„Die meisten privaten Haushalte in Deutschland wissen nur wenig darüber, wann und wie viel Energie sie monatlich, wöchentlich oder gar täglich verbrauchen. Energieverbrauch und -kosten für Haushaltskunden werden heute seitens des Lieferanten beziehungsweise Netzbetreibers noch jährlich abgerechnet.  Damit haben Verbraucher über das Jahr gesehen nur begrenzte Möglichkeiten, ihren Energieverbrauch zu kontrollieren und effektive Maßnahmen zu dessen Senkung zu ergreifen. Dabei kann es ein Leichtes sein, den eigenen Verbrauch gezielt zu steuern, die Energiekosten zu senken und damit auch zum Klimaschutz beizutragen – und das alles von zu Hause aus!“. Keiner fragt, ob dem so ist und ob der Verbraucher, der soeben eine 20 W Energiesparlampe eingeschaltet hat, weil es zum Lesen zu dunkel war oder die Waschmaschine eingeschaltet hat, weil die Wäsche gewaschen werden soll, nun  wirklich nach jeder Stunde online erfahren möchte, wie viele kWh das nun waren und was das nun aktuell gekostet hat. 

Am Ende des Jahres werden es für einen 4 Personenhaushalt rd. 4.000 kWh sein, das sollte man wissen, in sparsamen Haushalten sind es vielleicht erfreulicherweise auch nur 3.500 kWh. Jeweils zu Kosten gemäß dem vereinbarten Tarif, also etwa zwischen 800 € und 900 € im Jahr oder im Mittel rd. 2,50 € pro Tag.

In Umsetzung der Beschlüsse von Meseberg ist das Messwesen inzwischen liberalisiert. Die Verbraucher haben die freie Wahl des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters. Ab 2010 ist der Einbau so genannter intelligenter Zähler für Neubauten und bei umfassender Gebäudesanierung vorgesehen. Im Bestand müssen Messstellenbetreiber moderne Zähler anbieten. Das die erheblich teurer sein werden als die guten alten Ferrariszähler, ist wohl unbestritten, genau will das noch keiner sagen. 

Ab Ende 2010 sind auch Tarife mit "Anreizen" zur Energieeinsparung oder zur Steuerung des Stromverbrauchs anzubieten. Dann wird dieser Datenspuckende „smart-meter“ ohnehin zwingend erforderlich sein, ob er für den Kunden einen Mehrwert bringt, ist unerheblich.

Mit dem von der vorherigen Bundesregierung geprägten Bundesumweltministerium im Rahmen der Klimaschutzinitiative finanzierten Projekt, werden unter Federführung von IZES in Zusammenarbeit mit sechs Stadtwerken bundesweit Praxistests durchgeführt. Leider werden alle Mehrkosten von der BNA wohl problemlos als betriebsnotwendig anerkannt, so dass der gebeutelte Stromkunde auch diese Mehrkosten ohne jede Nutzenstiftung wieder zu bezahlen hat. Es wird höchste Zeit, dass die Energieversorger sich wieder mehr §1 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet fühlen, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit  Elektrizität und Gas zu verwirklichen, als in Pressekonferenzen über smart-meter und smart-grid nicht erfüllbare Kostensparpotenziale zu versprechen. Immerhin ist das Attribut „preisgünstig“ an zweiter Stelle in §1 EnWG genannt. 

Prof. Dr. Helmut Alt für EIKE

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