Denn das gesamte Artenschutzrecht gilt nicht nur tagsüber, sondern auch nachts. Daran bemessen zeigt sich grundsätzlich daß in der WKA-Genehmigungspraxis dem gesetzlichen Auftrag des Artenschutzes nur unzureichend genügt wird.
Mit ein paar „Begehungen“, wenn das Thema überhaupt berücksichtigt wird, ist es nicht getan, um statistisch belastbare Daten zu erhalten, auch wenn sich viele Genehmigungsbehörden mit diesen wenigen Begehungen, kaum zu glauben, aber amtlich, zufriedengeben bzw. aufgrund politischen Druckes zufriedengeben müssen.
Eine lückenlose Analyse bieten inzwischen moderne Radarsysteme. Näheres hierzu findet man in einer Petition an die 16 Landesparlamente vom 03. November 2013, in der die Thematik aufgegriffen wurde. Sie kann ggf. durch Mitzeichnung unterstützt werden. Zum Mitzeichnen und Weitersagen http://birdstrike.wpwc.de ; engl. http://www.igsz.eu/WEK/birdstrike.htm
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Beitrag zu Vogelshreddern und Fledermäuse- Gouillotinen mit Beiträgen des Umweltamtes Brandenburg zu getöteten Vögeln und Fledermäusen:
Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel und Fledermäuse
Die Staatliche Vogelschutzwarte des Landesumweltamtes Brandenburg trägt seit dem Jahr 2002 verfügbare Daten zu Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an Windenergieanlagen (WEA) in Deutschland zusammen. Ältere Daten reichen bis zum Jahr 1989 zurück. Ziel der Datenbank ist es, die vorhandenen, bundesweit verstreuten Daten über Anflugverluste an WEA zusammenzutragen, durch diese Aggregation zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen und die Einhaltung von Mindeststandards bei der weiteren Datengewinnung und –dokumentation durchzusetzen.
In standardisierter Form werden möglichst umfassend Angaben zu den gefundenen Vögeln und Fledermäusen, zu den betreffenden WEA und zu den Fundumständen dokumentiert (Meldebogen). Die Intensität der Kontrollen und die Bereitschaft zur Meldung von Anflugopfern sind sehr unterschiedlich. Bisher gibt es nur wenige flächenhafte und systematische Erfassungen von Anflugopfern, die den Charakter eines Monitorings haben. Aus einigen Gebieten liegen kaum Daten vor. So sind z. B. noch keine Aussagen zur Auswirkung von WEA auf ziehende Arten entlang der Ostseeküste möglich. Auch die Vollständigkeit der übermittelten Fundmeldungen ist sehr verschieden, so dass bei Auswertungen nicht durchgehend alle Parameter für jeden einzelnen Fund verfügbar sind.
Trotz des systematischen Ansatzes ist daher der Inhalt der Datenbank heterogen. Tendenziell treten jedoch die ursprünglich einen hohen Anteil einnehmenden Zufallsfunde und Ergebnisse von Stichprobenkontrollen immer mehr hinter Ergebnisse von Studienarbeiten, Forschungsvorhaben und behördlich festgelegten systematischen Begleituntersuchungen zurück.
Aus den Fundzahlen allein sind keine zuverlässigen Hochrechnungen über die Zahl jährlicher Verluste einzelner Arten ableitbar, bestenfalls sehr vorsichtige Mindestwerte. Es liegen jedoch zusätzliche Informationen über Sucheffizienz, Schwundraten von Kollisionsopfern usw. vor. Als sicher kann gelten, dass die Datenbank nur einen Bruchteil der tatsächlich an WEA verunglückten Tiere enthält. Für Hochrechnungen sind weitergehende Untersuchungen erforderlich, ebenso wie für das Monitoring nach FFH-Richtlinie. Dennoch ermöglicht die Datenbank eine Vielzahl von Auswertungen zur unterschiedlichen Betroffenheit einzelner Arten, zur Phänologie der Verluste, zu den Auswirkungen einzelner Anlagentypen, sofern vorhanden, und zu sonstigen Einflussfaktoren.
Problemanalyse und Lösungsvorschläge, BMU-Projekt, FKZ 0327684
(Stand: November 2010)
In einem Verbundprojekt des Michael-Otto-Instituts im NABU, der Firma BioConsult SH und des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung soll den Ursachen der Kollisionen auf den Grund gegangen werden. Dazu wurden Rotmilane, Seeadler und Wiesenweihen in verschiedenen Teilen Deutschlands mit kleinen Sendern ausgestattet, um so ihre Flugbewegungen in der Nähe von Windenergieanlagen studieren zu können. Auch waren experimentelle Veränderungen an Windenergieanlagen vorgesehen, mit dem Ziel zu helfen, Kollisionen von Greifvögeln an Windenergieanlagen in Zukunft möglichst zu vermeiden.
Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel
Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse
Zur Gefährdung von Wiesenweihen durch Windenergieanlagen
Zentrale Fundkartei
Verbundprojekt Meldebogen
FFH-Richtlinie
Zitat: „Denn morgens werden sie sich schon im Magen von Raptoren (Fuchs) befinden, bervor eine Aufsuche Erfolg gehabt hätte.“
Also liebe Leute, Raptor ist die lateinische Bezeichnung für Raubvogel. Zwar bin ich kein Ornithologe, doch wage ich mit Bestimmtheit zu behaupten dass der Fuchs nicht zu dieser Gattung zählt.
Schlage vor, das Wort Raptoren durch Carnivoren zu ersetzen. Alternativ durch Fleischfresser. 😉
MfG
Hans
Bundesverwaltungsgericht stoppt Weiterbau der A 20
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die A 20 darf bis auf Weiteres nicht weitergebaut werden. Geklagt hatten Umweltschützer, die den Schutz von Fledermäusen nicht gewährleistet sehen.
http://tinyurl.com/nv5uvcx
schizophren, bei Strassen klappt`s, bei WKA-Schreddern werden die „grünen“ zu dunkelroten Mördern…
„Eine lückenlose Analyse bieten inzwischen moderne Radarsysteme.“
Das funktioniert dann in der Praxis so: Es wird im Gondelbereich ein Sensor angebracht und ein 2-jähriges Monitoring durchgeführt, um die Anzahl der Fledermäuse zu zählen. Dabei werden allerdings die Windräder nicht abgeschaltet. Der Betreiber übermittelt dann in Eigenverantwortung die Daten an die Aussichtsbehörde, die dann eventuelle Auflagen anordnet.
Es werden also 2 Jahre lang Fledermauspopulationen geschreddert und man frohlockt, dass nicht viele Fledermäuse gezählt wurden. Also nur Augenwischerei?
Mfg
Liebe CO2 – Freunde,
ich habe mich früher einmal etwas intensiver mit Fledermäusen beschäftigt. Wenn ich das richtig sehe, können sie mit ihrer Ultraschallortung nur feststehende Hindernisse wahrnehmen. Rotierende Windradflügel jedoch nicht. Dies hat ein Vertreter eines Umweltschutzvereins auch zugegeben. Deshalb sind Fledermäuse nicht nur hochgradig gefährdet, sondern werden auch in Mengen an Windrädern getötet.
Offensichtlich gelten aber alle Schutzmaßnahmen für Fledermäuse nur für andere Eingriffe in die Natur, wie z.B. den Straßenbau. Bei Windrädern ist die Gefahr ja offenkundig nicht sichtbar, deshalb glaubt man, darauf verzichten zu können.
Gestern wurde in der Presse ein absurdes Beispiel für Fledermausschutz veröffentlicht. Beim Bau einer Straße durch ein Waldgebiet, in dem Fledermäuse vorkommen, hat man für 400 000 € zwei Brücken gebaut. Darüber sollen laut Auskunft des verantwortlichen Wildbiologen die Fledermäuse fliegen, wenn sie die Straßenseite wechseln. (Für Fußgänger und Radfahrer sind diese Brücken gesperrt – auch wenn die Tiere im Winter schlafen!!) Damit man das Verhalten der Tiere im Sommer beobachten kann, wird jetzt auch noch für 30 000 € eine Videoanlage installiert.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Viele Grüße
Peter
P.S. Damit niemand auf falsche Gedanken kommt, ich bin für vernünftigen Schutz von Fledermäusen, vor allem vor Windschreddranlagen.
auf der neuen Panoramascheibe am Drachenfels mussten nach ewigem Hickhack potthässliche Streifen angebracht werden, damit kein Vogel dagegen fliegt.
Direkt gegenüber, genau in der Einflugschneise tausender Kraniche jedes Jahr, sollen nun WKA-Schredder errichtet werden…
Psychopathen am Werk!