Energiewende: Zu viele überdachte Äcker*

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Dagmar Jestrzemski (Red.PAZ)* :
Alles für Grünen Strom :

Solaranlagen in der Landwirtschaft auf dem Vormarsch

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Die italienische Regierung hat ein neues Dekret erlassen, wonach die Installation von Solaranlagen auf produktiven landwirtschaftlichen Flächen verboten ist. Ziel des Dekrets ist es, die „Verödung“ von Agrarflächen zu verhindern. Nicht davon betroffen sind Projekte, die sich bereits in der Genehmigungsphase befinden. Desgleichen Agri-Photovoltaik, also die gleichzeitige Nutzung von Anbauflächen für Ackerbau und Solaranlagen.

Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida erklärte, dass die Stromerzeugung mit Photovoltaik weiterhin auf Flächen wie Steinbrüchen oder in Indus­triegebieten erlaubt ist. Während der Photovoltaik-Verband „Italia Solare“ Kritik an der Entscheidung äußerte, begrüßte der Landwirtschaftsverband Coldiretti den Schritt. Dieser sei notwendig, um den Spekulationen großer Investmentfonds Einhalt zu gebieten, welche die landwirtschaftliche Produktion gefährden.

Während die Degradierung der Böden in Italien als dunkle Kehrseite der Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVA) auf Äckern angesprochen wird, bleibt eine Recherche im deutschen Internet nach entsprechenden Warnungen und Hinweisen ergebnislos. Deutschland ist immer noch Spitze, nämlich wenn es darum geht, mit dem Begriff „Klimaschutz“ Bedenken auszuhebeln und wirklich Schutzbedürftiges hintanzustellen. Dank der von der Regierung entfachten Begeisterung für den sogenannten Ökostrom, dank der ständigen Meldungen über Extremwetter und Hitzerekorde in den Leitmedien und nicht zuletzt dank der Billigimporte aus China sind für die Investoren dieses lukrativen Geschäftsmodells inzwischen wohl die letzten Schranken gefallen.

Der politisch gewollte Vormarsch der PVA in der Landschaft schmälert und verschlechtert nicht nur den Lebensraum von Vögeln und Insekten, sondern gefährdet das Bodenleben selbst. Eine Handvoll lebendigen Bodens enthält mehrere Milliarden Bakterien. Die häufig in Hinterzimmern verabredete Zweckentfremdung und Kapitalisierung der Agrarlandschaft hat aber nicht nur eine dauerhafte Verringerung der Nahrungsmittelproduktion zur Folge.

Umweltbelastung als Tabuzone

Verschwiegen wird auch die häufige Überhitzung der Solarkollektoren mit der Folge, dass diese paradoxerweise zur Erwärmung der Atmosphäre beitragen, während sie gemäß dem politischen Klimaschutznarrativ als eine Hauptenergiequelle des „grünen Stroms“ einen Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele leisten.

Die fachlich zuständigen Institute und Verbände sind es gewohnt, die Umweltbelastung durch die Wind- und Solarindustrie als eine Tabuzone zu behandeln, deren Betreten unerwünscht ist.

So umschifft der Bundesverband Boden e.V. in seinem Bodennetzwerk „Bodenwelten“ unter dem Stichwort „Boden schützen/Boden und Solarenergie“ eine eigene Stellungnahme mittels einer anekdotischen Erzählung: „Es werden jedoch auch zunehmend Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Ackerflächen errichtet. Diese sog. Solar-Äcker garantieren als Photovoltaik-Freiflächenanlagen hohe Erträge, aber es gibt auch Gegenstimmen (Zitat): ‚Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen sorgen im doppelten Sinne für einen Flächenverbrauch‘, betonte ein Landwirt im Bauausschuss. ‚Die Ackerfläche wird endgültig versiegelt und ist für den Anbau von Pflanzen für die Nahrungsmittel-Erzeugung nicht mehr verwendbar.‘“

Ohne bodenkundliche Expertise

Vor dem Hintergrund der aktuell nochmals gelockerten Gesetzgebung für PVA hat die Umweltministerkonferenz bei einem Ingenieurbüro eine Studie in Auftrag gegeben. Deren Titel „Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie“ deutet darauf hin, dass es um Schadensbegrenzung geht.

Lediglich für den Bau und den Rückbau der Solaranlagen ist eine „bodenkundliche Begleitung“ vorgeschrieben. „Bodenschutz“ bezieht sich auf die „Sicherstellung einer fachgerechten und ressourcenschonenden Durchführung der Planung sowie des Baus, Betriebs und Rückbaus von PVA“. Unvermeidbare Schäden sollen minimiert werden, so die „Austrocknungseffekte unter den Modulanlagen“, die Bodenversiegelung und Bodenverdichtung.

Die Antragsteller müssen keine bodenkundlichen Untersuchungen zu den beanspruchten Flächen vorweisen, etwa um die Bodenfruchtbarkeit festzustellen, damit wertvolle landwirtschaftliche Flächen tatsächlich von einer PV-Überdachung ausgenommen werden, wie es in einem Beschluss des Bundesumweltministeriums gefordert wird, ohne jedoch Auflagen zu benennen.

Desgleichen sind landwirtschaftlich genutzte Moorböden nicht mehr von der Nutzung für PVA ausgenommen. Damit ist die Schutzwürdigkeit von Agrarflächen praktisch aufgehoben.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

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Globales Klima: Zweifel an Wetterdaten wachsen*

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Wolfgang Kaufmann (Red. PAZ)*

Die Manipulationen erfolgen offenbar so, dass der Klimawandel extremer erscheint, als er ist.
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Ständig melden die Medien neue Temperaturrekorde. Diese basieren jedoch auf Wetterdaten, die auf äußerst dubiose Weise manipuliert werden. Das hat der dänische Professor für Geowissenschaften Ole Humlum in seinem jüngst publizierten Bericht „State of the Climate 2023“ aufgedeckt. Darin verwies er auf die Datenbank GISS des Goddard Institute for Space Studies der US-amerikanischen Weltraumbehörde NASA zur Dokumentation der Oberflächentemperaturen auf der Erde. In dieser kommt es zu ständigen „administrativen Änderungen“, woraufhin sich auch die globale Durchschnittstemperatur verändert. Grund für die Anpassungen soll der verspätete Eingang von Daten sein. Allerdings betreffen die Änderungen auch sehr weit zurückliegende Jahre.

Bemerkenswert ist die Tendenz des Ganzen. Während die Temperaturen im Zeitraum von 1910 bis 1970 von der NASA seit Mai 2008 kontinuierlich nach unten korrigiert wurden, führten die Änderungen der Werte nach 1970 zu höheren Temperaturen, als sie die GISS-Datenbank zuvor vermeldete. Daraus ergab sich eine Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur zwischen 1910 und 2000 um 0,67 Grad, während man bei der NASA Anfang 2008 noch von 0,45 Grad ausging.

Hierzu schreibt Humlum:

„Dies entspricht einem Anstieg von etwa 49 Prozent, was bedeutet, dass etwa die Hälfte des … globalen Temperaturanstiegs von Januar 1910 bis Januar 2000 … auf administrative Änderungen der ursprünglichen Daten zurückzuführen ist.“

Daraus zieht der Däne folgenden Schluss: „Da sich die Vergangenheit nicht ändert, kann ein Datensatz, der ständigen Veränderungen unterworfen ist, die Vergangenheit … nicht immer korrekt beschreiben.“

Ähnlich dreist wie die NASA agiert auch die National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA), die dem Handelsministerium der Vereinigten Staaten untersteht. Diese präsentiert Wetterdaten aus einem seit rund hundert Jahren existierenden Netzwerk von Messstationen in allen Regionen der USA, die tagtäglich den höchsten und niedrigsten Temperaturwert melden. Wie der US-amerikanische Meteorologe und Oberstleutnant a. D. John Shewchuck unlängst enthüllte, existieren aber lediglich noch zwei Drittel der einstmals 1218 Stationen des U.S. Historical Climatology Network (USHCN). Dennoch fließen die „Daten“ der verschwundenen Stationen weiter in die Wetter- und somit auch Klimastatistiken ein. Die NOAA verwendet hierzu einfach den Mittelwert der Messergebnisse in den umliegenden realen Stationen. In manchen Regionen liegen diese allerdings über 200 Kilometer entfernt.

Darüber hinaus liefern aber auch viele der noch vorhandenen Wetterstationen grob falsche Werte, weil sie an ungeeigneten Stellen stehen. Dazu zählen dicht bebaute Gebiete, in denen es zu Wärmestaus kommt, Kläranlagen, in denen Gärprozesse zu höheren Temperaturen führen, Flugplätze mit ihren großen aufgeheizten Betonflächen und das Umfeld von Verkehrswegen, Industriebetrieben und Kraftwerken. Shewchuk geht davon aus, dass nur noch zehn Prozent der übriggebliebenen Wetterstationen korrekt platziert sind.

Noch skeptischer ist Anthony Watts vom Heartland Institute in Chicago:

Der ermittelte 2008 einen Anteil von falsch aufgestellten Stationen von 89 Prozent

und korrigierte diesen Wert dann 2022 nach weiteren Vor-Ort-Überprüfungen auf 96 Prozent.

Außerdem wies er nach, dass die Wettersatelliten der NASA bessere Ergebnisse liefern, was die Oberflächentemperatur betrifft. Aber diese werden dann ja ihrerseits administrativ verändert.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  17. Mai 2024, S.6; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie dem Autor  Wolfgang Kaufmann für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

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Erneuerbare Energien: Schlag gegen die Windkraft-Lobby*

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Dagmar Jestrzemski (Red. PAZ)*

Wegen unzumutbarer Geräusch-Emissionen :

Frankreich stellt Weiterbetrieb von Windparks in Frage

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Überraschend hat Frankreichs Staatsrat am 8. März einer Klage des Umweltschutz-Dachverbands „Fédération Environnement Durable“ (FED) stattgegeben. Der Verband hatte moniert, dass die Umweltprüfung für terrestrische Windparks gegen geltende Gesetze verstoße und Bürger durch die Geräuschemissionen von Windkraftanlagen unzumutbar belästigt würden.

Der Klage des FED hatten sich 15 regionale Umweltschutzverbände und Anti-Windkraft-Initiativen angeschlossen. Mit seinem Beschluss hat Frankreichs höchstrichterliche Instanz die amtlichen Erlasse bezüglich der Lärmschutzprotokolle für Windparks an Land für unzureichend und gesetzeswidrig erklärt. Sämtliche Genehmigungen für bereits bestehende Windkraftanlagen wurden infolgedessen annulliert.

In einer internationalen Presseerklärung gab der FED hocherfreut die Entscheidung des Staatsrats bekannt. Die Entscheidung wird als richtungweisend für die Energiepolitik Frankreichs aufgefasst. Die Konsequenzen für bestehende und in Planung befindliche Windparks an Land sind derzeit noch nicht abzusehen. Sie betreffen auch Fragen zur Wirtschaftlichkeit vorhandener Windparks auf Grundlage neuer Vorschriften.

Möglicherweise soll die im Nachbarland extrem unbeliebte Windenergie an Land stark zurückgefahren werden. Das Urteil wirft auch ein Licht auf die tiefe Kluft zwischen Deutschland und Frankreich hinsichtlich der Bürgerrechte und des Umweltschutzes. Diese Rechte wurden zuletzt in Deutschland im Zuge des Ausbaus der Windenergie in jedem Jahr, mit jeder Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), weiter beschnitten. Stattdessen wurden die Rechte der Windkraft-Investoren und -Unternehmen gestärkt, desgleichen die Rechte der Gemeinden und Landkreise. Diese dürfen die Geldangebote der Windkraft-Investoren als „Preis“ für die Genehmigung zum Bau neuer Windparks annehmen, selbst wenn eine Mehrheit der Einwohnerschaft diese Vorhaben strikt ablehnt.

Bedenklich ist, dass Deutschlands Leitmedien den aufsehenerregenden Urteilsspruch ignorieren. Hierzulande hätte eine derartige Klage keine Chance, auch weil sich der Umweltverband NABU immer seltener auf die Seite der Bürger stellt, selbst wenn es um den Schutz der Wälder und intakter Ökosysteme geht.

Lediglich das Portal „de.dayfr.com“ informierte über das Urteil des französischen Staatsrats und verwies auf die Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich hinsichtlich der Bürgerrechte: „Insgesamt beobachten wir ein staatliches Bewusstsein für die Windverschmutzung. Ganz klar: Diese Entscheidung des Staatsrates ist ein Rückschlag für die Windenergielobby! ‚Mit seiner Entscheidung machte der Staatsrat das von Windenergieunternehmern selbst entwickelte Protokoll zur Messung der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen überflüssig‘, erklärt Fabien Bouglé, führende Persönlichkeit der Gegner der Entwicklung dieser Energie. Mit anderen Worten: Anwohner, die Opfer der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen sind, verfügen (in Frankreich) über ein besseres gesetzgeberisches Arsenal, um sich vor dem Staat Gehör zu verschaffen.“

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  22. März 2024, S.7; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie der Autorin Dagmar Jestrzemski   für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

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Energiewende: Erst die Steckdose, dann der Teller*

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Dagmar Jestrzemski (Red. PAZ)*

Für den „Klimaschutz“ privilegiert der Staat die Produktion von Solarstrom gegenüber der von Nahrungsmitteln

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Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV FFA) wurden bis vor wenigen Jahren nur auf minderwertigen Böden angelegt, um Natur und Landwirtschaft möglichst wenig zu beeinträchtigen. Im Zuge des politisch getriebenen rasanten Ausbaus der Photovoltaik (PV) beanspruchen Investoren in den Gemeinden und Landkreisen für ihre Planungen aufgrund der geänderten Gesetzgebung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) auch immer mehr fruchtbares Ackerland. Was durch strenge Gesetzesvorschriften ursprünglich ausgeschlossen war, scheint jetzt politisch erwünscht zu sein. Das Drängen der Bundesregierung und der Solarbranche bewirkte desgleichen einen Trend zu Giga-Anlagen auf bis zu 180 Hektar Fläche. In raschem Tempo werden den Ökosystemen und der landwirtschaftlichen Produktion durch PV FFA immer größere Flächen entzogen. In riskanter Weise wurde eine scharfe Konkurrenz um verfügbares Agrarland mit einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Erzeuger von Lebensmitteln losgetreten. Pachtgebote der Solarinvestoren von mehr als 2500 Euro je Hektar pro Jahr – in Österreich sogar bis 5000 Euro – stehen Pachtpreisen für Acker- und Grünland von 200 bis 400 Euro je Hektar gegenüber.

Eldorado für Glücksritter

Um die Situation zu entschärfen, fördern Bund und Länder das Modell Agri-Photovoltaik (Agri-PV), also die Doppelnutzung von Ackerböden sowohl für Photovoltaik als auch für die landwirtschaftliche Produktion. Seit 2021 hat die Bundesregierung mehrere Millionen Euro an Fördermitteln für die Forschung zu Agri-PV bereitgestellt sowie für Subventionen bei Inanspruchnahme dieses Modells. Agri-PVA sind über das EEG 2023 auf allen Ackerflächen, Flächen mit Dauerkulturen und Grünlandflächen förderfähig. Bei Ackerland muss die Nutzung durch PV auf 15 Prozent der Fläche beschränkt sein. Landwirte können für den mit PV kombinierten Feldbau eine Förderung gemäß der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beantragen. Jedoch entstehen bei Agri-PV etwa fünfmal höhere Anschaffungskosten für die Solarindustrieanlagen, während die Erträge der Stromerzeugung wegen der reduzierten Nutzungsfläche wesentlich geringer ausfallen. Bei einer 2022 in Betrieb genommenen Agri-PV-Versuchsanlage auf einem Hektar in Lüchow im Kreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen beliefen sich die Kosten für die PV-Anlagen auf 1,4 Millionen Euro. Ein Drittel davon kam vom Bundesumweltministerium. Aufgrund der Rahmenbedingungen ist anzunehmen, dass Agri-PV eher eine Nischenlösung für einzelne landwirtschaftliche Betriebe bleiben wird.

Ein Beispiel aus Sachsen zeigt, dass die geänderten Gesetzesvorschriften Glücksritter auf den Plan rufen. Bei der Gemeinde Königshain im Landkreis Görlitz hat ein Solarprojektierer aus Schweinfurt den Plan für eine PV-Anlage über eine Fläche von insgesamt 170 Hektar Land vorgestellt, etwa 135 Fußballfeldern entsprechend. Ein Investor, der namentlich nicht genannt werden will, lockt die Gemeinde mit hohen Geldsummen. Die beanspruchten Flächen werden hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt und gehören etwa 40 Eigentümern. Von einem möglichen zweistelligen Millionenbetrag an Gewerbesteuern und jährlich 200.000 Euro aus dem Stromertrag ist die Rede, gerechnet über einen Zeitraum von 30 Jahren. Bislang gibt es jedoch noch nicht genug Photovoltaikanlagen, die länger als 20 Jahre in Betrieb sind und eine so lange Lebensdauer bestätigen. Der Investor lehnt Agri-PV ab, weil die Stromerträge dann um zwei Drittel reduziert würden, wie der Geschäftsführer des Solarprojektierers erklärte. Einwendungen gegen das Vorhaben begegnete der Unterhändler des Investors mit dem absurden Argument: „Wir haben keine Ernährungskrise, sondern eine Energienot.“

Agri-Photovoltaik ist keine Lösung

Agri-PV kann keine Lösung des Dilemmas der konkurrierenden Nutzung von fruchtbarem Ackerland sein. Derweil steht eine dringend notwendige, ergebnisoffene Forschung zu den Auswirkungen einer langjährigen Versiegelung unterschiedlicher Bodentypen durch PV FFA nicht auf der politischen Agenda, obwohl die Regierung aufgrund des Vorsorgeprinzips dazu verpflichtet ist. Infolge der Überdachung und Verschattung durch die Solarmodule zieht sich das Bodenleben insbesondere von humusarmen, austrocknenden Ackerböden tief in die Erde zurück oder stirbt ab. Eine dauerhafte Bewässerung von bewirtschafteten Flächen unter PV-Modulen hat ebenfalls gravierende Folgen: Die Böden versalzen und können ihre Fruchtbarkeit verlieren. Die Politik muss handeln: Die rasant zunehmende Fremdnutzung von Ackerland durch PV FFA stellt eine schleichende Bedrohung für Quantität und Qualität der landwirtschaftlichen Nutzfläche dar. Ohne gesunde Böden kann keine gute Nahrung produziert werden.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  8. März 2024, S.7; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie der Autorin  Dagmar Jestrzemski für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

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Rezession: Gärtnereien und Obstbauern trifft es besonders*

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Dagmar Jestrzemski*

Nicht nur gestiegene Strompreise, hohe Heizkosten, die CO₂-Abgabe und die Erhöhung des Mindestlohns

setzen den Betrieben zu.

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Die Energiekrise trifft Gärtnereien besonders hart. Stark gestiegene Strompreise, hohe Heizkosten und die CO₂- Abgabe machen einer Branche zu schaffen, die seit Jahren einem Preisdruck von allen Seiten ausgesetzt ist. Außer den gestiegenen Energiepreisen sorgen höhere Lohnkosten in Kombination mit höheren Preisen für Pflanzsubstrate, Dünger und Kulturtöpfe für Kostendruck. Beim Blumenfachhandel kommt die Konkurrenz durch Discounter, Baumärkte und andere Billiganbieter sowie durch den Online- Handel hinzu. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung haben Pflanzbetriebe immer weniger Handlungsspielraum. Betriebsschließungen sind die Folge und damit der Rückgang der Vielfalt zugunsten billiger Importware aus Monokulturen. Da die ersten drei Monate des Jahres besonders heizintensiv sind, kultivieren manche Betriebe mit etwas niedrigeren Temperaturen. Sie stellen ihr Sortiment um auf eher kältebeständiges Gemüse wie Salat und säen später. Andere Gärtnereien haben die Anzahl der Pflanzen reduziert, um einzelne Gewächshäuser nicht heizen zu müssen. Die seit Jahren schwierige Situation wurde durch die massiv gestiegenen Energiekosten für viele Betriebsinhaber untragbar, wie aus Branchenkreisen mitgeteilt wird. Landesweit gaben vermutlich noch nie so viele Pflanzbetriebe ihr Geschäft auf wie 2022 und 2023. Genaue Angaben zu den Betriebsaufgaben liegen nicht vor, wohl aber eine große Zahl von Einzelmeldungen. So schlossen Mitte letzten Jahres die beiden letzten produzierenden Gärtnereien in Bremerhaven. Aufgrund der derzeitigen Kaufzurückhaltung und stetig erhöhter Gaspreise konnten die Inhaber nicht mehr rentabel produzieren.

Preisdruck von allen Seiten 

Bei den Obstbauern kommt zu den Energiekosten für die Kühlung der Lagerhäuser noch eine erhebliche Mehrbelastung durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro hinzu. Im Alten Land südlich der Elbe in der Elbmarsch liegt auf Hamburger Gebiet und in Niedersachsen das größte geschlossene Obstanbaugebiet Europas. Von 2012 bis 2017 vergrößerten die Obstbauern im Alten Land aufgrund der guten Geschäftslage ihre Anbaufläche mit Äpfeln, Birnen und anderem Baumobst. Auf neun Zehntel der Anbaufläche im Alten Land werden Äpfel angebaut. Wegen der seit 2021 mit Beginn der Corona- Epidemie stark gestiegenen Lohn- und Energiekosten ist die Stimmung der Obstbauern mittlerweile schlecht. Sie besitzen große Lagerhallen, in denen die Äpfel auf drei Grad gekühlt werden, damit sie sich bis zum nächsten Frühjahr halten. Seit die Gaspreise explodiert sind, lassen sich die Energiekosten kaum noch mit den Erträgen aus Obst und Gemüse decken. Von den Gesamtkosten entfallen sechs Zehntel auf den Energiebedarf, ein Viertel auf das Personal und davon knapp die Hälfte auf den Mindestlohn der Saisonarbeiter. In Deutschland werden die Äpfel per Hand gepflückt. Infolgedessen hat die hiesige Ware keine Chance auf dem Weltmarkt. Die Landwirte können ihre Ware aber nicht zu Weltmarktpreisen verschleudern. Hinzu kommt nach Angaben des Landvolks Niedersachsen eine extreme Kaufzurückhaltung der Verbraucher. 2022 wurde im Alten Land erstmals ein größerer Teil der Äpfel nicht geerntet. „Bei jedem Kilogramm, das ich aufsammle, würde ich Geld verbrennen“, erklärte ein Mann vom Landvolk laut einem Bericht der „taz“. Vor dem Hintergrund der Welternährungssituation sei das ein Frevel. Der Strukturwandel werde sich deutlich beschleunigen. Weitere Betriebe würden sich aus dem Geschäft zurückziehen.

Kaufzurückhaltung der Verbraucher 

Einen Großteil der Ware importiert der deutsche Blumengroßhandel aus den Niederlanden. Doch auch im Nachbarland fordert die Energiekrise mit hohen Gasund Strompreisen sowohl auf dem Sektor des Zierpflanzenbaus als auch bei Obst und Gemüse ihren Tribut. Die Niederlande haben sich wie Deutschland der sogenannten Transformation verpflichtet. Beim Gaspreis gehört das Land zu den EU-Spitzenreitern, während es bei den Strompreisen im Mittelfeld liegt. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen in der Regel den vollen Preis für ihren Gas- und Stromverbrauch. Trotz energiesparender Anbaumethoden setzte sich 2023 der Rückgang der Erträge beim Gewächshausanbau fort, was auf die hohen Energiepreise zurückgeführt wird. Damit verknappte sich das Angebot für Gemüse, und die Preise bleiben auch für deutsche Verbraucher weiterhin hoch. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung sowohl des Gemüseanbaus als auch der Blumenzucht für die Niederlande ist enorm. Lobbygruppen fordern gemeinsam von der Politik eine Problemlösung, indem sie einen stabilen Gaspreis garantiert.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  1. März 2024, S.7; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie der Autorin  Dagmar Jestrzemski   für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

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