Was wollen Grünwähler? Fliegen und SUV fahren! Baerbock ist dagegen

Die Bürger und Medienkonsumenten wissen es eigentlich schon lange – Grünenpolitiker und Grünwähler predigen gern Verzicht und befürworten Verbote, handeln aber ganz anders. Gerade im Urlaub will die kosmopolitische Klasse ihre ungeliebte Heimat gern möglichst weit hinter sich lassen und fliegt daher gerne viel und weit. Typisches Beispiel ist Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth, die 2019 dabei erwischt wurde, wie sie auf einer einzigen Reise mit zwei Kollegen rund 40.000 Kilometer zurücklegte (das ist der Erdumfang), um sich angebliche Folgen des menschgemachten Klimawandels in Indonesien und Kiribati anzuschauen. Ein EIKE-Leser meinte dazu, das sei die in Zukunft zu erwartende Argumentation: Den meisten Bürgern würde Mobilität oder nur das Verlassen des Hauses mit Hilfe von Klima, Corona &Co. untersagt, während die 2% der inneren Partei (Orwell, 1984) mit der Ausrede des „Kampfes gegen Klima, Corona & Co.“ leere Autobahnen und Flugzeuge genössen.

Insofern erstaunt nicht, daß gerade herauskam, daß die SUV-Käufer in Deutschland am häufigsten Grünwähler sind – man hat eben das Geld und will es zeigen. Eigentlich dachten Soziologen, daß im Zeitalter der politischen Korrektheit materielles Geprotze im oberen Einkommensdrittel nicht mehr en vogue sei, weil man heuer seinen Status mit kostenträchtiger „Moral“ demonstriert. Stimmt offenbar nur zum Teil.

Erstaunlich ist aber, daß sogar der Kurzstreckenflug gerade bei Grünpolitikern besonders attraktiv ist. Schon 2019 wurde darüber berichtet; und heuer wieder. Offenbar reisen die Anhänger der Partei der Besserverdienenden, die die Grünen schon seit der Jahrtausendwende sind, auch innerhab der DACH-Länder und Mitteleuropas gern schnell und bequem statt sich mit der Plebs stundenlang auf Autobahnen oder in ICE zu quetschen.

Unpassend dazu kündigte Annalena Baerbock in der Bild am Sonntag an, als Kanzlerin „perspektivisch“ Kurzstreckenflüge verbieten zu wollen. Was die Wirtschaft oder das untere Drittel der Gesellschaft dazu sagt, dürfte der Kandidatin wie in ihrer Partei üblich herzlich egal sein. Wenn aber Grünfliegern ihr Hobby par ordre de Annalena bald untersagt werden wird? Es geht hier, wohlgemerkt, nicht nur um eine Preiserhöhung.

Zudem kündigte Baerbock an, daß „Dumpingpreise“ für Mittelstreckenflüge wie 29 Euro nach Mallorca durch eine ordentliche Klimabesteuerung auch der Vergangenheit angehören sollten. Das stört den Grünwähler wohl weniger; im Gegenteil, ist man in der Kabine unter sich. Deswegen mahnte sogar der Tourismusbeauftragte der Regierung, Bareiß (CDU):

„Ich finde, Reisen und Fliegen müssen auch in Zukunft für jeden Geldbeutel möglich sein und nicht zum Luxus von einigen wenigen werden. Klimaschutz und CO2-Reduktion müssen intelligent und durch neue Technologien erfolgen. Wer glaubt, Verbote und unverhältnismäßige Preiserhöhungen sind das richtige Mittel, ist auf dem Holzweg“

Neben der Durchsetzung der Grünmobilität will die Kanzlerkandidatin ein sogenanntes „Klimasofortprogramm“ auflegen, das unter anderem Solaranlagen für jeden Neubau verpflichtend macht. Gute Idee, das Wohnen in Städten ist ja nicht teuer genug. Außerdem sollte Baerbock sich einmal mit Feuerwehrleuten unterhalten, die die Erfahrung machten, daß man im Außenbereich mit Wasser am besten nur Häuser ohne Solaranlage löscht; bei denen mit PV kann es tödliche Schläge setzen. Die im Innenbereich verbreiteten CO2-Löscher für Elektrobrände sind auf Feuerwehrfahrzeugen vermutlich nur selten anzutreffen. Die brennenden E-Autos lassen grüßen…….

Immerhin will Baerbock der Bild gegenüber das Autofahren nicht verunmöglichen und kündigt an, daß Käufer, die sich kein E-Fahrzeug leisten könnten, unterstützt würden, da die Grünen bis 2030 den Verbrenner abschaffen wollen.

Die grünen Weltrettungspläne stießen endlich auf teils heftige Empörung der Konkurrenz und der Verbände. So meinte der FDP-General Wissing, eine Abschaffung der Verbrenner sei wegen der Möglichkeit, synthetische Kraftstoffe zu produzieren, unnötig. Die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie, Hildegard Müller, sagte:

„Es hilft dem Weltklima nichts, wenn wir die innovative Industrie in Deutschland zerstören und die Produktion in Regionen abwandert, in denen für das gleiche Ergebnis wesentlich mehr Kohlendioxid ausgestoßen wird“




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Plädoyer für eine realistischere Planung der Energiewende




Mission impossible – Rückbau ausgedienter Kernkraftwerke

Abschied vom Atom

In Deutschland gibt (gab) es zwanzig Kernkraftwerke der gehobenen Leistungsklasse, von denen noch sechs in Betrieb sind. Jedes von ihnen hat oder hatte so ungefähr ein Gigawatt elektrische Leistung. Jedes von ihnen war oder ist noch in der Lage, ein bis zwei Millionen Haushalte zu versorgen.

Wie Sie wissen sollen diese Energiequellen bis Ende 2022 beseitigt und durch alternative Technologien ersetzt werden. Pro KKW braucht man dann einige Tausend Windmühlen und die Hoffnung, dass der Wind auch weht. Anderenfalls helfen freundliche Nachbarländer mit ihren KKWs aus, gegen entsprechende Zahlung.

Das ist das eine Erbe, welches die Politiker der deutschen Bevölkerung aufgebürdet haben. Das andere ist die Beseitigung der nun nutzlos gewordenen KKWs, der man das euphemistische Label „Rückbau“ angehängt hat. Die Silbe „bau“ soll hier eine beherrschbare und konstruktive Tätigkeit suggerieren. Tatsächlich aber handelt es sich um nichts anderes, als um einen enorm umständlichen und langwierigen Akt der Zerstörung.

Licht aus

Man schaltet so ein Kraftwerk nicht einfach aus, räumt seinen Schreibtisch auf und der Letzte macht das Licht aus. Das geht nicht, denn auch nach Beendigung der Stromerzeugung ist im Reaktor immer noch der Teufel los.

Die bei der Verbrennung von Uran entstandenen Substanzen, die Spaltprodukte, „glühen“ noch eine ganze Weile vor sich hin. Dieses Glühen kann man nicht ausschalten. Der Kern eines Reaktors, der im Betrieb einige tausend Megawatt Hitze erzeugt hat, produziert nach Abschalten immer noch einige hundert. Das ist mörderisch, und ohne Kühlung würde es so heiß, dass die berüchtigte „Kernschmelze“ einträte.

Deswegen muss man die aktiven Komponenten des Reaktors, die „Brennstäbe“ mit dem restlichem Uran und den Spaltprodukten, noch jahrelang in strömendem Wasser aufbewahren. Wenn sie dann soweit abgeklungen sind, dass keine Kühlung mehr nötig ist, dann werden sie in massive Stahltonnen gepackt, vier Meter hoch, genannt „Castoren“ (CAsk for Storage and Transport Of Radioactive material). Die werden mittel- oder langfristig in eine große Halle gestellt, in ein „Zwischenlager“.

Kontaminiert

Die ausgemusterten Brennstäbe sind nicht nur heiß, sie sind auch verdammt radioaktiv. Das heißt, sie senden unsichtbare Strahlen aus, insbesondere Gammastrahlen, die ab einer gewissen Dosis gesundheitlichen Schaden anrichten. Neben so einem Bündel ausgemusterter Brennstäbe sollte man sich keine Sekunde lang aufhalten. Auch deswegen lässt man sie tief unter Wasser, weil das nicht nur kühlt, sondern auch die Strahlung abschirmt.

Die Brennstäbe mit ihrer Radioaktivität sind aber nicht das einzige Problem. Es gibt da noch jede Menge anderer Komponenten, die in Kontakt mit radioaktiven Substanzen gekommen sein können. Bei sogenannten Siedewasserreaktoren beispielsweise, wie sie in Brunsbüttel oder Philippsburg stehen, treibt der Dampf aus dem Reaktor eine Turbine zur Stromerzeugung an. Diese Turbine ist ein Monster, so lang wie ein Flugzeug mit unendlich vielen Schaufeln, deren Achse im Betrieb so um die zwei Millionen PS liefert.

Nun war das Kühlwasser natürlich im Kontakt mit den Brennstäben und hat von dort radioaktive Substanzen mitgenommen, die jetzt mit dem Dampf auf die Turbinenschaufeln geblasen werden. Die sind jetzt radioaktiv verseucht, sie sind „kontaminiert“.

Das Gleiche passiert auch in unzähligen Rohrleitungen, Ventilen und anderen Maschinenteilen des Reaktors. Was soll man damit machen?

Gemessen und befreit

Man kann die Sachen nicht bei Nacht und Nebel am nächsten Recyclinghof liegen lassen, denn per Gesetz muss die Allgemeinheit vor Radioaktivität geschützt werden. Alles radioaktive Material muß sicher verwahrt werden; je nach Halbwertszeit für ein paar Jahre oder für die Ewigkeit.

Deswegen muss kontaminiertes Material von sauberem getrennt werden. Das ist eine Mammutaufgabe, die einen Großteil der Arbeit in einem Rückbauprojekt darstellt. Die gute Nachricht ist, dass es für Radioaktivität Meßgeräte gibt, im Volksmund „Geigerzähler“ genannt. Die schlechte Nachricht ist, dass alle Gegenstände, von denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie jemals kontaminiert wurden, verdächtig sind. Deren Unschuld muß vor dem Gesetz bewiesen werden.

Da wird also nun auf Teufel komm raus mit Geigerzählern gemessen, und die sauberen kommen ins Töpfchen, die kontaminierten ins Kröpfchen. Die „freigemessenen“ Objekte können wieder in den normalen Materialkreislauf der bürgerlichen Gesellschaft integriert werden, die anderen bekommen eine Spezialbehandlung, deren Ziel es ist, radioaktive Substanz auf ein minimales Volumen zu reduzieren.

So steckt man etwa die erwähnte Turbine nicht in einen Plastikbeutel mit einem Aufkleber: „Vorsicht, radioaktiv“, sondern man reinigt die Oberfläche unter Hochdruck mit so einer Art „Mega-Kärcher“, bis sie sauber ist. Die radioaktive Brühe sammelt man ein, man verdickt sie und steckt sie in einen Container, der in einem speziellen Lager für radioaktive Reststoffe landet. Die Turbine selbst aber ist jetzt sauber, sie ist frei von Radioaktivität.

Langsam, aber nicht sicher

Ist all das getan, dann kann der verbleibende, saubere Rest der Anlage normal abgerissen werden, wie eine Brauerei oder ein Hotel. Grund und Boden sind jetzt wieder normal nutzbar, man hat den Zustand „Grüne Wiese“ erreicht.

So weit ist es in Deutschland bisher bei keinem Rückbauprojekt gekommen, auch nicht annähernd. Es geht sehr langsam voran, denn nicht nur die technische Arbeit braucht Zeit, auch die Koordination mit den Autoritäten. Jeder Schritt, jedes Freimessen muss von der Behörde des Bundeslandes kontrolliert werden, sei es durch einen Mitarbeiter des entsprechenden Ministeriums oder durch einen externen Auftragnehmer, etwa den TÜV.

Da wird mehr Papier bewegt als radioaktives Material und die Verzögerungen sind entsprechend. Dazu kommt, dass die technische Kompetenz in den Behörden abnimmt. Da gibt es immer weniger Kandidaten mit Ausbildung oder gar Erfahrung in Kerntechnik, diese Expertise wurde in Deutschland ja abgeschafft.

Die Beamten können Risiken also gar nicht pragmatisch einschätzen; sie entscheiden formaljuristisch und sind übervorsichtig. Dazu kommt, dass der Gesetzgeber durch die Vorgabe absurd niedriger Grenzwerte des Guten Zuviel getan hat. Aber das kennen wir ja schon von der Feinstaubverordnung und von der Sache mit den Inzidenzen

Was dann?

Es wird also noch eine Weile dauern, bis wir auf den grünen Wiesen in der Frühlingssonne liegen können. Die Zeithorizonte dafür werden kontinuierlich verschoben, die Rede ist von 2040 oder gar 2050. Aber auch dann hat man noch ein Problem.

Wir haben dann zwar die grüne Wiese, das saubere Material der Anlage ist verschrottet, aber die Brennstäbe stehen jetzt in ihren Castoren in den Zwischenlagern und in der Halle nebenan ruhen die übrigen radioaktiven Abfälle, die beim Abbau anfielen.

Frage: Wie lange soll das da bleiben? Das Zeug sollte doch in einem „Endlager“ seine letzte Ruhestätte finden. Wann? Am Sankt Nimmerleinstag, denn nach aktuellem Stand wird es in Deutschland nie ein Endlager geben. Und warum schieben wir nicht alles ins Ausland ab? Unmöglich – dann gäbe es ja wieder die Castortransporte über die Grenze, und die sind per Gesetz verboten worden.

Das ist eines der Probleme, die uns die grüne Logik beschert hat. Man will die Kernkraft nicht und macht gleichzeitig ihre Beseitigung unmöglich. „Mission Impossible.“

Die temporären Lager müssen übrigens betreut werden. Da braucht es Personal, das für technische und sonstige Sicherheit sorgt. Wer soll das bezahlen? Bislang haben das die Betreiber der Kraftwerke getan. Wie lange noch? Das Material hat ja Halbwertszeiten von Tausenden von Jahren. So lange wollen die Betreiber sich nicht darum kümmern und so hat jetzt der Staat die Kosten und die Verantwortung für die Zwischenlager übernommen.

Und ich vermute, mit den Kraftwerksruinen wird es letztlich ähnlich gehen. Die bleiben stehen, für die einen als Mahnmale an das teuflische Atom, für die anderen an eine Regierung, die ihr Land mit sicherer Hand in eine Sackgasse nach der anderen geführt hat.

Schlußgedanken

Mir ist kein Fall bekannt, dass Kernenergie unter der deutschen Bevölkerung je ein Opfer gefordert hätte; sie stellte und stellt im Leben der Deutschen keine Gefahr dar; Punkt. Dennoch wird die Angst davor bis ins Unerträgliche gesteigert. Das akute Risiko eines Blackouts dagegen wird nie diskutiert. Der Zusammenbruch des Netzes für ein paar Tage oder gar Wochen dank Energiewende würde im sicherheitsverwöhnten Lande ein unvorstellbares Chaos auslösen, mit unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben seiner Bürger.

Die Öffentlichkeit wird vorsätzlich und systematisch belogen. Da werden Ängste vor imaginären Gefahren aufgebaut, um sie für die tatsächlichen Konsequenzen des Regierungsversagens blind zu machen. Die Mächtigen setzen Angst zur Fernsteuerung der Bevölkerung ein. Die Kardinaltugenden Glaube, Hoffnung und Liebe wurden erfolgreich ersetzt durch die neuen Kardinalängste: Corona, Klima und Atom.

Es heißt immer, Angst sei ein schlechter Ratgeber. Für den, der die Angst verbreitet, ist sie ein sehr zuverlässiges Instrument beim Verfolgen seiner geheimen Ziele.

Dieser Artikel erschien zuerst im Blog des Autors Think-Again. Sein Bestseller „Grün und Dumm“ ist bei Amazon erhältlich.




Des Volkes Stimme: Ein Haus- und Waldbesitzer zur Klimapolitik Deutschlands

Helmut Schönenborn* schreibt:

>Es ist erschreckend, was heute den Menschen durch seltsame Ideologien eingeredet wird. So haben wir die CO2 -Steuer, durch die alles teurer wird. Noch dürfen wir kostenlos ausatmen!
In meinem kleinen Garten pflanze ich in den letzten Jahren erst nach den Eisheiligen etwas Gemüse an, da die jungen Pflanzen die morgendliche Kälte nicht vertragen. Besonders in diesem Jahr ist die „Klimaerwärmung“ spürbar. Meine Beete halte ich von Unkräutern frei, bis nach dem 15. Mai. Wenn wir auch heiße Tage im Sommer haben, habe ich den Eindruck, dass es eher kälter wird als wärmer.

In meinem Miethaus mit fünf Wohnungen habe ich ein Blockheizkraftwerk im Keller und mit dem Lieferer eine Wartungs- und Instandhaltungsvertrag abgeschlossen. Der Gasbezug wird zehn Jahre gefördert. Alle 3.300 Betriebsstunden werden ca. 600 € an Wartungs- und ca. 400 € an Instandhaltungskosten fällig. Den erzeugten Strom verkaufe ich an meine Mieter. Eine Mietpartei will von mir keinen Strom abnehmen, den ich billiger liefere als der Grundversorger. Diese Mietpartei ist mir als sehr sparsam bekannt. Eine Mieterin arbeitet nur nachts, bezieht also nur wenig Strom. Von einer weiteren Mietpartei kann ich Rückstände verbuchen. Diese Energiewende erfreut mich.

Ich habe ein kleines Waldgrundstück. So erfahre ich, daß den Förstern immer neue Vorschläge gemacht werden, welche Baumarten für die Zukunft anzubauen sind! Die Ratgeber gehen dabei nur von Erwärmung aus. Andere Meinungen werden nicht akzeptiert.
Sorgen machen mir die trockenen Jahre. Das Regenwasser, dass auf versiegelte Flächen fällt, wird zu schnell abgeleitet und hat keine Möglichkeit in Senken zu versickern. Daran denken die Umweltschützer nicht.<

* Name geändert aus datenschutzrechtlichen Gründen wg. Hausvermietung

Haben auch Sie persönliche Erfahrungen mit den Niederungen der aktuellen Politik gemacht? Schreiben Sie uns! leserreporter@eike-klima-energie.eu

 




Horst Lüdecke im Bundestag: Vermeidung von CO2-Lecks durch den nationalen Brennstoff­emissions­handel

EIKE im Landtag: Lüdecke und Lüning als Sachverständige in Düsseldorf

Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) 19/28163

(Carbon-Leakage = CO2-Emissionen)

Am Montag, 3. Mai 2021, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Videokonferenz

Für die geplanten Maßnahmen zu Vermeidung von Carbon Leakage hat es in einer öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 3. Mai 2021, sowohl Lob als auch Kritik gegeben. In der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Anhörung bewerteten einzelne Experten die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung, 19/28163) als zu industriefreundlich, während andere eine unzureichende Entlastung der energieintensiven Industrie kritisierten.

Carbon-Leakage-Verordnung soll Unternehmen entlasten

Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung basiert auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, das den rechtlichen Rahmen für die CO2-Bepreisung und ein nationales Emissionshandelssystem in den Sektoren Wärme und Verkehr bildet. Diese CO2-Bepreisung belastet Wirtschaftsbereiche, die in hohem Maß fossile Brennstoffe einsetzen.

Damit diese Branchen nicht wegen CO2-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandern, wo kein solcher Preis erhoben wird, sollen sie durch die Carbon-Leakage-Verordnung entlastet werden. Grundlage für die Beurteilung der Verlagerungsrisiken ist die Sektorenliste des EU-Emissionshandels.

Verordnungsentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will vermeiden, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, um der seit Anfang 2021 in Deutschland geltenden CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme zu entgehen. Zu diesem Zweck hat sie dem Bundestag die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (19/28163) zugeleitet.

Die Verordnung beruht auf der Verordnungsermächtigung nach Paragraf 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie setzt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung um und berücksichtigt zudem einen Entschließungsantrag, den der Bundestag im Oktober 2020 angenommen hatte. Vorgesehen sind Kompensationsmaßnahmen für Unternehmen, die vom CO2-Preis besonders betroffen sind und bei denen deshalb die Gefahr besteht, dass sie ins Ausland abwandern, wo dieser CO2-Preis nicht erhoben wird.

Grundlage für die Beurteilung der Verlagerungsrisiken ist die Sektorenliste des EU-Emissionshandels. Zudem enthält die Verordnung die Möglichkeit, in einem nachgelagerten Prüfungsverfahren weitere Sektoren zu identifizieren, bei denen ein Carbon-Leakage-Risiko besteht.

STELLUNGNAHMEN

„Entlastungsgedanken wird konterkariert“

Eine erfolgreiche Energiewende könne nur zusammen mit einer wettbewerbsfähigen Industrie erfolgen, betonte Dr.-Ing. Heino Buddenberg von der C.D. Wälzholz GmbH & Co. KG, einem mittelständischen Hersteller von Stahlbändern. Die Carbon-Leakage-Liste des europäischen Emissionshandels sollte um die relevanten Branchen aus den Regelungen der Energiesteuergesetze erweitert werden, sagte Buddenberg.

Zudem konterkariere die in der Verordnung vorgesehene Regelung, wonach die begünstigten Unternehmen verpflichtet sind, ab 2023 50 Prozent und ab 2025 80 Prozent des Beihilfebetrags in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, den Entlastungsgedanken.

„Für den energieintensiven Mittelstand kaum handhabbar“

Die Verordnung komme sehr spät, gab Jakob Flechtner vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag zu bedenken. Die von der CO2-Bepreisung betroffenen Unternehmen bräuchten dringend Planungssicherheit.

Der Sachverständige forderte unter anderem eine zügige Erweiterung der Carbon-Leakage-Liste und eine Reduzierung der Bürokratiebelastung. Die Entlastungsregelungen seien für den energieintensiven Mittelstand in der vorgesehenen Form kaum handhabbar und nicht geeignet, Nachteile gegenüber Wettbewerbern in der EU zu reduzieren.

„Wettbewerbsnachteile von Gartenbaubetrieben bleiben“

Rund 4.000 Gartenbauunternehmen nutzten fossile Energieträger, sagte Dr. Hans Joachim Brinkjans vom Zentralverband Gartenbau. Betriebe mit Gewächshäusern stünden vor großen Herausforderungen, da sie die höheren Produktionskosten wegen des harten Wettbewerbs nicht auf die Preise aufschlagen könnten.

Brinkjans kritisierte, das Emissionshandelssystem orientiere sich an der Großindustrie und nicht am Mittelstand, und die Entlastungsregeln seien nicht geeignet, die Wettbewerbsnachteile von gärtnerischen Betrieben deutlich zu reduzieren.

„Unternehmen brauchen Klarheit über künftige Kostenbelastung“

Die Wirtschaft stehe vor einer Jahrhunderttransformation, erklärte Prof. Dr. Ines Zenke von der Kanzlei Becker Büttner Held. Es sei richtig und wichtig, dass die Verordnung schnell in Kraft trete, damit die Unternehmen Klarheit über ihre künftige Kostenbelastung erhielten.

Die Entlastung durch die Maßgaben des vorliegenden Verordnungsentwurfs bleibe jedoch erheblich hinter der zurück, die Unternehmen unter dem europäischen Emissionshandelssystem beanspruchen könnten.

„Ausgewogene Ausgestaltung wichtig“

Dr. Ralf Bartels von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie begrüßte die Verordnung. Sie stelle einen wichtigen Pfeiler dar, um die CO2-Bepreisung mit Wettbewerbsfähigkeit zu vereinbaren, und sollte deshalb schnellstmöglich verabschiedet werden.

Wichtig sei jedoch eine ausgewogene Ausgestaltung, wobei die Industrieunternehmen vom nationalen Recht nicht schlechtergestellt werden dürften als vom EU-Recht.

„Extreme Kosten bei völlig unsicherer Wirkung“

Die Notwendigkeit der Verordnung grundsätzlich infrage stellte Dr. Horst-Joachim Lüdecke, emeritierter Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Das Klima lasse sich nicht schützen und habe sich auch ohne Einwirkung des Menschen verändert.

Die Politik ignoriere die Verhältnismäßigkeit ihrer Klimaschutzmaßnahmen, und die CO2-Vermeidung bedeute extreme Kosten bei völlig unsicherer Wirkung.

„Weitere Sektoren in die Carbon-Leakage-Liste aufnehmen“

Als „Stimme des energieintensiven Mittelstandes“ stellte sich Lars Baumgürtel von der Zinq GmbH & Co KG vor, die im Bereich Feuerverzinken von Stahl tätig ist. Die Betriebe setzten Energie nicht konsumptiv ein, sondern stellten damit langlebige Produkte her, betonte er.

Die bei der Herstellung verbrauchte Energie werde durch die lange Lebensdauer der Güter kompensiert, was bedauerlicherweise nicht berücksichtigt werde. Baumgürtel forderte außerdem, weitere Sektoren in die Carbon-Leakage-Liste aufzunehmen.

„Weitere Ausnahmen würden Lenkungswirkung schmälern“

Ulf Sieberg von CO2-Abgabe e.V., einem Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden, kritisierte unter anderem, dass die unternehmensbezogene Prüfung erst ab 2023 eingeführt werde und die nachträgliche Anerkennung von weiteren Sektoren möglich sei. Positiv sei, dass für die Entlastungen Gegenleistungen beim Klimaschutz eingefordert würden.

Sieberg äußerte die Befürchtung, dass es weitere Ausnahmen zum Beispiel für die Güterverkehrsbranche geben werde und damit die Lenkungswirkung für den Klimaschutz weiter geschmälert werde.

„Zu viele Begünstigte, zu hohe Entlastung“

Die geplanten Gegenleistungen hob auch Carolin Schenuit vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft positiv hervor. Gleichzeitig kritisierte sie diverse Punkte der Verordnung. So gebe es zu viele Begünstigte, die Entlastung sei zu hoch und die Stromkostenentlastung werde nicht vom Beihilfebetrag abgezogen.

Sehr viele Sektoren profitierten von pauschalen Entlastungen für alle Unternehmen, was das CO2-Preissignal in der Industrie schwäche, bemängelte die Sachverständige.

Das ganze Video finden Sie auf der Seite des Bundestages (hier) – Horst Lüdecke ab h:min  0:24:00, 0:50:00, 1:19:10, 1:44:55