Die Macht-Besoffenheit der Großen Koalition kennt keine Grenzen mehr. Reihenweise werden verfassungswidrige und dilletantische Gesetze bei Nacht und Nebel durchgewunken. Hier der nächste Hammer: Vergangenen Donnerstag, am 22. Juni 2017, kam es im deutschen Bundestag zu einer erneuten Gespenster-Show. Das Parlament enteierte in einer der mittlerweile üblichen klandestinen Nachtsitzungen das deutsche Naturschutgesetz und hebt bisherige Artenschutzregelungen teilweise auf. Und dies ganz offensichtlich, um die Errichtung von Windkraftanlagen auch in Regionen zu ermöglichen, wo dies bisher tabu war.
Im Zentrum der Änderungen steht das sogenannte Tötungsverbot für Tiere. Fledermäuse beispielsweise waren nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und durften nicht getötet werden. Drohte ein Bauvorhaben gegen dieses Tötungsverbot zu verstoßen, durfte es nicht genehmigt werden. Galt es, eine Straße zu verhindern, war das Gesetz sehr willkommen, beim Bau von Windrädern allerdings ein unbeliebtes Hindernis.
Jetzt haben es die Windrad-Ideologen geschafft: Parlament und Regierung setzten ein seit 2008 gehegtes Ansinnen des Bundesverbandes Windenergie durch und stellten die Interessen einer subventionsverwöhnten Branche über das artenschutzrechtliche Tötungsverbot. Das Tötungs- und Verletzungsverbot wird zugunsten von Windenergieprojekten ausgehöhlt. Der im Dezember 2016 erstmalig aufgetauchte Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde gegen 22:15 Uhr vor wenigen Dutzend Personen zur beschlossenen Sache.
Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern VFLAB und die Initiative „Vernunftkraft“ schreiben dazu:
„Nach einem Sturm der Entrüstung seitens ideologiefreier Naturschutzorganisationen war es mehrere Monate still um dieses Vorhaben gewesen. Es galt als sicher, dass in dieser Legislaturperiode nichts mehr dazu beschlossen würde. Entgegen aller Erwartung wurde das Vorhaben jedoch kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Offensichtlich sollte eine Aufmerksamkeitslücke genutzt und diese weitreichende Gesetzesänderung zugunsten der Windenergielobby noch kurz vor dem parlamentarischen Toresschluss herbeigeführt werden.“
Schon bisher wurden beim Bau der oft unnützen 27.000 Windenergieanlagen Artenschutzregelungen bis zum Geht-nicht-mehr gedehnt und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausbaukorridore regelmäßig weit überschritten. Jetzt gibt es kein Halten mehr, in der Windanlagenbranche knallen die Sektkorken. Die ideologische Aushebelung des Artenschutzes erinnert an die finstersten Beton-Zeiten in den 60er-Jahren, als der damalige Verkehrsminister Georg Leber versprach: „Kein Deutscher soll mehr als 20 Kilometer von einer Autobahnauffahrt entfernt leben.“ Das hat sich zum Glück erledigt, dafür soll jetzt jeder ein Windrad vor dem Schlafzimmerfenster kreiseln sehen.
Hier eine Mitteilung der Deutschen Wildtier Stiftung, die im Dezember, als der Entwurf bekannt wurde, zu dem Gesetzesentwurf Stellung nahm:
Zentrale Belange des Naturschutzes sollen im Rahmen dieser Gesetzes-Novellierung bei der Errichtung von Windkraftanlagen außer Acht bleiben. „Die Novellierung führt zu einer dramatischen Verschärfung der Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen. Und das ist inakzeptabel“, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.
Die beabsichtigte Neufassung des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes soll eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren festschreiben, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Das heißt, es können sowohl betriebs-, aber auch bau- und anlagenbezogene Risiken für Vögel und Fledermäuse lascher gehandhabt werden. „Die Tötung von Vögeln ist damit kein prinzipieller Hinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen“, kritisiert Professor Dr. Vahrenholt.
Die ohnehin schon große Gefahr einer Kollision von Wildtieren wie Vögeln und Fledermäusen mit den Rotoren der Windenergieanlagen wird dadurch noch größer. Diese Gesetzesänderung wird dadurch begründet, dass der Ausbau der Windenergie öffentliches Interesse sei. Dies ermöglicht es Windparkbetreibern, Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot zu erhalten.
Der rasante Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windkraft führt schon heute zu schwerwiegenden Verstößen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes (§ 44 BNatSchG). Wie dramatisch sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland zuspitzt, belegt die kürzlich veröffentlichte Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ von Dr. Klaus Richarz, die im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung entstanden ist.
Schon heute töten Windenergieanlagen rund 250.000 Fledermäuse und über 12.000 Greifvögel pro Jahr. Die Liste der gefährdeten Arten in der Studie liest sich wie das „Who is Who“ im Vogelreich. Auch der Widerstand in der Bevölkerung wächst: Eine Emnid-Umfrage vom Oktober dieses Jahres belegt: 80 Prozent der Befragten sprechen sich gegen Windkraft im Wald aus – im Osten ist die Ablehnung mit 87 Prozent besonders groß.
Während Unternehmen wie die Deutsche Bahn per Gesetz gezwungen werden, für Millionenbeträge Eidechsen umzusiedeln, eröffent der selbe Gesetzgeber jetzt dem massenweisen Töten von selten Tieren Tür und Tor. Dieses zweierlei Maß ist rein ideologisch begründet. Ein Tier, das infolge normaler wirtschaftlicher Aktivität zu Tode kommt (beispielsweise, weil ein Industriebetrieb Abwässer verunreinigt), darf sich weiterhin als Mordopfer fühlen und genießt das volle Mitgefühl des Gesetzgebers. Ein Tier, das durch Windkraftanlagen für den Zweck der “Energiewende” getötet wird, stirbt für die gute Sache. Das hat mit einer sachgerechten Gesetzgebung nichts mehr zu tun, dafür aber viel mit Ideologie. Die Art und Weise, wie dieses Gesetz an der Öffentlichkeit vorbeigeschmuggelt wurde, spricht dafür, dass die Beteiligten das auch ganz genau wissen.
Übernommen von ACHGUT hier
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