=======

Dagmar Jestrzemski (Red.PAZ)* :
Alles für Grünen Strom :

Solaranlagen in der Landwirtschaft auf dem Vormarsch

=======

Die italienische Regierung hat ein neues Dekret erlassen, wonach die Installation von Solaranlagen auf produktiven landwirtschaftlichen Flächen verboten ist. Ziel des Dekrets ist es, die „Verödung“ von Agrarflächen zu verhindern. Nicht davon betroffen sind Projekte, die sich bereits in der Genehmigungsphase befinden. Desgleichen Agri-Photovoltaik, also die gleichzeitige Nutzung von Anbauflächen für Ackerbau und Solaranlagen.

Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida erklärte, dass die Stromerzeugung mit Photovoltaik weiterhin auf Flächen wie Steinbrüchen oder in Indus­triegebieten erlaubt ist. Während der Photovoltaik-Verband „Italia Solare“ Kritik an der Entscheidung äußerte, begrüßte der Landwirtschaftsverband Coldiretti den Schritt. Dieser sei notwendig, um den Spekulationen großer Investmentfonds Einhalt zu gebieten, welche die landwirtschaftliche Produktion gefährden.

Während die Degradierung der Böden in Italien als dunkle Kehrseite der Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVA) auf Äckern angesprochen wird, bleibt eine Recherche im deutschen Internet nach entsprechenden Warnungen und Hinweisen ergebnislos. Deutschland ist immer noch Spitze, nämlich wenn es darum geht, mit dem Begriff „Klimaschutz“ Bedenken auszuhebeln und wirklich Schutzbedürftiges hintanzustellen. Dank der von der Regierung entfachten Begeisterung für den sogenannten Ökostrom, dank der ständigen Meldungen über Extremwetter und Hitzerekorde in den Leitmedien und nicht zuletzt dank der Billigimporte aus China sind für die Investoren dieses lukrativen Geschäftsmodells inzwischen wohl die letzten Schranken gefallen.

Der politisch gewollte Vormarsch der PVA in der Landschaft schmälert und verschlechtert nicht nur den Lebensraum von Vögeln und Insekten, sondern gefährdet das Bodenleben selbst. Eine Handvoll lebendigen Bodens enthält mehrere Milliarden Bakterien. Die häufig in Hinterzimmern verabredete Zweckentfremdung und Kapitalisierung der Agrarlandschaft hat aber nicht nur eine dauerhafte Verringerung der Nahrungsmittelproduktion zur Folge.

Umweltbelastung als Tabuzone

Verschwiegen wird auch die häufige Überhitzung der Solarkollektoren mit der Folge, dass diese paradoxerweise zur Erwärmung der Atmosphäre beitragen, während sie gemäß dem politischen Klimaschutznarrativ als eine Hauptenergiequelle des „grünen Stroms“ einen Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele leisten.

Die fachlich zuständigen Institute und Verbände sind es gewohnt, die Umweltbelastung durch die Wind- und Solarindustrie als eine Tabuzone zu behandeln, deren Betreten unerwünscht ist.

So umschifft der Bundesverband Boden e.V. in seinem Bodennetzwerk „Bodenwelten“ unter dem Stichwort „Boden schützen/Boden und Solarenergie“ eine eigene Stellungnahme mittels einer anekdotischen Erzählung: „Es werden jedoch auch zunehmend Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Ackerflächen errichtet. Diese sog. Solar-Äcker garantieren als Photovoltaik-Freiflächenanlagen hohe Erträge, aber es gibt auch Gegenstimmen (Zitat): ‚Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen sorgen im doppelten Sinne für einen Flächenverbrauch‘, betonte ein Landwirt im Bauausschuss. ‚Die Ackerfläche wird endgültig versiegelt und ist für den Anbau von Pflanzen für die Nahrungsmittel-Erzeugung nicht mehr verwendbar.‘“

Ohne bodenkundliche Expertise

Vor dem Hintergrund der aktuell nochmals gelockerten Gesetzgebung für PVA hat die Umweltministerkonferenz bei einem Ingenieurbüro eine Studie in Auftrag gegeben. Deren Titel „Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie“ deutet darauf hin, dass es um Schadensbegrenzung geht.

Lediglich für den Bau und den Rückbau der Solaranlagen ist eine „bodenkundliche Begleitung“ vorgeschrieben. „Bodenschutz“ bezieht sich auf die „Sicherstellung einer fachgerechten und ressourcenschonenden Durchführung der Planung sowie des Baus, Betriebs und Rückbaus von PVA“. Unvermeidbare Schäden sollen minimiert werden, so die „Austrocknungseffekte unter den Modulanlagen“, die Bodenversiegelung und Bodenverdichtung.

Die Antragsteller müssen keine bodenkundlichen Untersuchungen zu den beanspruchten Flächen vorweisen, etwa um die Bodenfruchtbarkeit festzustellen, damit wertvolle landwirtschaftliche Flächen tatsächlich von einer PV-Überdachung ausgenommen werden, wie es in einem Beschluss des Bundesumweltministeriums gefordert wird, ohne jedoch Auflagen zu benennen.

Desgleichen sind landwirtschaftlich genutzte Moorböden nicht mehr von der Nutzung für PVA ausgenommen. Damit ist die Schutzwürdigkeit von Agrarflächen praktisch aufgehoben.

=================================================================

)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  24. Mai 2024, S.7; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie dem Autor Dagmar Jestrzemski  für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

=================================================================

image_pdfBeitrag als PDF speichernimage_printBeitrag drucken