über die VW-Tochter Audi ist gerade bekannt geworden, dass die Zulassungsbehörden in Südkorea betrogen worden seien.
Der Sumpf liegt in Wolfsburg und er befindet sich unter Aufsicht des Landes Niedersachsen als Eigentümer mit Sperrminorität. Dort muss ausgetrocknet werden. Die SPD verschläft es nicht nur, sie hat darüberhinaus Ferdinand Piëch schassen lassen, als er im Frühsommer 2015, einige Monate vor Öffentlichwerden des Betrugsskandals, sagte, er sei auf Distanz zu Herrn Winterkorn, dessen Rolle noch aufzuklären ist. Niemand war damals empörter, als die linkspopulistischen Vertreter im VW-Aufsichtsrat mit Herrn Weil vorne weg.
Und wie verhält Herr Weil sich heute? Er heult im Chor derer, die die Unternehmen und die Dieselautos anklagen, die sich auch damals schon gesetzeskonform verhalten haben und die gesetzeskonform zugelassen worden sind. Der VW-Sumpf wird allerdings immer größer und tiefer – aber dazu schweigt der Herr von der SPD.
Sehr geehrter Herr Küper,
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Für mich sind die Betrügereien (so nenne ich das) seitens der Hersteller zweitrangig. Denn auch die Hersteller wußten genau, dass die blumigen Angaben in ihren Prospekten nichts mit Realbedingungen zu tun hat. Aber wie gesagt: zweitrangig
Für mich ist essentiell der Staat Hauptverantwortlicher für den Betrug. Die Bundesrepublik Deutschland ist Dienstherr und Verantwortlicher für das eigene Bundesamt: Kraftfahrtbundesamt.
Und nur diese haben die Autorität eine Typgenehmigung/Strassenzulassung auszustellen. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Die Prüfvorschriften sind seit 2006 genauestens vorgeschrieben und hier wird detailliert die Prüfmethode beschrieben WIE zu prüfen ist. Welche Kriterien anzuwenden sind und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auch noch NACH einer bestimmten Betriebszeit erfüllt werden.
Für mich bleibt die Frage offen, waren die Prüfinstitutionen des KBA unfähig die detailliert vorgegebenen Prüfroutinen durchzuführen, haben sie die Vorgaben wissentlich missachtet und wissentlich falsche (nicht fehlerhafte) Testate ausgestellt, oder kam die Order zum „Inverkehrbringen“ von nicht genehmigungsfähigen Fahrzeugen von weiter OBEN. Frei nach dem Motto: „Über sticht Unter“ und die Verantwortlichen trauten sich nicht aufzumucken. Wenn sich diese staatliche Institution seiner Verantwortung bewusst wäre, würde unsere Regierung ganz kleinlaut beigeben und den katastrophalen Fehler eines korrumpierten Vorgangs ausbügeln und nicht auf den Schultern von arglosen Bundesbürgern auszubaden gedenkt. Entweder die Regierung hat endlich Eier in der Hose, steht zum gemachten Kardinal-Fehler und nimmt die Bürger in Schutz-notfalls mit deutlichsten Worten gegen Brüssel gerichtet, inklusive der Verweigerung von Strafzahlungen, oder sie zwingt die Hersteller zur vollständigen Schadensübernahme, weil die Hersteller genau wußten, dass die EU-Vorgaben geknackt werden. Nationalstaatlich legal (vielleicht) aber alle wußten darüber Bescheid. Und das KBA muss eben einräumen, dass es sich über den Tisch ziehen ließ wie ein Fünftklässler.
Konsequent ist eine Anzeige des KBA wegen Falschtestate, die überhaupt erst zum Kauf des Objektes (Dieselfahrzeug) führten.
Fahrverbot und Wertverlust sind eindeutig ENTEIGNUNGSMASSNAHMEN und der Schutz des Eigentums ist im GG festgeschrieben. Dieser Amtsmissbrauch muss auf den Tisch. Und hier ist unsere vierte Gewalt im Staate zuständig, den investigativen Finger in die die Wunde, ähm Sumpf zu legen. Wenn es denn noch die Gewaltenteilung gibt.
@Jürgen Wue
Sehr geehrter Herr Wue,
die Verantwortung liegt in erster Linie beim Gesetzgeber, der Prüfvorschriften definiert hat, die nicht ein-eindeutig sind.
Unabhängig davon führen auch präziseste Prüfanweisungen zu Ergebnissen, die aufgrund von Fertigungsstreuungen und von toleranzbehafteten Prüf- und Messeinrichtungen nie exakt die eine Wahrheit widergeben können. Damals hatten alle Prüfungen lediglich auf Prüfständen stattzufinden. Der Gesetzgeber hatte nicht vorgeschrieben, welche Räder und Reifen aufzuschnallen sind und dass Klimaanlage und CD-Spieler in Betrieb sein müssen. U.s.w. u.s.f.
Dem politisch vorgegebenen „Wir-sind-die-Besten-wir-sind-die-Vorreiter-Wahn“ folgend, hat die Automobilindustrie, Ausnahme: VW, alle Erleichterungen genutzt, die der Gesetzgeber eingeräumt hat, um möglichst geringe Verbräuche und Emissionen zu erreichen. Das KBA hat testiert und zugelassen.
Welche Vorwürfe bei diesem gesetzlich definierten Verfahren Automobilherstellern und KBA gemacht werden können? Ich sehe keine.
Heute jedoch, unter den Drücken idiotisch niedriger Grenzwerte einerseits, die der Gesetzgeber beschlossen und damit auch zu verantworten hat, der agitierenden DUH andererseits und der dieselfahrenden Bürgerschaft drittseits, drehen Bundesregierung und Bundestag, Ausnahme: AfD, durch und behaupten wahrheitswidrig, die Automobilhersteller hätten Schuld und sie müssten jetzt auf ihre Kosten für Nachrüstungen sorgen, um ordnungsgemäß zugelassene Autos nachträglich an Standards anzupassen, die es bei der ursprünglichen Zulassung noch garnicht gab.
Schizophrener geht es nun wirklich nicht.
Ich muss deshalb wiederholen, dass die Schuldigen in der Bundesregierung und im Bundestag sitzen, Ausnahme: AfD.
Sollte der Souverän verärgert sein, dann über diese beiden Staatsorgane.
Sollte der Souverän wieder pragmatisches Handeln für den Souverän haben wollen, und nicht ideologisches gegen ihn, dann kann die Konsequenz nur lauten:
Kanzleramt und Reichstag müssen durch Austausch der Untauglichen gegen Taugliche ertüchtigt werden, die die Regeln des Souverän erfüllen.
Gerichtsverfahren gegen das KBA und gegen Automobilunternehmen sind keine tauglichen Mittel, um das Versagen der Bundesregierung und des Bundesparlamentes zu heilen.
Nutze Jeder, der die Gelegenheit am 14. und am 28. Oktober ds. Jahres hat, den Stimmzettel und blockiere den Verursachern der Desaster den Einzug in die Parlamente.
Sehr geehrter Herr Küper,
ich vermute, dass Sie in der Automobilindustrie, bzw. Zulieferer tätig sind. Ich kann Ihre Kritikpunkte nachvollziehen, wenn die „schlüpfrigen“ Gesetzesvorgaben zu unpräzise waren. Die EU-Richtlinien sprechen jedenfalls eine andere Sprache. Doch Sie haben Recht, dass hier nationalstaatliche Vorgaben relevant und bindend sind und auch sein müssen.
Entsprechend hat der Staat den „Schwarzen Peter“ Doch unsere Politiker, bis in allerhöchste Positionen ducken sich weg und kommen scheinbar damit durch. Dies wiederum liegt an unserem abhanden gekommenen investigativen Journalismus, der seine kritische Kontrollaufgabe nicht mehr wahrnimmt. (vlt. auch politisch instruiert nicht wahrnehmen darf) Ähnlich verhielt es sich auch mit der Energiewende und Atomausstieg.
Doch weshalb nennt die Automobilindustrie eben nicht Ross und Reiter, so wie Sie korrekt argumentieren. Hier müssen Namen genannt werden, die voll dafür stimmten und nun absolute Gegner von irgendetwas sind. Bei Weigerung einer Veröffentlichung solcher Fakten (technischer UND personeller Art) durch die öffentlichen Medien, würde ich eine Klage gegen die GEZ begrüßen.
Diese Informationsinstitute haben die staatliche Aufgabe unabhängig zu informieren. Zwangsweise, unwiderruflich.
Wenn Privatsender /-Medien einseitig informieren und polarisierte/polarisierende Talkgäste einladen ist es deren Entscheidung. Aber GEZ zwangsfinanzierte Öffentliche DÜRFEN DAS NICHT.
Entfall der Berechtigung zur staatlichen unabhängigen Informationspflicht mit staatlich finanzierten Redaktionen.
Sollten doch die Industrien auf das Recht zur Information OHNE Fakenews pochen. Die Fakes werden aktuell doch am häufigsten von Staatsmedien verbreitet. Da kann ein Herr Maas nichts ausrichten, wenn er denn wollte.
Oder ist dies jetzt bereits hatespeech ? Alternative Fakten als Pflichtlektüre. Manchen Politikern wird es ordentlich weh tun. Völlig zu Recht, wenn dadurch Wahrheiten auf den Tisch kommen.
Sehr geehrter Herr Wue,
Ihre Vermutung trifft nicht zu. Dem Rest Ihres Kommentares widerspreche ich nicht.
@ J. Wue
„Diese Informationsinstitute haben die staatliche Aufgabe unabhängig zu informieren. Zwangsweise, unwiderruflich.“
Das steht zwar im Gesetz, aber die RRG-Regierungen und Parteien bestimmen was Anderes für ihre Mitglieder, die in den Instituten arbeiten.
@ Jürgen Wue
„Die EU-Richtlinien sprechen jedenfalls eine andere Sprache.“
Es sind Richtlinien, die vom jeweiligen Staat umgesetzt werden müssen. Es sind keine Gesetze.
„ich vermute, dass Sie in der Automobilindustrie, bzw. Zulieferer tätig sind.“
Warum behaupten Sie sowas, wenn Sie es nicht wissen? Vermutungen sind Schall und Rauch und völlig belanglos hinsichtlich der Wahrheitsfindung.
„Diese Informationsinstitute haben die staatliche Aufgabe unabhängig zu informieren. Zwangsweise, unwiderruflich.“
Das mag ja irgendwo stehen, nur ist das belanglos wenn eine adäquate Strafe fehlt. Ich habe noch nicht gelesen, daß einer der Falschsager überhaupt jemals angeklagt wurde.
@ J. Wue
“ müsste zur Entschädigung noch eine zusätzliche signifikanten Strafe des Herstellers führen.“
Von Ökonomie haben Sie offenbar keinerlei Kenntnisse.
Die Rechnung bezahlen immer die Bürger, denn die sind die Käufer und Steuerzahler. Nicht zu vergessen die Aktionäre.
Die Hersteller machen weniger Gewinne und die Steuern sinken.
Übrigens: Je kleiner die Rußpartikel, desto krankheitserregender sind sie. Die Politiker schädigen deshalb die Bürger gesundheitlich. Nur dürfte das erst in 30 bis 40 Jahren offenkundig werden, denn so lange dauert es, bis die krebserregenden Rußpartikel ihr Werk getan haben.
@T.Heinzow
Sorry, aber natürlich habe ich Kenntnisse bzgl Ökonomie. Doch wenn sich Ihr Verständnis darin erschöpft, dass Strafen wegen Betruges eben nicht verhängt werden, weil die fiskalischen und preislichen Nachteile die Bürger und Steuerzahler berappen müssten, dann kann ich Ihnen nicht folgen.
Dass Aktionäre mit Risikokapital gewinnen und verlieren können sind Tatsachen. Wenn sich Firmen, Banken, Versicherungen, selbst Staaten (s. EZB) usw. usf. bewußt wären, dass das jeweilige Unternehmen abgewickelt werden könnte, wäre deren Verantwortungsbewußtsein und Moral deutlich besser.
Unter dem Aspekt der Systemrelevanz dürfen Unternehmen dann alles riskieren, werden Sie doch gerettet, weil ansonsten der Bürger eh indirekt zur Kasse gebeten wird.
Ein schönes Beispiel außerhalb der Fahrzeugindustrie sind mom. die Target2-Schulden. Als Kreditversprechen werden Waren ausgeliefert. Bei Kreditausfall trägt ebenfalls der Bürger die Last und mit diesem Wissen können sich die Kreditnehmer dann alles erlauben – es wird ja eh nichts passieren. Die Verkaufsgewinne wandern als Boni und Kursgewinne zu Manager und Aktionäre, die Ausfallrisiken werden sozialisiert.
Bzgl. der Autoindustrie wäre dann die Salomonische Lösung, das Management mit samt den verantwortlichen Politikern rauszuschmeissen (ohne Salär und Abfindung) dafür jedoch Brüssel energisch entgegentreten, unberechtigte, willkürliche Grenzwerte ignorieren und Strafzahlungen ablehnen. Die Grenzwerte für künftige Motorentwicklungen aktualisiert festlegen und zur Schonung der Bürger und deren Belastungen einen Bestandsschutz für Altfahrzeuge (teilweise < 1 Jahr) festzuschreiben.
Die Arbeitnehmer hätten weiterhin Arbeit, die Sozialkasse würde nicht belastet, die Bürger und Käufer nicht kalt enteignet und alles wäre ok. Mit Ausnahme der Umsatzrenditen von 10 bis 25%, von denen wiederum Aktienkurs und Boni abhängen.
Volkswirtschaftlich der kleinere Schaden.
Betrug bleibt Betrug und muss geahndet werden, ansonsten stehen Gesetze lediglich auf dem Papier.
Einen kurzen Nachsatz zu Ihrer berechtigten Kritik bzgl. der Rußpartikel. Die momentan NOCH hochgelobten Sparmotoren (hoch verdichtet, 3L-Verbrauch, downsized) emittieren Partikel im Nanometerbereich. Diese sind lungengänig, überwinden Hirnschranken und sind nebenbei noch stark krebserregend.
Was glauben Sie, bis wann Industrie UND Politik ganz überrascht feststellen, dass diese tollen Benziner schnellstens vom Markt müssen. Zum Wohle der Gesundheit, des Absatzmarktes und der Mehrwertsteuer. Zum Wohle der Bürger bestimmt nicht, denn diese müssen schon wieder blechen, alternativlos.
Alle wollen nur unser Bestes 🙂
@ Jürgen Wue
“ dass Strafen wegen Betruges eben nicht verhängt werden, weil die fiskalischen und preislichen Nachteile die Bürger und Steuerzahler berappen müssten, dann kann ich Ihnen nicht folgen.“
Ich habe nichts von Strafen geschrieben. Und ob das, was die Autohersteller gemacht haben den/die entsprechenden §§ des StGB tatsächlich erfüllen können nur Gerichte – in diesem Fall bestimmt bis zum BVerfG – entscheiden.
„Betrug bleibt Betrug und muss geahndet werden, ansonsten stehen Gesetze lediglich auf dem Papier.“
Schon mal darüber nachgedacht, daß die Politiker die Betrüger sein könnten?
„dass diese tollen Benziner schnellstens vom Markt müssen“
Benziner? Es geht mir hier um Dieselmotoren.
„Das sollte sich in einem Rechtsstaat vor selbst verstehen.“
Deutschland ist schon lange kein Rechtsstaat mehr. Fakt ist, daß jeder Dieselfahrzeuginhaber privat klagen müßte.
Natürlich könnte der ADAC für seine Mitglieder klagen, oder besser noch diese auffordern bei der nächsten Wahl AfD zu wählen, wenn die zusichert den Quatsch zu beenden.
fakt ist ja, daß die neuen Diesel viel gefährlicher sind, weil deren Winzpartikel ganz tief in die Lungen der Menschen eindringen und von die Menschen sehr lange brauchen, bis diese mit der natürlichen Lungenreinigung wieder oben rauskommen.
Nicht zu vergessen: Diese Partikel sind krebserregend.
Der ADAC macht das Gegenteil. Dort ist man, mit tiefster Überzeugung, massiv links und hauptsächlich grün eingestellt. Der Glaube, der unumstößliche, lässt den Einsatz für die Mitglieder nicht zu. Fakt.
Der ADAC ist zum Mitmacher der Merkelpolitik verkommen. Der ADAC wird nicht klagen. Der ADAC würde nicht einmal klagen, wenn es um die gerichtliche Klärung zweifelhafter Entscheidungen der politischen Klasse ginge.
Ich plädiere immer noch für die einfachste Lösung, nämlich einfach die absurden Grenzwerte den technisch und medizinisch sinnvollen Werten anzupassen. 40 Mikrogramm auf der Straße, was jemand im Vorübergehen kurz einatmet, kann nicht gefährlicher sein als Büroluft, wo über 900 Mikrogramm ohne Bedenken erlaubt sind.
Damit würden sich Fahrverbote und Nachrüstungen erübrigen und wir würden alle viel, viel Geld sparen (und die DUH würde nichts mehr verdienen).
Ein bißchen gesunder Menschenverstand wäre in vielen Fällen sinnvoller als noch so viel iedologisches Geplärre. Es st nicht wirklich erheiternd, wenn man sieht, wie wir Deutschen über jedes hingehaltene Stöckchen springen und Männchen machen.
Der Richtwert für Büros liegt laut Bundesgesundheitsblatt bei 60 Mikrogramm nicht über 900 Mikrogramm.
Und?
Die Aussage „[Büros] wo über 900 Mikrogramm ohne Bedenken erlaubt sind“ gehört ins Reich der Mythen und Märchen, die gerne erzählt, aber deswegen nicht wahrer werden.
„Fakes“ gibt’s scheinbar auf allen Seiten.
Oder?
Und? In der Wirkung macht es keinen Unterschied. Das sind alles Phantasie-Werte.
Wir kriegen jetzt die volle Breitseite des sogenannten Umweltrechtsbehelfsgesetzes ab, das wir uns via UN, EU und EuGH gegen die Prinzipien unseres Grundgesetzes aufzwingen ließen. Damit hat sich unsere Regierung des wichtigsten Mittels eines handlungsfähigen souveränen Staates berauben lassen, nämlich vernünftige Politik zu machen.
Ohne dieses unsägliche Rechtsinstrument könnte unsere Regierung durch einfachen Beschluss die Frist zur Einhaltung der zu niedrig angesetzten Grenzwerte um ein paar Jahre verlängern.
Weshalb stehen nicht alle Dieselfahrer gemeinsam, zusammen, zeitgleich an den Einfahrten zu den Umweltzonen und „unterstützen“ die öffentlich Hand bei der Kontrolle.
Keine Diesel betriebene Fahrzeuge in die Sperrzone !!!
keine Post
keine Lieferungen Sprit/Lebensmittel/Verbrauchsgüter
keine Handwerker mit Dieselfahrzeug
nach zwei Tagen Muss sich der jewilige Stadtrat eine akzeptable Lösung einfallen lassen. Und wenn es lediglich das Versetzen der Messstationen auf deren vorgeschriebenen Aufstellungspositionen ist.
EU-konform, wie die Grenzwertvorgaben – eben.
Strafzahlungen aufgrund falscher Messwerte gibt es wohl nur in Deutschland.
ps. die gefälschtem Emissionswerte der Fahrzeuge werden den EU-Vorgaben widersprechend bereits seit 2006 ganz bewußt falsch angegeben und vom Kraftfahrtbundesamt KBA falsch testiert. Grundvoraussetzung für die Typ- und Zulassungsgenehmigung zum „in Verkehr bringen“ der Fahrzeuge in Deutschland. Gemäß EU-Vorgaben müssen die Fahrzeuge die genehmigten Emissionswerte auch NACH einer Betriebszeit noch erfüllen.
Die Hersteller haben betrigen,
das KBA hat den Betrug testiert
und der betrogene Käufer soll die Zeche zahlen
NEIN NEIN NEIN NEIN ?
Auch wenn für den Bund 19% Mehrwertsteuer locken…… und die Hoffnung auf den Kauf von E-Autos um halbwegs das versprochene Kontingent zu erfüllen.
liebe Politiker Pfui Ofui Pfui
Wir werden von durchwegs Verrückten regiert. Bei der Wahl in Bayern und in Hessen hilft nur, die AFD zu wählen.
Nur diese Partei ist gegen den Irrsinn der Dieselverteufelung und der „Erderwärmung.
Ich bin selbst bei einer anderen deutschen Partei und der FBP in Liechtenstein. Aber hier hilft momentan nichts.
Hurra – ich bin nicht alleine…
Hier sind Sie schon lange nicht mehr allein, mein Herr.
Stimmt.
Eine Regierung, die 8 der sichersten Kernkraftwerke der Welt abschaltet, weil nach Kardinal Marx Kernenergie Teufelszeug sei, die 30.000 Windmühlen pflanzt, weil nach Schellnhuber Kohlendioxid mit einer Klimaexplosion drohe, ist schlicht unzurechnungsfähig. Nun kommt folgerichtig der effiziente Dieselmotor auf die Liste des Irrsinns, weil – unter (drängender Mitwirkung????) deutscher Schwachköpfe – die EU auch als Erfüllungsgehilfe dieselschwacher Konkurrenten einen „entsprechend geeigneten“ NOX Grenzwert verordnet.
Eine „ersetzte“ Regierung müsste/könnte dagegen u. a. folgendes tun:
1. Unverzüglich eine Dokumentation über die (fehlenden) Auswirkungen der langjährigen Anwendung eines 24 Mal höheren Grenzwertes (auch auf Azubis) erstellen.
2. Eine sachgerechte Überprüfung des „Knebel Grenzwertes“ von der EU einfordern.
3. Die Anwendung des neuen Grenzwertes in Deutschland bis zum Vorliegen der Ergebnisse einer Überprüfung aussetzen.
Der Bundesrechnungshof kann leider nur „anzählen“. Alles weitere ist und bleibt Sache des Wählers!
“ ist schlicht unzurechnungsfähig.“
Nein, diese Regierung ist korrupt. Allerdings ist das bei jeder Regierung der Fall …
Herr Wolff,
gehen Sie davon aus, daß der Bundestag durchweg von naturwissenschaftlich Ungebildeten besetzt war und ist.
Ich fand das hier im Netz:
Noch kleinere Partikel der Größe PM2,5 (bis 2,5 Mikrometer) schaffen es bis in die Lunge und können die Blutgefäße schädigen oder Krebs verursachen. Diese kleinen Partikel sind laut einer Studie der University of Edinburgh auch stärker mit einem Schlaganfall-Risiko verbunden als die Partikel unter zehn Mikrometern. Nach einer kürzlich im Fachblatt „Nature“ publizierten Studie verursacht Feinstaub pro Jahr etwa 3,3 Millionen Todesfälle weltweit. In Deutschland sterben etwa 35.000 Menschen daran.
Wie groß sind denn jetzt die Dieselabgaspartikel der Neuwagen?
„Kritisch für den menschlichen Organismus sind vor allem ultrafeine Partikel von weniger als 0,1 μm Größe. Nanoteilchen, die besonders leicht in die Lungen gelangen, deren Funktion ebenso beeinträchtigen wie das Herz-Kreislaufsystem und die allgemeine Leistungsfähigkeit. Je kleiner die Partikel, desto mehr Unheil können sie anrichten.“
Und daran kann man erkennen, was da falsch gemacht wird.
Je größer die Partikel, desto besser kann man die aus dem Abgas durch die Zentrifugalkraft und Randfilter entfernen. Das Beste ist aber, daß auf Diesel als Autotreibstoff verzichtet wird und die Benziner keine Direkteinspritzer mehr sind. Am Besten wäre es das Benzin als Dampf in die Saugluft zu geben.ann gäbe es das ganze „Partikelproblem“ nicht.
Lieber Herr Heinzow,
gehen Sie einfach davon aus, dass der Dieselmotor signifikant zum Anstieg der Lebenserwartung und damit leider zum daraus folgenden gravierenden Rentenärger beigetragen hat!
MfG
„Am Besten wäre es das Benzin als Dampf in die Saugluft zu geben, dann gäbe es das ganze Partikelproblem nicht“
Richtig!
Damit zeigt sich wieder mal, daß der ganze Ökoquatsch mehr schadet als nutzt.
Also nicht zurück zur Pferdekutsche, sondern nur zum Vergaser Motor!!
Ich erinnere die zwei Varianten mit der Frage, „was tun wenn der Vergaser brennt?“ — „Bei Fallbenzin den Benzinhahn schließen und Vollgas geben. Bei Benzinpumpe den Motor abstellen und mit der Jacke des Beifahrers den Brand löschen!“ – Noch Fragen?
Welche 8 Kernkraftwerke? Ich zähle noch 7 laufende und 12 stillgelegte. Im zuletzt abgeschalteten KKW (Gundremmingen B) sind schon diverse Strahlenschutzmauern abgerissen worden – das steht wohl eher nicht mehr zur Verfügung.
Wie effizient ist ein Dieselmotor im Teillastbereich? Fahrzeuge >100 PS kommen unter 120 km/h auf der Ebene nie zum Wirkungsgradoptimum… Außer mit variabler Ventilhubverstellung, Hybridisierung oder Downsizing mit Direkeinspritzung.
Auch kommen die verordneten Grenzwerte nicht wirklich plötzlich: die 60 µg/m³ gelten bereits schon seit EURO-Norm 5a, also seit 2009. Auch die Umstellung auf WLTP und realen Messwerten gilt schon über ein Jahr und war fast ein Jahrzehnt vorher den Herstellern bekannt. Die Hersteller haben auch daran intensiv mitgewirkt, sodass der Abgasgrenzwert erst in über 5 Jahren tatsächlich einzuhalten ist (die nächsten zwei Jahre dürfen die Fahrzeuge noch doppelt soviel NOx wie gefordert ausstoßen). Ein ähnlicher Vorlauf gilt im Übrigen für die Luft-Messwerte.
Zu 1.: Wo gibt es denn einen 24x höheren Grenzwert, der nachweislich überschritten wird? Haben die Azubis alle NOx-Messgeräte umgeschnallt bekommen?
Zu 3.: Zum Einen ist der Grenzwert nicht neu. Zum Anderen sind die Grenzwerte bereits etliche Male untersucht worden. Andererseits wurde das Aussetzen von vermeintlich rechtskräftigen Zuständen auch gerade vom BUND in Hambach erfolgreich durchgeklagt…