Brennt Amerika?

Also beschloss ich, etwas zu recherchieren. Es gibt eine Reihe von gerasterten Oberflächentemperaturdaten, typischerweise auf einem Gitter von 1° Breitengrad mal 1° Längengrad. Zuerst musste ich also herausfinden, welche Gitterzellen in welchen Ländern liegen. Das erforderte das, was wir früher „SMOP“ nannten, eine „kleine Angelegenheit der Programmierung“, die nur etwa einen Tag dauerte, um die Daten der Ländergrenzen zu finden und dann tatsächlich den Code zu schreiben, um sie in eine brauchbare Form zu konvertieren … aber am Ende wusste ich, welche Gitterzellen in welchen Ländern liegen.

Dann habe ich die Temperaturdaten von Berkeley Earth und von den CERES-Satellitendaten abgerufen und sie grafisch dargestellt … hier ist das Ergebnis:

Abbildung 1: Temperaturtrends für die USA ohne Alaska und Hawaii

Abkühlung … keine Erwärmung.

Abkühlung.

Nun, bevor jemand anfängt zu schreien „Aber das sind nur die USA, nicht der Globus!“, sage ich nur, das es ein Irrtum ist zu glauben, dass die Temperatur in den USA im Laufe des 21. Jahrhunderts gestiegen ist. Die USA haben sich in dieser Zeit abgekühlt.

Und das offenbart eine tiefe Wahrheit, die darin besteht, dass wir ohne genaue Thermometer, Hunderte und Aberhunderte von US-Oberflächentemperatur-Stationen und Satelliten nie wissen würden, ob sich die USA in den letzten zwei Jahrzehnten erwärmt oder abgekühlt haben … die Veränderungen sind viel zu klein und zu weit verbreitet, als dass unsere menschlichen Sinne sie registrieren könnten. Millionen von US-Bürgern sind fest davon überzeugt, dass sich die USA im 21. Jahrhundert erwärmt haben, obwohl sie sich in Wirklichkeit abgekühlt haben.

Das war’s. Kurz und bündig. Und nein, es ist kein Aprilscherz, es sind tatsächliche Daten.

Link: https://wattsupwiththat.com/2021/04/01/is-america-burning/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

 




Der Neue Stillstand verlängert sich um drei Monate auf nunmehr 5 Jahre und 10 Monate

Die HadCRUT4-Daten zeigen über die 6 Jahre und 9 Monate von Mai 2014 bis Januar 2021 keine Erwärmung:

Es ist wahrscheinlich, dass die Temperaturanomalien noch ein oder zwei Monate unter der Trendlinie bleiben, wodurch sich der Neue Stillstand noch weiter verlängert. Die Prognosen für den Rest des Jahres deuten darauf hin, dass die derzeitigen ENSO-neutralen Bedingungen bis zum Ende des Jahres anhalten werden, mit der Möglichkeit einer weiteren La Niña zum Ende dieses Jahres. Die Wahrscheinlichkeit von El-Niño-Bedingungen wird für den Moment als gering eingeschätzt.

Link: https://wattsupwiththat.com/2021/04/04/the-new-pause-lengthens-by-three-months-to-5-years-10-months/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

 




Großer Sieg für den gesunden Menschen­verstand: Die Stadt New York verliert den Prozess, Öl-Firmen für die „globale Erwärmung“ verant­wortlich zu machen

Kernaussagen aus dem Urteil des Gerichts:

● Erstens ist die globale Erwärmung ein ausschließlich internationales Anliegen, das Fragen des Föderalismus und der Außenpolitik berührt. Infolgedessen erfordert sie die Anwendung von Bundesrecht, nicht von Landesrecht. Zweitens gibt der Clean Air Act der Environmental Protection Agency – nicht den Bundesgerichten – die Befugnis, inländische Treibhausgas-Emissionen zu regulieren. Klagen nach Bundesrecht, die solche Emissionen betreffen, sind daher fehl am Platze. Und schließlich, obwohl der Clean Air Act nichts über die Regulierung ausländischer Emissionen aussagt, raten richterliche Vorsicht und außenpolitische Bedenken davon ab, solche Klagen nach Bundesrecht zuzulassen, wenn der Kongress keine Anweisung gibt. Und da es keine solche Erlaubnis gibt, ist jeder der Ansprüche der Stadt verjährt und die Klage muss abgewiesen werden. (Seite 1.)

● Die sich uns stellende Frage lautet, ob Gemeinden das staatliche Zivilrecht nutzen können, um multinationale Ölkonzerne für die durch globale Treibhausgasemissionen verursachten Schäden haftbar zu machen. Angesichts der Art des Schadens und der Existenz eines komplexen Geflechts von bundesstaatlichem und internationalem Umweltrecht, das solche Emissionen regelt, sind wir der Meinung, dass die Antwort ’nein‘ lautet. (Seite 5.)

● Die globale Erwärmung stellt ein einzigartiges internationales Problem von nationalem Interesse dar. Es ist daher nicht gut geeignet für die Anwendung von staatlichem Recht. In Übereinstimmung mit dieser Tatsache sind die Treibhausgas-Emissionen Gegenstand zahlreicher bundesstaatlicher gesetzlicher Regelungen und internationaler Verträge. Diese Gesetze bieten einen ineinander greifenden Rahmen für die Regulierung von Treibhausgas-Emissionen sowie Durchsetzungs-Verfahren, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften befolgt werden. (Seite 6.)

● Die Stadt New York hat diese Verfahren umgangen und stattdessen eine Klage nach staatlichem Recht gegen fünf Ölgesellschaften eingereicht, um Schäden geltend zu machen, die durch das zugegebenermaßen legale Geschäftsgebaren dieser Unternehmen bei der Förderung und dem Verkauf fossiler Brennstoffe auf der ganzen Welt entstanden sind. Auf diese Weise versucht die Stadt effektiv, diese sorgfältig ausgearbeiteten Rahmenbedingungen – die das Produkt des politischen Prozesses sind – durch einen Flickenteppich von Ansprüchen nach dem staatlichen Recht der Belästigung zu ersetzen. … Wir können ein solches Vorgehen nicht dulden. (p. 6.)

● Jeder Einzelne, der Gas und Strom verbraucht – sei es bei Fahrten mit Bus, Taxi, Uber usw. oder bei Hauslieferungen über FedEx, Amazon oder UPS – trägt zur globalen Erwärmung bei. (p. 8.)

● Die Stadt gibt freimütig zu, dass sie nicht in der Lage ist, das Verhalten der Produzenten unter irgendeinem Bundesgesetz oder internationalen Abkommen zu stoppen. In der Tat räumt sie ein, dass das Verhalten der Produzenten eine ‚rechtmäßige … kommerzielle Aktivität‘ ist. (p. 9.)

● Um es mit den Worten der Stadt zu sagen, dieser Fall betrifft nur „die Produktion, die Förderung und den Verkauf von fossilen Brennstoffen“, nicht die Regulierung von Emissionen. … Mit anderen Worten, uns wird gesagt, dass dies lediglich ein lokaler Streit über die erodierende Küstenlinie der Stadt ist, der keinen nennenswerten Einfluss auf die nationale Energie- oder Umweltpolitik haben wird. Wir stimmen nicht zu. (S. 19-20.)

● Kunstvolles Plädieren kann die Klage der Stadt nicht in etwas anderes verwandeln als in eine Klage über globale Treibhausgas-Emissionen. Gerade weil fossile Brennstoffe 4 Treibhausgase emittieren – die zusammen „die globale Erwärmung verschlimmern“ – verlangt die Stadt Schadensersatz. Anders ausgedrückt: Die Klage der Stadt schwankt zwischen der Leugnung jeglicher Absicht, sich mit Emissionen zu befassen, und der Identifizierung solcher Emissionen als die einzige Quelle des Schadens der Stadt. Aber die Stadt kann nicht beides haben. (p. 20.)

● Die Frage, die sich uns stellt, ist also, ob eine Klage wegen Belästigung, die darauf abzielt, Schadenersatz für die durch globale Treibhausgasemissionen verursachten Schäden zu erhalten, nach New Yorker Recht zulässig ist. Unsere Antwort ist einfach: nein. (p. 20.)

● Um das Offensichtliche klarzustellen: Die Stadt versucht nicht, die Produzenten für die Auswirkungen der in New York oder sogar in den Nachbarstaaten New Yorks freigesetzten Emissionen haftbar zu machen. Stattdessen beabsichtigt die Stadt, die Produzenten nach New Yorker Recht für die Auswirkungen von Emissionen haftbar zu machen, die in den letzten mehreren hundert Jahren rund um den Globus entstanden sind. Mit anderen Worten, die Stadt fordert Schadensersatz für die kumulativen Auswirkungen von Verhaltensweisen, die gleichzeitig in fast allen Gerichtsbarkeiten der Welt auftreten. Ein solch ausufernder Fall ist einfach jenseits der Grenzen des staatlichen Rechts. (S. 21-22.)

● Während die Stadt also nicht ausdrücklich versucht, den Produzenten einen Sorgfaltsstandard oder Emissions-Beschränkungen aufzuerlegen, ist das Ziel ihrer Klage vielleicht sogar noch ehrgeiziger: eine Verschuldens-unabhängige Haftung für die durch die Emissionen fossiler Brennstoffe verursachten Schäden aufzuerlegen, egal wo auf der Welt diese Emissionen freigesetzt wurden (oder wer sie freigesetzt hat). Wenn die Produzenten jegliche Haftung vermeiden wollen, dann wäre ihre einzige Lösung, die weltweite Produktion ganz einzustellen. (p. 24.)

● Diese Klage nach staatlichem Recht zuzulassen, würde ein weiteres Risiko bedeuten, das sorgfältige Gleichgewicht zu stören, das zwischen der Verhinderung der globalen Erwärmung, einem Projekt, das notwendigerweise nationale Standards und globale Beteiligung erfordert, einerseits und der Energieproduktion, dem Wirtschaftswachstum, der Außenpolitik und der nationalen Sicherheit andererseits hergestellt wurde. (p. 25.)

● Unter dem Strich reicht es aus zu sagen, dass die in diesem Streitfall aufgeworfenen Fragen bezüglich der inländischen Emissionen durch den Clean Air Act eindeutig geregelt sind. Infolgedessen bestätigen wir die Schlussfolgerung des Bezirksgerichts, dass die bundesrechtlichen Ansprüche der Stadt in Bezug auf inländische Treibhausgasemissionen durch das Gesetz verdrängt werden. (S. 36-37.)

● Die Stadt „möchte New Yorker Emissions-Standards auferlegen, die gleichzeitig von allen 50 US-Staaten und den Nationen der Welt ausgehen.“ (p. 42.)

Das gesamte Dokument steht hier.

Link: https://wattsupwiththat.com/2021/04/01/big-win-for-common-sense-new-york-city-loses-appeal-seeking-to-hold-oil-firms-liable-global-warming/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

 




Labor-Experiment: Eine CO2-Zunahme von 0,04% auf 100% würde keine merkbare Erwärmung mit sich bringen!

Beobachtungen und Experimente stützen einen großen Antriebs-Effekt von CO2 nicht

Reale Beobachtungen im Freien zeigen, dass selbst eine massive Schwankung der CO2-Konzentration, von 0,1 % bis 75 % während eines 24-Stunden-Zeitraums über einem Acker keinen nachweisbaren Effekt bei der Anregung von Änderungen der Oberflächentemperatur hat. Stattdessen ändert sich die CO2-Konzentration als Reaktion auf die Temperatur.

Experimente in Innenräumen zeigen auch, dass es einen sehr kleinen Temperaturunterschied gibt, wenn man 100 % CO2 in einen Behälter gibt. Und selbst diese winzige Temperaturänderung kann auf die Verringerung des konvektiven Kühleffekts durch die Zugabe von CO2-Molekülen zurückgeführt werden, nicht auf den Strahlungs- oder „Treibhauseffekt“ von CO2.

Es wird auch kein Temperaturunterschied festgestellt, wenn man die „Heiz“-Kapazität von CO2 mit der eines Nicht-Treibhausgases wie Argon vergleicht (Wagoner et al. 2010), da die „Temperatur um ungefähr den gleichen Betrag und mit der gleichen Rate wie bei CO2 anstieg“, wenn 100% Argon verwendet wurde.

Eine weitere Studie stellt Behauptungen einer die Temperatur treibenden Auswirkung von CO2 in Frage

Und nun bestätigt eine kürzlich veröffentlichte Studie (Seim und Olsen 2020) diese experimentellen Beobachtungen weiter. Die Autoren testeten die treibende Wirkung erhöhter IR-Strahlung auf die Temperatur mit einer speziell konstruierten meterlangen Kammer, einer 500-Watt-Halogenlampe und IR-Strahlungsdetektoren.

Die Grundannahme der Treibhaustheorie ist, dass eine Erhöhung der CO2-Konzentration um einen Faktor 2 oder mehr (d.h. von 0,03% auf 0,06%) zu einer zusätzlichen Erwärmung von 2 bis 4 Grad (mindestens) führt, was mit den Erwartungen des Stefan-Boltzmann-Gesetzes übereinstimmt.

Anstatt diese starken Temperaturreaktionen auf steigende CO2-Konzentrationen zu beobachten, fanden Seim und Olsen heraus, dass es fast überhaupt keinen Effekt gibt – vielleicht höchstens zusätzliche 0,15°C – wenn man reines (100%) CO2 in eine halogenbeheizte Kammer (+30°C) gibt. Es gibt nicht einmal einen nachweisbaren Temperaturunterschied, wenn man die Temperatureffekte von CO2 mit einem Nicht-Treibhausgas wie Argon vergleicht.

Die Ergebnisse dieser Experimente veranlassten die Autoren dazu, „das Fundament der vom IPCC verwendeten Forcing-Gesetze in Frage zu stellen.“

[Anmerkung: Auch im original ist diese Darstellung so undeutlich. Man sollte auf den Link klicken. A. d. Übers.]

Grundlegende Punkte aus der Studie von Seim and Olsen 2020:

  • Die Vorstellung, dass die Rückstreuung von CO2 der Haupttreiber der globalen Temperaturen ist, könnte falsch sein.

  • Die Temperatur in einem Gefäß mit 100% CO2 stieg leicht an, etwa um 0,5% [zusätzliche 0,15°C für einen von 20°C auf 50°C erhitzten Behälter].

  • Wir beobachten keinen signifikanten Unterschied in den beiden Kurven durch die Erhöhung der CO2-Konzentration von ca. 400 ppm auf etwa 100% in der Vorkammer.

  • Die Ergebnisse unserer Studie zeigen die nahezu identischen Erwärmungskurven, wenn wir von Luft [N2, O2] zu 100% CO2 oder zu Argon-Gas mit niedriger CO2-Konzentration wechseln.

  • Die Erwärmung der Al-Platte wurde ebenfalls gemessen, aber es wurde keine zusätzliche Erwärmung durch das Einfüllen von CO2 in die vordere Kammer festgestellt.

  • Diese Ergebnisse könnten die Grundlage der vom IPCC verwendeten Forcing-Gesetze in Frage stellen.

Link: https://notrickszone.com/2021/04/01/physicists-lab-experiment-shows-a-co2-increase-from-0-04-to-100-leads-to-no-observable-warming/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

 




Kaltstart ins Sommer­halbjahr 2021 – Klima­wandel in der warmen Jahreszeit?

Geringe Abkühlung im ersten Jahresviertel – aber starke Erwärmung im Sommerhalbjahr

Wie KOWATSCH/KÄMPFE in ihren Untersuchungen zur Temperaturentwicklung der Einzelmonate feststellten, kühlten sich seit dem Ende der 1980er Jahre die ersten drei Monate des Jahres wieder leicht ab. Da bietet sich ein Vergleich mit dem Sommerhalbjahr geradezu an:

Abbildungen 1a und 1b: Geringe Abkühlung im ersten Jahresviertel in Deutschland (oben, 1a), aber kräftige Erwärmung im Sommerhalbjahr (unten, 1b) seit 1988. Aus Aktualitätsgründen ist der Betrachtungszeitraum des ersten Jahresviertels um ein Jahr länger, weil die 2021er Werte bereits vorliegen. An den gegensätzlichen Trends ändert sich hierdurch nichts Wesentliches.

Nun fragt sich der kritische Zeitgenosse, wie es denn zur angeblichen CO2-Klimaerwärmung passt, wenn sich die ersten drei Monate nicht, die Sommerhalbjahresmonate dafür umso deutlicher erwärmten? Hierzu schauen wir uns einmal den Gesamtzeitraum der DWD-Datensätze an, der bis 1881 zurück reicht.

Abbildungen 2a und 2b: Temperaturverhalten in Deutschland seit 1881 mit Entwicklungsphasen und der Entwicklung der CO2-Konzentration. Oben (2a) das Mittel der ersten drei Monate. Einer kräftigen Erwärmung bei kaum steigenden CO2-Werten folgte zur Jahrhundertmitte eine sehr lange Phase mit geringer Abkühlung bei schon deutlicher steigender CO2-Konzentration. Um 1988 wurde es sprunghaft wärmer; seitdem (siehe Abbildung 1a!) wurde es trotz der am stärksten steigenden CO2-Werte wieder geringfügig kühler. Im Sommerhalbjahr (2b) ist die erste Erwärmungsphase viel länger; die zweite, geringe Abkühlungsphase zur Jahrhundertmitte kürzer, und die dritte, kräftige Erwärmungsphase begann mit 1992 etwas später.

Offenbar, „passt“ die Entwicklung der CO2-Konzentration in den ersten drei Monaten gar nicht zur Temperaturentwicklung; im Sommerhalbjahr passt sie zwar ganz gut zur Phase 1 und 3, aber nicht zu der Abkühlungsphase in der Jahrhundertmitte. Wie wir gleich sehen werden, gibt es aber auch für die Phasen 1 und 3 eine wesentlich plausiblere Erklärung, als die Entwicklung der CO2-Konzentration. Aber was erklärt das Temperaturverhalten der ersten drei Monate? Es ist die NAO.

Abbildung 3: Verlauf der Nordatlantischen Oszillation (NAO, violett) und der Deutschland-Temperaturen von Januar bis März als fünfjährige, zentrierte Gleitmittel. Man erkennt eine grobe Übereinstimmung; im Zeitraum 1881 bis 2021 ist der Zusammenhang (Korrelation) zwischen NAO und Deutschland-Temperaturmittel signifikant positiv (r=0,65).

Im Sommerhalbjahr ist die NAO jedoch für das Temperaturverhalten von geringer Bedeutung.

Die Sonne bringt es an den Tag – wärmere Sommerhalbjahre wegen viel mehr Sonnenstunden!

Anders, als für die Lufttemperaturen, gibt es ein Deutschland-Mittel der Sonnenscheindauer erst seit 1951. Doch die Aufzeichnungen an der Station Potsdam reichen immerhin bis 1893 zurück und können ähnlich der Vorgehensweise der Abbildung 2b auf ihr zeitliches Verhalten geprüft werden:

Abbildungen 4a und 4b: Die zeitliche Entwicklung der Sonnenscheindauer Potsdams in Sonnenstunden je Sommerhalbjahrestag (oben, 4a) erklärt sehr gut die Temperaturentwicklung im Sommerhalbjahr (4b, unten). Man achte auch auf die gute Übereinstimmung mit der Abbildung 2b, trotz des etwas späteren Beobachtungsbeginns in Potsdam.

In einer etwas anderen Darstellungsweise erkennt man die enge „Verzahnung“ von Sonnenscheindauer und Lufttemperaturen im Sommerhalbjahr:

Abbildung 5: Fast stets sind sehr sonnige Sommerhalbjahre auch sehr warm. Der Zusammenhang ist signifikant; die Sonnenscheindauer alleine erklärt schon mehr als 60% der Temperaturvariabilität! Zur besseren Darstellungsweise in einer Grafik musste die Sonnenscheinwerte; hier als Gesamtsumme pro Sommerhalbjahr, in Indexwerte umgerechnet werden.

Abschließend noch die Verhältnisse für ganz Deutschland:

Abbildung 6: Auch in Gesamt-Deutschland lassen sich fast 60% der Temperaturvariabilität des Sommerhalbjahres mit der Sonnenscheindauer erklären – je sonniger, desto wärmer. Zur besseren Darstellungsweise in einer Grafik musste die Sonnenscheinwerte; hier als Gesamtsumme pro Sommerhalbjahr, in Indexwerte umgerechnet werden.

Die Aussichten für das Sommerhalbjahr 2021 und die weitere Zukunft – eher durchwachsen?

Die stark erwärmend wirkende Sonnenscheindauer kann, schon astronomisch bedingt, nicht unbegrenzt weiter zunehmen; damit sind auch der möglichen Erwärmung Grenzen gesetzt. Es lohnt sich aber auch, noch einen weiteren, bedeutsamen Einflussfaktor auf unsere Sommerhalbjahrestemperaturen zu beleuchten – die AMO:

Abbildung 7: AMO und Sommerhalbjahrestemperaturen in Deutschland seit 1856, dem Beobachtungsbeginn der AMO. In AMO-Warmphasen, wie zur Mitte des 20. Jahrhunderts und momentan, sind die Sommerhalbjahre in Deutschland tendenziell wärmer.

Aber wie lange wird uns die gegenwärtige AMO-Warmphase noch erhalten bleiben? Ewig sicher nicht; möglicherweise hat das Ende schon begonnen, was dann wieder kühlere Sommerhalbjahre zur Folge hätte. Aber wie steht es um das Sommerhalbjahr 2021? Ein kühlerer Januar mit höhenkalter Luft und auffallend niedriger Höhenlage der 500-hPa-Fläche, so wie 2021, hatte in der Vergangenheit tendenziell eher einen kühleren Jahresrest und damit auch ein kühleres Sommerhalbjahr zur Folge. Für sichere Prognosen ist der Zusammenhang freilich zu schwach. Auch könnten sich die enormen Temperaturschwankungen des Winters, schon wegen der geringen Sonnenaktivität und der damit verbundenen Neigung zu Extremwetterlagen, weiter fortsetzen – ein Mix aus Hitzewellen und sehr kühlen Phasen also. In der Endabrechnung dürften wohl die hohen Temperaturwerte der Sommerhalbjahre 1947 und 2018 nicht erreicht werden.