Nächtlicher Vogelzug, bei WKA Planungen oft völlig im Dunklen
Denn das gesamte Artenschutzrecht gilt nicht nur tagsüber, sondern auch nachts. Daran bemessen zeigt sich grundsätzlich daß in der WKA-Genehmigungspraxis dem gesetzlichen Auftrag des Artenschutzes nur unzureichend genügt wird.
Mit ein paar „Begehungen“, wenn das Thema überhaupt berücksichtigt wird, ist es nicht getan, um statistisch belastbare Daten zu erhalten, auch wenn sich viele Genehmigungsbehörden mit diesen wenigen Begehungen, kaum zu glauben, aber amtlich, zufriedengeben bzw. aufgrund politischen Druckes zufriedengeben müssen.
Eine lückenlose Analyse bieten inzwischen moderne Radarsysteme. Näheres hierzu findet man in einer Petition an die 16 Landesparlamente vom 03. November 2013, in der die Thematik aufgegriffen wurde. Sie kann ggf. durch Mitzeichnung unterstützt werden. Zum Mitzeichnen und Weitersagen http://birdstrike.wpwc.de ; engl. http://www.igsz.eu/WEK/birdstrike.htm