Diesel-Verteu­felung: Krieg gegen das eigene Volk Diesel: Die Lücken­medien im Glashaus (9)

In den bisherigen Teilen dieses Aufsatzes [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8] wurde nachgewiesen, dass die NO2-Belastung der Luft in ganz Deutschland und auch an den sogenannten „Hotspots“ in den Städten auf im Prinzip unbedeutende Werte zurückgegangen ist. Wichtiger Grund hierfür ist die stetige Ablösung älterer durch jüngere Fahrzeuge mit besseren Abgasbehandlungssystemen. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Auch wurde aufgedeckt, wie fragwürdig die Messmethoden sind und welche Tricks und Manipulationen zum Einsatz kommen. Im dritten Teil wurden die teils grotesk übertriebenen Behauptungen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Stickstoffdioxid sowie die offensichtliche Parteilichkeit sowohl der öffentlich-rechtlichen Medien als auch industriefeindlicher Behörden behandelt. Im vierten Teil wurde festgestellt, dass das Auto auch in der Stadt der Zukunft unverzichtbar bleibt und Elektromobilität zurzeit nicht realisierbar ist. Außerdem wurden Widersprüche in den Aussagen des Umweltbundesamtes beleuchtet und anrüchige Querverbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe sowie Ministerien und Behörden thematisiert. Im fünften Teil wurde gezeigt, dass an der angeblichen Gesundheitsgefährdung selbst durch geringste NO2-Konzentrationen nichts dran ist und die Horror-Stories über zigtausende Tote durch Dieselabgase nicht wissenschaftlich fundiert sind. Zahlreiche Studien basieren sogar auf gefälschten Zahlenwerten. Im sechsten Teil wurden grobe Mängel bei den Studien der US-Umweltschutzbehörde EPA und der WHO dargelegt, mit denen behauptete Gesundheitsgefahren von Stickoxiden „belegt“ werden sollen. Im siebten Teil wird anhand von umfassenden Abgasuntersuchungen in bayrischen Großstädten nachgewiesen, dass selbst an den „Brennpunkten“ des Abgasgeschehens keinerlei Gründe für Fahrverbote für Diesel-PKW vorliegen. Anschließend wurde im achten Teil nachgewiesen, dass die Grenzwertüberschreitungen der Luft punktuell extrem beschränkt sind und der Anteil der betroffenen Bewohner selbst an den Brennpunkten im Zehntel-Promille-Bereich liegt. Der neunte Teil sowie der zehnte Teil beschäftigen sich damit, dass die NO2-Beaufschlagung im eigenen Wohnbereich teilweise sehr viel höher liegt als selbst an den am stärksten befrachteten Brennpunkten des Autoverkehrs.
Welche NO2-Exposition ist gesundheitlich vertretbar?
Im Unterschied zur Aufnahme von Substanzen in fester oder flüssiger Form ist es bei Gasgemischen sehr schwer, die tatsächliche Aufnahme von definierten Mengen festzustellen. Das gelingt nur unter Laborbedingungen unter Zuhilfenahme sehr aufwendiger Apparaturen. Wenn man ein Gas in ein größeres Volumen oder gar in die freie Atmosphäre einleitet, so wird es sich immer weiter verdünnen, bis es im gesamten verfügbaren Volumen gleichverteilt ist. Außerdem wird es dabei von turbulenten Strömungen verwirbelt. In der Realität ändern sich die Konzentrationen von Gasen zwischen Quelle und Messort deshalb ständig in oft unvorhersehbarer Weise. Ein anschauliches Beispiel hierfür zeigt Bild 2.

Bild 2. Kontinuierlich aufgezeichnete NO2-Konzentrationen während einer Messfahrt mit Zwischenstopps des Instituts für Umweltphysik der Universität Heidelberg in Stuttgart. Hellgrün: < Immissionsgrenzwert, Grün: < Innenraumrichtwert, Gelb: < Grenzwert für kurzfristige Überschreitungen unter 1 h, Rosa: < Alarmschwelle für kurzfristige Überschreitungen, Rot: Bereich > Alarmschwelle (Grafik: [UNIH])

Aus Bild 2 lässt sich ersehen, dass die Messwerte vor allem während der Fahrten zwischen verschiedenen Standorten, zum Teil aber auch im stationären Einsatz teils massive Ausschläge bis zu Gehalten von fast 700 µg/m3 aufweisen. Ursache hierfür ist die Durchquerung von noch nicht ausreichend verdünnten Abgasfahnen. Solche kurzfristigen Spitzen, die teils weit über der sogenannten Alarmschwelle von 400 μg/m3 liegen, sind normal und stellen keine Gesundheitsgefährdung dar. Kurzfristige Einwirkungen selbst noch deutlich höherer Konzentrationen werden von Medizinern und vom Gesetzgeber als nicht kritisch eingestuft. Wichtiger ist aus Sicht des Gesetzgebers der Jahresmittelwert, für den im Freien 40 μg/m3 als Grenzwert festgelegt wurde. Kurzfristige Überschreitungen sogar um mehr als das Zehnfache sind zulässig, wenn der Wert nicht häufiger als zwei Mal an drei aufeinanderfolgenden Stunden an Orten gemessen wird, die für die Luftqualität in Bereichen von mindestens 100 km2 (!) oder im gesamten Gebiet/Ballungsraum repräsentativ sind [INFO].
Für die Beurteilung gesundheitlicher Risiken durch NO2 ist demnach in der Realität einzig die mittlere Langzeitexposition maßgebend. Für Menschen, die zu wechselnden Zeiten unterschiedlichen Konzentrationen ausgesetzt sind, kann zur Beurteilung etwaiger Risiken mit einer kumulierten Jahresgesamtexposition gerechnet werden. Am einfachsten geht dies, indem man die Stunden eines Jahres mit der jeweiligen Konzentration multipliziert und das Ganze dann aufsummiert. Bei 8.760 Jahresstunden bei jeweils 40 μg/m3 ergäbe sich somit eine zulässige Jahresexposition von 350.400 μg*h/m3. Dies ist – quasi regierungsamtlich garantiert – ein gesundheitlich unbedenklicher Jahreswert für die gesamte Bevölkerung, Gesunde und Kranke, Kinder und Greise gleichermaßen. Wird er auch nur minimal überschritten, so ist ebenso regierungsamtlich die Stilllegung der halben Volkswirtschaft gerechtfertigt. So interpretiert es jedenfalls das deutsche Justizwesen, das sich aktuell als Erfüllungsgehilfe der ausländischen Agentenorganisation DUH anschickt, deutsche Städte durch Fahrverbote dem Chaos und die Kfz-Branche zugleich dem Niedergang zu überantworten. Aber in Deutschland zählen halt peruanische Bauern mit hanebüchenen Anliegen mehr als das Wohl des eigenen Volkes.
Wie amtlich ist eigentlich amtlich?
Mit dieser Garantie stimmt jedoch leider etwas nicht so recht. Sie gilt nämlich nur für die Luft im Freien. Der durchschnittliche Bundesbürger hält sich jedoch zu 90 Prozent in Innenräumen auf, wozu Wohnungen ebenso gehören wie Büroräume, Theater, Krankenhäuser, Schulen oder Universitäten. Und hier gilt seit 1998 als maximal zuträgliche NO2-Konzentration ein ebenfalls amtlich vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegte Maximalwert von 60 μg/m3 [AIR]. Für den angenommenen Fall eines bettlägerigen dementen Asthmakranken ist demnach eine Jahresexposition von 8.760 Stunden x 60 μg/m3 ebenfalls amtlich gesundheitlich unbedenklich, was einer Jahresexposition von 525.600 μg*h/m3 entspricht. Um den Reigen der Zahlenwerte komplett zu machen sei hier noch angemerkt, dass in den USA – dem Land, das uns via EPA und WHO ja das gegenwärtige Dilemma mit dem unrealistisch niedrigen Grenzwert von 40 μg/m3 beschert hat – als nationaler Grenzwert für Umgebungsluft 53 ppb (=101 μg/m3) festgelegt ist [USEPA]. Dort hält man demnach sogar eine Jahresexposition von 884.760 μg*h/m3 für gesundheitlich unbedenklich und zumutbar, Bild 3.

Bild 3. In den USA wird ein NO2-Jahresexpositionsbudget von 884.760 μg*h/m3 als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Das ist das Zweieinhalbfache dessen, was uns per EU-Diktat mit freundlicher Unterstützung von UBA und DUH aufgezwungen wurde


Gleichzeitig steckt man in den USA Mitarbeiter deutscher Autofirmen, deren Produkte nicht einmal ansatzweise derartig hohe Luftkonzentrationen verursacht haben dürften, für lange Jahre in den Knast. Die in Bild 3 gezeigten Diskrepanzen zeigen, dass derartige Grenz- oder Richtwerte offensichtlich weniger aus medizinischen als vielmehr aus (wirtschafts-)politischen Gründen festgelegt wurden und werden. Drüben heißt es „America first“, hier wird das eigene Volk gepeinigt.
Anmaßungen und Peinlichkeiten des Umweltbundesamtes UBA
Dem UBA, das ja zusammen mit Bundesumweltministerin Hendricks und diversen grüngefärbten Angstpropheten bis hin zur Deutschen Umwelthilfe (DUH) ständig behauptet, die deutsche Bevölkerung würde auf unseren Straßen durch NO2 aus Dieselabgasen existenziell bedroht, ist die Diskrepanz zwischen den beiden unterschiedlichen Grenzwerten natürlich ebenso bewusst wie peinlich. Immerhin ist der Ausschuss für Innenraumrichtwerte direkt beim UBA angesiedelt. Hätte man vor Jahren statt der EU-Vorgaben dessen Limit auch als Immissionsgrenzwert für die Stadtluft akzeptiert, so gäbe es die gesamte Abgashysterie gar nicht. Dazu müssten SPD, Grüne und das UBA jedoch von der bisher betriebenen Propaganda abrücken. Diesen Gesichtsverlust will man jedoch vermeiden und lässt lieber unsere Spitzenindustrie vor die Hunde gehen.
Stattdessen lässt das UBA z.B. folgende Botschaften unter das Volk streuen: „Es handelt sich bei den Vorgaben für Innenräume um einen Richtwert, also einen Wert mit Empfehlungscharakter, der von der Innenraumlufthygienekommission lange vor der EU-Richtlinie ausgesprochen wurde. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse, diesen Wert nicht mehr anzuwenden. Das erklärte die Behörde gegenüber dem ARD-faktenfinder. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Stickstoffdioxid stehe derzeit noch aus, werde sich aber voraussichtlich ebenfalls an dem Beurteilungswert für die Außenluft orientieren“. So berichtet es die SWR-Journalistin Kristin Becker in einem von ihr als Replik auf Aussagen der AfD verfassten „Faktenfinder“ [FAKE1]. Diese Haltung des UBA findet sich inzwischen sogar in einer Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundetages [WIDI].
UBA-Provokationen…
Damit macht sich das UBA einer Anmaßung schuldig, indem es sich in die Zuständigkeiten eines anderen Gremiums einmischt. Dies verdeutlicht, wes Geistes Kind dort Regie führt. Im Prinzip hat das UBA zu Innenraumluftwerten keinerlei Befugnis zur Beschlussfassung. Offensichtlich glaubt man sich dort aufgrund ideologischer Verblendung als berechtigt, einfach über den AIR hinweg in dessen Kompetenzen einzugreifen. Die Behauptung, dass sich eine ausstehende Überarbeitung der Richtwerte für Stickstoffdioxid voraussichtlich ebenfalls an dem Beurteilungswert für die Außenluft orientieren werde, ist ein solcher Vorgriff. Im entsprechenden Protokoll der AIR-Sitzung vom 26./27. Nov. 2015 steht lediglich folgendes: „Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Richtwerte für NO2 in der Innenraumluft zu aktualisieren, allerdings mit geringer Dringlichkeit“. Schon der Hinweis auf geringe Dringlichkeit spricht Bände, und von einer Senkung in Übereinstimmung mit dem Immissionsgrenzwert steht dort kein Wort.
Mit diesem offenkundigen Vorgriff auf den Entscheid eines gemeinsamen Gremiums brüskiert das UBA zugleich die anderen beteiligten Behörden. In der Aufgabendefinition des AIR steht nämlich eindeutig: „Der AIR besteht aus Fachleuten des Bundes und der Länder, die auf Mandat der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) benannt werden. Das UBA beruft zusätzliche Expertinnen und Experten für die Arbeit im Ausschuss“ [AIRA].
und willkürlicher Umgang mit dem AIR
Diese selbstherrliche Willkür des UBA setzt sich auch im Umgang mit der eigentlichen Arbeit des AIR bzw. deren Ergebnissen fort. So wird die Kompetenz des AIR z.B. durch folgende Formulierung herabgesetzt: „Es handelt sich bei den Vorgaben für Innenräume um einen Richtwert, also einen Wert mit Empfehlungscharakter“. Damit wird suggeriert, die AIR-Festlegungen seien weniger bindend als diejenigen anderer Gremien. Dass dies nicht stimmt, geht aus der Aufgabenbeschreibung des AIR jedoch eindeutig hervor: „Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft schädlich ist“.
Diese Aufgabe obliegt in Deutschland einzig und allein dem AIR und niemandem sonst, auch nicht dem UBA. Beim NO2-Innenraumrichtwert des AIR von 60 µg/m3 handelt es sich um einen sogenannten Richtwert II, zu dessen Bedeutung eindeutig folgendes festgelegt ist: Der „Richtwert II (RW II)…stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist“. Es handelt sich bei den 60 µg/m3 also eindeutig um einen Grenzwert, auch wenn er nicht so benannt wird.
Zu den weiteren Versuchen, den gesetzlich verbindlichen Wert von 60 µg/m3 zu relativieren, zählt auch der Hinweis darauf, dass es sich hier nicht um einen Langzeitwert handle, da er nur für einen Zeitraum von 7 Tagen gelte. Das ist Nonsens. Im zugrundeliegenden Dokument [HIST] des AIR wird erläutert, dass die Festlegung des 7-Tage-Zeitraums messtechnische Gründe hat, da bei den betreffenden Untersuchungen Passivsammler eingesetzt wurden. Diese eignen sich nicht für Zeiträume in der Größenordnung eines Jahres. Aufgrund der Tatsache, dass der Verlauf der NO2-Konzentration in Wohnungen einem typischen Wochenrhythmus folgt, wurde daher der Mittelungszeitraum auf sieben Tage festgelegt. Der so gefundene Mittelwert selbst ist dagegen unabhängig vom Zeitraum, über den die Mittelung erfolgte, als Langzeitwert aufzufassen. Das geht auch aus der Formulierung „bei Wirkungsuntersuchungen [ist] eine Woche der geeignete Bezugszeitraum für einen Langzeit-Richtwert“ eindeutig hervor.
Daher ist festzuhalten, dass unabhängig von den ideologisch motivierten Manövern des UBA bei Innenräumen ein rechtlich festgelegter Langzeit-Grenzwert von 60 µg/m3 gilt. Und da sich die Menschen in Mitteleuropa heute durchschnittlich zu 90 Prozent ihrer Zeit in Innenräumen aufhalten, sind diesem NO2-Pegel, um das UBA zu zitieren, „auch Kinder, Schwangere, Senioren oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma“ sehr langzeitig ausgesetzt. Danach haben bisher kein Hahn, kein UBA und keine DUH gekräht. Denen ging es darum, das Auto abzuschaffen, nicht um die Volksgesundheit. Auf die hier dargelegten Fakten hat allerdings die SWR-Journalistin Kristin Becker in ihrem „ARD-faktenfinder“ nicht aufmerksam gemacht. Abgeliefert wurde stattdessen ein Musterbeispiel für regierungsamtliche Propaganda in bester DDR-Manier.
Wie groß ist eigentlich die Zusatz-„Belastung“ an Hotspots?
Als nächstes interessiert jetzt die Frage, welcher zusätzlichen NO2-Exposition Menschen ausgesetzt sind, die an einem der wenigen „Hotspots“ mit Jahresmittelwerten oberhalb des Grenzwerts von 40 µg/m3 wohnen. Dazu betrachten wir zunächst die angenommene Jahresexposition eines typischen Werktätigen, der an der Landshuter Allee in München oder am Neckartor in Stuttgart mit NO2-Jahreswerten von ca. 80 µg/m3 wohnt und einen halbstündigen Weg zur Arbeit hat, wovon er während 10 min dem hohen Wert in seiner Straße und den Rest normalen Verhältnissen mit 40 µg/m3 ausgesetzt ist. In Innenräumen sei er den zulässigen 60 µg/m3 ausgesetzt, in der sonstigen im Freien verbrachten Zeit (mit Ausnahme des Arbeitswegs) den zulässigen 40 µg/m3 .Wir unterstellen zudem, dass er seine Freizeit nicht auf der Straße vor dem Haus verbringt, da dieses Umfeld mit seinem Lärm und Verkehr dafür zu unattraktiv ist. Als typischer Arbeitnehmer ist sein Gesamtjahr wie folgt eingeteilt, Bild 4.

Bild 4. Typische Einteilung des Jahres für einen deutschen Arbeitnehmer


Mit diesem Schema kann man dann für die Tage der einzelnen Zeitabschnitte aufgrund ihres vermutlichen Verlaufs Tages-Expositionsbudgets berechnen, Bild 5.

Bild 5. Typisches zulässiges Expositionsbudget eines Arbeitnehmers an Arbeits- bzw. Urlaubstagen sowie an Wochenend- und Feiertagen


Den Ergebnissen in Bild 5 liegen folgende zusätzlichen Annahmen zugrunde: An Arbeitstagen hält sich der Betreffende zu rund 90 % (21,5 h) in Innenräumen auf und verbringt neben dem einstündigen Weg zur Arbeit die restlichen 1,5 h im Freien bei 40 µg/m3. An Wochenenden und Feiertagen ist er aktiver und verbringt 5 Stunden draußen. Für Fahrten oder Spaziergänge wird wieder 1 h angesetzt, allerdings ist an diesen Tagen die NO2-Exposition auf der Straße wegen des ausfallenden Berufsverkehrs auf 40 µg/m3 reduziert. Für seine 13 Urlaubsreisetage wird von einer Atmosphäre mit einem NO2-Gehalt von lediglich 30 µg/m3 ausgegangen. Rechnet man auf der Grundlage dieser Vorgaben das Jahresexpositionsbudget zusammen, so erhält man einen Wert von 491.028 μg*h/m3. Dieser liegt trotz der erhöhten Exposition während der Arbeitswege immer noch deutlich unter dem zulässigen Innenraum-Jahresexpositionsbudget des bettlägerigen Asthmakranken von 525.600 μg*h/m3.
Nach dem gleichen Schema kann man zum Vergleich die Exposition eines Arbeitnehmers durchrechnen, in dessen Wohnbereich durchgängig nur eine NO2-Konzentration von 40 µg/m3 vorliegt. Hier kommt man mit dem gleichen Rechenschema auf 487.899 μg*h/m3, Bild 6.

Bild 6. Vergleich der NO2-Jahresexpostionsbudgets von zwei Arbeitnehmern an unterschiedlich beaufschlagten Wohnorten mit den gesetzlichen Vorgaben für Innenräume bzw. für die Umgebungsluft in Deutschland sowie den USA


Aus Bild 6 wird ersichtlich, dass die alles entscheidende Größe die zulässige Innenraumkonzentration ist da sich die Personen dort hauptsächlich aufhalten. Der Unterschied zwischen „Hotspot-Straße“ mit 80 μg/m3 oder sonstigem Wohnort mit 40 μg/m3 ist so minimal, dass er sich erst in der dritten Stelle nach dem Komma bemerkbar macht. Der Jahresmittelwert für den Arbeitnehmer am „Hotspot“ liegt bei 56,053 μg/m3, während der in „sauberem“ Umfeld wohnende Kollege mit 55,696 μg/m3 rechnen kann. Das sind gerade einmal 0,6 Prozent. Und beide stehen damit noch erheblich besser da als jemand, der sich ganzjährig in einem Innenraum bei zulässigen 60 μg/m3 aufhalten müsste.
Und was wäre wenn…?
Um nochmals zu verdeutlichen, wie völlig unbedeutend die Befrachtung der Luft an den ganz wenigen „Hotspots“ in deutschen Großstädten selbst nach den Maßstäben des UBA in Wirklichkeit ist, machen wir noch einmal den obigen Vergleich, allerdings unter der Annahme, dass die NO2-Gehalte der Innenraumluft flächendeckend den Wünsch-dir-was-Vorstellungen des UBA von 40 μg/m3 entsprächen. Die Kalkulation der entsprechenden Jahresexpositionsbudgets für zwei Arbeitnehmer, von denen der eine in der „Hotspot“-Strasse mit 80 μg/m3 und der andere in normaler Wohnumgebung mit 40 μg/m3 wohnt, zeigt Bild 7.

Bild 7. Berechnung der Jahresexpositionsbudgets für zwei Arbeitnehmer in Straßen mit 80 bzw. 40 µg/m3 NO2 bei einem NO2-Innraumwert von 40 µg/m3


Auch für diesen angenommenen Fall zeigt sich, dass das Jahresbudget praktisch ausschließlich davon abhängt, welcher NO2-Innenraumkonzentration man ausgesetzt ist. Die Umrechnung des Jahresbudgets auf die mittlere Konzentration ergibt in diesem Fall für den Arbeitnehmer am „Hotspot“ einen Mittelwert von 39,98 µg/m3 und für seinen Kollegen aus einem „vorschriftsmäßigen“ Wohnumfeld 39,63 µg/m3. Die Exposition während der jeweils kurzen Aufenthalte in einer hoch belasteten Straße spielen faktisch keine Rolle und werden schon von ganzen 13 Tagen Urlaubsreise in eine nur mäßig geringer beaufschlagten Umgebung mehr als kompensiert.
Zustände wie in der Anstalt
Wenn man sich diese Zahlen und ihre Verhältnisse vor Augen führt, kann man sich nur fragen, wie es eine hochtechnisierte Nation wie Deutschland zulassen konnte, sich von einer Handvoll Umwelthysteriker in die derzeitige missliche Lage manövrieren zu lassen. Künftige Generationen werden sich fassungslos an die Stirn fassen. Wie konnte man nur diesen Ökofanatikern, die zugegebenermaßen Meister des Betrugs sind und willige Helfer in Behörden und Medien fanden, soviel Einfluss zugestehen. Nicht zu vergessen ist dabei die Rolle der EU, die uns den ganzen Schlamassel mit ihrer unsinnigen Vorgabe von 40 μg/m3 erst eingebrockt hat. Dem aktuellen „noch mehr EU“-Geschrei der Verantwortlichen insbesondere bei der SPD sollte man angesichts solcher Erfahrungen mit äußerstem Misstrauen begegnen.
Fakten und „Faktenfinder“
Die bisherige Analyse der von den „Faktenfindern“ von NDR und Tagesschau präsentierten Aussagen lässt erkennen, dass man sich dort alles andere als kritisch-investigativ mit dem Thema NO2-Immissionen der Stadtluft beschäftigt hat. Stattdessen übernimmt man einfach die Positionen von Hendricks und dem UBA, als seien deren Ansichten der Weisheit letzter Schluss. Eine eigenständige kritische Wertung von Daten und Hintergründen ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Dies bestätigt die bereits bisher gemachte Erfahrung, dass die Mehrzahl der Medien – allen voran die Fernsehanstalten ARD, ZDF und ihre Landesdependancen – beim sogenannten „Diesel-Skandal“ einseitig, parteiisch und irreführend berichtet. Statt um Ausgewogenheit und Sorgfalt bemüht man sich offenkundig eher darum, das Thema so darzustellen, wie bestimmte Bundesbehörden sowie die etablierten Parteien es gerne haben möchten. Abweichende Meinungen von Fachleuten, Medien, Journalisten oder Bloggern werden als unglaubwürdig hingestellt. So leistet man dem ideologischen Ziel der Deindustrialisierung Deutschlands durch „Dekarbonisierung der Volkswirtschaft“ Vorschub. Der Diesel ist dabei nur das erste Opfer. Die Vernichtung der deutschen Automobilindustrie wird anschließend auch beim Benziner weitergehen, und zwar alternativlos. Die sich jetzt abzeichnende „GroKo“ – egal ob sie als echte oder als wilde (Duldungs-) Ehe zustande kommen sollte – ist für Deutschland ein sehr schlechtes Omen.
Fred F. Mueller
Demnächst folgt Teil 10
Quellen

[AIR] https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormals-ad-hoc#textpart-1

[AIRA] https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormals-ad-hoc#textpart-1 abgerufen am 9.12.2017
[FAKT] http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/stickstoffdioxid-111.html
[FAKE1] http://faktenfinder.tagesschau.de/stickstoffdioxid-grenzwerte-arbeitsplatz-101.html
[HIST] Bundesgesundheitsbl. 1/98, Richtwerte für die Innenraumluft: Stickstoffdioxid, S. 9-12.
[INFO]
[UNIH] Reh, M.; Adler, T.; Pöhler, D.; Platt, U.: Stationäre & mobile NO2– Messungen in Stuttgart 07.12.2015 und 14.01.2016 Stand: 27.01.2016 M. Institut für Umweltphysik, Universität Heidelberg
[USEPA] https://www.epa.gov/criteria-air-pollutants/naaqs-table
[WIDI] Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Sachstand Stickoxidgrenzwerte der Außenluft und am Arbeitsplatz WD 8 – 3000 – 035/17
Quellen alt
[BIMS] Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 02.08.2010

[BLFU] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Untersuchung der räumlichen Verteilung der NOX-Belastung im Umfeld von vorhandenen, hochbelasteten Luftmessstationen. Abschlussbericht. September 2015.

[BUTA] Drucksache 18/12900 – 492 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

[MARX] https://www.eike-klima-energie.eu/2017/10/02/ueber-stickoxide-und-den-dieselmotor/

[OZON] http://www.ak-ozon.de/ozon.htm
[ZDF] ZDF Heute – Sendung vom 2.9.2017, Sendeminuten 03:55 bis 04:11




Wie ein Forsythien­strauch wahlweise einen Klima­alarm oder dessen „Abmeldung“ belegt

Und täglich grüßt die Hamburger Forsythie

Im besagten Klimabericht [2] wird auf diese phänologische Zeitreihe eingegangen mit der Erklärung, dass der Blühbeginn der Forsythie seit 1945 um ca. 4 Wochen früher erfolgt.

Bild 1 Eine der Textstellen zur Hamburger Forsythie im Klimabericht [2], S. 145

Diese Darstellung führte zum Protest auf kaltesonne:
Kaltesonne 6. Dezember 2017: [1] Unvollständiger Klimabericht: Und täglich grüßt die Hamburger Forsythie
Hamburg, Hamburg? Da war doch noch was. Genau, der berühmte Forsythienstrauch. Siehe “Forsythien und der Klimawandel: Frühlingsbeginn in Hamburg während der letzten 30 Jahre immer mehr verspätet“. Was steht eigentlich im neuen Hamburger Klimabericht über die Forsythien? Auf Seite 124 werden wir fündig:
… Auch für die [Metropolregion Hamburg] sind entsprechende phänologische Änderungen dokumentiert. So hat sich der Blühbeginn der Forsythie (Forsythia intermedia) seit 1945 um etwa 4 Wochen verfrüht …
Wenn man sich dann die Abbildung 6.5 anschaut, wird die bewusste Irreführung des Lesers sofort klar. Wie bereits in unserem Blogartikel thematisiert, wird der der Trend der letzten 30 Jahre doch glatt ignoriert. In Wahrheit hat sich die Blüte in den letzten drei Jahrzehnten immer weiter verspätet (Abb. 1). Die letzte Jahreswerte befinden sich ziemlich nah am Mittelwert der Zeitreihe, die 1945 begann. Ein dickes Ding, das im Review des Buches doch hätte auffallen müssen. Oder gab es vielleicht gar kein Review? Was wollen die Autoren des Kapitels, Udo Schickhoff und Annette Eschenbach, mit ihrer unvollständigen Darstellung bezwecken? Hier die aktuelle Version der DWD-Abbildung:

Bild 2 Abb. 6.5 Forsythien-Kalender (Forsythia intermedia) für den Standort „Hamburger Lombardsbrücke“ 1945–2016. (Deutscher Wetterdienst). Vom Autor um Zusatzangaben ergänzt


Hinweis: Wegen der besseren Bildqualität wurde das Original des Bildes von der DWD-Homepage verwendet. Beim DWD reicht das Bild bis zum Zeitraum 2017: 23. März, im Klimaatlas bis zum 2016: 22. März

Der Klimaatlas hat aber doch recht mit seiner Angabe

Beim DWD ist eine Beobachtungsvorschrift für „Hobby-Phänologen“ zu finden. Darin ist zu diesem Strauch ebenfalls eine Beschreibung hinterlegt. Und in dieser findet sich ein um eine Regressionsgerade ergänztes Datenbild:

Bild 3 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ mit Regressionsgeraden für Blühbeginn und Temperatur. Vom Autor um Hilfslinien ergänzt. Quelle: DWD: [3] Vorschriften und Betriebsunterlagen für die phänologischen Beobachter des Deutschen Wetterdienstes VuB 17. Ausgabejahr 2015

Die darin eingezeichnete, lineare Regression ergibt einen Wert von 26 Tagen für den dargestellten Bereich 1945 – 2014 und stimmt damit mit den im Klimabericht angegebenen, 4 Wochen früherem Blühbeginn gut überein.
Wenn es der DWD so berechnet und im Klimabericht zusätzlich zwei Studien zur Belegführung gelistet sind (Bild 1), braucht man die Daten bestimmt nicht mehr anzuzweifeln oder (wie unter Klimawandel-Kritikern halt so üblich) zu kritisieren – , sollte man meinen.

Wenn diese „Belegführung“ jedoch statistisch zweifelhaft ist?

Leider ist die Darstellung im Klimabericht (und beim DWD!) trotzdem nicht richtig. Sie „vergisst“ nämlich drauf hinzuweisen, dass eine lineare Regression bei einer solchen Datenspanne und zusätzlich überlagertem Klimazyklus zwar berechnet werden kann, aber nicht die richtige Trendaussage liefert (wie es kaltesonne zu Recht anprangert [1]).
Im Bild 2, ergänzend im Bild 4 (mit den „herausgezogenen“ Daten), sieht man, dass der Blühbeginn die letzten drei Jahre gegenüber dem Startjahr 1945 lediglich um 4 … 5 Tage früher begann. Auch die gewaltige Varianz der Daten ist überdeutlich und lässt bei jedem „Statistiker“ die Alarmglocken klingeln.

Bild 4 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ mit linearer Trendlinie und Hilfslinien. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt


Wie berechtigt die Kritik ist, wird erkennbar, sobald man die Daten etwas genauer betrachtet.
Von kaltesonne wurde das bereits durchgeführt:
kaltesonne 11. April 2016: [4] Forsythien und der Klimawandel: Frühlingsbeginn in Hamburg während der letzten 30 Jahre immer mehr verspätet,
wird anbei aber leicht abgewandelt und verdichtet wiederholt.
Bild 4 zeigt eine Regressionsgerade mit 23 Tagen verfrühtem Blühbeginn seit 1945. Die gleichen Daten mit einem Trendpolynom anstelle der Regressionsgeraden versehen, zeigen für den gleichen Zeitraum nur noch 8 Tage früheren Blühbeginn und weist als Zusatzinformation auf zyklische Einflüsse hin (die mit einer Trendgeraden vollkommen verloren gehen).

Bild 5 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ mit einem Polynom 5. Grades anstelle der Regressionsgeraden. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt


Nun ergänzend das beliebte „Spiel“ herausgesuchter Zeitabschnitte. Um 1970 war es doch besonders kalt, weshalb damals die kommende Eiszeit ausgerufen wurde. Also sollte der Strauch seit dieser Zeit aufgrund der zwischenzeitlichen, schlimmen Erwärmung eine noch größere Blühverfrühung aufweisen. Er macht aber das Gegenteil:
Bild 6 zeigt seit 1973 selbst mit einer Regressionsgeraden nur noch einen einzigen Tag früheren Blühbeginn.

Bild 6 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ ab 1973 mit linearer Trendlinie. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt


Der gleiche Zeitraum, mit einem Polynom anstelle der linearen Trendlinie versehen, zeigt wie problematisch und teils verfälschend abrupte Anfangsbedingungen auf das Ergebnis einwirken. Gerade bei Klimaaussagen ist dieses Problem (der Startwerte und fehlender Betrachtung der „Vorgeschichte“) jedoch der Normalfall.

Bild 7 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ ab 1973 mit Polynom 5. Grades. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt

Aktuell dreht dieser Strauch die Klima-Apokalypse ins Gegenteil

Es wird immer angeführt, dass Trendaussagen, welche über den meteorologischen Zeitraum reichen, „signifikant“ wären. Was herauskommt, wenn man dies auf den Strauch anwendet, zeigen die folgenden Bilder.
Ab 1988 werden es selbst mit einer Regressionsgeraden auf einmal 28 Tage Verspätung. Beginnt man mit dem Jahr zuvor (Bild 9) und damit genau dem 30-Jahre meteorologischem Zeitraum, sind es immer noch 17 Tage Verspätung!

Bild 8 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ ab 1988 mit linearer Trendlinie. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt


Bild 9 Daten zum Forsythienstrauch „Hamburger Lombardsbrücke“ ab 1987 (30-Jahre meteorologischer Zeitraum) mit linearer Trendlinie. Vom Autor aus den DWD Daten erzeugt und ergänzt


Das sind gewaltige – allerdings genau umgekehrte – Trendwerte. Nicht auszudenken, welche Horrormeldungen durch unsere Medien rauschen würden, wenn es nicht ausgerechnet die falsche Richtung wäre.
Nun ist aber gerade in den letzten Jahrzehnten der CO2-Ausstoß doch überproportional gestiegen. Da passt es überhaupt nicht zusammen, dass ein Forsythienstrauch belegt, dass in Deutschland die daraus abgeleitete Apokalypse ins Gegenteil verkehrt wird.

Wie korreliert der Blühbeginn mit der Temperatur

In den Bildern 2 und 3 wurden zur Blüh-Zeitkurve die Temperaturen 90 Tage vor Blühbeginn kopiert. Nun ist es schwer, optisch eine Korrelation zu prüfen, wenn die Kurven Prinzip bedingt gegensätzlich verlaufen (sollen).
Der Autor hat deshalb zur Erleichterung der Korrelationsbewertung die Blühdaten gespiegelt (damit die Verläufe trendgleich werden) und über die Temperatur-Verlaufsdaten des DWD-Klimaatlas für den Hamburger Frühling und Winter kopiert (Bilder 10 und 11).
Eine grobe Korrelation ist erkennbar. Dabei meint man zu sehen, dass die jüngsten „Überhitzungen“, welche die Medien regelmäßig in Untergangsstimmung versetzten, den Strauch ziemlich „kalt“ lassen. Entweder bekommt er diese (teils wohl Wärmeinseleffekte) an seinem Standort gar nicht mit (würde Herr Kowatsch [8] sagen), oder er „gewöhnt“ sich einfach daran (während „Klimawissenschaftler“ davon überzeugt sind, dass ein Strauch das bei „der Geschwindigkeit des Klimawandels“ gar nicht kann).

Bild 10 Die Daten Blühbeginn (rot gestrichelt) gespiegelt auf die DWD-Daten Frühlingstemperaturen mit Hamburg (Temperaturverlauf: Hellblau; Mittelwert des Temperaturverlaufs: Dunkelblau) gelegt.


Bild 11 Die Daten Blühbeginn (rot gestrichelt) gespiegelt auf die DWD-Daten Wintertemperaturen mit Hamburg gelegt (Temperaturverlauf: Hellblau; Mittelwert des Temperaturverlaufs: Dunkelblau).

Wie viel kann man den Klimasimulationen glauben

Ergänzend das Bild zum Blühbeginn Deutschland global aus dem DWD Klimaatlas. Dieses zeigt einen etwas anderen Verlauf als der Strauch in Hamburg – nämlich überhaupt keinen Änderungs-Trend, sondern einen schön begrenzten, horizontalen Trendkanal -, aber die vergleichbare, konstant extreme und sprunghafte Variabilität. Trotzdem hat man beim DWD keinerlei Hemmungen, mit solchen Daten Simulationen für die Zukunft berechnen zu lassen.

Bild 12 DWD Klimaatlas, Grafik Vegetationsbeginn Deutschland

Explodiert“ das Klima (nur) mangels Fachpersonal?

Was „sagen“ diese Bilder zusätzlich? Bei der von diesem Strauch vollführten, extremen Datenspanne ist eine einfache Trendermittlung mittels linearer Regression ein statistisch unbrauchbarer Ansatz. Dazu reicht der Beobachtungszeitrum „hinten und vorne“ nicht aus, vor allem, wenn auch noch die in der Regel unvermeidbaren Klimazyklen im Spiel sind.
Es ist (wieder [6]) ein Beispiel, wie computergläubige Personen rechnen üben dürfen und dass solche offensichtlichen Fehler alle „Qualitätsprüfungen“ überstehen und bedenkenlos publiziert (und sogar von wirklichen Fachpersonen bedenkenlos übernommen) werden.
Um zu „brauchbaren“ – oder die Probleme erkennenden – Aussagen zu gelangen, muss man tiefer einsteigen (wie es kaltesonne in [4] gezeigt hat) und vor allem ohne ideologische Scheuklappen bewerten.
Jedenfalls ist die in dem 302-seitigen Werk „Klimabericht“ mit zusätzlichen Belegen durch Studien (Bild 1) getätigte Aussage zur Verfrühung des Blühbeginns seit 1945 ganz bestimmt nicht richtig.
Quellen
[1] Kaltesonne 6. Dezember 2017: Unvollständiger Klimabericht: Und täglich grüßt die Hamburger Forsythie
[2] Hamburger Klimabericht – Wissen über Klima, Klimawandel und Auswirkungen in Hamburg und Norddeutschland
[3] DWD: Vorschriften und Betriebsunterlagen für die phänologischen Beobachter des Deutschen Wetterdienstes VuB 17. Ausgabejahr 2015
[4] kaltesonne 11. April 2016: Forsythien und der Klimawandel: Frühlingsbeginn in Hamburg während der letzten 30 Jahre immer mehr verspätet
[5] EIKE 29. November 2017: Änderungen des Meeresspiegels und Klima auf Fidschi: totale Falschinformationen von COP23
[6] EIKE 07.02.2016: Der Himmel fällt uns auf den Kopf und ohne die Glaskugel im Computer würden wir es nie erfahren
[7] Süddeutsche Zeitung, Ausgabe 18./19. November 2017
[8] EIKE, 8. Dezember 2017: Der Winter zeigt der Klimaerwärmung die kalte Schulter- Abkühlung seit 30 Jahren




Bärbel Höhn beschwert sich, dass Herr Kachel­mann Fakten über den Klima­wandel erzählt

Besagter Tweet von Frau Bärbel Höhn (Grüne) [1]

Kachelmanns klimapolitisches Vergehen

Bild Screenshot aus dem Video zur Talkrunde. Quelle: Das Erste, Mediathek: Xavier und die Wetterextreme


Kachelmann sagte in der Talkrunde unter anderem [2]:
-Man sieht noch keine statistisch signifikante Häufung von Starkregen und Starkwinden in Deutschland
-Man sieht noch keine statistisch signifikante Häufung von Hurrikanen, auch keine Häufung von starken Hurrikanen im Bereich Karibik-USA
Und bezog sich dabei nach seinen eigenen Aussagen auf die folgenden, ganz aktuellen Angaben der NOAA.
NOAA: [3] Global Warming and Hurricanes – An Overview of Current Research Results
It is premature to conclude that human activities–and particularly greenhouse gas emissions that cause global warming–have already had a detectable impact on Atlantic hurricane or global tropical cyclone activity.
Analysis of century-scale Atlantic tropical storm and hurricane records … Statistical tests indicate that this trend is not significantly distinguishable from zero
… The evidence for an upward trend is even weaker if we look at U.S. landfalling hurricanes, which even show a slight negative trend beginning from 1900 or from the late 1800s
Übersetzt:
Es ist verfrüht, zu dem Schluss zu kommen, dass menschliche Aktivitäten – und insbesondere Treibhausgasemissionen, die die globale Erwärmung verursachen – bereits nachweisbare Auswirkungen auf die Aktivität der tropischen Wirbelstürme weltweit haben.
Analysen von Atlantischen Zyklon-Aufzeichnungen im Zeitmaßstab von Jahrhunderten … zeigen ebenso wie statistische Tests, dass dieser Trend nicht signifikant von Null unterscheidbar ist.
... Der Beweis für einen Aufwärtstrend ist sogar noch schwächer, wenn man sich die Hurrikane in den USA ansieht, die ab 1900 oder ab Ende des 19. Jahrhunderts sogar einen leicht negativen Trend aufweisen …
NOAA: [3] In summary, neither our model projections for the 21st century nor our analyses of trends in Atlantic hurricane and tropical storm counts over the past 120+ yr support the notion that greenhouse gas-induced warming leads to large increases in either tropical storm or overall hurricane numbers in the Atlantic.
Therefore, we conclude that despite statistical correlations between SST and Atlantic hurricane activity in recent decades, it is premature to conclude that human activity–and particularly greenhouse warming–has already caused a detectable change in Atlantic hurricane activity.
Global Tropical Cyclone Activity and Climate Warming
… In terms of historical tropical cyclone activity, a
2010 WMO assessment of tropical cyclones and climate change concluded that “it remains uncertain whether past changes in tropical cyclone activity have exceeded the variability expected from natural causes.” This conclusion applied to all basins around the globe.
Übersetzt:
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass weder unsere Modellprojektionen für das 21. Jahrhundert, noch unsere Analysen der Hurrikan- und Tropensturm-Trends in den letzten 120 Jahren die Annahme stützen, dass die durch Treibhausgase verursachte Erwärmung zu einem starken Anstieg der Tropenstürme oder Hurrikane im Atlantik führt …
Global Tropical Cyclone Aktivität und Klimaerwärmung …
Wir schließen daraus, dass es trotz statistischer Korrelationen zwischen SST und atlantischer Hurrikanaktivität in den letzten Jahrzehnten verfrüht ist, zu dem Schluss zu kommen, dass menschliche Aktivität – und insbesondere die Erwärmung durch den Treibhauseffekts – bereits eine nachweisbare Veränderung der atlantischen Hurrikanaktivität verursacht hat …
… In Bezug auf die historische Aktivität tropischer Wirbelstürme kam eine WMO-Bewertung der tropischen Wirbelstürme und des Klimawandels aus dem Jahr 2010 zu dem Schluss, dass „es ungewiss bleibt, ob die Veränderungen der tropischen Wirbelstürme die von natürlichen Ursachen erwartete Variabilität überschritten haben.“ Diese Schlussfolgerung gilt für alle entsprechenden Bereiche rund um den Globus.

Diese Kenntnis ist nicht neu. Neu ist, dass sie in Deutschland in einer Talkrunde gesagt wurden

Im Kern steht damit aktuell bei der NOAA nichts anderes, als schon im jüngsten IPCC-AR5 Langbericht, der damals mitteilte, dass es rund um die Welt praktisch nirgens belegbare Extremwetteranstiege durch den (angeblichen) AGW-Klimawandel gibt [4].
In einem ist die aktuelle NOAA Info aber deutlicher. Sie sagt fast überall, dass Angaben einer Verstärkung von Extremereignissen durchgängig nur auf simulierten Zukunftsprojektionen beruhen.

Wie können Fakten eine Arbeit behindern?

Man könnte meinen, Twitter wurde erfunden, damit Personen mit häufigeren Denkaussetzern noch Zeit haben, darüber zu informieren.
Jedenfalls erscheint die Argumentation von Frau Höhn (Tweet Headerbild) „… Kachelmann behindert mit seiner Argumentation rechtzeitiges Handeln … „ irgendwie sonderbar. Man würde erwarten, dass jemand, welcher an einem Thema arbeitet (und dafür bedenkenlos Milliardensummen seiner Untertanen ausgeben will), über sachkundige Information froh ist. Deutlicher kann man deshalb nicht mehr verkünden, dass dieser politische Aktionismus nicht einem Sachzwang, sondern einer sachbefreiten Ideologie geschuldet ist.
Die Kommentare zum Tweet sind entsprechend.


Bilder Antwort-Tweets an Frau Höhn
Nun sollte man Herrn Kachelmann nur wegen seiner (wenigen) kritischen Einwände und Bemerkungen nicht als Klimaskeptizisten betrachten. In seiner Beschreibung des Themas auf „Wetterkanal“ [2] weist er bei jeder Gelegenheit darauf hin, dass er im Kern pro-AGW-Klimawandel eingestellt ist.
Damit stellt sich die interessante Frage, was eine Bärbel Höhne einmal twittern wird, falls sich jemand zum Beispiel erdreisten sollte, in einer Talkshow einmal mitzuteilen, das die Regierungsvertretung von Fidji auf dem letzten Klimagipfel die 25.000, ganz bestimmt zum „rechtzeitigen Handeln“ animierten Teilnehmer mit ihrer Darstellung des schon begonnenen Klimauntergangs schlichtweg belogen hat [8]. Bestimmt sollen das weder diese Teilnehmer noch die (das ganze bezahlenden) Untertanen erfahren.
Anmerkung: Die Teilnehmer hätten es direkt erfahren können, aber nach Fakten fragt man auf einem Klimagipfel niemals, das verstößt bestimmt gegen die Etikette.
Dank an kaltesonne für den Hinweis zum Thema [5].
Quellen
[1] Bärbel Höhn: Tweet gegen Kachelmann
[2] Wetterkanal: Klima, Herr Rahmstorf und heiliger Zorn der Gerechten – und Leben zwischen den Stühlen
[3] NOAA Last Revised: Oct. 26, 2017: Global Warming and Hurricanes – An Overview of Current Research Results
[4] EIKE 14.09.2016: Frau Hendricks glaubt im Klimawahn, Klimapäpstin geworden zu sein und den Irrglauben ihrer Bürger verdammen zu dürfen Zu ihrem Gastbeitrag „Weit verbreiteter Irrglaube“ im Handelsblatt
[5] kaltesonne, 9. Dezember 2017: Klima, Herr Rahmstorf und heiliger Zorn der Gerechten – und Leben zwischen den Stühlen
[6] EIKE 20. Oktober 2017: „Kippt unser Klima?“ bei Maischberger/ARD am 10. Oktober 2017: Eine kleine Nachlese über großen Unsinn, sachliche Fehler und wenig Richtiges
[7] EIKE 12. Oktober 2017: Maischberger fragt: Kippt unser Klima? Antwort: Nein – wohl aber die Kompetenz der meisten Talkgäste?
[8] EIKE 29. November 2017: Änderungen des Meeresspiegels und Klima auf Fidschi: totale Falschinformationen von COP23
EIKE 16. November 2017: Nochmals Fidji, die eher aufsteigenden, als untergehenden Atolle




Studie zu Übertritten von Hurri­kanen auf das US-Festland: Seit den fünfziger Jahren besteht ein signifi­kanter Abwärts­trend

Eine energetische Perspektive bzgl. auf das Festland übertretender Hurrikane

Ryan E. Truchelut, Erica M. Staehling

Abstract

Es folgt das Original-Abstract aus der Studie. Glücklicherweise hat Anthony Watts eine „Übersetzung” in Alltagssprache vorgenommen, die hier ins Deutsche übersetzt wird. Der Inhalt ist identisch mit dem Original-Abstract – Chris Frey, Übersetzer:

Zusammenfassung in Plain Language

Die atlantische Hurrikan-Saison 2017 war extrem aktiv, sowohl hinsichtlich der Stärke der tropischen Zyklone, die sich entwickelt haben, als auch des Umfangs der Sturmaktivität, zu welcher es nahe den USA gekommen war. Besonders augenfällig wird dieser Umstand, weil er eine ausgedehnte Periode außerordentlich geringer Hurrikan-Aktivität bei den USA markiert, ist doch im Zeitraum von 2006 bis 2016 kein einziger starker Hurrikan (Stärke 3 bis 5) auf das US-Festland übergetreten. Unsere Studie untersucht, wie außergewöhnlich das jüngste „Festlands-Übertritts-Fehlen“ tatsächlich gewesen ist. Dabei ziehen wir eine Aufzeichnung der geschätzten Gesamtenergie von Stürmen in den USA heran, anstatt dass wir irgendwelche Zählverfahren der auf das US-Festland übertretenden Hurrikane anwenden. Mittels dieses Verfahrens fanden wir, dass der Zeitraum 2006 bis 2015 in die 10% der Zehn-Jahre-Perioden mit der geringsten tropischen Zyklon-Aktivität in den USA fällt. Der Zeitraum 2006 bis 2016 wies die geringste Prozentzahl der Sturmaktivität in den USA relativ zu dem, was im gesamten Atlantik beobachtet worden ist. Dieses Ergebnis ist ein weiterer Beweis für eine Abschwächung der atmosphärischen Bedingungen, welche die Entwicklung von Hurrikanen oder deren Erreichen der US-Küste begünstigen.

Die ganze Studie: (paywalled) http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/2017GL076071/full

Die Graphik bzgl. Fehlen von Hurrikanen von Dr. Roger Pielke Jr.:

Das Ende: „Es ist vorbei – 4324 Tage ohne starken Hurrikan gingen zu Ende, als ,Harvey‘ als Hurrikan der Stärke 4 auf das US-Festland übergriff“ (hier)

Bildinschrift: Die USA befinden sich gegenwärtig mitten in einer bemerkenswerten Phase. Die Graphik oben zeigt die Anzahl der Tage zwischen den Übertritten starker Hurrikane (Kategorie 3 bis 5) auf das US-Festland. Ab dem 1. Juni, dem Beginn der Hurrikan-Saison 2011, wird diese Phase 2046 Tage betragen haben, der drittlängste Zeitraum jemals. Noch weniger Hurrikane gab es lediglich über 2136 Tage zwischen dem 11.Oktober 1909 und dem 17. August 1915 sowie über 2231 Tage vom 8. September 1900 bis zum 18. Oktober 1906. Diese Daten stammen vom ICAT Damage Estimator. Ich wäre überrascht, wenn die USA mit einer weiteren Hurrikan-Saison ohne Übertritte von Hurrikanen auf das Festland davonkommen, einfach aufgrund der erprobten Methodik, dass „Glück gehabt!“ nicht ewig dauert.

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Aus dem Rundbrief der GWPF vom 8. Dezember 2017

1) UK beginnt nach einer erfolgreichen Kampagne mit dem Abbau von Windparks im Lake District

Ben Webster

Ein Dutzend Windturbinen, jede rund 42 Meter hoch, am Rande des Lake District sind im nächsten Sommer zum Abbau vorgesehen, und zwar nach einer Entscheidung, die dazu führen könnte, dass noch viel weitere Windparks abgebaut werden, um das Landschaftsbild wiederherzustellen.

Der Gemeinderat des South Lakeland District hat eine Eingabe des Windpark-Betreibers abgelehnt, die Turbinen weitere zehn Jahre betreiben zu können bis zum Jahr 2027. Der Genehmigung der ursprünglichen Planung zufolge müssen die Turbinen bis zum 26. August nächsten Jahres entfernt werden.
Die Entscheidung des Gemeinderates folgt auf eine Kampagne der Friends of the Lake District (FLD) und der Open Spaces Society (OSS), welche argumentieren, dass die Turbinen die Landschaft im Lake District National Park erheblich verschandeln.

Der Abstand zur dem Nationalpark am nächsten stehenden Windturbine beträgt 800 Meter. Laura Fiske vom Planungsstab der FLD sagte, dass die Entscheidung einen Präzedenzfall schafft, welcher es einfacher macht, Anträgen anderer Windparkbetreiber zu widerstehen, die ihre visuell aufdringlichen Turbinen weiterlaufen lassen wollen – und deren Genehmigungen demnächst auslaufen.

„Diese Entscheidung ist ein Sieg für alle lokalen Gemeinden, welche im Schatten dieser Entwicklung liegen, die ihnen einfach in den neunziger Jahren von der Regierung aufgezwungen worden ist“, sagte sie. „Diese Entscheidung reflektiert die unermüdlichen Bemühungen der Friends, dass ihre Stimme gehört wird“.

Kate Ashbrook, Generalsekretärin der OSS sagte: „Wir sind gegen die Turbinen, weil sie eine ernste Beeinträchtigung einer eindrucksvollen Naturlandschaft darstellen. Sie sind aufdringlich sichtbar aus vielen Richtungen und besonders vom Lake District National Park aus.

Außerdem verbrauchen die Turbinen eine große öffentliche Landfläche, in welcher die Öffentlichkeit das Recht hat umherzugehen. Das Moor wird auch von vielen öffentlichen Fußwegen durchzogen.

Jetzt müssen wir sicherstellen, dass jede Spur der Turbinen entfernt wird, wenn die gegenwärtige Bewilligung im nächsten Jahr ausläuft. Es muss alles getan werden, um diese wunderbare Landschaft zu ihrer früheren Großartigkeit zurückzuführen“.

Full story
https://www.thegwpf.com/britain-starts-dismantling-wind-farms-after-successful-lake-district-campaign/
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2)EU-Mitgliedsstaaten geben gesetzlich bindende Ziele bzgl. erneuerbarer Energie auf

EurActiv

Während der letzten zehn Jahre waren die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, nationale Ziele bzgl. erneuerbarer Energie zu erreichen. Ab 2020 werden sie von dieser Last befreit sein.

Die Ziele bis 2020 wurden im Jahre 2008 gesetzt, als die Stimmung der EU-Gewaltigen noch sehr viel anders war. Das war vor der Wirtschaftskrise und der Vertrauenskrise der EU.

Bis zum Jahr 2014, dem zweiten Jahr unter EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, hat sich der Zeitgeist geändert. Unter Generalsekretärin Catherine Day wurde ein neuer, weniger aufdringlicher Schwerpunkt gesetzt. Außerdem wurde den nationalen Regierungen mehr Handlungsspielraum eingeräumt. Und so wurden dann nach der Jahrtausendwende neue Ziele eingebracht, die weit weniger ächtend waren.

Bzgl. Erneuerbarer hat die Kommission einen Anteil von 27% bis zum Jahr 2030 gesetzt, das sind 20% mehr als im Jahre 2020. Aber bindend wird dies nur auf EU-Ebene sein. Individuelle EU-Länder werden nicht bestraft werden, falls sie das Ziel verfehlen, gibt es doch keine bindenden nationalen Ziele in dem Entwurf.

Umweltgruppen haben darauf hingewiesen, dass es ohne die nationalen Ziele keinen gesetzlichen Weg gibt sicherzustellen, dass die EU ihr Ziel erreicht. Die Kommission kann einen Mitgliedsstaat vor Gericht bringen, falls es das Ziel verfehlt, aber sie kann nicht sich selbst vor Gericht bringen.

Um Bedenken hinsichtlich der weniger strengen Vorschriften zu zerstreuen, entwickelte die Kommission das Konzept der ,Energy Governance‘ [etwa: Energie-Steuerung] – ein Rahmenwerk, dass Eckpunkte sowie Regeln festsetzen kann, um jedermann auf Linie zu halten und die verschiedenen Gesetzgebungen bzgl. Energie auf einen Nenner zu bringen. Es ist ein Rahmen-Gesetz, welches die Regeln für eine ganzes Bündel von Gesetzen vorgeben soll.

Diese Energy-Governance-Vorschrift, von der Juncker-Kommission im vorigen Jahr auf den Weg gebracht, wird dem Europaparlament am Donnerstag [?] und den Mitgliedsstaaten am 18. Dezember zur Abstimmung vorgelegt. Die Vorschrift ist ein Teil eines umfassenderen Pakets bzgl. sauberer Energie.

Die Verhandlungen bzgl. einer dritten Version dieses Erneuerbaren-Paketes haben offiziell begonnen.

Full story
https://www.euractiv.com/section/energy/news/can-energy-governance-replace-binding-targets
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3) Investoren in grüne Energie sind die großen Verlierer der massiven Steuerreformen von Präsident Trump

John Dizard, Financial Times

Falls man einem globalen Unternehmen angehört, welches während der letzten Jahre erheblich in die Erzeugung erneuerbarer Energie in den USA investiert haben, dann sieht es jetzt so aus, als ob diese Anteile wie ein Vogel daherkommen, der in eine Windturbine geraten ist.

Irgendjemand muss der Verlierer der massiven Steuerreformen sein, welche fast mit Sicherheit durch den Kongress kommen wird, und es stellt sich heraus, dass man plötzlich von allen möglichen Rotorblättern getroffen werden wird.


Viel Papier wurde beschrieben, um zu erklären, wie das voraussichtliche Billionen-Defizit immer größer wird, ebenso das Glück der ohnehin schon reichen Profiteure der im Eiltempo durchgedrückten bisherigen Steuernachlässe. Nicht so große Aufmerksamkeit wurde den verblüfften Verlierern zuteil, von denen die Meisten während der letzten Jahre oder sogar Jahrzehnte mit der US-Politik konform gingen.

So lange sich die meisten Investoren erinnern können, wurden massive Investitionen in den USA sehr wohlwollend aufgenommen. Investitionen konnten abgeschrieben werden, erneuerbare Energie wurde bevorzugt, und weder Demokraten noch Republikaner noch der Kongress haben nachträgliche Änderungen der Steuergesetze ins Spiel gebracht. Aber diese Zeiten sind vorbei.

Die notorisch klamme Haushalts-Arithmetik hat erfordert, dass Gewinner wie beispielsweise die Erben kommerzieller Guthaben von Immobilien mittels steigender Besteuerung Anderer einen Ausgleich erhalten müssen. Bei der Entscheidung, wer für die Zukunft der Kinder von Trump aufkommen soll, entschied der Kongress, dass global agierende Investoren dem BEAT unterworfen werden müssen.

BEAT ist das Steuerreform-Akronym und steht für Base Erosion Anti-Abuse Tax. Diese ist ein Weg für das Finanzamt, um die Möglichkeiten großer multinationaler Unternehmen zu reduzieren, ihre Einkommen über die Grenze hinweg in Länder mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz zu transferieren. Denn schließlich – wie viele Ausländer werden an der nächsten Wahl teilnehmen?

Falls Sie oder Ihre Körperschaften BEAT unterworfen sind, wird die Steuerbehörde das „Grund“-Einkommen berechnen, auf dessen Grundlage man besteuert wird mittels Hinzufügung absetzbarer grenzüberschreitender Zahlungen [cross-border payments]. Die am stärksten betroffenen, Steuern zahlenden Körperschaften sind diejenigen, deren Mutterkonzerne Geld in amerikanische Operationen stecken. Es gibt sich überlappende Provisionen, um diese Transfers in Niedrigsteuer-Länder zu verhindern.

Man erwarte nicht, dass reiche Amerikaner oder kapitalintensive US-Unternehmen ihren politischen Einfluss in Ihrem Sinne geltend machen. Sie sind zum größten teil ziemlich glücklich mit ihren neuen niedrigen Steuerraten und ihre Möglichkeiten, neue Kapitalausgaben zu schützen mittels sofortiger Abschreibungen.
Full Story/ (Zahlschranke)
Übersetzt von Chris Frey EIKE