von Detlev Plath
Das Bundesverfassungsgericht wird aktuell von den etablierten Parteien wie eine „heilige Kuh“ behandelt. Wenn man einmal etwas hinter die Kulissen schaut, ist auch beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr „alles Gold, was glänzt“. In den letzten Jahren ist einiges bei dem Gericht in eine erhebliche Schieflage geraten. Das Bundesverfassungsgericht betätigt sich in den letzten Jahren immer weniger als ein echtes Gericht und immer mehr als eine politische Institution.
Ein berüchtigtes Beispiel hierfür ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20 und 1 BvR 78/20. Dabei handelt es sich um den Beschluss über die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz. Im Rahmen dieses Beschlusses brach das Bundesverfassungsgericht mit wesentlichen Teilen seiner gesamten bisherigen Rechtsprechung, u.a. mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und stellte, was eine Ungeheuerlichkeit ist, die Grundrechte quasi unter einen Klimavorbehalt nach Art. 20a Grundgesetz, dass also die Grundrechte der heute Lebenden zum Schutz des Klimas eingeschränkt werden dürften. Dabei war das Gericht besonders „kreativ“ und erfand neue Rechtsinstitute, die es nach unserer Rechtsordnung überhaupt nicht gibt, etwa dass die heute noch gar nicht Geborenen eigene Rechte haben könnten, wenn ab 2030 nicht genug für den Klimaschutz getan werde oder dass man mit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz klagen könne.
Alle diese Dinge waren nicht nur „neu“, sondern gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlicht und einfach falsch.
Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht stellte in dem Beschluss ausdrücklich fest, dass Deutschland bei den CO2 Emissionen weltweit nur für etwa 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist. Selbst wenn Deutschland also absolut CO2-neutral wird und überhaupt kein CO2 mehr emittiert, ändert sich am Weltklima gar nichts. Bei einer solchen Relation kann niemand behaupten, es wäre noch verhältnismäßig, die deutsche Wirtschaft zu zerstören (z.B. durch ein Verbot der Kohlekraftwerke und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Energiewirtschaft oder durch ein Verbot des Verbrennungsmotors und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Autoindustrie). Aber mit dieser Kleinigkeit, dass die deutsche Wirtschaft mit solchen völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen erdrosselt und der Wohlstand in Deutschland vernichtet wird, beschäftigte sich das Gericht nicht mit einem einzigen Wort.
Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit dem anerkannten Prinzip der Rechtsträgerschaft. Nach deutscher Rechtsordnung können, abgesehen von juristischen Personen, im Bereich der natürlichen Personen nur bereits lebende Menschen eigene Rechte haben bzw. maximal ein bereits gezeugter Mensch (Nasciturus), der im Mutterleib heranwächst (vgl. § 1923 Abs. 2 BGB). Nach unserer Rechtsordnung haben aber Menschen, die noch überhaupt nicht leben, sondern vielleicht eines fernen Tages gezeugt oder geboren werden könnten, keine Rechte. Auch mit diesem Prinzip brach das Gericht in der Entscheidung, indem es – zumindest sinngemäß – zukünftigen Generationen, die noch gar nicht gezeugt oder geboren sind, eigene Rechte im Bereich des Klimaschutzes zubilligte.
Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit seiner jahrzehntelangen und bewährten Grundrechtsdogmatik. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konnten die Grundrechte der heute Lebenden nur im Rahmen der Grundrechtsdogmatik eingeschränkt werden, also die Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt durch ein einfaches Gesetz, die Grundrechte mit dem qualifizierten Gesetzesvorbehalt nur durch ein entsprechend qualifiziertes Gesetz und die nach dem Wortlaut uneingeschränkten Grundrechte nur durch andere Grundrechte oder durch die für die Existenz von Staat und Gesellschaft zwingend notwendigen Regelungen im Rahmen der sogenannten praktischen Konkordanz.
Nach bisheriger – und zutreffender – Rechtsprechung war Art. 20a GG lediglich ein Staatsziel, das der Gesetzgeber zwar berücksichtigen sollte, das aber niemals zur Einschränkung von Grundrechten herangezogen werden konnte. In der Entscheidung vom 24.03.2021 wurde plötzlich Art. 20a GG als Rechtsgrundlage herangezogen, um selbst Grundrechte einzuschränken.
Und schließlich brach das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24.03.2021 auch mit dem Prinzip der Subsidiarität. In seiner gesamten Bestehens-Zeit seit seiner Gründung 1951 hatte das Gericht beinahe noch nie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein formelles Gesetz zugelassen, da nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz der einzelne Bürger, der eine Verfassungsbeschwerde erhebt, zunächst den Rechtsweg ausschöpfen muss, ehe er das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. In diesem Fall konnten auf einmal natürliche Personen unmittelbar gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben.
Als Beobachter fragt man sich daher, wie es zu einer solchen, wenig überzeugenden Überraschungsentscheidung, die mit einer Vielzahl elementarer Prinzipien brach, kommen konnte?
Das hängt wahrscheinlich maßgeblich mit der damaligen Berichterstatterin zusammen, die für das Verfahren zuständig war. Bei Kollegialgerichten, also Kammern und Senaten, die mit mehreren Richtern besetzt sind, gibt es immer einen Vorsitzenden, der die Verhandlung leitet und das Urteil verkündet, sowie einen Berichterstatter, der die Sache fachlich vorbereitet, der in der Beratung des Gerichts zuerst seine Ausführungen macht, oft verbunden mit einem schriftlichen Entscheidungsvorschlag, dem sogenannten Votum, und der, wenn das Urteil beraten und verkündet wurde, das schriftliche Urteil im Wesentlichen verfasst.
Die Berichterstatterin der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war Frau Prof. Dr. Gabriele Britz. Frau Britz war, was sie sorgfältig verheimlichte, verheiratet mit Dr. Bastian Bergerhoff.
Dr. Bergerhoff war kein „Nobody“, sondern ein bekannter Politiker der Grünen in Frankfurt am Main. Er war u.a. Vorstandssprecher der Grünen in Frankfurt a.M., Schatzmeister und Beisitzer im Landesvorstand des Landesverbandes der Grünen in Hessen und Spitzenkandidat der Grünen im Wahlkampf anlässlich der Kommunalwahl in Hessen am 14.03.2021. Von der Frankfurter Neuen Presse wurde er in einem Beitrag vom 19.05.2021 als „heimlicher Herrscher der Grünen“ in Frankfurt bezeichnet.
Dr. Bergerhoff veröffentlichte mit Datum vom 29.12.2020 – also relativ genau vier Monate vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 – ein Positionspapier mit dem Titel „2021 – Jahr des Wandels“.
In dem Positionspapier vom 29.12.2020 führte Dr. Bergerhoff aus,
- dass das verbleibende sogenannte CO2-Budget für Deutschland ab 2020 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf 6,7 Milliarden Tonnen geschätzt werde,
- dass Deutschland noch 8 Jahre und 4 Monate Zeit habe, bis das Budget aufgebraucht sei,
- dass es allerhöchste Zeit sei, die Dinge „grundlegend“ zu ändern.
Genau diese Aussagen tauchten auch vier Monate später völlig „zufällig“ im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 auf.
In dem Beschluss heißt es,
- gemäß dem Sachverständigenrat betrage das ab 2020 verbleibende konkrete nationale Restbudget 6,7 Gigatonnen
- das Restbudget Deutschlands sei bis 2030 weitgehend aufgezehrt.
Der genannte Zeitraum beträgt, gemessen vom Datum des Beschlusses an (24.03.2021), gut 8 Jahre und 9 Monate - „Soll die derzeitige Lebensweise einschließlich so verbreiteter oder sogar alltäglicher Verhaltensweisen wie der Errichtung und Nutzung neuer Bauten und dem Tragen von Kleidung klimaneutral sein, sind demnach „grundlegende“ Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten erforderlich“.
Der Beschluss vom 24.03.2021, dessen Berichterstatterin Frau Britz war, war auch ansonsten inhaltlich von bemerkenswerter Einseitigkeit geprägt. Der Beschluss stellte selbst fest, dass die Quantifizierung des Restbudgets ziemlich unsicher ist. Gleichwohl legte das Gericht dieses Restbudget seiner Entscheidung zugrunde und knüpfte daran erhebliche Rechtsfolgen. Unter Randnummer 229 heißt es: „Obwohl die konkrete Quantifizierung des Restbudgets durch den Sachverständigenrat nicht unerhebliche Unsicherheiten enthält, müssen ihm die gesetzlichen Reduktionsmaßgaben Rechnung tragen“.
Sehr einseitig war auch die naturwissenschaftliche Bewertung der aktuell zu beobachtenden Klima-Erwärmung. In dem Beschluss heißt es, die derzeit zu beobachtende Erderwärmung beruhe nach „nahezu einhelliger“ wissenschaftlicher Ansicht im Wesentlichen auf der durch anthropogene Emissionen hervorgerufenen Veränderung des Stoffhaushaltes der Atmosphäre. Es drohe eine Klimakatastrophe. Diese Aussage war einseitig und falsch. Es ist in der Wissenschaft durchaus umstritten, ob die jetzige Erderwärmung allein durch das menschgemachte CO2 verursacht wird, oder ob das nur zu einem geringen Anteil der Fall ist und die jetzige Erwärmung auch andere, natürliche Ursachen hat.
Es gibt namhafte Wissenschaftler, die erhebliche Zweifel an der alleinigen Verursachung durch anthropogenes CO2 haben und die auch nicht an eine bevorstehende Klimakatastrophe glauben. Beispielsweise bezeichnet John Francis Clauser, der 2022 den Nobelpreis für Physik bekam, das derzeitige Klima-Narrativ als „gefährliche Korruption der Wissenschaft“.
Auch der Chef des Weltklimarates IPCC, Jim Skea, hält den derzeitigen Klimawandel für keine existenzielle Bedrohung der Menschheit.
Wenn in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 behauptet wurde, die Ursache der jetzigen Erderwärmung sei „nach nahezu einhelliger wissenschaftlicher Meinung“ geklärt, mag das zwar grüne Parteipolitik sein. Mit einer unvoreingenommenen Suche nach der Wahrheit durch ein neutrales Gericht hatte das aber nichts mehr zu tun.
Schon die Formulierung „nach nahezu einhelliger Meinung“ verrät, dass jemand, der so etwas als Argument benutzt, von Naturwissenschaft wenig Ahnung hat. Denn es handelt sich dabei lediglich um eine quantitative Bewertung, nach dem alten Prinzip des Herdentriebs: „Wenn es die meisten so machen, wird es schon richtig sein“.
Wenn jemand eine solche Mehrheitsmeinung zum Maßstab der Wissenschaft macht, verabschiedet er sich von allen Errungenschaften der Aufklärung und begibt sich zurück ins Mittelalter. Würden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, die Frage, ob die Erde eine Kugel oder eine Scheibe ist, ernsthaft von der Meinung der Mehrheit abhängig machen wollen?
Jeder auch nur durchschnittlich Gebildete weiß, dass sich die Naturwissenschaft, selbst in wichtigen Fragen, in der Vergangenheit teilweise kolossal geirrt hat, auch in ihrer „nahezu einhelligen Meinung“: Wenn es nach der nahezu einhelligen Meinung der Wissenschaftler gegangen wäre, würde sich die Sonne noch immer um die Erde drehen. Bekanntlich waren Kopernikus und Galilei absolute Außenseiter und wurden von der „gesamten Wissenschaft“ und von der katholischen Kirche bekämpft. Galilei musste seine Thesen sogar widerrufen, um nicht auf dem Scheiterhaufen zu landen.
Wenn Sie, liebe Leserin und lieber Leser, meinen, dass ein solches Geschehen einer längst vergangenen Epoche angehört, irren Sie sich. Auch in der Moderne gibt es diesen Herdentrieb und auch in der modernen Zeit wird ein Außenseiter von „der nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ – wer immer das auch ist – gerne abgestempelt und diskriminiert.
Beispielsweise wurde Einstein mit seiner speziellen Relativitätstheorie von der „nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ bekämpft oder belächelt. Heute kämpft niemand mehr gegen Einsteins Relativitätstheorie oder würde sie belächeln.
Aber dieses Wesen der Wissenschaft, dass sie leider unsicher ist und dass eine bloß quantitative Mehrheit nichts, aber auch gar nichts über die Richtigkeit einer wissenschaftlichen These aussagt, war Frau Britz und den übrigen Bundesverfassungsrichtern, die den Beschluss vom 24.03.2021 unterschrieben, anscheinend unbekannt. Die naturwissenschaftliche Kompetenz der Entscheidung bewegt sich ungefähr auf Mittelalter-Niveau. Wenn Sie weitere fachliche Fehler der Entscheidung kennenlernen möchten, kann ich Ihnen das Buch „Unanfechtbar?“ von Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning zur Lektüre empfehlen.
Wie kann das bei so hoch dotierten Richtern passieren, bei dem höchsten Gericht unseres Landes?
Hier drängt sich der böse Schein auf, dass Frau Britz den Entwurf des Beschlusses wohl mehr mit ihrem Ehemann, einem kommunalen Spitzenpolitiker der Grünen in Frankfurt am Main, besprochen hat als mit Fachleuten oder mit ihren Richterkollegen im Senat. Anders ist es kaum zu erklären, dass das Gericht bei seiner naturwissenschaftlichen Begründung dermaßen scheiterte und sich ernsthaft anmaßte, sämtliche Mechanismen des Klimas der Welt durchdrungen zu haben.
Dieser „böse Schein“ ist nicht nur naturwissenschaftlich, sondern auch juristisch ziemlich kritisch zu betrachten. Ein Richter, der entscheiden soll, muss in einem Rechtsstaat unvoreingenommen, unabhängig und neutral an einen Fall herangehen, ehe er eine Entscheidung trifft. Wenn er eine solche innere Haltung nicht hat, sondern voreingenommen, abhängig oder parteilich ist, ist er „befangen“ und darf nicht entscheiden. Die sogenannte Befangenheit ist in Deutschland seit über 100 Jahren für die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der ZPO und der StPO geregelt. Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob ein Richter tatsächlich befangen ist, sondern allein darauf, ob ein unbeteiligter Dritter berechtigte Zweifel daran haben kann, ob der Richter unvoreingenommen, unabhängig und neutral ist. Es genügt bereits die Besorgnis der Befangenheit, um ihn von einer Entscheidung auszuschließen.
Im Rahmen dieses Befangenheitsrechts gibt es, ebenfalls seit über 100 Jahren, die so genannte Selbstanzeige des Richters (§ 30 StPO bzw. § 48 ZPO).
Danach soll ein Richter, auch wenn er nicht von einer Partei als befangen abgelehnt wurde, „von einem Verhältnis Anzeige machen, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte“. Diese sogenannte Selbstanzeige steht nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es die Dienstpflicht eines Richters, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten. Alle diese Rechtgrundsätze gelten auch für die Richter am Bundesverfassungsgericht.
Die Ablehnung von Richtern am Bundesverfassungsgericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ist in § 19 BVerfGG geregelt. Es kommt bei dieser Vorschrift, ebenso wie nach der StPO und der ZPO, nicht darauf an, ob der Richter wirklich parteilich oder befangen ist, sondern darauf, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit und seiner objektiven Einstellung zu zweifeln (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.1966, Az. 2 BvF 1/65).
Bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht gibt es ebenfalls die sogenannte Selbstanzeige (§ 19 Abs. 3 BVerfGG). Und auch bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht steht eine solche Selbstanzeige nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es auch für einen Richter am Bundesverfassungsgericht eine Dienstpflicht, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einmal ausgeführt: „Die Weigerung, sich selbst für befangen zu erklären, obwohl ein Fall der Befangenheit im Sinne des Gesetzes eindeutig vorliegt, wäre eine grobe Pflichtverletzung im Amt“ (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.10.1977, Az. 2 BvL 10/75).
Im Fall von Frau Britz lag eine solche Besorgnis der Befangenheit vor. Wie bereits erwähnt, kommt es nicht darauf an, ob sie tatsächlich befangen war. Vielmehr ist die Besorgnis der Befangenheit bereits dann begründet, wenn Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (s.o.).
Wenn eine Richterin mit einem bekannten grünen Politiker, der völlig einseitig grüne Klimapolitik und grüne Klimaziele vertritt, verheiratet ist, und wenn genau diese Richterin über ein Klimaschutzgesetz entscheiden soll, besteht bei vernünftiger Würdigung eines unbeteiligten Dritten zumindest Anlass, an ihrer Unvoreingenommenheit zu zweifeln. Die Besorgnis der Befangenheit lag offensichtlich vor.
Frau Britz hätte also die Dienstpflicht gehabt, von ihrer Ehe mit Dr. Bastian Bergerhoff und von seinen politischen Klimazielen Anzeige zu machen. Das hat sie nicht getan. Sie hat diesen Umstand verschwiegen und den Fall ganz in ihrem Sinne – oder sollte man besser sagen im Sinne ihres Ehemannes? – entschieden.
Bei einem gewöhnlichen Richter würde, wenn so etwas herauskäme, ein Disziplinarverfahren oder sogar ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingeleitet werden. Das ist hier nicht geschehen. Aber vielleicht gelten ja für die Richter am Bundesverfassungsgericht – trotz der eindeutigen Rechtslage – andere Maßstäbe als für gewöhnliche Richter. Anscheinend ist es völlig legitim – von Staat und Gesellschaft wurde dieses Theater jedenfalls stillschweigend geduldet, ohne dass etwas passiert wäre – wenn am Bundesverfassungsgericht auch Richter entscheiden, bei denen erkennbar die Besorgnis der Befangenheit besteht.
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Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Deutschland wird immer mehr zu einer Diktatur. Der Bundesregierung sind unsere Grundrechte egal, das hat man schon an den Corona-„Schutz“maßnahmen gesehen. Das BVerfG scheint auch nur noch ein verlängerter Arm der Regierung zu sein …
Auch die Rechtsprechung ist ein Monopol des Staates:
https://www.youtube.com/watch?v=FLdg5OzYkW8
Es gibt in Deutschland keine unabhängige Justiz. Alles hat wohl seinen Preis.
Man erinnert sich an Herrschaft des Unrechts. Keine Verträge werden eingehalten. All die Verträge mit den Maastricht und Kopenhagen Kriterien der EU wurden gebrochen. Die EZB ist zu einer politischen und ideologischen Institution mutiert. Wähler werden getäuscht, belogen und verraten. In solch einem Zustand befinden wir uns.
Lawrow sagte, dass der Westen alle Vereinbarungen und Verträge gebrochen hat und sich auf das Wort des Westens nicht mehr verlassen kann. Das gilt nicht nur Russland auch für uns die Wähler und das Volk.
Merkel hat zugegeben, dass sie die Minsker Abkommen nur dafür benutzt haben um Zeit zu gewinnen.
Merkel sagte auch, dass man sich auf die Versprechen vor den Wahlen nach den Wahlen nicht mehr beziehen kann. Bedeutet vor den Wahlen wird immer gelogen.
Selbst wenn Putin oder Lawrow irgendwelche Abkommen vereinbaren und den Frieden wollen mit wem sollen sie das denn überhaupt besprechen? Mit Deutschland ganz sicher nicht. Dr. Krall wirbt ständig für Diplomatie. Wer soll denn aber diplomatisch vorgehen, wenn der Ruf international ruiniert ist?
Niemand wird mit Betrügern, Heuchlern und Verbrechern irgend etwas verhandeln wollen.
Am besten Spiegel rausholen und zuerst das eigene Land in Ordnung bringen, Vertrauen auch international wieder herstellen. Dann kann man erst mit einer Diplomatie anfangen. So lange kann es für Russland nur eine militärische Lösung geben.
Kurz gesagt, dieser Staat hat in allen Bereichen Flasche leer. Corona hat deutlich gezeigt, auf welcher Seite die „unabhängige Justiz“ steht. Und das BVerfG hat schon lange meine Achtung verloren. Wir müssen uns leider damit abfinden, das Nullnummern (noch) das Sagen haben, leider.
Aber je tiefer die Dunkelheit, umso näher das Licht.
Oh weh! Da schau ich nach einigen Tagen der EIKE-Enthaltsamkeit hier wieder rein. Und was sehe ich? Lauter Delegitimierer des BRD-Staates!
Und viel schlimmer denn je! Nun mäkeln die auch noch am heiligen Bundesverfassungsgericht herum! Sollen die sich doch schämen und lieber weiter die Kipppunkte der Potsdamer Klimainkarnation beiseiteräumen!
Naja… vor immerhin 5 Jahren, schrieb mir mal ein Insider in Verfassungsrecht die unten folgenden Sätze. Ich selbst kann nicht beurteilen, wie zutreffend dies heute noch ist:
„…98 % der Verfassungsbeschwerden werden NICHT zur Entscheidung angenommen. .. . Ganz schlimm ist, dass solche Nichtannahme- oder Zurückweisungsentscheidungen nicht einmal begründet werden müssen…“
Werner Eisenkopf
Das ist nicht nur eine Sache des Klimas, das ist eine systematische Vorgangsweise in allen Lebensbereichen. Es wurde von denen ja auch das Internet als „Neues Medium“ bezeichnet um Rundfunkgebühren zu rechtfertigen, obwohl es ein Kommunikationsnetz mit Wählverbindung ist. Dann auch noch der abgesegnete Konsumzwang über die Haushaltsbezogene Rundfunkabgabe. Aber eine Bevölkerung welche sich solcherart Undenkbares gefallen lässt, ist die eigentliche Ursache und Gefahr. Die Gerichte sind nur Trittbrettfahrer die ihre Möglichkeiten mit ihren Busenfreunden ausschöpfen. Somit völlig legal. Was normal ist bestimmt die Mehrheit. Leider.
Neben allen juristischen Auffälligkeiten in diesem Fall muß es doch auch ein „Belegdokument“ geben, welches die Grundlage für das Urteil bildet. Es muß also ein Dokument sein, welches zweifelsfrei nachweist, daß der Mensch mit seinem CO2 der Treiber für eine Erwärmungstendenz ist. In Deutschland sollte es auch noch ein Dokument in deutscher Sprache sein, meine ich.
Auf welches zweifelsfreie Dokument wird referenziert?
Ein IPCC AR6 WG1 Dokument, in dem der Begriff „estimate“ auf 2409 Seiten 3083x vorkommt, in dem in Bezug auf ECS durchgängig von „Estimates of ECS“ die Rede ist, also nicht von Fakten sondern von Estimates – Schätzungen(!), kann wohl nicht als „zweifelsfrei“ in dem Sinn gewertet werden, deswegen einen Industriestaat konsequent „abzuwickeln“, oder?
Es dürfte sich also sowohl juristisch als auch physikalisch um ein „Fakeurteil“ handeln, wie es von Grünen nicht anders erwartet werden kann …
Diese Grünen schicken das Volk für mehr Demokratie zwar auf die Straße, selbst agieren sie aber brutal und ohne jede Rücksicht auf Gesetze und Verfassung in Form einer Idiokratie!
Was sollen Richter, die in solchen speziellen Fragen gar nicht die nötige Fachkompetenz haben, denn machen? Sie müssen sich praktisch auf Aussagen von „Fachleuten“ verlassen, zumal Entscheidungen von Juristen alles andere als logisch nachvollziehbar sind; jedenfalls ist das sehr oft der Fall.
Man darf vor allen Dingen nicht vergessen, dass das Bundesverfassungsgericht lediglich über die Einhaltung des Grundgesetzes auf ihrem Aufgabenzettel hat und nicht über fachlich wichtige Aussagen entscheidet.
Ähnlich ist es bei den Verwaltungsgerichten, die auch nur darüber entscheiden, ob ein Verwaltungsakt rechtmäßig ist, doch sie urteilen nicht über das eigentliche Anliegen selbst – z.B. über einen unrechtmäßigen Entzug eines Führerscheins aufgrund einer Erkrankung, wie sie in der Anlage 4 der StVO genannt ist. Darüber müssten tatsächlich andere Gerichte entscheiden.
Leider entsteht auch schon mal der Eindruck, das auch das jeweilige Parteibuch eine Rolle spielt, denn wie schon der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier immer wieder beweisen hat, reden Verfassungsrichter immer erst dann Klartext, wenn sie pensioniert sind.
Man kann natürlich Urteile und Beschlüssen solcher Gerichte kritisieren, doch ändern wird sich dadurch nichts. Solche Diskussionen sind im Grunde nur Zeit- und Energieverschwendung und führen zu nichts. Solange man nichts an den Dingen ändern kann, kann man sich zwar echauffieren, doch welchen Sinn ergäbe das?
Kurz gesagt: Das Maul halten!
So einfach können es sich Richter nicht machen, denn sie haben oft Fälle zu entscheiden, die spezielle Sachkompetenz erfordert. Nicht nur am Bundesverfassungsgericht, sondern an allen Gerichtsbarkeiten (man denke an strafrechtliche Fragen der Schuldunfähigkeit, zivilrechtliche Fragen bei Baumängeln u.a.). Dafür müsssen(!) Richter Sachverständige hinzuziehen. Sie können einen Fall nicht ablehnen, weil sie sich fachlich nicht auskennen.
Grundsätzlich ist das auch kein Problem.
Das Problem im vorliegenden Fall ist, wie im Beitrag ja ausgeführt wird, dass die Richter um Harbarth und Britz ganz einseitig nur Sachverständige vom PIK ausgesucht haben. Das Gericht muss bei wissenschaftlich umstrittenen Fragen Experten von beiden Seiten anhören. (National wären z.B. Limburg, Lüdecke in Frage gekommen; international alle aus diesem Film https://klimanachrichten.de/2024/03/25/climate-the-movie/).
Aufgrund ihrer persönlichen Befangenheit hat Britz das nicht getan, und der von Merkel installierte Senatsvorsitzende Harbarth hat das gutgeheißen.
Richtig. Es war der Anfang einer „Westerweiterung“ der DDR, als die Abrißbirne aus der Uckermark Harbarth, der n o c h NIE zuvor als Richter arbeitete, sondern in einer „global“ agierenden Großkanzlei, gleich am höchsten Gericht inthronisierte.
Regelmäßige, klimaneutrale 😂 Flüge, Karlsruhe-Berlin, festigten die alte Parteifreundschaft, welche sich bereits beim MIGRATIONSPAKT als sooooo erfolgreich erwiesen hatte !
Man besprach sich bei gemeinsamen Abendessen über die weiteren Vorgehensweisen der Transformation, 👉 hinweg von demokratischen Strukturen, hinein in einen neuen Faschismus unter dem pekuniären Schutzschirm und den unerbittlichen Anweisungen des BIG MONEY of the World.
Vorbei die Zeit der brutalen Gewaltenteilung ‼️ Judikative und Exekutive kuscheln eng miteinander.
Gates schaute auch gerne mal vorbei und Merkel wurde ganz wuschig !
„Amerika“ bei Kohls Mädchen aus Mäc Pomm, 👯♂️ und politische Verhältnisse wie einst dahääm.
Unser Angela. Ein Engel ohne Flügel, ohne Herz und ohne demokratische Vorstellungen, war Sie der Startsprung in den planwirtschaftlichen NIEDERGANG ; begründete Sie den Abgang der Meinungsfreiheit und die Beschneidung der Persönlichkeitsrechte….🤮..eine tapfere Kämpferin gegen unser Grundgesetz und den RECHTSSTAAT, geehrt mit den meisten Preisen seit Frau Ceaușescu und genau so verdient….
So ist es!
Wie hier schon von einem anderen Kommentator kurz erwähnt, ist Frau Prof. Britz auf eigenen Antrag aus dem Bundesverfassungsgerixcht ausgeschieden und seither in „Forschung und Lehre“ (Jura/Recht) bei der Universität Gießen in Hessen tätig.
Dies ist zufällig auch die Uni-Rechtsstelle, die bereits Gastlesungen mit Herrn Prof. Leggewie veranstaltet hat. Dessen Ziel ist die juristische „Festnagelung“ eines „Klima-Passes“ mit dem z.B. nachher „vom Klimawandel bedrohte Personen“ (z.B. Pazifik-Insulaner) ganz via geplanter UN-Regelungen, ganz llegal in Länder ihrer Wahl als „Klimaflüchtlinge“ auswanders dürften. Von mir selbst, gab es dazu wegen einer Meldung aus der Bundesrregierung, am 15.5.2023 schon mal einen eigenen Beitrag in der Schweiz zu diesem Thema. Hier der Link:
„KLIMA-PASS“ vorgeschlagen – Betrug mit Meeresspiegel als Einwanderungshilfe?
https://www.textatelier.com/index.php?id=996&blognr=6583&autor=Eisenkopf%20Werner
Der Autor des Beitrags oben, Herr Plath, hat die juristische Materie sehr gut allgemeinverständlich formuliert, dass es so jeder aufgeweckte Bürger auch sachlich verstehen kann. Dafür an ihn ein großes Dankeschön!
Die im Bericht angeschnittenen und im BVerfG-Urteil auch genannten „Budgetmengen“ waren schon bei der Urteilsverkündung überholt und berücksichtigten nicht mal die -nicht genauer bekannten- Anteile an „natürlich entstehedem CO2“ (zwischen 96-97% entstehen natürlich, ganz ohne Menschen)) sowie durch Ereignisse wie Vulkanausbrüchen entstehenden Mehr-Mengen an CO2. Ein schwacher Versuch im PIK Potsdam, irgendwie das „menschengemachte“ CO2 vom „naturgemachten“ CO2 „UNTERSCHEIDEN“ zu können, trotz identischer Molekülstruktur (O-C-O), ist gescheitert. Das BVerG hat damit nicht einmal belegte Naturereignisse wie die gigantische Tambora-Vulkanexplosion am 15.4.1815 in Indonesien, mit als Folge auch in Europa 1816 dem „Jahr ohne Sommer“ und mit nachweislichen Hungersnöten, überhaupt in die Urteilsfindung mit einbezogen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tambora
Die ganzen Auswikungen der ständigen größeren und teils längeren Vulkanausbrüche wie immer wieder in Island, ausf La Palma, immer wieder der Ätna, Kamtschatka, Lateinamerika und ständig neu in Indonesien, wurden und werden also „höchstgerichtlich“ ignoriert. Dafür jede kleine Hausheizung und jedes Verbrennerauto als „Klimasünder“ betrachtet.
Es ist zudem möglich, dass dieses BVerfG-„Klimaschutzurteil“ nur durch die besonderen Umstände der CORONA-Zeit und ihren vorher in der BRD nie gekannten Einschränkungen, so überhaupt durchkommen konnte.
Werner Eisenkopf
Inzwischen ist klarer, woher der Unsinn mit dem Restbudget kommt. Die IPCC-Grafiken in einem Video von Ganteför zeigen es: Die nahezu unbegrenzt aufnahmefähigen CO2-Senken (Ozeane und Pflanzen), die mit höherem CO2-Partialdruck in der Atmosphäre immer mehr CO2 absorbieren, was erwiesen ist, sollen ab morgen plötzlich die CO2-Aufnahme einstellen. Nur so kommt man zu einem „Restbudget“ und den daraus abgeleiteten Nullemissionen. Eine grüne Physik zur Verar…. der Menschheit – so dreist und dumm wie nicht einmal die „Arische Physik“ der Nazis.
Dass diese Dame jetzt in Forschung und Lehre (!) tätig ist, trägt nicht unbedingt zur Verbesserung der Lage bei. Was darf man wohl für Lehrinhalte von ihr erwarten, die sie dem studentischen Nachwuchs vermittelt?
Zu erwähnen ist noch, dass Kläger und Beklagte in einer finanziellen Beziehung standen.
Die Kläger bekamen Zuwendungen aus Ministerien der Regierung.
Weniger Tage danach würde das Klimaschutzgesetz erstellt.
Das Urteil war also bestellt.
Das Motiv ist jetzt klar?
Interessant, mal nicht von der technisch-physikalischen Seite, sondern rein von der juristischen zu sehen. Dem möglichen Disziplinarverfahren hat sich die Dame durch ihren Rückzug wohl entzogen. Gesetzt den Fall aber nicht, wer würde das Disziplinarverfahren führen? So was macht ansonsten der Dienstherr, wer wäre das? Gibt es überhaupt etwas über dem Bundesverfassungsgericht? Ist es der Bundestag, der die Ernennung macht und da ist es dann wieder die Koalition und die Regierung letzten Endes wieder. Muss man also damit erst warten, bis im Bundestag neue, andere Mehrheiten die beteiligten Bundesrichter disziplinieren können, mit Postenverlust und Kassation solcher auf falscher Basis entstandener Beschlüsse?
Zweitens: Wie ist das, wenn im Nachhinein Befangenheit geltend gemacht wird. Gibt es da Kassation in Gänze oder wird nur das Votum der befangenen Richterin gestrichen? Die sekundäre Befangenheit aller beteiligter Richter durch Beeinflussung durch die Vortragende kann schwer nachgewiesen werden.
Sorry hatte meinen Leserbrief ohne Adresse gepostet: ich bin entsetzt…
Unsere Klima- und Energiewende-Politiker ruinieren das Land mit dem Klima-Wahn. Der Verfassungsschutz passt auf, dass der Landesruin nicht von Rechts gestört wird und Karlsruhe sorgte mit dem grünen Klimaurteil dafür, dass der Landesruin noch schneller geht – Vorbereitung von Grundrechte-Einschränkungen und „Klima-Diktatur“ inklusive. Wir leben in Absurdistan, verdummt von einer potsdämlichen Alarm- und Panik-„Forschung“ und grünen Alarm- und Hofberichterstatter-Medien.
Gehört nicht direkt zum Thema, ist aber vielleicht trotzdem relevant: Der Link zu Amazon hier am rechten Rand (oh mein Gott) der Seite „unterstützen Sie uns durch Provision“ funktioniert bei mir nicht. Nicht mit Firefox, Chromium, Opera auf Ubuntu Linux. Auch nicht mit allen Cookies und ausgeschaltetem Adblocker.
Wir kümmern uns darum!
Das das so war, ist ja schon länger bekannt. Sie hat anscheinend auch den Entwurf ihres Mannes übernommen. Fakt ist, dass Verfassungsrecht in Deutschland eh nur auf den Papier existiert und nicht eingehalten wird. Gerade von Politikern. Siehe Schuldenbremse und Hartz4-Sanktionen auf Null, etc.. Und dann schreibt die Politik mit Aktivisten noch in die Verfassung, was ihr gefällt.
Sehr ausführlich und lesenswert zu diesem Thema das Buch von Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning: UNANFECHTBAR?
Vorsorglich ist Frau Prof. Britz am 17.04.2023 aus dem BVG ausgeschieden!!!
Ihre Amtszeit war regulär zu Ende. Jetzt macht sie als hochdekorierte Professorin Karriere (https://idw-online.de/de/news829397). Die Straftat der Rechtsbeugung ist aber nicht verjährt. Frau Britz könnte immer noch angezeigt und bestraft werden.
der s.g. Klima PUTSCH!!!
Kopf des Ganzen: der SuperGAU im bunten Hosenanzug, dieses stammelnde Stasigewächs…
Es gibt Prinzipien des Rechts. Diese gelten für alle, egal von welcher Partei. Richter sind dafür da, für ihre Durchsetzung zu sorgen. Deswegen ist Rechtsbeugung, eine Straftat, die nur von Richtern (und Staatsanwälten) begangen werden kann, ein Verbrechen.
Im Sozialismus und/oder einer Autokratie und/oder einer Parteiendiktatur würde das niemanden ineressieren. Sie können wählen wo wir uns gerade befinden, oder?
„Befangenheit“ ist unter Grünen wohl keine Tugend. Aber darf man das jemandem vorwerfen, wenn es andere nicht tun, die gute, viel bessere Gründe gehabt hätten? Mir fällt bei dieser Schilderung eher das Wort „Intrige“ ein, aber dazu gibt es vermutlich keine brauchbaren Justiziablen.
In diesem von der linksgruenen Ideologie dominierten Staat, konnte kein anderes Urteil erwartet werden. Wenn Grüne behaupten das Wasser fließt den Berg, hoch, erwarten diese Denkbehinderten nur eine Antwort “ ich habe es gestern bereits gesehen ‚! Ende der Diskussion!