Die Erhöhung der Ökostromumlage um knapp 50 Prozent auf 5,28 Cent je kWh hat viele Verbraucher aufgerüttelt. Steigende Strompreise werden für immer mehr Verbraucher zu einem wesentlichen Kostenfaktor, der die Kaufkraft vermindert und immer häufiger den Lebensstandard auf das Existenzminimum reduziert. Die Zahl der Haushalte, die ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können, wächst ständig weiter und dürfte bald bei einer Million liegen.
Der Umweltminister Peter Altmaier will nun den Preisanstieg begrenzen durch das Einfrieren der Ökostromumlage, ohne jedoch den weiteren Zubau von Ökostromanlagen zu stoppen. Dies kann nur gelingen, wenn die Einspeisevergütung reduziert wird. Bisher befreite Betriebe mit der Ökostromumlage zu belasten, ist keine Lösung. Der Verbraucher zahlt dann die Umlage über höhere Preise für Waren und Dienstleistungen.
Kann denn die für zwanzig Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung überhaupt reduziert werden? Schaut man bei Wikipedia nach, so findet man folgendes: Der vom BMU beauftragte Gutachter Stefan Klinski ist der Auffassung, dass es sich bei einer nachträglichen Änderung der geltenden Vergütungssätze für die Zukunft um eine so genannte unechte Rückwirkung handelt, die grundsätzlich erlaubt sei. Sein vom BMU veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in die laufende Vergütung und deren Bedingungen eingegriffen werden könne, falls EU-Recht dies verlange oder aber nachträglich festgestellt werden würde, dass die gezahlten Vergütungen wirtschaftlich zu hoch seien.
Die Einspeisevergütungen sind also durchaus nicht für zwanzig Jahre gesichert. Und Peter Altmaier will dies nutzen. Die Erzeuger von Ökostrom sollen zwar weiter die versprochene Einspeisevergütung erhalten. Sie werden aber mit einer Abgabe von 1,5 Cent je kWh erzeugten Stromes belegt. Damit werden die überhöhten Renditen der Anlagenbetreiber abgeschöpft. Manche Anlage wird sich dann nicht mehr rentieren. Dies sollten Investoren in Ökostromanlagen bedenken!
Der Umweltminister geht in die richtige Richtung, die die Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB e.V. schon seit ihrer Gründung fordert. Am Ende dieses Weges muss die Abschaffung des planwirtschaftlichen und unsozialen Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) vollendet sein. Wir laden Herrn Peter Altmaier ein, bei uns Mitglied zu werden. Die zahlreichen Experten von NAEB aus den Gebieten Energietechnik, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Medizin und den Medien dürften bessere Berater sein als die Mitarbeiter im Umweltministerium, die überwiegend öko-ideologischen Prinzipien folgen.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel; Vorsitzender des Beirats NAEB e.V.
Diese Info wurde am 2.2.13 als PM an viele Medien versandt. Die Reaktion des ADAC Redakteurs W. Rudschies sah so aus:

"Rudschies, Wolfgang" <wolfgang.rudschies@adac.de> schrieb:

Sehr geehrter Herr Professor!

Bitte sehen Sie in Zukunft davon ab, mir Mails zu schicken. Sie reden von denen, die sich um die Energieversorgung kümmern, wie über Verbrecher. Damit haben Sie sich endgültig diskreditiert. Streichen Sie mich aus Ihrem Verteiler!

W. Rudschies

Von meinem iPhone gesendet

und Herr Appel regierte wie folgt:


Sehr geehrter Herr Rudschies, 

ich bedaure, dass der ADAC einseitig indoktrinierte Redakteure beschäftigt, die sich nicht bemühen, umfassend zu recherchieren. Durch Ihre mail wird mir auch klar, warum der ADAC in seiner Mitgliederzeitschrift zum großen Teil die unwirtschaftliche und unsoziale Energiepolitik stützt, die Arbeitsplätze vernichtet und zu immer höheren Energiepreisen führt. 

Ich werde aufgrund Ihrer mail meine Mitgliedschaft beim ADAC kündigen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Günter Appel  

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