Jedermann kann sich bei Wikipedia über die Gesundheitsgefährdung durch Stickstoffdioxid (NO2) informieren. Gesichert sind Gesundheitsschädigungen ab einer Konzentration von 20.000 µg/m³ Luft. Höhere Werte können zu Lungenschädigungen mit Todesfolgen führen. Schädigungen durch geringere Konzentrationen werden  dagegen nur vermutet. Es ist offensichtlich nicht möglich, in diesem Bereich den Einfluss des NO2von überlagernden anderen Luftanteilen, wie Feinstaub und Spurengasen, die gleichfalls zu Schädigungen führen können, herauszufiltern.
Nach diesen Kenntnissen wurde für Stickstoffdioxid ein Arbeitsplatzgrenzwert von 950 µg/m3 in Deutschland festgelegt. Dieser Wert ist der sogenannte Schichtmittelwert und über einen Zeitraum von 8 Stunden einzuhalten. Er darf kurzzeitig und bis zu 4-mal pro Schicht um das Zweifache überschritten werden. Damit wird maximal ein Zehntel der Schädigungsgrenze erlaubt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen von Gießern und Schweißern, die oft im Bereich der Grenzwerte arbeiten, sind nicht bekannt.
Eine Arbeitsgruppe des Bundesumweltamtes hat dagegen für Innenräume ohne industrielle Tätigkeiten einen Richtwert von 60 µg/m³ festgelegt. Für Außenluft wurde von der EU zunächst ein Grenzwert von 200 µg/m³ eingeführt, der später auf 40 µg/m³ (1 NO2–Molekül auf 50 Millionen Luftmoleküle) reduziert wurde, also auf 4 Prozent des Arbeitsplatzgrenzwertes. Die Werte liegen im Bereich der natürlichen NO2-Anteile in der Luft und nahe der Nachweisgrenze. Schon einige brennende Kerzen lassen die NO2–Konzentration im Raum auf mehrere 100 µg/m³ ansteigen. Gasherde, offene Kamine, Tabakrauch sind andere NO2-Quellen, durch die der EU-Grenzwert um ein Vielfaches ohne gesundheitliche Probleme überschritten wird.
Die Festsetzung der unsinnig niedrigen Grenzwerte für NO2durch übereifrige Umweltschützer führt nun zur Verteufelung des Dieselmotors und sogar zu Fahrverboten. Wir leben in einem Tollhaus. Kein Akteur hinterfragt, ob die von der EU Administration festgelegten Grenzwerte sinnvoll sind. Die Führungen der Automobilkonzerne haben sich nicht dagegen gewehrt, obwohl geringere Leistungen und höherer Treibstoffverbrauch die Folge sind. Politiker lassen den höheren Kraftstoffverbrauch und damit mehr CO2-Emissionen zu, die sie eigentlich reduzieren wollen. Selbst Bundesrichter und der Europäische Gerichtshof kritisieren die unsinnigen Grenzwerte nicht.
Statt dessen hat die Automobilindustrie die Motorensteuerung so gestaltet, dass bei Testläufen die Grenzwerte unterschritten werden, während im allgemeinen Fahrbetrieb zu höheren Leistungen und damit auch zu einem höheren NO2–Ausstoß geschaltet wird. Politiker haben die niedrigen Grenzwerte beschlossen. Anschließend beklagen sie, dass CO2-Reduktionen nicht erreicht werden. Richter plädieren für unsinnige Fahrverbote, die viele Millionen Dieselfahrzeuge unwirtschaftlich machen. Man folgt Argumenten des dubiosen Abmahnvereins Umwelthilfe, statt sich auf die realen physikalischen Grundlagen zu beziehen.
Wir leben in einem Tollhaus. Werden wir noch einmal zu den Realitäten zurückfinden?
Hans-Günter Appel
 
Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Auenweg 2
26419 Schortens
Tel.: 04423 7557
Pressesprecher
Stromverbraucherschutz NAEB e.V.
www.naeb.de
 
 

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