Auch wenn sie es noch nicht auf die ersten Seiten der Tageszeitungen oder in die Ab­endnachrichten des Fernsehens bringen, sind doch die Folgen der völlig unbedachten hek­tischen und dabei rechtswidrigen Energie­wende mehr und mehr zu sehen. Ein schö­nes Beispiel bietet das grün-schwarz regierte Bundesland Baden-Württemberg. Als Morgengabe für das neue Jahr an die Landesregierung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu Mannheim für Recht erklärt, dass der Bau zweier Windparks eingestellt werden muss.

Verheerende Begründung

Zur Begründung führt das Gericht an, dass wahrscheinlich sämtliche Genehmigungen für die Windräder des Landes rechtswidrig zustande gekommen sind. Wenn sich das Bauverbot zunächst nur auf die Anlagen „Blumberg“ und „Länge“ erstreckt, so sind doch grundsätzlich alle Windräder betroffen. Denn das Gericht mahnt an, dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Landesregierung zu den Genehmigungs­verfahren und im Besonderen zur Beteili­gung der Öffentlichkeit bei der Willensbil­dung im Wesentlichen alle gegen das Gesetz verstoßen. Diese Feststellung des Zehnten Senats des VGH ist viel grundsätzlicher und führt viel weiter als das Bauverbot für jene zwei Anlagen.

Folgen über das Bundesland hinaus

Der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungs­recht Rico Faller fasst zusammen: „Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlich­keits­beteiligung hätte erfolgen müssen… Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechts­widrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde nicht im richtigen Genehmigungs­verfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.“

Das kommt einem technischen Knockout für die Landesregierung gleich. Umso aufmerk­samer wird man im Nachbarbundesland Bayern diesen Vorgang beobachten, wo CSU-Ministerpräsident Markus Söder angekündigt hat, in den Staatsforsten würden 100 Windräder entstehen. Auch wenn man in München nicht alle juristisch-handwerklichen Fehler wiederho­len muss, die in Stuttgart gemacht wurden, so wird sich doch auch an der Isar das Gefühl breitmachen, man bewege sich mit dem Vorhaben „Windrad gegen Wald“ auf sehr dünnem Eis.

Dass ein Ereignis wie dieses höchstrich­terliche Urteil immer zur Un­zeit eintritt, ist für den grünen Ministerprä­sidenten Winfried Kretsch­mann und seine Regierung ein schwacher Trost, denn es kommt noch schlimmer und abermals selbstverschuldet. Mit dem Jah­reswechsel nämlich wurde auch der zweite Block des Kernkraftwerkes Philippsburg II abgeschaltet. Dieses aber lieferte zusammen mit dem vorerst verbleibenden Kernkraft­werk Neckarwestheim II rund 30 Prozent des ganzen Stroms für Baden-Württemberg. Jetzt fällt davon die Hälfte weg, das heißt, 15 Prozent des Gesamtaufkommens.

Ausland springt nicht immer ein

Mit einer für einen Grünen seltenen Klarheit des Denkens stellt Umweltminister Franz Untersteller fest: „Das müssen wir erset­zen!“ Wie wahr! Nur: Wie soll das gesche­hen? Eine Windanlage liefert pro bean­spruch­tem Quadratmeter Fläche etwas über 40 Energieeinheiten Strom, ein Kernkraftwerk weit über 300 000. Da wird es schwierig, mit ein paar Windmühlen die Lücke zu schließen, selbst wenn man dazu eine ordentliche Bau­genehmigung hätte.

Im vergangenen Jahr mussten in Deutschland bereits wiederholt Aluminiumwerke vorü­ber­gehend abgeschaltet werden. Sie brau­chen so viel Strom, dass die Versorgung ins­gesamt in Gefahr geraten war. Auch der Rückgriff auf Strom aus dem Ausland bietet keine Sicherheit. Auch in Frankreich wird der Strom immer häufiger knapp.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung; 17. Januar 2020, S.4; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie dem Autor  Florian Stumfall  für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/

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