„Die meisten privaten Haushalte in Deutschland wissen nur wenig darüber, wann und wie viel Energie sie monatlich, wöchentlich oder gar täglich verbrauchen. Energieverbrauch und -kosten für Haushaltskunden werden heute seitens des Lieferanten beziehungsweise Netzbetreibers noch jährlich abgerechnet. Damit haben Verbraucher über das Jahr gesehen nur begrenzte Möglichkeiten, ihren Energieverbrauch zu kontrollieren und effektive Maßnahmen zu dessen Senkung zu ergreifen. Dabei kann es ein Leichtes sein, den eigenen Verbrauch gezielt zu steuern, die Energiekosten zu senken und damit auch zum Klimaschutz beizutragen – und das alles von zu Hause aus!“. Keiner fragt, ob dem so ist und ob der Verbraucher, der soeben eine 20 W Energiesparlampe eingeschaltet hat, weil es zum Lesen zu dunkel war oder die Waschmaschine eingeschaltet hat, weil die Wäsche gewaschen werden soll, nun wirklich nach jeder Stunde online erfahren möchte, wie viele kWh das nun waren und was das nun aktuell gekostet hat.
Am Ende des Jahres werden es für einen 4 Personenhaushalt rd. 4.000 kWh sein, das sollte man wissen, in sparsamen Haushalten sind es vielleicht erfreulicherweise auch nur 3.500 kWh. Jeweils zu Kosten gemäß dem vereinbarten Tarif, also etwa zwischen 800 € und 900 € im Jahr oder im Mittel rd. 2,50 € pro Tag.
In Umsetzung der Beschlüsse von Meseberg ist das Messwesen inzwischen liberalisiert. Die Verbraucher haben die freie Wahl des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters. Ab 2010 ist der Einbau so genannter intelligenter Zähler für Neubauten und bei umfassender Gebäudesanierung vorgesehen. Im Bestand müssen Messstellenbetreiber moderne Zähler anbieten. Das die erheblich teurer sein werden als die guten alten Ferrariszähler, ist wohl unbestritten, genau will das noch keiner sagen.
Ab Ende 2010 sind auch Tarife mit "Anreizen" zur Energieeinsparung oder zur Steuerung des Stromverbrauchs anzubieten. Dann wird dieser Datenspuckende „smart-meter“ ohnehin zwingend erforderlich sein, ob er für den Kunden einen Mehrwert bringt, ist unerheblich.
Mit dem von der vorherigen Bundesregierung geprägten Bundesumweltministerium im Rahmen der Klimaschutzinitiative finanzierten Projekt, werden unter Federführung von IZES in Zusammenarbeit mit sechs Stadtwerken bundesweit Praxistests durchgeführt. Leider werden alle Mehrkosten von der BNA wohl problemlos als betriebsnotwendig anerkannt, so dass der gebeutelte Stromkunde auch diese Mehrkosten ohne jede Nutzenstiftung wieder zu bezahlen hat. Es wird höchste Zeit, dass die Energieversorger sich wieder mehr §1 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet fühlen, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu verwirklichen, als in Pressekonferenzen über smart-meter und smart-grid nicht erfüllbare Kostensparpotenziale zu versprechen. Immerhin ist das Attribut „preisgünstig“ an zweiter Stelle in §1 EnWG genannt.
Prof. Dr. Helmut Alt für EIKE
Einen Fisch für den Herrn Professor!
Zitat:
„Keiner fragt, ob dem so ist und ob der Verbraucher, der soeben eine 20 W Energiesparlampe eingeschaltet hat, weil es zum Lesen zu dunkel war oder die Waschmaschine eingeschaltet hat, weil die Wäsche gewaschen werden soll, nun wirklich nach jeder Stunde online erfahren möchte, wie viele kWh das nun waren und was das nun aktuell gekostet hat. “
Dem ist nicht so. Aktuell gibt es verschiedene Forschungsprojekte, die sich mit dieser Frage beschäftigen. Deren Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Das Thema ist ja nicht neu. Mittels Fernwirktechnik wurden bei den Kunden der Stromlieferanten seit vielen Jahrzehnten geeignete Verbraucher wie Nachtspeicherheizungen,
Warmwasserbereiter u.s.w. zu- und abgeschaltet, um eine gleichmäßige Auslastung der Kraftwerke zu erreichen. In Privathaushalten gibt es dazu den so genannten Tag- und Nachtarifstromzähler, der mittels Schaltuhr oder Fernwirktechnik umgeschaltet wird.
Es gab und gibt Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Backöfen und Trockner mit einer einstellbaren Vorlaufzeit, mit deren Hilfe man die Arbeitsgänge in den Nachtstrom-Zeitbereich schieben kann. Voraussetzung für einen Tag- und Nachtarifzähler waren fest installierte Nachtspeicherheizungen, Warmwasserbereiter oder ähnliche Verbraucher.
Jetzt ist es möglich unabhängig von den vorher genannten Voraussetzungen eine Stromzähler mit einem Normal- und Niedrigtarif im Privathaushalt installieren zu lassen.
Nun zur Praxis an einem Beispiel.
Der so genannter „Sparzähler“ von Yello mit zwei Tarifen beinhaltet z.B. einen Aufpreis von 7,86 € zum Grundpreis 11,13 € und und soll ständig über einen Router mit dem Internet verbunden sein. Der Strombedarf der ständigen Internetvervindung setzt sich aus dem Leistungsbedarf für LAN-Adapter = 3,5 Watt, Router = 5,4 Watt und DSL-Modem = 6 Watt insgesamt also 14,9 Watt zusammen.
Im Monat summiert sich das Ganze auf 10,9 KiloWattstunden. Bei einem über Hoch. und Niedrigtarif (20,52/18,72 Cent) gemittelten Preis von 19,62 Cent fallen noch weitere Kosten von 2,13 € insgesamt also 9,99 € im Monat an. In unserem Haushalt werden anhand meiner über 30 jährigen monatlichen Aufzeichnungen im Monat ca. 320 Kilowattstunden an Strom verbraucht, das entspricht den statistisch erfaßten Strombedarf eines Vierpersonenhaushaltes in Deutschland. Bei einem über Hoch. und Niedrigtarif gemittelten Preis von 19,62 Cent fallen Kosten von 62,78 € an. Ohne Niedrigtarif sind es 20,52 Cent/kWh also 65,66 €. Die Stromkosten erhöhen sich mit dem Sparzähler bei gleichem Stromverbrauch um 9,99 € + 62,78 € – 65,66 € = 7,11 € / Monat. Als Elektroingenieur habe ich immer auf Haushaltsgeräte und Beleuchtungseinrichtungen dem technischen Stand entsprechendem geringen Strombedarf geachtet. Bis auf den Bereich Fernsehen, wo Röhrenbildschirme durch LCD-Bildschirme ersetzt werden, sehe ich zur Zeit keine großen Einsparpotenziale in den privaten Haushalten.
Man muß aber auch den Mehrbedarf an Strom und CO2-Ausstoß für die auf dem Internet basierende Erfassung der Stromkosten betrachten. Ein üblicher Stromzähler dürfte max. 2 Watt an Eigenleistung benötigen. Bei der elektronischen Ausführung der Stromzähler dürften es ca. 5 Watt sein. Die neue, angestrebte technischen Lösung benötigt also zusammen mit dem Internetanschluß insgesamt eine Eigenleistung von 14,9 + 5 -2 = 17,9 Watt pro Haushalt Bei ca. 39 Millionen Privathaushalten in Deutschland werden 698 MegaWatt an Leistung benötigt, also ein bis zwei Kohlekraftwerke oder 356 Windkraftanlagen neuester Bauart mit einer Leistung von 2 MegaWatt, die ununterbrochen Energie liefern müssen.
Im Zuge der Weiterentwicklung wird es wohl möglich werden die benötigte Eigenleistung zu verringern.
Was aber auch bedacht werden muß ist die geplante Logistik der Steuerung der Stromverbraucher. Eine bei genügend Netzleistung gestartete Waschmaschine kann man aber z.B. nach einer Viertelstunde-Betriebszeit wegen verminderter Netzleitung nicht wieder anhalten, um sie später bei wieder ausreichender Netzleistung wieder neu zu starten, denn inzwischen ist die Waschlauge abgekühlt und muß wieder erwärmt werden.
Bei der Verwirklichung eines dann so komplexen Systems wird es noch viele Überraschungen geben.
Lieber Herr Professor Dr. Alt
herzlichen Dank für die interessanten Gedanken, die Sie in Ihrem Beitrag schreiben. Ich teile sie, doch sind sie verkürzt. Welche eigentlichen Vorteile kann der Smart Meter dem Verbraucher / Versorger bringen?
– vereinfachte Zählerablesung
– jederzeitiger und ggf. automatischer z. B. Tageszeitabhängiger Wechsel des Versorgers
– generierung Spezialtarife: z. B. Wenn der Wind bläst wird der Strom billiger
– Möglichkeit, über die Technik des Zählers im Hause Steuerungsfunktionalitäten zu generieren (die Kühltruhe läuft nur nachts wenn der Strom billig ist)
– Möglichkeit, zu Spitzenlastzeiten Verbraucher abzuschalten
– ich bin sicher, es werden sich weitere Ansätze finden lassen.
Ich teile die Auffassung, dass der Begriff smart (in der deutschen Bedeutung) für dieses Thema ungeeignet ist. Er kommt aus dem Englischen, wo er für schlau, gewitzt, pfiffig steht, also sinngemäß zutreffend ist.
Christian Schoeller
Bitte nicht so pauschal diesen Ansatz beurteilen.
In der bisherigen Nutzungsumgebung ist der Effekt nicht signifikant.
Wenn jedoch entsprechende, lastgangorientierte Elektoenergiepreistarife verfügbar sind,können größere Verbaucher des Haushaltes im Niedrigtarifbereich betrieben und abgerechnet werden. Oder es werden auch gezielt Einspeiselastspitzen durch die sogenannnten „Erneuerbaren“ nutzbar verwertet. Natürlich werden nur wahrnehmbare Preisunterschiede ein verändertes Nutzungsverhalten herbeiführen.