Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke

Ostdeutsche älterer Jahrgänge erinnern sich noch an die staatliche Planungskommission SPK der DDR. Zu dieser Institution schreibt Wikipedia (hier): „Die Staatliche Plankommission war ein zentrales staatliches Organ des Ministerrates der DDR für die gesamtstaatliche Planung und Entwicklung der Volkswirtschaft und für die Kontrolle der Durchführung der Planaufgaben. Sie war in der Zentralverwaltungswirtschaft der DDR zuständig für die Koordinierung, Ausarbeitung und Kontrolle der mittelfristigen Perspektivpläne (Fünfjahrplan) und der daraus abgeleiteten jährlichen Volkswirtschaftspläne“.

Liebe Leserin und lieber Leser, Sie werden nun sicher denken, die SPK des ehemaligen deutschen DDR-Kommunismus sei Geschichte. Falls Sie sich in solchen Illusionen wiegen, sollten Sie besser weiterlesen, auch wenn es Ihnen vermutlich nicht gefallen wird.

Was geht also vor in unserem Land? Das Abschalten gesicherter Kraftwerksleistung aus Kohle und Uran geht ohne Besinnung der aktuellen deutschen Politik konsequent weiter. Infolge der stetig zunehmenden fluktuierenden Energien aus Wind und Sonne und des gleichzeitig gesetzlich erzwungenen Verschwindens von Kohle- und Kernkraftwerken werden netzstabilisierende Maßnahmen der Übertragungsnetz-Betreiber immer mehr zur Überlebenspflicht. Der Gesetzgeber hat sie dazu im Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet (hier, hier). Im Sinne dieser Verpflichtung führt die Bundesnetzagentur für unterschiedliche Zeiträume jährlich Systemanalysen durch. Damit soll geklärt werden, ob zusätzliche Kraftwerkskapazitäten notwendig sind, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsmarktes aufrecht zu erhalten. Klingt zwar etwas unlogisch, wenn Kraftwerke gleichzeitig stillgelegt werden, aber SPK sind nun einmal nicht logisch.

Stillegung von versorgungssicheren Grundlastkraftwerken auf der einen sowie erzwungene Stromeinspeisung aus fluktuierenden und zudem unwirtschaftlichen Windmühlen und Photovoltaikanlagen auf der anderen Seite sind das absolute Gegenteil, um marktgerecht, kostengünstig und versorgungssicher Industrie und die private Verbraucher mit Strom versorgen zu können. Betrachten wir zuerst das Wichtigste, die Kosten! Die Kosten der Übertragungsnetz-Betreiber für die Vergütung der Kraftwerksbetreiber bei Kraftwerksstillegungen können nach entsprechender Bestimmung der Bundesnetzagentur als „verfahrensregulierte Kosten“ über die Netzentgelte auf die Kunden abgewälzt werden.

Dabei wird unterschieden, ob sich die zur Stillegung vorgesehenen Kraftwerke im Inland befinden („inländische Netzreserve“) oder ob es sich um ausländische, frei am Markt agierende Kraftwerke handelt. Letztere bekommen Marktpreise erstattet, erstere dagegen ihre Opportunitätskosten, zu deren Ermittlung die Bundesnetzagentur Hinweise veröffentlicht hat (hier). Wie bei allen kommunistischen Monstern bedarf es viel Geduld und einer gewissen juristischen Neigung, um die erwähnten Quellen lesend ohne Probleme verdauen zu können.

Die SPK unserer Energiewende erinnert zudem an die sogenannten „Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten“, welche den „Hoflieferanten“ der öffentlichen Hand (Beispiel Rüstungsindustrie) gemäß guter Tradition ein sorgenfreies und auskömmliches Erwerbsleben garantieren. Monopole nennt man so etwas und verortet es gewöhnlich im Kapitalismus. Hier bei der „Energiewende“ gehört es umgekehrt zum Kommunismus. Um dem Leser die technischen Raffinessen und Details des Monopols zu ersparen, seien im Folgenden nur die wichtigsten Schritte und Stufen veranschaulicht, die sich zwangsweise aus der aktuellen Energiewende-SPK der Bundesrepublik ergeben:

  1. Zuerst streichen die Kraftwerksbetreiber für Kraftwerksstillegung eine Entschädigung ein, schließlich geht es um „Klimaschutz“. Böse Zungen sagen dazu trocken, es sei in Wirklichkeit Betreiberschutz vor dem rauhen Wind des Wettbewerbs.
  2. Durch Kapazitätsverknappung von Strom infolge Stillegungen werden auskömmliche Marktpreise für die noch übrigen Kraftwerke garantiert.
  3. Das geht aber technisch nicht endlos so weiter, wenn bei bedecktem Himmel und Windstille keine Vollversorgung mehr möglich ist. Man läßt in diesen Fällen das eigentlich „stillgelegte“ Kraftwerk von der Bundesnetzagentur und vom Übertragungsnetz-Betreiber gemäß § 13b ff. EnWG für systemrelevant erklären und darf jetzt nochmals kassieren. Dies sogar zu „Selbstkostenpreisen“, die der freie Markt nicht hergibt. Das ist fast so schön wie bei den fluktuierenden EEG-Anlagen. Dort sind es nicht „Selbstkostenpreise“ sondern, etwas offener ausgedrückt, „Gewinnzuschläge“.
  4. Das Spiel kann durch den Zubau von immer mehr Windmühlen und Photovoltaik beliebig fortgesetzt werden, zumindest solange, wie noch fossile Kraftwerke existieren. Durch fortwährenden Zubau von Wind- und Sonnenstrom entstehen neue rechnerische Erzeugungsüberhänge von (unbrauchbarem) Flatterstrom, dann setzt folgerichtig die nächste Stillegungsrunde von Kohle- und Kernkraftwerken ein und so fort.

Das Ganze ist letztlich ein Kartell aus Politik und Unternehmen zur Ausbeutung der Verbraucher. Die früheren Anhänger des staatmonopolistischen Kapitalismus (Stamokap) würden das heute wohl als Klimaschutz und Energiewende bezeichnen, mit Sicherheit bezeichnet aber die Lobby der Energiewendeprofiteure ihr „rent-seeking-paradise“ so und insbesondere der profitierende „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“, kurz BDEW. Der Wirtschaftsdienst, eine Zeitung für die Wirtschaftspolitik, spricht allerdings etwas nüchterner von „Realitätsillusion der deutschen Klimapolitik“ in seiner Ausgabe 100. Jahrgang, 2020, Heft 9, S. 701-706 (hier). Der Bundesrechnungshof stellt fest, das jetzige Energiepreissystem trage mit seinen Entgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen absehbar zu immer höheren Strompreisen bei (hier).

Nach Schilderung all dieser volks- und unternehmenswirtschaftlichen Schräglagen und politischen Dummheiten kann nun aber wenigstens der um Leben und Gesundheit besorgte Verbraucher aufatmen. Der fürchtet nämlich angesichts immer mehr Flatterstroms aus Erneuerbaren zu Recht einen langanhaltenden Blackout. Unser grün-roter Nanny-Staat, unterstützt von den Brüsseler EU-Kommunisten, sorgt aber bereits gründlich gegen diese reale Gefahr vor: Gesetzliche Grundlagen sind bereits vorhanden oder werden weiter verschärft werden, die jedem Haushalt den Einbau eines sog. smart meters zwingend vorschreiben. Diese Dinger melden in regelmäßigen Zeitabständen (alle Viertelstunde beispielsweise) den Stromverbrauch des betreffenden Haushalts oder Industrieunternehmens an die Übertragungsnetz-Betreiber oder eine andere entsprechende Behörde. Aber wozu soll das gut sein?

Ganz einfach liebe Leserin und lieber Leser. Gibt es in kalten Wintern mit Flaute, bedecktem Himmel und vielleicht -25 °C Kälte zu wenig Strom, wird einfach der Stromverbrauch von Industrie und Ihres Haushalts gedrosselt. Sie dürfen dann die ihre Wäsche allenfalls noch nachts um 3 Uhr in der Waschmaschine laufen lassen. Ihre Elektroheizung ist dann auch nicht mehr fit, und es wird kalt im Haus. Aber bitteschön, so etwas fürchten nur Warmduscher, und zu denen wollen Sie doch nicht gehören! Polen braucht schließlich, bei noch mehr Kälte als bei uns, seinen eigenen Kohlestrom und unsere französischen Nachbarn ihren Strom aus Kernenergie (nebenbei: bitte nicht Atomenergie, das ist Energie aus der Atomhülle, also die Energie aus den bösen Fossilen). Glauben Sie übrigens bloß nicht, die Zeiten solch tiefer Wintertemperaturen seien durch zu viel CO2 in der Luft längst vorbei! Ist wie mit Überschwemmungen und Dürren, alles kommt wieder.

Wir werden also wieder die schönen DDR-Zeiten von Strommangelwirtschaft kennen lernen, wenn draußen Windmühlen zugefroren und die Photovoltaikplatten vor lauter Eisbedeckung blind geworden sind. Man rückt dann enger zusammen, ganz wörtlich. Hat doch auch was für sich. Mit der Fortbewegung über längere Strecken wird es leider nichts, denn tiefe Temperaturen bekommen der Batterie ihres E-Auto schlecht, und außerdem wird bei Stromsperren der ohnehin schon zu lange Ladevorgang noch länger. Überall ist Geduld gefragt und wird zur neuen Tugend.

Also bitte nicht jammern! Sie haben es so gewollt und die Partei der Energiewende-SPK mit ihrer führenden Dame im neuen bundesrepublikanischen Kommunismus selber gewählt. Viel Alternativen gab es zugegebenermaßen ja nicht. Daher freuen Sie sich besser aus ganzem Herzen!

Anmerkung des Autors: viele der hier geschilderten wirtschaftlichen und gesetzlichen Details der neuen Energiewende-SPK verdanke ich der Mitteilung eines fachkundigen Bekannten, der nicht namentlich genannt werden möchte. Ihm danke ich an dieser Stelle ganz herzlich.

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