von AR Göhring

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder versuchen mit aller Gewalt, vom russischen Gas unabhängig zu werden, in dem sie große Teile des Landes mit Windkraftanlagen füllen – ungeachtet der Tatsache, daß sie bei (häufiger) Dunkelflaute nicht liefern können. Brandenburg verabschiedete gerade ein neues Gesetz, um noch mehr Baufläche bereitstellen zu können.

In der Hauptstadt Potsdam oder im reichen (d.h. meist grünwählenden) Speckgürtel Berlins werden eher keine Windräder aufgestellt – dafür rücken sie nun immer näher an die Wohnhäuser der vielen kleinen Orte im überwiegend ländlichen Bundesland mit seiner schönen Natur. Die Volksinitiative Brandenburg wendet sich wie viele andere dagegen und informiert über die neuesten (Fehl-) Entwicklungen.

Der Landtag in Potsdam verabschiedete nun in 2. Lesung den Gesetzentwurf zur Umsetzung des „Windenergieflächenbedarfsgesetzes“.

Zitat aus der Stellungnahme BVB/Freie Wähler zum Gesetzesvorhaben und den Mindestabständen:

Mindestabstände zwischen Wohnbauten und Windenergieanlagen sollen nach dem Willen des Bundesgesetzgebers bis zu einer vollständigen Dekarbonisierung der Energiegewinnung nicht mehr festgelegt werden dürfen.
Diese Aussetzung der Schutzvorschriften für Anwohner vor Lärm und Schlagschattenbelästigung bedarf einer verfassungsrechtlich einwandfreien Rechtfertigung und setzt die Schutzrechte der Anwohner weit übersteigende und zwingende, der Allgemeinheit dienende Gründe voraus.


Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, daß jede der fünf regionalen Planungsgemeinschaften im Land 1,8 Prozent der Fläche bis spätestens Ende 2027 und 2,2 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergienutzung ausweist. Klingt wenig – aber durch Anfahrtschneisen etc. wird etwa das Fünf- bis Zehnfache benötigt.

Die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Grünen betonen den hohen Stellenwert der Windenergie in Brandenburg und wollen auch den Ausbau von Netz- und Speicherkapazitäten vorantreiben..

..meldet der RBB. Hier können Sie auch die reden der Parteienvertreter anschauen.

Die AfD lehnt das Gesetz mit dem Hinweis auf eine immer größere Flächenversiegelung und die Nutzung von „sicherer und sauberer Kernenergie“ ab. Die Linke stellt einen Entschließungsantrag, der Fragen der Akzeptanz und einen Ausgleich für die Kommunen in den Blick nimmt. BVB/Freie Wähler lehnen den Gesetzentwurf ab. In ihrem Änderungsantrag verlangen sie, den Windenergieausbau auf das unbedingt nötige Maß zu begrenzen.

Im Klartext? Die Volksinitiative Brandenburg klärt auf:

Der Entwurf des Raumordnungsgesetzes regelt die Digitalisierung der Beteiligungsverfahren, Erleichterungen im Zielabweichungsverfahren und Beschleunigung durch Wegfall relevanter Umweltprüfungen.

Es müssen keine umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) mehr durchgeführt werden, wenn die beantragte Windturbine in einem ausgewiesenen Winderengiegebiet steht. Diese Windenergiegebiet werden i.d.R. über Regionalpläne festgelegt, wo aber nur noch eine vereinfachte Strategische Umweltprüfung (SUP), nennt sich jetzt Raumverträglichkeistprüfung, erfolgt. Dies Prüfung muß innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Eine Prüfung vorhandener geschützter Arten ist in sechs Monaten gar nicht möglich. Viele alte Regeionalpläne und bestehende Anlagen wurden kaum einer Umweltprüfung unterzogen. Wird eine geschützte Art im Plangebiet festgestellt, so führt das nicht etwa zu einer Ablehnung des Bauantrages, sondern die Behörde kann zumutbare Schutzmaßnahmen anordnen. Erfolgt dies nicht, so kann sich der Investor frei kaufen und zahlt entsprechend Ersatzgeld. Man weiß auch, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt und baut dementsprechend gleich die Bedingung ein – „Gilt erst, wenn ein verbindlicher Rechtsakt der Europäischen Union in Kraft tritt“.

Letztendlich sollen speziell für Windkraft geeignete „go-to-areas“ – Gebiete definiert werden, in denen keine UVP und Artenschutzprüfung mehr getätigt werden. Dafür erfolgen dann Zahlungen in Artenhilfsprogrammen!

Somit setzt sich die Fehlentwicklung, die auch schon 2014 erkannt wurde, fort. ->Link

Unsere Forderung: Stopp des weiteren Windkraft-Zubaus!
Für den Schutz von Natur, Landschaft, Mensch und Lebensraum!

 


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