UK wird bald nicht mehr EU-Mitglied sein, aber dennoch hat sich die UK-Regierung verpflichtet, den Emissionskürzungs-Zielen zu folgen, welchen man noch vor dem Brexit zugestimmt hatte. Aber die Regierung strich im Jahre 2016 Subventionen für neue Windparks an Land. Jüngst traf auch eine lokale Verwaltung eine Entscheidung, der zufolge über ein Dutzend großer Windturbinen am Rande des Lake District abgebaut werden müssen – und andere könnten bald folgen. Damit sollen die Landschaft und die Wegerechte der Öffentlichkeit wiederhergestellt werden. Der Rat des South Lakeland district lehnte den Antrag des Windparkbetreibers ab, die Windturbinen über das Jahr 2027 hinaus laufen zu lassen, und forderte das Unternehmen stattdessen auf die Turbinen bis zum 26. August 2018 zu entfernen, und zwar zu den in der Original-Lizenz genannten Bedingungen.

Wenn die Turbinen wirklich abgebaut werden, wird es der erste große Windpark sein, der abgewickelt wird, seit die nationale Regierung 1991 begann, deren Konstruktion in ganz UK zu forcieren. Laura Fiske, Planungschefin der Friends of the Lake District, sagte, dass die Entscheidung ein Beispiel gibt, welches es einfacher macht, auch anderen Windparkbetreibern zu verbieten, ihre Turbinen länger als vorgesehen in Betrieb zu halten.

„Diese Entscheidung ist ein Sieg für die lokalen Gemeinden, die im Schatten dieser Entwicklung stehen, die ihnen Anfang der neunziger Jahre von der Regierung aufgezwungen worden ist“, sagte Fiske.

Inzwischen ist auch die Europäische Kommission unter der Leitung der Vize-Generalsekretärin Catherine Day dabei, den Kurs bzgl. der Ziele erneuerbarer Energie zu ändern. Seit dem Jahr 2010 waren die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, bestimmte nationale Ziele hinsichtlich erneuerbarer Energie zu erreichen als Teil eines Gesamtzieles der EU. Unter der neuen Direktive werden die Regierungen individueller Länder nicht zu spezifischen, legal bindenden Zielen verpflichtet, obwohl das Gesamtziel der EU auf 27% bis zum Jahr 2030 angehoben worden ist im Vergleich zu den 20% bis 2020 nach der alten Direktive. Dies bedeutet, dass die individuellen Regierungen seitens der EU nicht bestraft werden können, wenn sie es nicht schaffen, etwas zum Gesamtziel beizutragen. Umweltgruppen habe diese Änderung beklagt und argumentiert, dass ohne bindende nationale Ziele es keinen legal durchsetzbaren Weg gibt sicherzustellen, dass die EU ihr Ziel erreicht.

Quellen: Euractive und The Times (UK)

Übersetzt von Chris Frey EIKE

Anmerkung: Es handelt sich hier um eine Zusammenstellung des Heartland Institute aus den o. g. Quellen. Zur Überprüfung der Übersetzung auf Richtigkeit wird das Original als DOC-Dokument beigefügt:

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