Versteckte Kosten – Der Strom von See ist teurer als ausgewiesen – Die EEG-Umlage enthält nur einen Teil der tatsächlichen Kosten dieses „Ökostroms“

Normal 0 21 false false false DE JA X-NONE
Seewind-Strom ist deutlich teurer als Landwind-Strom
Jüngst war zu lesen „Investoren finden zurück in die Nordsee – Der Meereswindpark Veja Mate hat endlich einen Investor“ (FAZ vom 13. September). Dieses Industriegebiet mit bis zu 72 Windturbinen wird 90 Kilometer nordwärts der Insel Borkum liegen. Bekanntlich ist es deutlich schwieriger und kostspieliger, Industriegebiete auf See zu errichten als an Land. Daher erhalten die Betreiber per Gesetz für jede Kilowattstunde Seewindstrom 19 Cent statt 8,8 Cent für Landwindstrom. Teurer aber ist auch der Transport dieses offshore-Stroms. Seine höheren Transportkosten sind also den gesamten Kosten der „Energiewende“ ebenfalls zuzurechnen. Das jedoch geschieht gegenüber den Bürgern und Stromverbrauchern nicht. Es wird ihnen verschwiegen. Bezahlen müssen sie trotzdem alles.
Zum Beispiel die Anschlussleitung im Raum Wilhelmshaven
Darauf aufmerksam gemacht hat die Stromerverbraucher-Schutzvereinigung NAEB*) in ihrer jüngsten Mitteilung. Mit der gesetzlichen Vergütung von 19 Cent je Kilowattstunde sei der Strom von See der teuerste „Ökostrom“ überhaupt. Aber der Transport durch die See an Land koste weitere 5 Cent je Kilowattstunde. Doch das sei längst nicht alles, denn: „Neue Leitungen müssen den Strom im Land weiterleiten, nachdem er in neuen Umspannwerken auf die optimale Transportspannung transformiert worden ist. Welche weiteren Kosten entstehen, zeigt das Beispiel einer Anschlussleitung im Raum Wilhelmshaven. Diese Leitung muss der Netzbetreiber Tennet bauen, weil es ihm zur Durchsetzung der Energiewende gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Kosten werden jedoch nicht als ‚Wendekosten’ ausgewiesen. Sie sind in den steigenden Netzkosten versteckt, die der Stromkunde bezahlen muss, ohne ihn auf die Ursachen hinzuweisen.“ Die Energiewende bedeute Kosten ohne Ende.
Zusätzlich benötigt: ein neues Umspannwerk
Und so geht es im beschriebenen Beispiel weiter: „Tennet baut in Wilhelmshaven ein neues Umspannwerk für rund 70 Millionen Euro. Zu ihm soll der zukünftige Offshore-Strom und der übrige im Umland erzeugte Windstrom, Solarstrom und Biogasstrom (‚Ökostrom’) hingeleitet werden. Dort wird er auf die Höchstspannung von 380 000 Volt transformiert und über eine 34 Kilometer lange Trasse zu dem schon vorhandenen Umspannwerk und Knotenpunkt Conneforde geschickt. Dieses Umspannwerk nimmt auch den Strom aus dem neu gebauten Kohlekraftwerk in Wilhelmshaven auf, das selbstverständlich immer einspringen muss, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Der Bau des Kraftwerks Wilhelmshaven hat etwa eine Milliarde Euro gekostet.“
Die 10 Kilometer Erdverlegung verlangen je 800 Meter Kupplungsbauwerke
Ferner: „Die neue Trasse hat – jeweils im Abstand von etwa 300 Metern – bis zu 70 Meter hohe Masten. Wegen protestierender Anwohner werden rund 10 Kilometer der Trasse in die Erde verlegt. Da ein Erdkabel bei einer Länge von 800 Metern bereits 60 Tonnen wiegt, müssen längere Erdstrecken nach je 800 Metern gekuppelt werden. Die Kupplungen werden in einem zugänglichen Bauwerk untergebracht. Die Trasse mit vier Drehstromsträngen kann mit einer Leistung von 4700 Megawatt belastet werden. Das entspricht der Leistung von vier großen Kraftwerken.“
Gesamtkosten für 34 Kilometer Stromleitung mehr als 200 Millionen Euro
„Die Kosten für einen Kilometer Freileitung liegen bei 1,2 Millionen Euro. Die Erdverkabelung kostet etwa das Siebenfache, also rund 8 Millionen Euro je Kilometer. Für die Freileitung sind 29 Millionen Euro zu veranschlagen. Die 10 Kilometer Erdverkabelung kosten etwa 80 Millionen. Hinzu kommen noch Erweiterungen im Umspannwerk Conneförde. Die gesamten Investitionen für den Stromtransport über 34 Kilometer belaufen sich somit auf mehr als 200 Millionen Euro. Wie Tennet auf Nachfrage bestätigt hat, muss das Unternehmen diese Investition aufgrund gesetzlicher Vorgaben für die sogenannte „Energiewende“ vornehmen. In einer freien Marktwirtschaft ohne die Zwangseinspeisung von dem stark schwankenden und teuren Ökostrom sei eine sichere Versorgung auch ohne diese Investition gewährleistet.“
Außerdem geht landwirtschaftliche Nutzfläche verloren
Das ist aber noch nicht alles, denn: „Die neue Leitung beansprucht natürlich auch Ackerfläche. Je Mast gehen mindestens 150 Quadratmeter verloren. Für die gesamte Leitung sind es 12 000 Quadratmeter. Hinzu kommt die Fläche für die Kupplungsbauwerke der Erdkabel mit etwa 3 500 Quadratmeter. Die Erdkabeltrasse ist 17,5 Meter breit. Nach Fertigstellung kann die Trasse wieder beackert werden. Gehölze dürfen aber in einer Breite von 25 Metern nicht gepflanzt werden. Die Trasse muss in ihrer gesamten Länge begehbar und befahrbar sein.“
Das NAEB-Fazit: Schluss mit der Staatswirtschaft auf dem Strom-Markt
Zusammenfassung: „Die Kosten der nur für den Ökostrom benötigten Trasse gehen in die Netzkosten ein, die jeder Stromkunde bezahlen muss. Sie werden nicht extra als Ökostromkosten ausgewiesen. Die öffentlich sichtbare EEG-Umlage umfasst, politisch gewollt, nur einen Teil der tatsächlichen hohen Ökostromkosten.“ Für die NAEB-Stromverbraucher-Schutzvereinigung ist klar, was zu geschehen hat: Mit der immer teureren Staatswirtschaft auf dem deutschen Markt für Strom sei Schluss zu machen.
Alle NAEB-Mitteilungen hier und hier. Kontakt aufnehmen können Sie hier. Der Vortrag des NAEB-Vorsitzenden Heinrich Duepmann „So funktioniert unser Stromnetz – Zusatzkosten der Energiewende“ hier – auch andere seiner Vorträge. Die NAEB-Homepage hier. Falls Sie Mitglied werden wollen hier.
________________________________________________________________________
*) Wenn Sie dies lesen, sollten Sie wissen, dass ich dieser Schutzvereinigung als Beiratsmitglied angehöre.
Übernommen vom Blog  von Dr. K.P. Krause hier




Klimaschutz – Von einer Glaubensmagie zu einer „Weltreligion“?

Neugier ist eine menschliche Triebfeder und Mythen machen neugierig, dienen aber auch der Manipulation und Propaganda, erzeugen Reize und Stimmungen, haben Einfluss auf den Zeitgeist wie das Zeitklima. Es war Johann Gottfried von Herder (1744-1803), der den Begriff „Zeitgeist“ prägte für ein sonderbares Phänomen, dessen Entstehen und Vergehen bis heute nicht exakt zu erklären ist. Der „Zeitgeist“ verhält sich wie der Wind. Wie die vom Wind herantransportierte Luftmasse die Lufttemperatur mitbestimmt, so beeinflusst der Zeitgeist vorübergehend immer auch das „Zeitklima“. Eine solche Wirkung üben auch die Hollywoodfilme aus. Große Hollywoodstars und gar „Oskar-Preisträger“ sind daher gute Objekte, die sich für das politische Klima instrumentieren lassen. Dies machte nun UN-Generalsekretär Ban Ki Moon, der den Hollywoodstar Leonardo DiCaprio (39) zum Friedenbotschafter der Vereinten Nationen ernannte. DiCaprio bedankte sich artig mit der Aussage, dass der „Kampf gegen den Klimawandel eine der wichtigsten Angelegenheiten sei, die wir als internationale Gemeinschaft angehen müssen“.
Dies ist zwar nichts als eine verbale Floskel ohne Inhalt, aber die geheime Massensuggestion wie die Wirkung auf den Zeitgeist ist nicht zu unterschätzen. Dies waren auch nicht Filme wie „Das Arche Noah Prinzip“ (1984) von Roland Emmerich oder ganz besonders sein Film „The Day After Tommorow“ (2004), der ganz klar politische Ziele verfolgte und die „Klimakatastrophenstimmung“ mitsamt entsprechender Ängste anheizen sollte. Noch offensichtlicher war das bei dem Film „Die unbequeme Wahrheit“ (2006) des ehemaligen US-Vizepräsidenten Al Gore, der mehrere „Oskars“ erhielt. Er wird trotz erheblicher Fehler und Schwächen sogar für Unterrichtszwecke zur Indoktrination von Schulkindern eingesetzt. In Großbritannien wurde dies vom Obersten Gericht untersagt, außer es werden vorher den Schülern die Fehler deutlich gemacht.

Potsdam-Institut: „Klimaschutz als Weltbürgerbewegung“

Pünktlich zum Klimagipfel des UN-Generalsekretärs in New York präsentierte am 17. September 2014 das PIK unter der Schlagzeile „Klimaschutz als Weltbürgerbewegung“ ein neues Sondergutachten des WBGU, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung zu globalen Umweltfragen. Die Presseerklärung beginnt mit dem Satz: „Die Klimapolitik tritt auf der Stelle, der Klimawandel schreitet ungebremst voran“. Was soll diese billige populistische Phrase, dass der Klimawandel ungebremst voranschreitet? „Klimawandel“ heißt wörtlich übersetzt „Neigungswandel“. Seit dem aus der „Schöpfungsgeschichte“ zumindest jedem Christen bekannten Befehl, „Es werde Licht“ und der Trennung von Tag und Nacht rotiert ununterbrochen die „Erdkugel“ um die eigene Achse, so dass sich ständig der Neigungswinkel der Sonnenstrahlen in Bezug auf die  Erdoberfläche ändert. Die Rotationsgeschwindigkeit am Äquator beträgt etwa 1.666 km/h. Mit fast eineinhalbfacher Schallgeschwindigkeit rast die Grenze zwischen Tag und Nacht bei zur Sonne schräg stehender Erdachse um den Globus. Insofern stimmt die Aussage, dass der „Klimawandel ungebremst voranschreitet“, aber die psychische Wirkung auf die Menschen ist eine völlig andere. Niemand kann die Drehung der Erde anhalten oder das Licht der Sonne ausknipsen! Jedenfalls scheint man im PIK mit allen Tricks der Dialektik zu arbeiten und sich der manipulativen Wirkung von Worten bewusst zu sein.  
Der WBGU empfiehlt darin eine „Doppelstrategie“ für die internationale Klimapolitik: „Zum einen soll das geplante Pariser Abkommen den weltweiten Ausstieg aus den fossilen CO2-Emissionen festschreiben und somit als Wegweiser dienen. Zum anderen sollten zivilgesellschaftliche Initiativen gefördert werden, durch die sich Akteure Verantwortung aneignen und eigenständig Beiträge zu einer klimaverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise leisten.“ Da der WBGU ja seit vielen Jahren die „Große Transformation“ fordert, ist dies als ein Aufruf an die Vereinten Nationen zu werten, weltweit revolutionäre Zellen zu etablieren und zu fördern, um die Menschheit zum Schutz von Etwas zu zwingen, was nur imaginärer Einbildung entspringt.      
Das „Klima“ als Synonym für das „mittlere Wettergeschehen“ an einem Ort über eine bestimmte vergangene 30jährige Periode, ist nach Immanuel Kant (1724-1804) ein „Ding an sich“, ein Abstraktum, das keine Existenz besitzt. Wetter kann man nicht rückwirkend schützen, also auch nicht den Mittelwert von Wetter, also das „Klima“. Klimaschutz ist und bleibt Unsinn und dieser potenziert sich noch bei dem Vorhaben „Schutz des Globalklimas“ und dem Halt des Klimawandels! Welch eine Arroganz müssen die „Klimaexperten“ mitsamt den „Klimapolitikern“ besitzen, dass sie glauben, dass sie auf Dauer die Menschheit in dem Irrglauben an den Klimaschutz gefangen halten zu können. In dem Gutachten heißt es, dass jeder Bürger „die Null schaffen“ muss, wenn „die Welt als Ganzes klimaneutral werden soll“. Daher die Aussage: „Gesellschaftliche Akteure werden immer wichtiger, um einen ambitionierten Klimaschutz sicherzustellen“.
Warum läuten hier nicht sogleich bei allen freiheitsliebenden, mit Verstand ausgestatteten und mit Vernunft begabten Menschen die Alarmglocken angesichts dieser Bedrohungslage? Muss hinter jedem Erdenbürger ein Blockwart, Denunziant, Revolutionär oder Spitzel stehen, um zu überwachen, dass er sich politisch korrekt verhält und „die Null schafft“? Dies geht nur, wenn alle sieben Milliarden Menschen die Luft anhalten und mit dem Atmen auch die Nahrungsverbrennung im Körper einstellen. Dies gilt nicht für die „Akteure“, die die Bürger zu allem Leid noch über ihre eigene Arbeit, über Steuergelder finanzieren müssen.
Doch das Misstrauen des WBGU geht noch weiter. Es richtet sich praktisch gegen alle Staaten: Diese seien in einer „konventionellen vertikalen Verantwortungsarchitektur“ erstarrt und vernachlässigten die „wahren“ Bedürfnisse der vertretenen Gemeinschaften. Die Begriffe „Volk und Nation“ werden tunlichst vermieden! Der WBGU legt damit die Axt an die Glaubwürdigkeit aller freiheitlichen, rechtstaatlichen wie demokratischen Regierungen sowie der Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle, indem er nicht gewählten und damit nicht legitimierten „Bürgerbewegungen über die Ländergrenzen hinweg“ als „Sachwalter des Klimaschutzes“ installieren und sie mit „Klagerecht“ ausstatten will. Dies ist weitaus schlimmer als eine „Basisdemokratie“. Das ist eine Diktatur von Gesinnungstätern und selbsternannten Weltverbesserern, wenn auch beschönigend und verharmlosend gesagt wird, dass man nur den „realen Mangel an globaler Gestaltungsmacht“ beseitigen wolle. Beschwichtigend wird gesagt: „Zukunftsvorsorge wird so zum Projekt der ganzen Weltgesellschaft.“ Es ist aber nichts schlimmer als eine wie auch immer geartete Diktatur von „Gutmenschen“, die mit inquisitorischen Machtmitteln ausgestattet ist.

Richard Tol: „Die Deutschen machen sich zur Witzfigur“

Am 17. September 2014 berichtete der Newsticker Nord „Nordkirche will bis 2050 klimaneutral werden“. Danach sollen bei einer Synode in Lübeck-Travemünde die Synodalen ein „Klimaschutz-Kirchengesetz“ verabschieden mit dem Ziel, durch Reduktion der CO2-Emissionen bis 2050 „klimaneutral“ zu werden. Mit besserer Dämmung von Kirchengebäuden, sparsameren Heizungen und Ökostrom, soll das Wetter in seine Schranken gewiesen und damit das Klima geschützt werden. Aber mit Glauben mag man zwar „Berge versetzen“, aber nicht das Wetter verändern und Sturmfluten abwenden.
Im Vorfeld des Klimagipfels beim UN-Generalsekretär in New York haben gemäß „Klimaretter.info“ vom 16. September 2014 „160 preisgekrönte Umweltschützer aus 46 Staaten“ einen eindringlichen Appell zum Klimaschutz veröffentlicht. Darin wird zum x-ten Mal stereotyp vor den „dramatischen Folgen einer weiteren Erderwärmung“ gewarnt, obgleich diese seit 17 Jahren eine „Klimapause“ eingelegt hat. Sie warnen weiter davor, „dass wir uns nicht mehr ernähren können, uns das Trinkwasser ausgeht, die Gefahr von Kriegen wächst, und der Klimawandel aufgrund der globalen Überhitzung zum Zusammenbruch unserer Zivilisation führt“. Einer der 160 Preisträger ist der Biologe Ernst Ulrich von Weizsäcker, der das Wuppertal Institut für Klima-Umwelt-Energie leitete. Dieses hatte 1996 die vom BUND sowie dem bischöflichen Hilfswerk MISEREOR finanzierte Studie „Zukunftsfähiges Deutschland“ erstellt. Der Schwerpunkt für die Ökostrom-Erzeugung lag auf den „regenerativen“ Energien Sonne und Wind. Durch deren intensivere Nutzung soll das Wetter motiviert werden, zur Deckung des Strombedarfs den Wind mehr und stärker blasen und die Sonne öfter scheinen zu lassen, am besten nachts.
Doch nun zu Richard Tol, der uns Deutsche in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ vom 17. August 2014 zur „Witzfigur“ erklärte. Er wird beschrieben als Klimaforscher, hochdekorierter holländischer Ökonom und Kritiker eines „Klima-Alarmismus“. Wer das irrsinnige Interview liest, weiß wer die Witzfigur ist: Richard Tol! Er zieht über den „Öko-Aktivismus als Ersatzreligion“ her, entpuppt sich aber als deren treuester und gläubigster Jünger. Er ist Paradebeispiel und Beweis dafür, dass „die Debatte um den Klimawandel weltweit sehr emotional geführt“ wird, also mit wenig Verstand und ohne Vernunft. Er bezeichnet AL Gore als „Klimawandelprediger“ und spricht im selben Atemzug von den „Predigern vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung“. Das 2-Grad-Ziel stuft er ein als „Phantasie von Politikern“. Es gebe zwei Länder, die weltweit die „schlechteste Energiepolitik“ machen: „England und Deutschland“. Deutschland gebe „ein außergewöhnliches Beispiel dafür, wie man Klimapolitik nicht macht“. Diese Negativurteile kann nur einer fällen, der selbst von Nichts keine Ahnung hat und „leeres Stroh“ drischt.

Warum handeln die Medien nach dem Motto „Bühne frei für Dilettanten“

Medien bringen Information, suchen aber die Sensation, denn Sensationen ziehen Leser an und fördern den Verkauf nach dem Motto „schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten“! Karl Theodor Jaspers (1883-1969) befand: „Unser Zeitalter ist das der Simplifikationen“. Dies gilt insbesondere für die Medien, die gerne alles Komplexe aufs Simple zu reduzieren trachten und wie die Soziologen stets auf der Suche nach dem „komplexreduzierenden Punkt“ sind. Das Modell „Soziologie“ lässt sich auf die „Klimatologie“ übertragen. Während die Soziologie das Individuum der „Masse“ opfert, reduziert die Klimatologie das komplexe Wettergeschehen auf eine „Mitteltemperatur“. Als ob eine irgendwie errechnete „Globaltemperatur“ je Ausdruck eines „Globalklimas“ sein könnte. Dies ist eine absolut unzulässige Simplifikation!
Von der Publizistin Marion Gräfin Dönhoff (1909-2002) stammt ein anderer kluger Satz: „Nicht die Tatsachen sind entscheidend, sondern die Vorstellungen, die wir von den Tatsachen haben“. Welche Vorstellungen wir haben sollen, das bestimmen „Klimaexperten“ wie „Klimapolitiker“. Die Medien verbreiten herrschende Meinungen und geben diesen publizistischen Flankenschutz, selbst gegen substanzielle Kritik. In diesem Zusammenhang wird häufig Wladimir I. Lenin (1870-1924) zitiert, der Journalisten als „nützliche Idioten“ bezeichnet haben soll. Im Allgemeinen wird solch ein Mensch bezeichnet, der mit gutem Willen und auch lauterer Gesinnung in einer Art ideologischer Hörigkeit „besinnungslos fremden Interessen“ dient.
Lenin bezeichnete als besonders nützlich die deutschen Intellektuellen der Weimarer Republik, welche die „Oktoberrevolution“ über den „grünen Klee“ lobten und vom Kommunismus als kommendem „Paradies auf Erden“ schwärmten.  Es muss also eine geistige Affinität vorhanden sein, die jede Kritikfähigkeit ausschaltet. Nur dann ist der Ausdruck „nützlicher Idiot“ gerechtfertigt. Da ein Großteil der Journalisten ideologisch „rot“ und „grün“ wie dem Glauben an die „Machbarkeit der Welt“ anhängt, verbreiten sie unkritisch alles, was von den „Klimaexperten“ ausgebrütet und an Hypothesen spekulativ in die Welt hinausposaunt wird. Wer die Welt ohnehin verbessern will, ist halt mehr gläubiger Idealist denn kritischer Realist und damit im Sinne des „Zeitgeistes“ ein nützlicher Dilettant.




DWD Forscher Wolfgang Riecke zur Frage nach Abkühlung: „Ja, ist mir bekannt!“

Der Standardflyer wurde an fast alle der 30 Anwesenden verteilt. 
Die Organisatoren kannten uns schon von der letzten Veranstaltung dieser Reihe auf der wir mit Diskussionsbeiträgen aufgetreten waren. Wenn der Eindruck nicht täuschte, dann löste unser Erscheinen keine große Freude aus. Die Vorträge und Einleitungen wirkten dann auch irgendwie sehr kraftlos, was vielleicht nicht nur eine subjektive Empfindung des Berichterstatters war.
Auf Wandtafeln dort und im Vortrag von Wolfgang Riecke, Diplom-Meteorologe beim Deutschen Wetterdienst, wurde die Behauptung aufgestellt, dass auch in Deutschland die Temperaturen steigen würden. Riecke leitet seit 2002 das Regionale Klimabüro Hamburg beim Deutschen Wetterdienst (DWD). In seinem Vortrag ging er hauptsächlich auf den Wärmeinseleffekt ein. Zweifelhafte Behauptungen von ihm betrafen im Wesentlichen die Deutschlandtemperaturen in Gegenwart und Zukunft.
Frage an den Referenten nach seinem Vortrag: 

Ist Ihnen bekannt, das seit 17 Jahren die Durchschnittstemperaturen in Deutschland gesunken sind und zwar um den hohen Wert von 0,4-0,5 Grad?

Der Referent antwortete nicht direkt, sondern wiederholte einen Teil seines Vortrages zum Wärmeinseleffekt.

Abb. 1 Die Jahrestemperaturen Deutschlands sind schon vor der Jahrtausendwende in einen fallenden Trend übergegangen, der vor allem von den Medienvertretern ignoriert wird, denn Panikmache verkauft sich bekanntlich besser als investigativer Journalismus. Noch eine Anmerkung an unsere Leser: Bitte kopieren Sie diese Grafik 3 und senden Sie diese immer wieder ihren Heimatmedien zu. Der Kohlendioxidgehalt ist in den letzten 17 Jahren weiter gestiegen, trotz der deutschen Energiewende, die Temperaturen indes scheren sich weder um die deutsche Energiewende noch um die CO2-Konzentrationen, Die Temperaturen sind gefallen und der Trend zur Abkühlung wird anhalten. Daten DWD
Der Fragende blieb jedoch hartnäckig: 

Meine Frage ist noch nicht beantwortet. Ist Ihnen bekannt, dass die Deutschlandtemperaturen sich abgekühlt haben, um den hohen Wert von 0,4-0,5 Grd in den letzten 17 Jahren?
Antwort des Referenten: 
Ja, ist mir bekannt.

Fragender:
Warum haben Sie das denn in Ihrem Vortrag nicht gesagt?

Referent Herr Riecke antwortete zögerlich, leise, abgehackt, unsicher, so dass es für das Publikum schwer verständlich war. Immerhin waren folgende Wörter noch gerade zu verstehen: “Auch weltweit gesunken, Prof. Latif, Meer, Wärme dort,…
Das Publikum, überwiegend aus der klimabesorgten Szene, schwieg konsterniert. Wir taten das vermutlich Klügste und ließen seine Worte einfach wirken.

Abb.2: Der Winter 2013 sind die drei Monate Dezember 2012, sowie Januar und Februar 2013. Der derzeitige Dezember 2013 wird dann als Winter 2014 geführt. Details dazu hier
Den Anwesenden war die Tatsache der Temperatursenkung in Deutschland bis dahin nicht bekannt.
Dieses neue Wissen dürfte nach aller Lebenserfahrung vielleicht bei Manchem einen ersten Samen zum neuen Nachdenken gepflanzt haben.
Wir bleiben dran.
Klaus Oellerer EIKE; zuerst erschienen auf Klimakontroverse.de




Landtagswahlen 2014- Energiewendegegner AfD gewinnen auf Anhieb 2 stellig Wählerstimmen

Das Märchen von der Einthemenpartei wurde einmal mehr von den Wählern als das eingestuft, das es von Anfang an wahr: Ein Märchen, welches nicht mal die glaubten, die es in die Welt setzten. Und weil es so ist, schadete es allein den Märchenerzählern.
Erheblichen Anteil an der sensationell hohen Zustimmung für die AfD hat die verkorkste Energiewende  die alle Altparteien vorbehaltlos unterstützen. Sind doch viele Bürger es mehr als leid, dass ihre Stromkosten explodieren, ihr Jobs dadurch in Gefahr geraten und die Wände in ihren zwangsgedämmten Wohnungen verschimmeln, ohne dass dem irgendein erkennbarer Nutzen gegenübersteht. 
Und sie sind es auch mehr als leid , dass dass diese Energiewende allein aus ideologischen Motiven und ohne Rücksicht und auf ihre extremen Kosten und Versorgungssicherheit durchgepeitscht wird. Mit ihr wurde die größte Umverteilung von unten nach oben seit dem Ende des zwiten Weltkrieges in Gang gesetzt.
Denn selbst späte Einsichten wie sie Bundesenergieminister Gabriel unlängst in Kassel von sich gab: Zitat

„“Die Wahrheit ist, dass die Energiewende kurz vor dem Scheitern steht.”;
“Die Wahrheit ist, dass wir auf allen Feldern die Komplexität der Energiewende unterschätzt haben.”,
“Für die meisten anderen Länder in Europa sind wir sowieso Bekloppte.” Zitatende

…haben bisher nichts am weiteren massiven Ausbau derselben geändert.
Vermutlich auch deshalb, weil bei einer grundlegenden  Abkehr von dieser Politik die Altparteien ihr grandioses Scheitern öffentlich hätten eingestehen müssen. Das können und das wollen sie nicht.
Deshalb muss und wird die AfD vorerst allein diesen Part übernehmen. „Wenn sich die Zahlen nicht bald ändern, dann muss man die Köpfe ändern“ pflegte der Deutschbanker und Vater der Deutschland AG, Hermann Josef Abs zu sagen. Und handelte danach. In der Politik muss diese Aufgabe vorerst wohl allein die AfD übernehmen, hoffentlich werden andere Parteien bald folgen. Ein Anfang jedenfalls ist gemacht.




Am Ende der Energiewende-Sackgasse lauert das Dunkelflaute-Gespenst

Diese Anträge werden immer mehr: Mitte August waren insgesamt 7.900 Megawatt zur endgültigen Stilllegung angezeigt. Allein mehr als 4.500 MW entfielen dabei auf den süddeutschen Raum. Dort sollen jedoch nach dem Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung bis 2022 fünf Kernkraftwerke vom Netz gehen.
Wie ernst die Situation schon heute ist, in der bereits jetzt alle Stilllegungsanträge aus dem süddeutschen Raum abgelehnt werden (müssen), ergibt sich aus den unten zitierten Feststellungen der Bundesnetzagentur.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat in jedem Fall unangenehme Konsequenzen für den Besitzer der verlustbringenden Anlage, denn selbst wenn das Kraftwerk als doch nicht systemrelevant eingeordnet ist,  wird ihm der Weiterbetrieb um ein ganzes Jahr angeordnet und die weiter auflaufenden Verluste muss er selber tragen, nicht der anordnende Staat, den die BNetzA vertritt.
Noch härter trifft es die systemrelevanten Kraftwerke: Sie müssen 24 Monate weiter am Netz bleiben und auch in diesen Fällen erhalten die Besitzer für die ersten 12 Monate gar nichts. Für die folgenden 12 Monate ist dann eine Entschädigung fällig, über die verhandelt werden muss. Wie berichtet wurde, deckt diese Entschädigung manchmal auch nur 70% der Verluste.
Erstaunlich ist die Dreistigkeit, mit der der Staat das im Grundgesetz-Artikel 14 garantierte Recht zum Schutz des Eigentums mit einem Absatz eines Branchengesetzes bricht. Diese Großtat stammt von der die Marktwirtschaft verbal stets hochhaltenden  letzten CDU/CSU-FDP-Regierung.  Die Gerichte haben es bereits mit Klagen gegen die darauf beruhenden Entscheidungen zu tun bekommen.
Im Grunde wollte ich nur die für einen Ingenieur immer schwer verdaulichen gewundenen Sprachkreationen der Juristen auf mir bislang verborgene Details absuchen.  Die Webseite der BNetzA (101) brachte zumindest einige erklärende Sätze, aber darunter standen zum Herunterladen drei Entscheidungen der Agentur zu konkreten Anträgen von Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB).
Die neueste davon stammt vom 23.6.2014 und ist an die Transnet GmbH / Baden-Württemberg gerichtet. Darin wird deren Antrag auf die „Systemrelevanz-Ausweisung“ von zwei EnBW-Kraftwerksblöcken in Heilbronn zugestimmt. 
Der ungemein lange Text dieser Entscheidung verleitet eigentlich nicht zur Lektüre, insbesondere weil seitenlang und langatmig erklärt wird, was Systemrelevanz bedeutet.
Aber das Lesen lohnt sich doch, denn dieses Papier entpuppt sich als eine schonungslose Kritik des durch die Energiewende verursachten Bedrohungszustands des Versorgungsnetzes – und endet dann mit der erwähnten Entscheidung, der man dann wirklich nur ziemlich entsetzt zustimmen kann.
Ich weiß aus 30-jähriger Erfahrung in der Ministerialbürokratie, dass es in unserem System gottlob immer mal wieder vorkommt, dass aus einer unteren Ebene ein in Klartext geschriebenes ehrliches Dokument ans Licht der Öffentlichkeit gelangt, das alle offiziellen Heucheleien, Schönfärberei- und Weichspülprozesse beiseite wischt.
Ich zitiere aus dem Brief der Bundesnetzagentur an Transnet BW GmbH vom 23.6.2014,
(Hervorherbungen vom Autor):
„Genehmigungsbescheid der Bundesnetzagentur gem. §13a Abs.2 EnWG zur Systemrelevanz-Ausweisung von Kraftwerksblöcken in Heilbronn.
AZ: 608-14-003
(1)….Bei Zugrundelegung der beiden betrachteten Szenarien („Starklast/Starkwind-Szenario“ und „Starklast/Dunkelflaute-Szenario“) ergibt sich grundsätzlich die Abhängigkeit des sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs von gesicherter Verfügbarkeit konventioneller Kraftwerke, die südlich der potentiell überlasteten Übertragungsleitungen südlich des Ruhrgebiets („Mittelrheintrasse“) und der Leitung „Remptendorf-Redwitz“ liegen.
In Zeiten hoher Windeinspeisung aus nördlich der potentiell überlasteten Übertragungsleitungen gelegenen Windkraftanlagen bei gleichzeitig hohem Verbrauch in den laststarken Ballungszentren und Wirtschaftsstandorten in Süddeutschland können die elektrischen Nord-Süd-Lastflüsse das Übertragungsnetz überfordern, sofern den Übertragungsnetzbetreibern ÜNB keine hinreichenden Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen um….gegenzusteuern.
Derartige Situationen treten typischerweise an windreichen kalten Winterabenden auf.  Darüber hinaus kann es auch an laststarken (Winter-) Tagen, bei denen keine (erhöhte) Windeinspeisung aus Norddeutschland erfolgt, zu erheblichen elektrischen Nord-Süd-Flüssen kommen.
In diesem Fall kann eine nahezu vollständige Auslastung des konventionellen Kraftwerksparks in Deutschland beobachtet werden, was eine erhebliche Belastung, gegebenenfalls sogar eine Überlastung – insbesondere der Mittelrheintrasse – nach sich zieht.

Zwischenbemerkung:

Am Ende der Energiewende- Sackgasse lauert also das „Dunkelflaute“-Gespenst.

Es kommt, wenn die Sonne verblasst, der Wind einschläft und ein eisiger Wintertag den Stromverbrauch hochtreibt. Ein Arbeitsbegriff der Netzbetreiber, der eine gute Chance hat, das Wort des Jahres 2014 zu werden. Seine dunkle Klangfarbe lässt das damit verbundene Unheil ahnen. Deutsch ist doch manchmal eine wunderschöne Sprache.

Und weiter im Bescheid:

(2)…Bezogen auf die zeitweise auftretenden Netzbelastungen im deutschen Übertragungsnetz, die in  der Flussrichtung von Nord- nach Süddeutschland bestehen, bedarf es nach gegenwärtigem Erkenntnisstand regelmäßig nördlich einer fiktiven Linie in Höhe von Frankfurt am Main der Absenkung der Kraftwerksleistung und südlich dieser fiktiven Linie der Leistungserhöhung.
Konkret sind die Leitungen „Mittelrheintrasse“  und die Leitung „Remptendorf-Redwitz“ gegenwärtig potentiell überlastet.
Um drohende oder bestehende Netzüberlastungen effektiv beseitigen zu können, ist es notwendig, dass südlich der überlasteten Leitung in hinreichendem Umfang freie Erzeugungskapazität von Kraftwerken zur Verfügung gestellt werden kann, die sich im Markt befindlichen oder von Kraftwerken, deren endgültige oder vorläufige Stilllegung geplant ist.
(3) …In einer Netzsituation, in welcher der Leistungsbedarf zur Beherrschung der Nord-Süd-Transporte größer ist, als die südlich der überlasteten Leitungen verfügbare Leistung, kann demnach von einer nicht unerheblichen Gefährdung des (n-1)-sicheren Netzbetriebs ausgegangen werden.
(4)…Verdeutlicht wird die Bedeutung der Verfügbarkeit dieser (Anm.: südlichen) Kraftwerke auch dadurch, dass die ÜNB im Rahmen der Systemanalyse….für die bisher untersuchten Zeiträume Winter 2013/2014, Winter 2014/2015, Winter 2015/2016 und Winter 2017/2018 jeweils zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es in den geprüften Szenarien über die süddeutschen Kraftwerke hinaus noch des Einsatzes ausländischer Kraftwerke bedarf, um das Übertragungsnetz im Rahmen der betrieblichen Vorgaben sicher zu betreiben.
(5)…Der Wegfall von in Süddeutschland gelegenen Kraftwerken würde das Defizit (Anm.: das somit längst besteht) und somit den Bedarf an ausländischen Reservekraftwerken erhöhen.
(6)…im Regelfalle ist davon auszugehen, dass alle in Süddeutschland verbleibenden Kraftwerke systemrelevant sind.
(7)…Die Ausweisung der Systemrelevanz für die Dauer von 24 Monaten rechtfertigt sich daraus, dass der gegenwärtige Zustand der bestehenden Transport- und Leitungsengpässe auch noch in den kommenden zwei Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit fortbestehen wird.
(8)…Im Einzelfall mag es absehbar sein, dass die betreffende Anlage möglicherweise länger als 24 Monate zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität benötigt wird.
…Eine etwaige Änderung der bisherigen Begrenzung der Systemrelevanzausweisung auf jeweils höchstens für eine Dauer von 24 Monaten bleibt aber dem Gesetzgeber vorbehalten.
(Anm.: Eine Mahnung an die Regierung, diesen Zeitraum zu verlängern).“
Ende des Zitats.
Dieses offiziell von der BNetzA verbreitete Schreiben an Transnet schafft in seiner Begründung eine überzeugende Klarheit über die tatsächliche Situation.
Zur Versorgungssicherheit, zur Situation im Übertragungsnetz und zu den Ursachen der Probleme kann man nun die folgenden Punkte festhalten:
1. Das regelmäßig vorgebrachte Argument, in Deutschland gebe es eine Kraftwerks-Überkapazität ist eine absichtliche Falschbehauptung. Im Gegenteil kann man zumindest in Süddeutschland auf kein einziges der Kohle- und Gaskraftwerke verzichten, welche Gründe auch immer seine Stilllegung erforderlich machen (2; 4; 5; 6).
2. Die Situation ist dermaßen ernst, dass es in den besonders kritischen Situationen ohne den Einsatz ausländischer Kraftwerke schon seit längerem nicht mehr geht (4; 5).
3. Die Überlastungssituation der Transportleitungen zwischen Nord- und Süddeutschland ist bei bestimmten Wetterlagen und „laststarken (Winter-) Tagen“ der Normalfall (1; 2; 3).
4. Wenn von einer „nicht unerheblichen Gefährdung des (n-1)-sicheren Netzbetriebs“ auszugehen ist, bedeutet das im Klartext akute Blackout-Gefahr beim Ausfall einer wichtigen Netzkomponente (Leitung, Transformator, Schaltanlage etc.) (3).
5. Die Szenarien, die von den Übertragungsnetzbetreibern berechnet worden sind, lassen für die drei kommenden Winter das Schlimmste befürchten (4).
6. Die Bundesnetzagentur beklagt recht deutlich, dass sie die „Systemrelevanzausweisung“, also den Zwang zum längeren Weiterbetrieb unrentabler Kraftwerke, nicht über die 24 Monate hinaus verlängern darf, weil dies „im Einzelfall“ notwendig sein könne. Ein Wink mit dem Zaunpfahl an den Gesetzgeber, der an der Grenze dessen liegt, was sich eine nachgeordnete Behörde (hier gegenüber dem BMWi) leisten darf (8).
7. Das sich durch den gesamten Begründungstext hindurchziehende Klagelied über die ganz offen eingestandene und längst eingetretene Unterversorgung von Süddeutschland durch konventionelle Kraftwerke vermeidet sehr bemüht die Nennung der einzigen wirksamen Maßnahme, die dieser gefährlichen Situation sofort ein Ende bereiten würde: Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten süddeutschen Kernkraftwerke.
8. Weiterhin stellen diese Aussagen der zuständigen Regierungsbehörde eine vernichtende Kritik an der Energiewendepolitik und dem Kernkraftausstieg dar, denn sämtliche die Versorgungssicherheit bedrohenden Probleme wurden erst durch die politischen Entscheidungen und damit in voller Absicht von der Regierung geschaffen.
Die Hilflosigkeit und die ganz offensichtliche Verzweiflung der BNetzA-Verantwortlichen an den gesetzlichen Zwängen, den künstlich erzeugten Gefährdungen und an ihrer eigenen Rolle als ausgebremste Eingreiftruppe, der alle wirksamen Maßnahmen untersagt sind, kann durchaus Mitleid erzeugen. Insbesondere auch deshalb, weil diese Unterbehörde als Prügelknabe für alle kleinen und größeren Katastrophen vorgesehen ist.
Die Verantwortlichen für alle genannten Probleme sitzen zwei Etagen höher.

Noch einige Erläuterungen zu den Maßnahmen, die die Netzbetreiber in Engpaßsituationen ergreifen:

Es nennt sich Redispatch und bezeichnet die kurzfristige Änderung des Kraftwerkseinsatzes auf Anordnung der ÜNB zur Vermeidung von Netzengpässen. Die Durchführung des Redispatch wird über sogenannte Kraftwerkspärchen durchgeführt, sodass beispielsweise ein Kraftwerk, das sich vor dem erwarteten Netzengpass befindet, angewiesen wird, weniger Strom zu produzieren und ein anderes, das sich hinter dem Engpass befindet, mehr Strom zu erzeugen.
Interessant und sehr bezeichnend sind die Häufigkeits-Zahlen dieser Eingriffe:
– Vor einigen Jahren gab es noch 3 bis 5 Redispatch-Eingriffe pro Jahr, (Tennet VDI Nachrichten,vom  4. 10.13)
– Im Jahre 2012 waren es knapp 1000.
– Im 1. Halbjahr 2013: 1098.
– Im 2. Halbjahr 2013: 1585.
– Im 1. Halbjahr 2014: 1831.
Das bedeutet, dass Ende 2014 vermutlich über 3.500 Redispatch-Eingriffe erfolgt sein werden.
Das Jahr hat 8.760 Stunden – und es erfolgt keineswegs gleichmäßig alle 2,7 Stunden ein solcher Eingriff; vielmehr gibt es Katastrophentage, an denen ununterbrochen Redispatch erfolgen muss.
 
Abbildung 1 : Anzahl der Netzeingriffe zur Stabilitätserhaltung pro Jahr. Die Daten vor 2012 wurden geschätzt, bzw. entsprechen dem im Text erwähnten Zitat von Tennet. Die Gesamt-Zahl für das Jahr 2014 wurde hochgerechnet
Schauen Sie wie diese Zahlen als Kurve aussehen, wie in Abb 1 geschehen. Sie ist nicht linear. Und man sollte viel Platz nach oben für 2015 und 2016 lassen. Ferner empfehle ich, das Ergebnis der kürzlich erfolgten „EEG-Reform“ in Bezug auf den weiteren, kräftigen Ausbau von Windrädern und Photovoltaik-Paneelen anzusehen. Das Ergebnis wird vermutlich ein weiterer Punkt auf der Kurve sein, der ziemlich weit oben liegt.
Es könnte aber sein, dass Sie nicht mehr dazu kommen, diesen Punkt einzutragen: Das Dunkelflaute-Gespenst löscht auch die Beleuchtung,
Interessant sind auch die mit dem Redispatch verbundenen Kosten, die den betroffenen Kraftwerken erstattet werden (Brennstoffkosten, Anfahren der Anlage, Verluste durch das Herunterfahren):
– Sie beliefen sich 2011 auf 41,63 Millionen Euro.
– Im Jahre 2012 waren es bereits 164,8 Millionen Euro.
Ach ja, wer bezahlt übrigens Redispatch-Kosten und die Entschädigungen für die systemrelevanten, scheintoten Kraftwerke ? Natürlich die Stromkunden, und zwar mit den  Netzentgelten als Bestandteil ihrer Rechnung.
Quelle: Bundesnetzagentur: „Systemrelevante Kraftwerke“, 14.8.2014,
            www.bundesnetzagentur/de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/
            Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Erzeugungskapazitäten/
            systemrelevanteKW/Bescheid_Transnet_23_06_2014.pdf
            Darin „Bescheid im Verfahren der Transnet BW GmbH vom 23.6.2014 (pdf, 3MB)“.
Sankt Augustin, 10. September 2014