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Leserbrief – Betr.: Argumentationshilfe in Sachen Tempo-30-Zone

     Tempo-30-Zone:  Ein Traumreich  

     Die verordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die wichtige Ausfallstraße in Berlin-Weißensee, und zwar 900m der großen Bundesstraße 2 und Autobahnzubringer, solle die Schadstoffbelastung senken helfen. 

     Hier dazu eine einfache Milchmädchen-Gegenrechnung; denn rechnen wir einmal nach und gehen – der leichteren Verständlichkeit wegen – großzügig von 60 km/h aus und lassen mit 30 km/h die Kraftfahrzeuge 900 m lang nur noch halb so schnell fahren: Dadurch verdoppelt sich dort ihre Aufenthaltsdauer, verdoppelt sich ihre Anzahl auf gleicher Strecke, also verdichtet sich der Verkehr, und halbiert sich ihr gegenseitiger Wagenabstand. Für einen Anwohner dauert es doppelt so lang, bis ein Fahrzeug vorbeigefahren ist, wenn auch die Zeit zum Durchqueren der Fahrzeugkolonne dabei nur gleichbleibt. Der Treibstoffverbrauch und auch mittlere Ausstoß der unterschiedlichen Abgaskomponenten – insbesondere unter der Mitwirkung der Dieselfahrzeuge – beginnt mit dem langsameren Fahren im Mittel markant zu steigen, um so mehr bei aufkommendem Stau. Wieviel auch immer: im Schnitt nimmt das Gemisch der belastenden Schadstoffe zu!

Weiterhin geht bei der Einfahrt meist infolge Abbremsung Energie verloren; und bei der Ausfahrt wird bei der Wiederbeschleunigung neue Energie aufgewendet und so vermehrt Schadstoff emittiert. Auch nehmen bei größerem Verkehrsaufkommen die Stillstandanteile zu. Keine Streitfrage, sondern Faktum: Zusammengenommen erhöht sich zwangsweise die Schadstoff-Immission daher eindeutig! Da wo nicht, liegt es am überproportionalen Verzicht auf die Nutzung der Tempo-30-Straße durch deren Umfahrung.  

     "Verkehrsberuhigung"? Mag zumindest so empfunden sein. Abgasminderung? Gewiss nicht; vielmehr resultiert meist das Gegenteil! – Wer also mehr Verkehr und mehr Abgase haben will, braucht nur die Tempo-30-Zonen auszuweiten. So einfach ist das. 

     Die einzuhaltenden EG-Grenzwerte sind im ozeannäheren und damit windigeren Brüssel gesetzt worden. Im kontinentaleren und daher öfter viel windstilleren Berlin hat man sie rein bürokratisch übernommen, ohne vorher die Meteorologen zu fragen oder gar mitentscheiden zu lassen. Das haben wir nun davon und sitzen in der juristischen Falle. 

    Der tiefere Grund:  Das träumerische Ökobewusstsein wittert zeitgemäß Gefahren, lässt sich unbewusst von gesundheitlichen Placebo-Effekten aktivieren und bemüht jetzt erfolgreich den paragraphengebundenen Amtsschimmel. Dazu ließ das Gericht nicht einmal eine Berufung zu (VG 11 K 132.15)! – Es ist zum Wiehern!

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Auch nach über einem Monat (Stand 09.02.1016) wurde dieser Leserbrief jedoch nicht  abgedruckt, auch nicht auszugsweise. Wie ist das nun zu deuten? Sollten die Leser mit dem doch an vorderster Stelle heraushobenen Artikel warnend mit den weiter auf sie zukommenden Einschränkungen, Zumutungen und Unbequemlichkeiten aufgeschreckt werden? Oder frohlockt die Redaktion eher mit dem ökologischen Sieg des kleinen Mannes für eine bessere Welt? Im lezteren Falle würde der Leserbrief ja ungewünscht kontraproduktiv wirken. Und das darf natürlich nicht sein (?).

Das Nichterscheinenlassen des Leserbriefes läßt zwangsläufig auf die letztgenannte redaktionelle Einstellung schließen. Sollte eventuell im letzten Moment ein "grüner" Redakteur in seinem Sinne bremsend eingegriffen haben? Das würde dann nichts anderes als eine (umwelt)politische Meinungs-Manipulation bedeuteten.

*) Walter Fett; Apl. Prof. FU Berlin; bis 1990 Dir. u. Prof. am Inst. f. Wasser-, Boden- u. Lufthygiene des Bundesgesundheitsamts Berlin

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