Heizkosten sparen ist richtig. Strom sparen ist richtig. Jegliche Energie sparen ist richtig. Sparen ist überhaupt richtig. Auch Geld sparen, um sich dann vom Ersparten etwas leisten zu können: ein Auto, ein Haus, eine Reise. Aber sollen wir uns das Sparen vorschreiben lassen? Vom Staat? Von ausgeflippten, weil ideologieverblendeten und regulierungssüchtigen Politikern? Nein, das wollen wir nicht, das wollen wir partout nicht. Wer, wann, was und wieviel spart, darüber muss jeder in freier Entscheidung selbst befinden. Staatlicher Zwang ist hier völlig fehl am Platz, ist eine unverschämte Anmaßung. Nicht anders zu beurteilen sind die staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Wärmedämmung, um, wenn es kalt ist, weniger heizen zu müssen.

Eigenständigkeit der Bürger? Nicht gewollt

Diese Maßnahmen gelten gerade auch für private Häuser. Ich selbst aber will nicht dämmen, jedenfalls nicht dämmen müssen. Und wenn mir das Heizen zu teuer wird, dann heize ich weniger und ziehe mich wärmer an. Oder ich dämme schließlich doch. Aber freiwillig. Ob ich mir zu teures Heizen leiste, ist mein Privatvergnügen. Auch Dämmen soll mein Privatvergnügen sein. Und bleiben. Ob ich entweder teuer heize oder aber heizkostensparend dämme, geht keinen etwas an. Schon gar nicht den Staat und seine Politiker. Das schert die aber nicht. Eigenständigkeit der Bürger, Selbstverantwortung, Subsidiarität, Bürgerwille? Nicht gewollt. Wo kämen wir mit so etwas hin. Das habe ich vor fünf Jahren geschrieben (siehe hier). Es schert diese Politiker aber immer noch nicht. Im Gegenteil sie treiben’s immer schlimmer.
Für die Bürger kostspielig und eine Industrie, die prima davon lebt
Doch geht es beim Energiesparen durch Dämmen vor allem darum, bei der Stromerzeugung mittels Kohle, Öl und Gas das dabei wieder freiwerdende Kohledioxid (CO2) zu verringern und vorgeblich das Klima zu schützen. Daher hat zum Beispiel die Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Mieter Hausgeld-Vergleich e.V. hat in ihrer Kurz-Information für Wohnungsinhaber Meine Wohnung vom 8. Februar 2016 einen kritischen Hinweis weitergereicht, der ihr zugegangen war. Er lautet: „Seit Jahren wird das Dämmen von Häusern als Allheilmittel angepriesen, um die bundesdeutsche Klima-Bilanz zu verbessern. Dieser unerschütterliche Glaube manifestiert sich inzwischen in teuren Baugesetzen und einer Industrie, die prima davon lebt, das Handwerk eingeschlossen. Im Supermarkt wollen wir die Plastiktüten verbieten, stattdessen sollen wir jetzt in welchen leben. Dabei liegt doch eigentlich der Gedanke nahe, dass ein Wesen wie der Mensch, das auf die Zufuhr von Sauerstoff angewiesen ist, in luftdichten Räumen schlecht gedeiht.“

Von der Freude, den ganzen Stuss nicht erzählen zu müssen

Der Hinweisgeber weiter: „Ich habe kürzlich ein Haus umgebaut und konnte die Ansinnen der Handwerker und Berater in dieser Hinsicht erfolgreich abwehren. Die interessante Erfahrung dabei war: Sobald ich den Versprechungen der Dämmfreunde widersprach und detailliert auf die zweifelhaften physikalischen, ästhetischen und ökonomischen Aspekte hinwies, waren meine Gesprächspartner wie umgewandelt. Ausführlich und anhand zahlreicher Beispiele berichteten Sie mir von schimmelnden Fassaden und Wohnungen, von Bränden und nicht eingehaltenen Einspar-Versprechungen. Sie sind offenbar nicht mehr gewohnt mit Bauherren umzugehen, die in dieser Hinsicht noch nicht komplett verblödet sind. Sie freuen sich regelrecht, mal jemanden zu treffen, dem sie den ganzen Stuss nicht erzählen müssen. Das schönste Beispiel für so einen gigantischen Flop ist – Trommelwirbel – der Musterbau des Umweltbundesamtes in Dessau. Sein Architekt hat dankenswerter Weise aus dem Nähkästchen geplaudert. Das Ergebnis des Betriebsmonitorings habe ihn ‚schockiert’.“ Die Web-Seite der Schutzgemeinschaft hier.

Zwei Fragen an Politiker nach wissenschaftlichen Beweisen

Die gleiche Schutzgemeinschaft hatte am 16. Dezember 2015 nach dem Klimagipfel in Paris bei allen unseren Ministerpräsidenten und Bürgermeistern der Stadtstaaten, allen Parteien des Bundestages und bei Bundesministern für Wirtschaft und Umwelt. nachgefragt, ob bei ihnen wissenschaftliche Beweise vorliegen, dass der Mensch mit CO2 Einsparungen das Klima nennenswert beeinflussen kann. Vorstand Norbert Deul wollte beantwortet wissen: „Welche wissenschaftlichen Beweise können Sie uns als in der Verantwortung stehender Politiker vorlegen,
a. dass das von Menschen verursachte CO2 verantwortlich für eine negative Entwicklung unseres Klimas ist und
b. dass die Reduzierung von CO2 folgenlos für die Produktion von Nahrungsmitteln für die wachsende Bevölkerung ist?“

Die beiden Fragen von keinem beantwortet

Die meisten Angeschriebenen haben nur den Eingang bestätigt, und die wenigen, die ausführlich geantwortet haben (so die zuständigen Ministerien Bayerns und Baden-Württembergs), gingen- wie Deul in seiner Rückäußerung schrieb, „auf die beiden Fragen gar nicht ein, sondern behaupteten stattdessen offensichtlich und nachprüfbar Falsches, Halbrichtiges oder nahmen zu Themen Stellung, nach denen nicht gefragt wurde“. Sie finden den Briefwechsel hier unter der Rubrik „News und Infos“ und müssen dort den Link anklicken zum Beitrag „Politiker sind sprachlos bei CO2-Fragen! Keine Antwort zu einfachen Fragen, keinen Beweis, nur Ablenkung“.

Die vier Pferdefüße der Fassadendämmung

Die vier „Problemfelder“ der Fassadendämmung hat der Kieler Bürger Thomas Walther, der Unterschriften für eine Petition (hier) an die Bundesumweltministerin Hendricks sammelt, so dargestellt:

1. Zerstörung von Architektur und Stadtbildern
„Offensichtlich ist, dass durch eine Dämmung der Fassade die ursprüngliche Architektur zerstört wird. Ist dies bei einer einfachen Putzfassade – abgesehen von den dann tiefliegenden Fenstern – vielleicht noch zu verschmerzen, so ist die Architekturzerstörung bei einer Ziegel- bzw. Backsteinfassade offensichtlich. Sogar ornamentierte Fassaden werden zerstört, um die Dämmplatten befestigen zu können – ein erheblicher künstlerischer und auch ästhetischer Verlust! Lediglich die Denkmalschutzbehörden haben die Möglichkeit, Fassadendämmungen eingetragener Kulturdenkmäler zu unterbinden; diese machen allerdings gerade einmal ca. 4 Prozent des Gebäudebestandes aus! Durch die häufige Verwendung greller Farbtöne werden auch unsere Stadtbilder in gravierender Weise verändert, man könnte auch sagen ‚verschandelt’. Man muss sich außerdem vergegenwärtigen, dass hierdurch auch die Lebens- und Wohnqualität leidet; dies hat die Bundesstiftung Baukultur in einer Studie herausgefunden.“

2. Verlust von Heimat

„Menschen brauchen in ihrem Leben Sicherheiten, Beständigkeiten, ein Heimatgefühl. Heimat speist sich aus vielem: aus sozialen Bindungen, Sprache, Kultur, aber eben auch aus unseren (vielleicht noch aus Kindertagen stammenden) vertrauten Stadtbildern, aus unserem vertrauten öffentlichen Raum, unserer vertrauten Architektur. Wenn das Äußere unserer ehemaligen Schule, unseres Hauses, in welchem wir unsere Kindheit verbracht haben, durch eine Fassadendämmung bis zur Unkenntlichkeit verändert wird, so ruft dies ein tiefes Gefühl von Heimatverlust, ja von Entwurzelung hervor!“

3. Energetische und bauphysikalische Problematiken

„Die Dämmstoffindustrie verspricht bei einer Dämmung der Außenwände einen Energieeinspareffekt von ca.15 Prozent. Eine Studie des Bausachverständigen Prof. Fehrenberg hat allerdings ergeben, dass außengedämmte Gebäude nicht weniger Energie verbrauchen als ungedämmte, tendenziell sogar mehr! Dies liegt daran, dass ungedämmte Außenwände von der natürlichen solaren Wärmespeicherung profitieren. Diese wird natürlich unterbunden, wenn eine Außenwand abgedichtet wird. In diesem Falle nimmt sie zwar tagsüber Wärme auf, kühlt aber nachts umso schneller wieder ab. Dies führt zu Bildung von Kondensat und schließlich zu Schimmelbildung auf den Innenoberflächen. Außerdem wird dadurch der Abtransport der Innenraumfeuchte (Atemluft, Wasserdampf durch Kochen u.s.w.) blockiert.“

4. Erhebliche gesundheitliche Risiken

„Zur Vermeidung von Schimmel wird im Zuge einer Fassadendämmung (z.B. in Schulen) oftmals eine automatische Lüftung eingebaut – vordergründig eine sehr sinnvolle Maßnahme. Mit der Zeit lagern sich allerdings gesundheitsgefährdende Stoffe in den Filtern und Lüftungs rohren ein, die durchaus eine Bedrohung für die Schüler darstellen. Aus Kostengründen werden zumeist Wärmedämmverbundsysteme aus Polystyrol verbaut. Hier ist die Schimmelgefahr besonders hoch, da sich zwischen Dämmschicht und Außenwand ein Hohlraum bildet, in welchem sich Feuchtigkeit ansammelt. Bereits 1998 wies ein Umweltmediziner darauf hin, dass Schimmel die Entstehung von Asthma, Allergien und Infektionskrankheiten begünstigt. Gefährdet sind hier in erster Linie Kinder, da deren Immunsystem noch nicht voll entwickelt ist.“
Opfer sind vor allem Kinder

„Der renommierte Bausachverständige Konrad Fischer weist darauf hin, dass es nirgendwo so viele Asthmatote unter Kindern gibt wie in Deutschland – eine äußerst besorgniserregende Tatsache! Noch weitaus beunruhigender ist, dass sich in den Substanzen, die in den Fassadenfarben zur Prophylaxe von Algen-, Pilz- und Schimmelbewuchs eingesetzt werden, Giftstoffe befinden und durch das Lüften in das Innere des Hauses gelangen. Diese waren jahrzehntelang auch im Holzschutzmittel Xyladecor vorhanden und führten u.a. zu neurologischen Krankheiten und sogar zu Krebs. Auch hier waren wieder Kinder besonders betroffen!“

Das Dämm-Material wirkt bei Feuer wie ein Brandbeschleuniger

„Im Jahre 2012 bewies ein Versuch in einer Dokumentation des NDR, dass diese Dämmsysteme nicht wie offiziell deklariert schwer entflammbar, sondern normal entflammbar sind. Dies führt dazu, dass diese wie Brandbeschleuniger wirken und somit Brände intensivieren. Trauriger Höhepunkt solcher Ereignisse ist ein Brand in Duisburg am 17.Mai 2016 mit 27 Verletzten; eine Mutter und ihre beiden Kinder im Alter von 8 und 14 Jahren sterben. Wenn man sich all diese Aspekte und vor allem die erhebliche Gefährdung von Kindern vor Augen führt, muss man sich fragen: Wann endlich nimmt das bei genauerer Betrachtung nur den Interessen von Politik und Wirtschaft dienende Verpacken unserer schönen Häuser ein Ende?“

Wie man sich der Dämmpflicht entziehen kann

Aber die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV, hier) hat die Gebäudedämmung zur gesetzlichen Pflicht gemacht. Sie schreibt Eigentümern vor, wer wann und wie sein Gebäude in Deutschland „energetisch“ sanieren muss. Seit Jahresbeginn 2016 ist sie noch verschärft worden. Allerdings kann man sich der Dämmpflicht entwinden. Wenn die Dämmkosten höher als die zu erwartende Einsparung, muss man nicht dämmen. Denn nach Paragraph 25 EnEV*) muss Dämmung wirtschaftlich sein. Als wirtschaftlich gilt die Dämmung, wenn die Dämmkosten nach spätestens zehn Jahren durch die Energieersparnis ausgeglichen sind. Dauert es länger, ist es für den Hauseigentümer eine unbillige Härte. Er kann sich dann von der Dämmpflicht befreien lassen. Das geht aber nur, wenn er ein entsprechendes Gutachten vorlegt. Er muss also einenzugelassenen Gutachter finden, muss ihn beauftragen und natürlich bezahlen.

Der Dämmungswahn-Aufklärer Konrad Fischer

Über die Brandbeschleunigung wird zum Beispiel hier informiert. Der Experte für die Gefahren der Dämmung ist der Diplom-Ingenieur und Architekt Konrad Fischer. Zahlreiche Informationen dazu finden Sie auf seiner Web-Seite http://www.konrad-fischer-info.de/  Seit Jahrzehnten restauriert und renoviert er Burgen, Schlösser, Kirchen, Klöster und Rathäuser, ist aber als Kritiker auch unermüdlich tätig, um über den deutschen Dämmungswahn aufzuklären (Beispiel hier). Fischer im Interview hier (Dauer: 72 Minuten).

Die einzige Partei, die die EnEV ersatzlos streichen will

Die einzige Partei, die sich dafür einsetzt die Energie-Einspar-Verordnung ersatzlos zu streichen, ist die AfD. Ebenso das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG). In ihrem Grundsatzprogramm heißt es hierzu unter anderem:
Erhoffte Wirkungen nur bei wenigen Gebäudekonstruktionen
„Wie bei EEG und Energiewende reden Regierung und Profiteure die erforderlichen Kosten zum Umsetzen dieser Maßnahmen klein oder verschweigen sie. Die Kosten liegen auch in diesem Fall bei mehr als 3.000 Milliarden Euro. Tragen müssen diese zusätzlichen Kosten die Gebäudeeigner und Mieter. Wie von Fachleuten nachgewiesen, werden die erhofften Wirkungen nur bei wenigen Gebäudekonstruktionen mit zuvor sehr schlechter Wärmedämmung erreicht. Daneben verursacht das Dämmen an den Gebäuden häufig massive Schäden, als Folge z.B. von mangelhaftem Luftaustausch,  aber auch von Durchfeuchtung, Algen- und Pilzbefall der Außenwände. Historische und Denkmalgeschützte Fassaden werden zerstört. Zudem erhöhen die überwiegend genutzten Dämmmaterialen aus Polystyrol (Hartschaumplatten) die Brandgefahr.“

Die staatliche Bevormundung beenden

„Ein messbar geringerer Energieverbrauch wird hingegen nur selten erreicht. Oft tritt das Gegenteil ein, da die Dämmmaterialien das Eindringen der durch die Sonne erzeugten Wärme verhindern. Für die Erzeugung von Wärme und Kälte sind die EE gegenüber der Energie aus fossilen und Kernbrennstoffen auch langfristig nicht wettbewerbsfähig. … Die staatliche Bevormundung der Besitzer von Gebäuden, der Wohneigentümer und Mieter für Maßnahmen zur Wärmedämmung und Erhöhung der Energie-Effizienz in Gebäuden ist zu beenden. EnEV und EEWärmeG führen zu einem rasanten Anstieg der Baukosten und dienen als Rechtfertigung für Luxussanierungen. Dadurch sind die Mieten vieler Wohnungen für Bürger mit mittleren und geringen Einkommen kaum noch bezahlbar. Auch aus diesen Gründen setzt sich die AfD dafür ein, die EnEV und das EEWärmeG ersatzlos zu streichen.“


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*) § 25 Befreiungen
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
(2) Absatz 1 ist auf die Vorschriften des Abschnitts 5 nicht anzuwenden.
Abschnitt 5 betrifft die Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz.

§ 24 Ausnahmen
(1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.
(2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier

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