Dort spricht auch der im Artikel erwähnte Architekt Konrad Fischer: „Der Bauherr solle einen Antrag stellen und sich vom „Zwang zur Dämmung, Luftdichtheit, Dreifachbefensterung und Heizungsvernichtung“ befreien lassen: „Wenn es nicht wirtschaftlich angemessen ist, kann nach Gesetzeslage niemand, auch nicht der Staat, einen dazu zwingen. Weist der Berater oder Planer darauf nicht hin, macht er sich strafbar.“
Wegen der hohen Resonanz
..hat die FAS einen LIVEBLOG Montag von 17 bis 18 Uhr (wählen Sie die Nummer 0 69/75 91-3770) geschaltet Hier
Hier bringen wir Auszüge aus dem Artikel:
…. Deutschland wird eingepackt: Matratzendicke Dämmplatten verdecken die Außenfassaden – alle angepappt im Namen der Energiewende. „Zwischen 2006 und 2013 sind 3,4 Millionen Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von 150 Milliarden Euro gefördert worden“, tönt Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Und findet das prima. Blöd, wer nicht selbst Subventionen abgreift – und damit auch noch Gutes tut: Hey, es geht um den Klimaschutz!…
Das Dämmen hat sich in den Rang einer Glaubenslehre vorgearbeitet, die Vorschriften werden permanent verschärft – unabhängig davon, welche Farbkombination in Berlin gerade regiert. Schwarz-Rot hat es zum 1. Mai zur Pflicht erklärt, einen Energieausweis vorzulegen (bei Zuwiderhandlung drohen saftige Bußgelder), zum 1. Januar 2016 werden die „Effizienzstandards“ für Neubauten nochmals um 25 Prozent angezogen…
…. 40 Prozent der insgesamt verbrauchten Energie schlucken die Gebäude, argumentieren die Klimaretter. Um die Erderwärmung zu stoppen, sollen im Jahr 2050 deshalb alle Häuser klimaneutral sein. Da die Sorge ums Weltklima nicht ausreicht, den Hausbesitzern Beine zu machen, schiebt die Politik den Geldbeutel als Argument hinterher: „Dämmen lohnt sich.
Abbildung 1: Ungefähre kumulierte (aufgelaufen Jahr nach Jahr) Kosten der EnEV in Milliarden Euro. Rot: Kosten für private Gebäude bei einer angenommenen von der Bundesregierung geforderte Dämmrate von 2 % der Gebäudebestandes ab 2010. Blau: Kosten für öffentliche Gebäude. Grün: Kosten für öffentliche und private Gebäude pro Jahr kombiniert. Quellen: Siehe Bildtext
… Allmählich spricht sich herum, wie zweifelhaft der ökologische Nutzen und wie wacklig das Gerede von der garantierten Dämm-Rendite ist. Architektenkammern warnen ihre Mitglieder bereits vor fahrlässigen Versprechen: „Die theoretisch errechnete Energieersparnis stellt sich so definitiv nie ein“, sagt ein Funktionär in Stuttgart – merkt dies der Kunde nach Ende der Bauarbeiten, kann er den Architekten verklagen. Die ersten Prozesse laufen. …
… Die energetische Sanierung ist ein Desaster, eine „gigantische Fehlallokation von Ressourcen“. Volkstümlicher ausgedrückt: „Alles rausgeworfenes Geld. Wir erleben eine Geldschneiderei mit Heiligenschein.“
Hier in der FAS können Sie den ganzen Beitrag lesen. Das gilt auch und lohnt sich besonders für die Kommentare
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
im wahrsten Sinne den Dämmwahn eindämmen…darum verwenden wir Supertherm Keramik Beschichtungen
Grüsse Ellmaier Alfred
@ #3 K. Fischer
“ Weil vor Gericht und auf hoher See …“
Schauen Sie mal nach, welche Prüfungsleistungen im Fach Jura erbracht werden müssen, damit jemand sich um einen Richterposten bewerben darf.
Da dürfte dann wohl klar sein, warum der Ruf der Richter so miserabel ist. Er korreliert offenbar nicht reziprok mit den Prüfungsleistungen.
Bei den Landwirten verhalten sich ja bekanntlich nach dem Volksmund die Erträge von Erdknollen umgekehrt proportional zum Intelligenzquotienten des Landwirts.
Strafbar? Na ja, vielleicht nicht der richtige juristische Ausdruck, zugegeben. Richtig ist, daß der Planer eine brauchbare Planung schuldet. Erweist sie sich als unwirtschaftlich, ist das ein Mangel. Hat sich der Mangel schon am Bauwerk verwirklicht, vielleicht weil der Planer sich die Prüfung auf Wirtschaftlichkeit schuldhaft gespart hat oder sich trotz Unwirtschaftlichkeit für das Geldrausschmeißen nicht vom Auftraggeber hat freizeichnen lassen, entfällt die Wiedergutmachung am Werk durch nachträgliche Lieferung einer mangelfreien Leistung. Und das kann dann beispielsweise so bestraft werden:
– Rückzahlung des Honorars für die unbrauchbare Planung +
– Schadensersatz für die wirtschaftlich vergeblichen Investionskosten.
Und ist dann das geplante und ausgeführte Werk mangelhaft auch im technischen Sinn (z.B. dämmstofftypisches allnächtliches Unterschreiten des Taupunkts und dadurch dauerhaftes Auffeuchten mit Schadensfolgen), kommt auch
– weiterer Schadensersatz für Rückbau und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
in Frage. Alles eine Frage des Prozeßverlaufs. Weil vor Gericht und auf hoher See …
Konrad Fischer
zugel. Sachverständiger gem. ZVEnEV
Dipl.-Ing. Architekt BYAK
Zitat: „Weist der Berater oder Planer darauf nicht hin, macht er sich strafbar.“
Genau das geht mir schon die ganze Zeit im Kopf herum, weil wir vor zwei Jahren bei einer Dachabdichtung durch die „Beratung“ eines Architekten eine dicke Dämmschicht zu immensen (Mehr-)Kosten aufbringen mußten, die sich nie und nimmer rentiert (durch Heizkosteneinsparung usw.).
Ich freue mich schon auf die nächste Eigentümerversammlung, leider hatte ich damals keine guten Argumente bei der Hand.
Zitat: „Weist der Berater oder Planer darauf nicht hin, macht er sich strafbar.“
Das müßte doch wohl schadenersatzpflichtig lauten.