Woher kommt der Strom? Was für ein Wetter!

Abbildung

Abbildung 1

Ist zu viel Strom im Markt, muss dieser billig abgegeben, verschenkt oder gar mit einem Bonus versehen werden. Ist zu wenig Strom vorhanden, muss dieser teuer importiert (Abbildung 2) werden. Es ist immer das gleiche Spiel, welches heißt. Das Wetter, und damit die regenerative Stromerzeugung mittels Wind- und Photovoltaikanlagen richtet sich nicht nach dem Bedarf der Stromkunden. Das Regulativ bilden die konventionellen Stromerzeuger (Abbildung 3), die in dieser Woche wieder mal besonders viel zu tun hatten. Mehr als sonst. Denn es ist immer mehr als genug zu tun, um Strombedarf und regenerative Stromerzeugung in Einklang zu bringen.

In die Webseite www.stromdaten.info  wurde ein neues, sehr mächtiges Analysetool integriert. Beliebige Zeiträume können nicht nur nach diversen Kriterien untersucht werden. Es werden auch die entsprechenden Zeiträume der Vorjahre angezeigt. Auf einen Blick kann sofort ein Vergleich der Zeiträume vorgenommen werden.

Die aktuelle Analysewoche ist  voreingestellt mit den Werten Import/Export. Sie sehen, dass mit jeder MWh Strom, die per Saldo exportiert wurde, unter dem Strich 1,75 €/MWh Bonus mitgegeben wurden. Welche Länder profitiert haben, wird sichtbar, wenn die einzelnen Länder über das Dropdown-Menü aufgerufen werden. Gleichzeitig werden in den übrigen Ergebnisfeldern die jeweiligen Werte der Jahre 2016 bis 2020 ausgeworfen. Eine Entwicklung wird sicht- und beschreibbar.

Mit einem Klick auf das Kästchen ´Stromerzeugung und Bedarf ` werden diverse Werte zusätzlich angezeigt. Diese können mittels Dropdownmenü verfeinert werden. Mittels Klick auf eine Zeile wird diese ´unterlegt`, was die Jahres-Vergleiche erleichtert. Die Tagesvergleiche werden ab sofort in die Tagesanalysen integriert und sind wesentlicher Bestandteil der Analyse. Bitte immer einen Blick darauf werfen. Der Kurzkommentar wird mit Fakten unterlegt und verständlicher.

Die Tabelle mit den Werten der Energy-Charts und die daraus generierte Tabelle liegen unter Abbildung 4 ab. Es handelt sich um Werte der Nettostromerzeugung, der „Strom, der aus der Steckdose“ kommt, wie auf der Webseite der Energy-Charts ganz unten ausführlich erläutert wird.

Die Charts mit der angenommenen Verdoppelung und Verdreifachung liegen unter Abbildung 5 ab. Mit Abbildung 6 haben Sie wieder die Möglichkeit ihr eigener Energiewender zu werden.  Die Ausführungen von Prof. Claudia Kemfert finden Sie nochmals unter Abbildung 7.

Tagesanalysen

Montag, 3.5.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 56,14 Prozent, davon Windstrom 27,7 Prozent, Solarstrom 17,9 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,54 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Der Wochenanfang startet mit zwei Stromlücken, die hochpreisig geschlossen werden müssen.  Die konventionelle Stromerzeugung versucht nicht ernsthaft, die Lücken zu schließen. Zu groß wäre der Überschuss über Tag. Der Handelstag.

Dienstag, 4.5.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 76,43 Prozentdavon Windstrom 57,35 Prozent, Solarstrom 9,29 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,80 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Heute wird viel regenerativer Strom erzeugt. Rumms, da gehen die Preise teilweise Richtung 0€/MWh. Die Konventionellen erzeugen die zwecks Netzstabilität notwendigen 20 GW. Weniger geht nicht. Der Handelstag.

Mittwoch, 5.5.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 72,96 Prozentdavon Windstrom 50,78 Prozent, Solarstrom12,27 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,91 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Viel Windstrom, viel Solarstrom. Viel zu viel Strom. Strom der mit Bonus verschenkt werden muss. Die Konventionellen bleiben am unteren Limit 20 GW. Bis zum Abend. Um 22:00 Uhr tut sich sogar eine Bedarfslücke auf. Der Handelstag.

Donnerstag, 6.5.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 50,47 Prozentdavon Windstrom 26,28 Prozent, Solarstrom 11,94 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,25 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Die Windstromerzeugung nimmt über Tag massiv ab. Die PV-Stromerzeugung ist ohnehin nicht stark. Ab Mittag ergibt sich eine erheblich Stromlücke, die richtig Geld kostet. Die Konventionellen kommen nicht nach. Der Handelstag

Freitag, 7.5.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 52,94 Prozent, davon Windstrom 25,66 Prozent, Solarstrom 14,68 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,60 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Auch in der Nacht muss Strom importiert werden. Über Mittag ist viel Strom vorhanden, der exportiert wird. Am Abend wieder eine Stromlücke. Die Konventionellen kommen nicht nach. Sie fahren eine ruhige Linie und nehmen die Stromlücken in Kauf. Der Handelstag.

Samstag, 8.5.2021: Anteil Erneuerbare an der Gesamtstromerzeugung 63,31 Prozent, davon Windstrom 25,36 Prozent, Solarstrom 23,41 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 14,55 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-ChartmatrixHier klicken.

Zum Einstieg ins Wochenende wenig Wind, viel Sonne und geringer Bedarf. Dennoch morgens und abends Stromlücken, die im Verhältnis zum Exportstromertrag teuer geschlossen werden. Konventionell wird die Stromerzeugung über Tag ans untere Limit gebracht. Die Lücken können ohne erheblichen, ökonomisch unsinnigen Aufwand nicht geschlossen werden. Der Handelstag.

Sonntag, 9.5.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 76,37 Prozent, davon Windstrom 38,44 Prozent, Solarstrom 24,95 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,97 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Der geringe Bedarf am Sonntag in Verbindung mit starker regenerativer Erzeugung lässt die Stromerzeugung in Deutschland mal wieder zu einem Verlustgeschäft werden. Die konventionellen Stromerzeuger liefern die notwendigen 20 GW (Netzstabilität). Der Handelstag. Ein ganz schwarzer Handelstag in Sachen Strom.

Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einer kurzen Inhaltserläuterung finden Sie hier.

Rüdiger Stobbe betreibt seit über fünf Jahren den Politikblog www.mediagnose.de.




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Klima-Kipppunkte mit Notausgang




CO2-Zertifikate-Handel der EU treibt kleine Firmen in den Bankrott

Von wegen „Klimaschutz“ sei nicht kapitalistisch – mit den sogenannten CO2-Zertifikaten gibt es in der Europäischen Union sogar ein recht anrüchiges Produkt für Börsen-Spekulanten, das nach dem European Emissions Trading Scheme gehandelt wird. Der Haupthandelsplatz liegt in Leipzig, die European Energy Exchange AG, Augustusplatz 9 (zunächst die Seite aufrufen, dann auf das kleine Chart-Zeichen rechts unten in der weißen Leiste klicken).

Wie funktioniert der Emissionsrechtehandel? Nichts Neues unter der Sonne: Aus US-Großstädten ist der Luftrechte-Handel bekannt, der darauf basiert, daß die Stadtverwaltung eine maximale Bauhöhe der Wolkenkratzer vorgibt. Wer darunter bleibt, kann die Differenz an Nachbarn verkaufen, die dann darüber bauen dürfen. Analog dazu können heutzutage Unternehmen wie norwegische Wasserkraftwerke oder Tesla ihre angeblich nicht getätigten CO2-Emissionen in Form von „Verschmutzungsrechten“ an Konkurrenten verkaufen, die politisch nicht als „grün“ gelten.

Ein Witz – die norwegischen Wasserkraftwerke sind teilweise schon über 100 Jahre alt, da das Land im Norden seinen Strombedarf traditionell mit den vielen Gebirgsflüssen decken kann. (Logisch wäre, daß ein Wasserkraftwerk, das anstelle eines Kohle- oder Gaskraftwerks neu gebaut würde, Zertifikate anbieten könnte.) Und die Deutsche Bahn kauft dann von den alten Wasserkraftwerken einige Zertifikate, rechnet damit ihre Emissionen schön und behauptet frech, die ICE würden „klimaneutral“ fahren – auch nachts und bei Windstille. Ähnlich läuft es wohl bei vielen Produkten wie Wurst, die mittlerweile im Supermarkt als „klimaneutral“ angepriesen werden – die Fabrik stellt nicht ihre ganze Produktion um, was auch gar nicht ginge, sondern kauft bequem ein paar CO2-Aktien.

Gerade an Tesla ist der Irrsinn der CO2-Zertifikate besonders gut zu erkennen: Der Besitzer Elon Musk, abwechselnd mit Jeff Bezos und Bill Gates der reichste Mann der Welt, verkauft gar nicht so viele Autos und machte bislang auch gar keinen nennswerten Gewinn mit den Luxusstromern. Seine Milliarden (>100) kommen überwiegend von ebenjenen Verschmutzungsrechten, die ihm die Produzenten von Verbrennungsmotoren zahlen müssen. Und dabei sind Teslas noch gar nicht einmal CO2-ärmer – eher im Gegenteil. Die Stromboliden sind in der Herstellung wegen der Akkus deutlich aufwändiger, die viel mehr Ressourcen braucht und viel mehr Emissionen bewirkt als z.B. ein deutscher Diesel. Erst mit den Jahren soll sich das amortisieren – aber nur, wenn der Strom zur Ladung des Li-Akkus tatsächlich nur aus erneuerbaren Quellen käme (kommt er nicht, geht nicht), und der Akku ewig hielte (tut er nicht, acht Jahre etwa max.). Heißt: Der Zertifikatehandel ist eine klare Wettbewerbsverzerrung, der schein-grünen Unternehmen massive Vorteile einräumt.

Auch kleine finanzschwache Firmen ohne politische Lobby, die sich nicht „grün-waschen“ können (im Englischen ist der Begriff green washing bekannt), werden durch die Klimagesetze mittlerweile gezwungen, Anbietern wie Musk seine CO2-Aktien abzukaufen. Wer das nicht kann, muß Insolvenz anmelden, was die Massenmedien mittlerweile aufgreifen.

Wie der Emissionshandel erste Firmen in die Pleite treibt„, titelt gerade die Welt.

Oder zumindest bedroht, wenn die marktfreundliche Regierung nicht eingreift. Am 30. April 2019 wollte die EU-Kommission vom Stahlkonzern British Steel Geld für die CO2-Emissionen eintreiben, die das Management nicht durch Kauf von Zertifikaten „legalisiert“ hatte. Die Regierung Johnson griff ein und rettete so den Arbeitgeber von rund 25.000 Mitarbeitern (direkt oder Zulieferer; heute gehört die Firma der chinesischen Jingye-Gruppe). Im März 2021 nahm der Kohleförderer Oltenia bei der rumänischen Regierung einen Kredit in Höhe von 241 Millionen Euro auf, um einer Strafe von mehr als einer Milliarde zu entgehen.

Dummerweise wird die Zahl der umlaufenden Zertifikate von der EU jedes Jahr immer mehr reduziert, was nach und nach alle Hersteller zum „Grün-Waschen“ treibt – oder, wenn man politisch zu schwach ist, bankrott geht. Was auch daher kommt, daß Unternehmen in osteuropäischen Ländern von ihrer wenig öko-ideologischen Regierung geschützt werden, während zum Beispiel deutsche Firmen wie zuletzt die Papierfabrik Zanders in Bergisch Gladbach, die vom klimabegeisterten Kabinett Merkel keine Unterstützung erwarten können (von Laschet auch nicht). Das u.a. durch die Coronamaßnahmen in Schwierigkeiten Zanders hätte für rund drei Millionen Euro Zertifikate kaufen müssen, die man nicht hatte. Investoren wurden davon natürlich abgeschreckt, mit der Folge, daß das Unternehmen mit 380 Angestellten seit 1. Mai nicht mehr existiert.

Zudem gibt es im Rechtehandel mittlerweile wie an jeder Börse das Phänomen des Spekulantentums, das den Preis für eine erlaubte Tonne Kohlendioxid aktuell auf über 50 Euro trieb. Mittelständler, das wirtschaftliche Rückgrat der DACH-Länder, gehen nach Einschätzung eines Experten bereits ab 40 Euro pro Tonne „in die Knie“.




EIKE im Bundestag: Referent Prof. Herrmann Harde zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Anhörung im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestags am Mittwoch, 21. April 2021

Die von der Bundesregierung geplanten neuen Vorgaben für erneuerbare Energien im Verkehrssektor sind von Sachverständigen sehr unterschiedlich bewertet worden. Thema der öffentlichen Anhörung im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch war der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (19/27435, 19/28183).

In der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Anhörung forderten Vertreter der Biokraftstoffbranche bessere Bedingungen für ihre Kraftstoffe, während sich Vertreterinnen von Umweltverbänden für eine Abkehr vom Verbrennungsmotor und die verstärkte Förderung der Elektromobilität aussprachen.

„Von Technologieoffenheit weit entfernt“

Der Gesetzentwurf setzt die Erneuerbare-Energien-Richtline der EU (RED II) in deutsches Recht um und verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen. Zu diesem Zweck soll die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) von derzeit sechs Prozent bis zum Jahr 2030 schrittweise auf 22 Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, verpflichtet, gewisse Quoten an erneuerbaren Energien einzuhalten.

Dafür sei Technologieoffenheit zwingend erforderlich, sagte Prof. Dr. Thomas Willner von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Der Gesetzentwurf sei von Technologieoffenheit jedoch weit entfernt, da er E-Mobilität bevorzuge, andere Maßnahmen zurückdränge und Investitionen in alternative Kraftstoffe verhindere. E-Mobilität binde Potenziale, die dann an anderer Stelle – etwa in der Industrie – fehlten, kritisierte Willner. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrfachanrechnung bestimmter Optionen lehnte er ab, da sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führe.

„Gefahr, daß die E-Mobilität Biokraftstoffe verdrängt“

Die Mehrfachanrechnung sei grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um Anreize für neue Technologien zu schaffen, sagte hingegen Prof. Dr.-Ing. Christian Küchen vom Mineralölwirtschaftsverband. Den Gesetzentwurf bezeichnet er als gute Grundlage, und auch das ambitionierte Ziel von 22 Prozent sei zu begrüßen. In einzelnen Punkten gebe es allerdings Verbesserungsbedarf.

Auch wenn sich der Gesetzentwurf gegenüber den Referentenentwürfen verbessert habe, verpasse er weiterhin viele Chancen, monierte Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie. Der Entwurf schaffe es nicht, die Potenziale der verschiedenen Erfüllungsoptionen zu heben, und bewirke keine Weiterentwicklung der THG-Quote, sondern eine Stagnation. Insbesondere fehle eine ausreichende Anreizwirkung für Investitionen in neue Technologien und Erfüllungsoptionen. Zudem bestehe die Gefahr, dass die E-Mobilität Biokraftstoffe verdränge.

„Konventionelle Biokraftstoffe weiterhin unabdingbar“

Entscheidend sei es, den Endenergieverbrauch im Verkehrssektor zu senken, sagte Dr.-Ing. Franziska Müller-Langer von der Deutsche Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH. Die Nutzung konventioneller Biokraftstoffe sei dabei auch weiterhin unabdingbar. Die Mehrfachanrechnung ausgewählter Erfüllungsoptionen fördere die Unsicherheit für alle übrigen Optionen. Müller-Langer sprach sich deshalb für ein jährliches Monitoring und gegebenenfalls ein konsequentes Nachsteuern aus.

Einen gleichmäßigen Anstieg der THG-Quote bis 2030 forderte Elmar Baumann vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie. Er kritisierte, dass der jetzige Gesetzentwurf eine deutliche Steigerung erst ab dem Jahr 2028 vorsieht. Außerdem äußerte er die Befürchtung, dass durch das Gesetz abfallbasierte Biokraftstoffe und Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse aus dem Markt verdrängt würden.

„Kein zusätzlicher Klimaschutzeffekt“

Nicht konkret zum Gesetzentwurf äußerte sich der emeritierte Prof. Dr. Hermann Harde. Vielmehr führte er neue Forschungsergebnisse an, die nach seinen Angaben beweisen, dass der Einfluss von CO2 auf das Klima deutlich geringer ist als vielfach behauptet. Es stehe kein Klimanotstand an, weshalb es auch keine Notwendigkeit für eine Quotierung von Treibhausgasen gebe.

Mehrfachanrechnungen führten zu Verzerrungen im Quotenhandel und hätten keinen zusätzlichen Klimaschutzeffekt, sagte Toni Reinholz von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, sei der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs und damit auch von E-Fuels (strombasierte Kraftstoffe) notwendig.

Experten lehnen Verwendung von E-Fuels ab

Grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf äußerte Dr. Johanna Büchler von der Deutschen Umwelthilfe. Die vorgesehene THG-Quote von 22 Prozent sei zu hoch. Eine hohe, schnell ansteigende THG-Quote sei keineswegs mit ambitioniertem Klimaschutz gleichzusetzen, betonte Büchler. Um die Quote zu erfüllen, müssten nämlich Kraftstoffe eingesetzt werden, die dem Klima nur auf dem Papier hälfen. Auch die Verwendung von E-Fuels für Pkw lehnte sie als „hochgradig ineffizient“ ab. Hingegen sollte nach ihren Worten der Einsatz von Strom vierfach (und nicht nur dreifach) auf die THG-Quote angerechnet werden.

Eine ambitionierte THG-Quote sei erst dann sinnvoll, wenn die Elektromobilität einen hohen Marktanteil erreicht habe, betonte auch Jekaterina Boening von Transport & Environment Deutschland. Sie lehnte die Förderung von E-Fuels im Straßenverkehr ab und bezeichnete den Verbrennungsmotor als das eigentliche Problem. Zudem forderte sie bis zum Jahr 2030 den Ausstieg aus allen konventionellen Biokraftstoffen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe anheben. Für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe wird eine Mindestquote eingeführt, die auf den verpflichtenden nationalen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors angerechnet wird. Um einen wirksamen Anreiz für den Markthochlauf der PtX-Technologie zu schaffen, sollen ausschließlich strombasierte Kraftstoffe eingesetzt werden, um die Verpflichtung zu erfüllen.

Mitteilungspflichten für Unternehmen sowie der Vollzug sollen so wie das bestehende System für die Verpflichtung zur Treibhausgasminderung bei Otto- und Dieselkraftstoffen ausgestaltet werden. Zur Förderung von strombasierten Kraftstoffen wird unter anderem die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und Wasserstoff (sogenannter „grüner Wasserstoff“) sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

„Erfüllungsoptionen“ statt „Biokraftstoffe“

Darüber hinaus plant die Regierung rechtsbereinigende Änderungen. Der Begriff „Biokraftstoffe“ soll an den erforderlichen Stellen durch das Wort „Erfüllungsoptionen“ ersetzt werden, um der Diversifizierung der Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderung im Verkehr im kommenden Jahrzehnt Rechnung zu tragen und um die Lesbarkeit des Gesetzes auch in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk zu verbessern. Regelungen zu der bis zum Jahr 2014 geltenden Biokraftstoffquote entfallen.

Der Entwurf berücksichtigt außerdem die weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene und die von der Europäischen Kommission zu erlassenden delegierten Rechtsakte. Um zeitnah weitere Vorschriften zu den neuen Erfüllungsoptionen zu erlassen, vor allem zu flüssigen und gasförmigen strombasierten Kraftstoffen, die abhängig von den zu erwartenden europäischen Rechtsakten sind, sollen die Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen geändert werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme (19/28183) unter anderem darauf hin, dass die Bundesrepublik im Rahmen der Lastenteilungsverordnung einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Treibhausgasminderung in der EU leisten müsse und derzeit ihre Ziele aus der Lastenteilungsverordnung verfehle. Unzureichende Emissionsminderungen im Verkehrssektor riskierten – mit Blick auf die erwartete Erhöhung des Treibhausgasminderungsziels – diese Verfehlung zu verschärfen, was zu hohen zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt führen könne.

Der Bundesrat ruft die Bundesregierung dazu auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Vorgaben der Lastenteilungsverordnung einzuhalten. Er weist darauf hin, dass die Nutzung von Biomassebrennstoffen, die aus Rohstoffen hergestellt werden, die auch als Nahrungs- und Futtermittel Verwendung finden, auf ein Mindestmaß begrenzt sein sollte. Die Nutzung von Rohstoffen zur Produktion von Biomassebrennstoffen, bei denen ein hohes Risiko von indirekten Landnutzungsänderungen bestehe, wie dies zum Beispiel bei bestimmten Palmölen der Fall sei, müsse ausgeschlossen werden. Dazu seien die notwendigen gesetzlichen und handelspolitischen Maßnahmen zu treffen. (chb/21.04.2021)




Massenmedien: „Wir müssen“ steht für „Ihr zahlt“ – CO2-Steuer ist nur finanzielle Umverteilung

Im Focus war 2019 schon ein erstaunlicher Kommentar von Sebastian Viehmann zur Besteuerung deutscher CO2-Emissionen zu lesen, der entgegen den üblichen Verschleierungen klar sagte, worum es wirklich geht. Daß es keinen menschgemachten Klimawandel durch atmosphärische Spurengase wie Schwefeldioxid („Eiszeitkatastrophe“) oder Kohlendioxid („Heißzeitkatastrophe“) gibt, ist nicht nur EIKE-Lesern mittlerweile bestens bekannt. Man muß tatsächlich aber gar nicht so grundsätzlich argumentieren, um darauf zu kommen, daß die Klimahypothese nur eines der üblichen Narrative ist, um privilegierten Interessensgruppen einen möglichst großen Anteil am gesellschaftlichen Kuchen zu verschaffen.

Im Focus wird daher deutlich gesagt, daß politische Parolen wie „wir schaffen das“ oder „wir müssen“ im Klartext „Ihr müßt zahlen“ bedeutet, wobei „Ihr“ die schrumpfende Mittelschicht ist, die noch in Jobs der Infrastruktur oder der Wirtschaft statt in Unis oder NGO arbeitet.

Wer ein Auto mit Benzin- oder Dieselantrieb fährt oder als Mieter oder Hausbesitzer mit normalen Brennstoffen heizt, bekommt eine Art Staffelmieterhöhung aufgedrückt: Tanken und Heizen wird ab 2021 jedes Jahr empfindlich teurer. 47 Millionen Autofahrer (in der BRD) werden sich bedanken.

Das DIW sekundiert:

Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen haben kaum was davon, sie zahlen drauf

Nun ja, nicht alle: Die R2G-Wähler, die einen Tesla als Zweit- oder Drittauto fahren, haben meist genug Geld, um sich über Förderungen oder „klimaschützende“ Geldanlagen die höheren Kosten wieder hereinzuholen.

Viehmann betont, daß die deutsche CO2-Steuer inhaltlich überhaupt keinen Sinn macht, da der globale Anteil der sowieso schon umweltschonenden Industrie an den weltweiten Emissionen gerade einmal 2% beträgt – „homöopathischer Ausstoß“.

Wieso wird es dann trotzdem gemacht. Viehmann formuliert süffisant:

Je schlechter das Produkt ist, desto besser muss natürlich das Marketing sein. Deshalb wird die CO2-Steuer den Bürgern auch als „Preis“ verkauft, den man als „Klima-Sünder“ eben zu zahlen habe.

Er warnt daher vor einen Bundesregierung mit grünem Anteil, die die CO2-Bepreisung in „schwindelerregende Höhe“ treiben werde. Die Klima-NGO scharrten daher schon mit den Hufen; der BUND zum Beispiel freue sich auf Beträge von 200 Euro pro Tonne Kohlendioxid.

Die Beruhigungs-Entlastungen für Pendler nutzten nicht der Allgemeinheit, da es praktisch kein CO2-freies Produkt (bzw. keine Dienstleistung) gibt und daher jeder Handwerker und jeder Logistiker seine Preise erhöhen muß. Das Argument, halt dem grünen Zeitgeist zu folgen und sich zum Beispiel ein E-Auto zu kaufen, nützt der Mehrheit nichts, da die Stromer trotz erheblicher Subventionen unerschwinglich und zudem nicht alltagstauglich sind. Nebenbei gefragt: Ist der Strompreis pro 100 Kilometer nicht viel höher als der fürs Benzin?

Auch andere Angebote für „klimafreundliches“ Handeln wie der Einbau einer Photovoltaik-Anlage gelten nicht für die Mehrheit, da nur wenige Deutsche überhaupt ein Eigenheim besitzen.

Daher schließt der Focus, daß die nur schlecht camouflierte Interessenspolitik den „Erfolg der Elektromobilität nicht befördern“ werde, sondern eher gefährden (neben den Hauptsätzen der Thermodynamik, wie wir von EIKE ergänzen würden). Wenn der Pendler vom Land dem Grünwähler im Metropolen-Altbau das PV-Modul und den Tesla finanzieren darf, dafür noch ein monströses Windrad hinters Haus gestellt bekommt (und vielleicht noch als Wissenschaftsleugner und Rechtsradikaler beschimpft wird), ist jede grüne Argumentation schnell als Betrug entlarvt. Dennoch, ganz so stark will auch der Kommentator vom Glauben abweichen, und legt eine kapitalistische Lösung nahe, die der Leser von der NZZ kennt.

Wer dann wie ein trotziges Kind mit Verboten und Strafsteuern arbeitet und gleichzeitig auch noch den Erfolg der erhofften Technologie mit immer höheren Summen meint herbeifördern zu können, der hat den Boden der Marktwirtschaft offenbar längst verlassen.