Klimaschutz als Abzocker-Methode

Norbert Deul ist 1. Vorstand im Verein Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V. und betreibt neben dem Portal www.hausgeld-vergleich.de auch die Internetportale www.buergerschutz-tag.de und www.urteils-check.de und bietet damit Wohnungseigentümern und Mietern mit vielfältigen Aktivitäten kompetente Unterstützung und eine Vielzahl an Informationen. Wie wichtig dies ist, beweisen auch die immensen Kosten, die durch die von Kanzlerin Merkel maßgeblich initiierte Wende im Energiebereich und beim Klimaschutz verursacht werden.

Das teure Unterfangen betrifft vor allem auch Hausbesitzer und Wohnungseigentümer. Sie müssen sich laut Gesetzgebung an klar definierte Vorgaben halten, kostspielige und durchaus auch fragwürdige Dämmungen und energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen durchführen, Heizungen austauschen und Vorschriften zum Thema CO2-Ausstoß beachten. Auch Mieter werden für Modernisierungen nach einem bestimmten Kostenschlüssel anteilig zur Kasse gebeten. Derzeit handelt es sich dabei um 11 Prozent der Investitionskosten des Vermieters pro Jahr und auch über das 9. Jahr hinaus, obwohl die Kosten über die erhöhte Miete vom Mieter bereits komplett abbezahlt wurden.

Herr Deul, seit wann gibt den Verein „Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V“ und was bieten Sie Ihren Mitgliedern konkret?

Bild rechst: Norbert Deul, Hausgeld-Vergleich e.V. (Foto: buergerschutz-tag.de)

Der Verein wurde Ende 2005 gegründet, weil es damals weder regionale Vergleichszahlen für die Wohnnebenkosten noch eine systematische Kontrolle von Immobilienverwaltern (Hausverwaltern) gab, die einen erheblichen Teil der Wohnnebenkosten sowohl für den selbstnutzenden Wohnungseigentümer als auch für den Mieter beeinflussen können.

Es wurde zwar allgemein über die rasant gestiegene „zweite Miete“ geschimpft, aber niemand der von den Kosten Betroffenen konnte im Detail beurteilen, ob sich die einzelnen Positionen der Nebenkosten in einem überhöhten oder normalen Rahmen bewegen. Seitdem bieten wir als einziger Verbraucherschutzverein Wohnungseigentümern und Mietern jeweils gegen Ende Juni regionale Vergleichszahlen für die Wohnnebenkosten an, derzeit für 15 Regionen.

Mit unseren Vergleichszahlen lässt sich seitdem erkennen, in welchen Kostenbereichen Einsparpotential vorhanden ist. Wir unterstützen unsere Vereinsmitglieder dann auch mit Vorschlägen, auf welche Weise überhöhte Kosten zu reduzieren sind. In der Folge ergibt sich daraus die Kontrolle der Arbeitsweise von Hausverwaltern. Auch hier bieten wir zusätzlich Hilfen an.

Klimaschutz und Energiewende sind aufwändig und teuer zugleich. Doch ist das, was die Politik hier abverlangt, auch immer gerechtfertigt?

Es ist richtig, es sind große Herausforderungen, die Klimaschutz und Energiewende gebracht haben. Die Kostenentwicklung wird heute jedoch maßgeblich durch die Politik beeinflusst. Man denke nur an die erheblichen Erhöhungen im Strombereich, bei Steuern und Abgaben und an die Fülle neuer Verordnungen, hier besonders die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV). Deren Zielsetzung ist nicht etwa die wirtschaftlich durchgeführte Energieeinsparung, gegen die niemand etwas einzuwenden hat, sondern das angebliche „klimaneutrale Wohngebäude“. Konkret heißt das: Unsere Politiker gaukeln uns vor, wir könnten mit kostenaufwändig plastikverpackten Gebäuden und Voltaik-Anlagen auf dem Dach das Klima beeinflussen. Daher bieten wir unseren Mitgliedern Aufklärung und Transparenz an. Die größten Kostenbelastungen drohen Wohnungseigentümern und Mietern heute tatsächlich von den Verantwortlichen in der Energie- und Umweltpolitik.

Die Bereitschaft der Bevölkerung ist allerdings groß, hohe Kosten für Klimaschutz und Energiewende in Kauf zu nehmen. Oder täuscht dieser Eindruck?

Fast jeder Bürger ist bereit, auch große Vorhaben zu schultern, wenn sie gerechtfertigt sind und Sinn machen. Probleme gibt es jedoch immer dann, wenn die Forderungen sachlich nicht zu begründen sind. Derzeit kenne ich keinen Experten oder Politiker, der mir erklären konnte, dass der Mensch in der Lage sei, mit der Reduzierung des menschlichen Anteils an CO2 das Klima verändern zu können. Eine Forderung kann sich aber doch nur mit einer sachgerechten Begründung rechtfertigen. Wir sind erwachsene Bürger, denen man die Notwendigkeit etwas zu tun oder zu unterlassen, plausibel und schlüssig erklären sollte.

In welchen Bereichen gibt es besonders große Defizite hinsichtlich der politischen Kommunikation?

Da wäre beispielsweise die bisher unbeantwortete Frage nach einer sachlichen Begründung zur Beseitigung einer zuverlässigen Energieversorgung, die wir zu verbraucher- und wirtschaftsgerechten Preisen jahrzehntelang hatten? Niemand aus der Politik konnte mir bisher erklären, wie man mit wetterabhängigem Strom aus Sonne und Wind einen zuverlässigen Stromfluss über 24 Stunden je Tag zustande bringen kann, wie er benötigt wird. Ich kann daher keine Rechtfertigung für die heutige Politik zum Klimaschutz und zur Energiewende erkennen. Stellen Sie sich vor, jemand käme auf die Idee, die gesamte Transport-Schifffahrt wieder mit Segelschiffen zu organisieren. Man würde sich an die Stirn tippen. Und wie lassen sich die beweisbaren Klimaveränderungen der Vorzeit erklären, als es kein menschenverursachtes CO2 gab? Der Argumentation der heutigen Politik kann doch so niemand folgen, der seine Sinne noch beisammen hat und dem die Gabe zum logischen Denken gegeben wurde.

Und welche Fehlentscheidungen erfordern Ihrer Meinung nach eine sofortige Änderung?

Rund neun Millionen Wohnungseigentümer-Haushalte werden aktuell durch die Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wegen des unsinnigen Ziels der CO2-Reduzierung und Schaffung von “klimaneutralen Gebäuden bis 2050” gegängelt und in Zwangssanierungen und Zwangsnutzungen der alternativen (unzuverlässigen) Energiearten gedrängt. Aufgrund der damit verbundenen Sonderzahlungen kann dies wenig betuchte Wohnungseigentümer in den wirtschaftlichen Ruin treiben mit allen daraus resultieren Folgen wie etwa auch den Verlust von Wohnungen.

20 Millionen Mieter-Haushalte müssten die Kosten der voraussehbar unwirtschaftlichen energetischen Sanierungen der Mietshäuser tragen. Die Mieter haben nach solchen Sanierungen derzeit satte 11 Prozent der Investitionssumme pro Jahr durch erhöhte Mieten zu zahlen und das auf Dauer. So bestimmt es § 559 BGB und die daraus abgeleitete Rechtsprechung. Die 11-prozentigen Mieterhöhungen laufen derzeit selbst nach der kompletten Abzahlung der gesamten Investitionen weiter bis in alle Ewigkeit. Ich nenne deshalb § 559 BGB den “Goldenen-Nasen-Paragraph” für jeden Vermieter. Wer sonst kann nach dem 9. Jahr auch weiterhin eine 11-prozentige Rendite auf seinen Kapitaleinsatz rechtssicher erwirtschaften?

Es gibt keine Partei in der politischen Landschaft, die Einspruch gegen dieses Prozedere erhebt?

Nein, dieses Unrecht wird von allen alten Parteien gestützt. Zwar werden im Bundesministerium von Heiko Maas derzeit Abmilderungen dieser unhaltbaren Situation ausgearbeitet. Eventuell soll die 11-prozentige Umlage auf acht, bzw. neun Prozent gesenkt werden. Dabei handelt es sich aber wohl nur um kleinste Beruhigungspillen für die inzwischen berechtigt aufgebrachten Mieter, deren Mieten wegen der angestrebten CO2-Reduzierung und der darauf basierenden EnEV inzwischen explodieren.

Könnte man sagen, dass die Verordnungen zu Umweltschutz und Energiewende kopflos und im Hauruck-Verfahren auf den Weg gebracht wurden und falls ja, aus welchen Gründen?

Hauruck-Verfahren ist der richtige Ausdruck für die Energiewende. Da wurde nichts durchdacht, nichts wissenschaftlich abgesichert und auch nichts öffentlich mit Fachleuten diskutiert, wie es bei solchen einschneidenden Veränderungen wie der Energiewende und dem Klimaschutz erforderlich gewesen wäre. Zu den Gründen, warum hier kein Widerstand in den maßgeblichen Kreisen wegen der angestrebten CO2-Reduzierung aufkam, darf ich die Meinung von Diplom-Meteorologe Dr. phil. Wolfgang Thüne zitieren:

„Die russischen, chinesischen und indischen Klimaorganisationen, vom westlichen Klimaestablishment finanziell unabhängig, zeigen sich alle skeptisch. Genauso wie viele Wissenschaftler aus anderen Zweigen der Wissenschaft, aber auch viele pensionierte Klimawissenschaftler (welche ohne negative Konsequenzen für ihre Karriere offen sprechen können).”

Seine Erklärung erscheint mir plausibel.

Nun ist das Geschäft mit dem Klimawandel äußerst lukrativ. Wer sind die tatsächlichen Gewinner – ökonomisch betrachtet?

Verlierer sind auf jeden Fall die Wohnungseigentümer, die dem „Druck und der „Verführung“ geschickt agierender Hausverwalter, fragwürdiger Energieberater und dem System angepasster Architekten und Ingenieuren nicht gewachsen sind. Verlierer sind auch die Mieter, die der Gesetzgeber zudem noch gemäß § 559 BGB profitgierigen Vermietern ausgeliefert hat. Verlierer sind auch selbstnutzende Hausbesitzer, die energetisch unwirtschaftliche Auflagen zu erfüllen haben und denen eine Befreiung von den EnEV-Auflagen verweigert wird. Gewinner hingegen sind z.B. die Dämmstoff-, Baustoff- und Anlagenhersteller, Handwerker, Architekten, Bauingenieure und auch Hausverwalter, die in ihren Verwalterverträgen für solche Sanierungen Sonderhonorierungen basierend auf der Geldausgabenhöhe durchdrücken können.

Der ökologische Gewinn wird von vielen Bürgern praktisch nicht angezweifelt, Kritik allenfalls gedämpft geäußert. Kein Wunder, entwerfen Klimaexperten inzwischen Horrorszenarien hinsichtlich des CO2-Austoßes. Wird das Thema künstlich aufgeplustert?

Einen ökologischen Nutzen einer mit Plastik verpackten luftdichten Wohnung – wie sie bautechnisch angeordnet wurde – kann ich nicht erkennen. Im Gegenzug ist dann nämlich ein Lüftungskonzept erforderlich, das die Innenraumfeuchte, die durch das Bewohnen entsteht, nach außen befördert. So kommen beispielsweise auch stromfressende Lüftungsanlagen zum Einsatz, um Schimmelbildung in den Wohnungen zu vermeiden. Ich kann auch keinen ökologischen Nutzen in Windkrafträdern erkennen, die die Landschaft verschandeln, die Vogelwelt dezimieren und die Anwohner im nahen Umkreis gesundheitlich beeinträchtigen. Und welche ökologischen Folgen die Windparks im Meer haben werden, bleibt abzuwarten. Denn die sog. Umweltschützer haben ihren ureigensten Job in diesem Bereich bisher nicht erledigt, um bei der Politik nicht anzuecken.

Sie haben im Interesse der Bürger konkrete Anfragen an Politiker und Ministerien gestellt. Was haben Ihre Nachfragen ergeben?

Das ist richtig. Meine einfachen Fragen nach dem Klimagipfel in Paris lauteten:

„Welche wissenschaftlichen Beweise können Sie uns als in der Verantwortung stehender Politiker vorlegen,

a) dass das von Menschen verursachte CO2 verantwortlich für eine negative Entwicklung unseres Klimas ist und

b) dass die Reduzierung von CO2 folgenlos für die Produktion von Nahrungsmitteln für die wachsende Bevölkerung ist?“

Keine dieser Fragen wurde konkret beantwortet. Stattdessen wurde auf das wissenschaftliche Gremium des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change / Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) verwiesen. Daraus war zu schließen, dass sich unsere Politiker der Meinung des IPCC ohne eigene wissenschaftliche Untersuchung anschließen. Erforderlich wäre jedoch eine eigene wissenschaftlich neutrale Untersuchung, nachdem bekannt wurde, dass bei der IPCC fragwürdige Vorkommnisse aufgedeckt wurden.

Auf unseren Hinweis, dass in den bisher fünf IPCC-Berichten zur Klimaerwärmung und deren Ursachen und Folgen kein einziger Beleg, nicht eine einzige Beobachtung und auch keine einzige begutachtete wissenschaftliche Studie existiert, die einen Einfluss des vom Menschen emittierten CO2 auf die Temperatur der Atmosphäre untermauert, kamen auch aus den Ministerien in Bayern und Baden-Württemberg keinerlei Reaktionen. Weitere Adressaten haben komplett geschwiegen, darunter auch die Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt. Möglicherweise wurde erkannt, dass präzise Antworten auf die einfachen Fragen den ganzen derzeitigen Schwindel um die CO2-Hysterie aufdecken würden.

Hierzu darf ich eine Meinung von Meteorologen Prof. Klaus Hager aus Augsburg zitieren, der ich mich anschließe:

„Wissen Sie, ich prüfe gerne Fakten und will zum Nachdenken anregen, nicht alles ungefiltert zu schlucken, nur weil es dem Zeitgeist entspricht. Der Motor jeden Wettergeschehens ist die Sonne. Der vom Menschen verursachte Klimawandel wird sich als Klimablase herausstellen. Sie platzt wie das Waldsterben, wenn die Temperaturen, allein von der Natur so gewollt – und damit meine ich die Sonnenaktivität – wieder sinken.“

Es besteht also weiterhin noch Klärungsbedarf. Wer sich dafür und für den Verein Hausgeld-Vergleich e.V. bzw. das gebotene Themenspektrum interessiert, kann sich jederzeit bei Ihnen melden und genießt dann eine Vielzahl an Vorteilen?

Ja, das ist richtig. In dem Moment, wo ein Wohnungseigentümer oder Mieter Probleme hat,
ist eine Kontaktaufnahme mit uns sinnvoll. Es gibt keine Wartezeit, wie sie bei Rechtschutzversicherungen üblich sind. Neben der Schaffung von Transparenz, Vergleichbarkeit und Ordnungsmäßigkeit der Wohnnebenkostenabrechnungen vermitteln wir Wohnungseigentümern und Mietern die Kenntnisse zur richtigen eigenen Kontrolle und zeigen Möglichkeiten zu Einsparungen auf, insbesondere auch im Energiebereich.

Ferner unterstützen wir Mitglieder, sich vor unnötigen Kosten zu schützen, z.B. gegen unwirtschaftliche Maßnahmen, die sich aus der Energieeinsparverordnung ergeben können. Der Verein wirkt auch vermittelnd im Sinne einer friedlichen Konfliktbewältigung speziell zwischen Vermietern und Mietern, die ja beide gleichermaßen von Kostensteigerungen betroffen sind. Daneben gibt es viele weitere Leistungen, die auf unserer Webseite www.hausgeld-vergleich.de aufgeführt sind.

Das Interview führte Ursula Pidun

 




Treibhäuser des Klima-Alarmismus – Mit welchen Tricks deutsche Universitäten abweichende Meinungen niederhalten

? Herr Limburg, Sie hatten vor im März 2010, an der Universität Leipzig zu promovieren, und wurden daran mit rechtswidrigen Methoden gehindert. Könnten Sie zunächst kurz die Ausgangslage schildern?

Michael Limburg: Lassen Sie mich vorausschicken, dass ich mich zu dieser Promotion erst vergleichsweise spät entschloss. Ich bin berufserfahrener Ingenieur mit vertieften Kenntnissen in den Bereichen Messtechnik und Fehlerstatistik. Zur Erlangung der Promotion als Externer reichte ich im März 2010 bei der Fakultät für Physik und Geowissenschaften der Universität Leipzig eine ingenieurwissenschaftliche Untersuchung zur Frage der Qualität historischer Temperatur- und Meeresspiegeldaten ein. Der Titel lautete „Analyse zur Bewertung und Fehlerabschätzung der globalen Daten für Temperatur und Meeresspiegel und deren Bestimmungsprobleme“ [DISS]. Zuvor hatte ich sämtliche Vorbedingungen welche die Promotionsordnung für eine externen Doktoranden vorschreibt – inkl. einer Promotionsvorprüfung – erfüllt. Mein Doktorvater war der damalige Inhaber des Lehrstuhls für physische Geographie, Prof. Dr. Werner Kirstein.

? Als man sich in den zuständigen Gremien mit den Inhalt beschäftigt hatte, gingen dort anscheinend diverse Alarmglocken los?

Michael Limburg: Vermutlich. Dabei hatte die Arbeit mit der bekanntlich strittigen Klimafrage nur bedingt etwas zu tun und mit dem dazu postulierten Treibhauseffekt rein gar nichts. Ich wollte lediglich herausfinden, ob die meteorologischen Daten der Vergangenheit – über den Zeitraum der letzten ca. 150 Jahre – genau genug sind, um daraus die in der Klimadebatte verwendete statistische Größe „Globale Mitteltemperatur“ über die gesamte Zeitspanne hinweg mit ausreichender Genauigkeit von etwa ±1/10 °C glaubwürdig zu berechnen. Dabei kam ich zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die verwendeten historischen Wetter-Messdaten dies nicht erlauben. Ich fand heraus, dass die bei der Berechnung der globalen Mitteltemperatur unvermeidliche verbleibende Unsicherheit mindestens genau so groß ist wie die ganzen offiziell angegebenen Änderung über 150 Jahre, wahrscheinlich aber sogar ein Vielfaches beträgt. Dies ergibt sich zwangsläufig bei Anwendung aller gängigen und vielfach erprobten Regeln der Messtechnik und der statistischen Fehlerrechnung. Diese Unsicherheit nimmt zwar mit der im Verlauf des 20. Jahrhunderts zunehmenden Stationsdichte ab, jedoch kommen dafür andere systematische Fehler hinzu. Erst mit der Verfügbarkeit von Satellitenmessungen – also seit ca. 35 Jahren – kann man von einer für diese Zwecke hinreichenden Genauigkeit sprechen. Die Messungen zuvor sind allenfalls für eine grobe Quantifizierung von Zyklen brauchbar, jedoch weder für die Ableitung einer absoluten noch einer relativen globalen Mitteltemperatur innerhalb der genannten engen Unsicherheit. Beim Meeresspiegel ist die Datenlage noch erheblich schlechter und das Ergebnis dementsprechend noch viel unsicherer. Natürlich hätte man meinen Erkenntnissen wissenschaftlich nicht unbedingt folgen müssen. Dann hätte es aber zur guten wissenschaftlichen Praxis gehört, die Ergebnisse mit guten nachprüfbaren Argumenten zu widerlegen. Das jedoch geschah nicht.

? Stattdessen hat man versucht, diese für die Vertreter des Klimaalarmismus unangenehme Wahrheit mit allen Mitteln zu unterdrücken?

Michael Limburg: Das trifft den Sachverhalt. Der Eingang des Manuskripts wurde ordnungsgemäß bestätigt, das Promotionsverfahren damit ordentlich eröffnet, dann jedoch wurde es seitens der federführenden Fakultät zu einer unfassbaren Scharade pervertiert, deren einziges Ziel es war, die Annahme der Promotion zu verhindern. Hierbei scheute man vor keinem Verfahrenstrick zurück und griff sogar zu Methoden, die nicht nur dem akademischen Ehrenkodex widersprachen, sondern teilweise eindeutig rechtswidrig waren. Begründet wurde die dann folgende Ablehnung mit Hilfe von Gutachtern, deren Sachkenntnis ganz offensichtlich so minimal war, dass man hier von einer Bestellung von Gefälligkeitsgutachten sprechen kann.

Doch das war bei weitem nicht alles. Die Fakultät ritt eine regelrechte Attacke auf die Freiheit der Wissenschaft. Grund hierfür dürfte sein, dass die Sicherung von Pfründen für die Universität absoluten Vorrang hatte, weshalb missliebige Ergebnisse unterdrückt werden sollten. Die Arbeit stellte ja indirekt wesentliche Aussagen zur angeblichen „menschengemachten Klimaerwärmung“ und damit einen der Hauptgründe für die Förderung der sogenannten „Erneuerbaren Energien“ infrage. Für beide Themenkomplexe gibt es jedoch höchst umfangreiche Fördergelder. Vermutlich befürchteten die Verantwortlichen diesbezügliche Nachteile, falls sie einer Arbeit Platz und dem Autor einen akademische Grad zugestanden, der dem bisherigem Dogma – und sei es auch nur indirekt – widersprach.

? Sie sprachen soeben von illegalen Methoden. Können Sie das näher ausführen?

Michael Limburg: Das ist leicht nachzuweisen. Die Einreichung der Dissertationsschrift erfolgte am 19. März 2010. Danach hörte ich erst mal lange Zeit nichts. Als ich nach diesem unüblich langen Stillschweigen der Fakultät im August insgesamt sechs renommierte Experten auf diesem Gebiet als Gutachter vorschlug, wurde keiner davon – nicht einmal mein Doktorvater – berücksichtigt. Es wurde darüber nicht einmal diskutiert, weder intern noch mit dem Betreuer oder dem Doktoranden. Dabei waren alle zu diesem Zeitpunkt sehr kompetente und aktive oder ehemalige Hochschullehrer. Einer davon hätte als Gutachter – neben dem Betreuer – bestellt werden sollen, so wie es zuvor immer Usus an dieser Fakultät war. Ich darf dazu anmerken, dass dieses krass von den üblichen Gepflogenheiten abweichende Vorgehen ein Novum darstellte, und zwar nicht nur mit Blick auf die Uni Leipzig.

? Den Grund hierfür haben Sie erst später verstanden?

Michael Limburg: Man wollte vermutlich damit die bereits vorher gelaufenen Machenschaften tarnen. Denn lange zuvor und ohne mir dies überhaupt mitzuteilen, war bereits am 4. Mai. 2010 eine (erste) Promotionskommission zusammengetreten. Diese trat sofort wieder geschlossen zurück und begründete dies mit vermeintlicher „weitgehender politischer Motivation der Thematik der Arbeit“. Wenig später machte die Rechtsabteilung der Universität den Akteuren klar, dass diese Rücktrittsaktion illegal war, weil sie nicht nur gegen die Promotionsordnung, sondern auch gegen das Grundrecht des Doktoranden auf Meinungsfreiheit und das allgemeine Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verstieß. Die Schwere dieses Vorwurfs muss man sich einmal vor Augen halten: Es handelt sich um einen in der Universitätsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Vorgang. Dennoch wurde ich als Betroffener nicht über diese Vorgänge informiert. Der zuständige „Doktorandenbetreuer“, ein Hr. Dr. Schiele, hat mich diesbezüglich sogar offen belogen: Auf eine telefonische Anfrage hin wurde mir noch am 11. Mai 2010 wahrheitswidrig mitgeteilt, alles liefe normal. Es wurde sogar versprochen, dass ich über alles zeitnah unterrichtet würde. Dabei war die Promotionskommission bereits eine Woche vorher zurückgetreten.

? Und man hat sich nicht bemüht, die Angelegenheit danach wieder in rechtmäßige Bahnen zu lenken?

Michael Limburg: Nein, im Gegenteil. Um diese Rechtswidrigkeit (so das Justiziariat der Universität in einer Email vom 30. Juni 2010) zu „heilen“, übernahm dann der heutige Dekan der Fakultät, Prof. Dr. J. Haase, selbst die Leitung des Verfahrens und berief im Oktober 2010 eine zweite Promotionskommission ein. Er besetzte sie sofort mit einem zuvor zurückgetretenen Mitglied der ersten Kommission, während diverse Mitglieder derselben der Berufung aller neuen Mitglieder der zweiten Kommission zustimmten. Auch das war formal falsch, denn sie hätten weder mit abstimmen noch teilnehmen dürfen, weil sie nach allen Regeln objektiv befangen waren. Und das war erst der Auftakt zu einer Häufung weiterer Verfahrensfehler und illegaler Praktiken bei der Besetzung der neuen Promotionskommission.

Als nächstes sorgte Dekan Haase dafür dass mein Betreuer, Prof. Werner Kirstein, nicht als Gutachter bestellt wurde. Gründe dafür wurden nicht genannt, jedoch fand sich in den Unterlagen ein Schreiben des Prorektors Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs vom 16.11.2010 an den Promovierendenrat, in dem es heißt: „Probleme um den Arbeitskreis Kirstein und die widersprüchliche Antizipation in der Wissenschaftsgemeinschaft haben in der letzten Zeit eine starke Eskalation erfahren“. Das lässt den Schluss zu, dass hier ein missliebig gewordener Professorenkollege nicht zum Zuge kommen sollte. Stattdessen berief Haase einen anderen Gutachter aus der Fakultät sowie einen weiteren externen Gutachter, die beide eindeutig dem Lager des IPCC zuzurechnen waren. 

? Und an deren Kompetenz hatten Sie Zweifel?

Michael Limburg: Um es kurz und knapp zu sagen: Sie war miserabel. Einer der beiden war der Gutachter der Fakultät, der Meteorologe Prof. Dr. Manfred Wendisch. Dieser hatte sich sogar selbst als nicht ausreichend kompetent für das spezielle Gebiet bezeichnet, um das es bei der Dissertation ging. Dies geht aus einem Schreiben vom 6. Juli 2010 an den Dekan hervor, in dem er sich als nicht sachverständig genug bezeichnet, um in der zweiten Promotionskommission mitzuwirken [WEN1]. In dieser an Haase gerichteten Bitte um Freistellung ist zu lesen: „Leider sehe ich – als Meteorologe mit dem Fachgebiet Atmosphärische Strahlung – nicht, wie ich den Aufgaben eines Kommissionsmitgliedes in diesem Fall voll gerecht werden kann…“. Seiner Bitte wurde damals entsprochen und er wurde durch Prof. Zielhofer ersetzt.

Im Falle Wendisch wurde später deutlich, dass sein zuvor erfolgter Rückzieher bezüglich einer Mitwirkung an der zweiten Promotionskommission (wegen unzureichender Kompetenzen auf diesem Spezialgebiet) korrekt begründet war. Dies hinderte ihn aber nicht daran, später als fakultätseigener Gutachter aufzutreten.

? Wie haben Sie auf diese Berufung einer zweiten Promotionskommission reagiert?

Michael Limburg: Als ich von der Berufung von Prof. Wendisch erfuhr, befürchtete ich aus guten Gründen Befangenheit und protestierte. Wie sehr ich damit Recht hatte, stellte sich später heraus, denn diese Befangenheit manifestierte sich eindeutig in den handgeschriebenen Anmerkungen seines Exemplars der Dissertation, das mir vorliegt. Darin wimmelt es nur so von herabsetzenden Bemerkungen über mich und das dort Geschriebene, vielfach gewürzt mit Fäkalausdrücken wie „Scheiße“ oder „Bullshit“ Ich habe diese in meiner Kritik [KRIT] ausgewertet. Hanebüchen. 

Bezeichnenderweise finden sich diese „Beurteilungen“ sogar an Stellen, wo ich zur Untermauerung bestimmter Gedankengänge gängiges Lehrbuchwissen zitierte. Kann man einen deutlicheren Beweis für eigene Inkompetenz als  Gutachter für ein Promotionsverfahrens liefern als diesen Herrn, der etablierte Lehrmeinungen mit Begriffen wie „Bullshit“, „lächerlich“ oder „Blödsinn“ bezeichnet? Neben den fachlichen Schwächen seines Gutachtens machen ihn der damit dokumentierte eklatante Mangel an Höflichkeit und Respekt vor der Person und Arbeit eines Doktoranden offensichtlich unwürdig, als akademischer Lehrer zu wirken. Sein Gutachten [WEN2].entsprach damit allerdings seiner zuvor abgegebenen Selbsteinschätzung mangelnder Kompetenz. Folgt man meiner hier ebenfalls im Anhang aufgeführten Fachüberprüfung des Gutachtens [KRIT], so war dieses fachlich einfach unbrauchbar und wäre mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.

? Das lässt befürchten, dass es um den zweiten Gutachter kaum besser bestellt war?

Michael Limburg: Genau so war es. Auch der externe Gutachter war erkennbar voreingenommen und hätte nicht eingesetzt werden dürfen. Nach diesem zweiten Gutachter hatte der Dekan lange und mit sehr viel Mühe gesucht. Er fand ihn schließlich in dem Meereskundler Prof. Dr. Martin Visbeck vom GEOMAR in Kiel. Mit diesem hatte ich schon im Sommer 2010 einen wissenschaftlichen – aber zivilisierten – Disput per Email über bestimmte Aspekte der Klimafrage per Email ausgetragen. Wobei anzumerken ist, dass wir zum Zeitpunkt dieses Disputs beide nicht wissen konnten, dass er später mal als Gutachter über meine Arbeit tätig werden sollte. Besonders im Gedächtnis geblieben ist mir ein Satz aus seiner abschließenden Email vom 03.07.2010. Darin sagt er aus, er ziehe es vor, seine Kenntnisse aus „den autorisierten Informationen unserer Regierung zu beziehen“.

Mit dieser Äußerung belegt Visbeck, in selten zu findender Offenheit, dass es ihm weniger auf wissenschaftliche Erkenntnis denn auf die Ausrichtung akademischer Betätigung an regierungsamtlichen Vorgaben ankommt. Man muss gar nicht erst Galileo oder als Gegenstück Lyssenko bemühen, um zu erkennen, dass Visbeck nach objektiven Kriterien zumindest befangen war. Hinzu kam noch, dass ihn zuvor der Dekan in seinem Einladungsschreiben an den GEOMAR-Chef Prof. Herzig darauf hingewiesen hatte, dass die Arbeit aus „aktuellem Anlass kontrovers diskutiert werden“ würde. Er war also schon vorab in gewünschter Weise „geimpft“ worden.

? Offensichtlich hatte man somit alle Versatzstücke für ein absurdes Theater sorgfältig ausgewählt und in Stellung gebracht?

Michael Limburg: Ja, man war offensichtlich entschlossen, diese Angelegenheit durchzuziehen und einen „Abweichler“ kaltzustellen. Trotz der bereits bekannten Vorgeschichte wurde Prof. Visbeck im Oktober 2010 als Gutachter bestellt. Als ich das erfuhr, machte ich noch am 9.11.10 und damit rechtzeitig, den Dekan und seinen Stellvertreter Prof. Jacobi auf diesen Sachverhalt aufmerksam und protestierte gegen Visbecks Berufung. Mein Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit wurde aber rundweg abgelehnt. Visbeck lieferte dann sein Gutachten mit zwei Monaten Verspätung ab [VISB]. Darin war er zwar in der Wortwahl seiner Anmerkungen weniger unhöflich als sein Kollege Wendisch. Offensichtlich fehlten ihm aber vielfach die nötigen Kenntnisse, um den in der Dissertation gewählten Weg und die entsprechenden Ergebnisse zu verstehen. Dies war deutlich daran zu erkennen, dass er häufig in seinen Rand-Anmerkungen seines Exemplars der Dissertation die Formulierung „Quatsch“ benutzte. Das ist zwar sein gutes Recht, doch damit ist gleichzeitig auch seine Voreingenommenheit belegt, von der inhaltlichen Wertung der als „Quatsch“ bezeichneten Passagen mal ganz abgesehen.

? Somit hatte die Vorarbeit des Dekans, Gutachter zu berufen, die nicht ausreichend kompetent und zugleich voreingenommen waren, in seinem Sinne Früchte getragen?

Michael Limburg: Definitiv. Beiden Gutachten ist gemeinsam, dass sie es versäumten, zu den überaus umfangreich entwickelten und umfassend belegten Kerngedanken der Arbeit vorzustoßen. Vielmehr blieben sie – vermutlich wegen ihrer manchmal wütenden Voreingenommenheit und fachlichen Begrenztheit – an der Oberfläche. Visbeck gab schon nach wenigen Seiten das intensive Lesen auf. Dies dokumentiert sich daran, dass seine Anmerkungen schon nach wenigen Seiten aufhören. Zudem ließ er sich von seiner Voreingenommenheit zu nicht haltbaren Wertungsaussagen hinreißen.

Wendisch hatte wesentlich mehr gelesen, aber immer wieder darauf beharrt, dass ich den Treibhauseffekt nicht verstanden hätte, was er dann zum Anlass nahm, diesen in seinem Gutachten wortreich zu erklären. Ihm war gar nicht aufgefallen, dass der Treibhauseffekt nirgends und in keiner Weise Gegenstand der Arbeit war. Denn nur an einer Stelle nahm die Arbeit hierauf indirekt Bezug, nämlich als die zwingend logische Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die große Unsicherheit der Daten keinerlei Zuordnung von Ursachen zulassen würde, auch nicht die, dass das CO2 auf die Temperatur einwirken würde. Des weiteren ist er auch nicht zu der mathematisch exakten, aber sehr umfangreichen und anspruchsvollen Begründung mittels Fehlerrechnung in der Arbeit vorgedrungen. Stattdessen bemängelte er, ebenso wie Visbeck, ein angebliches Fehlen derselben. Beide hätten sie nur lesen müssen. Das taten sie aber nicht, oder sie wollten sie nicht zur Kenntnis nehmen! Deshalb wurde dieser Teil von keinem der beiden erwähnt, geschweige denn bewertet. Dies lässt sich anhand der im Quellenverzeichnis verfügbar gemachten Dokumente nachweisen.

? Beide Gutachter lieferten demnach die gewünschten „Gefälligkeits-Ablehnungen“ ab?

Michael Limburg: Exakt dies ist erfolgt. Beide Gutachter wurden unter sehr trickreicher Umgehung formalrechtlicher sowie üblicher akademischer Gepflogenheiten beauftragt, was schon per se einen Verstoß gegen wissenschaftliche Regeln darstellt. Sie erstellten dann wunschgemäß Gefälligkeitsgutachten, deren wissenschaftliche Begründungen äußerst dürftig und in Teilen sogar falsch waren und weder formal noch inhaltlich den üblichen Ansprüchen bezüglich wissenschaftlicher Richtigkeit und Objektivität genügten. Beide sind demnach zu Recht als wertlose Gefälligkeitsgutachten zu bezeichnen. Die im Anhang unten zugänglich gemachten Dokumente belegen unwiderlegbar ihre tiefe Voreingenommenheit. Zudem offenbaren sie die oft recht lückenhaften Kenntnisse der Herren bezüglich des in der Dissertation behandelten Wissensgebiets.

Diese Gutachten führten dann zur Ablehnung der Dissertation durch den Fakultätsrat am 28. Februar 2011, ohne dass noch eine wissenschaftliche Diskussion stattgefunden hätte. Dieser Ablehnung habe ich dann am 22. März 2011 anwaltlich widersprochen. Zur Begründung des Widerspruchs, der sich, ausführlich auf formale wie inhaltliche Mängel bezog, nahm der von mir beauftragte Anwalt Selbmann beide Gutachten in einem Gegengutachten vom 30. April 2011 Stück für Stück formal rechtlich auseinander [SELB] und ich tat dasselbe inhaltlich-fachlich [KRIT]. Nur ganz wenige Kritikpunkte in den Gutachten hatten danach Hand und Fuß, bezogen sich aber auf absolute Nebenaspekte ohne reale Bedeutung.

? Doch selbst davon ließ sich die Universität nicht von ihrem Kurs abbringen?

Michael Limburg: Nein, man hielt trotz eindeutiger Rechtsverstöße am einmal eingeschlagenen Weg fest. Eigentlich hätte dieses Gegengutachten nach den Regeln des Verwaltungsrechts bei Prüfungen in einem „Überdenkverfahren“ mit den Gutachtern und mir diskutiert werden müssen. Doch beide bekamen es wohl nie zu Gesicht, denn der mir vorliegende Schriftverkehr zeigt keinerlei entsprechende Hinweise.

Damit fügte die Universität der langen Reihe ihrer Versäumnisse einen weiteren schweren Formfehler hinzu. Und auch danach ging es im gleichen Stil weiter. Ich hatte noch vor dem abschließenden Negativurteil des Fakultätsrates diesen auf seiner Sitzung vom 28. Februar 2011 gebeten, von einer Beschlussfassung über die Dissertation abzusehen und zunächst vier weitere Gutachten abzuwarten, die ich selbst in Auftrag gegeben hatte. Dem wurde jedoch nicht stattgegeben. Man würde doch damit die bisherigen Gutachter brüskieren, hieß es dazu im Protokoll dieser nichtöffentlichen Sitzung. Stattdessen verwarf der Fakultätsrat auf Grund der vorliegenden Gutachten die gesamte Dissertation. Später bewerteten die vier echten Experten-Gutachten meine Arbeit mit den Noten „summa cum laude“ bis „rite“. Diese Gutachten wurden der Universität zur Unterstützung meines Widerspruchs vorgelegt, sie hatten jedoch keinen Einfluss. Rund 10 Monate später lehnte sie am 15. Dezember 2011 meinen Widerspruch mit äußerst schwachen und dürftigen Argumenten als unbegründet ab. Mir ist bis heute unbegreiflich, warum das Verwaltungsrecht vorsieht, dass die Fakultät als Urheberin der Ablehnung auch über den Widerspruch entscheiden durfte, aber so ist die Rechtslage nun mal.

? Und Sie waren nicht gewillt, dies einfach hinzunehmen?

Michael Limburg: Nein, mein Kampfgeist war jetzt geweckt. Deshalb reichte ich Anfang Januar 2012 beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage ein. Allerdings kann nach geltender Rechtslage ein Doktorand nur auf Aufhebung der Ablehnung klagen, nicht aber auf Anerkennung der Arbeit. Und es vergingen mehr als anderthalb Jahre, bis ein erster Gerichtstermin angesetzt werden konnte. Dieser wurde für Ende September 2013 anberaumt.

Dem Verwaltungsgericht Leipzig, das über die Klage zu urteilen hatte, muss die ganze Tragweite dieses wohl einmaligen Vorgangs klar gewesen sein, denn es wollte nicht nur über die zahlreichen beanstandeten Formfehler urteilen, sondern auch über die inhaltlichen Differenzen informiert werden und hatte deshalb beide Gutachter als Zeugen geladen. Ich hatte mich schon auf eine Befragung dieser Herren gefreut und mich entsprechend vorbereitet. Doch dazu kam es nicht mehr, weil zuvor auf Wunsch der beklagten Fakultät ein Vergleich geschlossen wurde. Dieser sah vor, dass die Universität die Ablehnung der Arbeit zurückzunehmen hatte. Mit der Zustimmung zu diesem Vergleich wurde auch implizit anerkannt, dass die Gutachten untauglich waren, andernfalls hätte man das Gerichtsurteil abgewartet.

? Sie haben also Recht bekommen, konnten jedoch ihr eigentliches Ziel nicht erreichen?

Michael Limburg: Im Endeffekt hatte ich einen klaren juristischen Erfolg vorzuweisen und stand dennoch mit leeren Händen da. Entsprechend dem im September 2013 getroffenen gerichtlichen Vergleich musste sich die Fakultät mir gegenüber für die Art und Weise der Durchführung des Promotionsverfahrens entschuldigen. Damit hat sie zugleich anerkannt, dass die handelnden Personen mir schweres Unrecht zugefügt haben. Doch was mein eigentliches Ziel, die Erlangung des Doktorgrades anging, so blieb mir dies verwehrt. Ich konnte lediglich erreichen, dass die Arbeit als nicht eingereicht galt. Damit wäre es üblicherweise möglich, sie an jeder anderen deutschen Hochschule wieder einzureichen. Doch wie sich herausstellte war das eine wohl eher theoretische Möglichkeit.

Das zeigte sich, als ich es im Frühjahr 2014 erneut an der Technischen Universität Clausthal versuchte, wo ich zwei fähige Betreuer gefunden hatte. Doch angesichts der offensichtlichen Meinungsgleichschaltung, die auf diesem Gebiet anscheinend an deutschen Hochschulen anzutreffen ist, verweigerte die TU Clausthal zunächst die Annahme der Arbeit. Als Begründung wurde angeführt, dass sie die gerichtliche Rücknahme der Ablehnung seitens der Uni Leipzig für sich nicht gelten lassen wolle. Als sie einsehen musste, dass das aus rechtlichen Gründen nicht haltbar sein würde, errichtete der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Esderts, weitere formale Hürden, die erst nach einer längeren juristischen Auseinandersetzungen hätten überwunden werden können. Dazu war ich im Hinblick auf den dann mit Sicherheit folgenden juristischen Kleinkrieg aber nicht mehr bereit. Ich habe deshalb den akademischen Weg aufgegeben und beschlossen, stattdessen meine Arbeit im Internet zur Diskussion zu stellen. Dazu gehört auch, dass sowohl meine Dissertation als auch die hier im Rahmen des Interviews erwähnten Dokumente im Anhang zu diesem Artikel als abrufbare PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden.

Das Interview führte Fred F. Mueller

Alle Literaturstellen siehe pdf Anlagen

Literaturverzeichnis

[DISS] Limburg, M. (19. März 2010). Analyse zur Bewertung und Fehlerabschätzung der globalen Daten für Temperatur und Meeresspiegel und deren Bestimmungsprobleme. Leipzig, Sachsen, Deutschland.

[KRIT] Limburg, M. (30. April 2011). Kritik Gutachen Wendisch & Visbeck.

[SELB] Selbmann, F. (19. April 2011). Widerspruch und ausführliche Begründung. Leipzig, Sachsen, Deutschland.

[VISB] Visbeck, M. (28. Februar 2011). Gutachten Dissertation Limburg. Kiel, S-H, Deutschland.

[WEN1] Wendisch, M. (6. Juli 2010). an Haase Bitte um Freistellung.

[WEN2] Wendisch, M. (26. Januar 2011). Gutachten Dissertation Limburg. Leipzig, Sachsen, Deutschland.

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PIK-Alarmmeldung: „Meeresspiegelanstieg: Zu groß zum Wegpumpen“, er könnte bis 2100 um 1,3 m steigen

Zu dieser Art Information stuft der Autor die neueste Horrormeldung des PIC zum Meeresspiegelanstieg und seiner simulierten Nicht-Lösbarkeit ein:

„Ein Schutz gegen die kommende Klimasintflut ist selbst im Computer nicht mehr möglich“

Mit dieser reißerischen Überschrift ging das PIK an die Öffentlichkeit um zu verkünden, dass selbst das Forscherteam des PIK mit seinem neuen Supercomputer die Welt nicht mehr vor der (simulierten) Sintflut  zu retten vermag:

[1] PIK Pressemitteilung vom 10.03.2016.

Ein Schutz gegen die kommende Klimasintflut ist selbst im Computer nicht mehr möglich. 

„ Der Anstieg des Meeresspiegels könnte in Zukunft so massiv werden, dass ihn sogar ein noch nie da gewesener technischer Eingriff ins Erdsystem nicht lösen könnte – nämlich Wassermassen auf den Antarktischen Kontinent zu pumpen. Diese Idee von Geo-Engineering haben jetzt Wissenschaftler des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung durchgerechnet.“ 

Das Engagement des PIK-Teams ist dabei unbestreitbar.  Versorgt mit einer üppigen öffentlichen Finanzierung hat es sich so viel Mühe gegeben:

„Wir haben nach einem Weg gesucht, wie der selbst mit strengem Klimaschutz nicht mehr vermeidbare Meeresspiegelanstieg zumindest verzögert werden könnte – bis Ende des Jahrhunderts reden wir dabei wenigstens über 40 Zentimeter im globalen Mittel“, sagt Leitautorin Katja Frieler. „Unser Ansatz ist zwar extrem, aber extrem ist eben auch die Herausforderung durch den Meeresspiegelanstieg.“

„…..In der Folge lässt die thermische Ausdehnung der Ozeane und das Schmelzen von Gletschern und Eisschilden langsam aber unaufhörlich den Meeresspiegel steigen – auf Jahrtausende hin. Ohne Klimaschutz könnte der Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 bereits mehr als 130 Zentimeter ansteigen.“

Wer sich mit der politischen Zielsetzung des PIK auskennt, ahnt dass der Hintergrund weniger in der „Rettung“, sondern  eher der Unterstützung für die vom PIK angestrebte „große Transformation“ ist, nach der in der Zukunftswelt eine Klima-Gerechtigkeit durch eine Ökodiktatur „PIK Vizechef Edenhofer: Die Besitzer von Kohle, Öl und Gasvorkommen müssen enteignet werden“  hergestellt werden soll. 

….sagt Frieler. „Wie gut eine Region geschützt wird, kann von ihrer wirtschaftlichen Situation abhängen – New York würde vielleicht gerettet, aber Bangladesch nicht. Es geht also auch um Gerechtigkeitsfragen.“

„Das ist der Grund für unser Interesse an einer universellen Schutzlösung“, so Frieler. „Wir wollten prüfen, ob es theoretisch möglich ist, unbewohnte Regionen der Antarktis zu opfern, um stark bevölkerte Küstenregionen auf der ganzen Welt zu schützen.“ Schon heute verstärkt der steigende Meeresspiegel das Risiko von Sturmfluten, mit möglichen Folgen für Millionen von Menschen auf der Welt. Langfristig wird der Anstieg die Küstenlinien unseres Planeten neu zeichnen. 

Nicht auszuschließen wäre auch, dass der Termin so gewählt wurde um Frau Umweltministerin Hendricks für den bevorstehenden Abschluss des Klimavertrags in Paris im April – der vor allem die Bürger viel Geld zur Umschichtung an Potentaten in Entwicklungsländer kosten wird „Klimavertrag und Klimafonds“ – noch ideologische Unterstützung zu geben.

Nebenthema Sturmfluten

Weil es in fast jeder klimaalarmistischen Publizierung (wie auch in der PIK-Meldung) unisono steht dass diese zunehmen, anbei eine kleine Info wie es wirklich um einen Anstieg von Sturmfluten erzeugenden Zyklonen im davon besonders betroffenen Pazifik bestellt ist. Die direkt vor Ort liegenden meteorologischen Administrationen können für den Pazifik keine wirklichen schlimmen Veränderungen messen.

Bild 1 [13] (rechts oben) Häufigkeit von Zyklonen im Gebiet Fidji Pazifik. Quelle: Meteorologische Institute Fidji und Australien

Bild 2 [4] Niederschlag um Fiji – unbeeinflusst vom Klimawandel. Quelle: Meteorologische Institute Fidji und Australien

Auch das IPCC stellte keinerlei signifikante Anzeichen negativer Veränderungen fest wie man im letzten Sachstandsbericht nachlesen kann:

  

Bild 3 [2] AR5 (Auszug) Table SPM.1 | Extreme weather and climate events. Zeile mit Wahrscheinlichkeiten für die Zunahme tropischer Zyklone

Wer von den 40.000 Klimaaktivisten und Politikern bei Klimagipfeln liest aber schon das Urdokument in der Langfassung, wenn es nicht einmal die „Klimaexperten“-Redakteure unserer Leitmedien machen.

Die gemeldeten Daten des PIK zum Meerespegelanstieg

In der PIK-Meldung stehen für das Jahr 2100 [1]:

–        Anstieg über 40 cm im globalen Mittel wenn der volle Klimaschutz durchgeführt wird (4,7 mm pa)

–        Anstieg um mehr als 130 cm ohne Klimaschutz (15,3 mm pa)

Was sagt der IPCC zum Meerespegelanstieg

Im letzten Klimabericht AR5 von 2013 steht:

Bereits das Szenario der roten Linie RCP8.5 in Bild 1 ist wenig wahrscheinlich.

–        AR5: However,there is low confience on the magnitude of carbon losses through CO2 and CH 4 emissions to the atmosphere with a range from 50 to 250 PgC between 2000 and 2100 for RCP8.5. {6.4.2, 6.4.3}

Als wahrscheinlich gelten die Szenarien RCP2.6 bis RCP 5.0 mit den Daten für das Jahr 2100:

RCP2.6       0.26 to 0.55 m

RCP4.5       0.32 to 0.63 m

RCP6.0       0.33 to 0.63 m

Der lineare Verlauf ergibt ca. 15 cm (1,8 mm pa)

Das IPCC geht also von einem Anstieg irgendwo zwischen 26 cm …. 63 cm (Mittelwert ca. 40 cm) aus. Der zweite Wert des PIK von 120 cm wird als unwahrscheinlich ausgeschlossen.

 

Bild 4 [2] AR5 2013 TFE.2, Figure 2 Scenarien Meerespegel (schwarze, gestrichelte lineare Regressionslinie und gestrichelte Scenarienpegel vom Autor zugefügt)

Bildtext: Compilation of paleo sealevel data (purple), tide gauge data (blue, red and green), altimeter data (light blue) and central estimates and likely ranges for projections of global mean sea level rise from the combination of CMIP5 and process-based models for RCP2.6 (blue) and RCP8.5 (red) scenarios, all relative to pre-industrial values. {Figures 13.3, 13.11, 13.27}

Doch nicht nur der IPCC relativiert den zukünftigen Anstieg. Parallel wurde dazu auch eine von der EU finanzierten Studie erstellt. Das nüchterne Ergebnis liest sich wie folgt:

kaltesonne [8]: Im Rahmen eines mit insgesamt 10 Millionen Euro geförderten europäischen Forschungsprogrammes untersuchte ein Verbund von 24 Instituten Szenarien für die zukünftige Meeresspiegelentwicklung. Beteiligt war unter anderem auch das Bremerhavener Alfred Wegener Institut (AWI). Hauptziel des von 2009 bis 2013 aktiven ice2sea-Programm war es dabei, das Abschmelzen von auf dem Land befindlichen Eismassen zu quantifizieren. Im Mai 2013 haben die Forscher nun ihren Abschlussbericht vorgelegt (pdf hier). Das Forschungskonsortium kommt zu dem Schluss, dass im wahrscheinlichsten Szenario der Meeresspiegel bis zu Ende des Jahrhunderts zwischen 16,5 cm und 69 cm ansteigen wird. In einem Reuters-Interview erklärte der Programmleiter David Vaughan vom British Antarctic Survey, dass dies “gute Nachrichten” wären, da die vormals vorgeschlagenen Horrorszenarien mit Anstiegen bis zu 2 m damit nun unwahrscheinlich geworden sind.

Vielleicht geben die historischen Verläufe einen Hinweis auf Alarm? „Leider“ nicht. Der aktuelle IPCC Sachstandsbericht AR5 zeigt nur, dass die aktuellen Pegel und Schwankungen vollkommen im Bereich der historisch natürlichen liegen.

Bild 5 [2] IPCC Proxis der vergangenen 3000 Jahre

Bildtext: Figure 13.3 | (a) Paleo sea level data for the last 3000 years from Northern and Southern Hemisphere sites. The effects of glacial isostatic adjustment (GIA) have been removed from these records. Light green = Iceland (Gehrels et al., 2006), purple = Nova Scotia (Gehrels et al., 2005), bright blue = Connecticut (Donnelly et al., 2004), blue = Nova Scotia (Gehrels et al., 2005), red = United Kingdom (Gehrels et al., 2011), green = North Carolina (Kemp et al., 2011), brown = New Zealand (Gehrels et al., 2008), grey = mid-Pacific Ocean (Woodroffe et al., 2012).

Wer sieht wie die Zukunft?

Nils-Axel Mörner, Paleogeophysics & Geodynamics, Stockholm publizierte anschaulich, wie nach seinen Analysen (und nicht Simulationen) der Meeresspiegel in der nahen Zukunft verlaufen wird.

 

Bild 6 [5]  Zukunfts-Projektion des Meeresspiegels lt. Uni Stockholm, Prof. Mörner 

Man kann bei gleicher Datenlage auch vollkommen andere Zukunftsszenarien vermuten  – wie zwei führende deutsche Klimaforscher des PIK es mit dem Bild 7 zeigen. Wobei zu diesen Szenarien die aktuelle Meldung dieses Institutes geradezu „banal“ erscheint. Vielleicht konnten sich die Chefs diesmal nicht ganz durchsetzen oder der neue Supercomputer des PIK war falsch gefüttert.

Trotzdem für den Autor ein exemplarisches Beispiel, dass die Klimawissenschaft im Wesentlichen politisch agiert und vom gemeinsamen Suchen nach Wahrheit weit entfernt ist.

 

Bild 7 [6] Pegel-Zukunfts-Vermutungen zweier deutscher PIK Klimawissenschaftler und vom Rest der Welt

Quellen

[1]

PIK Pressemeldung vom 10.03.2016: Meeresspiegelanstieg: Zu groß zum Wegpumpen

https://www.pik-potsdam.de/aktuelles/pressemitteilungen/meeresspiegelanstieg-zu-gross-zum-wegpumpen 

[2]

IPCC WG1 AR5 All Final 2013:  Climate Change 2013 The Physical Science Basis 

[3]

Nils-Axel Mörner: SETTING THE FRAMES OF EXPECTED FUTURE SEA LEVEL CHANGES BY EXPLORING PAST GEOLOGICAL SEA LEVEL RECORDS

[4]

Australian Bureau of Meteorology and Fiji Meteorological Service2011:  Current and future climate of the Fiji Islands 

[5]

Nils-Axel Mörner, Paleogeophysics & Geodynamics, Stockholm, Sweden, Prasentation 2007: Sea level changes from past and present records to future estimates 

[6]

PIC 2007, Wilfried Endlicher, Friedlich-Wilhelm Gerstengrabe: Der Klimawandel

Weiterführender link. 

DeConto and Pollard – An Antarctic Science (Fiction?) Disaster (hier)




Strom ist nicht gleich Strom – Eine neue Buchbesprechung

Zu den Autoren:
– Fred. F. Müller ist ein Journalist, der heiße Eisen nicht fürchtet; siehe z. B. seine Artikel auf dem Blog "Science-Skeptical", wo er sich nicht scheut mit gut recherchierten und fundierten Texten gegen die Mainstream-Journaille anzuschreiben.
– Der Diplom-Ingenieur Michael Limburg ist Vizepräsident des "Europäisches Institut für Klima und Energie – EIKE ". Auch EIKE – und somit ebenso Michael Limburg – setzen seit Jahren ihr "Votum" gegen die einseitige Berichterstattung der Mainstream-Journaille in Sachen sog. "Energiewende".
– Beide Autoren bevorzugen es selber zu denken, beide fügen sich nicht einfach den politisch gewünschten Vorgaben bei der Berichterstattung in Sachen "Energiewende".

Das "Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG" sieht vor, dass in Deutschland bis zum Jahre 2050 die Stromversorgung zu 80% aus den sog. "erneuerbaren Energien" erfolgen soll. Die beiden Autoren argumentieren in diesem Buch gegen diese sog. "Energiewende". Sie legen dar, dass es unmöglich ist, eine sichere und nachhaltige Stromversorgung auf Basis der sog. "erneuerbaren Energien" (EEG-Anlagen) zu gewährleisten.

Limburg und Müller zeigen auf, dass der Energiebedarf einer Industrienation und modernen Zivilisation wie Deutschland immens ist. Dabei erklären die beiden Autoren, ohne in fach-chinesisch abzudriften, dem technisch-naturwissenschaftlichen Laien einfach und verständlich, wie ein verlässliches Stromversorgungssystem in einem hochtechnisierten Industriestandort wie Deutschland, in welchem ‚Arbeit und Brot‘ von einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung abhängig sind, ausschauen sollte.

Es wird deutlich;
– dass Versorgungssicherheit und stabile Stromnetze zusammen gehören;
– dass die Stromeinspeisung in die Netze sich an der Netzstabilität auszurichten hat;
– dass sprunghafte Schwankungen bei der Stromeinspeisung die Netze stressen und instabil machen;
– dass instabile und gestresste Netze die Gefahr eines vermeidbaren, großflächigen Schwarzfalls (Blackout) erhöhen.

Daraus folgt, dass stabile Netze einer belastbaren Datenbasis zur vernünftigen Planung bedürfen; d. h. die Stromeinspeisung und die Fahrweise des Kraftwerksparks sind belastbar längerfristig zu planen, kurzfristig zu prognostizieren und sollten Puffer enthalten, um schnell auf unverhoffte aktuelle Gegebenheiten reagieren zu können.

Konsequent zeigen Limburg und Müller, dass alle diese Anforderungen an ein sicheres Stromversorgungssystem durch die sog. "EEG-Anlagen" keineswegs zu gewährleisten sind. Anlagen, die aus Wind- oder Sonnenenergie den Strom erzeugen sind abhängig von dem, was die Natur momentan rein zufällig preisgibt. "EEG-Anlagen" sind also vergleichbar den Jägern und Sammlern der Steinzeit, auch diese konnten nur das verbrauchen, was die Natur gerade anbot – mehr ging nicht und mehr geht auch bei den "EEG-Anlagen" nicht!

Folgerichtig ist die Netzstabilität nicht belastbar planbar und prognostizierbar, denn,
– wenn relativ viel an Strom benötigt wird, scheint unter Umständen die Sonne nicht und es ist windstill, mit der Folge, dass jene "EEG-Anlagen" keinen Strom einspeisen;
– oder wenn ziemlich wenig Strombedarf ansteht, dann speisen jene "EEG-Anlagen", wegen guten Windverhältnissen und herrlichem Sonnenschein, Unmengen an nicht benötigtem Strom ins Netz ein.

Beide Situationen sind der Netzstabilität keineswegs dienlich, sondern erhöhen die Gefahren von großflächigen Stromausfällen. Und solche Gefahren sind mit Blick auf die Versorgung von Krankenhäusern, Verkehrssignalanlagen etc. sicherlich nicht mit einem einfachen "na und, und wenn schon" vom Tisch zu fegen – ein Blackout kann und wird viele – ohne EEG-Stress vermeidbare – Todesopfer zeitigen.

Kann diesen Gefahren und Problemen mit Stromspeichern, die überflüssigen Strom sozusagen lagern und bei Bedarf ins Netz einspeisen, abgeholfen werden?
Die Antwort der beiden Autoren ist ein eindeutiges "Nein", Stromspeicher, die man für solche Zwecke benötigen würde, müssten Speicher mit einer enormen Kapazität sein.
Manche Laien wenden hier oftmals ein, dass es doch z. B. Batterien für die Taschenlampe gibt; weshalb sollten also Batterien in Form von großen Stromspeichern nicht machbar und möglich sein?
Derartige Speicher gibt es derzeit nicht und wird es in absehbarer Zukunft auch nicht geben können; aus technischen und wirtschaftlichen Gründen sind Stromspeicher für solche Riesenstrommengen, die zwingend anfallen werden, nicht realisierbar.
Auch den ganzen Versuchen mit dem sog. Windgas (Power to Gas) räumen die beiden Autoren kaum Chancen einer vernünftigen technisch-wirtschaftlichen Umsetzung für die großräumige Praxis ein.

Die Lektüre dieses Buches führt zwangsläufig und logisch zu dem Urteil, dass der Versuch die gesetzlichen Vorgaben des EEG-Gesetzes umzusetzen an Traumtänzerei grenzt. Und nicht nur das, die Realisierung der EEG-Träume bedeutet;
– dass die verantwortlichen deutschen Politiker freiwillig den sog. "Morgenthau-Plan" umsetzen wollen. Der sog. "Morgenthau-Plan" war ein Memorandum, welches gegen Ende des II. Weltkriegs der amerikanische Finanzminister Henry Morgenthau entworfen hatte, um das besiegte Deutschland zu deindustrialisieren. Die Pläne der deutschen "Energiewende-Politiker" können ohne große Umstände als eine moderne Variante des "Morgenthau-Plans" zur Deindustriealisierung Deutschlands interpretiert werden. Jene "Energiewende-Politiker" handeln folglich absolut unverantwortlich und vorsätzlich zum Schaden des allgemeinen Wohls;
– außerdem widersprechen die Mittel und Instrumente, mit welchen das EEG realisiert werden soll, den Gesetzen der Natur- und Ingenieurwissenschaften. Also ist dies eine Politik, die – wie mir dies ein Wiener Physik-Professor im persönlichen Gespräch im Jahre 2010 sagte – einem Verrat an den Naturwissenschaften gleichkommt; und jener Professor setzte hinzu, dass es für ihn kaum zu fassen ist, dass die "Kanzlerin der sog. Energiewende" eine promovierte Physikerin ist.

Ein wesentlicher Punkt spezifisch deutscher Befindlichkeiten sollte beim Lesen des Buches klar vor Augen stehen: Seit sehr vielen Jahrzehnten wird in Deutschland fälschlicherweise – pressewirksam und meinungsbildend – verbreitet, dass ein grundsätzlicher Gegensatz zwischen ‚Ökonomie und Ökologie‘ besteht. Die Verbreiter dieser ‚ökologistischen Ideologie‘ haben es geschafft, dies zeigen regelmäßig die Umfragen der Meinungsforscher in Deutschland, dass wohl eine Mehrheit der Deutschen diesen falschen ideologischen Vorgaben zuneigt; ja mehr noch, dass die ‚ökologistische Ideologie‘ inzwischen fast so etwas wie den Rang einer zivilen Ersatzreligion eingenommen hat.

Schon 1641 war auf einem Londoner Flugblatt zu lesen: "Die Welt wird von Meinungen regiert und beherrscht". Und das Instrumentarium der Meinungsbildung beherrschten die ‚Ökologisten‘ in den letzten Jahrzehnten famos. Sie haben diesen Staat ‚grün angemalt‘, wie z. B. die weit verbreitete, aber fälschliche Ansicht vom Gegensatz zwischen ‚Ökonomie und Ökologie‘ und die sog. Energiewende zeigen.

Nichtsdestotrotz, Ökologie und Ökonomie sind keineswegs Gegensätze, sondern haben letztendlich ein gemeinsames Ziel: «Den rationellen und sparsamen Umgang mit sämtlichen vorhandenen Ressourcen». Nicht zufällig ist das alt-griechische Wort für Haus die gemeinsame Wurzel von Ökonomie (oikonomia für alt-griechisch "Verwaltung eines Hauses", von oikos = "Haus, Haushalt" plus nemein = "verwalten" bzw. nomia = "Gesetz") und Ökologie (von alt-griechisch oikos = "Haus, Haushalt" plus logos = "Lehre", also "Lehre vom Haushalt"). Diesen eigentlichen und ursprünglichen Sinn von ‚Ökonomie und Ökologie‘ haben die ‚Ökologisten‘ mit Hilfe einer willfährigen Journaille in der ‚veröffentlichten und öffentlichen Meinung‘ total verdreht, so dass ganze Kohorten verantwortungsloser Politiker der ‚ökologistischen Ersatzreligion‘ hinterherhecheln. Vielleicht reagieren jene Politiker aus Angst heraus in dieser Art und Weise, da sie befürchten, dass sie bei der nächsten Wahl den Platz am Futtertrog verlieren, falls sie nicht ‚grün angemalt‘ sind?

Es stellt sich bei der Lektüre des Buches auch die Frage nach der Rolle der Gewerkschaften, der Rolle der angeblichen Arbeiterpartei SPD und der Rolle der großen Energieversorgungskonzerne. Wie agieren die Genannten? Wen vertreten sie? Wirklich ihre angebliche Klientel? Und vor allem, warum sind die genannten Kreise in den letzten Jahrzehnten kaum, bzw. so gut wie gar nicht meinungsbildend im Dienste ihrer eigentlichen Klientel aufgefallen?

SPD und Gewerkschaften verfügen über einen der großen Medienkonzerne in Deutschland – und in einem Medienunternehmen bestimmen die Eigentümer die Unternehmenspolitik; d. h. der Herausgeber bzw. der Eigentümer einer Zeitung hat die Regie über die Themen seiner Zeitung. Von daher hätten SPD und Gewerkschaften, die doch scheinbar die Interessen der Arbeitnehmer – ihrer vorgeblichen Klientel – vertreten, den ‚ökologistischen Ideologen‘ seit Jahrzehnten meinungsbildend Paroli bieten können – warum unterblieb dies?

Der derzeitige SPD-Chef Sigmar Gabriel ist als Bundesminister für Wirtschaft- und Umwelt einer der Verfechter der sog. Energiewende. Er dient nicht seiner eigentlichen Klientel, sondern dient sich der ‚veröffentlichten Meinung‘ der Ökologisten an. Weshalb? Vielleicht, weil es für Gabriel, dem einstigen ‚Popularbeauftragten der SPD‘, üblich ist, die vorgeblich populäre Meinung zur eigenen Meinung zu machen?

In der Gewerkschaft ver.di ist die Arbeitnehmerschaft der Kraftwerke, also der Stromversorger organisiert. Frank Bsirske ist der Vorsitzende dieser Gewerkschaft; gleichzeitig ist Frank Bsirske ein Mitglied der ‚ökologistischen Partei‘. Welche Interessen vertritt Frank Bsirske? Die seiner Klientel, also der Gewerkschaftsmitglieder, von deren Beiträgen er ganz gut leben kann? Oder vertritt Bsirske im Zweifelsfall doch eher die Politik seiner ‚ökologistischen Partei‘?

Michael Vassiliadis ist Vorsitzender der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie. Demzufolge gehören zur originären Klientel von Vassiliadis die Arbeitnehmer, welche die Kraftwerke mit dem benötigten Rohstoff versorgen und auch die Arbeitnehmer, die in energieintensiven Branchen beschäftigt sind. Die Lebensgefährtin von Michael Vassiliadis ist Yasmin Fahimi, diese war bis in den Dezember 2015 hinein die Generalsekretärin der SPD gewesen und ist seit Januar 2016 Staatssekretärin im Arbeitsministerium. Als Generalsekretärin verfocht Fahimi die Politik der sog. Energiewende. Logisch stellt sich hier doch die Frage, für welche Politik steht Michael Vassiliadis? Ist er Vertreter der Interessen seiner Klientel, also der Gewerkschaftsmitglieder? Oder spinnt er geschickt getarnt vielleicht doch die Politik seiner Lebensgefährtin?

Die großen Energieversorger fallen als meinungsbildende Akteure völlig aus. Vielmehr scheint es so, als ob diese Energieversorger sehr duldsam sind; duldsam z. B. als Prügelknaben der Politiker und der Mainstream-Journaille. Vertreter jener Energieversorger sitzen zwar in vielen Gremien, welche die Politikverantwortlichen technisch, natur- und ingenieurwissenschaftlich beraten, doch wissenschaftlich fundierte Beratung dient nicht der öffentlichen Meinungsbildung. Außerdem sind die Energieversorgungsbetriebe politisch durchsetzt – fast hätte ich geschrieben durchseucht -, und zwar von Kommunal-, Landes- und auch Bundespolitikern. Ja, sogar ausgediente, ehemalige Alt-Vordere der ‚ökologistischen Partei‘ standen und stehen in Diensten der Energieversorger. Von daher braucht man sich wohl über das knechtische Dulden der großen Energieversorger nicht zu wundern – oder?

Solche Fragen, wie die gerade aufgeworfenen, kann ich natürlich nicht beantworten – nichtsdestotrotz, die Fragen stehen zwangsläufig bei der Lektüre dieses Buches im Raum.

Dem Buch selbst gebe ich eine klare Leseempfehlung; denn Limburg und Müller unternehmen damit den Versuch meinungsbildend zu wirken. Etwas, was mit Blick auf die Verherrlichung der ‚ökologistischen Ideologie‘ in der ‚veröffentlichten Meinung‘ der Mainstream-Journaille recht schwierig ist. Es bleibt zu hoffen, dass viele Leute das Buch lesen werden, um dadurch zum Selberdenken zu finden und als meinungsbildende Multiplikatoren ihre Wirkung entfalten werden.

Über den Autor,

Hubert Milz (Jahrgang 1956) ist Diplom-Betriebswirt (FH-Aachen) und Diplom-Ökonom in der volkswirtschaftlichen Ausrichtung (Fernuniversität Hagen). Hubert Milz ist Mitglied der "Friedrich-August-von-Hayek-Gesellschaft und er war 35 Jahre in der Energiewirtschaft tätig.

Diese Rezension erschien zuerst bei Amazon hier. Zu beziehen bei Amazon hier oder direkt beim TvR Medien Verlag. Das Buch liegt derzeit auf Rang 342 der Energiespezifischen Fachbücher




Wider die Panikmacher! Terroralarm? Wie sicher ist Atomenergie in der Ära IS?

Das sind zum einen Fragen zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen, zum anderen aber auch Fragen zum Phänomen der gefühlten Sicherheit in einer kernenergienutzenden Gesellschaft. Denn dieses Sicherheitsempfinden ist es, das die Terroristen neben Flughäfen, Bahnhöfen, Museen, Supermärkten und Cafés ins Visier nehmen. Und die Sinnverbindung von »Terror« und »Atom« ist in der Lage, schon durch ihre bloße Andeutung eine Gesellschaft wie die deutsche in Angst und Schrecken zu versetzen. Haben die Terroristen also schon gewonnen? Oder sollten wir nicht vielmehr versuchen, dem Terror seinen psycho-politischen Nährboden zu entziehen, indem wir die Gefährdung unserer Kernkraftwerke historisch einordnen und aktuell mit kühlem Kopf einschätzen?

Deutschland 1986: Der erste Mord an einem Repräsentanten der Atomindustrie

Seit den 1970er Jahren nutzen viele europäische Gesellschaften die Kernenergie in großindustriellem Maßstab – und ebenfalls seit den 1970er Jahren sind viele der kernenergienutzenden Länder auch von international agierendem politischem Terrorismus betroffen. Damals waren es Palästinenser im Verbund mit linksextremen Terroristen, keine religiösen Fanatiker, aber die Frage nach der kerntechnischen Sicherheit vor Terrorangriffen stellte sich schon damals. In dieser Problematik wurzelte auch die Diskussion um den sogenannten »Atomstaat«, also um die Frage, ob die Sicherung kerntechnischer Anlagen vor illegaler Proliferation und terroristischen Angriffen nicht am Ende zur Außerkraftsetzung der Grundrechte zunächst der Beschäftigten in der Atomindustrie und schließlich auch der Gesamtgesellschaft führe (Robert Jungk, Alexander Rossnagel). Nach dem Schock der Terrorangriffe vom 11. September 2001 konnten wir die befürchtete Aushöhlung vorher selbstverständlicher Grundrechte in den USA beobachten. Seitdem der IS-Terror in europäischen Metropolen wütet, geht die Diskussion bei uns in dieselbe Richtung – auch ohne die Frage der Kernenergiesicherheit.

Ganz konkret rückten leitende Beschäftigte der kerntechnischen Industrie schon in der Vergangenheit in den Fokus sowohl der Strafverfolgung als auch der Terroristen. Klaus Traube, Geschäftsführender Direktor der Firma Interatom, verlor infolge einer Terror-Denunziation 1976 seinen Arbeitsplatz. Der Lauschangriff auf ihn wurde Anlass eines der großen bundesdeutschen Skandale, in dessen Verlauf Innenminister Werner Maihofer 1978 zurücktreten musste. Der Physiker und Siemens-Manager Karl Heinz Beckurts wurde von der Roten Armee Fraktion 1986 explizit als Repräsentant der »Atomindustrie« angegriffen und zusammen mit seinem Fahrer ermordet.

Schon die semantische Kombination der  Wörter „Atom“ und „Terror“ löst Panik aus

Die Sicherheitsdiskussion ist weder neu noch auf die Kernenergiefrage beschränkt. Gleichwohl löst allein schon die Kombination der semantischen Felder »Atom« und »Terror« in unserer Gesellschaft Angst und Schrecken aus. Zuverlässiges Anzeichen für diesen Zustand ist – wie immer beim Diskutieren um die Kernenergie in unserem Land – eine unpräzise, stellenweise hysterische Sprache und ein Einsatz von Maximalforderungen.

Dass die belgischen Anlagen Tihange und Doel wegen der Terrorgefahr »evakuiert« worden seien, hört sich eben sehr viel dramatischer an, als wenn man berichtete, dass beim Inkrafttreten von Terrornotfallplänen in Belgien prinzipiell das Tages- und Fremdpersonal das Anlagengelände verlassen muss, während die Betriebsschichten und die Bereitschaftsdienste die weiterlaufende Anlage betreuen – genau wie an den Wochenenden.

Viele assoziieren mit dem Begriff »Evakuierung« jedoch, dass im Kraftwerk bereits ein Schaden angerichtet worden sei. Und im nächsten Atemzug wird diese Begrifflichkeit mit den – sprachlich und sachlich ebenso nachlässigen – Berichten der Vergangenheit über die belgischen "Rissreaktoren" verquickt. Stellt sich dann noch heraus, dass tatsächlich ein Islamist Zugang zu einem nuklearen Kontrollbereich hatte, dann ist das Resultat ein zündfähiges Angstgemisch made in Germany. Am Ende steht die Maximalforderung, alle Kernkraftwerke wegen einer nicht mehr zu kontrollierenden Terrorgefährdung vom Netz zu nehmen.

Vielschichtige Risikoeinschätzung

Um die tatsächliche Gefährdung nüchtern einzuschätzen, muss man das hochkomplexe Gesamtproblem, in dem sich viele Fragestellungen überlagern, auseinandernehmen und Stück für Stück bewerten. Im Wesentlichen muss man sich fünf Fragen stellen:

1.     Sind Terroristen in der Lage, Materialien und/oder Werkzeuge für den Bau primitiver Nuklearwaffen oder sogenannter Schmutziger Bomben, bei denen Radionuklide mittels eines konventionellen Sprengsatzes freigesetzt werden, aus Kernkraftwerken zu entwenden?

2.    Können Terroristen durch einen Angriff von außen – etwa mit einem gekaperten Verkehrsflugzeug oder mit Kriegswaffen – ein Kernkraftwerk in einen nicht mehr beherrschbaren Unfall treiben

3.    Sind Mitglieder terroristischer Vereinigungen oder fanatische Einzeltäter in der Lage, als Innentäter in einem Kernkraftwerk schwere Schäden anzurichten?

4.    Können Terroristen mittels Erpressung von (leitendem) kerntechnischem Personal in die Lage versetzt werden, eines der oben aufgelisteten Szenarien in die Tat umzusetzen?

5.    Können Terroristen auf cyberkriminellem Wege die IT-Systeme und Maschinensteuerungen eines Kernkraftwerks derart beschädigen, dass es zu einem nicht beherrschbaren Unfall kommt?

Die kanadische Kommunikationswissenschaftlerin Suzanne Waldman hat sich einschlägiges Material über die Terrorrisiken von Kernkraftwerken angeschaut und kommt zu nachdenklichen, aber keinesfalls krass beunruhigendenSchlussfolgerungen, die ich hier mit einigen weiteren Überlegungen anreichere.

Kernwaffen aus Kernkraftwerken sind umständlich

So wird das Risiko des Baus und erfolgreichen Einsatzes einer primitiven Kernwaffe aus Materialien, die aus der zivilen Kerntechnik stammen, von Experten als verschwindend gering eingestuft: Terroristen wählen den effizientesten Weg zur Maximierung des Schadens. Der Bau einer primitiven Kernwaffe ist aber ein für die Täter sehr umständlicher und risikoreicher Weg mit ungewissem Ausgang. Er erfordert außerdem viele technische Hilfsmittel, welche außerhalb einer spezialisierten Laboreinrichtung nicht zu haben sind. Der in den Trockenlagern der zivilen Kernkraftwerke vorgehaltene frische, unbestrahlte nukleare Brennstoff eignet sich wegen seines niedrigen Anreicherungsgrades überhaupt nicht für den Bombenbau. Die Entwendung hochaktiver abgebrannter Brennelemente würde eher den baldigen Tod der Terroristen als eine erfolgreiche Verwendung als Waffe bedeuten – abgesehen davon, dass man für das Umladen und Ausschleusen dieser schweren und unhandlichen Gegenstände eine Menge technischer Ausrüstung und mehrere Prozessbediener mit Spezialausbildung braucht.

Schmutzige Bomben: Medizinischer Bereich eher im Visier

Schmutzige Bomben wiederum kann man mit Materialien aus der Nuklearmedizin eher bauen als mit den Stoffen und Werkzeugen, mit denen man im Kernkraftwerk umgeht. Das wirft allerdings Fragen nach der Sicherung unserer Alltagskerntechnik auf, die jenseits gut gesicherter Kraftwerksgelände in der medizinischen und wissenschaftlichen Anwendungs- und Verwertungskette genutzt wird. Der Fall des ausgeforschten Leiters einer Anlage, die auf die Produktion von Radionukliden für den medizinischen Gebrauch spezialisiert ist, lässt daher aufhorchen. Da wir aber die Frage zu beantworten haben, ob mit der Terrorgefahr die Abschaltung unserer oder der belgischen Kernkraftwerke zu rechtfertigen wäre, ist dieser Fall gesondert zu behandeln. Mit der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung hat er ja wenig zu tun.

Angriff aus der Luft: Pulverisierung des Flugzeugs nicht des AKW

Ähnlich unwahrscheinlich schätzen die Sicherheitsstudien einen erfolgreichen kriegsähnlichen Angriff von außen ein, etwa durch den Versuch, ein Verkehrsflugzeug in ein Reaktorgebäude zu steuern oder dieses mit panzerbrechenden Waffen zu beschießen, um eine Kernschmelze auszulösen. Abgesehen von der Schwierigkeit des Zielanflugs auf ein niedrig gelegenes, kompaktes Objekt scheitern solche Angriffe an der Physik des Reaktorgebäudes und der gegen dieses eingesetzten Mittel. Ein Verkehrsflugzeug weist eine weit höhere Verformbarkeit und eine geringere Dichte auf als ein Reaktorgebäude. Ein Einschlag würde daher in der Pulverisierung des Flugzeugs enden, nicht in der des Reaktorgebäudes. Auch ein Beschuss vom Boden erfordert hohen Aufwand:  Um auf diese Weise von außen schwere Schäden an einem Reaktorgebäude anzurichten, brauchten Terroristen vermutlich mindestens schwere Artillerie mit bunkerbrechenden Geschossen.

Sabotage der Stromnetzanbindung: Ersatz im Standby-Modus

Bleibt der Angriff auf die elektrischen Netzanbindungen eines Kernkraftwerks. Der ist auch ohne einen Angriff auf das Kraftwerksgelände denkbar, etwa durch die Sprengung der Verbindung zum Landesnetz, in das das Kernkraftwerk einspeist (bei uns das 380-kV-Netz) und zum Fremdnetz (110 kV), das als Reservenetz dient. Für diesen sogenannten Notstromfall sind europäische Kernkraftwerke jedoch bestens gerüstet – mit mehrfach redundant ausgelegter und gesichert untergebrachter Notstromversorgung, verbunkerten Notspeisegebäuden, üppigen Dieselvorräten für die Notstrom- und Notspeisenotstromaggregate, in einigen Fällen auch mit einer weiteren Netzreserve über 30-kV-Erdkabel.

Angriffe von innen: Technisch und logistisch schwer überwindbares System

Viel ernster zu nehmen erscheint die Möglichkeit, dass ein terroristischer Innentäter in einem Kernkraftwerk Schaden anrichtet, etwa im Verlauf einer sich über Jahre hinziehenden persönlichen Radikalisierung, die aus dem freundlichen Kollegen einen unerbittlichen Islamisten macht. Aber auch in diesem Falle sprechen sowohl die bisher gemachten Erfahrungen aus rund 16.000 Reaktorbetriebsjahren als auch die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen eine andere Sprache. Denn führt man sich Komplexität der Anlage und die gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen vor Augen, ist es unmöglich, als Innentäter den von Terroristen erwünschten maximalen Effekt zu erzielen, nämlich den schweren, nicht mehr beherrschbaren Unfall. Aus naheliegenden Gründen machen Behörden und Betreiber keine Detailangaben über die Technologie und Ausführung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise zur äußeren Sicherung der Anlage und der Personenkontrolle. Technologisch wiederum ist anzumerken, dass alle sicherheitsrelevanten anlagentechnischen Prozesse von Innentätern zwar punktuell beeinflussbar wären. Sie können aber nicht so weit modifiziert werden, dass es zu einem unbeherrschbaren Unfall führt. Ziel bei der Auslegung deutscher Kernkraftwerke war es jedenfalls, es für einen Einzeltäter innerhalb der Anlage unmöglich zu machen, durch Sabotage gravierenden Schaden anzurichten; für eine Gruppe sollte es zumindest schwierig sein.

An einem sicherheitsrelevanten Eingriff in die Systeme eines Kernkraftwerks müssten stets mehrere Personen beteiligt sein. Anders lässt sich der überhaupt nicht bewerkstelligen. Begrenzungs- und Schutzautomatiken sorgen beim Über- oder Unterschreiten von festgelegten Parametern oder bei mutwillig fehlerhaften Schalthandlungen für eine Blockade der Handlung und/oder die Rückführung der Anlage auf die Sollwerte. Sicherheitsrelevante Armaturen und Aggregate sind durch Zusatzvorkehrungen gegen unautorisierten Eingriff abgesichert und plombiert.

Sollten Komponenten durch einen gewaltsamen Eingriff ausfallen, bewegt sich die Gesamtanlage stets in die sichere Richtung, das heißt es kommt im schlimmsten Fall zu einem hohem ökonomischen Schaden, womöglich auch zur Verletzung Einzelner. Die Anlage selbst aber würde durch automatische Verfahren in einen stabilen Zustand gebracht, als ultima ratio durch Reaktor- und Turbinenschnellabschaltung. Alle wichtigen Systeme sind redundant und räumlich getrennt ausgelegt, so dass ein Einzeldefekt oder ein räumlich begrenzter schwerer Schaden – auch ein absichtlich herbeigeführter – zum einen nicht zu einem schweren Unfall führen kann, zum anderen aber frühzeitig bemerkt würde.

Auch für diesen Fall gibt es ein belgisches Beispiel, den vermutlichen Sabotageakt an der Turbinenanlage von Doel 4, die 2014 infolge mutwilligen Entleerens des Ölversorgungssystems schwer beschädigt wurde. Jedoch wurde der Kernreaktor im betroffenen Block sicher abgefahren.

Cyberterrorismus: Analoge Systeme setzen Grenzen

Bleibt die Frage nach dem Cyberterrorismus, einem von außen oder innen unternommenen Angriff auf die Prozessleitsysteme eines Kernkraftwerkes. Auch in diesem Bereich bleiben Betreiber und Behörden zurückhaltend mit Informationen. Es ist in der Literatur bekannt, dass es erfolgreiche Hackings von Maschinensteuerungen großer Industrieanlagen gegeben hat, inklusive jenes berühmt-berüchtigten Stuxnet-Angriffs auf iranische Urananreicherungsanlagen. Europäische Kernkraftwerke waren dem Vernehmen nach noch nicht von solchen Angriffen betroffen. Abgesehen von den – öffentlich nicht diskutierten – IT-Schutzpolitiken der Kernkraftwerke, die sich mit diesem Problem auseinandersetzen, ist festzustellen, dass die Digitalisierung im Kernkraftwerk und damit der Einfallspfad für Terroristen bestimmte Grenzen hat.

So wird in den sicherheitsrelevanten Bereichen von Kernkraftwerken, die in den 1980er Jahren errichtet wurden, etwa im Reaktorschutz hauptsächlich analog gearbeitet. Das schützt die Systeme vor digitalen Attacken. Dort, wo in Messtechnik und Prozesssteuerung digitale Systeme verwendet werden, verzichtet man bewusst auf speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS), die anfällig für Attacken wie die von Stuxnet sind. Vielmehr setzt man auf moderne Formen verbindungsprogrammierter Steuerungen (VPS), die im laufenden Betrieb nicht umprogrammiert werden können. Auch diese Steuerungen sind jedoch nicht gegen mögliche Manipulationen durch einen kompetenten Innentäter gefeit. Dagegen helfen nur weitere Sicherheitsmaßnahmen wie das Vier-Augen-Prinzip bei Arbeiten an solchen Systemen und die lückenlose Kontrolle auch bei Komponenten-Zulieferern.

Prinzipiell ist festzustellen, dass Cyberkriminalität gegenwärtig vor allem von Geheimdiensten mit dem Ziel der Industriespionage genutzt wird. Fälle von islamistischen Cyberangriffen auf nukleare Anlagen sind mir nicht bekannt. Vermutlich erscheinen solche Angriffe wegen der benötigten Qualifikationen und Mittel, die in ungünstigem Verhältnis zum erwartbaren »Ertrag« stehen, aus Sicht islamistischer Terroristen weniger effizient als die Attacke auf weit weniger gesicherte Ziele, wie etwa Flughäfen, Bahnhöfe oder Chemieanlagen.

AKW’s wegen Terror abschalten? Dann müsste auch der Flugverkehr abgeschafft werden

Legt man also die klassische Formel »Risiko gleich Schadenshöhe mal Eintrittswahrscheinlichkeit« zugrunde und vergleicht das hier in Umrissen skizzierte tatsächliche Terrorrisiko der Kernenergienutzung mit dem potenziellen Schaden durch einen sofortigen Kernenergieausstieg (Klimaschädlichkeit der fossilen Ersatzkraftwerke, zusätzliche Tote durch Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Landschaftsverbrauch durch regenerative Energieumwandlung), dann müsste man sich zugunsten der Kernenergienutzung entscheiden. Man kann hinzufügen: eine Abschaltung der Kernkraftwerke aus Angst vor einer potenziellen Terrorgefahr gleicht einem Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Fordert man diese, so müsste man sich konsequenterweise auch für eine Abschaffung des Flugverkehrs stark machen, denn auf diesem Gebiet haben Terrorangriffe Tausende von tatsächlichen, nicht nur abstrakt-potenziellen Opfern gekostet. Auch andere risikobehaftete Industrieanlagen wie Tanklager und Chemiewerke, die weit weniger gesichert sind als Kernkraftwerke, müssten dann geschlossen werden.

Die unterschätzten Schwachstellen mit Handlungsbedarf

Bevor wir nun aber zu optimistisch in unsere Zukunft schauen, die durch IS-Terror und Kriegshandlungen in Osteuropa (wo es auch Kernkraftwerke gibt) gekennzeichnet ist, sei zum Abschluss auf jene Felder der nuklearen Sicherheit verwiesen, in denen dringender Handlungsbedarf besteht – und die nicht von ungefähr abgekoppelt sind vom Gelände des konkreten Kernkraftwerks. Dazu gehört, wie im belgischen Falle schon angeklungen, auf jeden Fall der Modus der Sicherheitsüberprüfungen: es darf nicht sein, dass Islamisten und andere Extremisten Zugang zu den Sicherheitsbereichen kerntechnischer Anlagen erhalten. Andererseits ist es immer schwierig bis unmöglich, noch nicht straffällig Gewordene mit Hinblick auf ihre künftigen Entscheidungen aufzuspüren. Das ist ein Grundproblem demokratischer Rechtsstaaten, in denen sich eine islamistische Radikalisierung in kaum durchdringbaren Parallelgesellschaften vollzieht. Das bezieht aber auch „ganz normale Jungs“ mit ein. Man braucht also ein nahes Miteinander und große Vertrautheit, um herauszufinden, dass mit dem Kollegen womöglich etwas nicht mehr stimmt.

Und hier berühren wir ein weiteres Handlungsfeld, nämlich die heutige Organisationsstruktur der Nuklearindustrie als solcher. Sie macht es immer schwieriger, Kollegen über lange Zeiträume im Auge zu behalten und sich zu kümmern, wenn jemand in Bedrängnis zu sein scheint oder in die Radikalisierung abdriftet. Im Zuge der Neoliberalisierung der Energiemärkte und der Zerschlagung der quasi-staatlichen öffentlichen Energieversorgung hat sich auch die Arbeitswelt der kerntechnischen Industrie wesentlich verändert – nicht immer zum Guten der Sicherheit.

Während die Kernbelegschaften der Kernkraftwerke immer weiter schlankgeschrumpft und die Arbeitsprozesse rationalisiert wurden, breitete sich die Praxis des Outsourcing, der Subkontraktierung, der Leih- und Vertragsarbeit im Kernenergiesektor rapide aus. Im Ergebnis sehen wir ein hochkomplexes, transnationales Netz verschachtelter Subunternehmen und häufig wechselnder Fremdfirmenpartner der europäischen Kernkraftwerke. Gleichzeitig stieg die Schlagzahl der Arbeitsaufträge enorm, die in immer kürzeren Revisionszeiträumen abgeleistet werden müssen. In einem solchen System gibt es keine Möglichkeit mehr zum Innehalten und Nachhaken. Es ist eine Herausforderung, den Überblick über ein derart stark fluktuierendes und grenzüberschreitend aktives Personal zu behalten.

Man kann diese Praxis nicht von heute auf morgen revidieren, aber man sollte sie überdenken. Sie stellt uns in einer Ära der Unsicherheiten zweifelsohne vor größere Probleme als die Instandhaltung durch Eigen- und Ortspersonal, wie sie beispielsweise in osteuropäischen Ländern bis heute betrieben wird, auch wenn sie kostenträchtiger ist und sich auf die Verfügbarkeit der Anlagen merklich auswirkt.

Terroristen sind ökonomisch denkende Schwerverbrecher

IS-Terroristen sind ökonomisch denkende Schwerverbrecher. Sie machen Kosten-Nutzen-Rechnungen auf. Aus ihrer Perspektive ist ein Kernkraftwerk ein eher nicht lohnendes Ziel. Seine gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen bedeuten für Terroristen ein hohes eigenes Risiko und hohen Aufwand bei ungewissem „Erfolg“. Andererseits ist aber der Diskurs um das Kernkraftwerk ein durchaus lohnendes Ziel für Terroristen. Sie greifen die Schwachstellen offener Gesellschaften an. Sie wählen möglichst weiche, wehrlose Ziele, wenig gesicherte öffentliche Bereiche, um einen maximalen „Ertrag“ an Opfern und an Schreckensverbreitung zu erzielen.

Zum Repertoire terroristischer Praktiken gehört daher auch die Verbreitung von Angst vor unwahrscheinlichen, aber sehr großen Gefahren. Wenn allein schon die Möglichkeit (nicht: die Erfolgswahrscheinlichkeit) eines terroristischen Angriffs auf ein Kernkraftwerk unsere Gesellschaft in Angst und Schrecken zu versetzen vermag, dann haben die Terroristen bereits einen Teilerfolg erzielt. Die Aufgabe einer offenen, demokratischen Gesellschaft ist es, Terroristen die Ernte des Todes und den Ertrag des abstrakten Schreckens so sauer und so knapp wie möglich zu machen. Wer wider besseres (Experten-) Wissen aus Kernenergie und Terror diskursiv ein Feld des Schreckens erzeugt, der kapituliert vor dem Terror, statt unsere Welt sicherer zu machen.

Dr. Anna Veronika Wendland forscht zur Geschichte und Gegenwart nuklearer Sicherheitskulturen in Ost- und Westeuropa. Für ihre Habilitationsschrift hat sie in mehreren Kernkraftwerken in der Ukraine, Litauen und Deutschland, zuletzt in den KKW Grafenrheinfeld und Grohnde, Forschungsaufenthalte durchgeführt. Dr. Wendland arbeitet in der Direktion des Herder-Instituts für historische Ostmitteleuropaforschung in Marburg. Sie leitet Arbeitsgruppen im Bereich Technik-, Umwelt- und Sicherheitsgeschichte.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf der website Nuklearia. Der Verein Nuklearia e.V. ist gemeinnützig und ganz bewusst partei- und konzernunabhängig. Entstanden ist er aus der AG Nuklearia der Piratenpartei. Er veröffentlicht Sachinformationen zu Kernkraft, Strahlung und ähnlichen Themen.

Literatur

Robert Jungk, Der Atom-Staat. Vom Fortschritt in die Unmenschlichkeit, München 1977
Alexander Rossnagel, Radioaktiver Zerfall der Grundrechte? Zur Verfassungsverträglichkeit der Kernenergie, München 1984
Suzanne Waldman, Examining the Risks of Nuclear Terrorism, 2014-11-22
James L. Ford, Radiological Dispersal Devices, März 1998, Air University
United Nations, General Assembly Official Records, Sixty-eighth session, Supplement No. 46, Report of the United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation, Sixtieth session, (27-31 May 2013)
New York State, Department of Health, Dirty Bombs, Februar 2011
The New York Times, Nuclear Reactors as Terrorist Targets, 2002-01-21
Wikipedia, Chaïm Nissim, 2014-09-11
Robert Wilson, A Case Study in how Junk Science is Used by Anti-Nuclear Environmentalists, 2014-10-28, The Energy Collective
World Nuclear Association, Safety of Nuclear Reactors, August 2015
Wikipedia, Stuxnet, 2016-02-29
Anna Veronika Wendland, Belgische Rissreaktoren: Wie sicher sind Tihange 2 und Doel 3?, 2016-02-04, Nuklearia
Diarmaid Williams, Electrabel confirms Doel 4 nuclear power plant sabotage, 2014-08-15, Power Engineering International

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