Bundesparlamen­tarische Anfragen der AfD über optimale Tempe­raturen

Fragen und Antworten

Der folgende Beitrag stützt sich auf eine kleine parlamentarische Anfrage im deutschen Bundestag zum Thema „Klimaschutz“ und versucht den Hintergründen von Anfrage und Antwort der Bundesregierung (BR) nachzugehen. Weil „Klimaschutz“ – was immer man auch unter diesem fragwürdigen Begriff verstehen mag – von allen im Bundestag vertretenen Parteien befürwortet wird, allein die AfD ausgenommen, handelt es sich logischerweise um eine Anfrage dieser Partei. Dem Autor sind keine „klimakritischen“ Anfragen anderer Parteien bekannt. Falls sich dies zukünftig ändern sollte – infolge der zu erwartenden wirtschaftlichen Katastrophe nach der Corona-Krise ist dies nicht auszuschließen – wird EIKE darüber berichten.
Im hier besprochenen Fall handelt es sich um die jüngste aller bisherigen parlamentarischen Anfragen der AfD zum Klimathema, bei der die Frage gestellt wurde, welche globale Mitteltemperatur die BR denn nun als optimal ansehe – Titel der Anfrage „Die optimale globale Mitteltemperatur“ (hier). Bereits am 26. November 2018 hatte die AfD bereits eine thematisch ähnliche Anfrage gestellt und zwar über die „genaue Bezugstemperatur des Pariser 2-Grad-Ziels und Rolle des CO2“ (hier). Bevor es nun weiter geht, ist vielleicht eine  Zusammenstellung_Anfragen der AfD im Bundesparlament zum Thema „Klimaschutz“ und „Energiewende“ von Interesse. Viele Leser werden vielleicht von der hohen Frequenz der Anfragen überrascht sein.
Natürlich sind nicht nur die Fragen sondern insbesondere die Antworten der BR bemerkenswert. Zur ersten der beiden erwähnten Anfragen, also zur Frage über die genaue Bezugstemperatur des Pariser 2-Grad-Ziels und Rolle des CO2 lässt sich die Antwort der BR verkürzt aber zutreffend als gar keine Antwort zusammenfassen. Um Missverständnisse zu vermeiden: natürlich hat die BR nicht nur formal korrekt, sondern auch wortreich geantwortet. Es geht hier aber um die relevanten Sachinhalte in der Antwort, und die dürfen als „gleich Null“ gelten.
Tatsächlich lässt sich die BR in ihrer ersten Antwort ausführlich über reale Bestimmungsprobleme von Bezugstemperaturen aus, und betont ihren Glauben, man könne sie zumindest auf eine Stelle genau hinter dem Komma angeben. Nach dieser für die Fragesteller offenbar unbefriedigenden und zudem noch sachlich falschen Antwort wurde die jüngste Frage am 27.02.2020 in ähnlicher Art gestellt, diesmal nach der optimalen globalen Mitteltemperatur (Bundesdrucksache 19/17421), welche die Bundesregierung mit ihrer „Klimaschutzpolitik“ anzustreben gedenkt.
Die Antwort auf diese Anfrage ist ebenfalls bereits gegeben, aber noch nicht als Bundesdrucksache erschienen. (Nachtrag 9.4.20: Inzwischen erschienen hier)Sie ist aber öffentlich und wurde uns deshalb von der AfD-Fraktion zur Verfügung gestellt, wobei die erste Seite mit persönlicher Unterschrift der parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Rita Schwarzelühr-Sutter, aus Datenschutzgründen entfernt ist (Antwort BR). Man darf davon ausgehen, dass diese Antwort nicht von den zuständigen Parlamentsmitgliedern oder der vorgenannten Staatsekretärin inhaltlich verstanden und verfasst wurde. Die wahren Autoren sind uns unbekannt – man kann höchstens Vermutungen anstellen, wir überlassen diese den Lesern.
Wir empfehlen, den Text dieser jüngsten kleinen Anfrage und die Antwort der BR zumindest zu überfliegen. Allein schon deswegen, um ganz allgemein eine bessere Vorstellung von Antwortmethoden zu erhalten, welche – auf die alten Griechen zurückgehend – als Sophismus bezeichnet werden.  In dieser Diskussion zwischen den Fragestellern und der BR – die im Grunde gar keine Diskussion ist, weil die Antworten der Bundesregierung ausweichen und den Kern der angefragten Probleme grundsätzlich niemals berühren – schimmert dennoch bereits der vermiedene Problemkern hervor. Bevor auf diesen eingegangen wird, seien zum besseren Verständnis ganz knapp die betreffenden Standpunkte noch einmal zusammenfasst:

Standpunkt der Anfrageseite

Das Pariser Klima-Abkommen verlangt das Verbot einer Überschreitung von 2 °C – vorzugsweise 1,5 °C – globaler Erwärmung durch Reduzierung von CO2-Emissionen.  Der Anfrageseite sind die Unsicherheiten der Bestimmung  dieser Temperaturgrenzen bekannt, ebenso die praktische Unmöglichkeit, überhaupt eine ideale „globale Mitteltemperatur“ anzugeben. Sie verlangt daher von der Bundesregierung, eine am Stand der Wissenschaft orientierte nachvollziehbare Begründung der verwendten Referenztemperatur zu liefern, die für entschiedene Zustimmung zur Pariser Klima-Übereinkunft maßgebend sei.

Standpunkt der Bundesregierung

Sie hätte volles Vertrauen in die Aussagen des IPCC, wonach der Bezugszeitraum über 1,5 °C globale Erwärmung 1850-1900 als klimatologisch vorindustriell definiert sei. Eine Überprüfung dieses offensichtlichen Unsinns (noch nie etwas von der mittelalterlichen oder der römischen Warmzeit gehört?) seitens neutraler Stellen (Peer-Review) wird von der BR erst gar nicht in Betracht gezogen. Die BR zieht demnach in einer wissenschaftlichen Fragestellung eine politische Organisation (IPCC) der wissenschaftlichen Fachliteratur vor. Ferner bestätigt die BR, überhaupt keine Referenztemperatur zu verwenden. Sie verwende ausschließlich Temperaturveränderungen zur Beurteilung der Maßnahmen der Pariser Klimaübereinkunft.

Fazit:

Man redet aneinander vorbei. Die Bundesregierung schreibt viel Text in ihre Antworten hinein, weicht aus, kommt aber ihrer Antwortpflicht formal korrekt nach. Dieses Vorgehen wurde hier bereits als sophistisch kritisiert.
 

Wie geht es nun weiter?

Der Autor dieses Beitrags hält es angesichts der geschilderten Situation für nutzlos, detailliert auf die Frage nach einer bodennahen globalen Mitteltemperatur näher einzugehen. Man kann diesen Wert zwar mit mathematischen Verfahren bestimmen, er ist aber physikalisch sinnlos. Die Mittelung von Temperaturen weit voneinander entfernter Messstationen, wie sie zur Konstruktion einer globalen Mitteltemperatur erforderlich wird, ist problematisch.
Zur Veranschaulichung füge man eine 100 °C heiße Eisenplatte mit einer Holzplatte identischer Abmessungen zusammen, wobei letztere aber nur 0 °C warm ist. Volumenbezogen beträgt der Temperaturmittelwert dieser Verbindung von Eisen und Holz 50 °C, real stellt sich wegen der größeren Wärmekapazität des Eisens aber ein weit höherer Wert ein. Etwa 70 % der Erdoberfläche sind Ozeane, die eine höhere Wärmekapazität als Landmassen aufweisen, und die weit überwiegende Anzahl von Messstationen befindet sich auf Land. Im Grunde lassen sich zuverlässigere Aussagen für Mittelungen von Temperaturreihen nur über nicht zu große Entfernungen gewinnen. Die extrem ungleichmäßige Abdeckung von Messstationen auf der Erde, die Unterschiede von Landklima zu maritimem Klima, die riesige Spannweite der auf der Erde vorkommenden Temperaturen (Rekordwerte von -89 °C bis hin zu +56 °C) sowie zahlreiche weiteren Störgrößen machen die Berechnungen von orts- und zeitgemittelten Globaltemperaturen so gut wie wertlos.
Aus diesem Grunde wird ein anderer Blick auf die Auseinandersetzung zwischen den parlamentarischen Anfragenden und BR gerichtet, der zur Frage nach dem eigentlichen Kern der Problematik führt. Diese Frage nach dem eigentlichen Problemkern, deren Beantwortung die BR bzw. die ihr zuarbeitenden pseudowissenschaftlichen Institutionen konsequent verweigern, soll nachfolgend beantwortet werden.
 

Das eigentliche Kernproblem

Die Bundesregierung (BR) hat, wie schon erwähnt, die kleine Anfrage der AfD (Bundesdrucksache 19/17421) ausführlich und ausweichend, aber formal korrekt beantwortet. Ihre Antwort belegt freilich, dass weder von einem Verständnis der hier behandelten Fragestellung, noch von dem Willen, dazu die Rede sein kann. Die BR lehnt es in ihrer Antwort ab, einen absoluten Referenzwert für die globale Mitteltemperatur von 1850 zur Beurteilung des rezenten Temperaturanstiegs anzugeben, weil von ihr absolute Temperaturen von 1850 – und insbesondere vor 1850 – als unerheblich beurteilt werden.
Nun beginnt die Klimageschichte aber keineswegs erst mit dem Jahr 1850. Insbesondere die absoluten Temperaturen vor 1850 sind für die Beurteilung unverzichtbar, ob die rezente Warmperiode als ungewöhnlich oder gar gefährlich anzusehen ist. Die allein maßgebende Fachliteratur – das IPCC ist eine politische Organisation und daher hier allenfalls nur zum Teil maßgebend – belegt, dass im Holozän (nacheiszeitliche Periode) wesentlich höhere Temperaturen herrschten als heute. So zeigen z. B. die Forscher Lecavalier et al. [1], dass Grönland vor 8000 Jahren etwa um 3 °C wärmer war als heute (s. Fig. 6 in [1]). Analoge Aussagen macht insbesondere auch die  Gletscherforschung der Alpen, die ein besonders umfangreiches Datenmaterial aufweisen kann [2], [3], [4].
Durch maßgebend höhere Temperaturen verursachte Klimaschäden vor 1850, wie sie gegenwärtig völlig ubegründet durch unsere klimahistorisch milde Erwärmung befürchtet werden, sind nicht bekannt. Dies bestätigen insbesondere weitere Temperaturmaxima des Holozän vor 4500 und vor 6500 Jahren [5], [6], [7]. Die Warmzeit vor 4500 Jahren begünstigte das Entstehen der ersten Zivilisationen an Euphrat und Nil. Das Rad, der Bogen, die Schrift, der Pflug, die Sonnenuhr und die systematisch Verwaltung wurden in dieser Epoche erfunden, in welcher die Temperaturen deutlich über den heutigen Werten lagen. Die römische und mittelalterliche Warmzeit als globalweite Ereignisse [12], [13] sind dem Publikum noch besser bekannt.
Generell bestätigt die Menschheitsgeschichte, dass kaltes Klima stets Missernten, Seuchen und Völkerwanderungen nach sich zog, warmes Klima dagegen mit kulturellen Höhepunkten gleichzusetzen ist. Dies sollte bereits Grund für die BR sein, den Nutzen des für uns extrem kostspieligen Pariser Klimaabkommens in Frage zu stellen. Ihr o.g. volles Vertrauen in die Aussagen des IPCC, wonach der Bezugszeitraum über 1,5 °C globale Erwärmung 1850-1900 als klimatologisch vorindustriell definiert sei, wurde von der BR nicht an Hand der oben genannten Klimafakten überprüft. Wer auch immer den unglaublichen sachlichen Unsinn in der Antwort BR verantwortet, hat entweder von der Klimageschichte keine Ahnung oder verschweigt bewusst wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse.
Nun zu den Temperaur-Differenzen! Die Antwort der BR auf die hier behandelte kleine Anfrage stützt sich schließlich, wie schon erwähnt, ausschließlich auf Temperaturdifferenzen ab 1850 bis heute. Es ist im Folgenden überflüssig, auf die sicher interessanten Fehler und Unsicherheiten in den von der BR zitierten Quellen näher einzugehen. Entscheidend ist die nicht akzeptable Weigerung der BR, auch bei den von ihr bevorzugten Temperaturdifferenzen die Zeit vor 1850 überhaupt zur Kenntnis zu nehmen!
Untersucht man Temperaturproxies [8], die weiter als 1850 zurückreichen wie z. B. Eisbohrkerne, Baumringe, Tropfsteine und Sedimente, so zeigt sich, dass praktisch beliebig oft stärkere Temperaturänderungen über z. B. 50 oder auch 100 Jahre Dauer aufzufinden sind – sowohl in Richtung Erwärmung als auch Abkühlung [9]. Bereits die sehr zuverlässige, weil direkt gemessene, mittelenglische Thermometer-Temperatur-Reihe CET von 1659 bis heute [10], [11] bietet hierzu Einschlägiges! Sie weist den stärksten Temperaturanstieg über 50 Jahre von 1,87 °C im Zeitraum 1687-1737 aus. In jüngerer Zeit zeigt die CET dagegen nur maximal 1,32 °C Temperaturerwärmung von 1961–2011 (Werte aus linearer Regression).

Zusammenfassung

Die BR hat die hier besprochenen kleinen Anfragen der AfD ausführlich, ausweichend, sophistisch aber formal korrekt beantwortet. Ihre Antworten belegen freilich, dass weder von einem Verständnis der hier behandelten Fragestellungen und ihrer Hintergründe noch von dem Willen zu einem Verständnis und damit dem Willen nach sachlicher, nicht ideologisch geprägter Politik die Rede sein kann.
Eine rationale Überprüfung des Pariser Klimaabkommens auf realen Nutzen fehlt bei so viel Sophismus ebenfalls. Und dennoch wird die BR nicht müde seine strikte Befolgung zu betonen. Rational ist dies nicht mehr nachvollziehbar, allenfalls überbordende Grünideologie oder schlichte Dummheit sind als Gründe noch denkbar. Die gut bekannten Klimadaten vor 1850 und ihre Auswertungen in der Fachliteratur, welche für die Beantwortung der Frage nach der Schädlichkeit oder gar dem Nutzen der rezenten globalen Erwärmung unverzichtbar sind, werden von der BR konsequent ignoriert. Es bleibt daher nur zu konstatieren:

Das Ausblenden der Klimavergangenheit vor 1850 macht jegliche sachgerechte Klimapolitik unmöglich und ist wissenschaftlich nicht haltbar.

 
Quellen
[1] Lecavalier, B. S., Milne, G. A., Vinther, B. M., Fisher, D. A., Dyke, A. S., Simpson, M. J., 2013. Revised estimates of Greenland ice sheet thinning histories based on ice-core records. Quaternary Science Reviews, 63, 73-82.
[2] Patzelt, G., 2019. Gletscher: Klimazeugen von der Eiszeit bis zur Gegenwart. Berlin: Hatje Cantz.
[3] Holzhauser, H., 1982. Neuzeitliche Gletscherschwankungen. Geographica Helvetica, 37(2), 115-126. Sowie: Holzhauser, H., 2009. Auf dem Holzweg zur Gletschergeschichte. Mitteilungen der Naturforschenden Gesellschaft in Bern, 66, 173-208.
[4] Nicolussi, K., 2009. Klimaentwicklung in den Alpen während der letzten 7000 Jahre. In: K. Oeggland, M. Prast (Hrsg.). Die Geschichte des Bergbaus in Tirol und seinen angrenzenden Gebieten, S. 109–124. Innsbruck: University Press.
[5] Eine Höhle in der Sahara enthält enthält über 4000 Jahre alte Höhlenmalereien von schwimmenden Figuren – Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Höhle_der_Schwimmer
[6] Die Grüne Vergangenheit der Sahara. Vortrag von Prof. Stefan Kröpelin, Universität Köln, am 24.11.2018 – Youtube. https://www.youtube.com/watch?v=JcsSHPjdsOo.
[7] H. Kehl, TU-Berlin. Zur Zeit noch gültiger Link der TU Berlin, der sich voraussichtlich in Kürze ändert: http://lv-twk.oekosys.tu-berlin.de/project/lv-twk/002-holozaene-optima-und-pessima.htm. Die Temperaturkurve wird bereits gezeigt in Schönwiese, C., Klima im Wandel – Von Treibhauseffekt, Ozonloch und Naturkatastrophen. 1994, rororo 9555.
[8] NOAA, National Centers for environmental information, https://www.ncdc.noaa.gov/data-access/paleoclimatology-data
[9] Kemp, D. B., Eichenseer, K., Kiessling, W., 2015. Maximum rates of climate change are systematically underestimated in the geological record. Nature communications, 6, 8890.
[10] CET, Met Office Hadley centre observations datasets, https://www.metoffice.gov.uk/hadobs/hadcet/
[11] Smith, A. D., 2017, An Analysis of Climate Forcings from the Central England Temperature (CET) Record, British Journal of Environment and Climate Change, 7(2), 113-118.
[12] Lüning, S., Gałka, M., Vahrenholt, F., 2017. Warming and cooling: the medieval climate anomaly in Africa and Arabia. Paleoceanography, 32(11), 1219-1235. Weitere Studien zur globalen mittelalterlichen Warmzeit in Google Scholar mit dem Suchbegriff “Lüning, medieval warming”.
[13] PROJEKT: Die Mittelalterliche Wärmeperiode. Kalte Sonne, 07.12.2015. https://kaltesonne.de/die-mittelalterliche-warmeperiode/




Brandbeschleuniger: das Klimakonjunkturpaket von Finanzminister Olaf Scholz

Normalerweise kann die sonntägliche Frühstücksruhe des Autors auch der ZDF-Teletext  nicht erschüttern. Man weiß beim Überfliegen grob, was so in der Welt und im Lande los ist und erfährt dabei gleichzeitig, welche Meinung der TV-Konsument haben soll. Ist ein wenig wie in der früheren DDR, es macht Spaß zwischen den Zeilen zu lesen.
Am heutigen Sonntagmorgen, dem 5. April2020 war es aber anders. Glücklicherweise gemütlich auf dem Sofa sitzend erschien vor den Augen des Autors die folgende Meldung auf der TV-Mattscheibe – hier im Wortlaut wiedergegeben:
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Wirtschaft nach der Corona-Krise mit einem Konjunkturpaket unterstützen, das sich an den internationalen Klimazielen orientiert. Wenn die akute Phase vorbei sei, „macht ein Konjunkturpaket Sinn, um die Wirtschaft anzukurbeln“, sagte er der Funke Mediengruppe. „Wir wollen die technologische Modernisierung unseres Landes voranbringen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir 2050 klimaneutral wirtschaften können.“ Eine Größenordnung des Pakets nannte er nicht.“
Der Autor gesteht freimütig ein, dass sich ihm beim Lesen dieses Teletextes die Zehennägel einrollten und weitere Störungen seines Metabolismus einsetzten.
Ist unser Finanzminister noch von dieser Welt? Jeder Dummkopf ist heute imstande zu sehen, welche irrsinnigen Kosten die Befolgung unsere „Klimaziele“ verursachte und welche Naturschäden sie anrichtete. Die Energiewende – nicht ohne triftigen Grund von keinem Land unserer schönen Welt kopiert – hat uns die höchsten Strompreise Europas beschert, unsere Versorgung mit elektrischer Energie an den Rand des Abgrunds eines landesweiten Blackouts geführt, die Energiewirtschaft sowie Kraftwerkswirtschaft ruiniert, unsere Naturumgebung und Wälder mit Zehntausenden Windmühlen verschandelt, riesige, der vernünftigen Landwirtschaft entzogenen Flächen mit Energiemais erzeugt, auf denen jedes Tierleben erstorben ist, in Befolgung von CO2-Vermeidung die Industrie des Verbrennungsmotors schwer angeschlagen, …… hier nun Schluss, es reicht bereits.
Dieses Desaster hat zu einer Vermögensumverteilung von Verbrauchern zu Profiteuren und zu enormen volkswirtschaftlichen Schäden geführt. Vor gut 7 Jahren hat zumindest über diese Vermögensumverteilung noch die FAZ berichtet (hier): Danach hat sich dieses vom Autor früher geschätzte Blatt stetig den medialen Regierungs-Claqueuren angehähert und ist heute leider kaum noch lesbar. Jeder wird ferner einsehen (nicht alle, total bescheuerte Ideologen gib es immer), dass das Wegwerfen ehemals florierender Industriezweige wie Kernkraft, Kohlekraft, Herstellung von Verbrennungsmotoren mit den folgenden Zulieferern volkswirtschaftlich nicht vorteilhaft ist.
Und nun beabsichtigt unser hochgeschätzter Finanzminister Olaf Scholz, die für jede Volkswirtschaft in ihrer schädlichen Wirkung nur noch mit einem tödlichen Tsunami vergleichbaren Klimaziele zur Abhilfe von wirtschaftlichen Corona-Schäden einzusetzen! Das ist buchstäblich so, als wenn die Feuerwehr einen Brand nicht mit dem Wasser- sondern dem Benzinschlauch zu löschen versucht. Der Plan von Olaf Scholz ist ein Brandbeschleuniger für den Untergang unserer Wirtschaft und damit unserer Lebensader, wie man ihn sich wirkungsvoller kaum vorzustellen vermag.




Dürfen die das überhaupt?

Zur Zeit hört man von verschiedenen Zeitgenossen, dass die von der Bundesregierung und den Landesregierungen ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig seien. Ob dieser Vorwurf juristisch berechtigt ist, soll hier erörtert werden.
Die derzeitigen Maßnahmen stellen erhebliche und schwerwiegende Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten dar, wie sie die Bundesrepublik in diesem Ausmaß noch niemals seit 1949 erlebt hat.
Beispielsweise wurde eingegriffen in das Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG: bei der jetzigen Ausgangssperre kann man sich nicht mehr völlig frei bewegen, sondern ist von manchen sogar öffentlichen Orten abgeschnitten; diejenigen, die nach dem Infektionsschutzgesetz unter Quarantäne gestellt wurden, sind sogar rechtlich betrachtet tatsächlich in ihrer Wohnung eingesperrt und dürfen diese überhaupt nicht mehr verlassen), in das Recht auf Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 GG: derzeit sind Gottesdienste in den meisten Bundesländern verboten), in das Recht auf Ehe und Familie (Art. 6 GG: Man kann seine Verwandten, die in Krankenhäusern, Altersheimen oder Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, nicht mehr besuchen. Auch Eheschließungen werden derzeit schwierig bis unmöglich), in das Recht auf Beschulung von Kindern (Art. 7 GG: Die Schulen wurden geschlossen; nach der hier vertretenen Auffassung korrespondiert die Schulpflicht auch mit einem Recht auf Beschulung, welches sich gegen den Staat richtet), in das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG: derzeit sind Versammlungen in allen Bundesländern verboten), in das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG: Freies Reisen im Inland und ins Ausland ist faktisch unmöglich), in das Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG: Beinahe alle Gewerbetreibende bis auf Supermärkte, Apotheken und Lebensmittel produzierende Betriebe mussten ihr Geschäft schließen) und mit dem zuletzt Genannten korrespondierend in das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG), soweit es den Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs angeht.
Diese erheblichen und schwerwiegenden Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten sind nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
(Von der Erörterung einzelner Fälle wird hier abgesehen. Darüber hinaus wird hier auch kein juristisches Seminar über die jeweilige Rechtsgrundlage gehalten. Wenn man der Auffassung ist, dass die Maßnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, wären sie schon allein deshalb verfassungswidrig. Nach der überwiegenden und auch hier vertretenen Auffassung haben die ergriffenen Maßnahmen aber eine ausreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz (ebenso die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.03.2020, Az. 11 S 12.20; und auch der VGH München in der Entscheidung vom 30.03.2020, Az. 20 NE 20.632) und, wo das nicht der Fall ist, in der Generalklausel des jeweiligen Landesgesetzes, wonach alle Verwaltungsbehörden des Staates die Verpflichtung haben, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.)
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang, auch wenn er nirgendwo ausdrücklich im Grundgesetz geregelt ist. Die juristisch spannenden Fragen lauten daher: Sind die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig? Falls ja: In welchem, auch zeitlichen Ausmaß bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig? Oder verstoßen sie irgendwann gegen das Übermaßverbot?
Die juristische Frage, ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, gliedert sich in drei Unterfragen, nämlich:
a) Ist die Maßnahme geeignet, um das definierte Ziel zu erreichen?
b) Ist die Maßnahme erforderlich, um das Ziel zu erreichen?
c) Ist die Maßnahme verhältnismäßig im engeren Sinne, verstößt sie nicht gegen das Übermaßverbot?
Bei der Einschätzung, wie gefährlich die Lage ist, und bei der Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, haben Bundes- und Landesregierungen einen Beurteilungsspielraum bzw. ein Ermessen. Das bedeutet, dass es juristisch irrelevant ist, ob der Einzelne eine solche Einschätzung oder eine solche Maßnahme für verhältnismäßig hält. Es kommt vielmehr allein darauf an, ob sich die Regierenden noch innerhalb ihres Beurteilungsspielraums halten und, flapsig formuliert, nicht erkennbar Unsinn betreiben. Ob also der einzelne Leser oder der Autor dieses Beitrags die Maßnahmen für richtig und angemessen halten, ist juristisch gleichgültig. Rechtlich relevant ist nur die Frage, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Beurteilungsspielraums gehalten haben bzw. halten.
Kommen wir zurück zu den drei Fragen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
 
a) Geeignetheit
Das von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten definierte Ziel lautet, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Niemand hat mehr die Erwartung, die Ausbreitung des Virus noch endgültig stoppen zu können. Was aber noch möglich erscheint und was von den Regierenden als Ziel definiert wurde, ist der Versuch, das exponentielle Wachstum von Infektionen und von Erkrankungen zu verhindern und in ein lineares, möglichst geringes Wachstum zu überführen. Die Infektions- und Erkrankungskurve soll also möglichst „abgeflacht“ werden, damit für jeden schwer Erkrankten ein Bett auf einer Intensivstation inklusive Beatmungsgerät zur Verfügung steht. (Das ist bei einem exponentiellen Wachstum der Infektions- und Erkrankungszahlen auch in einem reichen Land wie Deutschland völlig unmöglich. Wenn allein 0,5 Prozent der Bevölkerung von zur Zeit etwa 80 Millionen gleichzeitig eine intensivmedizinische Betreuung benötigen würden, wären das 400.000 Intensiv-Betten, die wir in Deutschland nicht haben und auch nicht bekommen werden). Das von den Regierenden definierte Ziel war somit vernünftig und lag nicht außerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums.
Manche Leser werden jetzt herumnörgeln und behaupten, dass das Corona-Virus nicht schlimmer sei als eine Grippe. Die Maßnahmen seien von Anfang an unverhältnismäßig gewesen. Ein solcher Einwand ist aber, da die Regierenden einen Beurteilungsspielraum hatten, juristisch irrelevant.
Die juristisch relevante Frage lautet nur: Lag die Einschätzung noch innerhalb des Beurteilungsspielraums der Verantwortlichen? War ihre Einschätzung vertretbar? Diese Frage kann man mit einem klaren Ja beantworten.
Warum waren die Maßnahmen vertretbar? Weil bei aller Unklarheit der Lage genügend Informationen vorlagen, die die Regierenden berechtigten, von einer existenziellen Bedrohung des Staates und der Gesellschaft auszugehen. Dazu Folgendes:
Zum einen gab es historisches Wissen, wie gefährlich eine Pandemie mit einem Virus sein kann. Die spanische Grippe von 1918 bis 1920 verlief in drei Wellen und kostete insgesamt mindestens 25 Millionen Menschen weltweit das Leben, allein im Deutschen Reich etwa 300.000. Das kann jeder, der sich dafür interessiert, nachlesen bei Wikipedia oder in einem guten Geschichtsbuch.
Zum anderen gab es die Information durch das Robert-Koch-Institut, dass es sich bei dem Corona-Virus um ein sehr aggressives und gefährliches Virus handele, welches sich pandemisch ausbreite. Auch hier kann der Einzelne der Meinung sein, die Bewertung durch das Robert-Koch-Institut sei „falsch“ gewesen. Aber auch diese Meinung Einzelner wäre juristisch irrelevant.
Das Robert-Koch-Institut war von 1952 bis 1994 der wesentliche Kern des Bundesgesundheitsamtes. Auch heute ist es noch eine selbständige Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Die Regierenden in Bund und Ländern waren und sind im Hinblick auf Seuchen und Pandemien Laien. Sie mussten also zwangsläufig Sachverständige und Experten zu Rate ziehen. Darin lag kein Rechtsfehler, völlig unabhängig davon, was das RKI zu dem Corona-Virus im Einzelnen inhaltlich erklärte. Selbst wenn sich die dortige Einschätzung später in Teilen als fehlerhaft herausstellen sollte, handelte es sich um ein sachverständiges Institut, welches mit Experten besetzt war und welches auf die Frage von Infektionskrankheiten spezialisiert war. Es war daher rechtlich zulässig, ein solches Institut nach seiner Meinung zu befragen.
Es gibt bislang auch niemanden, der dem RKI wirklich nachgewiesen hätte, dass seine medizinischen Einschätzungen falsch gewesen wären. Ganz im Gegenteil spricht die Tatsache, dass auch die Weltgesundheitsorganisationen WHO am 11.03.2020 das Corona-Virus als Pandemie einstufte, da es sich schon in 115 Ländern ausgebreitet habe, für die Richtigkeit der Einschätzung durch das RKI. Die Bundes- und Landesregierungen haben daher erkennbar nicht ihren Beurteilungsspielraum verlassen, wenn sie die Bewertung des RKI einholten.
Zum dritten gab es seit 2013 eine Risikoanalyse für den Fall einer sich pandemisch ausbreitenden Seuche. In der Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051 wurde der Bericht vom 03.01.2013 über eine „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ vorgestellt. Neben einer Gefahr durch extremes Schmelzhochwasser der Mittelgebirge wird in dem Bericht das Risiko durch eine Pandemie mit einen Virus Modi SARS analysiert. Wenn man sich das damals entworfene Szenario anschaut, hatten die Analysten geradezu hellseherische Fähigkeiten: Ein neuartiges Corona-Virus entsteht auf einem Wildtiermarkt in Fernost und fordert dort zahlreiche Opfer, bevor es acht Wochen später nach Deutschland und Europa kommt und sich hier pandemisch ausbreitet.
Die Risikoanalyse kam damals zum Ergebnis (Anhang 4, Seite 64), dass in einer ersten Erkrankungswelle 29 Millionen Menschen in Deutschland daran erkranken würden, in einer zweiten Welle 23 Millionen und in einer dritten Welle 26 Millionen. Außerdem ging die Analyse davon aus, dass in Deutschland innerhalb von drei Jahren 7,5 Millionen Menschen an dem Virus sterben würden!
Es versteht sich von selbst, dass Bundes- und Landesregierungen, die zwischen 2013 und 2020 dieser Risikoanalyse leider nicht die gebotene Aufmerksamkeit widmeten und die leider in all diesen Jahren keine ausreichende Vorsorge entsprechend dieser Analyse getroffen haben – das ist das eigentliche Versagen der Politik, nicht die jetzt getroffenen Maßnahmen – , diese Risikoanalyse bei ihren aktuellen Entscheidungen nicht unberücksichtigt lassen konnten.
Insgesamt war es daher frei von Rechtsfehlern, wenn Bundes- und Landesregierungen die Corona-Pandemie im März 2020 als lebensbedrohlich und existenziell gefährlich für die deutsche Bevölkerung einstuften und entsprechend die harten Maßnahmen ergriffen, die wir zu Zeit erleben. Zum Erreichen des definierten Ziels, wie es oben bereits dargestellt wurde, waren diese Maßnahmen zweifellos geeignet.
 
b) Erforderlichkeit
Es ist völlig klar, dass die Regierenden bei Ausbruch der Pandemie handeln mussten. Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen in Kenntnis des historischen Wissens um die spanische Grippe, in Kenntnis der Informationen des RKI und unter Berücksichtigung der Risikoanalyse 2012 gar nichts unternommen und einfach die Hände in den Schoß gelegt, dann hätten sie erkennbar verfassungswidrig „gehandelt“ durch Unterlassen. Denn dann hätten sie die Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, eklatant verletzt.
Viele Möglichkeiten zum Handeln hatten die Regierungen nicht.
Es gibt bisher keinen wirksamen Impfstoff und kein Medikament gegen das Virus. Auch gab es nicht genügend Atemschutzmasken wie in Fernost. Somit gab es eigentlich nur die Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem man die sozialen Kontakte der Menschen minimiert.
Von einigen Leuten wird zwar eingewendet, es hätte ausgereicht, nur die Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime unter Quarantäne zu stellen und das übrige öffentliche Leben ohne Beschränkungen weiter laufen zu lassen. Dann wäre es schnell zu einer sogenannten Durchseuchung und einer anschließenden sogenannten Herdenimmunität gekommen.
Ein solcher Einwand ist rechtlich aber irrelevant, weil es jedenfalls nicht bewiesen ist, dass solche Maßnahmen ausgereicht hätten. Es ist eine bloße Behauptung oder Vermutung. Vielleicht ja, vielleicht nein. Immerhin sind an dem Corona-Virus nicht nur besonders alte oder vorerkrankte Menschen gestorben, sondern auch junge Leute ohne erkennbare Vorerkrankungen.
Wenn die Regierenden dieser Auffassung nicht folgten, sondern eine allgemeine Kontaktsperre anordneten, bewegten sie sich daher zumindest noch innerhalb ihres Ermessensspielraums. Die bloß denkbare andere Möglichkeit ändert nichts an der rechtlichen Zulässigkeit der Entscheidung von Bundes- und Landesregierungen.
Im Übrigen kann diesem Einwand auch in tatsächlicher Hinsicht entgegnet werden, dass ein effektiver Schutz von Menschen in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen faktisch kaum möglich war. Denn Deutschland verfügt– bis zum heutigen Tag (03.04.2020) – nicht über ausreichende Schutzanzüge und Atemschutzmasken, um damit sämtliche Pfleger und Betreuer in den genannten Institutionen auszustatten. Wenn man also die Strategie einer „Durchseuchung“ mit „Herdenimmunität“ eingeschlagen hätte, wären innerhalb kürzester Zeit noch mehr Pfleger und Betreuer infiziert worden, als das heute schon der Fall ist. Dann hätten noch mehr infizierte Pfleger und Betreuer das Virus in die Altersheime, Pflegeheime und Krankenhäuser hineingetragen und die Insassen wären „wie die Fliegen“ gestorben. Darüber hinaus wären auch die Risikogruppen (besonders alte oder vorerkrankte Menschen), die sich nicht in einem Krankenhaus, einem Alters- oder Pflegeheim befinden, reihenweise gestorben, wenn man diesen Weg der „Durchseuchung“ beschritten hätte. Daher bleibt festzuhalten, dass die angeordneten Maßnahmen erforderlich im Rechtssinne waren, da sich Bundes- und Landesregierungen innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegten.
 
c) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
Zur Beantwortung dieser Frage muss man abwägen zwischen dem Wert des Rechtsgutes, welches geschützt werden soll, und dem Rechtsgut, welches durch die Maßnahmen eingeschränkt wird oder ganz dahinter zurücktritt.
Das Rechtsgut, welches geschützt werden soll, ist das Leben der einzelnen Bürger in einer Vielzahl von Fällen. (Von bloßer Gesundheit reden wir in vielen Fällen nicht mehr. Es gibt keinen Impfstoff und kein Medikament gegen das Corona-Virus. Bei den schwer Erkrankten geht es nur noch um Leben und Tod. Die anderen Infizierten gesunden bisher von alleine).
Das Recht des einzelnen Menschen auf Leben ist eines der höchsten Güter und eines der wichtigsten Grundrechte, die das Grundgesetz kennt. Der Schutz des menschlichen Lebens ist daher eine der obersten Pflichten des Staates.
Die Rechtsgüter bzw. Grundrechte, die eingeschränkt wurden bzw. die zurücktreten mussten, wurden oben bereits dargestellt. Es handelt sich um sehr intensive Eingriffe, die in wirtschaftlicher Hinsicht sehr weitreichende, negative wirtschaftliche Folgen für unser Land haben werden. Es wird aufgrund der bereits jetzt getroffenen Maßnahmen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine starke Rezession, vielleicht sogar eine echte Wirtschaftsdepression geben. Mit solchen Folgen ist „nicht zu spaßen“, weil sie zu heftigen Verwerfungen unserer Gesellschaft und unseres Staates führen können. Jeder, der sich nur einigermaßen in der jüngeren deutschen Geschichte auskennt, weiß, dass die große Wirtschaftskrise nach dem Börsenzusammenbruch 1929 und dass die immensen Reparationszahlungen, die Deutschland aufgrund des Versailler Vertrages leisten musste, den Nährboden bereiteten, auf dem die Saat des Nationalsozialismus aufging. Es geht also auf der anderen Seite nicht nur um schnödes Geld einiger Kapitalisten, sondern um unsere Gesellschaft insgesamt.
Wie fällt die Abwägung zwischen diesen Rechtsgütern aus?
Der Einzelne kann sich dazu selbstverständlich seine eigene Meinung bilden. Das ist aber juristisch irrelevant. Auch hier kommt es darauf an, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegen.
Bis die Pandemie ihren Höhepunkt erreicht, werden noch Wochen vergehen. Wir können nur hoffen, dass dann noch ausreichend Intensiv-Betten in Deutschland zur Verfügung stehen, um alle Patienten behandeln zu können.
Auf der anderen Seite wäre es völlig unverantwortlich und außerhalb des Ermessensspielraums, wenn der Staat die jetzigen Maßnahmen beispielsweise ein Jahr lang aufrechterhalten würde. Denn in einem solchen Falle würden Millionen von Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, Tausende von Unternehmen, auch Großunternehmen, würden in die Insolvenz gehen und der Staat wäre ruiniert. Auch ein reiches Land wie Deutschland kann nicht ein Jahr lang Kurzarbeitergeld, Zuschüsse u.ä. in Milliardenhöhe bezahlen, wenn die Konjunktur auf Null heruntergeht und die Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ausbleiben. Ein solches Szenario würde übrigens auch mit Sicherheit viele Menschenleben kosten. Daher ist völlig klar: Die Maßnahmen müssen in angemessener Zeit wieder aufgehoben werden. Alles andere wäre verfassungswidrig, selbst wenn dann durch Corona noch eine gewisse Zahl von Menschen ums Leben kommen würde. Der Schutz menschlichen Lebens ist kein Staatsziel, welches absolut, unantastbar und völlig uneingeschränkt gilt. Vielmehr muss auch dieses Staatsziel bzw. das Recht auf Leben in ein Verhältnis gesetzt werden zu anderen Grundrechten und zu der übrigen Werteordnung im Wege einer, wie es Juristen formulieren, praktischen Konkordanz. Um es klar und deutlich zu sagen: Der Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit einer funktionierenden Marktwirtschaft ist auf Dauer wichtiger als das Überleben von einigen Tausend Menschen. Denn in Deutschland sterben ohnehin – schon ohne Corona – etwa 900.000 Menschen jedes Jahr (vgl. die regelmäßig veröffentlichte Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes). Das ist zwar traurig, aber eine Tatsache.
Die genaue zeitliche Grenze, ab der man von einem Übermaß bzw. von einer Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne sprechen könnte, weil sich die Bundesregierung und die Landesregierungen dann erkennbar aus ihrem Ermessen herausbewegen würden, kann niemand exakt ziehen. Bis zum 20. April 2020 sind die Maßnahmen aber zweifelsfrei verhältnismäßig. In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, welches bislang (Stand: 03.04.2020) sämtliche Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Maßnahmen verworfen oder gar nicht erst zur Entscheidung angenommen hat.
Statt über ein genaues Datum zu spekulieren, ab wann die Maßnahmen unverhältnismäßig werden – eine ganze Bandbreite von Daten wäre vom Ermessensspielraum gedeckt -, soll an dieser Stelle lieber ein Exit-Szenario entworfen werden.
Zunächst müssen Atemschutzmasken und Schutzanzüge in ausreichender Zahl hergestellt werden. Dabei sprechen wir von Millionen dieser Gegenstände. Dann sollte auch – nach Auffassung des Autors – eine allgemeine Mundschutzpflicht für die Bevölkerung in der Öffentlichkeit eingeführt werden, damit die Ausbreitung der Infektionen weiter eingedämmt wird. Südkorea und Japan haben gute Erfahrungen damit gemacht. Außerdem sollte die Anzahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte spürbar aufgestockt werden und es sollten die neuen Antikörpertests flächendeckend zum Einsatz kommen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, was in einer hochtechnisierten Industrienation wie Deutschland innerhalb weniger Wochen möglich sein müsste, dann sollte bald nach dem 20. April 2020 das öffentliche Leben wieder eröffnet werden. Dann sollten Schulen und Universitäten, Geschäfte und Restaurants wieder öffnen und der normale Alltag sollte wieder – mit Mundschutz – beginnen. Nur die Alters- und Pflegeheime und Krankenhäuser sollten noch über eine längere Zeit besonders abgeschirmt werden zum Schutz ihrer Bewohner und Patienten.
In einem letzten Schritt, der z.B. aber auch erst in einem Jahr erfolgen kann, sollten dann auch die letzten Restriktionen in Form der allgemeinen Mundschutzpflicht und der Abschirmung von Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen nach und nach aufgehoben werden.




Gedanken zur Krise: Unzeitgemäßes zu Corona

Gäbe es noch winzige Zweifel, dass wir im postheroischen Zeitalter leben, wären sie durch die Eindrücke der letzten Wochen restlos beseitigt worden. Denn mit der heutigen panischen Grundhaltung zu einer medizinischen Krise hätten die Menschen im Zweiten Weltkrieg seelisch keine zwei Wochen Bombenalarm ausgehalten. Und 1917 wären die Kämpfe wohl um Monate vertagt, wenn nicht umgehend beendigt worden.
Darin mögen manche eine hoffnungsvolle alternativgeschichtliche Utopie erblicken. Nur sollte man nicht gleich ins Gegenteil verfallen und aus Angst vor dem Tode „kollektiven Selbstmord“ (Mikrobiologe Sucharit Bhakdi) begehen. Eben dies tun wir momentan, zwar nicht leiblich, aber was wir unserer Gesellschaft und Wirtschaft zumuten, bietet einen Vorgeschmack darauf. Und da wir bereits bei martialischen Vergleichen waren: Wenn Churchills England beanspruchte, durch Unerschrockenheit die Freiheit der Welt gerettet zu haben, könnte Boris Johnson durch eine (hierzulande medial unterbelichtete) Standhaftigkeit in dieser Frage der Welt einen vergleichbar couragierten gesundheitspolitischen Dienst leisten, sofern ihn öffentlicher Druck nicht noch zum gänzlichen Umfallen zwingt. Zumindest böte dies die singuläre, keineswegs zynisch ergriffene Chance, tatsächlich zu erfahren, wie hoch der Preis eines alternativen Umgangs mit derlei Seuchen tatsächlich ist.
Dabei verzichten wir besser auf ethische Fundamentalsätze, als da sind: Gegenüber dem unersetzbaren Wert eines Menschenlebens haben kommerzielle Argumente zurückzustehen. Denn erstens können wir nicht die Augen davor verschließen, dass bei diesem Krisenmanagement etliche Multimillionäre zu Lasten vieler ihre skrupellosen Profitinteressen einstreichen, und sollten daher genau beobachten, wer bei dieser gigantischen Vernichtung von Volksvermögen und dem Ruin zahlreicher kleiner und mittelständischer Existenzen gleichwohl verdient. Auch darf man sich jetzt schon auf die bösen Verteilungskämpfe „freuen“, die umgehend einsetzen, wenn im Rahmen von (mit hohen Steuern finanzierten) Wiederaufbauprogrammen Abermilliarden zunächst allen genommen und dann an die lautesten und potentesten Schreier umverteilt werden.
Noch wichtiger ist ein zweiter Punkt: Glaube man ja nicht, die jetzige Isolationspolitik koste keine Menschenleben! Hunderte von Millionen in aller Welt, darunter Kinder und Alte, werden auf einen Miniaturlebensraum beschränkt, seelisch über Monate durch Horrorbilder terrorisiert, als seien mittelalterliche Pestumzüge zurückgekehrt. Schüler erleiden erhebliche Bildungseinbußen. Neue Epidemie-Zuständigkeiten ohne Parlament und persönliche Zugriffsrechte werden vorbereitet. In Altersheimen und beim Betreuten Wohnen finden sich Menschen in den „Zellen“ ihrer Zimmer interniert, ohne Hofgang, wie er wenigstens Sträflingen noch zusteht. Welche seelisch belastende Freiheitsberaubung als Zwangsfürsorge!
Wird je ermittelt, welche Auswirkungen diese Zustände auf andere Gebrechen haben: Herz- und Kreislaufschwächen, in Krankenhäusern verhinderte (rechtzeitige) Behandlung weiterer Übel, die jetzt aus dem Fokus der Aufmerksamkeit geraten? Nahezu für jedes altersbedingte Gebrechen ist Bewegung das A und O täglicher Therapie. Was richten wir stattdessen an? Führen Immobilität und mediale Angstkampagnen rund um die Uhr nicht gleichfalls zumindest mittelbar zu zahlreichen durch diese Art „Prävention“ bedingten Toten? Fließt jemals in die Bilanz ein, was wir an gesundheitlichen Kollateralschäden billigend in Kauf nehmen, während wir fast sämtliche nationalen Energien auf einen einzigen Krankheitstyp konzentrieren?
Und welche Naivität, zu glauben, dass die Zerrüttung einer (Welt‑) Wirtschaft ein ausschließlich ökonomischer Faktor wäre! Wird durch solche vernichtete wirtschaftliche Substanz nicht auch das dringend reformbedürftige Gesundheitssystem essentiell gefährdet? Sind zusätzliche (gewaltsame) soziale Konflikte nicht dadurch schon vorprogrammiert? Und ahnen diejenigen, die sonst ständig die Solidarität mit der ganzen Menschheit im Munde führen, nicht, wie sich Wirtschaftskrisen insbesondere für die Dritte Welt auswirken? Vermutlich mit sechs- bis siebenstelligen Letalitätsziffern.
In der gegenwärtigen Kontroverse um das richtige Vorgehen streiten als exemplarische Protagonisten die Virologen Christian Drosten und Alexander Kekulé gegen den Lungenfacharzt Wolfgang Wodarg und den Hygienespezialisten Sucharit Bhakdi, wobei Erstere den Staat und die Blockmedien hinter sich haben, Letztere das alternative Internet und zum Beispiel den Psychologen Franz Ruppert, der das Ganze für eine Massenhysterie hält. Wir Nicht-Experten sollten also gänzlich schweigen. Aber manchmal lassen sich gerade aus der Distanz Plausibilitäten beurteilen oder anmahnen, dass die täglichen Schreckensbilanzen nicht allzu viel ausblenden. Bedacht sei zumindest dreierlei:
Erstens: Alle genannten Todeszahlen müssen sich vor dem Hintergrund der gut 25.000 Influenza-Opfer betrachten und relativieren lassen, die im Winter 2017/18 ohne öffentliches Getöse quasi abgehakt wurden. Die Menschen starben übrigens trotz partieller Impfung, adäquater Medikation und einer gewissen Teilimmunität.
Zweitens: Haben wir überhaupt valide Opferzahlen? Angelo Borrelli, Leiter der Zivilschutzbehörde Italiens, sagte immerhin (laut „Tagesschau“ vom 21.03.2020), dass sie bei der Bilanz „nicht unterscheiden zwischen Corona-Infizierten, die gestorben sind, und denen, die wegen des Coronavirus gestorben sind“. Das aber reduziert die Aussagekraft erheblich.In Deutschland sterben übrigens seit Jahren ohnehin rund 2.500 Menschen pro Tag. Welche Steigerung der Infektions- und Letalitätszahlen ergibt sich andererseits allein daraus, dass man nun plötzlich (Tote) vermehrt auf dieses Virus testet? Selbst bereits palliativ behandelte Tumorpatienten zählen als Corona-Tote, so sie einen positiven Abstrich haben. Die Infiziertenzahl allein sagt wenig aus. Wurden bei den ungewöhnlich hohen Sterbeziffern in Wuhan und Bergamo Spezifika berücksichtigt (Umweltbedingungen; Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems; spezifische Hygienebedingungen)?
Drittens: Welche Mortalitätsrate ergibt sich dadurch, dass die geschürte Panik eine (strukturelle) Überbelastung der Krankenhäuser zusätzlich fördert, die ihrerseits böse Folgen hat? Von (mittelfristigen) psychosozialen Schäden ganz abgesehen. Und so weiter, und so fort.
Das Generationenproblem
Man verkauft uns die jetzige Katastrophenpolitik als besondere Solidarität mit den Alten, wofür man sie jedoch fraglos neben den momentan zunächst betroffenen Jungen noch gebührend zur Kasse bitten wird. Wäre das der Fall – und ich sage es als Angehöriger des zur Risikogruppe gehörenden Jahrgangs 1946 –‍, kämen wir in Grenzbereiche, in denen man derartig hohe wirtschaftliche Opfer nicht mehr ohne weiteres annehmen, geschweige denn fordern darf. Zumindest nicht, wo ein Volk noch tatsächlich Gemeinschaft lebt. Wenn sich das erhöhte Altersrisiko bei solchen Epidemien also nur dadurch mindern lässt, dass man jeweils eine Wirtschaft verheert, stellt sich die Frage der (auch moralischen) Güterabwägung.
Die Form, in der sich unsere öffentlich-rechtlichen Hintertreppen-„Satiriker“ des Funkformats „Bohemian Browser Ballett“ dazu äußerten (die 65-plus-Generation könne ruhig dezimiert werden, da sie schließlich unseren Planeten „in den letzten 50 Jahren voll an die Wand gefahren“ habe), ist zwar schlicht peinlich. Viel berechtigter hätten sich diese staatsfinanzierten Schnösel, auf deren Empfehlung wir sonst leichten Herzens Billionen Euros für vermeintliche Klima-„Rettung“ verfeuern, einmal der gänzlich zerrütteten Demographie dieses Landes zuwenden sollen: das heißt der trendsetzenden Lebensführung ihrer eigenen Altersgruppe, die den Generationenvertrag unter Versorgungsgesichtspunkten längst gekündigt hat. Nur deshalb ist der Anteil der Alten in unserem Land so groß geworden, dass sich offenbar Politiker nicht mehr trauen, gegen deren Ängste eine der Gesamtheit dienende Politik zu machen. Dabei ist es (angesichts verbreiteter Hysterien gerade bei den weniger gefährdeten Jüngeren) nicht einmal ausgemacht, dass die regierungsgesteuerte Panik überwiegend aus den Reihen der Alten stammt. Als Folge sind jedenfalls jetzt schon bestimmte ungute Töne in Richtung der Alten vernehmbar.
Es hilft nichts. Wir müssen endlich wieder in der Realität ankommen und uns von Gaukeleien verabschieden, es gäbe für fast jede Krise Absicherungen und Sicherheit. Und sollte die Seuche tatsächlich so ansteckend sein, müssen wir da durch, und das Erreichen einer relativen „Herdenimmunität“ ist auf Dauer die einzig handhabbare Wirklichkeit, da wir schließlich mit ständig sich wandelnden Krankheitserregern konfrontiert sind. Das Hinausstrecken mag kurzfristig Krankenhausengpässe beseitigen, und nur das rechtfertigt partiell und äußerst kurzfristig exorbitante Maßnahmen für besonders Gefährdete. Aber gerade da, wo wir mit zweiten oder dritten Grippewellen rechnen, führt das zu Zeiträumen, die schlechterdings untragbar sind. Schließlich stellt Covid-19 ja nur eine Form potentieller Virenmutationen dar. Wir werden auch künftig mit vergleichbaren Attacken auf unsere Gesundheit zu kämpfen haben. Denn der totale Sieg über Epidemien ist eine Illusion wie diejenige vom ewigen Leben. Wollen wir also alle zehn Jahre aufs Neue die Weltwirtschaft ruinieren, bis jeweils aktualisierte Impfstoffe hergestellt sind?
Die Quarantänegesellschaft
So, wie die jetzigen Medien agieren, darf man sich totalitäre Kriegspropaganda vorstellen, das heißt Trommeln von morgens bis abends. In den Fernsehstudios der Talkshows geben Experten und bloß Prominente (wie kurioserweise der „Fernsehdoktor“) einander die (hoffentlich desinfizierten) Klinken in die Hand. Medizinische Medienstars werden geboren, denen eine Macht zuwächst wie früher nur Militärgouverneuren. Immerhin fällt auf, dass all diejenigen, die stets behaupteten, Angst sei ein schlechter Ratgeber, oder die Ängste von Alternativen geradezu für politkriminell oder unmoralisch hielten, plötzlich 24 Stunden am Tag Alarmsirenen schrillen lassen. Oder gilt wieder die Devise: „Was zugelassene Angst ist, bestimme ich“?
Kurios ist, dass auch in dieser Situation nicht auf die üblichen Agitationsmuster verzichtet wird. So hatte etwa der böse Trump zunächst alles falsch gemacht, als er die Grenzen des Landes sperrte. Anschließend lerne ich von der „Qualitätspresse“, dass die EU alles richtig macht, wenn sie etwas später das Gleiche tut. Solche feinen Differenzen hätte ich früher nicht begriffen, zumal ich noch in der von der Bundesregierung verkündeten Überzeugung lebte, dass sich Grenzen grundsätzlich nicht schließen lassen, ein Prinzip, nach dem man aktuell übrigens in bestimmten Migrantenfällen immer noch verfährt.
Der hiesige Virusalarm charakterisiert unsere politmediale Klasse im Kern, wobei die (soeben auf arg strapazierter Rechtsgrundlage etablierte) medizinische Notstandsdiktatur für eine Technokratie eigentlich den Idealzustand bildet. Wir haben eine atomisierte Gesellschaft, die sich nicht mal mehr in Kleingruppen versammeln darf und fast alternativlos der politmedialen Allmacht einer sogenannten Elite ausgesetzt ist. Die wieder verhängt Ausgangssperren oder überwacht per Handychecks deren Einhaltung. Furchtgesteuerte Massen wiederum folgen wie Lemminge, solange ihre Führungsfiguren als Retter erscheinen. Das Ganze löst sogar frühere parteipolitische Akzeptanzprobleme, insofern sich eigentlich längst diskreditierte Regierende (nach dem Muster Helmut Schmidts bei der Hamburger Flut) nun als Großheiler präsentieren können.
Und natürlich lassen sich auf diese Weise nicht nur medizinische Viren bekämpfen, sondern bei anderer Gelegenheit auch allerorten zu isolierende „Klimaleugner“ oder „Rechtsextremisten“, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss. Wer könnte sich im Zuge des großen Einigungsappells schließlich der Überzeugung widersetzen, dass jetzt ein Maximum an Prävention geboten sei? Man gewöhnt sich schnell an ein Quarantäne-Herrschaftsmodell: mit „Mutti“ am Krankenbett der Nation, Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang samt Einbläser‍(innen) als Gesinnungsvirologen sowie Papa Habeck in edler Sorge vor geistig Infektiösen, die seiner Klimareligion misstrauen. Und siehe da, für den unermüdlichen Kampf gegen rechts bleibt in unseren Blättern wenigstens als Thema Nummer zwei noch Platz. So erfährt man etwa von ausgewiesenen Politlinguisten, was ich früher für fast schon klinisch abstrus gehalten hätte, dass das Verb „ausschwitzen“ etymologisch von Auschwitz herrührt.
Äußerst praktisch ist natürlich auch, was bei solchem Nachrichtenfokus alles unter den Teppich gekehrt werden kann. Die Schuldenbremse ist Schnee von gestern. Für die zuvor bereits schwächelnde Wirtschaft entfällt die Verantwortung; das schluckt alles das Kausalitätsmonster Corona. Auch lässt sich unter dem Radar der Aufmerksamkeit etliches schnellstens erledigen: die Erhöhung der Rundfunkgebühr, die Diskreditierung des Bargelds wie ein paar weitere meinungsstrangulierende Verordnungen oder Verbotsmaßnahmen.
Zudem beruhigt, dass Horst Seehofer dem deutschen Volk jüngst versicherte, selbst im Zeichen von Corona bleibe der Kampf gegen Rechtsextremismus in seinem Visier. Auch der „Verfassungsschutz“ war nicht müßig, seinen Regierungsauftrag zur Zerstörung der einzig nennenswerten parlamentarischen Opposition zu leisten. Wie in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs, mit dem ja jetzt so vieles verglichen wird, arbeiten unsere Bürokraten selbst in solchen Tagen noch bienenfleißig daran, sogenannte Staatsfeinde auszumachen. Gelobt sei die Kontinuität einer unermüdlichen Bürokratie!
Nun, Meinungsfreiheit beziehungsweise offen-selbstkritische Medien werden demnächst wohl ohnehin nicht allzu groß geschrieben. Wer solche Verluste an Volksvermögen und ‑chancen zu verantworten hat, kann sich keine wirklich freie Ursachendiskussion leisten. Und wir dürfen uns in künftigen Debatten schon mal darauf einrichten, mit dem zumindest moralischen Straftatbestand der „Corona-Leugnung“ konfrontiert zu werden. Bereits jetzt unterscheiden unsere Mainstreammedien per Framing ja zwischen „seriösen Wissenschaftlern“ Marke Drosten und Verbreitern „wirrer Behauptungen“ à la Wodarg – ganz wie es das durchgespielte Szenario einer amerikanischen Pandemie-Übung zur Diskreditierung von Kritik empfahl.
Nach der Katastrophe
Einmal muss der ausgerufene Pandemie-Alarm, wenn nicht alles zu Scherben gehen soll, offiziell abgeblasen werden. Dann kommt die Stunde der Wahrheit einer schonungslosen Bilanz, für die wir uns weder ideologisch noch moralistisch verhärten sollten. Wer sich dann – und sei es besten Gewissens – Übertreibung oder Verharmlosung anlasten muss, wird an diesem Vorwurf ohnehin noch lange tragen. Schlimmer jedoch wäre eine unsauber-apologetische Aufarbeitung der Krise, sei es um eine Niederlage dieser Größenordnung nicht einzugestehen, sei es aus Furcht, von heute auf morgen vom medialen Volksfreund zum Volksfeind zu schrumpfen, sei es aus psychischer Unfähigkeit im Stimmungsorkan Befangener, die ja zuvor meist nur trieben, weil sie sich selbst getrieben fühlten.
Unser Volk hat jedoch ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob diese administrative Vollbremsung unerlässlich war, die nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft böse zur Ader ließ, sondern zudem etliche Reserven verbrauchte, die man gerade für ein ohnehin überstrapaziertes wie reformbedürftiges Renten- und Gesundheitssystem hätte aufwenden müssen. Wir haben Anspruch auf ungeschönte Bilanzen, in denen alle relevanten Faktoren berücksichtigt sind, vor allem die Frage, ob in den Letalitätsziffern Corona Hauptursache oder nur Begleiterscheinung war. Wir werden Verlaufskurven und Hochrechnungen prüfen müssen unter Berücksichtigung von Gegenzählungen diverser Erkrankungen infolge der Quarantäne. Wo immer zu eruieren, sind Vergleichszahlen bei alternativem Krisenmanagement einzuholen. Und vieles mehr.
Es ist klar, welcher ungeheure psychische Druck auf Ärzten lastet, die mehrheitlich gewiss in bester Überzeugung warnten. Wie viele von ihnen werden der Versuchung entgehen, einen möglicherweise glimpflicheren als vorhergesagten Ausgang lieber als Präventionserfolg denn als Fehlprognose zu deuten, zumal wo hässliche Debatten und Wahlkämpfe drohen? Wer in Forschung und Gesundheitspolitik wird mit allen Konsequenzen bereit sein, wie Ödipus auch gegen sich selbst zu ermitteln, wenn schmerzliche Ergebnisse drohen?
Aber selbst wenn die Gesundheitspolitiker mit Grund ein positives Fazit ziehen dürfen: Wird man sich zur analytischen Klarheit durchringen, dass in absehbarer Zeit eine solche Schocktherapie den Völkern nicht nochmals auferlegt werden darf, ohne dass es in den ohnehin zerklüfteten Gesellschaften Europas zu blutigen Konflikten kommt? Ein Modell für künftiges Handeln kann dies jedenfalls nicht sein. Und für politisches Verhalten schon gar nicht, so groß die Versuchung sein mag, sich in der Krise den Part als „Lebensretter“ zu geben.
Gerade für Deutsche, bei denen es allzu oft scheint, sie hätten sich mehrheitlich das fürs Freiheitsbewusstsein zuständige Organ herausoperieren lassen, heißt es künftig, die durch Kollektivzwang geförderte Corona-Gesinnung schnell wieder aus den Köpfen zu bringen. Bis hin zu den makabren Praktiken, dass Todgeweihte nun aus Hygieneschutz ihre letzten Tage ohne adäquate Familienbegleitung verbringen müssen. „Das Leben ist der Güter höchstes nicht“, formulierte Schiller, was Brecht glaubte in ein „Das Leben ist der Güter höchstes“ korrigieren zu müssen: Dem muss man nicht folgen.
 
Anmerkung der EIKE-Redaktion:
Wir danken Herrn Prof. Günter Scholdt, em. Professor für Germanistik an der Universität des Saarlandes und Leiter des Literaturarchivs Saar-Lor-Lux-Esass, für die freundliche Genehmigung, seinen Aufsatz in den EIKE-News übernehmen zu dürfen. Er erschien zuerst in „Eigentümlich frei“ am 30.März 2020. Für nähere Infos zu G. Scholdt (hier) seine Homepage. Seine jüngste Buchveröffentlichung erschien soeben in der Basilisken-Presse, Marburg an der Lahn, unter dem Titel „Populismus. Demagogisches Gespenst oder berechtigter Protest“.
Anlässlich einiger Leserkommentare, welche sich nur auf Grund von Missverständnissen erklären lassen, bittet die EIKE-Readktion, folgendes sorgfältig zu beachten:

  1. EIKE bleibt durchaus „bei seinen Leisten“. Die politischen Begleiterscheinungen der realen Corona-Krise gleichen in maßgebenden Punkten nämlich denen der nur herbei geredeten Klimakrise. Und Klima/Energie sind maßgebende EIKE-Themen.
  2. Die Beiträge in den EIKE-News stellen die Auffassung des jeweiligen Verfassers dar und sind NICHT mit der Meinung der EIKE-Redaktion gleichzusetzen. Wir geben lediglich möglichst vielen wissenschaftlichen Sichtweisen ein Forum, ohne uns mit diesen Sichweisen gemein zu machen.
  3. EIKE ruft dazu auf, die gesetzlich angeordneten Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie strikt zu befolgen – unbeschadet individueller kritischer Beurteilungen der Maßnahmen. Was kritische Meinungsäußerungen angeht, leben wir immer noch in einem Rechtsstaat mit freier Meinungsäußerung als hohem Gut.



Versäumnisse der deutschen Bundesregierung bei Corona (Modi-Sars) aber extremer Aktivismus bei Energiewende und Klimaschutz

Klimawandel und Energiewende

Die begutachtete Fachliteratur belegt, dass der anthropogene CO2-Anstieg in der Atmosphäre einen Temperatureffekt nach sich zog. Wie groß dieser Effekt ist, weiß freilich niemand. Ein Maß für die Klimawirkung von zusätzlichem CO2 ist die Klimasensitivität, welche die globale Temperaturerhöhung bei hypothetischer CO2-Verdoppelung angibt. Ihre wahrscheinliche Spanne liegt zwischen 0,5 °C bis 1,5 °C [1], [2]. Weil die real gemessene globale Erwärmung ab Beginn der Industrialisierung – sowohl in Stärke als auch Geschwindigkeit [3], [4] – weit unter den natürlichen Erwärmungsereignissen der letzten 9000 Jahre liegt (hier), ist der anthropogene Anteil in ihr nicht zu ermitteln.
Aus diesem Grunde verlegt sich eine politisch/finanzielle Koalition, welche an der Fiktion eines gefährlichen anthropogenen Klimawandels interessiert ist, auf die Zukunft  – mit Hilfe von Klimamodellen. Klimamodelle sind jedoch für Vorhersagen bekanntlich ungeeignet [5]. Trotz all dieser Ungewissheiten will die EU-Vorsitzende, Frau von der Leyen – ersichtlich der o.g. Interessenkoalition angehörend – eine Billion Euro für einen sogenannten „grünen deal“ ausgeben, dies vorwiegend und selbstverständlich aus deutschem Steuergeld. Der „grüne deal“ und die zur gleichen Kategorie gehörenden Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zeichnen sich durch Nutzen-zu-Kostenverhältnisse von Null aus.
Die flankierenden, komplett idiotischen Maßnahmen der deutschen Energiewende, des Ausstiegs aus der Kernenergie und der mit EU abgestimmten Abschaffung des Verbrennungsmotors zugunsten ungeeigneten Elektroantriebs haben eine Schneise der Verwüstung nach sich gezogen, an Natur durch Windturbinen, an Kosten durch extreme Strompreise und Niedergang der deutschen Auto- sowie Energie-Industrie.
Dabei ist von der Blackout-Gefahr nicht einmal die Rede, die durch „Auf-Kantefahren“ der Stromversorgung zunimmt. Inzwischen ist Deutschlands eigene Stromversorgung bereits unterdeckt, und die Unterdeckung wird größer. Wo soll der Strom einmal herkommen, etwa aus dem Ausland, welches in kommenden strengen Wintern selber nichts mehr abgeben kann? All dies wohlgemerkt für das oben beschriebene Hirngespinst einer „gefährlichen globalen Erwärmung“ und dessen fiktiver Remedur durch CO2-Vermeidung („Klimaschutz“).
Überflüssig zu erwähnen, dass maßgebende Nachteile der rezenten milden Klimaerwärmung nicht bekannt sind – im Gegensatz zu den historisch belegten Schäden aller Kaltzeiten. Insbesondere die sogenannte kleine Eiszeit setzte der Menschheit zwischen Mitte des 15. bis Mitte des 19. Jahrhunderts in katastrophaler Weise zu. Die zutreffende Gleichung „Warmzeiten sind gut, Kaltzeiten stets schlecht für die Menschheit“ ist immer noch zu wenig bekannt.
 

Modi-Sars und die aktuelle Corona-Pandemie

Die aktuelle Corona-Pandemie ist ein Naturereignis, dessen Ursprünge im Dunkeln liegen. Keineswegs aber im Dunkeln lag die hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu solch einer Pandemie wirklich kommen würde. Sie glauben es nicht? Hier das offizielle Dokument der deutschen Regierung dazu. Sie finden den betreffenden Textteil auf S. 55 unter „Ergebnis Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-Sars““. Behaupte also niemand, die deutsche Bundesregierung hätte nicht Bescheid gewusst!
Der Zeitpunkt, dass es sich tatsächlich um eine bereits im Vormarsch befindliche Pandemie handelt, darf als der Januar 2020 gelten (hier). Die deutsche Bundesregierung hatte demnach bis heute (27. März 2020) rund 8 Wochen Zeit, um durch Beschaffung von Atem-Masken für die Bevölkerung sowie von Schutzkleidung, Beatmungsgeräten für Ärzte, Kliniken etc. wirksame Vorsorge für Gesundheit und Leben der Bevölkerung zu tragen. Nichts dergleichen geschah (hier, hier). Das Nutzen-zu-Kostenverhältnis dieser unterlassenen Maßnahmen wäre hoch gewesen – in Relation zu Klimaschutz und Energiewende sogar astronomisch hoch!
Wir wollen den Widerspruch von unverantwortlicher Nachlässigkeit gegenüber realen Gefahren und nicht zu übertreffender Dummheit beim Verfolgen von Hirngespinsten, der das Verhalten der deutschen Bundesregierung prägte, nicht weiter kommentieren. Unserer „Bewunderung“ für die deutsche Bevölkerung, die dies alles immer noch lammfromm hinnimmt und nicht auf die Barrikaden steigt, erlauben wir uns aber Ausdruck zu verleihen.
Von Optimisten ist aktuell zu vernehmen, dass die extremen Schäden, welche die Corona-Epidemie an menschlichem Leben und unserer Lebensader Wirtschaft anrichtet, einem maßgebenden Teil der deutschen Wählerschaft die Augen öffnen werden. Daran darf gezweifelt werden, denn nicht nur die hier besprochenen Maßnahmen der Bundesregierung, sondern auch die Reaktion der deutschen Bevölkerung darauf -ablesbar am Politbarometer – zeichnen sich durch unübertreffbare Dummheit aus.
Quellen
[1] Gervais, F., 2016. Anthropogenic CO2 warming challenged by 60-year cycle. Earth-science reviews, 155, 129-135.
[2] Tiny CO2 warming challenged by Earth greening (CO2-induzierte Erwärmung vs. gesteigertes Pflanzenwachstum). Vortrag von Prof. François Gervais am 09.11.2017 – Youtube.
[3] Kemp, D. B., Eichenseer, K., Kiessling, W., 2015. Maximum rates of climate change are systematically underestimated in the geological record. Nature communications, 6, 8890.
[4] Bereits in der mittelenglischen Temperaturreihe (hier) findet sich der stärkste Temperaturanstieg über 50 Jahre von 1687 bis 1737 mit 1,87 °C. In jüngerer Zeit waren es dagegen nur 1,32 °C von 1961 bis 2011.
[5] Stellungnahme zur Drucksache 18/3689 des Bayerischen Landtags durch Dr. habil. Sebastian Lüning (hier) unter C1, a).