Dies ist jedoch nicht der Fall.

Falls der Europäische Rat zustimmt, würden diese Ziele auf den internationalen Verhandlungen zum Klima 2015 in Paris unter Vorbehalt versprochen werden.

In der Presseerklärung der Kommission heißt es:

Die Kommission fordert den Rat und das Europäische Parlament auf, bis Ende 2014 zuzustimmen, dass die EU eine Reduktion um 40% Anfang 2015 versprechen sollte als Teil der internationalen Verhandlungen für ein neues globales Klimaabkommen, das Ende 2015 in Paris beschlossen werden soll“ (1).

Angesichts tief greifender Uneinigkeit unter den EU-Mitgliedsstaaten gibt es erhebliche Unsicherheiten, welches Schicksal diese Vorschläge haben werden:

(i) Es ist unsicher, ob die vorgeschlagenen Ziele so stringent verfolgt werden wie derzeit verkündet.

(ii) Es gibt keine Garantie für eine finale EU-Übereinstimmung bis zum UN-Klimagipfel in Paris 2015.

(iii) Falls es nicht zu einem CO2-Emissions-Abkommen 2015 kommt, könnte das versprechen der EU nicht in Kraft gesetzt werden.

Diese Unsicherheit hat bedeutende Auswirkungen auf die Klimapolitik in UK mit der realen Option, dass die UK-Emissionsziele deutlich heruntergestuft werden im Vergleich zu den EU-Zielen. Dr. Benny Peiser erklärt die Mythen und die Realität der von der EU-Kommission versprochenen Klimaziele bis 2030.

Emissionsziele

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass die EU eine Reduktion der CO2-Emissionen um 40% bis zum Jahr 2030 vorschlagen sollte, verglichen mit dem Niveau der neunziger Jahre, und dass dies als Verhandlungsmasse der EU auf dem UN-Klimagipfel in Paris im nächsten Jahr dienen sollte. Dies wäre eine Verdoppelung der EU-Reduktionsziele von 20% bis 2020.

Um das EU-Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen, werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, ihre Treibhausgasemissionen mittels „bindender jährlicher Limits“ zu begrenzen (3). In den Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche jährliche Emissions-Kontingente, wobei einige Mitgliedsstaaten die Reduktion von Emissionen vorschreiben, während andere die Emissionen in begrenztem Umfang erhöhen dürfen (4). Die EU-Kommission kann verschiedene Strafen für die Mitgliedsländer verhängen, in denen die nationalen Ziele nicht erreicht werden (5).

Der Europäische Rat – bestehend aus den Staats- oder Regierungschefs aller EU-Mitgliedsstaaten – wird während der nächsten 12 Monate die EU-weiten Reduktionsziele bis 2030 beraten. Er wäre nur dann in der Lage, ein gesetzlich bindendes Reduktionsziel von 40% bis 2030 zu beschließen, wenn alle Mitgliedsstaaten neue, national bindende CO2-Ziele akzeptieren. Außerdem schlägt die Kommission nur vor, dass die EU ein 40%-Ziel im Rahmen der Verhandlungen in Paris einbringen sollte. Das bedeutet, dass dieses Ziel fallen gelassen wird, wenn es 2015 kein neues Abkommen gibt.

Ziele hinsichtlich der Erneuerbaren

Die Europäische Kommission hat ein EU-weites bindendes Ziel vorgeschlagen, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 27% der Energie in der EU aus Erneuerbaren stammen müssen (7). Bis 2020 lautete das Ziel lediglich 20% (8).

Unter der Direktive hinsichtlich der Erneuerbaren haben die Mitgliedsstaaten gesetzlich bindende nationale Ziele bzgl. der Energieerzeugung durch Erneuerbare bis 2020 auf den Weg gebracht. Der Startzeitpunkt der individuellen Mitgliedsstaaten für potentielle Zunahmen der Erzeugung durch Erneuerbare wurde beim Setzen der nationalen Ziele berücksichtigt (9). UK beispielsweise hat sich ein gesetzlich bindendes Ziel von 15% bis 2020 gesetzt. Gegen Mitgliedsstaaten, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die EU-Kommission Strafzahlungen und andere Sanktionen verhängen.

Keine heimischen bindenden Ziele erneuerbarer Energie wird es ab dem Jahr 2020 geben. Das wäre das erste Mal seit fast zwei Jahrzehnten, dass UK keine nationalen Ziele hinsichtlich Erneuerbarer übernehmen muss (10). Theoretisch ermöglicht dies UK, sich eher auf Schiefergas und Kernkraft zu verlassen als auf eine Ausweitung der erneuerbaren Energie (11). Ein leitender EU-Funktionär hat auch eingeräumt, dass das „bindende“ EU-weite 27%-Ziel bis 2030 in seiner jetzigen Form nicht in Kraft gesetzt werden kann. Dies liegt daran, dass es keine Möglichkeit gibt, irgendein Land zur Einhaltung eines bestimmten Niveaus Erneuerbarer zu zwingen, und die Länder würden beim Verfolgen dieser Ziele nicht bestraft werden (12).

Was passiert hinsichtlich der vorgeschlagenen Ziele als Nächstes?

Es gab massive Uneinigkeit unter den Mitgliedsstaaten hinsichtlich des Niveaus der Ziele, was sich zu einem gravierenden Hindernis entwickeln könnte, wenn der Europäische Rat über diese Ziele berät. Zum Beispiel gibt es Berichte, wonach mindestens 5 Ratsmitglieder zusammen mit vielen EU-Mitgliedsstaaten darauf gedrängt haben, niedrigere Emissionsziele um 35% anzustreben (13).

Mehr noch, Polen und andere Mitgliedsstaaten sind strikt gegen ein einheitliches EU-Ziel hinsichtlich Klima und Energie, solange es kein globales bindendes Abkommen hinsichtlich von Klimazielen gibt. Allerdings sind die Aussichten für ein solches globales Klimaabkommen während der letzten Jahre weiter gesunken, haben doch einige westliche Länder ihre Dekarbonisierungs-Bemühungen zurückgefahren, darunter Australien (14), (15), Japan (16) und Kanada. (17)

Implikationen für die UK-Klimapolitik: Das vierte Gesetz zum Kohlenstoffhaushalt & Klimaänderung

Im Jahre 2011 hat die Regierung von  UK in Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Klimaänderung 2008 seinen vierten Kohlenstoff-Haushalt beschlossen für den Zeitraum 2023 bis 2027, wobei es um ein versprochenes CO2-Emissionsziel von 50% Reduktion bis zum Jahr 2025 ging, verglichen mit dem Niveau der neunziger Jahre (18). Dieses Ziel ist deutlich ambitionierter als das EU-Ziel von 40% bis 2030, vorgeschlagen von der EU-Kommission.

Dem Klimaschutzgesetz zufolge kann die Regierung die Reduktionsziele von UK noch ändern, falls es bei den europäischen Gesetzen bedeutende Entwicklungen gibt oder eine Politik durchgeführt wird, die solche Maßnahmen erforderlich macht (19).

Die Regierung hat klargestellt, dass UK das 50%-Ziel im vierten Gesetz zum Kohlenstoffhaushalt noch revidieren könnte, wenn dies die Entwicklungen in der EU nahelegen (20). Die Unsicherheit hinsichtlich der EU-Emissionsziele kann daher dazu führen, dass dieses Gesetz moderater ausfällt und besser zu den EU-Vorgaben passt.

Link: http://www.thegwpf.org/europes-climate-targets-myth-reality/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

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