Um Planung und Bau über die Grenzen von Bundesländern hinweg zu straffen, wurden 2009 das Energieleitungsausbaugesetz EnLAG und 2013 das Bundesbedarfsplangesetz BBPlG verabschiedet. Den Übertragungsnetzbetreibern wurden immer mehr Zuständigkeiten zugunsten der staatlichen Bundesnetzagentur entzogen. Die öffentliche Hand, hoffte die Bundesregierung, werde für kurze Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsphasen sorgen können. Der Status heute, im 7. Jahr nach Verabschiedung des EnLAG.
 

Status nach dem 1. Quartal 2016

Ein Blick zurück auf den Stand der Vorhaben aus dem BBPlG nach dem 1. Quartal 2016, Blogartikel vom 07. Juni 2016. Auszug:
„Stand nach dem ersten Quartal 2016

  • Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem Bundes­bedarfs­plangesetz ergeben, liegt aktuell bei etwa 6.100 km. Im Netz­entwicklungs­plan sind davon etwa 3.050 km als Netz­verstärkung kategorisiert.
  • Die Gesamtlänge der Leitungen in Deutschland wird stark vom Verlauf der Nord-Süd-Korridore abhängen und sich im weiteren Verfahrens­verlauf konkretisieren. 
  • Insgesamt sind rund 350 km genehmigt und 65 km realisiert. Im ersten Quartal wurden sechs Kilometer realisiert.“

Status nach dem 3. Quartal 2016

Die Bundesnetzagentur teilt mit:
 

  1. Bundesbedarfsplangesetz BBPlG

„Stand nach dem dritten Quartal 2016

  • Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem Bundesbedarfsplan­gesetz ergeben, liegt aktuell bei etwa 6.100 km. Im Netzentwicklungs­plan sind davon etwa 3.050 km als Netzverstärkung kategorisiert.
  • Die Gesamtlänge der Leitungen in Deutschland wird stark vom Verlauf der Nord-Süd-Korridore abhängen und sich im weiteren Verfahrens­verlauf konkretisieren.
  • Insgesamt sind rund 400 km genehmigt und 80 km realisiert. Im dritten Quartal wurden elf Trassenkilometer realisiert.“
  1. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)

„Stand nach dem dritten Quartal 2016

  • Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem EnLAG ergeben, liegt aktuell bei rund 1.800 km.
  • Im dritten Quartal wurden drei Kilometer fertig­gestellt. Insgesamt sind rund 900 km genehmigt und rund 650 km realisiert, das sind rund 35 Prozent der Gesamtlänge.
  • Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit einer Fertigstellung von rund 45 Prozent der EnLAG-Leitungs­kilometer bis 2017.
  • Noch keines der Vorhaben mit Pilotstrecken für Erd­kabel ist in Betrieb. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion bereitet aktuell den Test­betrieb für das erste 380-kV-Erdkabel-Pilotprojekt in der Gemeinde Raesfeld vor.“

Fazit nach dem 3. Quartal 2016

BBPlG (seit 2013): Gesamtlänge 6.100 km, genehmigt 400 km, 80 km fertiggestellt, davon 11 km im Q3/2016 gebaut. Die aktuelle Fertigstellungsrate in Höhe von aufgerundeten 50 km/Jahr sieht nicht vertrauenserweckend aus.
EnLAG (seit 2009): Gesamtlänge 1.800 km, genehmigt 900 km, fertiggestellt 650 km, davon 3 km in Q3/2016. Prognose: Bei der mittleren Baurate seit 2009 in Höhe von ca. 130 km/Jahr wird die letzte der geplanten Leitungen in 9 Jahren fertiggestellt sein.
Die Nord-Süd-HGÜ-Trassen befinden sich noch im Stadium der Trassenplanung. Nach aktueller Terminplanung werden sie etwa 2025 fertiggestellt sein. Inwieweit die Terminplanung bei dem wachsenden Widerstand der Bevölkerung eingehalten werden kann, wird die Zukunft zeigen.
Ähnliches gilt auch für die Verkabelung von 380-kV-Drehstromtrassen, für deren Versuchsbetrieb die Pilotstrecken per Ende Q3/2016 noch fehlen.
Ausblick
Der Netzausbau entwickelt sich viel langsamer, als die Bundesregierung mit dem EnLAG 2009, bei der Energiewende 2011 und mit dem ergänzenden BBPlG 2013 angenommen hatte.
Infrastrukturmaßnahmen, gleich welcher Art, können in Deutschland seit Mitte der 1970ger Jahre nur noch gegen großen Widerstand spezieller Interessengruppen, nach endlosen Gerichtsverfahren und mit explodierenden Kosten durchgeführt werden.
Im Gegenzug sind alle Maßnahmen Pflicht, die unter die Titel CO2-Reduzierung, Dekarbonisierung und Atomausstieg fallen.
Dazu gehören die gesetzlich angeordnete Abschaltung aller Kernkraftwerke, die letzten werden 2022 den Leistungsbetrieb einstellen müssen, die forcierte Außerbetriebnahme von Braunkohlekraftwerken und die folgende Außerbetriebnahme von Steinkohlekraftwerken. Als Kompensation soll der Neubau von „Reservekraftwerken“ mit insgesamt 2.000 MW in Süddeutschland per staatlicher Ausschreibung vorangetrieben werden, die als wesentliches Merkmal innerhalb von 45 Minuten nach Kaltstart unter Volllast laufen können müssen. In Deutschland werden Kohlekraftwerke durch Gasturbinenkraftwerke ersetzt werden, deren Brennstoff i. W. aus Russland kommen wird und der schwieriger zu bevorraten ist, als Kohle. Es wird nicht einfach sein, Unternehmen zu finden, die unter den unsteten Bedingungen in Deutschland neue Kraftwerke bauen und betreiben werden.
Der Netzausbau geht nur sehr langsam voran. Die Außerbetriebnahme von politisch unerwünschten Kraftwerksanlagen wird jedoch planmäßig (Kernkraftwerke) und forciert (Kohlekraftwerke) weitergeführt. Wie lange das Elektrizitätssystem diese Divergenz ohne staatliche Stromrationierung wird aushalten können, werden wir in wenigen Jahren wissen.
Blogbeitrag vom 07. Juni 2016 zum Status des Netzausbaues per Ende Q1/2016.
Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG)
Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz – BBPlG)

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