Sofern dieses Investitionsbeschleunigungsgesetz in der Entwurfsform als Gesetz verabschiedet wird, wird es weitreichende, äußerst negative Folgen für Eigentümer von Grundstücken und Häusern haben, in deren Nähe neue Windkraftanlagen gebaut werden sollen.
In dem genannten Rahmen (Haus- und Grundstückseigentümer, in deren Nähe eine neue Windkraftanlage errichtet werden soll) sind folgende beabsichtigte Änderungen von Bedeutung:
Das Bundesimmissionsschutzgesetz soll einen neuen § 63 erhalten, in dem es heißt: „Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung“.
Darüber hinaus soll § 48 VwGO dahingehend geändert werden, dass in Zukunft für Klagen betreffend die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern die Oberverwaltungsgerichte als erste Instanz zuständig sein sollen.
Was bedeutet das alles jetzt für den Bürger?
Im praktischen Ergebnis bedeutet es, dass der einzelne Grundstücksnachbar keine realistische Möglichkeit mehr hat (sondern nur noch eine theoretische), gegen eine solche Windkraftanlage gerichtlich vorzugehen.
Vor vollendeten Tatsachen
Nehmen wir an, dass Sie Eigentümer eines Grundstückes in einem ländlichen Bereich oder an einem Waldrand sind. Sie erfahren durch die Presse und die Nachbarn, dass in Ihrer Nähe in einem Abstand von 500 Metern eine Windkraftanlage gebaut werden soll mit sechs Windrädern mit einer Turmhöhe von jeweils 100 Metern (es gibt inzwischen schon längst größere Windkrafträder). Außerdem erfahren Sie, dass in Ihrem Rathaus oder Gemeindebüro die Pläne eingesehen und Einwendungen geltend gemacht werden können. Sie gehen zwar hin und erheben Widerspruch. Dennoch rücken nach wenigen Wochen bereits die Bauarbeiter an, roden den Wald und beginnen mit der Errichtung der Windräder. Zunächst werden die Fundamente gebaut und dann die Masten mit den Rotorblättern montiert.
Da Ihr Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, werden vollendete Tatsachen geschaffen. Sie als Nachbar und Grundstückseigentümer – dessen Grundstück durch die Windkraftanlage erheblich an Wert verlieren dürfte – werden zum bloßen Zuschauer degradiert.
Nachdem Sie den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten haben, denken Sie vielleicht, dass Sie dagegen ja klagen können und beim Gericht Recht erhalten werden. Aber ist das so einfach?
Nach dem Entwurf über das Investitionsbeschleunigungsgesetz müssen Sie in Zukunft beim Oberverwaltungsgericht klagen, was für Sie den Nachteil hat, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen müssen (§ 67 Abs. 4 S. 1 VwGO). Vermutlich wird auch die Gegenseite sich anwaltlich vertreten lassen. Wenn Sie dann den Prozess verlieren, müssen Sie die gesamten Prozesskosten bezahlen, also Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) sowie die Gebühren und Auslagen Ihres Anwalts sowie ggf. des gegnerischen Anwalts. Dabei wird vermutlich eine fünfstellige Summe zusammenkommen. Sind Sie sich so sicher, dass Sie den Prozess gewinnen werden? Oder werden Sie schon allein aus Kostengründen vor einer Klage zurückschrecken? Nach meiner Prognose werden die meisten Rechtsuchenden schon aus Kostengründen ein solches Gerichtsverfahren scheuen.
Nur am Rande erwähnt: Wenn Sie nicht schon vor der erstmaligen Kenntnisnahme, dass eine Windkraftanlage errichtet werden soll, bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatten, die auch die Kosten eines Verwaltungsgerichtsprozesses übernimmt, sehen Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung keinen Pfennig. Und Prozesskostenhilfe werden Sie als Hauseigentümer vermutlich auch nicht erhalten. Wenn Sie also den Prozess verlieren, dürfen Sie den ganzen „Spaß“ persönlich aus Ihrer Kasse bezahlen.
Schneller am Ende des Rechtswegs
Falls Sie den Prozess beim Oberverwaltungsgericht verlieren, sollten Sie auch keine zu große Hoffnung auf eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht setzen. Denn die Revision wird nach § 132 Abs. 2 VwGO nur zugelassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (was bei einer bloßen Genehmigung einer Windkraftanlage regelmäßig nicht der Fall sein wird), wenn das Urteil von einer Entscheidung des Bundverwaltungsgerichts o.ä. abweicht (was ebenfalls regelmäßig nicht der Fall sein wird) oder wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird (der ebenfalls in der Regel nicht vorkommen wird).
Rein praktisch dürften daher in Zukunft – sofern das Investitionsbeschleunigungsgesetz in der jetzigen Form in Kraft tritt – die meisten betroffenen Nachbarn und Grundstückseigentümer gar nicht mehr klagen und wenn, dann werden vermutlich die Oberverwaltungsgerichte als erste und letzte Instanz entscheiden. Mit einem wirklich „effektiven“ Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz garantieren soll (vgl. z.B. BVerfGE 93, 1/13; 112, 185/207), hat das Ganze nicht mehr viel zu tun. Vielmehr ist erkennbar, dass der weitere Ausbau von Windkraftanlagen auch auf Kosten der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und auf Kosten des gerichtlichen Rechtsschutzes vorangetrieben werden soll.
Zum Thema Rechtsschutz, der ja nach dem Grundgesetz unabhängigen Gerichten obliegt, enthält der Entwurf über das Investitionsbeschleunigungsgesetz ganz „nebenbei“ auch noch eine interessante Neuerung, von der Sache her eine deutliche Verschlechterung. Nach dem Entwurf (§ 176 VwGO n.F.) sollen in Zukunft, abweichend von § 29 S. 1 des Deutschen Richtergesetzes, „bei den Verwaltungsgerichten“ auch zwei abgeordnete Richter auf Lebenszeit oder ein abgeordneter Richter auf Lebenszeit und entweder ein Richter auf Probe oder ein Richter kraft Auftrags bei einer gerichtlichen Entscheidung mitwirken dürfen.
Für einen Außenstehenden scheint das nur eine langweilige, uninteressante Regelung des Personaleinsatzes zu sein. Für jemanden aber, der die Justiz von innen kennt, sieht das ganz anders aus. Hierzu muss man zwei Dinge erläutern:
Zum einen werden vermutlich nicht nur Verwaltungsgerichte, sondern auch Oberverwaltungsgerichte als „Verwaltungsgerichte“ im Sinne des § 176 VwGO n.F. anerkannt werden. Denn auch Oberverwaltungsgerichte sind ja Gerichte auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Sinne von § 2 VwGO.
Zum anderen muss man wissen, dass jeder Verwaltungsrichter, der Karriere machen und noch befördert werden möchte (also zum Beispiel Vorsitzender am Verwaltungsgericht oder Richter am Oberverwaltungsgericht werden möchte), zunächst an einem Oberverwaltungsgericht „erprobt“ wird. Er wird zu diesem Zweck an einen Senat des Oberverwaltungsgerichts „abgeordnet“, arbeitet dort etwa ein Jahr mit und erhält am Ende seiner Erprobung eine Beurteilung durch den Vorsitzenden des Senats (streng genommen durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, der sich jedoch erfahrungsgemäß auf den Beurteilungsbeitrag des Vorsitzenden des Senats verlässt. „Faktisch“ schreibt also doch der Vorsitzende des Senats die Beurteilung).
Beurteilung und Urteil
Wie sich jedermann vorstellen kann, wird ein solcher Richter, der noch befördert werden möchte (in der Justiz wird er oft als „Durchläufer“ bezeichnet, weil er die Erprobung beim Senat durchläuft), wahrscheinlich viel dafür tun, dass der Vorsitzende des Senats mit ihm zufrieden ist und ihm am Ende der Erprobung eine gute Beurteilung schreibt. Ist ein solcher Durchläufer wirklich unabhängig? Oder wird er im Zweifel nicht für diejenige Entscheidung stimmen, die dem Vorsitzenden des Senats genehm ist? Diese Frage mag jeder Leser selbst für sich beantworten.
Wenn also in Zukunft zwei abgeordnete Richter, u.U. also zwei Durchläufer beim Senat, am Oberverwaltungsgericht tätig sind, wird der Einfluss des jeweiligen Vorsitzenden naturgemäß steigen. Dadurch aber wird der Wert und die Qualität der zu treffenden Entscheidung tendenziell sinken. Denn der Wert eines Kollegialgerichts (also eines Gerichts, das nicht nur mit einem Richter besetzt ist, sondern mit mehreren Richtern, mit einem Kollegium) liegt ja gerade darin, dass drei unabhängige, selbstbewusste Richter nur nach dem Gesetz und nach ihrem Gewissen entscheiden sollen und nicht nach der Meinung eines Kollegen oder nach derjenigen des Vorsitzenden.
Gleiches gilt noch mehr, wenn ein Richter auf Probe verwendet wird (der erst noch auf Lebenszeit ernannt werden möchte und um so mehr auf eine gute Beurteilung angewiesen ist) oder ein Richter kraft Auftrags (in der Regel ein Beamter, der in die Richterlaufbahn wechseln möchte).
Zusammenfassend lässt sich daher Folgendes sagen:
Das neue Gesetz sollte nicht „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ heißen, sondern „Rechtsverkürzungsgesetz“, da es Rechte von Bürgern in erheblichem Maße verkürzt.
Wie ich schon in meinem Beitrag: „Erst Corona, dann Klima?“ ausgeführt hatte, bedarf es für die zukünftige Bevormundung und Gängelung der Bürger im Namen des sogenannten Klimaschutzes oftmals gar keines neuen Eingriffs in Grundrechte, sondern nur eines einfachen Gesetzes. Das hier in Rede stehende „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ fügt sich als weiterer Mosaikstein in das dort entworfene Szenario ein.
Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:
Vielen Dank an Justus Lex, daß er als Autor die Nachfragen der Leser fachkundig und geduldig beantwortet. Damit spreche ich sicher im Namen vieler Leser.
Danke auch an Herrn Neulen für die vielen Links zur Verfassungsbeschwerde. Ohne die Erläuterungen des praxiserfahrenen Juristen Lex wären sie aber für den Laien nicht alle verständlich gewesen.
Die Mehrheit hat bei der letzten Bundestagswahl schwarz-rot gewählt und damit dieses neue Rechtsverkürzungs-Gesetz in Deutschland!
Kommen Sie mir jetzt bitte nicht „ideoligsch gesteuerten“ Umfragen!
Die Mehrheit der Demokratie hat sich bei der letzten Wahl für die Erneuerbaren entschieden.
Wo kommen wir hin, wenn jeder kleine Protest demokratische und politsche Entscheidungen aus Kraft setzt.
Der deutsche Fortschritt und Wohlstand erstickt zusehens unter dieser Protestkultur von einigen wenigen z.B. Windkraftgegnern.
Die Politik muss endlich wieder standhaft zu Ihren Entscheidungen stehen auch wenn es einigen nicht passen sollte!
@Hansi Porter
Mehrheit? Das Ergebnis von Wahlen ist leicht zu fälschen. Heute ist man soweit, genau das tun. Alles für das Klima, Dreck für den Menschen.
Wahlbetrug ist hierzulande akzeptabel geworden.
Um Wahlbetrug wirklich zu verhindern, dafür müssen Sie rigoros, die gesamte Prozeßkete übersehen und überwachen. Genau das können Sie nicht, das kann niemand. Es genügt eine intrigante Gruppe, an gewissen Stellen und Peng. Die Lügenmedien tun das Übrige.
Bei der letzten Wahl, bei der ich teilnahm, kannten die Herrschaften, die die Wahl beaufsichtigten, nicht einmal die diesbezüglichen Regeln und Gesetze. Ich wollte mit Kugelschreiber abstimmen und es wurde mir von diesen Möchtegerns untersagt. Die Regeln erlauben aber ausdrücklich das Abstimmen mit Kugelschreiber. Das hat seine guten Gründe. Bleistifte können manipuliert werden. Beim nächsten Mal werde ich besser vorbereitet sein. Und das ist kein Kavaliersdelikt.
Sie setzen etwas voraus, daß Sie NICHT beweisen können. Sie können daran nur „glauben“. Beweisen, daß es diese Mehrheit wirklich gibt, können Sie NIEMALS!!
Ich bin sicher, die Wahlen werden getürkt. Seit längerer Zeit. Mein Vertrauen in die Institutionen sind auf einem Tiefpunkt. Auch Umfragen sind meistens manipuliert.
Heute hat man das Recht auf Demonstration hinterhältig hintertrieben. Deutschland wird längst viel schlimmer als Weißrußland regiert. Das Leute aus der damaligen SED einfach so, die Partei wechseln dürfen, wie andere das Hemd, kommt uns heute sehr teuer zu stehen. Diese Spezies wechselt die Partei aber nicht deren Menschen verachtende Gewohnheiten.
Matthias Kegelmann
„Um Wahlbetrug wirklich zu verhindern, dafür müssen Sie rigoros, die gesamte Prozeßkete übersehen und überwachen.“
Das kann man doch Problemlos machprüfen.
Jeder kann von der Eröffnung des Wahllokals bis zum Ende der Auszählung im Wahllokal anwesend sein und den Wahlhelfern über die Schulter schauen.
Am ende wird ja ein Protokoll ausgefüllt das alle Wahlhelfer unterschreiben müssen.
Nur schnell noch die Anzahl der Stimmen je Partei aufschreiben oder ein Foto machen und selber die % errechne und am nächsten Tag mit anderen Wahllokalen in der Region vergleichen, ergeben sich da Abweichungen ?
Die Stadt veröffentlicht für alle Wahllokal die Stimmen je Partei da kann man auch Überprüfen ob da was geschummelt wurde.
Matthias Kegelmann,
die Wahlen sind öffentlich jeder da da zusehen, es dürfen nicht man die Türen zu gemacht werden bei der Auszählung.
Sehr geehrter Herr Kegelmann,
also mir persönlich ist die politische Einstellung (links oder rechts) erst einmal egal. Ich verfolge die Reden im Bundestag sehr genau und bei der Bewertung bzgl. Lösung der anstehenden Probleme wie z.B. vernünftige Energiepolitik fallen ALLE Altparteien durchs Raster. Es bleibt nur die Splittergruppe Werte-Union mit dem exzellenten Klima-Manifest 2020 übrig, „der Rest vom Schützenfest“ sozusagen, und natürlich als einzige Hoffnung für Deutschland die größte Oppositionspartei (AFD), die fachlich gesehen in einer ganz anderen Liga spielt. Da spürt man einfach die überlegene Berufserfahrung der einzelnen Mitglieder.
Das Vorgehen der Berliner Polizei ist eines Rechtsstaates unwürdig, und muss natürlich ein juristisches Nachspiel haben. Wobei es natürlich nicht um den einzelnen Beamten geht, der nur die Befehle ausführt, sondern ab Polizeiführung aufwärts. Auch die Reaktionen der Altparteien/medien dazu sind beschämend.
Deutschland bewegt sich zunehmend in Richtung eines totalitären Staates. Das sehe ich auch so. Oder gelingt die Kehrtwende? Also wieder mehr Vernunft, Freiheit, Gerechtigkeit, freie Marktwirtschaft auch im Energiesektor (!!!), also keine GREEN Deal, keine co2-Steuer/Grenzwerte usw? Das funktioniert aber nur über Neuwahlen und einer alternativen Partei mit Fachpersonal in Regierungsverantwortung.
„Die Mehrheit hat bei der letzten Bundestagswahl schwarz-rot gewählt und damit dieses neue Rechtsverkürzungs-Gesetz in Deutschland!“
Dies ist historisch so nicht richtig. Es sind nur einzelne Parteien bzw. deren Kandidaten wählbar.
„Der deutsche Fortschritt und Wohlstand erstickt zusehens unter dieser Protestkultur von einigen wenigen z.B. Windkraftgegnern.“
Mit solchen Argumenten kann man jede Minderheiten-Meinung abkanzeln.
„Die Politik muss endlich wieder standhaft zu Ihren Entscheidungen stehen auch wenn es einigen nicht passen sollte!“
Dies muss man natürlich auch Putin, Trump und vielen anderen ausländischen Politikern zugestehen.
„Rechtsverkürzungsgesetz“, genau so ist es!
Selbst die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr in Deutschland:
Das Berliner Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg genehmigen die Demo in Berlin. Aber unter einer fadenscheinigen Begründung wird trotzdem das Urteil der beiden Gerichte von der Politik/Exekutive missachtet und die Demo aufgelöst. Meine persönliche, feste Überzeugung: wir leben in einem Unrechtsstaat!
Verstößt der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen nicht gegen das Grundgesetz, Artikel 20a ?
Aber das ist dieser Regierung egal. Hauptsache das „GRÜNE Syndikat“ verdient sich zu Lasten der Steuerzahler/Stromkunden dumm und dämlich.
All die Firmen, Personen, usw., die an den überhöhten Kosten (500 Milliarden Euro bis jetzt) wegen dieser sinnbefreiten „Energiewende“ mitverdienen, nenne ich das „GRÜNE Syndikat“. Das ist ein Billionen Euro schwerer Markt. Unsere Bundesregierung hat diesen Betrug am Stromkunden/Steuerzahler erst durch die entsprechenden Gesetze möglich gemacht: EEG, Vorrangeinspeisung, co2-Steuer, co2-Zertifikate-Handel, Atom-/Kohleausstieg usw. Alles was dem „GRÜNEN Syndikat“ im Wege steht, wird weggesprengt (siehe auch EIKE: „KKW Philippsburg II, Restwert etwa 3 Milliarden Euro, gesprengt!“).
Wobei natürlich diese Regierung und die EU-Kommission durch die co2-Steuer selbst Teil des „GRÜNEN Syndikats“ sind. Auch die Altparteien/medien, insbesondere der ÖRR profitieren davon.
Diese Regierung zerstört systematisch die innere und äußere Sicherheit, die sichere Energieversorgung und damit die Basis des Wohlstands. Und jetzt kommt noch die Freiheit und das Recht dazu, das beschränkt wird. Noch nie hat seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, eine Regierung dem Deutschen Volke ein so großes Unheil angetan.
@Frank Wähner
1. Natürlich leben wir längst in einem Unrechtsstaat. Wenn die Klugen und die Guten von den Bösen als „Rechts“ tituliert werden und sich diese Leute, anstatt zu sagen, ja wir sind stolze Rechte, lieber rechts und gescheit als links und faschistoid, sich dafür dann schämen, ist doch klar, wohin der Zug fährt.
2. Wenn die Rendite des „Grünen Syndikats“ (viel zu harmloser, unzutreffender, irreführender Begriff) über 7 Prozent per anno liegen sollte, dann verdoppelt sich das eingesetzte Kapital alle zehn (10) Jahre spätestens. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren bedeutet das die Vervierfachung des Pokereinsatzes. Praktisch risikofrei, solange der Staat solvent ist.
Aber ewig läßt sich das nicht machen. Was hier nicht wirklich verstanden wird, zu wenig besprochen, ist, daß ist das erste Ziel. Die Übeltäter machen den Staat bewußt kaputt, bereichern sich sehr daran, um dann später die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben und daraus die angepeilte Weltdiktatur zu erschaffen. Corona ist nur ein Vorspiel, ein Test, für das ganz große Spielrad. Die Tricks und das verlogene Vorgehen der Berliner Polizei zeigen auf, wie es zugehen wird.
Und das ist nicht nur auf Deutschland beschränkt.
Meine Antwort ist eins weiter oben.
Tja, da hilft wohl zukünftig nur noch eine Blockade der Straßen und Zufahrtswege…
So langsam nähern wir uns dem Punkt an, da der wütende Mob sich wieder mit Mistgabeln und Fackeln gehör verschaffen muss… einfach nur furchtbar und traurig…
Kriegen wir es über EIKE hin, eine Demo oder Blockade zu organisieren beim nächsten Bau eines Windparks? Was sagen die Gegnerverbände wie Vernunftkraft? Was sagt die EIKE-Redaktion?
Zum Wochenende wurden mal eben mehrere Tausend Corona-Demos in Berlin angemeldet, weil die Bürger mit dem Verbot nicht einverstanden war. Wer organisiert die erste Anti-Windkraft-Demo?
Nunja, vielleicht hilft es ja, wenn man die Islamisten anspitzt, daß es sich bei den drehenden Kreiseln, im Himmel, um Gotteslästerung handelt. Offiziell würden sie sogar unsere Energieversorgung lahmlegen…
Zitat: „[…] dessen Grundstück durch die Windkraftanlage erheblich an Wert verlieren dürfte […]“
a. Ich schätze den Wertverlust je nachdem, wie nahe, auf 30 bis 70 Prozent? Hier geht es um sehr, sehr viel Geld. Verdammt viel Geld. Das bedeutet doch, der Rechtsstaat ist tot. Das ist nur noch totaler Irrsinn.
b. Worauf der Autor nicht so eingeht, ist der Mindestabstand dieser Windmonster, zu Häusern. Der soll ja drastisch und Menschen verachtend gekürzt werden. Frühere Versprechen werden total eingestampft. Der Eindruck entsteht, die Windmafia will die Dinger sogar in den Vorgärten aufstellen lassen.
c. Was ist die Folge von sovielen weiteren Windmonstern? Der (gesellschaftliche, volkswirtschaftliche) Zugewinn ist negativ. Oder? Die bisherigen Schwankungen, von Tag zu Tag, im Jahresverlauf, werden dadurch ja nicht verschwinden, sondern noch größer? Der Stromkunde wird noch sehr viel mehr Geld „umsonst“ an diese kriminellen Abzocker zahlen müssen?
d. Ein Maschinenbaustudent, oder zwei, denen ich bei deren Studium aushalf, sie motiviert habe, haben mir erzählt, in der Theorie, wie man eine Brücke zum Einsturz bringen könnte. Angeblich würde es ausreichen, eine bestimmte Menge an Menschen, am besten Soldaten, die im oder in einem bestimmten Gleichschritt über die Brücken laufen, drüber zu schicken.
Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, was aus den Soldanten würde. Würde die Brücke mit den Soldaten in die Tiefe stürzen? Oder würden diese sich noch an das andere Ufer hinüber retten können? Gerade so?
1. Stimmt diese Theorie?
2. Gibt es nicht eine ähnliche Möglichkeit, diese Windmonster zur Strecke zu bringen?
Was diese xxxxxxxx Umweltregierung im Grunde macht, tut, ist eine Kriegserklärung an die Bevölkerung. Die Mafia würde sich so etwas nicht erlauben. Das ist nämlich der Punkt. Es gibt also sehr wohl Wege diese Wahnsinnigen zu stoppen. Allein der Wohlerzogene spielt auf ehrliche Weise. Aber das Grundgesetz ist hier eindeutig auf Seiten der Mafia. Der Mafia, die gegen die undemokratische Aufstellung der Windräder positioniert ist.
Merkel und ihre anderen xxxxxxx steuern also unwiderruflich auf eine Sackgasse zu?
Na vielleicht hilft ja der Gang ans Bundesverfassungsgericht nach Verabschiedung im Bundesrat und Inkfrafttreten des Gesetzes!
Wer soll das denn machen?
Ein betroffener Bürger muß ja erst im ordentlichen Prozeß scheitern bevor er das darf. Jedenfalls habe ich das mitgenommen aus früheren Artikeln von Justus Lex hier auf EIKE. Ja, sehr schlau und infam eingefädelt von der Regierung, genau daran wird er durch immense Kosten gehindert.
Neue Gesetze können direkt beim Bundesverfassungsgericht auf Rechtsstaatlichkeit geprüft werden lassen. Belesen Sie sich mal dort über die Möglichkeiten einer Verfassungsklage!
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html
Danke, Herr Neulen, für den informativen Link.
Allerdings finde ich die Stelle nicht, auf die Sie Ihre Idee gründen, dass ein Bürger bei neuen Gesetzen direkt Verfassungsbeschwerde erheben könnte. Können Sie mir und allen anderen hier die genaue Stelle nennen?
Ich finde nur folgendes unter Rechtssatzverfassungsbeschwerde: “… durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die die betroffene Person zunächst den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde in solchen Fällen daher erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig.“
Es sieht für mich weiterhin so aus, dass ein Bürger nichts machen kann gegen ein neues Gesetz ohne den Rechtsweg ausgeschöpft zu haben. Aber wie ist es mit der Opposition im Bundestag?
Ich hoffe, dass der Autor Justus Lex das hier liest und für Klärung sorgt.
Sehr geehrter Herr Hansen,
Sie sehen das genau richtig. Ein Bürger ist so gut wie nie selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch ein Gesetz betroffen, sondern erst durch desssen Vollzug. Der einzelne Bürger kann daher NICHT unmittelbar Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz erheben. Vielmehr muss er gegen den Vollzug des Gesetzes (also gegen den einzelnen Veerwaltungsakt, der aufgrund des Gesetzes ergangen ist) klagen und den Rechtsweg erschöpfen, ehe er Verfassungsbeschwerde erheben kann.
Anders sieht es mit den Abgeordneten des Bundestages aus. Diese könnnen eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle erheben. Allerdings mmuss dafür mindestens ein Viertel der Abgeordneten einen solchen Antrag stellen. Da CDU, SPD, Grüne, Linke und FDP einen solchen Antrag nicht stellen werden, bleiben nur die Abgeordneten der AfD übrig, die aber keine 25 Prozent haben. Im Ergebnis sieht es damit also schlecht aus.
Hier noch das Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html
Demnach kann gegen einen Hoheitsakt Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Dieser Hoheitsakt entspricht der Verabschiedung eines Gesetzes wie von mir bereits dargelegt.
Ich habe da einen Fall zur Pendlerpauschale in Erinnerung, wo ohne den gewöhnlichen Rechtsweg Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde und der Mann Recht bekam. Das Neuerliche Gesetz wurde also gekippt!
Hier noch ein weiterer Link zur Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz:
http://www.saarheim.de/Anmerkungen/gesetzesvb.htm
Welche von jedermann erhoben werden kann.
zu Herrn Neulen:
Ausnahmen bestätigen die Regel. Mit einer Verfassungsbeschwerde direkt gegen ein Gesetz werden Sie zu über 90 Prozent bereits an der Zulässigkeit scheitern. Daran ändern Ihre Links auch nichts. Im vorliegenden Fall wird durch das geplante Gesetz nicht unmittelbar in das Eigentum oder in ein konkretes Grundstück eingegriffen. Vielmehr werden nur die Abwehrmittel des Eigentümers beschnitten. Die direkte Verfassungsbeschwerde eines einzelnen Eigentümers gegen das Gesetz ist daher erkennbar aussichtslos.
Verehrter @Justus Lex,
machen wir es doch bitte konkret und abstrakt. Wenn ein Immobilienbesitzer durch ein Windrad Gefahr läuft, 70 Prozent des Immobilienwertes zu verlieren, dann steigen zwar seine Prozeßkosten, aber er hat kaum Aussicht darauf, den ihn massiv schädigenden „Vollzug“ zu stoppen?
Zusätzlich wird es ja zynisch. Er „muß“ prozessieren, sehr teuer prozessieren, kann aber kaum gewinnen.
Halten Sie, als Vollprofi und sehr erfahrener Fachmann, das Ganze noch für Recht?
Sehr geehrter Herr Kegelmann,
zu Ihrem Kommentar vom 29.8. um 21.47 Uhr:
Die Zahl 90% Risiko bezog sich auf eine direkte Verfassungsbeschwerde gegen das Investitionsbeschleunigungsgesetz. Eine Klage eines betroffenen Hauseigentümers beim Oberverwaltungsgericht gegen ein konkretes, einzelnes Vorhaben kann durchaus Erfolg haben. Diese Erfolgsaussicht kann man nicht generell einschätzen. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn man also eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Verwaltungsprozesse bezahlt, oder das Kostenrisiko nicht scheut, sollte man ruhig Widerspruch einlegen und gegen die Genehmigung klagen.
Was ich insgesamt von dem neuen Gesetz halte, habe ich ja in meinem Beitrag geschrieben.
… und hier noch ein Link für Interessierte zur Verfassungsbeschwerde gegen das Investitionsbeschleunigungsgesetz für unmittelbar Betroffene:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unsere-verfassung-das-grundgesetz-teil-iii-die-verfassungsbeschwerde_001197.html
Man sollte in solche einem Fall eine Spendenaktion starten, um bis zum Letzten zu klagen… und es wäre schön zu sehen, wenn so ein „Windpark“ wieder komplett entfernt werden muss….
1 gewonnener Prozess würde wohl jede Finanzierung stoppen!
Das ist das einzig tröstliche: Auch der Investor hat ein (Rest-)Risiko, wenn er unter rechtlich ungeklärten Bedingungen zum Bauen anfängt. Und Geldanleger sind ziemlich risikoscheu – es sei denn, es handelt sich um grüne Überzeugungstäter. Bleibt zu hoffen, dass sich die vielen Gegenwind-Initiativen in D dadurch nicht einschüchtern lassen!
Und dabei nicht aus den Auge verlieren: Es ist so ziemlich der größte Irrsinn aller Zeiten, den unsere wahnsinnig gewordene grüne Politik hier durchzieht!
Hallo Herr Lex,
danke für die Aufklärung über diese neue Gruselei unserer Regierung.
Sie haben ausgeführt, wenn ich Sie recht verstanden habe, dass der Widerspruch nicht mehr AUTOMATISCH aufschiebende Wirkung entfaltet.
Darf ich Sie noch um eine ergänzende Auskunft bitten: Ist auch der ANTRAG auf aufschiebende Wirkung ausgeschlossen worden? Oder könnte ich den ggf. noch stellen bei einem Widerspruch?
Danke.
Sehr geehrter Herr Daumer,
der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach Paragraph 80 Abs. 5 VwGO bleibt nach dem Gesetzentwurf erhalten. Allerdings wird ein solcher Antrag nur Erfolg haben, wenn das Gericht im Rahmen einer vorläufigen Prüfung für rechtswidrig hält. Auch so ein Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz kann sich längere Zeit hinziehen, z.B. ein Jahr lang und kostet ebenfalls Geld, wenn Sie es verlieren. Richtig ist aber, dass man einen solchen Antrag unbedingt stellen muss, wenn man gerichtlich gegen eine geplante Windkraftanlage vorgehen möchte.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“. Es scheint an der Zeit, das Grundgesetz zu überarbeiten. Sonst könnte ja „das Volk“ noch auf die Idee kommen, dass es irgendwas zu melden hat.