Offener Brief
 
Amsterdam, June 22 2020
 
 
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Bundesrepublik Deutschland – persönlich
Willy Brandt Strasse 1
10557 Berlin
 
Herr Armin Laschet, Ministerpräsident, Nordrhein-Westfalen – persönlich
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
 
 
Redefreiheit in Deutschland
Sehr geehrte Dr. Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Die Climate Intelligence Group(CLINTEL) ist eine internationale Vereinigung von fast 900 Klima-wissenschaftlern, Forschern und Experten. Einige von uns haben begutachtete Forschungen in dem Bereich durchgeführt und veröffentlicht – und wurden deswegen angegriffen. CLINTEL sieht keinen Klima-Notstand. Die Rate der Erwärmung während der letzten drei Jahrzehnte war nur halb so groß wie die 0,34°C pro Dekade, welche im Jahre 1990 vom IPCC (1990, S. xxiv) auf der Grundlage unzuverlässiger Klimamodelle prognostiziert worden war.
 
Als Präsident von CLINTEL und Repräsentanten der Vereinigung in vielen Ländern schreibe ich Ihnen, um Ihre Aufmerksamkeit auf einen sich immer weiter ausweitenden Skandal zu lenken: dem betrügerischen Versuch der Landesanstalt für Medien(LfM) in Nordrhein-Westfalen, Frau Naomi Seibt zum Schweigen zu bringen, also eine 19 Jahre alte Bloggerin auf YouTube, die zusammen mit 88.000 weiteren Personen nach ausgiebigem Nachdenken und Forschen erkannt hat, dass die globale Erwärmung kein Notfall ist. Die LfM hat quasi-gerichtlich angeordnet, dass Frau Seibt zwei ihrer Videos aus YouTube zurückzuziehen habe – mit den Begründungen, a) dass ihre Videos (in den eigenen Worten der LfM) nicht „klimafreundlich“ seien, b) dass ihre Videos politische Empfehlungen enthalten und c) dass ihr Hinweis auf das nicht-„klimafreundliche“ Heartland Institutein ihren Videos eine ungesetzliche Werbung darstellt, welche ein jüngst beschlossenes Gesetz verletzt. Falls Frau Seibt sich weigert, auf diese Weise zum Schweigen gebracht zu werden, droht die LfM ihr eine Geldbuße in Höhe von 2400 Euro an oder für bis zu 28 Tage ins Gefängnis zu gehen.
 
Die Fakten:Das Heartland Institutewird nur in einem ihrer Videos erwähnt, aber dabei weist Frau Seibt ehrlich, augenblicklich und zweimal darauf hin, dass sie ein Mitglied des Instituts ist. Eine ungesetzliche Produktwerbung liegt nur dann vor, wenn derartige Verbindungen nicht offengelegt werden. Außerdem enthält jenes Video keinerlei politische Empfehlungen. Auch aus diesem Grunde wird kein Gesetz verletzt, wie es das LfM kolportiert hatte. Im zweiten Video, über das sich die LfM beschwert, wird das Heartland Institutenicht ein einziges Mal erwähnt, und es hat auch nichts wie auch immer mit demselben zu tun.
 
Der CLINTEL-Repräsentant von UK, Lord Monckton, hat der LfM dreimal geschrieben und verlangt, diese offensichtlichen Fehler nach §42 Bundesverwaltungsgesetz zu korrigieren, zusammen mit der Aufforderung an die LfM zu erklären, was Frau Seibt in ihren Videos sagen darf und was nicht, aber Seine Exzellenz hat bisher keine Antwort erhalten. Im Namen von Frau Seibt hat ein Anwalt Kopien der Korrespondenz zwischen der LfM und demjenigen verlangt, welcher die Aufmerksamkeit des LfM auf die Videos gelenkt hatte. LfM sandte eine einzige E-Mail, welche der Absender dreimal redigierte, doch hat die LfM nicht erwähnt, dass die Mail verändert worden war. Bei zivilisierter Rechtsprechung stellt eine solche nicht deklarierte Manipulation eine Missachtung des Gerichts dar. Der Anwalt verlangte auch mehr Zeit, um auf den Originalbrief der LfM angemessen antworten zu können, weil sich Frau Seibt zu der Zeit in stationärer Behandlung im Krankenhaus befand. Die LfM hat auf dieses Verlangen nicht geantwortet, obwohl es nachweislich bei ihr eingegangen war. Außerdem hat sie versäumt, Frau Seibt in diesem Fall anzuhören, bevor die quasi-gerichtliche Anordnung ausgegeben worden war. Die LfM veröffentlichte nachfolgend eine Presseerklärung des Inhalts, dass man Frau Seibt sehr wohl die Gelegenheit gegeben hatte, ihre Sicht der Dinge darzustellen, obwohl das in Wirklichkeit nicht der Fall war.
 
Das Gesetz:Die Europäische Menschenrechtskonvention sagt, dass Frau Seibt Anspruch auf Meinungs-, Vereinigungs-, Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie auf Freiheit von Diskriminierung, insbesondere seitens der Behörden hat. Die Maßnahmen der LfM, das Landesrecht und der zwischenstaatliche Vertrag, unter dem die LfM zu handeln vorgibt, sind alle unvereinbar mit der Konvention. Außerdem setzt sich die LfM über den Inbegriff der zwei Prinzipien der Konvention bzgl. Rechtsprechung hinweg, welche da lauten a) nemo sit iudex in causa propria (niemand darf ein Richter in seiner eigenen Sache sein), und b) audiatur et altera pars(Hört die andere Seite an). Zu a): Die LfM hat in einer quasi-gesetzlichen Kapazität zu handeln vorgegeben in einem Fall, den sie selbst ins Rollen gebracht hatte. Sie ist also eine Partei und hat sich dadurch, dass sie in ihrem Verwaltungsakt den Begriff „klimafreundlich“ verwendet, um ihre Meinung in der Klimafrage zu charakterisieren, als weder unabhängig noch unparteiisch erwiesen. Zu b): Die LfM hat Frau Seibt niemals angehört.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Ihr Amt uns mitteilen würde, an welche Landes- und Bundespolizeibehörden wir ein Ersuchen richten sollten, gegen die LfM und die beiden Unterzeichner ihres Verwaltungsaktes zu ermitteln wegen Geldforderung mit Drohungen (Erpressung), Betrug (vorsätzliche Täuschung mit der Absicht, Gewinn oder Verlust zu erzielen) und vorsätzlichen Missbrauchs in einem öffentlichen Amt (Machtmissbrauch). Eine Zeugenaussage von Lord Monckton, der Kenntnis von dieser Angelegenheit hat, ist beigefügt. Schlüsselaspekte des Falles, die Anlass zur Besorgnis über die globale Erwärmung geben, deuten selbst eher auf Täuschung als auf wahre Wissenschaft hin.
 
Dr. A.J. Berkhout
President of CLINTEL
Zekeringstraat 41
1014 BV Amsterdam
www.clintel.org

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