Leider bin ich erst gegen Ende auf die Idee gekommen, das zu fotografieren. Ich hatte dann auch keine Zeit mehr.
Krakow, Messstation Dietla
Aufnahme vom 25.06.2018, gegen 09:00; Demmig
Die Messstation steht an einer dreispurigen Straße, die an der Altstadt vorbeiführt und in der Rush-hour stark befahren ist. In Fahrtrichtung ist die Ampel wenigstens 10 Autolängen entfernt. Links daneben ist ein breiter Gehweg mit Grünstreifen, zwei Straßenbahnschienen (Haltestellen), wieder ein Gehweg mit Grünstreifen, und dann erst die Gegenfahrbahn.
Am rechten Bürgersteig steht eine Informationstafel, die in der Anzeige zwischen Messwerten und Werbung wechselt.
Aktualna Jakosc Powietrza – Aktuelle Luftqualität
srednia dla miasta – Durchschnitt für die Stadt
Alle Aufnahmen der Messwerte abends, So. 24.06.2018, Demmig
Hier rumpelte ein großer LKW vorbei.
Zanieczyszczenia Powietrza Usrednione dla miasta Luftverschmutzung für die Stadt, gemittelt
Roczna jährlich (obere Zeile; PM – Feinstaub, hier Partikelgröße 2,5)
Godzinowa stündlich (beide mittlere Zeilen)
Korrektur vom 08.07.: CO Anteile anstatt fälschlicherweise CO2; Demmig
In der untersten Zeile wird der CO Gehalt angezeigt, leider gelb auf weiß, der Kontrast war zu schlecht.
Wer will, kann sich diese und andere Stationen in Krakau im Netz mit aktuellen Werten ansehen.
http://monitoring.krakow.pios.gov.pl/
Anzeige von vorstehend genannter Webseite (05.07.2018; etwa 15:30)
Dank Google-Translate auch mit grober deutscher Übersetzung
Zur Anzeige des Kurvenverlaufs kommt man nach anklicken der „Felder“ unterhalb von „Automatische Messungen“, je nach Datenlage werden einzelne Messwerte angezeigt. Klick über „i“ führt zur Beschreibung der Messstation und dann zu allen Messwerten:
Oben genannte Station, Teilausschnitt
Für ganz Polen gibt es hier die Übersicht, auch in englischer Sprache
https://powietrze.malopolska.pl/jakosc-powietrza/
Hinweis: Das LIFE-IP-Projekt MALOPOLSKA / LIFE14 IPE PL 021 wird mit Unterstützung des LIFE-Programms der Europäischen Union durchgeführt
Anzeige von vorstehend genannter Webseite (05.07.2018; etwa 15:30)
Erläuterung der geplanten Maßnahmen: (Google Translate, verbessert)
(air quality plan) Luftqualitätsplan
Ziel des Luftreinhalteplans ist es, bis 2023 im Wirtschaftsraum Polen die zulässigen Luftschadstoffe wie PM10, PM2,5, Benzo (a) pyren, Stickstoffdioxid und Ozon zu erreichen.
Zu den Hauptaktivitäten, die sich auf die Verbesserung der Luftqualität konzentrieren, gehören:
- Einführung einer Beschränkung der Verwendung von Heizgeräten, die mit festen Brennstoffen befeuert werden,
- Implementierung von lokalen Low-Stack-Emissionsreduktionsprogrammen – Eliminierung ineffizienter Geräte auf Basis fester Brennstoffe,
- Erweiterung und Modernisierung von kommunalen Wärmenetz- und Gasverteilungsnetzen zur Anbindung neuer Nutzer,
- Thermomodernisierung von Gebäuden und Unterstützung von energieeffizienten Gebäuden in Wohnungen und öffentlichen Einrichtungen,
- Reduzierung von Emissionen aus dem Verkehr,
- Reduzierung von Industrieemissionen,
- Umwelterziehung für Einwohner,
- Verbesserung der Bedingungen für die Belüftung der Städte und den Schutz der städtischen Grünflächen.
Ein Teil des Luftqualitätsplans ist ein kurzfristiger Maßnahmenplan, der drei Stufen der Luftverschmutzungsgefahr einführt:
- I Grad der Gefahr (gelber Code),
- II Grad der Gefahr (orange Code),
- III Grad der Gefahr (roter Code).
Die Gefährdung der Luftverschmutzung wird in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium von Polen, der regionalen Umweltschutzbehörde in Krakau und dem Marschallamt der Region Polen (agiert wohl ähnlich wie ein Wirtschaftsministerium) vorgestellt. Informationen über die Bedrohung finden sich auf der Website https: // powietrze. malopolska.pl/en/air-quality/announcements/ .
Zusammengestellt von Andreas Demmig
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Ergänzung, Link zum deutschen UBA
https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland
Und zu einer der vielen Informationen auf Eike
Was mich in diesem zusammenhang mal interessieren würde:
Man fährt mit einem „verbotenen“ kfz in die gesperrte straße, wird angehalten und bekommt seinen strafzettel. Was dann ?
Darf ich dann weiter fahren, oder muß ich zurück ?
In beiden fällen begehe ich ja WIEDER eine ordnungswidrigkeit und könnte vom nächsten „schandi“ verwarnt werden.
Was wäre, wenn ich den zettel dann nehme und dagegen klage (mit oben erwähnten meßstellenproblemen) ?
An sich ist die grundlage für die straßensperrung ja eine völlig falsche meßwertermittllung und damit hinfällig.
Ich denke, die Fernsehreportage ist diese: http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=73825
Diese Reportage fokussiert sich lediglich auf die Messhöhen. Spielraum gibt es auch beim Abstand zur Straße und bei Hindernissen, die den Lufteinlass behindern können („mehrere Meter“).
Eine weitere Forderung der Richtlinie für Luftqualität ist die, dass Messungen für ein vorgegebenes Areal repräsentativ sein müssen. Bei ‚kleinräumigen Messungen sind das 100 m Straße. Wie das jemals an den Messstationen festgestellt wurde ist mir schleierhaft. Die EU-Kommission war ja lt. Richtlinie Art.7(4)verpflichtet alle diese Regeln EU-weit auf Einhaltung zu überwachen. Wie aber eine Arbeitsgruppe der EU 2007 festgestellt hat hat die Kommission ihren Job nicht gemacht http://ec.europa.eu/environment/air/pdf/SCREAM%20final.pdf (s.S.6)
Eine Studie des UBA Österreich hat sich mit dem Thema Repräsentativität beschäftigt http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0121.pdf , dabei auch festgestellt dass Messergebnisse sehr stark vom Aufstellungsort abhängig sind. An der Hausfassade werden Ergebnisse schlecht.
In der Summe ist die Qualität der Messvorgabe und der Freiraum der Umsetzung derart schlecht, dass Fahrverbote kaum vor Gericht Bestand haben sollten. Das UBA hat sich aus aktuellem Anlass veranlasst gesehen etwas Erläuterndes zu publizieren: https://www.umweltbundesamt.de/themen/luftmessnetz-wo-wie-wird-gemessen Offensichtlich weiß man, dass manche Messstationen nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen (und dies, obwohl man die Richtlinie schon ‚angepasst‘ hat). Der Hinweis des UBA: „Einige ältere Messstationen können ggf. von den in der Anlage 3 C aufgeführten Kriterien abweichen, da diese bereits lange vor der jetzigen Rechtsprechung aufgestellt wurden. Im Hinblick auf die Fortführung der Messreihe und dem Aufzeigen der Entwicklung der Luftqualität ist eine Versetzung dieser Messstationen nicht zielführend.“
In einem vergleichbaren Fall hätte man die Automobilindustrie zu einem Rückruf gezwungen. Für das UBA ist das „nicht zielführend“, egal, ob damit hohe Eingriffe in das Eigentumsrecht verbunden sind.
Eine Anmerkung zum Filmbeitrag. Die Leute die Messungen in München mit dem Anhänger vorgenommen haben lassen durchblicken, dass eigentlich tiefer als 4m gemessen werden sollte. Da dringt immer wieder die Vorstellung durch, dass der Grenzwert ein nicht vertretbares Risiko darstellt und man diesen unbedingt für jeden meter Gehweg einhalten müsse. Das ist ein leider weit verbreiteter Irrtum – aus unterschiedlichen Gründen.
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Verstehe ich das richtig? Polen überschreitet die Grenzwerte und plant (Luftreinhalteplan) diese bis 2023 einzuhalten? Ein solcher Plan aber würde in D sofort Klagen sowohl von Umweltverbänden, als auch von der Generaldirektion für Umwelt in der EU-Kommission auslösen. Ticken die Uhren in Polen anders?
Nebenbei: Es soll in dieser Woche eine TV-Reportage gegeben haben über die Aufstellungsorte von Messstationen in anderen Ländern. Falls jemand diese gesehen hat wäre ich dankbar auf einen Hinweis, wo ich diese Reportage finde.