Können Windkraftanlagen viele Haushalte „versorgen“? Offener Brief an Norbert Röttgen zur BMU Behauptung sie könnten das.
Betrifft: "BMU-Newsletter „Energiewende Aktuell – Ausgabe 04/2012“, vom 19. März 2012
Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,
in dem oben genannten Newsletter gibt es mindestens zwei Textstellen, die zu einer Gegendarstellung herausfordern. Auf Seite 1 heißt es:
„2011 wurden allein an Land Windkraftanlagen mit einer Kapazität von zwei Großkraft-werken installiert“.
Auf Seite 2 im zweiten Absatz unter der Tabelle heißt es:
„Experten halten einen Ausbau der Offshore-Windkraft bis zum Jahr 2030 auf bis zu 25 Gigawatt für realistisch. Das entspricht 25 herkömmlichen Großkraftwerken“.
Mit Bezug auf mein Schreiben vom 12.03.2012 bezüglich der Bereitstellung von elektrischer Energie (kWh) mit Photovoltaikanlagen halte ich es für geboten, nochmals darauf hinzuweisen, dass auch der in den obigen Sätzen beschriebene Sachverhalt für Windenergieanlagen aus naturwissenschaftlicher und ökonomischer Sicht falsch und somit nicht haltbar ist. Hier werden wieder mal die installierten Leistungen (kW) von unterschiedlichen Anlagen zur Energieerzeugung (kWh) miteinander gleichgesetzt. Dies ist grober Unfug und der Aussage eines Fachministeriums nicht angemessen, so dass sich die folgende Frage stellt:
Ist es Absicht, dass die Bürger vom BMU unsachgemäß informiert werden, oder sind es fehlende naturwissenschaftliche Grundkenntnisse?
Auf der Basis der Zahlen für die installierte Gesamtleistung (29060,04 MW) und für die Stromproduktion (48 Mrd. kWh) durch Windenergieanlagen, die in der Tabelle auf Seite 2 Ihres Newsletters angegeben sind, ergibt sich für die in 2011 betriebenen Windenergieanlagen eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 1652 Volllaststunden pro Jahr, während der elektrische Energie bereitgestellt werden konnte. Während 7108 Stunden im Jahr wurde mit denselben Windenergieanlagen, obwohl die gleiche elektrische Leistung installiert war, keine elektrische Energie (kWh) zur Verfügung gestellt.
Mit der in 2011 neu installierten Leistung von 2085,72 MW durch Windkraftanlagen wurden demnach 3,45 Milliarden kWh elektrische Energie (Strom) bereitgestellt.
Mit zwei Großkraftwerken mit je 1000 MW installierter elektrischer Leistung wären bei einer Verfügbarkeit von 8000 Volllaststunden pro Jahr 16 Milliarden kWh elektrische Energie bereitgestellt worden, also das 4,63-fache an elektrischer Energie. Mit anderen Worten, um 3,45 Milliarden kWh elektrische Energie bereitzustellen, wäre nur ein Anteil von 0,43 eines Großkraftwerkes erforderlich gewesen.
Bei einem Ausbau der Offshore-Windenergieanlagen auf eine installierte elektrische Leistung von 25 Gigawatt und den gleichen Windverhältnissen könnten somit pro Jahr 41,3 Milliarden kWh bereitgestellt werden.
Bei einem Einsatz von 25 herkömmlichen Großkraftwerken mit einer installierten elektrischen Leistung von je 1000 MW würden dagegen aufgrund der durchschnittlichen Verfügbarkeit von 8000 Volllaststunden pro Jahr 200 Milliarden kWh an elektrischer Energie bereitgestellt, d.h. es würde die 4,8-fache Menge an elektrischer Energie (kWh) zur Verfügung gestellt. Oder mit anderen Worten, um 41,3 Milliarden kWh mit herkömmlichen Großkraftwerken bereitzustellen, wären nur 5,2 dieser Großkraftwerke und nicht 25 Großkraftwerke notwendig.
Diese Darlegungen zeigen: Erstens, dass die installierte Leistung (kW) kein Maß für die Beurteilung eines Energieträgers ist, sondern nur die mit diesem Energieträger bereitzustellende elektrische Energie (kWh). Zweitens, um mit Windenergieanlagen die gleiche elektrische Energie (kWh) bereitstellen zu können wie mit Großkraftwerken, muss die installierte Leistung (kW) bei Windenergieanlagen um einen Faktor von ca. 4,8 größer sein als bei Großkraftwerken.
Somit ist leicht zu erkennen, dass der finanzielle Aufwand zur Bereitstellung von elektrischer Energie mittels Windenergieanlagen ebenfalls wesentlich höher und somit für die Volkswirtschaft auch eine wesentlich höhere finanzielle Belastung ist. Da höhere finanzielle Aufwendungen gleichbedeutend mit einem höheren Bedarf an Rohstoffressourcen sind, ist eine zügellose Bereitstellung von elektrischer Energie mit unwirtschaftlichen Windenergieanlagen auch im Sinne einer Schonung von Rohstoffressourcen nicht zu verantworten. Ferner ist anzumerken, dass viele weitere, gesundheitliche und artenschutzspezifische (Vogelschutz) Aspekte, die aus ideologischen Gründen ignoriert werden, gegen einen zügellosen Ausbau von Windenergieanlagen sprechen.
Die Energieträger Wind und Sonne sind dargebotsabhängig und somit nicht vom Menschen verbindlich planbar. Sollte sich eine stabile Wetterlage über ganz Deutschland einstellen, bei der eine Windflaute auftritt, so müsste die dadurch nichtvorhandene, dargebotsabhängige elektrische Energie kurzfristig durch konventionelle Großkraftwerke bereitgestellt werden. Diese Kraftwerkskapazitäten müssen stets im Stand-By-Betrieb zusätzlich vorhanden sein und somit auf Dauer sichergestellt und finanziert werden.
Diese Windtechnologie dient daher nicht einer freien sozialen Marktwirtschaft, sondern nur den Protagonisten dieser Technologie und führt durch die ideologisch gesteuerten, planwirtschaftlichen Maßnahmen, wie Zwangseinspeisung und Zwangsabgaben, die durch das EEG gestützt werden, zur Umverteilung von unten nach oben. Ein Wirtschaftszweig wie die Energiewirtschaft, die in jedem Staat eine Schlüsselfunktion hat, ist aber nicht geeignet, um eine freie soziale Marktwirtschaft in eine sozialistische Plan- und Umverteilungswirtschaft umzuwandeln. Wenn Veränderungen oder Anpassungen vorgenommen werden müssten, so müssten sie auf der Basis kostenwirtschaftlicher und ressourcenschonender Zielvorgaben erfolgen, die aber nur auf der Grundlage natur- und ingenieurwissenschaftlicher sowie ökonomischer Kenntnisse zu sozial verträglichen Lösungen führen können.
Ferner sollte per Gesetz bewirkt werden, dass alle Personen, die in Entscheidungsprozessen zur Einführung der sogenannten Erneuerbaren Energien eingebunden sind, offenlegen müssen, ob sie zu den Investoren und somit zu den Profiteuren im Bereich der Erneuerbaren Energien gehören. Falls es zutreffen sollte, müssten sie wegen der Möglichkeit einer Vorteilsnahme von den Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden. Der beste Weg wäre aber, das EEG abzuschaffen.
Für eine konstruktive und zielführende Diskussion ist es dringend erforderlich, dass die MItarbeiter in dem von Ihnen geleiteten Ministerium diese Zusammenhänge auf der Basis natur- und ingenieurwissenschaftlicher sowie ökonomischer Gesetzmäßigkeiten richtig beurteilen und darstellen. Mit derartigen, nicht zutreffenden Meldungen über angebliche Erfolge bei der sogenannten Energiewende kann die Politik beim sachlich informierten Bürger kein Vertrauen erwerben. Wenn schon bei einer solchen, relativ einfachen Fragestellung keine richtigen Antworten aus dem von Ihnen geleiteten Ministerium kommen, so ist zu befürchten, dass bei wesentlich komplexeren Fragen erst recht keine zutreffenden Antworten zu erwarten sind.
Die Aussage „ Erneuerbare Energien schaffen Arbeit“ in Ihrer neuesten Ausgabe „Energiewende Aktuell – Ausgabe 05/2012“ vom 26. März 2012 muss daher auch sehr kritisch gesehen werden, da hier auf Seite 3 die gleichen falschen Aussagen gemacht werden. Außerdem ist nicht zu erkennen, dass die Arbeitplätze, die durch erhöhte Produktionskosten, durch Konsumein-schränkungen und somit durch Umsatzeinbußen infolge der gestiegenen Stromkosten verloren gegangen sind bzw. verloren gehen werden, gegengerechnet wurden.
Es sollte bedacht werden, dass nicht die installierte elektrische Leistung (kW), sondern die elektrische Energie (kWh) der Motor aller Wirtschaftszweige und somit auch Träger eines Sozialstaates ist. Jede unwirtschaftlich bereitgestellte kWh ist unsozial und ressoursenschädigend.
Für ein Busunternehmen ist es auch nicht von Bedeutung, wieviel Busse es im Depot stehen hat, sondern wie oft diese Busse im Einsatz sind. Dieser kleine Unterschied entscheidet darüber, ob das Busunternehmen wirtschaftlich überlebt oder nicht.
Über meiner Homepage habe ich folgenden Satz geschrieben:
„Politik kann wohl auf der Basis naturwissenschaftlicher und ökonomischer Gesetzmäßig-keiten gestaltet werden, aber von der Politik dürfen keine eigenen naturwissenschaftlichen und ökonomischen Gesetzmäßigkeiten geschaffen werden.“
Es wäre gut, wenn dieser Satz seine Gültigkeit, die er während meiner langjährigen Tätigkeit vor dem Eingreifen des Staates in die Energiewirtschaft durch das EEG hatte, wieder bekäme.
Dieses Schreiben werde ich unter http://www.Rudolf-Adolf-Dietrich.de/IN010/S-11.pdf in meiner Homepage aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. rer. nat. R. A. Dietrich
in Kopie an:
Bundeskanzlerin Frau Dr. rer. nat. Angela Merkel
Bundeswirtschaftsminister Herrn Dr. Philipp Rösler
Nds. Ministerpräsident Herrn David McAllister
Nds. Umweltminister Herrn Stefan Birkner
E.ON AG Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Johannes Teyssen
RWE AG Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Jürgen Großmann
Bundesverband Verbraucherzentrale e. V. Herrn Dr. Holger Krawinkel
Update:
Es kommt also immer auf die zu wiederholende Behauptung an. Welche irrwitzigen Blüten die "Energiewende" schon jetzt treibt, beleuchtet dieser Artikel: