Der Umweltschutzverband BUND hat gerade mit einen Eilantrag und einer Klage vor dem OVG Münster die Rodung im Hambacher Forst gestoppt. Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermausvorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine „vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen“ würden, teilte das Gericht mit. RWE muss nun warten, bis über die Klage des BUND entschieden ist. Das Verfahren kann zwei bis drei Jahre andauern.
Weiterhin genehmigte das VG Achen trotz Sicherheitsbedenken der Polizei eine Großdemo am Hambacher Forst. Es wird heute mit 20.000 Demonstranten am und im Hambacher Forst gerechnet.
Der BUND und die Klimaaktivisten im Hambacher Forst zeigen sich darüber hoch erfreut. Die Bechsteinfledermaus hatte der BUND nicht zum ersten Mal vorgeschoben. Mit dem Schutz der Bechsteinfledermaus begründete der BUND bereits seine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Verlegung der A4 im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau Hambach, die jedoch am 13. Mai 2009 abgewiesen wurde. Gleiches versuchte der BUND beim Lückenschluss der A33 zwischen dem Autobahnkreuz Bielefeld und Borgholzhausen, doch auch in diesem Fall wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage ab. Nun versucht es der BUND erneut mit der Bechsteinfledermaus beim Hambacher Forst.
In Hambach befindet sich eine von zwei Kinderstuben dieser Art. Eine im Hambacher Wald und eine andere unweit entfernt in der randlich des Tagebaus gelegenen Steinheide. In Deutschland befindet sich ein Viertel der bekannten Vorkommen dieser Art. Dabei sind die Mittelgebirgsregionen die Kerngebiete der mitteleuropäischen Bestände. Größere, stabile Vorkommen der Bechsteinfledermäuse finden sich vor allem in Nordbayern, Baden-Württemberg und Hessen.
Bechsteinfledermäuse sind sehr standorttreu und leben in alten, baumhöhlenreichen Laubmischwäldern. Im Steckbrief zur Beschsteinfledermaus findet sich, Kolonien der Bechsteinfledermaus (mit ca. 20 Individuen) benötigen zusammenhängende Waldkomplexe in einer Mindestgröße von 250-300 ha als Jagdhabitat. Nach den Rodungen sind allerdings nur noch 200 ha vom Hambacher Forst verblieben. Die Fläche reicht also heute schon nicht mehr aus, um das Überleben einer stabilen Bechsteinpopulation mit 20 Individuen sicher zu stellen. Die Paarungszeit der Bechsteinfledermaus erstreckt sich über den Herbst, den Zeitraum kurz vor dem Umzug in die Winterquartiere. Aktuell befinden wir uns in der Paarungszeit der Bechsteinfledermäuse.
20.000 sog. Umweltschützer ziehen heute an und in den Hambacher Forst, um dort Krawall und Remmi Demmi gegen RWE zu machen. 1.000 Aktivisten kommen somit auf jede Bechsteinfledermaus im Hambacher Forst.
Akustische Reize können auf unterschiedliche Weise zu Beeinträchtigungen von Fledermäusen führen.
A: Störung im Bereich der Quartiere
Fledermäuse sind in ihren Quartieren empfindlich gegenüber Störungen, die auch aus akustischen Reizen resultieren können, zumal diese häufig kumulativ mit anderen störenden Wirkfaktoren verbunden und von diesen ursächlich nicht immer eindeutig zu unterscheiden sind. Konsequenzen von akustischen Störungen in Quartieren können die Aufgabe der Quartiere oder Abwanderung bzw. Vergrämung eines hohen Anteils an Individuen und somit Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-)Bestände sein.
B: Störung im Bereich der Nahrungshabitate
Fledermäuse orientieren sich im Flug und bei der Beutesuche insbesondere aktiv akustisch mittels Echoortung. Bei einzelnen Arten (insbesondere Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Braunes und Graues Langohr) spielt daneben aber auch eine passiv akustische Orientierung eine Rolle, d. h., sie nutzen die Geräusche der Beutetiere, um diese zu finden. Durch z. B. verkehrsbedingte Verlärmung der Jagdhabitate können diese Beutetiergeräusche teilweise „maskiert“ werden. Dadurch kann der Jagderfolg dieser Arten in trassennahen Jagdhabitaten reduziert werden.
So wie wir es von Waldgeistern kennen, leben Bechsteinfledermäuse im Verborgenen: Es muss schon unter dem Blätterdach des Waldes stockfinster sein, bevor Bechsteinfledermäuse aus ihren Tagesschlafquartieren zur nächtlichen Insektenjagd ausfliegen. Nun aber vagabundieren dort 20.000 sog. Umweltschützer umher. Und das ausgerechnet zur Paarungszeit der Bechsteinfledermaus, die das Überleben der Population sicherstellt. Man fragt sich, wissen diese 20.000 sog. Umweltschützer eigentlich, dass jetzt Paarungszeit ist und Bechsteinfledermäuse keinen Lärm vertragen, oder ist es ihnen einfach egal?
Zweites wird wahrscheinlich der Fall sein. Am Ende geht es dem BUND, gibt Dirk Jansen zu (Geschäftsleiter Umwelt- und Naturschutzpolitik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BUND NRW), nämlich auch gar nicht in erster Linie um die Bechsteinfledermaus. „Entscheidend sind für uns die Menschen, die Menschen in Buir und Niederzier, für die wir einen Schutz vor unzumutbaren Belastungen erreichen wollen. Dazu nutzen wir die Bechsteinfledermaus.”
Naturschutzverbände als Ökostromanbieter
BUND, NABU oder Greenpeace geben sich als Schützer der Natur und Umwelt aus, sind aber auch gleichzeitig Ökostromanbieter und eng mit der Windenergiewirtschaft verbandelt. Sie versuchen der Öffentlichkeit seit Jahren einzureden, Windkraftwerke trügen zum „Klimaschutz“ bei, hätten also irgendwelche Auswirkungen auf das „Klima“. Das ist ausgemachter ideologisch motivierter Unsinn. Durch Windkraftanlagen wurde in Deutschland bisher kein Gramm CO2 eingespart, da die Speicher für Flauten fehlen und so Schattenkraftwerke/ Kohlekraftwerke im Hintergrund durchlaufen.
Die Machenschaften des BUND: Der BUND zieht Klage für 820.000 Euro zurück
Der BUND klagt vor allem, wenn es sich für ihn lohnt. So auch 2003. Der BUND-Niedersachsen hatte 2003 gegen die Errichtung der Windparks Nordergründe geklagt. Erhielt dann aber 20 Prozent der gesetzlich vorgesehen Naturschutz-Ersatzzahlungen für die Rücknahme seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg gegen diesen Windpark, nur wenige hundert Meter vom Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, EU-Vogelschutzgebiet und „Weltnaturerbe“ entfernt. Das sind satte 820.000 Euro für die „Stiftung Naturlandschaft“ des BUND. Die Zahlung wurde nach einer Vereinbarung mit der Niedersächsischen Staatskanzlei und dem WWF im März 2011 unterzeichnet, die für den BUND abgezweigten Mittel standen eigentlich dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu. Die Windkraftmonster im Wattenmeer sollen „an zehn Tagen im Jahr“ abgeschaltet werden; ein Feigenblatt: Der Vogelzug beginnt alljähtlich mit dem Ende der Brutzeit im Juli und geht bis in den November-Dezember.
Waldschlag für Windkraftanlagen
Auch wenn Wald dem Klimaschutz zu Opfer fällt, geschieht das unter Billigung der Umweltaktivisten und vieler Umweltverbände. Nach Angaben der Deutschen Wildtierstiftung hat sich die Anzahl der Windenergieanlagen im Wald innerhalb Deutschlands seit 2010 versiebenfacht. Alleine zwischen 2010 und 2015 wurden nach einer Statistik der Stiftung 859 Anlagen im Wald errichtet. Den bisher stärksten Zubau gab es dann 2016 mit 387 Neuanlagen. Dies bestätigt auch die Fachagentur Windenergie an Land. Nach einem Bericht der Märkischen Allgemeinen wurden für 2017 allein in Brandenburgs Wäldern 293 neue Anlagen geplant. „Es ist davon auszugehen, dass durchschnittlich 0,5 Hektar Wald pro Anlage dauerhaft in Anspruch genommen und damit ausgeglichen werden muss“, heißt es überschlägig von Seiten des Umweltministeriums. Ganz grob geschätzt dürften seit 2010 demnach über 750 Hektar Wald für Windkraftanlagen abgeholzt worden sein.
Vermüllung des Hambacher Forstes durch Umweltaktisiten
Was man schätzt und für erhaltenswert und schützenswert befindet, sollte man eigentlich pfleglich behandeln. Die Umweltaktivisten leben aber seit sechs Jahren in Plastikmüll und vermüllen den Hambacher Forst mit Plastikmüll. Kubikmeter an Plastikmüll wurden von RWE aus den Hambacher Forst entfernt und abtransportiert. So sieht Klimaschutz heute aus. Die Bechsteinfledermaus wird es freuen. Ja wenn sie überhaupt noch da ist?
Der Beitrag erschien zuerst bei ScienceSceptical hier
Ich war dort auf der Demo, für mich nur ein Katzensprung entfernt. Mittel- und Oberklasse-Kfzs, Dieselstinker und Uraltbullys mit vermutlich tropfender Ölwanne standen kilometerlang neben den Straßen auf dem Grünstreifen, auf Feldwegen und auf Waldwegen (!). Kennzeichen aus dem gesamten Bundesgebiet, dazu NL und B. Die Bestromung der Beschallungsanlage (und anderer Verbraucher) erfolgte mittels tuckernder Diesel- / Benzingeneratoren – trotz wolkenlosen Himmels war es ihnen anscheinend nicht möglich, die benötigten 10-20kW mittels Solarstrom bereitzustellen – trotz bester Verbindungen ins Solargewerbe…
Bitte hier nur unter vollem Klarnamen posten, siehe Regeln.
Ob es dort im Wald überhaupt noch Fledermäuse gibt? Wenn ja widerspricht sich der Autor in Teilen selbst. Er bezeichnet die Fledermäuse als nachtaktiv. Das dürfte dann sowohl für die Paarung wie auch die Nahrungsaufnahme gelten. Nach meinen Informationen hat die Großdemo aber ausschließlich am helllichten Tag stattgefunden. Die Demo hat nach Aussage der regionalen Tageszeitung, der Aachener Zeitung auch nicht im Wald stattgefunden sondern auf einem RWE-Gelände neben dem Wald. Übrigens mit Genehmigung der RWE. Bedrohlicher für die Fledermäuse ist sicherlich der ständige und illegale Aufenthalt der sogenannten “Aktivisten“ im Wald. Bestandsvernichtend wäre aud jeden Fall die Rodung des Waldes, egal ob es irgendwo im Umkreis Ausgleichsmaßnahmen gibt oder nicht. Nach meiner Ortskenntnis gehören der Erftkreis und der Kreis Düren (ausser der Eifel, die aber 30 Km südlich Hambach beginnt) zu den waldarmen Regionen von NRW. Selbst wenn es gelänge die Tiere einzufangen wäre eine Umsiedlung in die Nähe des Hambacher Restwaldes deshalb ausgeschlossen. Alles natürlich nur unter der Voraussetzung,dass es dort wirklich Fledermäuse gibt. Das müssen ja jetzt nun Gutachter im Auftrag des OVG Münster eroieren. Hoffentlich werden sie bei Ihrer Suche nicht von kreischenden Baumprimaten mit Fäkalien beworfen.
Vielleicht machen die Richter aus Münster dort einen Ortstermin. Würde bestimmt richtig unangenehm. Aber dann würden sie vielleicht begreifen um welche Art von Lebewesen es sich bei den Baumbewohnern handelt.
Heute Abend wird wieder diskutiert bei Anne Will ,mit dabei Anton Hofreiter. Das Thema der Hambacher Forst , man kann sich ja ausmalen was da rauskommt. Und bestimmt keine Gegenstimmen ! Sondern Grüner Einheitsbrei .
Warum laufen 20000 und mehr zu solch einen „Event“? Einer der Hauptschuldigen sind die Medien und die Politik die nicht aufklären sondern nur den grün-roten Mainstream verbreiten. Die Bevölkerung doll dumm bleiben und nicht nachdenken. Wozu brauchen und wählen wir eigentlich noch eine Regierung, wenn viele Entscheidungen von einzelnen Richtern mit fehlender Fachkompetenz vollzogen werden? Da hat der Ausspruch von A.Einstein“Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt“ schon eine gewisse Realität. Fledermäuse ,Juchtenkäfer usw werden immer als Argument benutzt. Die Fledermaus an der Waldschlößchenbrücke in Dresden lässt grüßen, die Brücke steht und vielleicht hat sie dort drunter schon ein Nachtqurtier. Wenn 2022 alle Kern-KW und noch die meisten Kohle-KW weg sind wird es für das Industrieland D. bergab gehen.Dann sind auch die Fachleute weg und die Jugend studiert nur noch Sozialwissenschaften. Die freigesetzten Arbeitnehmer können ja dann für den Aufbau von Pferdeställen, Kutschen,Lastenräder usw. umgeschult werden. Handarbeit gibt es dann genug.
Viel wichtiger ist folgende Teilbegründung des Urteils:
„Die Richter erklärten weiter, dass RWE die Notwendigkeit für die Versorgungssicherheit nicht belegt habe. Der Konzern und die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde hätten nicht durch Tatsachen oder Unterlagen belegt, dass bei einem Rodungsstopp die Energieversorgung bundes- oder landesweit gefährdet sei, hieß es in der Begründung.“
Das bedeutet ja nichts anderes, als dass kein Windrad mehr gebaut werden darf, da diese für die Stromversorgung Deutschlands keinerlei gesicherte Leistung zur Verfügung stellen, im Gegenteil deren Stabilität aufs Schwerste gefährden.
Das Schreddern von hunderttausenden – hauptsächlich großen – Vögeln und Fledermäusen erfüllt den vom Gericht benannten zweiten Verbotsgrund. Bei Fledermäusen bekommen die Windradbauer nur ganz geringe Auflagen wie stundenweises Abschalten der Rotoren, die Störung des Habitats hat bisher noch nie eine Rolle gespielt.
Justitia wird halt auf dem linksgrünen Auge immer blinder!
RWE sollte zivilen Ungehorsam praktizieren und die Gerichtsentscheidung ignorieren.
Das Problem in Deutschland sind die Verwaltungsrichter,die sich für alles zuständig halten und über keinerlei wirtschaftliche Kompetenz verfügen. Das idiotische Urteil im Falle des Bin Laden Leibwächters und diese Hambacher Forst Entscheidung zeigen, dass Richterzu ein Standortrisiko geworden sind. Wenn ein Richter schalten und walten kann wie ein Gott ohne jegliche gesellschaftliche Kontrolle ist das anarchistisch und lebenszerstörend.
RWE ist Eigentümer des Hambacher Forstes und die Dieselfahrer haben ein Fahrzeug mit allen Zulassungen gekauft und ein Recht,damit zu fahren
Wieso erdreisten sich Richter solche Eingriffe in das Eigentumsrecht?? ziviler Ungehorsam!
die RWE sollten den 20 000 fachen Willen der Weltretter respektieren und den Tagebau sofort schließen und das oder die zugehörigen Kraftwerke sofort abschalten,das Personal sofort entlassen und damit von der Fronarbeit für den ungeliebten Konzern befreien.Die Demonstranten registrieren und ab morgen nur noch mit Ökostrom-je nach Verfügbarkeit-versorgen.Mal abwarten,was dann passiert !
„Man fragt sich, wissen diese 20.000 sog. Umweltschützer eigentlich, dass jetzt Paarungszeit ist und Bechsteinfledermäuse keinen Lärm vertragen, oder ist es ihnen einfach egal?“ Die Bechsteinfledermaus wird in der „Roten Liste“ auf Stufe 2 geführt, d.h. absolut schutzwürdig. Ein Gericht müßte deshalb jede Störung der Reviere verbieten. Nun ist zwar das Abholzen eine noch größere Störung, aber dafür muss im Genehmigungsverfahren ein adäquater Ausgleich vom Zerstörer geschaffen werden. Dieses Prozedere wird exakt nach Zerstörungspunkten und Ausgleichspunkten verrechnet, die Umweltverbände achten auf die genaue Durchführung, da sie am Genehmigungsverfahren als Träger der Öffentlichen Belange beteiligt sind. Das ist sicherlich geschehen, sonst wäre die Abholzung nicht genehmigt worden. Nirgendwo hört man in den Deutschen Medien irgendwas über die von RWE geschaffenen Ausgleichmaßnahmen und wieviel Tausend Ökopunkte ausgeglichen werden mußten.
Ach ja, die Fledermäuse…
Windkraftanlagen sind eine große Gefahr für Fledermäuse. Christian Voigt vom Leibniz-Institut für Zoo und Wildtierforschung schätzt, dass an den mehr als 26.000 Windrädern in Deutschland jährlich mehr als 250.000 Fledermäuse sterben.
Im Hambacher Forst manifestiert sich eine Form von Öko-Faschismus, gerade aus und in der „Mitte der Gesellschaft“. Wir schaffen das….