Windenergie im Goldrausch – Noch nie wurden so viele Windkraftanlagen (WKA) installiert wie 2014

Im Schnitt sind sie über 200 m hoch. Viele Medien jubeln und erzählen den Lesern, das sei soviel wie die Leistung 4-5 „Atomkraftwerken“. Mit gleicher Berechtigung könnten sie ihnen weismachen, dass dies immerhin rd. 5 % der durchschnittlichen Leistung eines Gewitterblitzes sei. Warum also nicht die so natürlichen Blitze als Referenz einsetzen. Doch dann wäre der Schwindel zu schnell durchschaut.
Daher getrauen sich nur wenige Medienleute Zweifel anzumelden. Und die sind mehr als angebracht. Und das nicht nur wegen umfassender Kapitalvernichtung und weiterer rapider Stromverteuerung, sondern auch wegen der zunehmenden Instabilität des Netzes und anderer böser Folgen.

Die EEG Novellierung

Was haben sie sich die Politiker aller Parteien nicht aufgeplustert und gespreizt. Was haben sie nicht öffentlich laut diskutiert und jeden Teufel an die Wand gemalt, als die Bundesregierung den bisher letzten Versuch unternahm die erwartbare weitere Explosion der Stromkosten hierzulande durch die gefühlte 100ertste Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wenigstens ein bisschen zu dämpfen. Man gackerte laut und verkaufte den Medien diesen Versuch als Ökostromreform. Und die Medien fraßen – wie immer- den Köder, berichteten auf breiter Front darüber, aber ohne zu hinterfragen ob eine Totgeburt,  was die Nachhaltig Instabilen Energie (NIE) nun mal ist, sich durch weitere kosmetische Eingriffe in einen strahlenden, attraktiven Teenager verwandeln lässt. Doch unsere Politiker wären nicht unsere Politiker und unsere Medienschaffenden nicht unsere Medienschaffenden, wenn sie nicht genau dies versuchen würden und die ersteren das nicht tun und die letzteren es ihnen nicht abnehmen und verbreiten würden. Denn sofort brach kritikloser Jubel los.
So zitierte der Berliner Tagesspiegel am 27.6.2014 von der entsprechenden Sitzung des Bundestages den Bundeswirtschaftsminister Minister Gabriel:
Seit 2010 seien die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien um 200 Prozent gestiegen: "Wir haben drastische Fälle von Überförderung", sagte Gabriel am Freitag vor der Abstimmung über das Gesetzespaket. Die Ziele der Energiewende blieben ambitioniert. Die Erneuerbaren würden nicht abgewürgt.
Die ministerielle Aussage im ersten Teil des Zitates erweist sich als nüchterne, aber für die Stromkunden erschreckende, Beschreibung des angerichteten Schadens, hingegen die letzte erweist sich als Untertreibung des Jahres. Denn der Zubau an Windkraftanlagen schoss im selben Jahr relativ wie absolut fast senkrecht in die Höhe 
Der Minister stellte nämlich auch korrekt fest: „Es sei Verleumdung, von einem Ausbremsen der Erneuerbaren zu sprechen. Der Bau neuer Windräder an Land von 2500 Megawatt pro Jahr bleibe ambitioniert.“ Doch da war schon abzusehen, dass selbst diese "ambitionierten Zubauraten noch weit übertroffen würden, denn die Bau- und Genehmigungsanträge waren alle schon gestellt.

Die Zahlen für 2014

Es stimmte also, dass es kein Ausbremsen der "Erneuerbaren" weder geben würde, noch beabsichtigt war, doch es stimmt auch, dass das EEG immer weiter sehr hohe Gewinne verspricht und entsprechend Glücksritter anzieht. Denn nun sind die Zahlen auf dem Tisch. Statt „ambitionierter“ 2500 MW wurden es riesige 4850 MW.
Auch das „Repowering“ Programm , also der Ersatz alter – oft noch nicht abgeschriebener- Anlagen durch größere und teurere, entwickelte sich prächtig. Es wurde zum Milliardenmarkt[1]. Da schmerzt es wenig, dass damit auch der Abbau von ca. 344 MW Nennleistung verbunden war.  Netto betrug der Zuwachs von 2013 auf 2014 immer noch stolze 75 %.
Und wer sind diese Glücksritter, die hier dem allgemeinen Goldrausch frönen? Es sind in erster Linie unsere Gemeinden, die den Finanziers, Projektierern, Errichtern und Produzenten auf dem Leim gehen und ihnen goldene Zeiten bescheren., Denn so berichtet Daniel Wetzel in „Die Welt“

"Dies war nur möglich, weil Landesregierungen von Bayern bis Mecklenburg-Vorpommern, vom Saarland bis Schleswig-Holstein unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Fukushima seit 2011 neue Flächen für die Nutzung der Windenergie an Land ausgewiesen hatten", erklärte Albers den ungewöhnlich hohen Zuwachs an Windkraftleistung in Deutschland.“

Sie taten es aus Gier, und vergeigen damit nicht nur das Geld ihrer Bürger, sondern auch noch die Sicherheit unserer Stromversorgung in der Zukunft. Denn es hätte Ihnen bekannt sein müssen, dass 2/3 der bisher installierten Objekte nicht nur keine Gewinne brachten, sondern ihren Besitzern sogar noch kräftige Verluste bescherten. Und es ist auch kein Geheimnis, dass es allein im Jahre 2013 ca. 3500 Netzeingriffe bedurfte, um das, inzwischen bis zum Zerreißen angespannte Stromnetz, stabil zu halten. Wenige Jahre zuvor waren nicht mal 10 davon nötig, um dasselbe zu erreichen.  Pro Jahr versteht sich. Und jede WKA mehr, jede Photovoltaik –Anlage mehr, verschiebt die Blackoutschwelle unweigerlich und mit garantierter  Sicherheit weiter nach unten.
Kaum waren die Zahlen bekannt, durften natürlich auch weinerlich, mahnende Stimmen nicht fehlen. Doch wenn man die Vorgeschichte der Energiewende ein wenig kennt, und das Internet vergisst nichts, dann entpuppen sich die heutigen Mahner schnell als Heuchler. So sagte der CDU Abgeordnete  Michael Fuchs zu diesem Wildwuchs: Zitat

"Wir schießen bei der Windenergie an Land weit über die vereinbarten Ziele hinaus", sagte der Vizefraktionschef von CDU/CSU im Bundestag, Michael Fuchs: "Diese eklatante Fehlsteuerung haben wir den grün-geführten Ländern und Landesministerien zu verdanken, die im Bundesrat auf Drängen der Windbranche großzügige Übergangsregelungen und geringstmögliche Förderkürzungen im EEG durchgesetzt haben."

Und sein CDU Kollege Joachim Pfeiffer zugleich Wirtschafts- und Energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag ergänzt:

"Diese Fehlsteuerung im EEG führt zu einer Mehrbelastung der Stromkunden von mindestens einer Viertelmilliarde Euro. Die steigenden Netz- und Systemkosten sind dabei noch nicht eingerechnet", sagte Pfeiffer: "Ich erwarte, dass die Länder uns jetzt helfen, diesen Fehler wieder zu korrigieren. Wir brauchen darüber hinaus schnellstmöglich eine grundlegende, zukunftsfähige Reform der Förderung, die eine echte Marktintegration erneuerbarer Energien schafft. Nur so können wir die weitere Kostenexplosion beenden."

Da reibt sich der Verbraucher völlig verdattert die Augen und fragt sich, was diese Herren denn taten, als das Subventionsungeheuer EEG beim Beschluss des „Energiekonzeptes“ im November 2010, von Schwarz-Gelb nicht etwa beerdigt, sondern noch ein Turbo draufgesattelt wurde?
Richtig, sie stimmten in voller Geschlossenheit für das umfangreiche Gesetzespaket. Nur 7 Abweichler aus den Reihen der damaligen Koalition wurden gezählt, weder Michael Fuchs noch Joachim Pfeiffer waren darunter.  Und jetzt tun sie so, als ob das alles nicht zu erwarten gewesen wäre. 

Kommt die Wende von der Wende?

Doch langsam, sehr langsam, scheint sich das Blatt zu wenden. Denn die bisherige Zustimmung zur Energiewende lässt messbar nach. So weiß eine „Medieninformation“ des Lobbyvereins "Informationsforums Energiewende" (IF.E) vom 29.1.15 zu berichten:  
Energiewende verliert an Zustimmung. Deutscher Energiekompass zeigt dramatischen Vertrauensverlust der energieintensiven Industrie auf…
und
…Die Mehrheit der Bundesbürger steht nach wie vor zur Energiewende, doch die Zustimmung bröckelt. Das zeigt die jüngste Erhebung zum Deutschen Energiekompass. Danach befürwortet die Bevölkerung zu 57 Prozent die Energiewende, allerdings lag die Zustimmungsrate 2013 noch bei 68 Prozent…
und
…Dramatisch ist der Vertrauensverlust der energieintensiven Industrie in das Projekt Energiewende. Nur noch ein Viertel (26 Prozent) der Unternehmen steht hinter diesem politischen Ziel, 2013 waren es 32 Prozent, 2012 noch 39 Prozent.
Auch wenn sich jeder Fachmann vergeblich fragt, warum ausgerechnet die Energieintensiven  Industrien der Schimäre von den Nachhaltig Instabilen Energien (NIE) jemals nachjagten, ist der späte Stimmungsumschwung doch zu begrüßen. Langsam geht es ihnen an die Existenz. Und eine weitere Bevorzugung bei der Erfindung von Ausnahmen vom EEG lässt die Stimmung in der Bevölkerung wie auch die EU wohl nicht zu. 
Daher würde vermutlich ein landesweiter Blackout den Negativ-Trend nochmals kräftig befördern, auch wenn alle EEG Gewinnler und sonstigen Befürworter der Energiewende immer und zu allererst schlechtes Management bei den Versorgern und Netzbetreibern oder den politischen Gegner dafür verantwortlich machen werden. Doch damit werden sie nicht durchkommen. Warten wir es also ab.


[1] "Nicht nur beim Zubau und beim Abbau wurden im Jahr 2014 Rekordwerte erzielt, sondern auch im Ersatzanlagengeschäft mit weit über 1000 Megawatt Leistung", sagte Lars Bondo Krogsgaard, Vorsitzender des Lenkungsgremiums Windenergieanlagen im VDMA: "Damit ist das Repowering ein Milliarden-Euro-Markt geworden." Repowering bezeichnet den Ersatz alter Windkraftanlagen durch neue, höhere und leistungsstärkere Turbinen. Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article136927637/Windkraftausbau-uebertrifft-alle-Erwartungen.html




Weltwirtschaftsforum Davos 2015: Forum der Scheinheiligen

Al Gore, Oberpriester der unheiligen Klima-Religion, hat es wieder mal allen gezeigt. Denn gerade ist die viertägige Jahrestagung des World Economic Forum in Davos zu Ende gegangen.  Und der Friedensnobelpreisträger, der eigentlich schon abgeschrieben war, durfte sich nach einigen Jahren Pause vor der globalen Elite mit einem neuen multimedial aufgepeppten Schauerszenario (hier das Video) über das Klima der Zukunft in Szene setzen. Vor hunderten von Zuschauern, die in der Lage waren, den kolportierten Eintrittspreis von circa 40.000 Euro zu berappen, warnte er einmal mehr vor den angeblichen Folgen des industriellen Kohlendioxidausstoßes. Und natürlich: Wie stets zuvor war er sich nicht zu schade, seine Warnungen bildlich mit Industrieschornsteinen zu untermalen, deren Abgaswolke vorwiegend aus Wasserdampf besteht. Doch das war nur der Anfang: Auch der längst widerlegte Zusammenhang zwischen Kohlendioxidanstieg in der Atmosphäre und dem angeblichen globalen Temperaturanstieg samt Hockeyschläger-Graphik durfte nicht fehlen. Noch blödsinniger war da nur Gores verbale Gleichsetzung des täglichen menschlichen Wärmeausstoßes mit 400.000 Hiroshima-Atombomben.
Auch die (Schein-) Lösungen, die Gore anbot, waren die altbekannten: Energieproduktion aus Wind und Solar etwa, wobei er so tat, als geschähe der Ausbau dieser Produktionsformen subventionsfrei, und behauptete, weltweit seien Millionen „grüner“ Jobs entstanden. Besonders niederträchtig war hingegen seine Verknüpfung der schlechten Luftqualität der Stadt Peking mit dem Atmosphärengehalt des vollkommen geruchlosen Spurengases Kohlendioxid, unterlegt mit einem Kleinkind, das eine Gasmaske tragen muss. Gore forderte natürlich auch „Climate Action Now!“ Von anderen, etwa die Verteuerung des „Karbonpreises“, was nichts anderes als eine noch höhere Besteuerung sämtlicher Produktionsprozesse darstellt, vor allem in der energieintensiven Lebensmittelbranche. Außerdem forderte er die Bestrafung jedweder Finanzierung von „Klimaverleugnung“, also die Einschränkung der bürgerlichen Grundrechte zugunsten der Klimareligion. Gemeinsam mit dem Sänger und selbst ernannten Klimaexperten Pharrell Williams kündigte er abschließend noch für Juni das größte globale Live-Earth-Konzert aller Zeiten an.
Damit war Gore dort angekommen, wo er um 2010 aufgehört hatte. Danach erreichte seine eigene Glaubwürdigkeit immer neue Tiefpunkte.  So wurde 2013 bekannt, dass er eine seiner wirtschaftlichen Beteiligungen ausgerechnet an den Ölstaat Katar verkauft hatte. Die Rede war von einer Verkaufssumme von 500 Millionen Dollar. Das Tennessee Center for Policy Research hatte zuvor berechnet, dass allein der Energieverbrauch eines von Gores Wohnsitzen dem 20-Fachen des amerikanischen Durchschnitts entspricht. Auch deshalb hatten Gores Klimaschutzappelle 2014 im Vergleich zu den Vorjahren nur noch wenig öffentliches Interesse erregt. Anscheinend denkt er jetzt, dass Gras über diese Sache gewachsen ist.
Denn nichts deutet darauf hin, dass sich an den globalen Doppelstandards irgendetwas geändert hat – ganz im Gegenteil: Davos war wie in den Vorjahren eine Versammlung der Mächtigen und exzentrischen Gutmenschen-Milliardäre. So wurde der Milliardär Jeffrey Green, der mit Ehefrau, Kindern, zwei Nannys und eigenem Jet anreiste, mit den Worten zitiert, die „Erwartungen der Amerikaner an ihren Lebensstil sind viel zu hoch“. Ein ausgeglichener Lebensstil bedeute „weniger Dinge und eine kleinere, bessere Existenz. Wir müssen unser gesamtes Lebenssystem neu erfinden.“ Gleichzeitig wird allein der Wert von Greens kalifornischem Hauptwohnsitz auf 195 Millionen Dollar geschätzt.
Die gleichen Leute, die begeistert klatschen, wenn Al Gore vom Rest der Welt Einschränkungen fordert, bereiten den Schweizer Behörden Kopfzerbrechen, weil es so schwierig ist, genügend Parkraum für deren 1.700 private Flugzeuge zu finden: Bei etwa 2.500 WEF-Teilnehmern dürfte kaum ein Teilnehmer mit der Bahn oder einem Linienflug angekommen sein. Menschen, die bereit und in der Lage sind, etwa 50 Euro für einen Hotdog, Burger oder Salat zu bezahlen, erwarten demnach von anderen, dass sie Karbonsteuern akzeptieren und ihren Lebensstandard herunterfahren. Der Schweizer und österreichische Steuerzahler durfte hingegen schon einmal die Rechnung für die grotesk hohen Sicherheitsmaßnahmen schultern. Diese Widersprüche waren in diesem Jahr so eklatant, dass sogar die deutschen Mainstreammedien kaum über Davos berichteten.
Wenn Gore, sein Hiwi Pharrell Williams („I am happy“) und ihre Davoser Zuhörerschaft „Climate Action“ fordern, ist das daher an Scheinheiligkeit sicher nicht zu überbieten.
Über den Autor
Holger Thuss ist promovierter Historiker, Verleger (TvR Medienverlag) und Präsident des Europäischen Instituts für Klima und Energie (EIKE).
Übernommen vom ef Magazin hier 




Netzentgelte: Auf Steigflug programmiert – Prognosefehler erhöhen die Kosten

Für solche Wettervorhersagen wird ein sehr großer wissenschaftlicher Aufwand getrieben. Im Bereich der Meteorologie gibt es zahlreiche Institute, in denen hochkarätige Wissenschaftler tätig sind. Diesen stehen Computersysteme der Spitzenklasse zur Verfügung, da enorme Datenmengen in kürzester Zeit verarbeitet werden müssen. Die entsprechenden Programme sind sehr aufwendig und werden ständig überarbeitet und verbessert. Dennoch gibt es immer wieder unerfreuliche Überraschungen, und Vorhersagen über Zeiträume von mehr als drei Tagen sind von eher begrenzter Brauchbarkeit. Selbst im 24-h-Bereich kommt es gar nicht so selten vor, dass die Wetterprognosen erheblich danebenliegen.

Bild rechts: Der Wind, das himmlische Kind – führt die Meteorologen immer mal wieder an der Nase herum

Von Bedeutung ist dies auch im Energiesektor, denn mit zunehmendem Anteil an Strom aus Wind- und Solaranlagen hat die Sicherheit, mit der ihre Produktion vorausberechnet werden kann, immer größere Bedeutung für die Planungen der Betreiber von Kraftwerken und Stromnetzen.

Bedeutung von Wetterprognosen für die Netzgebühren

Die Planbarkeit des Stromaufkommens aus „erneuerbaren“ Quellen ist deshalb von Bedeutung, da der Einsatz von Grund-, Mittel- und Spitzenlastkraftwerken im Voraus geplant werden muss. Großkraftwerke sind aufgrund ihrer Größe träge und können nicht abrupt ein- oder ausgeschaltet werden. Nur Pumpspeicherkraftwerke lassen sich innerhalb von 1-2 Minuten hochfahren, reine Gaskraftwerken benötigen dafür es schon etwa 15 Minuten. Bei Kohlekraftwerken kann dies je nachdem, ob sie schon mit vorgewärmtem Kessel im „Hot Standby“ bereitstehen oder gar aus der Kaltreserve hochgefahren werden müssen, einige Stunden bis einige Tage dauern. Vor diesem Hintergrund können sich Irrtümer der Wettervorhersage als sehr teuer erweisen.
Grundlage der Einsatzplanung der Netzbetreiber sind die Prognosen über den zu erwartenden Verlauf des Tagesbedarfs. Diesen Bedarf kann man heute mit zufriedenstellender Sicherheit prognostizieren und die Einsatzpläne der konventionellen Kraftwerke darauf abstimmen. Anders sieht es dagegen mit der schwankenden Erzeugung aus Windenergie- und Solaranlagen aus. Probleme bereiten vor allem kurzfristige Schwankungen im Bereich von 0–48 Stunden, weil in diesem Zeitbereich Abweichungen oft durch Regelenergie ausgeglichen werden müssen.
Diese Regelenergie muss separat beschafft werden und stellt daher einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Zudem kann es bei größeren Prognoseabweichungen zu Spannungsschwankungen kommen, durch die in Extremfällen sogar die Netzsicherheit in Gefahr geraten könnte [SOWI]. Laut der gleichen Quelle hat deshalb die Bundesnetzagentur die Verteilnetzbetreiber bereits im Januar 2011 aufgefordert, die Prognosemethoden ihrer Solarstromeinspeisung zu verbessern.

Prognosequalität bei Wind: Anspruch…

Schaut man sich das Prospektmaterial von Prognosefirmen an, die Vorhersagen für die Leistungsabgabe von Windparks feilbieten, so stehen dort Aussagen wie: „Für beliebige Standorte und Regionen in Deutschland, Europa und weltweit“ (liefern wir) „eine zuverlässige Windleistungsprognose der zu erwartenden Windleistung – und zwar bis zu 10 Tage im Voraus und mit einer zeitlichen Auflösung von bis zu 15 Minuten [WIPR]. Weiter heisst es dort: „Die Windleistungsvorhersage beruht auf der optimalen Kombination verschiedener Wettermodelle, der Einbindung der lokalen Gegebenheiten in der Umgebung der Windparks sowie der numerischen Wettervorhersage. Auf der Grundlage ausgewählter Windparks wird die gesamte Windstromeinspeisung einer Region ermittelt. Hierbei werden die repräsentativen Standorte so gewählt, dass sie die regionale Verteilung der Windenergieanlagen sehr genau widerspiegeln. Die Genauigkeit der Vorhersage variiert mit der Wettersituation“. Letzterer Satz lässt natürlich etwas aufhorchen. Doch kann man bei Wikipedia dazu beruhigende Aussagen wie folgende finden: „Die Genauigkeit der Vorhersage für ganz Deutschland beträgt für den Zeitraum einer Vorhersage ca. 95 Prozent (normierte Standardabweichung ca. 5 %). Ein hoher Wert ist wichtig, weil somit Regelenergie und damit Kosten eingespart werden können [WIKI]. Klingt im Prinzip ganz ordentlich. Doch wie sieht das in der Realität aus?

Bild 1. Prognose für das Aufkommen an Windstrom am 30. November 2014 im Vergleich zur tatsächlichen Produktion (Daten: EEX)

…und Wirklichkeit

Dazu werfen wir einen Blick auf die Prognosen für das Aufkommen an Wind- und Solareinspeisung am 30.11. 2014 sowie auf die entsprechenden Ist-Zahlen. Diese Werte waren bisher leicht überprüfbar, da sie von der Strombörse EEX bereitgestellt wurden und dort über Jahre hinweg im Archiv abgerufen werden konnten(1) [EEX]. Die für den entsprechenden Tag geltenden Prognosen wurden jeweils zum Tageswechsel bereitgestellt und spiegelten den jeweils aktuellsten Stand der heute verfügbaren Prognosefähigkeiten wider. Vor allem die Werte für den Vormittag sind daher Kurzzeitprognosen über 6 bzw. 12 Stunden, so dass die erzielte Genauigkeit Rückschlüsse auf die Voraussagequalität gerade auch in diesem Kurzzeitbereich zulässt. Für das Windstromaufkommen des 30.11.2014 zeigt Bild 1 den Tagesverlauf für die Prognose im Vergleich zur tatsächlichen Produktion. Die entsprechenden Absolut- und Prozentualwerte der Abweichungen zeigt Bild 2. Man erkennt, dass der Fehler bereits bis zur Mittagszeit bei bis zu 1.250 MW bzw. 17 % liegt. Das entspricht nahezu der Leistung von zwei Kohlekraftwerken. Nach einem kurzen Einbruch um die Mittagszeit herum ging es mit der Prognoseabweichung dann jedoch nochmal so richtig nach oben, mit einem Maximum von knapp 2.700 MW bzw. 28 % etwa gegen 15.00 Uhr. Anders ausgedrückt: Allein für die Fehlprognose beim Wind mussten demnach konventionelle Kraftwerke mit der Leistung von vier Kohlekraftwerken nahezu im Alarmstart hochgejagt werden.
 
Bild 2. Tagesverlauf der absoluten Abweichung in fehlenden MW eingespeister WEA-Leistung (rot, linke Vertikalachse) sowie die prozentuale Abweichung (rechte Vertikalachse) am 30. November 2014 (Daten: EEX)

Prognosefehler Solar

Noch beschämender für die Qualität der Wetterprognosen stellt sich die Situation dar, wenn man sich statt der Windprognose diejenige für Solarstrom ansieht, Bild 3.

Bild 3. Prognose für das Aufkommen an Solarstrom am 30. November 2014 im Vergleich zur tatsächlichen Produktion (Daten: EEX)
Während laut Prognose in der Mittagszeit eine Solarleistung von rund 5.600 MW zu erwarten war, speisten die Solarpaneele um die Mittagszeit leidglich 1.760 MW ein. Die Differenz von bis zu 3.800 MW bzw. 81 % ist sogar noch größer als bei der Windenergie und entspricht der Leistung von mehr als fünf weiteren Kohlekraftwerken, Bild 4. Zwar fiel das Maximum des Prognosefehlers zeitlich nicht mit dem der Windenergie zusammen, so dass im Endeffekt nicht noch mehr Kraftwerke zugeschaltet werden mussten, doch hätte es der Wettergott an diesem Tag ohne weiteres auch in der Hand gehabt, beide Defizite gleichzeitig auftreten zu lassen.
 
Bild 4. Tagesverlauf der absoluten Abweichung in fehlenden MW eingespeister Solarleistung (rot, linke Vertikalachse) sowie die prozentuale Abweichung (rechte Vertikalachse) am 30. November 2014 (Daten: EEX)

Düstere Zukunftsaussichten

Das, was über das deutsche Stromversorgungssystem am 30. November 2014 hereingebrochen ist, lässt für die Zukunft schlimmes befürchten. Mit dem weiter massiv voranschreitenden Ausbau der sogenannten „erneuerbaren“ Energien muss die Kapazität der Windenergie gegenüber dem Stand vom November 2014 nochmals um den Faktor 9,16 gesteigert werden. Statt der aktuell vorhandenen 35.400 MW wären dann insgesamt 324.100 MW am Netz. Mit diesem Faktor müsste auch der Prognosefehler multipliziert werden. Statt bei maximal 2.700 MW läge dann der Prognosefehler für den Windenergieertrag bei bis zu 24.700 MW, die kurzfristig zusätzlich ans Netz gebracht werden müssten. Das Vorhalten einer derartig massiven Reserve wäre weder technisch noch wirtschaftlich zu bewältigen.

Das hier vorgestellte Beispiel zeigt jedoch vor allem eines: Trotz hochmoderner Prognoseinstrumente für das Wettergeschehen und des damit verknüpften Leistungsangebots aus Wind- und Solarenergie werden die Prognosefehler unweigerlich weiter anwachsen.

Dies bedeutet wiederum eine entsprechende Zunahme des Einsatzes von Regelenergie, der vollumfänglich auf die Netzgebühren aufgeschlagen wird. Das EEG und seine Umsetzung bewirken daher Preiserhöhungen nicht nur im Bereich des EEG-Zuschlags sowie aufgrund der Netzausbaukosten, sondern zusätzliche Aufschläge für die Beschaffung der zur Stabilisierung der Netze erforderlichen Regelenergie. Zusätzlich zum EEG-Zuschlag sind deshalb auch die Netzentgelte massiv auf Steigflug vorprogrammiert.

Bild 5. Bei Annahme gleicher Wetterverhältnisse wie am 30.11.2014 würde der Prognosefehler am 30.11.2050 bei bis zu 24.700 MW liegen.

Folgerungen für die Glaubwürdigkeit von Klimaprognosen

Die hier dargelegten Prognoseabweichungen legen zudem geradezu zwingend eine weitere wesentliche Schlussfolgerung nahe: Sie rechtfertigen erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der uns seitens der sogenannten Klimaforschung präsentierten Langzeitprognosen über die Klimaentwicklung kommender Jahrzehnte. Laut Wikipedia basieren Klimamodelle auf Meteorologiemodellen, wie sie auch zur numerischen Wettervorhersage verwendet werden. Diese Modelle werden jedoch „für die Klimamodellierung erweitert, um alle Erhaltungsgrößen korrekt abzubilden. In der Regel wird dabei ein Ozeanmodell, ein Schnee- und Eismodell für die Kryosphäre und ein Vegetationsmodell für die Biosphäre angekoppelt“ [WIKL]. Wenn allerdings bereits die Zuverlässigkeit von Meteorologiemodellen über Zeiträume von weniger als 24 Stunden so gering ist, dass derartig massive Abweichungen auftreten wie am hier vorgestellten Beispiel nachgewiesen, dann fragt man sich, was nach zusätzlicher Befrachtung durch weitere mit Unsicherheiten belastete Modelle noch an Glaubwürdigkeit vorhanden sein dürfte. Und man fragt sich vor allem, woher Herrschaften wie Edenhofer, Schellnhuber oder Rahmstorf die geradezu missionarische Überzeugung nehmen, mit der sie ständig ihren Klimaalarmismus in die Welt trompeten.
Fred F. Mueller

Anmerkung der Redaktion:

Doch hier und hier versucht der vielmals gescheiterte IPCC Klimamodellierer und Chef des Hamburger Max-Planck-Insitutes für Meterologie Prof. Jochem Marotzke die verlorengegangene Glaubwürdigkeit seiner Klimamodelle mit immer neuen Entschuldigungen zu retten. Sein Schlusssatz im Welt-Artikel lautet:"Langfristig können wir uns auf die Klimamodelle verlassen", sagt Marotzke. "Und diese sagen, dass die Erwärmung auf uns zukommt.“. Solchen Leuten, die mit ähnlichen Prognosen aus der Wirtschaftswissenschaft an das Geld anderer Menschen kommen wollte, pflegte der Ökonom John Maynard Keynes zuzurufen: "Langfristig sind wir alle tot." Diese Prognose hat gegenüber allen anderen den Vorteil zu stimmen.
Wir werden über diese letzten Verteidigungsversuche des J. Marotzke in Kürze berichten
(1)    Wie verlogen und auf Täuschung der Öffentlichkeit unsere Energiepolitik inzwischen ist, kann man aus der Tatsache erkennen, dass EEX diese Daten – einschliesslich des Archivs – seit kurzem  nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich macht, sondern sie hinter einer Bezahlschranke verbirgt und ausserdem potenzielle Nutzer durch Knebelverträge binden will. Die sogenannte „Transparenz“, mit der man immer noch großspurig hausieren geht, ist nur noch bewusste und verlogene Intransparenz gegenüber dem Bürger. Es wäre sinnvoll, wenn sich mal die eine oder andere Bürgerinitiative mit den rechtlichen Möglichkeiten beschäftigen würde, ob und wie man hier echte Transparenz erzwingen könnte.
Quellen
[EEX] http://www.transparency.eex.com/de/
[EIKE] http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/energiewende-land-unter-im-stromsee-nur-hohe-nutzungsgrade-machen-sinn/
[SOWI] http://de.wikipedia.org/wiki/Solarstromprognose
[WIPR] http://www.energymeteo.de/leistungen/previento.php?gclid=CIHnpMzxsMICFWXHtAodDi0AXQ
[WIKI] http://de.wikipedia.org/wiki/Windleistungsvorhersage
[WIKL] http://de.wikipedia.org/wiki/Klimamodell




Die Windkraft-Planung von Ottweiler/Saar als Lehrbuchbeispiel – Was eine Gemeinde alles falsch machen kann.

So fehlt auch in der alt­ehr­wür­di­gen Re­si­denz- und Kreisstadt Ott­wei­ler seit ei­ni­ger Zeit die frü­her ob­li­ga­to­ri­sche Stel­le des Ver­wal­tungs­ju­ris­ten. An­de­rer­seits er­hofft sich das ober­fläch­li­che po­li­ti­sche Per­so­nal, das vie­le Ver­wal­tun­gen be­setzt, ei­nen Geld­se­gen aus Groß­win­dan­la­gen – zu Un­recht, wie wir in­zwi­schen wis­sen. Geld ver­dient wird heu­te mit Groß­win­dan­la­gen (je­den­falls an Stand­or­ten im Bin­nen­land) noch in Pro­jek­tie­rung und Ver­trieb, nicht im Be­trieb. Die Wind­ra­dauf­stel­ler be­mü­hen sich ja über­all auf­fäl­lig stark da­rum, Dum­me – d.h. Bür­ger und Kom­mu­nen – zu fin­den, die den un­dank­ba­ren Part des Be­trei­bers über­neh­men (da­bei ha­ben zu­wei­len fal­sche Dar­stel­lun­gen in Pro­spek­ten ge­hol­fen, die je­doch zur Haf­tung die­ser Ge­schäf­te­ma­cher füh­ren).

Bür­ger­meis­ter wa­ren in der Ver­gan­gen­heit oft schnell zu be­geis­tern und ha­ben die Sub­ven­ti­ons­ge­winn­ler ge­ra­de­zu un­ter­wür­fig emp­fan­gen. In Ott­wei­ler ha­ben sich bei­de auf­ei­nan­der­fol­gen­den Bür­ger­meis­ter – Röd­le und Schä­fer – aus­ge­rech­net mit den Ver­tre­tern der nach straf­ge­richt­li­chen Feststel­lun­gen in Kor­rup­ti­on ver­strick­ten Fir­ma JUWI zu­sam­men bei de­ren Prä­sen­ta­ti­o­nen auf das Po­di­um ge­setzt. Ob­wohl Schä­fer im Wahl­kampf mehr De­mo­kra­tie ver­spro­chen hat­te, ist er zur in­dust­ri­eun­ab­hän­gi­gen In­for­ma­ti­ons­veran­stal­tung der Bür­ger des am schlimms­ten be­trof­fe­nen Stadt­teils, der von zehn 200m ho­hen Wind­kraft­rä­dern ein­ge­kes­selt wer­den soll, nicht er­schie­nen. 

Schon im Vor­feld der Än­de­rung von Flä­chen­nut­zungs­plä­nen wur­den und wer­den da­bei von den Kom­mu­nen häu­fig – ja re­gel­mä­ßig – kon­kre­te Ver­trä­ge mit ein­zel­nen Ge­schäf­te­ma­chern ab­ge­schlos­sen, so auch von der Stadt Ott­wei­ler mit ABO-Wind und JUWI. Das hat zur Fol­ge, dass der spä­te­re Ab­wä­gungs­vor­gang im Stadt­rat un­ter ei­ner ver­bo­te­nen ein­sei­ti­gen Vor­fest­le­gung lei­det, da der Stadt­rat nicht mehr un­vor­ein­ge­nom­men ent­schei­den konn­te – was man auch aus den von der Pla­nungs­fir­ma über­nom­me­nen "Ab­wä­gungs­vor­schlä­gen" be­reits er­se­hen kann (wir kom­men so­gleich da­rauf zu­rück).

Dies macht die ge­sam­te Pla­nung nich­tig durch den Ab­wä­gungs­feh­ler der sog. "sub­jek­ti­ven Ab­wä­gungs­sper­re". Es wird also von der Kom­mu­ne ein Ver­spre­chen an das pri­va­te Wind­kraf­tun­ter­neh­men ge­ge­ben, das von vorn­he­rein au­to­ma­tisch ge­ra­de durch die­se Bin­dung rechts­wid­rig ist. Ob man dies als eine Form der Kor­rup­ti­on ein­stuft, mag nur nach den kon­kre­ten Um­stän­den des Ein­zel­falls be­ur­teilt wer­den kön­nen. Je­den­falls sind die­se Ver­trä­ge – in un­se­rem Fall mit ABO-Wind und JUWI – nich­tig auf­grund des Versto­ßes ge­gen ge­setz­li­che Ver­bo­te.

Auch im Be­reich der Pla­nung selbst kön­nen, wie man ge­ra­de an un­se­rem Lehr­buch­fall zei­gen kann, zahl­rei­che Feh­ler un­ter­lau­fen. Zu­nächst ein­mal ist die pla­nen­de Ge­mein­de ver­pflich­tet, das ab­wä­gungs­re­le­van­te Tat­sa­chen­ma­te­ri­al um­fas­send zu er­mit­teln, wo­bei die Gren­ze der Re­le­vanz weit zu zie­hen ist. Nur so kann sich die pla­nen­de Kör­per­schaft über­haupt in die Lage ver­set­zen, die in die pla­ne­ri­sche Ab­wä­gung ein­zu­stel­len­den Be­lan­ge, die schließ­lich bei der ei­gent­li­chen Plan­ab­wä­gung im Stadt­rat zu ei­nem "ge­rech­ten Aus­gleich" zu brin­gen sind, zu iden­ti­fi­zie­ren und zu be­wer­ten. Dies be­in­hal­tet vor al­lem auch die gut­ach­ter­li­che Er­fas­sung der Flo­ra und Fau­na der in Be­tracht kom­men­den Flä­chen. Ins­be­son­de­re ist da­bei ent­spre­chen­den, im Rah­men ei­ner Of­fen­la­ge ge­äu­ßer­ten Hin­wei­sen nach­zu­ge­hen.

Nach­dem um­fang­rei­che und substan­ti­ier­te Be­den­ken, ins­be­son­de­re auch hin­sicht­lich der Tier­welt in dem be­trof­fe­nen Ge­biet von Sei­ten der Bür­ger von Ott­wei­ler, vom NABU und vom Land­es­amt für Um­welt ge­äu­ßert wur­den, sind die ge­äu­ßer­ten Be­den­ken von der be­auf­trag­ten Pla­nungs­fir­ma al­le­samt äu­ßerst la­pi­dar zu­rück­ge­wie­sen wor­den. Trotz des Ver­spre­chens von mehr Bür­ger­de­mo­kra­tie durch Bür­ger­meis­ter Schä­fer im Wahl­kampf wur­den na­ment­lich die Bür­ger von der ge­dun­ge­nen Pla­nungs­fir­ma im Auf­trag der Stadt in ei­nem Satz ab­ge­kan­zelt. Das ist be­son­ders auf­schluss­reich im Zu­sam­men­hang mit der be­reits an­ge­spro­che­nen Tat­sa­che, dass im Ver­fah­ren der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung kei­ner­lei Än­de­run­gen zu Las­ten der Ver­trags­part­ner der Stadt – Juwi und ABO-Wind – vor­ge­nom­men wur­den.

Viel­mehr heißt es ge­gen­über al­len Ein­wen­dun­gen der Öf­fent­lich­keit, in de­nen um­fäng­li­che Be­lan­ge mit Be­obach­tun­gen und Be­grün­dun­gen vor­ge­tra­gen wer­den, als "Be­schluss­vor­schlag" in der An­la­ge vom 5. Ok­to­ber 2013 uni­so­no: "Die Hin­wei­se und Be­den­ken wer­den zur Kennt­nis ge­nom­men und aus den in obi­ger Er­wi­de­rung ge­nann­ten Grün­den zu­rück­ge­wie­sen. Die Stadt Ott­wei­ler hält an der Pla­nung in der vor­lie­gen­den Form fest." (Bür­ger und Grup­pen von Bür­gern: S. 322, 332, 337). Zu ei­ner eben­falls wohl­be­grün­de­ten Stel­lung­nah­me des NABU Saar­land (S. 374) heißt es eben­so la­pi­dar: "Die Hin­wei­se und Be­den­ken wer­den zur Kennt­nis ge­nom­men und auf­grund der obi­gen Er­wi­de­run­gen zu­rück­ge­wie­sen. Die Stadt Ott­wei­ler hält an der Pla­nung in der vor­lie­gen­den Form fest."

Wei­ter heißt es: "Kon­kre­te Aus­wir­kun­gen aus na­tur­schutz­fach­li­cher Sicht sind je­doch erst bei Kennt­nis der An­zahl und des ge­nau­en Stand­or­tes der ein­zel­nen Wind­ener­gie­an­la­gen zu er­mit­teln und zu be­wer­ten. Aus die­sem Grund kann erst auf der Ebe­ne der Ge­neh­mi­gungs­pla­nung eine kon­kre­te Prü­fung die­ser Sach­ver­hal­te er­fol­gen. Dies ge­schieht auf­grund von Fach­gut­ach­ten im Rah­men des BNatSchG, al­ler­dings erst auf Ebe­ne der Ge­neh­mi­gungs­pla­nung. Auf Flä­chen­nut­zungs­pla­ne­be­ne sind kei­ne sol­chen Gut­ach­ten not­wen­dig". Dies ist schlicht­weg falsch. Be­reits auf Ebe­ne der Pla­nung ha­ben – ganz aus­drück­lich auf­grund der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts und des Saar­län­di­schen Ober­ver­wal­tungs­ge­richts um­fas­sen­de Be­stands­er­mitt­lun­gen- und -be­wer­tun­gen statt­zu­fin­den. Ge­ra­de weil un­zwei­fel­haft u.a. der be­son­ders wind­kraft­ge­fähr­de­te Rot­mi­lan im be­trof­fe­nen Ge­biet stark ver­tre­ten ist und so­wohl das Land­es­amt für Um­welt als auch die Bür­ger hier­auf hin­ge­wie­sen hat­ten, wä­ren vor der Ver­ab­schie­dung des Flä­chen­nut­zungs­plans um­fas­sen­de avifau­nis­ti­sche Un­ter­su­chun­gen durch­zu­füh­ren ge­we­sen. Ott­wei­ler be­gnügt sich mit der Aus­sa­ge: "Be­ein­träch­ti­gun­gen wind­kraftre­le­van­ter Vo­gel- und Fle­der­maus­ar­ten sind zu er­war­ten, kön­nen je­doch hie
r an­ge­sichts man­geln­der Kennt­nis von Art und Um­fang mög­li­cher Vor­ha­ben kei­ne nä­he­ren An­ga­ben ge­macht wer­den."

Die Not­wen­dig­keit der Er­mitt­lung al­ler re­le­van­ten Be­lan­ge vor der pla­nen­den Ab­wä­gung des Stadt­rats ist leicht zu ver­ste­hen, wenn man sich vor Au­gen hält, dass in schwer­wie­gen­der Wei­se in Kon­flikt ste­hen­de Be­lan­ge wie Ar­ten­schutz und Ge­sund­heit und Ei­gen­tum der be­trof­fe­nen Men­schen mit dem Vor­teil der Wind­kraft an die­ser Stel­le in ge­rech­ten Aus­gleich zu brin­gen sind – et­was Ge­rin­ge­res ver­fehl­te die Pflicht des Stadt­rats zur pla­ne­ri­schen Kon­flikt­be­wäl­ti­gung. Hier­zu gibt es ge­ra­de aus dem Be­reich der Flä­chen­nut­zungs­pla­nung für Wind­kraft ein ak­tu­el­les Ur­teil des OVG Saar, das an Ein­deu­tig­keit nicht zu über­tref­fen ist. Ott­wei­ler hat wie ge­zeigt das ge­naue Ge­gen­teil zu die­ser Rechts­an­for­de­rung ge­tan – das mag verständ­lich sein, wenn man be­denkt, dass die ein­ge­setz­te Pla­nungs­fir­ma über­wie­gend für die EEG-Bran­che tä­tig ist und die Stadt selbst sich kei­nen Ju­ris­ten mehr leis­tet. Völ­lig un­verständ­lich ist aber, dass das In­nen­mi­nis­te­ri­um des Saar­lan­des als Kom­mu­nal­auf­sichts­be­hör­de die­sen in so viel­fäl­ti­ger und of­fen­kun­di­ger Wei­se rechts­wid­ri­gen und nich­ti­gen Flä­chen­nut­zungs­plan auch noch ge­neh­migt! Dort müss­te man nun wirk­lich über die Kom­pe­tenz ver­fü­gen, ein be­kann­tes Ur­teil des OVG Saar zu ge­nau der­sel­ben Si­tu­a­ti­on an­zu­wen­den! Oder soll­te die Wind­kraft­pla­nung in­zwi­schen tat­säch­lich zu ei­nem rechts(staats)frei­en Raum ge­wor­den sein?

Schon vor die­ser Ge­neh­mi­gung, ja vor der Ver­ab­schie­dung der Tei­län­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans wur­den in Ott­wei­ler üb­ri­gens gro­ße wert­vol­le Wald­be­stän­de in ei­ner Nacht- und Ne­bel­ak­ti­on dem Erd­bo­den gleich­ge­macht (das sog. "Jun­gen­wald-Mass­aker"). Für die­se Flä­chen gab es il­le­ga­le (s.o.) Vor­fest­le­gun­gen der Stadt mit der Fir­ma ABO-Wind. Ei­nes die­ser kahl ge­ro­de­ten Ge­bie­te um­fasst schon al­lei­ne eine Flä­che von 4 Hek­tar (ca. 100 x 400 m)! Da­bei geht die Stadt in ih­rem spä­ter erst ver­ab­schie­de­ten Flä­chen­nut­zungs­plan von ei­nem Ro­dungs­be­darf von nur 0,4 Hek­tar pro Wind­rad – also ei­nem Zehn­tel der tat­säch­lich zer­stör­ten Wald­flä­che – aus! In­zwi­schen hat sich im wei­te­ren Ver­lauf des Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens he­raus­ge­stellt, dass je­den­falls eine der drei Ro­dun­gen im Jun­gen­wald we­gen ei­ner Richt­funk­stre­cke gar nicht ge­nutzt wer­den darf für ein Wind­rad.

Und Ro­dung heißt hier nicht nur ein Ent­fer­nen der Bäu­me, son­dern auch die völ­li­ge Ver­nich­tung der Bo­den­flo­ra – ge­nau das, was die saar­län­di­schen Forst­be­hör­den pri­va­ten Wald­be­sit­zern auf das Strengs­te ver­bie­ten. Das Holz wur­de schnell zer­sägt und vor Ort ab­ver­kauft, die Feststel­lung von Baum­höh­len und Ge­le­gen so­mit un­mög­lich ge­macht. In dem "Rind­en­mulch", mit dem der Bo­den seit­dem ge­schlos­sen be­deckt ist, konn­ten na­tur­ge­mäß nur ganz ver­ein­zel­te Res­te von Ge­le­gen ge­fun­den wer­den. Um­sied­lungs­maß­nah­men etwa für Amei­sen er­folg­ten nicht. Als ei­ner der Na­tur­schutz­be­auf­trag­ten der Stadt auf ei­ner Sit­zung das Mass­aker an der Na­tur des Jun­gen­wal­des auf­brach­te, wur­de ihm von Bür­ger­meis­ter Hol­ger Schä­fer das Wort ent­zo­gen.

Auch das The­ma "Inf­ra­schall" wur­de von der Stadt Ott­wei­ler nicht wei­ter be­ach­tet, trotz der dro­hen­den, noch gar nicht ab­zu­schät­zen­den ge­sund­heit­li­chen Aus­wir­kun­gen für ihre Bür­ger. Auch hier zeigt sich die Stadt Ott­wei­ler zu Las­ten der ei­ge­nen Bür­ger groß­zü­gig bei der Aus­wei­sung von Kon­zen­tra­ti­ons­flä­chen: "Durch die Ein­ar­bei­tung über­höh­ter Schutz­ab­stän­de und da­mit Rest­rik­ti­ons­flä­chen wür­de die Stadt Ott­wei­ler eine ef­fi­zi­en­te Ent­wick­lung und Nutz­bar­ma­chung der Wind­ener­gie im Stadt­ge­biet ent­ge­gen­wir­ken und da­mit ih­rer Pflicht, ,der Wind­ener­gie substan­ti­ell Raum zu schaf­fen‘ nicht nach­kom­men." Hier wird klar, dass die Stadt Ott­wei­ler ihre ver­meint­li­che "Pflicht" (wo kein ge­eig­ne­ter Raum ist, sind kei­ne Wind­kraft­vor­rang­flä­chen aus­zu­wei­sen!) falsch ver­stan­den hat und bei ei­nem He­ran­rü­cken an die Wohn­be­völ­ke­rung mit z.T. nur ca. 500 m Ab­stand be­dingt vor­sätz­lich die Ge­sund­heit der Be­völ­ke­rung ent­ge­gen des staat­li­chen Schutz­auf­tra­ges aus Art. 2 Abs. 2 GG auf’s Spiel setzt. 

Die all­zu ober­fläch­li­che Sach­ver­halts­er­mitt­lung wird noch da­durch ab­ge­run­det, dass die sich an­schlie­ßen­de Ab­wä­gung des ge­sam­mel­ten Ma­te­ri­als in Wahr­heit nicht vom Stadt­rat selbst – wie dies vom Ge­setz vor­ge­se­hen ist – son­dern von der be­auf­trag­ten Pla­nungs­fir­ma Ar­gu­sCon­zept im Rah­men ei­nes sog. "Be­schluss­vor­schla­ges" durch­ge­führt wur­de und vom Stadt­rat nur noch uno actu un­ver­än­dert ab­ge­seg­net wur­de. Im Pro­to­koll der Sit­zung des Stadt­rats am 15. Ok­to­ber 2013 (SR/007/2013, S. 15 ff, hier S. 17) heißt es: "…be­schließt der Stadt­rat wie folgt: 1) die Ab­wä­gung der im Rah­men der Of­fen­la­ge und Be­tei­li­gung der Trä­ger öf­fent­li­cher Be­lan­ge der Tei­län­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans ,Wind­kraft‘ der Stadt Ott­wei­ler ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men ge­mäß der bei­lie­gen­den Be­schluss­vor­la­ge zur Ab­wä­gung und die Über­nah­me des Ab­wä­gungs­er­geb­nis­ses in die Pla­nung wird … be­schlos­sen." Hier­in liegt of­fen­kun­dig nicht die Er­fül­lung des zwin­gend der kom­mu­na­len Ver­tre­tungs­kör­per­schaft zu­ge­wie­se­nen Auf­trags zur pla­ne­ri­schen Kon­flikt­be­wäl­ti­gung.

Lei­der zie­hen sich die­se oder ähn­li­che Feh­ler durch die Wind­kraft­pla­nun­gen in Kom­mu­nen des ge­sam­ten Bun­des­ge­biets. Im­mer­hin hat es die Stadt Ott­wei­ler mit der ein­deu­ti­gen Nach­weis­bar­keit und Klar­heit ih­rer Feh­ler in der Flä­chen­nut­zungs­pla­nung ge­schafft, ein re­gel­rech­tes Kom­pen­di­um für Pla­nungs­feh­ler zu pro­du­zie­ren. Das Ur­teil in die­sem Norm­en­kon­troll­ver­fah­ren sei schon jetzt künf­ti­gen Ge­ne­ra­ti­o­nen von Ju­ra­stu­den­ten als Lehr­stück des Bau­pla­nungs­rechts emp­foh­len.

 

Prof. Dr. Mi­cha­el Eli­cker ist Staats­rechts­leh­rer

an der Uni­ver­si­tät des Saar­lan­des und Rechts­an­walt in Lu­xem­burg

 

And­re­as Lan­gen­bahn ist Rechts­an­walt und Dok­to­rand bei Pro­fes­sor Eli­cker

zum The­ma "Of­fe­ne Rechts­schutz­fra­gen bei Pla­nung

und Ge­neh­mi­gung von Wind­ener­gie­an­la­gen"

 

Übernommen vom Deutschen Arbeitgeber Verband hier




Und ewig strahlen die Wälder?

Zweifellos, vor allem die bayrischen. Zunächst enthält jeder Mineralboden radioaktives Kalium, Uran, Thorium, Radium und noch einige andere Isotope mit einer gesamten Aktivität um 800 Becquerel pro kg. Im Humus ist es weniger.
1986 geschah das Reaktorunglück von Tschernobyl, und seither ist in manchen Gegenden Bayerns die Radioaktivität der obersten 10 cm von Waldböden um die Hälfte höher (40.000 Bq/m2), allerdings nicht für ewig. Schuld ist Caesium 137 mit 30 Jahren Halbwertszeit. Im Gegensatz zu Feldern und Wiesen hält sich das Caesium im Waldboden hartnäckig in den obersten 10 cm. 
Pflanzen nehmen das Caesium begierig auf, mehr als die natürlichen Radioisotope. Von Natur aus ist die Aktivität in Pflanzen geringer als im Boden, ebenso in den Pflanzen fressenden Tieren, um 100 Bq/kg. Anders bei der Aufnahme von Caesium 137. Noch 2004 konnte man bei Brombeeren bis 500 Bq/kg messen.
Eine ganz unerklärliche Vorliebe für Caesium hat der Hirschtrüffel. Da wurden über 10.000 Bq/kg gemessen. Uns schmecken diese Trüffel nicht, den Schweinen aber sehr, und vor allem dadurch werden sie selber radioaktiv.
Erlegte Schweine werden ausgemessen und kommen bei mehr als 600 Bq/kg zur Tierkörperbeseitigung. In der Zeitschrift „Bild der Wissenschaft (2, 2015)“ wird berichtet, wie man die Schweine durch Fütterung mit der Chemikalie „Preußisch Blau“ von ihrem hohen Strahlenniveau herunterholen will. Es bindet Caesium.
Die Grünen wird zunächst das Gegenmittel Preußisch Blau beunruhigen. Chemie auf dem Acker ist für sie schon schlimm, und nun noch im Wald, und was für Chemie! Der wesentliche Bestandteil des Salzes ist der Komplex (CN)6. Die Gruppe CN in den Verbindungen HCN (Blausäure) und KCN (Zyankali) ermöglicht die Ermordung unerwünschter Mitmenschen. Zwar sagen die Chemiker, die 6 CN-Gruppen würden so fest zusammenhalten, dass sie sich im Magen nicht auflösen, aber völlig untrennbar sind sie nicht. In einem Industriebetrieb mag das für die Grünen noch angehen. Die Methode wurde schon 1960 in einem amerikanischen Patent beschrieben, aber da ging es um die Extraktion von radioaktivem Caesium aus Lösungen.
Bei realistischer Betrachtung stellt das Salz jedoch nicht einmal für die Schweine eine Gefahr dar.
Aber leiden sie unter der Radioaktivität? Fallen ihnen die Borsten aus, und werden Frischlinge mit 5 Beinen geboren? Natürlich nicht. Das geschieht nicht einmal auf dem Reaktorgelände von Tschernobyl. Die Schweine werden hauptsächlich dadurch radioaktiv, dass sie radioaktive Pilze fressen. Die sind aber auch für Menschen nicht gefährlich, worauf im Anhang zum Artikel hingewiesen wird: Eine Pilzmahlzeit bringt keine höhere Strahlenexposition als ein Flug nach Gran Canaria.
Jedoch gibt es die Ansicht, jede Strahlenexposition wäre gefährlich, und wir leiden bereits unter der natürlichen Strahlung von 2 Millisievert (mSv) pro Jahr. Daher darf am besten nichts dazukommen. So hat die Planung für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle das Ziel, niemanden unserer fernsten Nachkommen, oder wer sonst dann in Deutschland lebt, auch unter unwahrscheinlichen Umständen keiner höheren jährlichen Dosis als 0,1 Millisievert auszusetzen. Das ist ein Zwanzigstel der natürlichen Jahresdosis im Flachland. Aber auch die 0,1 Millisievert bringen nach Ansicht unseres Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) noch Menschen um:
„Angenommen, eine Million Menschen wären permanent einer Strahlendosis von 0,1 mSv/a ausgesetzt, dann würden dadurch im statistischen Durchschnitt 5,5 von ihnen pro Jahr zusätzlich an Krebs sterben.“
Unter 100 mSv lässt sich kein Einfluss auf die Gesundheit erkennen. Für 0,1 mSv, einem Tausendstel, glaubt das BfS aber berechnen zu können, mit Komma, dass unter den etwa 250.000 Krebsfällen pro Million 5,5 Tote von der zusätzlichen Strahlung verschuldet werden. Internationale Institutionen sind da seriöser, z.B. UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation). UNSCEAR „empfiehlt nicht, kleine Dosen mit großen Individuenzahlen zu multiplizieren, um strahlenbedingte Gesundheitswirkungen in einer Bevölkerung zu berechnen, die kleinen Dosen ausgesetzt ist, welche im Bereich oder unter dem natürlichen Strahlenpegel liegen“. 
UNSCEAR und WHO (Weltgesundheitsorganisation) sind noch nicht bereit, positive Wirkungen niedriger Dosen anzuerkennen, welche von vielen Wissenschaftlern und den Ärzten der Radonheilbäder behauptet werden. Aber von der LNT-Hypothese (linear no threshold), d.h. lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung bis auf Null herunter, rücken sie langsam ab.
Auf jeden Fall sollte man sagen: Was im Bereich der natürlichen Umgebungsstrahlung liegt, muss man nicht fürchten.
Angenommen, ein Reaktorunglück wie Tschernobyl hätte es schon im Altertum gegeben, und Obelix würde jeden Monat ein ganzes Wildschwein an der oberen erlaubten Grenze von 600 Becquerel pro kg verzehren, dann hätte er allerdings seine Strahlenexposition gegenüber Miraculix und anderen normalen Essern verdreifacht. Ein Aufenthalt bei den Helvetiern hätte aber den gleichen oder einen noch höheren Effekt gehabt.
Rational ist also der Grenzwert von 600 Bq/kg nicht zu begründen. Im Norden hat man einen kühleren Kopf behalten, wie die folgende Nachricht vom 22.11.1986 zeigt: 

Oslo (dpa)

In Norwegen werden die zulässigen Höchstwerte für Cäsium in Rentierfleisch von 600 auf 6000 Becquerel pro Kilo angehoben. Diese Entscheidung des Sozial- und des Landwirtschaftsministeriums in Oslo wurde am Freitag unter anderem damit begründet, dass bei Aufrechterhaltung des alten Wertes achtzig Prozent des Rentierfleisches auf der diesjährigen Herbstschlachtung wegen des Unglücks in Tschernobyl vernichtet werden müssten.
Anmerkung der Redaktion: Ein früher Testleser teilte uns dazu seine eigenen Erfahrungen mit:

1987 wohnte ich unweit von Schwetzingen/Baden-Wttbg. (Spargelanbaugebiet). Nach dem Fall-Out dort herrührend von Tschernobyl ging der Spargelpreis in die Knie (so wie heute der EURO). So viel Spargel im Anschluss extrem kostengünstig wie in jenem Jahr habe ich noch nie gegessen.

Anscheinend wurde ich dadurch gestählert, denn nach über 40 Jahre Tätigkeit in Industrie (u.a. bei ABB mit KKW Mülheim-Kläglich und THTR) und Universität (auch heute noch tätig und nicht dahinsiechend) war ich 1 Tag (!!!!) bis heute am Arbeitsplatz fehlend. 

Gutes Gelingen