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Dagmar Jestrzemski (Red. PAZ)*

Wegen unzumutbarer Geräusch-Emissionen :

Frankreich stellt Weiterbetrieb von Windparks in Frage

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Überraschend hat Frankreichs Staatsrat am 8. März einer Klage des Umweltschutz-Dachverbands „Fédération Environnement Durable“ (FED) stattgegeben. Der Verband hatte moniert, dass die Umweltprüfung für terrestrische Windparks gegen geltende Gesetze verstoße und Bürger durch die Geräuschemissionen von Windkraftanlagen unzumutbar belästigt würden.

Der Klage des FED hatten sich 15 regionale Umweltschutzverbände und Anti-Windkraft-Initiativen angeschlossen. Mit seinem Beschluss hat Frankreichs höchstrichterliche Instanz die amtlichen Erlasse bezüglich der Lärmschutzprotokolle für Windparks an Land für unzureichend und gesetzeswidrig erklärt. Sämtliche Genehmigungen für bereits bestehende Windkraftanlagen wurden infolgedessen annulliert.

In einer internationalen Presseerklärung gab der FED hocherfreut die Entscheidung des Staatsrats bekannt. Die Entscheidung wird als richtungweisend für die Energiepolitik Frankreichs aufgefasst. Die Konsequenzen für bestehende und in Planung befindliche Windparks an Land sind derzeit noch nicht abzusehen. Sie betreffen auch Fragen zur Wirtschaftlichkeit vorhandener Windparks auf Grundlage neuer Vorschriften.

Möglicherweise soll die im Nachbarland extrem unbeliebte Windenergie an Land stark zurückgefahren werden. Das Urteil wirft auch ein Licht auf die tiefe Kluft zwischen Deutschland und Frankreich hinsichtlich der Bürgerrechte und des Umweltschutzes. Diese Rechte wurden zuletzt in Deutschland im Zuge des Ausbaus der Windenergie in jedem Jahr, mit jeder Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), weiter beschnitten. Stattdessen wurden die Rechte der Windkraft-Investoren und -Unternehmen gestärkt, desgleichen die Rechte der Gemeinden und Landkreise. Diese dürfen die Geldangebote der Windkraft-Investoren als „Preis“ für die Genehmigung zum Bau neuer Windparks annehmen, selbst wenn eine Mehrheit der Einwohnerschaft diese Vorhaben strikt ablehnt.

Bedenklich ist, dass Deutschlands Leitmedien den aufsehenerregenden Urteilsspruch ignorieren. Hierzulande hätte eine derartige Klage keine Chance, auch weil sich der Umweltverband NABU immer seltener auf die Seite der Bürger stellt, selbst wenn es um den Schutz der Wälder und intakter Ökosysteme geht.

Lediglich das Portal „de.dayfr.com“ informierte über das Urteil des französischen Staatsrats und verwies auf die Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich hinsichtlich der Bürgerrechte: „Insgesamt beobachten wir ein staatliches Bewusstsein für die Windverschmutzung. Ganz klar: Diese Entscheidung des Staatsrates ist ein Rückschlag für die Windenergielobby! ‚Mit seiner Entscheidung machte der Staatsrat das von Windenergieunternehmern selbst entwickelte Protokoll zur Messung der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen überflüssig‘, erklärt Fabien Bouglé, führende Persönlichkeit der Gegner der Entwicklung dieser Energie. Mit anderen Worten: Anwohner, die Opfer der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen sind, verfügen (in Frankreich) über ein besseres gesetzgeberisches Arsenal, um sich vor dem Staat Gehör zu verschaffen.“

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  22. März 2024, S.7; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie der Autorin Dagmar Jestrzemski   für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

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