EEG Novelle 2021: Der Bock wird zum Gärtner gemacht

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien vorgelegt, der vom Bundestag noch in diesem Jahr 2020 verabschiedet werden und zum 01.01.2021 in Kraft treten soll (hier).

In § 1 EEG soll ein Absatz 5 angefügt werden mit folgendem Text:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“.

Das Ziel, das der Gesetzgeber damit erreichen möchte, ist völlig klar. Der Ausbau von „erneuerbaren Energien“, also insbesondere von Windkraftanlagen, soll forciert werden, obwohl deren Nachteile und Belastungen inzwischen hinlänglich bekannt sind. Insbesondere soll mit diesem Satz den Genehmigungsbehörden und im Streitfall den Verwaltungsgerichten ein Instrument an die Hand gegeben werden, welches bei der Abwägung widerstreitender Interessen den Ausschlag zugunsten der jeweiligen Windkraftanlage oder sonstigen „Erneuerbaren Energie“ geben soll. Das liegt im politischen Trend. Die Merkel-Regierung hat ja auch schon ein Gesetz beschließen lassen, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben (vgl. mein Artikel: Deutschlands neues Rechtsverkürzungsgesetz).

Aber ist der geplante Gesetzes-Text richtig? Dienen solche Anlagen wirklich der „öffentlichen Sicherheit“? Oder handelt es sich – wieder einmal – um blanken Populismus, den die Mehrheitsfraktionen des Bundestages in Gesetzesform gießen sollen?

I. Begriff der „öffentlichen Sicherheit“

Um diese Fragen zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, was denn eigentlich der Begriff „öffentliche Sicherheit“ bedeutet. Da es sich um einen juristischen Fachbegriff handelt, muss sich der Gesetzgeber gefallen lassen, daran gemessen zu werden.

Bei dem Terminus „öffentliche Sicherheit“ (im Folgenden werden die Anführungszeichen aus Vereinfachungsgründen weggelassen) handelt es sich um einen sehr alten Rechtsbegriff. Erstmals in Deutschland gesetzlich erwähnt – nicht definiert – wird der Begriff im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, dort im Teil II Titel 17 § 10, wonach es Aufgabe der Polizei sei, die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten. Diese Regelung galt in Preußen noch recht lange fort und wurde erst im Jahre 1931 durch § 14 des Preußischen Verwaltungsgesetzes ersetzt. Nach 1949 haben die Bundesländer jeweils eigene Landesverwaltungsgesetze erlassen, in denen die Aufgaben der Polizei ganz ähnlich in einer jeweiligen Generalklausel bestimmt wurden, nämlich die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.

Der Terminus öffentliche Sicherheit ist darüber hinaus ein sogenannter „unbestimmter Rechtsbegriff“, also ein Begriff, der im Gesetz selbst nicht definiert wird, aber dennoch juristisch vorhanden und für die Rechtsordnung relevant ist. Obwohl es sich bei der öffentlichen Sicherheit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, ist er wohl definiert und, was in der Juristerei selten ist, einhellig anerkannt.

Die öffentliche Sicherheit umfasst nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der gesamten Rechtsordnung. Diese umfasst zum einen die darin verbrieften subjektiven Rechte, insbesondere die Individual-Rechtsgüter der Menschen wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum sowie zum anderen den Staat selbst in Bestand und Funktionsfähigkeit seiner Institutionen (nachzulesen z.B. bei wikipedia).

II. Dienen die erneuerbaren Energien der öffentlichen Sicherheit?

Kommen wir zur Ausgangsfrage zurück. Dienen die erneuerbaren Energien also der öffentlichen Sicherheit? Um diese Frage zu beantworten, muss man die Lebenswirklichkeit, wie sie sich uns darstellt, mit dem Rechtsbegriff vergleichen und prüfen, ob sie unter ihn fällt. Juristen sprechen bei dieser Methode von Subsumtion.

1. Fangen wir an mit dem ersten Teil der öffentlichen Sicherheit. Werden die subjektiven Rechte, insbesondere die Individualrechtsgüter der Menschen wie Leben, Freiheit und Eigentum durch erneuerbare Energien gefördert oder beschützt? Hierauf kann man eine klare Antwort geben: Nein, die subjektiven Rechte der Menschen werden durch erneuerbare Energien nicht befördert. Die erneuerbaren Energien bewahren nicht unmittelbar das Leben von Menschen, sie fördern nicht deren Gesundheit und sie mehren nicht deren Eigentum. Bei einer genauen Betrachtung sieht man, dass zumindest Windkraftanlagen in vielen Fällen genau das Gegenteil machen: Wenn Grundstückseigentümer enteignet werden, um Windkraftanlagen zu bauen oder wenn eine Windkraftanlage in unmittelbarer Nachbarschaft einer Wohnsiedlung errichtet wird und dadurch zu einem erheblichen Wertverfall der Häuser und Grundstücke in der Siedlung führt, kann von der Mehrung oder Verbesserung des Eigentums keine Rede sein. Vielmehr wird hier sogar in das Eigentum einzelner Menschen eingegriffen.

Ähnlich sieht es bei der Gesundheit aus. Windkraftanlagen fördern nicht unmittelbar die Gesundheit von Menschen. Im Gegenteil: Durch Schattenwurf und Infraschall beeinträchtigen sie sogar die Gesundheit der Nachbarn und Anlieger.

Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Individualrechtsgüter müsste man also im Gegenteil die Windkraftanlagen, die sich in der Nachbarschaft zu Wohnsiedlungen befinden, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit verbieten und wieder abreißen! Denn Störer der öffentlichen Sicherheit ist in diesem Fall nicht der ruhige Bewohner eines Einfamilienhauses (der nichts Außergewöhnliches emittiert), sondern die Windkraftanlage bzw. deren Betreiber. Allerdings wird dieser Störer durch die Gesetzgebung der Merkel-Regierung sogar privilegiert. Das ist politisch gewollt. Mit dem Rechtsbegriff der öffentlichen Sicherheit hat das aber nichts zu tun.

Der juristische Laie kann sich vielleicht wenig darunter vorstellen, wann denn tatsächlich eine Verwaltungsbehörde im Rahmen der öffentlichen Sicherheit zum Schutz von Individualrechtsgütern tätig wird. Deshalb möchte ich zur Erläuterung ein Beispiel schildern. Es handelt sich um einen Fall, den jeder von Ihnen sicherlich schon einmal im Fernsehen gesehen hat: Der bewaffnete Bankräuber stürmt die Bank und fordert Geld. Als er nicht mehr fliehen kann, nimmt er die Bankangestellten und Kunden als Geiseln und droht damit, sie zu erschießen, wenn seine Bedingungen nicht erfüllt werden.
In diesem einfachen Fall ist der Bankräuber der Störer im verwaltungsrechtlichen Sinne, genauer gesagt der Handlungsstörer, weil er durch sein Handeln in fremde Individualrechtsgüter eingreift: Zum einen in die Freiheit der von ihm genommenen Geiseln (insoweit liegt schon eine Störung der öffentlichen Sicherheit vor) und zum anderen in deren Leben und Gesundheit (insoweit lieg eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, weil der Bankräuber damit droht, die Geiseln ggf. zu erschießen).
Wenn in einem solchen Fall die Polizei die Bank stürmt oder sogar den Geiselnehmer mit einem gezielten Schuss tötet (sogenannter finaler Rettungsschuss), um die Geiseln zu befreien, handelt sie als allgemeine Verwaltungsbehörde zur Abwehr einer Störung bzw. einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Mit Strafverfolgung im Sinne des Strafgesetzbuches hat das nichts zu tun! Richtig ist zwar, dass der Bankräuber, sofern er überlebt hat, anschließend vermutlich festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht wird und dass sich ein Strafverfahren gegen ihn anschließt. Das passiert aber erst nach der Befreiung der Geiseln. Die eigentliche Befreiung der Geiseln hat mit strafrechtlichen Sanktionen nichts zu tun, sondern ist ausschließlich ein Verwaltungshandeln zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und zur Wiederherstellung derselben.

2. Kommen wir zum zweiten Teil des Begriffes öffentliche Sicherheit. Dienen die erneuerbaren Energien dem Staat in seinem Bestand und in der Funktionsfähigkeit seiner Institutionen? Auch diese Frage ist einfach zu beantworten und zwar mit einem klaren Ja. Die Institutionen des Staates, also die Ministerien, Verwaltungsbehörden und Gerichte, aber auch das städtische Krankenhaus oder die Volkshochschule vor Ort benötigen Energie, um funktionieren zu können: Energie, um im Winter die Büros und Flure zu beheizen und zu beleuchten; Energie, um die Computer zu betreiben, ohne die die Verwaltung in Deutschland nicht mehr funktionieren würde; und Energie, um ihre eigentliche Aufgabe erfüllen zu könne, beispielsweise um in einem städtischen Krankenhaus die Beatmungsgeräte oder die Dialyse-Apparate zu betreiben. In allen diesen Fällen funktionieren die Institutionen des Staates nur, wenn sie ausreichend Energie zur Verfügung haben, insbesondere ausreichend und zuverlässig mit Strom beliefert werden. Es trifft also vom Wortlaut her zu, dass die Versorgung mit Energie, also auch die Versorgung durch erneuerbare Energien, der öffentlichen Sicherheit dient.

Aber die wörtliche Feststellung, dass die erneuerbaren Energien der öffentlichen Sicherheit dienen, ist nur die halbe Wahrheit. Betrachtet man den Gesamtzusammenhang, ist die Aussage einfach nur verlogen.

Da wir festgestellt haben, dass eine ausreichende Versorgung mit Energie, insbesondere mit Strom, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist, um das Funktionieren der staatlichen Institutionen zu gewährleisten, drängt sich die Frage auf, wodurch denn die öffentliche Sicherheit insoweit gefährdet oder gestört werden könnte. Die Antwort ist klar: Die öffentliche Sicherheit würde durch einen großflächigen und längerfristigen Stromausfall gefährdet werden.

Die Gefahren eines großflächigen und längeren Stromausfalls sind der breiten Öffentlichkeit anscheinend nicht bewusst. Wenn in Deutschland ein längerfristiger Stromausfall eintreten würde, könnten die Menschen schon recht bald selbst ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht mehr stillen: Die Versorgung der Bevölkerung mit Leitungswasser würde zusammenbrechen, weil man dazu Pumpen benötigt, die das Frischwasser in die Versorgungsleitungen pumpen. Auch die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln würde zusammenbrechen, weil die Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte geschlossen hätten. Denn die dortigen elektronischen Kassen würden nicht mehr funktionieren und man könnte dort auch nichts mehr in Kühlregalen oder Eisschränken kühlen. Die Supermärkte könnten auch gar nicht mehr mit Nahrungsmitteln beliefert werden. Denn auch der Kraftfahrzeug-Verkehr würde sehr schnell zusammenbrechen, da die Kraftfahrzeuge, insbesondere die Lkw an den Tankstellen nicht mehr betankt werden könnten. Es ist vielen Menschen anscheinend nicht klar, dass die Supermärkte in Deutschland nicht mit niedlichen kleinen Elektro-Autos beliefert werden, sondern noch immer mit großen Lastkraftwagen, die mit Diesel (!) fahren. Auch die Anlieferung von Waren über die Schiene käme zum Erliegen. Denn ohne Strom fährt kein Zug mehr in Deutschland. Es liegt auf der Hand, dass es im Falle eines längerfristigen Stromausfalls in Deutschland schon recht bald durch eine hungrige und unzufriedene Bevölkerung zu Plünderungen und Aufständen kommen würde.
Der Einzelne könnte sich dem Geschehen auch nicht mehr entziehen. Denn er könnte nicht mehr mit seinem Auto oder mit der Bahn fliehen. Und falls der eine oder andere dann zu Hause überfallen und ausgeraubt werden würde, könnte er auch keine Hilfe mehr holen. Denn man könnte nicht mehr per Telefon bei der Polizei anrufen oder sich per E-Mail irgendwo melden. Die gesamte Telekommunikation käme zum Erliegen.

Ohne Strom geht in Deutschland gar nichts mehr! Die bisherigen Einschränkungen für die Bevölkerung während der Corona-Krise sind „peanuts“ verglichen mit den Folgen, die ein längerfristiger Stromausfall in Deutschland haben würde.

Wenn also eine ausreichende und zuverlässige Versorgung mit Strom so existenziell wichtig für die öffentliche Sicherheit ist, stellt sich die Frage, ob insoweit eine Gefahr besteht. Leider muss man inzwischen auch diese Frage mit einem klaren Ja beantworten. Die Merkel-Regierung hat den totalen Ausstieg aus der Atomenergie und den totalen Ausstieg aus der Kohlekraft beschlossen. Der Gesetzgeber, also der Bundestag, hat das alles „abgesegnet“, obwohl keine ausreichenden zuverlässigen anderen Energiequellen zur Verfügung stehen. Es drohen also tatsächlich erhebliche Lücken bei der Energieversorgung, mit anderen Worten längerfristige Stromausfälle, die zu einem Zusammenbruch des Stromnetzes führen.

Bei der Windkraft hat sich schon längst erwiesen, dass sie nicht zuverlässig Strom liefert. Spätestens bei Windstärken von weniger als drei Beaufort oder bei Flaute produzieren Windräder wenig oder gar keinen Strom mehr! Ähnlich sieht es mit Solaranlagen aus. Wenn die Sonne nicht scheint oder wenn es nachts dunkel ist, produzieren diese Anlagen keinen Strom. Es gibt auch noch immer keine ausreichenden Speicher-Kapazitäten, mit denen man die aus Sonne oder Wind gewonnene Energie speichern könnte, um sie bei Dunkelheit oder Windflaute ins Stromnetz einspeisen zu können. Im Übrigen scheint die Sonne und weht der Wind zu wenig in Deutschland, als dass man allein mit diesen Energiequellen den gigantischen Energiebedarf der Industrienation Deutschland decken könnte. Wenn also der verheerende Kurs der Regierung unverändert fortgesetzt wird, ist spätestens ab 2038, wenn das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gegangen ist, mit Blackouts, also großflächigen und längerfristigen Stromausfällen in Deutschland zu rechnen.

Und diese Gefahr für die öffentliche Sicherheit fiel nicht vom Himmel, sondern wurde von der Merkel-Regierung und dem Gesetzgeber gemacht, die zusammen einen Ausstieg aus der Atom- und der Kohlekraft beschlossen, ohne dass ein vollwertiger Energie-Ersatz zur Verfügung stand oder in Aussicht wäre.

Es ist daher einfach nur verlogen, wenn derselbe Gesetzgeber, der diese Gefahr für die öffentliche Sicherheit erst heraufbeschworen hat (und somit im gewöhnlichen verwaltungsrechtlichen Sinne der Störer ist), jetzt in das EEG hineinschreiben möchte, dass die erneuerbaren Energien zur Bekämpfung dieser Gefahr erforderlich seien und der öffentlichen Sicherheit „dienen“ würden.

Man kann nur hoffen, dass die Verwaltungsgerichte einen solchen Unsinn nicht mitmachen, sondern den beabsichtigten § 1 Abs. 5 EEG als das behandeln, was er ist: eine populistische und verlogene Worthülse, die die Ursachen und die Verantwortung der Regierung für zukünftige Stromausfälle verdecken soll. Da die Regierung und große Teile der Bevölkerung in Deutschland noch immer an den Endsieg der erneuerbaren Energien glauben (es ist tatsächlich ein fanatischer Glaube jenseits aller Tatsachen), wird vermutlich beim ersten großen Stromausfall auch wieder eine Dolchstoßlegende entstehen, dass die Kritiker und Zweifler der Energiewende schuld waren und dass man den Stromausfall hätte verhindern können, wenn man vorher noch schneller und noch mehr Windkraftanlagen und Solaranlagen errichtet hätte.

 




Das IPCC: Eine Aufklärung per Video I von Dr. Sebastian Lüning

Zur ersten Information über das IPCC (intergovernmental panel on climate  change) im Folgendem ein Auszug aus dem Buch des Autors „Klima und Energie:  Chancen, Risiken, Mythen“ (4. überarbeitete Auflage, 2020),

Zitatbeginn  —

Ein weit verbreiteter Irrtum über das IPCC, in dem viele Forscher bei der Veröffentlichung regelmäßig erscheinender Klima-Berichte mitarbeiten, sollte zuerst ausgeräumt werden: Das IPCC ist eine politische und keine wissenschaftliche Organisation unter dem Dach der UN. Es leistet keine eigene Forschungsarbeit, sondern sichtet, selektiert und wählt Forschungsergebnisse der sich zur Verfügung stellenden Wissenschaftler aus. Diese Arbeit mündet in die bereits erwähnten IPCC-Berichte. Das IPCC macht infolgedessen Wissenschaftspolitik, nichts anderes. Die IPCC-Veröffentlichungen werden grundsätzlich zuerst für Politiker herausgegeben, und erst darauf folgen die umfangreichen Fachberichte. Letztere sollten, entgegen üblichem wissenschaftlichem Vorgehen, keine zu den politischen Berichten abweichenden Auffassungen mehr enthalten, was oft aber dennoch der Fall ist.

Das unübersehbare Bemühen des IPCC, Wissenschaft für politische Ziele zu instrumentalisieren, wird von Kritikern zu Recht beklagt. Nach bisher verbindlicher Wissenschaftsethik besonders fragwürdig ist insbesondere die Mithilfe von öffentlich bestallten Forschern beim politischen Feldzug des IPCC gegen das anthropogene CO2. Sie lassen sich als aktiv Beteiligte in eine politische Kampagne ein und helfen bei ihr mit. Übersetzt man dies in Klartext, kann man zutreffend von Auftragsforschung sprechen. Dagegen ist einzuwenden:

Wertfreie Wissenschaft ist ausschließlich der Wahrheit verpflichtet, muss sich stets in Frage stellen und darf sich grundsätzlich nicht an industrielle, politische oder ideologische Interessen verkaufen.

Die dabei zugrunde liegenden Motive der Wissenschaftler sind nicht relevant. Sie lassen sich immer als für die menschliche Gemeinschaft nützlich oder gar unverzichtbar angeben. Die Wirklichkeit sieht anders aus. In einem heute kaum noch vorstellbaren Extremfall wurde aus unvollständig gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Kampagne geschmiedet, die Menschenleben gekostet hat. Es war die Eugenik des dritten Reichs. Das damals ehrenwerte Motiv der beteiligten Forscher war die Reinhaltung der arischen Rasse. Mit diesem Extrembeispiel soll keine Verbindung zwischen der heutigen CO2-Kampagne und einem der dunkelsten Ereignisse der deutschen Wissenschaft hergestellt werden. Es zeigt aber, wie gefährlich es ist, wenn sich Forscher außerwissenschaftlichen Institutionen zur Verfügung stellen, die ihre Forschungsergebnisse vereinnahmen.

Jeder Verkauf wertfreier wissenschaftlicher Erkenntnisse an Interessengruppen ist ein Faustischer Handel.

Die IPCC-Berichte für Politiker versuchen in einem einzigen Grundtenor und mit Ausblenden von entlastenden Fakten die Schuld des anthropogenen CO2 an einer globalen Erwärmung nachzuweisen. Ein akribisch recherchiertes Buch über die Methoden und die Qualifikation der Mitarbeiter des IPCC hat die kanadische Journalistin Donna Laframboise vorgelegt. Es ist inzwischen ins Deutsche übersetzt und hat den etwas sperrigen Titel „Von einem Jugendstraftäter, der mit dem besten  Klimaexperten der Welt verwechselt wurde“ und lohnt die Lektüre. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Frage des bekannten deutschen Journalisten Günter Ederer an den damaligen Generalsekretär des IPCC, Yvo de Boer: „Warum berücksichtigt und nennt das IPCC nicht die wissenschaftliche Literatur, die andere, zum Teil sogar gegenteilige Ergebnisse zeigt, als die Lesart von der Erwärmung durch anthropogenes CO2? Die offenherzige Antwort des IPCC-Generalsekretärs darauf: „Das ist nicht unser Auftrag„.

Die überwiegende Mehrzahl der deutschen Medien hat sich längst in freiwilliger Selbstgleichschaltung auf IPCC-Linie ausgerichtet. Durch Einsatz kommerzieller Werbemethoden ist CO2 heute in bereits absurder Unsachlichkeit zur Ikone von Umweltschäden geworden. Die religiösen Züge dieses Glaubens schließen Sachargumente aus. Völlig ignoriert wird, dass der Glaube nur auf den Aussagen unsicherer Computermodelle gründet.

— Zitatende.

Der Geologe Sebastian Lüning hat die hier angesprochene Problematik des IPCC noch detaillierter in einem Video von zwei Teilen erklärt und durchleuchtet. Hier Teil 1:




Neues von den Eiszeiten

Nun ist vom Forscher Dr. Peter Köhler (AWI Bremerhaven)  zusammen mit seinem Mitautor Prof. Dr. Roderik S. W. van de Wal (Utrecht University) eine neue Facharbeit über die Eiszeiten erschienen (hier). Sie ist open, das pdf kann daher frei heruntergeladen werden. Köhler und van de Wal verwendeten dabei einen bereits bekannten Datensatz, der von L. E. Lisieki und M. E. Raymo schon früher veröffentlicht wurde (hier und hier).

Glücklicherweise gibt das AWI regelmäßig für Presse und Öffentlichkeit bestimmte Berichte über seine Forschungstätigkeit heraus. Der betreffende Bericht über die hier in Rede stehende Facharbeit geben wir nachfolgend ungekürzt wieder, für weitere Infomationen gibt das AWI seine E-Mail Adresse medien@awi.de an:

AWI-Pressemitteilung vom 26.10.220

Eis- und Warmzeiten in unregelmäßigem Wechsel

Im Laufe der jüngeren Erdgeschichte der letzten 2,6 Millionen Jahre haben sich Eis- und Warmzeiten immer wieder abgewechselt. Dabei gab es wechselnde Phasen, in denen beide entweder regelmäßig oder unregelmäßig aufeinander folgten. Der AWI-Forscher Peter Köhler hat jetzt herausgefunden, dass unregelmäßige Wechsel offenbar häufiger auftraten, als bislang vermutet. Seine Arbeit trägt dazu bei, die grundlegenden Klimaänderungen der Erde besser zu verstehen.

Wer die Rolle des Menschen bei der Entwicklung des heutigen Klimas verstehen will, muss weit zurückblicken, denn Klimawandel hat es schon immer gegeben – allerdings auf ganz anderen Zeiträumen als der vom Menschen verursachte Klimawandel, der vor allem auf dem Verbrauch fossiler Brennstoffe in den letzten 200 Jahren beruht. Ohne den Menschen wechseln sich Eis- und Warmzeiten seit Millionen von Jahren über zigtausende von Jahren ab, vor allem durch die schräg stehende Erdachse. Deren Winkel verändert sich regelmäßig mit einer Periodizität von 41.000 Jahre um wenige Grad. Dadurch verändert sich auch der Winkel, in dem die Sonnenstrahlen auf die Erde treffen – und somit die Energie, die insbesondere im Sommer in den hohen Breiten auf den Globus trifft. Allerdings gibt es starke Hinweise darauf, dass im Laufe der letzten 2,6 Millionen Jahre immer wieder einmal Warmzeiten übersprungen wurden. Die Nordhalbkugel – insbesondere Nordamerika – blieb länger vereist, obwohl sich der Winkel der Erdachse derart änderte, dass wieder mehr Sonnenenergie im Sommer die Erde erreichte und die Landeismassen hätten schmelzen müssen. Die Schrägstellung der Erdachse kann also nicht der alleinige Grund für den Wechsel von Eis- und Warmzeiten sein.

Um das Rätsel zu lösen, wollen Klimaforscher genauer klären, wann in der Erdgeschichte Unregelmäßigkeiten auftraten. Zusammen mit Kollegen von der Universität Utrecht hat der Physiker Peter Köhler vom Alfred-Wegener-Institut (AWI) jetzt einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Abfolge von Eis- und Warmzeiten während der vergangenen 2,6 Millionen Jahre besser nachzuvollziehen. Bisher ging die Fachwelt davon aus, dass vor allem während der letzten 1,0 Millionen Jahre Eis- und Warmzeiten vom typischen 41.000-Jahre-Rhythmus abwichen, Warmzeiten übersprungen wurden und die Eiszeiten daher 80.0000 oder gar 120.000 Jahre dauerten. „Für den Zeitraum zwischen 2,6 und 1,0 Millionen Jahren ging man eher von einer regelmäßigen Abfolge im Rhythmus von rund 41.000-Jahren aus“, sagt Peter Köhler. Wie seine Arbeit zeigt, die jetzt im Fachjournal Nature Communications erschienen ist, traten aber auch zwischen 2,6 und 1,0 Millionen Jahren immer wieder Unregelmäßigkeiten auf.

Die Arbeit von Peter Köhler ist deshalb interessant, weil er dafür einen altbekannten Datensatz neu ausgewertet hat, mit dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schon seit vielen Jahren arbeiten – dem LR04-Klimadatensatz. Doch kommt er jetzt zu ganz anderen Ergebnissen. Bei diesem Datensatz handelt es sich um eine weltweite Auswertung von Bohrkernen aus Millionen Jahre alten Tiefseesedimenten. Der Datensatz enthält Messwerte aus den uralten Hartschalen mikroskopisch kleiner, einzelliger Meeresbewohner – den Foraminiferen, die sich am Meeresboden abgelagert haben. Foraminiferen bauen in ihren Kalkschalen Sauerstoff aus dem Meerwasser ein. Im Meerwasser aber schwankt im Laufe von Jahrtausenden der Gehalt bestimmter Sauerstoff-Isotope – von Sauerstoffatomen, die sich in der Zahl ihrer Neutronen und damit ihrem Gewicht unterscheiden.

18O verrät, wie die Welt aussah

Der Datensatz LR04 enthält Messwerte des Verhältnisses des schweren Sauerstoff-Isotops 18O zum leichteren 16O. Die Einlagerung dieses 18O/16O Verhältnisses in den Foraminiferen ist von der Wassertemperatur abhängig. Doch gibt es noch einen zweiten Effekt, der dazu führt, dass man in den Schalen der Foraminiferen während Eiszeiten relativ viel 18O findet: Wenn im Laufe einer Eiszeit Unmengen von Schnee auf Land herabschneien und damit dicke Landeisschilde wachsen, sinkt der Meeresspiegel – im untersuchten Zeitraum während der Eiszeiten um bis zu 120 m. Da 18O schwerer als 16O ist, verdunsten Wassermoleküle mit diesen schweren Isotopen weniger stark als Moleküle, die das leichtere Sauerstoff-Isotop enthalten. Somit bleibt verhältnismäßig mehr 18O im Meer zurück und der 18O-Gehalt in den Hartschalen der Foraminiferen steigt automatisch an. „Wenn man den LR04-Datensatz direkt nutzt, vermischt man folglich zwei Effekte – den Einfluss der Meerestemperatur und den Einfluss des Landeises beziehungsweise des sinkenden Meeresspiegels“, sagt Peter Köhler. „Aussagen über den Verlauf der Eiszeiten werden damit unsicher.“ Und noch etwas komme hinzu: Den Verlauf von Eiszeiten machen Klimaforscher vor allem an der Vereisung der Nordhalbkugel fest. Anhand des 18O-Werts aber kann man nicht unterscheiden, ob eine prähistorische Vereisung auf der Nordhalbkugel oder eher in der Antarktis stattgefunden hat.

Computermodell trennt die Einflussgrößen

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Redaktionelle Anmerkung EIKE:

Der Autor erlaubt sich, auf das eiszeitliche in „eiszeitliche Klimaänderungen“ im letzten Satz des AWI-Berichts hinzuweisen, um journalistischen Missverständnissen oder Enttäuschungen vorzubeugen.




EU und Altmaiers Wasserstoff-Wunder

So schreibt bereits Jonathan Swift über die wundersame Insel „Laputa“ in Gullivers Reisen. Darin schildert er, wie sich verwirrte Individuen daran machten, Sonnenstrahlen aus Gurken zu extrahieren.

Dass diese Politik des Wasserstoff aus Windmühlen vom technischem Standpunkt ganz irrational ist, weiß der deutsche Wirtschaftsminister vielleicht nicht, aber ganz gewiß die EU. Als am 8. Oktober 2020 das Europäische Parlament für eine 60% ige(!) Reduktion der CO2 -Emissionen bis 2030 stimmte, sagte Frans Timmermanns dazu: „ Das wird hart, ja sauhart werden. Wir werden jedem Einzelnen Opfer abverlangen, von Industrie und Bürgern.“

Leichtgläubige könnten nun annehmen, dass diese Tortur dem angeblich bedrohten Planeten diene.

Nein, es geht ausschließlich darum, einem hoffnungslos bankrotten Bankensystem eine weitere kurze Überlebensspanne zu sichern. Hektische Investitionslenkung in komplett unproduktive Dekarbonisierungsmechanismen ist nur vergleichbar mit den Investitionen ab 1933 in Rüstungsprojekte. Auch diese halfen einem maroden Finanzsystem auf die Beine, dicht gefolgt vom historisch bekannten Zerstörungsprozess. Genau diesen Vergleich zog Tremonti, der frühere Finanzminister Italiens zu der jüngsten wundersamen Geldschöpfung der EZB. Am 28. August 2020 sagte er in einem Interview in „Il Giornale“ folgendes :

„Wenden wir uns einen Moment dem alten Berlin zu und hier dem bekanntesten und berühmtesten „Zauberer des Geldes“, Hjalmar Schacht, Erfinder des „MeFo“ : das Gold der Mephistopheles, das auf die metallurgische Industrie angewendet wurde, Austauschkunstwerk mit dem die deutsche Militärindustrie des Dritten Reiches finanziert wurde. Aber ein Kuriosum: Schacht wusste, dass der Trick nicht lange dauern konnte. In diesem Zusammenhang sagte der bewunderte Demokrat Keynes im Jahr 1941: „Die Tatsache, dass diese Methode im Dienste des Bösen angewendet wurde, darf uns nicht daran hindern, den technischen Vorteil zu erkennen, den sie im Dienste eines guten Zwecks bieten würde.“ 1)

Gäbe es überhaupt einen guten Zweck für die Geldschöpfung, dann die Corona-Pandemie. In diesem Fall hätte man aber unverzüglich in die finanzielle und personelle Aufstockung von Pflegepersonal investiert, desgleichen in die Aufrüstung der Gesundheitsämter und die Ausstattung der Schulen samt läppischer Bereitstellung von ein paar Schulbussen.

Hier freilich in der EU geht es ausschließlich um die Banken und den damit verbundenen Machtapparat. Wie das seit langem vorbereitet wurde, kann man bei den Ausführungen des Dr.Christian Thimann nachlesen, dem langjährigen Berater von Draghi.

  1. https://www.eike-klima-energie.eu/2020/09/01/die-perfidie-der-eu-energiepolitik-und-taxonomie/
  2. https://www.eike-klima-energie.eu/2019/08/20/unsere-wirtschaft-soll-den-finanz-klimagoetzen-geopfert-werden/

 




WoodForTrees, eine Empfehlung von Dr. Sebastian Lüning per Video

Welcher interessierte Zeitgenosse hat es nicht schon angesichts der oft surrealen Klimameldungen der Medien selber erlebt: er möchte den Unsinn gerne überprüfen, weiß aber nicht, wo und wie er an die zugehörigen Daten herankommt. Nebenbei, wissen es die für den Klima-Unsinn verantwortlichen Redakteure von ARD, ZDF, SPIEGEL, ZEIT, Süddeutscher usw. natürlich noch weniger, denn Recherche nach den Fakten ist im heutigen Haltungsjournalismus unter die Räder gekommen.

Ein britischer Blog schafft nun etwas Abhilfe bei diesem Problem, sein Name „Wood for trees„. Er spielt an auf das bekannte „den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen“. WoodForTrees  beabsichtigt, die Problematik der Recherche nach  Klimadaten zu verringern. Der Blog ist unabhängig und für Benutzer kostenlos. Damit erfüllt es die gleichen Kriterien wie auch die deutschen Klima-Blogs EIKE, die Kalte Sonne und der englischsprachige, in Deutschland beheimatete Blog NoTricksZone. Natürlich werden die genannten Kriterien viele Leute nie begreifen, weil sie sich nach eigener Blasen-Logik sagen „Ich würde nie etwas umsonst machen, ergo können die Macher solcher Blogs doch nur von der US-Ölindustrie finanziert sein“. Ist aber falsch und beruht auf dem Missverständnis, die eigene Charakterschwäche pauschal auf alle Mitmenschen zu projizieren.

Wieder zurück zu WoodForTrees! Um mit WoodForTrees schnell und einfach umgehen zu können, hat sich Sebastian Lüning die Mühe eines speziellen Einführungsvideos gemacht. Es ist ihm nach Auffassung des Autors dieser Zeilen toll gelungen. In dem Video wird an Hand von Beispielen die Gewinnung und auch Übertragung von eigenen Daten exemplarisch beschrieben. Hier das Video, genießen Sie es!