Videos vom funk-Netzwerk der ARD: Junger innovativer Journalismus oder „Logbücher von Bescheuerten und Bekloppten?“

Was weiß man über funk? Nun, funk kostet den deutschen Zwangsgebührenzahler 45 Millionen Euro pro Jahr (hier). Die Liste der funk-Kanäle zeigt Fragwürdiges, stellvertretend „Bohemian Browser Ballett“, in welchem es der Moderator toll findet, dass „alte weiße Männer“ an Corona sterben. Welt-Online hat sich zu funk bereits sehr kritisch in seinem Beitrag „Die traurige Bilanz des Jugendnetzwerks von ARD und ZDF“ geäußert (hier).

Nun darf man aber nicht verallgemeinern. Um diese Falle zu vermeiden, schauen wir uns jetzt einmal das funk-Video über EIKE mit dem Titel Fake-Institut: Wie die Anti-Klimaschutz-Lobby euch verarscht | reporter“ (hier) unvoreingenommen an. Der Titel des Videos klingt deutlich, und der Autor dieser News fühlte sich fast geehrt, als er sich rechts auf dem Titelbild dieses Videos – anlässlich seiner Expertenanhörung im deutschen Bundestag vom 20. Februar 2019 – abgebildet fand. Zusammen mit dem EIKE-Logo natürlich, schließlich ist er einer seiner beiden Pressesprecher. Aber beim diesem Titel? Hat der Autor dieser News etwa den Bundestagsausschuss verarscht“? Diese Frage wird hier noch geklärt.

Unbestritten ist die allgemeine Motivation des funk-Videos über EIKE nachvollziehbar und zu begrüßen. Die Welt ist voller Wirrköpfe und noch mehr Fakes. Man braucht dazu nicht einmal lange zu suchen. Was Fake-News angeht, wird man am schnellsten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk fündig: So sind wir mit Sicherheit alle gegen Gewalt, ob von links oder von rechts sollte dabei keine Rolle spielen. Hat man in ARD/ZDF aber jemals eine deutliche Verurteilung linker Gewalt vernommen? Wohl kaum, alle Kanäle positionieren sich ausschließlich gegen rää..chts. Linke Gewalt wie von der sog. Antifa und deren finanziellen Töpfen, die oft sogar von behördlichen Stellen gefüllt werden (hier), scheint ARD/ZDF, dem Deutschlandfunk usw. unbekannt zu sein.

Über das Klimathema braucht man schon gar nicht mehr zu sprechen. Unter den fast täglichen Klima-Fakes der Öffentlich-Rechtlichen (jetzt von Corona verdrängt, aber sicher wiederkommend wie das Ungeheuer von Loch Ness) hier stellvertretend nur dieser Bericht in den EIKE-News, 16.Sept. 2017, mit dem Titel „Fake News über Hurrikan Irma von FAZ, Focus, Deutschlandfunk,… bis hin zu Levermann (PIK) und M. Latif„. Die Gesamt-EIKE-Liste der Aufdeckung solcher Fakes ist lang.

Natürlich gibt es Fakes nicht nur im öffentlich rechtlichen Rundfunk. Es existieren fast jede Menge von privaten Vereinen, die sich in Esoterik bis hin zu Verschwörungstheorien tummeln und dann versuchen ihre Fake-Ergüsse über das Internet an den Mann bzw. die Frau zu bringen. Der einzige Unterschied: bei Rundfunk und TV werden wir gezwungen, für ihre Fakes auch noch zu bezahlen.

Wie geht man als guter Jornalist nun vor, wenn man herausbekommen möchte, ob es sich speziell bei EIKE um diese Kategorie handelt? Niemand wird bestreiten, dass die Fakteninformation an erster Stelle stehen muss. Womit begannen aber die beiden sympathischen Reporter von funk?

1. Mit folgender Behauptung hohen Unterhaltungswertes: EIKE würde sagen, der menschgemachte Klimawandel sei ein Schwindel. Nun ist diese Behauptung ein Fake, funk hätte sich das maßgebende „Grundsatzpapier Klima“ von EIKE ansehen sollen (auf der EIKE Hauptseite unter „Die Mission + Grundsatzpapierklima“). Darin ist diese Aussage nicht zu finden. Im Menüpunkt „Über uns“ steht dagegen „EIKE (Europäisches Institut für Klima und Energie e.V.) ist ein Zusammenschluss einer wachsenden Zahl von Natur, Geistes- und Wirtschaftswissenschaftlern, Ingenieuren, Publizisten und Politikern, die die Behauptung eines „menschengemachten Klimawandels“ als naturwissenschaftlich nicht begründbar und daher als Schwindel gegenüber der Bevölkerung ansehen“.

Also doch? Nein, es zeigt nur die wohl beliebteste Masche des Fake-Journalismus: Der Fake-Journalist entkleidet eine von ihm gewünschte Aussage (hier, EIKE sagt der menschgemachte Klimawandel sei ein Schwindel) ihres Zusammenhangs (hier: „eine Behauptung ohne  naturwissenschaftliche Begründung ist als Schwindel gegenüber der Bevölkerung zu bezeichnen“) und täuscht damit wissentlich. Nebenbei: Bis heute ist die Behauptung, der rezente Klimawandel sei menschgemacht, wissenschaftlich tatsächlich nicht nachweisbar. Wäre mal eine interessante Aufgabe für funk-Redakteure, diesen Nachweis in der begutachteten Fachliteratur aufzufinden und ihrem Publikum aufzubereiten.

2. Gleich danach kommt im funk-Video – ebenfalls mit gutem Unterhaltungswert – ein kurzer Ausschnitt aus einer Aussage des Autors anlässlich seiner Anhörung als Experte im deutschen Bundestag. Er vergleicht dort die CO2-Menge aus der Ausatmung der deutschen Gesamtbevölkerung mit dem Ausstoß aus dem deutschen Güterlastverkehr. Der funk-Reporter fragt entsetzt „was ist das für ein Institut, was so etwas behauptet„? Die Antwort auf sein „so etwas?“ ist einfach: die Aussage ist korrekt! Für den Autoverkehr der Welt ist sie, detailliert nachgerechnet, zu finden unter 5.8, zweiter Absatz, S. 22 der offiziell auf dem Bundestagsserver veröffentlichten Stellungnahme des Autors (hier).

Dem Autor ist bis heute kein Widerspruch zu dieser kleinen Überschlagsrechnung bekannt, die übrigens jeder Gymnasiast unterer Klassen leicht nachvollziehen kann. Und die beiden funk-Redakteure sollten dazu nicht in der Lage sein? Nebenbei, damit keine Missverständnisse aufkommen: Das CO2 aus der menschlichen Ausatmung ist nicht naturneutral wie bei wilden Tieren. Es entspricht ganz gut dem CO2-Anfall bei der industriellen Nahrungserzeugung und Landwirtschaft – pardon, das war jetzt vielleicht für die beiden funk-Redakteure etwas zu anspruchsvoll.

3. Danach – leider ohne Unterhaltungswert – wird das funk-Video langweilig. Fast zwei Drittel der Videgesamtdauer von 14 Minuten widmen die beiden funk-Reporter der lächerlichen Frage, warum sich EIKE als Institut bezeichnen darf und wer dies überhaupt dürfe. Sancta Simplicitas! Man sollte meinen, funk-Reporter würden keinen Internet-Zugang haben und völlig ahnungslos recherchieren. Die Google-Suche nach „Institut“ führt nach spätestens 10 Sekunden auf die informative Seite „Institut gründen: Rechtsform, Richtlinien, Voraussetzungen“ (hier).

Dort heißt es unmissverständlich „Ein Institut kann im Prinzip jeder gründen, solange es nachweislich einen künstlerischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zweck verfolgt„. So gibt es beispielsweise auch jede Menge Kosmetik-Institute (googelt einfach mal, liebe funk-Redakteure). Auch wirklich fragwürdige Institute wie das offenbar aus einem „Kaschperl“-Theater entsprungene Umweltinstitut München (hier), das Wuppertaler Institut – von den funk-Redakteuren begeistert interviewed – und das noch fragwürdigere Potsdamer Institut für Klimaforschung (PIK) gehören dazu. Und natürlich gibt es auch seriöse Institute wie das aktuell ins mediale Zentrum geratene Robert-Koch-Institut. Unter dem Begriff „Institut“ tummelt sich also sehr viel herum. Und für diese simple Erkenntnis mussten 3/4 Zeit des Videos verbraten werden?

EIKE verfolgt wissenschaftliche Zwecke, aus diesem Grunde ist es auch als „gemeinnütziger e.V.“ anerkannt. Daher darf es sich „Institut“ nennen und eintragen lassen. So einfach ist das. Die Gemeinnützigkeit wird übrigens vom Finanzamt sorgsam überwacht. Alles den funk-Redakteuren unbekannt oder vielleicht doch bewusst verschwiegen? Im funk-Video war jedenfalls von EIKE-Gemeinnützigkeit nichts zu vernehmen. Und auch die wissenschaflichen Fachveröffentlichungen von EIKE-Autoren waren den funk-Redakteuren komplett unbekannt. Wirklich?

Sie stehen nämlich zusammengestellt, gut sichtbar und erreichbar auf der EIKE-Hauptseite (unter Publikationen + Peer Reviewed EIKE Publications + Stand Juni 2109 (klicken). Hier die Liste, um den funk-Redakteuren auf die Sprünge zu helfen, weil sie es mit Klicken und Nachschauen anscheinend nicht so haben. Ist es also berechtigt, Wissenschaftler von EIKE, die u.a. in Fachzeitschriften, wie dem International Journal of Modern Physics, dem Climate of the past der Europäischen geowissenschaftlichen Union oder dem Alfred-Wegener-Institut veröffentlicht haben, als „verarschende Klimaleugner-Lobby“ zu bezeichnen?

4. Über den Rest des Videos, das in einem verunglückten funk-Interview bei EIKE in Jena bestand, schweigt des Sängers Höflichkeit. Es war einfach zu peinlich für die beiden Jungs von funk. Bei höflichem Nachfragen, vorheriger Anmeldung und gemeinsamer Vereinbarung der Interview-Themen seitens seriöser Journalisten wäre ein Interview mit Sicherheit zustande gekommen. Ein vernünftiges Interview war von funk aber gar nicht beabsichtigt. Die beiden herumalbernden, stänkernden Jungjournalisten durften froh sein, dass EIKE-Präsident Dr. Thuß trotzdem ein paar Worte mit ihnen wechselte. Andere hätten solch albernen Rotzlöffeln ohne großes Federlesen sofort die Türschwelle gewiesen.

Bleibt jetzt nur noch die Frage der Überschrift dieser EIKE-News

Junger innovativer Journalismus oder „Logbücher von Bescheuerten und Bekloppten?„.

Wir bleiben höflich und überlassen die Antwort dem geneigten Leser bzw. Leserin.




Unsicherheit beenden: Zufallsstichproben testen!

CoViD-19 hat die Welt im Griff. Viele Länder, auch Deutschland, befinden sich im Lockdown. In Italien, England und USA wird die Kapazität der Krankenhäuser knapp oder ist schon überschritten. In Deutschland fehlt Schutzkleidung. Gleichzeitig geraten immer mehr Unternehmen und Selbstständige in existentielle Not. Alle fragen sich: Wie lange wird der Stillstand des öffentlichen Lebens andauern? Wie viele Opfer wird die Pandemie fordern, direkt und indirekt? Während die einen größere Angst vor dem Virus haben, fürchten die anderen mehr die Nebenwirkungen der staatlichen Maßnahmen: Rezession oder gar Depression der Wirtschaft, psychosoziale Überlastung der Bevölkerung, Einschränkung von Grundrechten, Vernachlässigung anderer Erkrankungen. Die allabendlichen Nachrichtensendungen liefern für alle diese Punkte anschauliche Beispiele.

Bei der Suche nach dem optimalen Weg durch die Krise starren alle gebannt auf die jeweils neuesten Statistiken. Wir wollen wissen:

  1. Welcher Anteil der Bevölkerung infiziert sich in welcher Zeit,
    a) ohne und b) mit Eindämmungsmaßnahmen?
  2. Welcher Anteil der Infizierten wird nicht krank, leicht krank, schwerkrank, intensivpflichtig, stirbt?

Allerdings hat sich in den Medien inzwischen auch herumgesprochen, dass die veröffentlichten Statistiken über die Gefährlichkeit des neuen Virus sehr wenig aussagen. Umgekehrt kämen Maßnahmen, die sich an reinen Sterbezahlen orientieren, zu spät. Es gibt einfach zu viele Unbekannte, nämlich:

 

1. Welcher Anteil der Bevölkerung wird getestet, und wie selektiv ist diese Testpopulation?

Während in Italien offenbar Patienten erst dann getestet werden, wenn sie ins Krankenhaus aufgenommen werden, genügt in Deutschland ein „Verdacht“, definiert als Kontakt mit einem nachgewiesen Infizierten oder Aufenthalt in einem definierten Risikogebiet. Menschen mit auffälligen Symptomen werden hingegen auch bei uns nicht getestet, Menschen mit symptomarmen Verläufen überhaupt nicht. Insofern weiß niemand, wie viele Infizierte auf einen positiv Getesteten kommen. Schätzungen der Dunkelziffer reichen von 3-4 bis über 1000.

Wenn man nicht nur „Verdachtsfälle“ oder Schwerkranke, sondern Zufallsstichproben testen würde, könnte man die Dunkelziffer schätzen.  

 

2. Wie zuverlässig ist der Test?

Ist jemand, der positiv getestet wurde, wirklich infiziert?

Prinzipiell können bei Virusinfektionen zwei Typen von Tests eingesetzt werden: Nachweis von Viren, bei SARS-CoV-2 aus einem Halsabstrich (PCR-Methode), und Nachweis von Antikörpern, bei SARS-CoV-2. Letzter scheint kurz vor der Verfügbarkeit zu stehen und soll bereits in einer New Yorker Klinik eingesetzt werden (hier). Ersterer soll akute Infektionen nachweisen, letzterer durchgemachte (und damit hoffentlich Immunität).

Der PCR-Test ist nicht validiert. Der Anteil der positiv Getesteten, die wirklich mit SARS-CoV-2 infiziert sind, berechnet sich nach dem Satz von Bayes. Dazu benötigt man die Sensitivität (Anteil korrekt Positiver = 1 – Anteil falsch Negativer) und Spezifität des Tests (Anteil korrekt Negativer = 1 – Anteil falsch Positiver) sowie die Basisrate (Anteil Infizierter in der Testpopulation).

Der Anteil an Infizierten AI unter den positiv Getesteten beträgt mit S = Sensitivität, Sp = Spezifität und B = Basisrate):

AI = (S + B) / [ (S x B + (1 -Sp) x (1 – B) ]

Für den PCR-Test werden in der bislang sehr spärlichen Literatur Falsch-Positiv-Raten zwischen 0 % und 80 % gehandelt, die Basisrate ist nicht bekannt. Hier einige fiktive Rechenbeispiele (alle Angaben in %):

Der Test ist also bei hoher Basisrate recht zuverlässig, bei niedriger nicht. Das könnte erklären, warum in Deutschland gegenüber Italien so viel mehr positiv Getestete auf Verstorbene kommen: Vermutlich ist in Italien in der Testpopulation (krankenhauspflichtige Lungenentzündung) die Basisrate um ein Vielfaches höher als in Deutschland („Verdachtsfälle“, s.o.). Man liest oft, in Italien sei die Dunkelziffer höher als in Deutschland. Vielleicht ist in Deutschland zusätzlich aber auch die „Hellziffer“ höher, d.h. es gibt positiv Getestete, die gar nicht infiziert sind.

Die Zuverlässigkeit des Tests hängt gerade bei kleiner Basisrate sehr stark von der Spezifität bzw. Rate der falsch Positiven ab. Wenn diese nicht bekannt ist, kann man in den Satz von Bayes ganz einfach den Anteil der positiv Getesteten aus der Population einsetzen:

Der Anteil Infizierter AP unter den positiv Getesteten (S = Sensitivität, B = Basisrate) ist

AP = ( S x B ) / ( Anteil positiverTests )

 

Der Anteil positiver Tests ist leicht anhand einer Zufallsstichprobe zu  schätzen!  

Die Statistikerin Katharina Schüller hat wesentliche Probleme der bisherigen Corona-Statistiken anschaulich in einem Fokus-Artikel beschrieben und fordert regelmäßige Tests an Zufallsstichproben, um die Mängel zu beheben. Von Seiten der Medizin wird regelmäßig auf solche Forderungen geantwortet: Die Labore sind ausgelastet, dafür haben wir keine Kapazität.

Aber macht es angesichts von mehr als 50.000 „bestätigten“ Fällen in Deutschland und einer parallel verhängten Kontaktsperre für alle noch Sinn, jeden einzelnen „Verdachtsfall“ (ich erinnere, Verdachtsfall wird man nicht durch Erkrankung, sondern ausschließlich durch Kontakt mit einem positiv Getesteten oder Aufenthalt in Risikogebiet) unter Quarantäne zu stellen und zu beobachten? Wäre es nicht zielführender, die vorhandene Testkapazität aufzuteilen auf a) Patienten mit erheblichen klinischen Symptomen, und b) Zufallsstichproben? Die Zufallsstichproben müssten (per einfacher Änderung des Infektionsschutzgesetzes) aus der Einwohnermeldedatei gezogen, regelmäßig getestet und klinisch beobachtet werden, um Schätzungen für die vielen Unbekannten zu erhalten.

Eine einfache Rechnung zeigt, dass bereits einer Zufallsstichprobe von 400 Personen beispielsweise eine Rate von 5 % auf +/- 2 % genau geschätzt werden kann, und mit 2000 Personen auf +/- 1 % genau. Das würde uns schon viel weiterhelfen.

Hier können Sie eine Petition an die Bundesregierung unterzeichnen, die Tests an Zufallsstichproben fordert.




»Corona-Paket« Bundesregierung gibt den Bauern schlagartig Vorrang

Bricht jetzt nackte Angst und Panik in der Berliner Politik aus Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner stellte gestern in einer Presseerklärung das »Corona-Paket« der Bundesregierung vor. »Wichtige Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft« seien damit erreicht worden, wirbt sie für ihre Pläne.

Genauer besehen bedeutet das Corona-Paket, dass sämtliche Einschränkungen und Hürden, welche die Staatsbürokratie den Bauern in den vergangenen Jahren in den Weg gelegt hat, über Bord geworfen werden. Von außen betrachtet, klingen die beschlossenen Punkte nüchtern und eher harmlos. Dahinter jedoch wurden all die Vorschriften gelockert und gekippt, die die Politik zuvor unter dem Einfluss der Natur- und Umweltschutzverbände aufgebaut hatte.

Die Land- und Ernährungswirtschaft gehört jetzt plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur. Der geprügelte Bauer rückt zu einer der tragenden Säulen des Landes auf.

So sind zum Beispiel alle engen Einschränkungen im Arbeitsrecht und in der Sozialgesetzgebung aufgehoben. So ist zum Beispiel die 70-Tage-Regelung, wonach nur kurzfristig in der Landwirtschaft Beschäftigte sozialversicherungsfrei gestellt waren, ausgeweitet worden auf 115 Tage. Saisonarbeitskräfte können so länger hier arbeiten. Die sehr umstrittenen und strengen Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung sind im Prinzip ebenfalls gekippt. Die haben immer wieder auch zu exorbitanten Einsätzen von Zollbeamten mit Maschinenpistolen im Anschlag auf den Höfen der fleischverarbeitenden Industrie und zeitaufwendigen juristischen Auseinandersetzungen geführt. Einkommen aus Nebentätigkeiten für die Bezieher von Kurzarbeitergeld werden nicht mehr angerechnet. Damit sollen Saisonarbeitskräfte angelockt werden.

Die vollständige Aufhebung der Begrenzung der Zuverdienstmögichkeiten für Vorruheständler heißt also: Jetzt sollen auch die Alten auf den Acker gelockt werden.

Klöckner hat sich in ihrem Statement auch ausdrücklich bei SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil bedankt. Denn die große Sorge der Politik ist, dass in diesem Jahr Zehntausende von Arbeitskräften für Aussaat und Ernte fehlen werden. Im Augenblick müssten 30.000 zusätzliche Arbeitskräfte, im Mai sogar 85.000 auf den Feldern arbeiten. Dies sogar bis zur Weinlese im Herbst. Doch viele polnische

Arbeitskräfte kommen nicht, Rumänien hat eine Ausgangssperre verhängt. Dies gefährdet erheblich die landwirtschaftliche Produktion.

Oberstes Ziel: Bauern sollen weiter erzeugen. Jetzt ist es an der Zeit, die Felder zu bestellen. Recht spät in diesem Jahr, weil die Äcker lange nicht befahrbar waren. Grund: Die reichlichen Regenfälle, die bereits jetzt das Grundwasser wieder ansteigen lassen und die Dürre im vergangenen Jahr wieder zum Teil ausgleichen. (Werden jetzt die vielen Neumitglieder von Umweltverbänden wie BUND und NABU, die im vergangenen trockenen Jahr mit dramatischer Dürre-Katastrophenpanik angeworben wurden, wieder austreten?)

Nun fehlt eigentlich nur noch als bauernfreundliche Maßnahme, dass die horrenden Dokumentationspflichten vermindert oder aufgehoben werden. Allein vor das Düngen hat der Staat das Ausfüllen von rund 250 Seiten Dokumentationen gestellt, die jeder Landwirt zu Hause im Büro bewältigen muss, bevor er sich auf seinen Traktor setzen und arbeiten kann. Davon hat Klöckner noch nichts gesagt.

Auch die bei den Bauern so verhasste Düngeverordnung könnte der neuen »Systemrelevanz« bei der geplanten Abstimmung am kommenden Freitag geopfert werden. Denn die sorgt für geringere Erntemengen, weil die Pflanzen nicht mehr den bisherigen Ertrag liefern. Daher kritisieren die Landwirte, dass die Politik sie so einschränkt, dass sie nicht mehr produzieren können.

Die Berliner Politik weiß: Sollte die nächste Ernte mit drastischen Einbußen einhergehen oder gar komplett ausfallen, wäre angesichts der ohnehin erwartbaren Einkommensverluste vieler Menschen im Corona-Jahr wohl Schluss mit dem inneren Frieden in Deutschland. Bisher konnte der freie Weltmarkt regionale Missernten problemlos ausgleichen. Das dürfte nach Einschätzung von Landwirten nicht mehr funktionieren, weil USA und China zum Beispiel keine Landwirtschaftsprodukte mehr liefern dürften. Etwa 60 Tage reichen die Vorräte in Deutschland. Das würde bedeuten, dass spätestens Aschermittwoch kommenden Jahres Lebensmittel knapp geworden sind. Statt Afterwork-Party würden sich dann womöglich Schlangen vor Lidl und Aldi bilden. Dann würde auch dem von Kampfbegriffen wie Überdüngung, Nitratgefahr und Insektensterben umwölkten Städter wohl wieder deutlich werden, dass Lebensmittel im Supermarkt und landwirtschaftliche Produktion doch zusammenhängen.

Währenddessen bringen die Hamsterkäufe, die sich nicht nur auf Toilettenpapier beschränken, den Lebensmittelmarkt in heftige Unruhe und zeigen bereits Wirkungen zum Beispiel auf dem Markt für Speisekartoffeln. Dort herrscht Ausnahmezustand, berichtet das Fachmagazin agrarheute. Ware ist zwar genügend vorhanden, doch die Lieferketten funktionieren aufgrund von Grenzschließungen und Sperrungen nicht mehr. Es fehlen vor allem Arbeitskräfte. Die Zwangsschließungen von Gaststätten und Restaurants wirken sich auch auf die Bauern aus, die Kartoffeln für die Pommes-Frittes-Produktion anbauen. Diese Sorten werden fast nicht mehr gekauft, machen jedoch den größten Teil der Kartoffelanbaufläche in Deutschland aus. Der Deutsche Bauernverband erwartet, dass bereits jetzt auch Kartoffellager geöffnet werden, die eigentlich erst später vorgesehen waren.

Sorge vor Lebensmittelknappheit treibt auch die Preise für Weizen in die Höhe. Vor allem die starke Nachfrage aus Asien und Hamsterkäufe verbunden mit Logistikproblemen haben die Preise um 25 Euro auf knapp 200 Euro pro Tonne hochgetrieben. Die Folgen malt Abdolreza Abbassian, Chefökonom der Welternährungsorganisation FAO, aus: »Sie brauchen nur Panikkäufe von großen Importeuren oder Regierungen, um eine Krise auszulösen. Was ist, wenn Großabnehmer glauben, im Mai oder Juni keine Weizen- oder Reisimporte mehr erhalten zu können? Das könnte zu einer globalen Nahrungsmittelkrise führen.«

Anmerkung der EIKE-Redaktion

Auch Schlimmes kann eine positve Seite haben – nicht immer, aber oft. Diese positive Seite könnte bei der Corona-Katastrophe darin bestehen, dass sich Politik und vielleicht auch einmal gläubige Träumer und Gutmenschen darüber im Klaren werden, dass wir die Natur zwar schützen müssen, sie uns aber meist nicht freundlich gesonnen ist. Nur rationale vernünftige Technik und harte Forschungsarbeit haben unsere Lebenserwartung ständig erhöht, nicht Esoterik von grünen Spinnern. Die Beseitigung von Kohle- und Kernkraftwerken, von Autoverkehr und Flugzeug ist definitiv der Weg zurück ins Mittelalter – ubeschadet aller Befürwortung der eigenen Fortbewegung aus Gesundheitsgründen.

Die Landwirtschaft und unsere ehemals sichere Energieversorgung mit Kohle und Uran sind für unser Überleben zu wichtig, um sie extrem kostspieligen Absurditäten wie dem grünen Deal ideologisch-durchgeknallter EU-Kommissare (in deren Schlepptau die deutsche Bundesregierung) zu opfern. Vielleicht dämmert es jetzt den Vertretern grüner Politik, welches Risko sie unwissend eingehen, wenn sie Kohle und Uran für Windräder eintauschen. Diese verursachen nur extreme Naturschädigung und gefährden unsere Stromversorgung – ohne jedweden Nutzen.

Es ist insbesondere höchste Zeit, einen inzwischen erheblichen Teil von deutschen Arbeitsplätzen wie Klimabeauftragte in fast jedem Dorf, Genderforschung und ähnlichen subventionierten Unsinn ohne volkswirtschaftlichen Mehrwert wieder in wertschöpfende Arbeitsplätze zu überführen – soweit die Verantwortlichen und die Beschäftigten überhaupt noch wissen, was industrielle Wertschöpfung für eine moderne Nation bedeutet. Vielleicht wird jetzt durch die Corona-Pandemie ein von der Natur brutal erzwungens Umdenken einsetzen.

Wir beglückwünschen unsere Bauern zu dem von Holger Douglas beschriebenen Erfolg. Zu diesem haben vermutlich auch ihre entschiedenen Demonstrationen mit riesigen Traktoren beigetragen. Wir könnten uns zumindest vorstellen, dass sich die geplagten Autofahrer und insbesondere die Autoindustrie selber einmal zu einem ähnlich beherzten und koordinierten Auftreten gegen eine unsinnige EU-Politik und fragwürdige Umwelthilfen aufraffen. Es würde für das Überleben und Prosperieren unserer zu großen Teilen auf der Autoproduktion beruhenden Volkswirtschaft eine weiterer wichtiger Pfeiler einer dringend Wende von den hierzulande geübten Unsinnswenden werden, die wir aktuell als große Transformation und weitere Gestörtheiten ertragen müssen.

Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke
EIKE-Pressesprecher




Prof. Hans-Werner Sinn zu Corona und dessen Schäden

Der Vortrag von Hans-Werner Sinn fand am 18.3.2020 statt und hat trotz der rasanten Entwicklung der Pandemie nichts an Aktualität verloren. Er gliedert sich grob in drei Teile:

1) die Corona-Pandemie, ihre Entwicklung und mögliche Gegenmaßnahmen.

2) die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre sowie die der Zukunft.

3) was muss die Regierung der Bundesrepublik unternehmen, um die gefährlichen wirtschaftlichen Schleifspuren der aktuellen Krise soweit als möglich abzumildern?

Es sei vorausgeschickt, dass sich H.-W. Sinn ausgesprochen kritisch äußert, insbesondere gegenüber den aberwitzigen geld- und klimapolitischen Plänen der EU. Man sollte sich für den Vortrag (hier) Zeit reservieren, er dauert ca. eine Stunde.






Corona und das Grundgesetz

Vor Kurzem war zu hören, dass der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gegenüber den Fraktionsspitzen des Bundestages im Hinblick auf das Corona-Virus über eine Änderung des Grundgesetzes nachgedacht hat.

Der folgende Beitrag soll kurz die geltende Verfassungs- und Rechtslage für den Notstandsfall darstellen, in einem zweiten Teil die Frage erörtern, welche Änderungen von Schäuble anscheinend erwogen werden und in einem dritten Teil besprechen, wie die weitere Entwicklung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist.

1.

Die Notstandgesetze wurden im Sommer 1968 in der Zeit der damaligen Großen Koalition vom Bundestag und Bundesrat mit jeweils Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.

Historisch betrachtet erstaunt es, dass erst zu einem so späten Zeitpunkt Regeln für den Fall eines staatlichen Notstands in die Verfassung aufgenommen wurden. Denn eigentlich hätte eine solche Regelung bereits 1949 nahe gelegen, als das Grundgesetz verabschiedet wurde und als tatsächlich echte Not in Deutschland herrschte: In den Großstädten und Ballungsräumen fehlte 1949, nur vier Jahre nach Kriegsende, Wohnraum, der durch die Bombardierungen des Zweiten Weltkriegs zerstört worden war Die Wohnraumsituation wurde noch dadurch erheblich verschärft, dass Millionen von Flüchtlingen aus den Ostgebieten zusätzliche Wohnungen benötigten. Die Lage war dermaßen angespannt, dass eine staatlich reglementierte Wohnraumbewirtschaftung stattfand (was sich heutige Zeitgenossen kaum vorstellen können). Viele Konsumgüter gab es nur auf Bezugsschein. Die Wirtschaft lag darnieder. Hunderttausende von deutschen Soldaten saßen noch in Kriegsgefangenschaft, insbesondere in Sowjet-Russland. Auch Krankheiten wie Tuberkulose waren weit verbreitet.

Gegen eine Implementierung von Notstandsregeln sprach hingegen die schlechte Erfahrung, die man mit den Notstandsverordnungen der Weimarer Republik gemacht hatte. Die Notstandsverordnungen der 1930er Jahre hatten letztlich einen „Sarg-Nagel“ für die Weimarer Republik dargestellt. Beispielsweise hatte die sogenannte Reichtstagsbrandverordnung der Regierung Hitler die Möglichkeit gegeben, Grundrechte einzuschränken und missliebige Personen, beispielsweise Kommunisten, zu verhaften und einzusperren (in sogenannte „Schutzhaft“. Das geschah wohlgemerkt noch vor der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes im Reichstag!). Ein gehöriges Misstrauen im Parlamentarischen Rat gegenüber Notstandsregeln war daher nur allzu verständlich.

Da sich 1949 im Parlamentarischen Rat letztlich keine Mehrheit für eine Notstandsverfassung fand, wurde eine Regelung des Notstands nicht in das Grundgesetz aufgenommen, obwohl es bereits damals entsprechende Überlegungen der Verfassungsrechtler gab (Beispielsweise enthielt der Entwurf des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee im August 1948 eine umfassende Notstandsverfassung, die sich an die der Weimarer Reichsverfassung von 1919 anlehnte).

Die Bundesrepublik konnte sich in den folgenden Jahren erfolgreich als Demokratie und Rechtsstaat etablieren. Im Zuge des Kalten Krieges (z.B. Ausbruch des Koreakrieges 1950, Niederschlagung des Volksaufstandes in der DDR 1953, Eintritt der Bundesrepublik in die Nato 1955 zusammen mit der Wiederbewaffnung, Mauerbau 1961, Kubakrise 1962) und aufgrund der zunehmenden Proteste und Demonstrationen in der Bundesrepublik, insbesondere von Studenten und jungen Leuten, setzte sich immer mehr, auch bei der SPD, der Gedanke durch, dass man eine Regelung für Notstandsfälle im Grundgesetz aufnehmen müsse. Glücklicherweise waren damals Männer wie Herbert Wehner, Helmut Schmidt und Georg Leber, die den Stalinismus, den Nationalsozialismus und den Krieg – also echte Krisen – kennengelernt hatten, tonangebend in der SPD. So kam es, dass im Sommer 1968 die Notstandsgesetze – gegen Massenproteste, u.a. der sogenannten außerparlamentarischen Opposition APO – verabschiedet werden konnten, durch die das Grundgesetz für den Fall des inneren Notstandes, für den Verteidigungsfall und für den Katastrophenfall in vielen Punkten geändert wurde. Eine vollständige Aufzählung aller Änderungen würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Daher seien nur die wichtigsten Änderungen erwähnt:

Artikel 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) wurde dahingehend ergänzt, dass aufgrund eines Gesetzes in dieses Grundrecht eingegriffen werden darf. (Das sogenannte G 10 Gesetz vom 01.11.1968 führte diesen Eingriff durch. Seitdem darf in Deutschland aufgrund von Gesetzen unter engen Voraussetzungen abgehört und mitgelesen werden).

In Artikel 11 GG (Recht auf Freizügigkeit) wurde ergänzt, dass zur Abwehr drohender Gefahren für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr (!), Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen ein Eingriff in dieses Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig ist.

Diese Regelung spielt gerade im Augenblick – in Zeiten von Corona – eine erhebliche Rolle. Beispielsweise enthält das Infektionsschutzgesetz schon jetzt Regelungen über die Quarantäne für bestimmte Personen bei bestimmten übertragbaren Krankheiten. Es steht außer Frage, dass die Bekämpfung des Corona-Virus als Bekämpfung einer Seuchengefahr im Sinne von Art. 11 Abs. 2 GG anzusehen ist mit der Folge, dass der Gesetzgeber die Freizügigkeit in noch weiterem Maße einschränken könnte, als er es bisher schon getan hat, beispielsweise durch eine Ausgangssperre oder durch die Anordnung einer totalen Residenzpflicht, dass sich jeder Einwohner in der Stadt oder in dem Kreis aufzuhalten hat, in der bzw. in dem er mit seinem ersten Wohnsitz gemeldet ist oder auch durch ein zeitlich befristetes Ausreise-Verbot für alle Einwohner der Bundesrepublik.

In Artikel 81 Grundgesetz wurde der Gesetzgebungsnotstand geregelt, wenn nämlich ein Bundeskanzler im Bundestag keine Mehrheit für einen als dringlich bezeichneten Gesetzentwurf erhält, aber weiter im Amt bleiben und den Bundestag nicht auflösen möchte. Mit Zustimmung des Bundesrates kann dann sogar das Gesetz ohne mehrheitliche Zustimmung des Bundestages in Kraft treten (Art. 81 Abs. 2 GG). Diese Regelung war bislang nur graue Theorie und allenfalls gut dafür, um Jurastudenten oder Referendare in ihren Staatsexamina zu quälen. Praktisch ist ein solcher Fall, dass ein amtierender Kanzler tatsächlich bei einer Gesetzesvorlage keine Mehrheit mehr im Parlament fand, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vorgekommen. (Auch bei der Vertrauensfrage von Helmut Kohl 1983 handelte es sich nicht um einen Gesetzgebungsnotstand im Sinne von Art. 81 GG, sondern um eine reine Taktik, um Neuwahlen herbeizuführen. Tatsächlich hatte Kohl, nachdem er durch ein konstruktives Misstrauensvotum gemäß Art. 67 GG im Jahre 1982 Bundeskanzler geworden war, die Mehrheit des Hauses hinter sich. Er stellte 1983 die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG und schlug dann, als die Mehrheit aus CDU und FDP verabredungsgemäß das Vertrauen nicht ausgesprochen hatte, dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vor, was dieser auch tat. So kam es zu den Neuwahlen).

Wenn man aber die aktuellen Geschehnisse in Thüringen bedenkt und die Umfragen für die nächste Bundestagswahl liest, ist es wohl zumindest nicht mehr völlig ausgeschlossen, dass unser Land in absehbarer Zeit unregierbar werden könnte und eine Bundesregierung eines Tages vielleicht tatsächlich auf den Gesetzgebungsnotstand nach Art. 81 GG zurückgreifen müsste.

In Artikel 91 GG wurde die Amtshilfe zwischen den Polizeien der Länder und dem Bundesgrenzschutz deutlich ausgeweitet. Insbesondere wurde neu geregelt, dass im Extremfall, wenn ein Bundesland nicht zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist, die Bundesregierung (also nicht die entsprechende Landesregierung!) die Polizeikräfte dieses Landes oder auch anderer Bundesländer ihrer Weisung unterstellen und einsetzen darf. Wie man sieht, handelt es sich dabei um einen sehr weitreichenden Eingriff, durch den der Föderalismus in einem ganz wichtigen Punkt außer Kraft gesetzt wird, wenn die Bundesregierung die Polizeikräfte eines Landes befehligt und einsetzt. Auch ein solcher Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik noch niemals eingetreten. Völlig undenkbar ist aber auch das nicht mehr.

Wenn infolge der Corona-Krise nicht nur die deutsche Wirtschaft, sondern die Weltwirtschaft insgesamt zusammenbricht und es daraufhin zu Engpässen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten kommt, kann die Gefahr, dass es zu Plünderungen und örtlichen Aufständen kommt, nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Solche Aufstände müssten dann mit starken Polizeikräften, notfalls auch mit Waffengewalt, niedergeschlagen werden. An dieser Stelle soll aber keine Panik verbreitet werden. Es handelt sich lediglich um einen theoretisch denkbaren Fall, den der Gesetzgeber bei der Regelung des Notstandes im Grundgesetz berücksichtigt hat, der aber zur Zeit nicht aktuell ist. Die Versorgung mit Lebensmitteln ist Gott sei dank sicher in Deutschland.

Schließlich wurde durch die Notstandsgesetzgebung auch der Verteidigungsfall geregelt

(Art. 115a ff. GG, also der Fall, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht). In diesem Zusammenhang sei besonders die Regelung über den sogenannten Gemeinsamen Ausschuss (Art. 53a GG) hervorgehoben:

Ist der Eintritt des Verteidigungsfalles festgestellt worden und stellt der Gemeinsame Ausschuss fest, dass dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dass der Bundestag nicht beschlussfähig ist, so tritt der Gemeinsame Ausschuss gemäß Art. 115e Abs. 1 GG an die Stelle von Bundestag und Bundesrat und nimmt deren Rechte einheitlich wahr. Das bedeutet also die faktische Ausschaltung des Parlaments und eine einschneidende Verkürzung des Föderalismus.

Als Sicherheit gegen einen Missbrauch dieser Vorschrift wurde geregelt, dass das Grundgesetz nicht durch Gesetze des Gemeinsamen Ausschusses geändert werden darf (Art. 115e Abs. 2 GG) und dass sämtliche Gesetze und Rechtsverordnungen des Gemeinsamen Ausschusses automatisch spätestens sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles außer Kraft treten (Art. 115k Abs. 2 GG).

Nur zur Erinnerung: Alle diese unerfreulichen Dinge sind bereits jetzt geltendes Recht. Dazu bedarf es keiner Änderung des Grundgesetzes mehr.

 

2.

Die Gedanken, die sich Bundestagspräsident Wolfang Schäuble ausweislich einer Meldung des Nachrichtenmagazins Spiegel und ausweislich einer dpa-Meldung über eine Änderung des Grundgesetzes macht, kreisen um die Frage, was geschehen soll, wenn das Corona-Virus dem rechtzeitigen Zusammentritt oder der Beschlussfähigkeit des Bundestages über längere Zeit entgegen steht, weil beispielsweise die Abgeordneten schwer krank in Kliniken und Intensivstationen liegen oder weil im Bundestag bei über 700 Abgeordneten kein 2-Meter-Abstand zwischen den einzelnen Abgeordneten eingehalten werden kann oder weil die Abgeordneten vielleicht schlicht nicht mehr anreisen können.

Wenn der Bundestag wegen des Corona-Virus nicht mehr rechtzeitig zusammentreten kann oder deswegen nicht mehr beschlussfähig wird, steht die Bundesrepublik nach derzeitiger Rechtslage ohne funktionierendes Parlament dar. Die Corona-Epidemie ist zweifelsfrei kein Verteidigungsfall im Sinne des Grundgesetzes, so dass die Regeln über den Gemeinsamen Ausschuss nicht angewendet werden können. Eine Ergänzung im Grundgesetz, dass der Gemeinsame Ausschuss auch dann tätig werden kann, wenn dem Zusammentritt des Bundestages oder seiner Beschlussfähigkeit eine Seuche oder andere gewichtige Gründe entgegenstehen, wäre daher aus juristischer Sicht eine vernünftige Regelung.

Nebenbei bemerkt wird das auch eine interessante Frage für die Zeit nach 2038, wenn sämtliche Atom- und Kohlekraftwerke in Deutschland abgeschaltet sind und sich wahrscheinlich die Windkraft- und die Solarenergie als unzuverlässiger erweisen werden, als es die rot-grünen Glaubensbekenntnisse heute vorschreiben (nach dem alten bekannten Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf). Wenn Deutschland dann seinen ersten großen Blackout erlebt, glaube niemand daran, dass der öffentliche Nah- oder Fernverkehr oder auf Dauer noch der Individualverkehr in Deutschland funktionieren werden. Wenn dann die Abgeordneten gar nicht mehr zum Bundestag anreisen können (es soll ja noch Abgeordnete geben, die sich in ihrem Wahlkreis blicken lassen), wie soll dann das Parlament zusammentreten und beschlussfähig werden?

 

3.

Wie ist die weitere Entwicklung im Hinblick auf das Corona-Virus verfassungsrechtlich zu beurteilen?

Leider liegen bezüglich des Corona-Virus derzeit keinerlei wirklich verlässliche Zahlen vor. Wir wissen in medizinischer Sicht nicht genau, wie viele Menschen mit dem Virus infiziert wurden (die Untersuchungen sind äußerst lückenhaft, wie der Autor dieses Beitrages selbst feststellen musste), wir wissen nicht, wie aggressiv es ist und wir wissen nicht, wie viele Menschen deshalb schwer erkranken oder sterben werden.

Im Gegensatz dazu wissen wir in verfassungsrechtlicher Sicht aber beinahe alles über die jetzige Situation. Die derzeitigen Maßnahmen stellen erhebliche und schwerwiegende Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten dar, beispielsweise in das Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG: bei einer Ausgangssperre kann man sich nicht mehr frei bewegen, sondern ist in seiner Wohnung eingesperrt), in das Recht auf Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 GG: derzeit sind die meisten Gottesdienste in den meisten Bundesländern verboten), in das Recht auf Ehe und Familie (Art. 6 GG: Man kann seine Verwandten, die in Krankenhäusern, Altersheimen oder Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, nicht mehr besuchen. Auch Eheschließungen werden derzeit schwierig bis unmöglich), in das Recht auf Beschulung von Kindern (Art. 7 GG: Die Schulen wurden geschlossen), in das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG: derzeit sind wohl Versammlungen in den meisten Bundesländern verboten), in das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG: Freies Reisen im Inland und ins Ausland ist verboten), in das Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG: Viele Gewerbetreibende, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, werden in die Insolvenz gehen, wenn die derzeitigen Verbote und Maßnahmen über längere Zeit weiter aufrecht erhalten werden), und mit dem zuletzt Genannten korrespondierend in das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG), soweit es den Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs angeht.

Diese erheblichen und schwerwiegenden Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten sind nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang, auch wenn er nirgendwo ausdrücklich im Grundgesetz geregelt ist. Die juristisch spannenden Fragen lauten daher: Sind die derzeitigen Maßnahmen verhältnismäßig? In welchem, auch zeitlichen, Ausmaß sind bzw. bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig?

Die erste Frage kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Die derzeitigen Maßnahmen sind im Moment verhältnismäßig. Das Corona-Virus stellt eine ernsthafte Gefahr dar, auch wenn, wie bereits erwähnt, bislang keine verlässlichen Zahlen vorliegen, ob Corona nun gefährlicher ist als eine gewöhnliche Grippewelle oder nicht.

Soweit hier eine Gefahren-Einschätzung vorgenommen werden muss, sind zwei Punkte in rechtlicher Hinsicht zu beachten, nämlich in Bezug auf die Person des Einschätzenden und in Bezug auf den Inhalt der Einschätzung:

Zum einen wird die juristisch maßgebliche Gefahren-Einschätzung nicht von irgendjemandem getroffen (Der Einzelne kann seine eigene Meinung haben. Eine solche Privatmeinung ist juristisch aber irrelevant), sondern von der Exekutiven, von der „vollziehenden Gewalt“, wie es im Grundgesetz formuliert wird. Im Klartext heißt das, dass die juristisch maßgebliche Gefahren-Einschätzung durch die Regierungschefs von Bund und Ländern vorgenommen wird, also durch den jeweiligen Bundeskanzler (der nach Art. 65 S. 1 GG die Richtlinien der Politik bestimmt) und durch die Ministerpräsidenten der Länder.

Zum anderen kann, soweit es den Inhalt der Einschätzung angeht, niemand erwarten, dass ein Bundeskanzler oder die Ministerpräsidenten Hellseher sind und bereits in der Gegenwart genau und exakt erkennen, was in der Zukunft geschehen wird. Aus diesem Grund wird von der Rechtsordnung dem jeweiligen Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten eine sogenannte Einschätzungs-Prärogative zugebilligt. Das bedeutet, dass die Regierungschefs einen Beurteilungsspielraum haben, wie sie eine Gefahr einschätzen und welche Maßnahmen sie für erforderlich halten. Solange sich die politisch Verantwortlichen dabei von Sachverständigen beraten lassen und Entscheidungen treffen, die zumindest von der Absicht geleitet werden, das Wohl des Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden (so ungefähr lautet der Amtseid des Bundespräsidenten gemäß Art. 56 GG), solange müssen deren Entscheidungen von jedermann befolgt und respektiert werden. Anders kann ein Staat nicht funktionieren. Demokratie ist keine Anarchie, in der jeder machen kann, was er will, sondern eine geordnete Herrschaftsform, in der Macht ausgeübt wird durch Personen, die vom Volk hierfür in Wahlen legitimiert wurden.

Die zweite Frage ist deutlich schwieriger zu beantworten. In welchem, auch zeitlichen, Ausmaß sind bzw. bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig?

Bei aller Unklarheit ist eines gewiss: Die derzeitigen schwerwiegenden Maßnahmen können nicht über beliebig lange Zeit aufrechterhalten werden. Das wäre zweifelsfrei unverhältnismäßig. Es ist völlig klar: Jeder Verantwortliche, der die Schließung einer Schule anordnet oder das öffentliche Leben lahmlegt, muss sich Gedanken darüber machen, wann er die Schule wieder öffnet und wann er wieder das öffentliche Leben erwachen lässt.

Eine genaue zeitliche Grenze kann hier niemand ziehen. Auch insoweit haben Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten eine Einschätzungs-Prärogative. Bei der Abwägung der Frage, ob durch ein völliges Lahmlegen des öffentlichen Lebens die Ansteckung weiterer Personen über möglichst lange Zeit hinausgezögert werden soll, mit dem gegenteiligen Gesichtspunkt, dass ein längerfristiges Lahmlegen des gesamten Landes die Wirtschaft ruinieren wird, dass Tausende ihren Arbeitsplatz verlieren werden und dass große Vermögenswerte in Betrieben vernichtet werden, muss ein vernünftiges Augenmaß angewendet werden. Eine völlige Vernachlässigung der wirtschaftlichen Folgen für Gewerbetreibende, aber auch für das gesamte Land, wäre unverantwortlich. Das gilt um so mehr, als eventuell ohnehin etwa 70 Prozent der Bevölkerung das Virus über Kurz oder Lang bekommen werden. Solche Infektionszahlen sind bei echten Pandemien unvermeidlich. Die Frage nach den wirtschaftlichen Folgen muss auch deshalb sehr genau im Auge behalten werden, weil man in den Diskussionen der letzten Jahre über die sogenannte Energiewende den Eindruck gewinnen konnte, dass es vielen Grünen und Gutmenschen völlig egal ist, ob in Zukunft noch ausreichend Energie in Deutschland selbst produziert wird und ob die deutsche Wirtschaft auf Dauer auf dem Weltmarkt noch konkurrenzfähig ist.

Unter Abwägung dieser Umstände scheint es nach jetziger Lage unumgänglich, dass die einschneidenden Maßnahmen, die wir zur Zeit erleben, spätestens nach zwei Monaten, also etwa zum 15. Mai wieder aufgehoben werden müssen, um noch als verhältnismäßig bezeichnet werden zu können.