Robert Bradley Jr., MasterResource
Dr. Faig S. Askerov (nach eigenen Angaben ehemaliger Direktor für Regulatory Compliance und Umwelt bei BP in Aserbaidschan, Georgien und der Türkei, promovierter Petrochemiker und Dozent) hat eine Grafik und Definitionen vorgelegt, die als „Beweisstück“ gegen den Weg in die Klimaknechtschaft verwendet werden können. In einer Zeit des politischen Wandels gegen den Klimaalarmismus bzw. die erzwungene Energiewende sollten selbst Tiefenökologen in Frage stellen, ob CO₂-Ökologisierung besser ist als Wind-, Solar- und Batterieindustrialisierung.
1. Brutto-THG-Emissionen
– Definition: Die Gesamtemissionen, die von einer Einheit (z. B. einem Land, einem Unternehmen oder einer Einzelperson) erzeugt werden, ohne Berücksichtigung von Kompensations- oder Sequestrationsmaßnahmen.
– Beispiel: Eine Fabrik emittiert jährlich 100.000 Tonnen CO₂.
2. die Netto-THG-Emissionen
– Definition: Emissionen nach Berücksichtigung von Kompensationen, Kohlenstoffabbau oder Kohlenstoffbindung (z. B. Anpflanzung von Bäumen, Technologien zur Kohlenstoffbindung).
– Formel: Netto-THG-Emissionen = Brutto-Emissionen – (Kohlenstoff-Ausgleich + Kohlenstoff-Bindung)
– Beispiel: Wenn die gleiche Fabrik in die Wiederaufforstung investiert, die 20.000 Tonnen CO₂ absorbiert, betragen ihre Nettoemissionen 80.000 Tonnen.
3. Kohlenstoff-Neutralität
– Definition: Erreichen eines Gleichgewichts zwischen erzeugten und aus der Atmosphäre entfernten Emissionen durch Kompensationen. Dies bedeutet nicht, dass die Emissionen eliminiert werden müssen, sondern dass die verbleibenden Emissionen ausgeglichen werden müssen.
– Erreicht durch: Investitionen in erneuerbare Energien, Kauf von Emissionsgutschriften oder Kompensationen
– Beispiel: Ein Unternehmen stößt 10.000 Tonnen CO₂ aus, kauft aber Emissionsgutschriften aus Projekten, welche die gleiche Menge absorbieren, so dass es klimaneutral ist.
4. Netto-Null-Emissionen
– Definition: Bezieht sich auf die größtmögliche Reduzierung von Emissionen und die Verwendung von Kompensationen oder die Beseitigung von unvermeidbaren Emissionen. Der Schwerpunkt liegt eher auf der Beseitigung von Emissionen im Vorfeld als auf dem Einsatz von Kompensationsmaßnahmen.
– Grundprinzipien: Langfristige, dauerhafte Reduzierungen haben Vorrang. Etwaige Restemissionen müssen durch direkte Beseitigung (z. B. durch Kohlenstoffabscheidung und -speicherung) ausgeglichen werden.
– Beispiel: Ein Unternehmen gestaltet seine Betriebsabläufe so um, dass die Emissionen um 95 % gesenkt werden, und entfernt die verbleibenden 5 % durch Sequestrierung.
5. Null Emissionen
– Definition: Das Erreichen von keinerlei Emissionen aus einer Tätigkeit, einem Produkt oder einem Prozess, ohne sich auf irgendeine Form des Ausgleichs zu verlassen. Dies ist für die meisten Branchen eine technische Herausforderung.
– Beispiel: Ein Elektrofahrzeug, das während seines gesamten Lebenszyklus‘ ausschließlich erneuerbare Energien nutzt, könnte als Null-Emissions-Fahrzeug betrachtet werden.
6. Wissenschaftlich begründete Ziele
– Definition: Reduktionsziele, die auf das Ziel des Pariser Abkommens abgestimmt sind, die globale Erwärmung auf 1,5°C oder 2°C zu begrenzen. Unternehmen oder Regierungen verpflichten sich zu einem Pfad, der Meilensteine für die Reduzierung von Treibhausgasen enthält.
– Beispiel: Ein Unternehmen könnte sich zum Ziel setzen, die Emissionen bis 2030 um 50 % zu senken und bis 2050 eine Netto-Null-Emission zu erreichen.
7. Bereiche des Treibhausgasprotokolls (1, 2 und 3)
– Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen (z. B. Brennstoffverbrennung vor Ort).
– Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekauftem Strom, Wärme oder Dampf.
– Scope 3: Indirekte Emissionen aus der Lieferkette und der Produktnutzung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese verschiedenen Ansätze zur Berechnung von Treibhausgasemissionen unterschiedliche Ambitionen und Strategien widerspiegeln. Während Kohlenstoffneutralität durch Kompensationen erreicht werden kann, liegt der Schwerpunkt bei Netto-Null eher auf der direkten Beseitigung von Emissionen, wobei nur in begrenztem Umfang auf Kompensationen für unvermeidbare Emissionen zurückgegriffen wird. Null Emissionen ist das strengste Ziel, das darauf abzielt, überhaupt keine Emissionen zu erzeugen.
Link: https://wattsupwiththat.com/2024/11/10/the-climate-road-to-serfdom-in-one-graph/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Einige wichtige CO2-Regelungen fehlen noch: Jeder bekommt sein persönliches CO2-Kontingent, das er ausatmen darf bzw. mit Flugkilometern verrechnen muss. 1000 Flugkilometer bedeuten 1 Jahr Atemstillstand. Das muss uns das „Weltklima“ wert sein! Dasselbe gilt für die Alternativen Atmen oder Heizen. PKW-Kilometer werden durch eine gleich große Anzahl an Lastenfahrrad-Kilometern erworben. Und jeder bekommt, nach existierenden Vorbildern, seinen Stadtbezirk zugewiesen, maximal 1 ha, zwecks CO2-Einsparung. Den er nur in Ausnahmefällen (Tod eines nahen Verwandten) verlassen darf. Wir werden alle glücklich sein – Al Gore, Schwab und Merkel garantieren es.
Ich würde eine direkte Zielvorgabe begrüßen.
Das Ziel, die globale Temperaturerhöhung ist auf unter z.B. 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Jede Einheit (Land, Unternehmen, Person) bekommt seine direkte Zielvorgabe, z.B. Deutschlands Zielvorgabe ist die Verhinderung von mehr als 0,03 Grad Celsius globale Temperaturerhöhung (2%).
Mein persönliches Anteil davon wäre die Verhinderung von mehr als etwa 3,6 x 10 hoch minus 10 Grad Celsius. Ich denke, ich schaffe das.
Insgesamt darf dann der Deutsche Wetterdienst überwachen und die Ergebnisse melden.
Da ein Ziel ohne Sanktionen nicht erreichbar ist, schlage ich folgende Strafe vor. Wer sein persönliches Ziel nicht erreicht wird bestraft mit dem 3-fachen seiner persönlichen Zielvorgabe, um diese Temperatur muss er sodann seine häusliche Heizung für 5 strenge Winter drosseln, hart aber fair.
Dies könnte per Nachtrag im GEG noch verankert werden. Der Schornsteinfeger überwacht und meldet.
Sodann sollte die CO2-Abgabe durch eine Wohnungstemperatur-Abgabe ersetzt werden.
Insgesamt umgingen wir damit das Risiko eines Irrtums nämlich, dass CO2 gar nicht die Temperatur treibt.
Und vorallem wären die Steuereinnahmen dauerhafter gesichert, denn für den Fall, dass niemand mehr CO2-ausstößt ist die CO2-Abgabe irgend wann bei Null Euro.
Das wird bei direkter Wohnungstemperaturbesteuuerung niemals passieren, wer erfriert schon freiwilig, oder?
Ohne mich, bitte!
Frage: Wer misst das wie? Diese 1,5 Grad Kelvin Temperaturerhöhung. Die globale Durchschnittstemperatur. Lachhaft!
Genau!