Erderwärmung: „Wetter-Experte warnt vor Grusel-Trend, Schnee, Frost und Kälte auch im Mai!“

Berliner Kurier

Notbremse, Lockdown, CO2-Steuer, und jetzt Dauerfrost…ist es da wahrscheinlich, daß allzu viele Bürger noch an Klimawandel durch Flatulenzgase oder Jahrhundert-Pandemien glauben? 2021 wird wohl tatsächlich ein Horror-Jahr.

Setzt sich die Kälte bis in den Juni fort, sind Viren in der Luft weiterhin stabiler und können Menschen infizieren. Ob Corona-Sars2 (aktuell „indische Mutation“), Influenza (Grippe) oder ein anderes Lungenvirus; die Krankheitswelle wird weiter andauern und mutmaßlich als Mono-Pandemie verkauft werden.

Die Kälte ist wahrscheinlich ein Vorbote der anstehenden Kaltphase, die von der „kalten“ Sonne verursacht wird statt von der kapitalistischen Industrie Deutschlands. Dazu sei an die Vorträge unserer Astronomie-Experten erinnert:




Bundesverfassungs­gericht: Grundgesetz verpflichtet zu noch mehr Klimaschutz

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen? Wenn ja, seien Sie gewarnt: Meist muß eine Person durch alle Instanzen gehen – vom Amtsgericht übers Landgericht, Bundesverwaltungsgericht (etc.), und dann erst kommt Karlsruhe. Das kostet alles viel Geld – und noch mehr Zeit. Zehn Jahre für ein Urteil von der zweiten oder dritten Instanz sind nicht selten.

Daher erstaunt es schon, wie schnell Neubauers und FFFs Klage gegen das CO2-Steuer-Gesetz von 2019 erfolgreich beschieden werden konnte. Noch nicht einmal anderthalbe Jahre – das dürfte ein juristischer Rekord sein.

Worauf hatten die Klimaschützer geklagt? Zitat BverfG:

Mit ihren Verfassungsbeschwerden machen die Beschwerdeführenden vor allem geltend, der Staat habe keine ausreichenden Regelungen zur alsbaldigen Reduktion von Treibhausgasen, vor allem von Kohlendioxid (CO2), unternommen, die aber erforderlich seien, um die Erwärmung der Erde bei 1,5 °C oder wenigstens bei deutlich unter 2 °C anzuhalten. Sie wenden sich gegen konkrete Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes. Mit der im Klimaschutzgesetz geregelten Reduktion von CO2-Emissionen könne das der Temperaturschwelle von 1,5 °C entsprechende „CO2-Restbudget“ nicht eingehalten werden. Die Beschwerdeführenden stützen ihre Verfassungsbeschwerden vor allem auf grundrechtliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und aus Art. 14 Abs. 1 GG.

Für Nichtjuristen: In Art. 2 geht es um das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Art 14. befaßt sich mit Eigentum und Enteignung.

Die Entscheidung des Gerichtes in Kürze:

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

Da bislang niemandes Leben durch „Klima“ im Geltungsbereich des Grundgesetzes gefährdet wurde, und nachweisbar auch nicht werden wird, da die Vorhersagen der Klimaalarmisten samt und sonders nicht eintraten, frage ich mich, wie eine derart schwammige Begründung gerechtfertigt werden kann. Nicht vergessen: Gerade jetzt nach den Eisstürmen ab Dezember und Mojib Latifs Blamage („In 20 Jahren kein Eis und Schnee mehr im Winter“ Jahr 2.000) wackelt die Heißzeit-These mehr als je zuvor! Nach den heftigen Wintereinbrüchen selbst im warmen Texas und anderen Orten der Nordhalbkugel wird es nun auch im Süden deutlich schneller kühl.

Außerdem: Andere politische Entscheidungen sind im Vergleich zum „Klimakollaps“ hingegen eindeutig lebensgefährdend, zum Beispiel der importierte Terror (Berlin, Breitscheidplatz, Dez. 2016), oder auch die Coronamaßnahmen („Millionen Lebensjahre verloren„, Raffelhüschen).

Weiterhin:

Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

In 20a geht es um Tier- und Umweltschutz, und künftige Generationen.

Immerhin entschieden die Verfassungsrichter auch, daß die Klagen von juristischen Personen, eben den Vereinen und NGOs, nicht zulässig seien. Macht aber nichts, denn in den Klagen steht das drin:

Klage ….

I.
1. des Herrn G…,

2.
des Herrn K…,

3.
der Minderjährigen K…,
gesetzlich vertreten durch K… und K…,

4.
des Herrn Prof. Dr. Q…,

5.
des Herrn B…,

6.
des Herrn J…,

7.
des Herrn v. F…,

8.
des Herrn J…,

9.
des Herrn S…,

10.
des Herrn R…,

11.
des Herrn Prof. Dr. K…,

12.
des S… e.V.,

13.
des B… e.V.,

– Bevollmächtigte:
. 1. … –
. 2. … –

Warum die Namen abgekürzt sind, ist nur den juristischen Experten bekannt; aber eigentlich sollten BVerfG-Kläger mit offenem Visier kämpfen.

Die Klagen dürften einiges an Anwaltskosten erzeugt haben, was wegen der mitklagenden NGOs, die sowieso meist von Steuergeldern leben, aber nicht relevant ist. Außerdem: „In dem Verfahren 1 BvR 78/20 hat die Bundesrepublik Deutschland den Beschwerdeführenden ein Viertel ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.“

Luisa Neubauer triumphierte über ihren Erfolg:

Quelle Konto von LN auf Twitter

Welche „Freiheiten“ meint Vielflieger-Luisa? Die Freiheit für individuelle Mobilität, privaten Urlaub und wirtschaftliche Freiheit kann es nicht sein. Höchstens die Freiheit von Alarmisten-NGOs, noch mehr Steuergeld in die eigenen Taschen umzuleiten. Das BVerfG sagt in seiner Pressemitteilung selbst:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Auch Regierungsmitglied Peter Altmaier, Wirtschafts(?)-Minister, freute sich über das Kippen des eigenen Gesetzes: Es sei „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“ und sorge für Planungssicherheit für die Wirtschaft.“

Planungssicherheit? Für die Konkursplanung vielleicht; oder die Verlegung ins Altmaier-sichere Ausland.

Kanzlerkandidat Armin Laschet sekundiert:

„Das Urteil markiert einen historischen Moment – Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Pflicht aller Politik gegenüber den Bürgern von morgen“

Was muß das Merkel-Kabinett IV und das darauf folgende nun tun? Bis Ende 2022 müssen die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 präziser geregelt werden. Also noch härtere Knebel für die Unternehmen.




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Meeresspiegel-Prognose 2100 um 25% reduziert, Antarktis ohne Beitrag zum Anstieg




SPIEGEL: Klimaschutz entscheidet, ob Wirtschaftsstandort Deutschland konkurrenzfähig bleibt

Christian Stöcker, wie John Cook Kognitionspsychologe, derzeit Professor für Digitale Kommunikation an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg HAW, behauptet in einem Artikel, daß Klimaschutz ein Standortvorteil für Deutschlands Wirtschaft sei. Das widerspricht jeder unabhängigen Expertise – wie kommt der Mann darauf?

In erster Linie vertritt ein Spiegel-Journalist natürlich die Interessen der nicht-technischen Intelligenz, die auf Umverteilung setzt. Das scheint im neuen Job als Uni-Professor nicht anders zu sein; ein Phänomen, das wir von Potsdamer Profs bereits kennen.

In zweiter Linie übernimmt er die inhaltlichen Behauptungen der Grünen und der Energiewende-Industrie, die für technologische Laien überzeugend klingen mögen, für uns aber nicht. Was sagt er im einzelnen?

1. Die Kohlebranche habe keine Zukunft und hätte mit dem Kohleausstieg 2038 ihre Interessen gegen die Steuerzahler geschützt („absurder klimaschädlicher Kompromiß“). Mitverantwortlich zeichneten „wirtschaftsnahe“ (und naturfeindliche?) Politiker wie Stanislaw Tillich und Armin Laschet.

Belege oder wenigstens Hinweise für seine steile These bleibt Stöcker, nicht unüblich, schuldig. Kein Wort darüber, daß die großen CO2-Schleudern China und Indien massiv Kohlekraft ausbauen, für die Australien den Brennstoff in großen Mengen liefert. Kein Wort über die mangelnde Zukunftsfähigkeit von Wind- und Solarkraft, die die Kohle ersetzen soll, aber extrem teuer und völlig unbrauchbar für die produzierende deutsche Industrie ist.

2. Die Elektromobilität erzeuge keinen enormen Arbeitsplatzverlust in Deutschland, das sei ein kapitalistischer „Mythos“ und „Quatsch“. Belege oder Hinweise für diese steile These – erneut keine. Daß Zulieferer und Hersteller in Deutschland jetzt schon massiv entlassen, wird nicht erwähnt. Daß deutsche Autobauer ihre Werke verstärkt im für die EU unerreichbaren Ausland errichten – keine Erwähnung. Daß unsere wertschöpfende Industrie auf grundlastfähige, zuverlässige Stromversorgung angewiesen ist, und nicht auf Zappelstrom – keine Erwähnung. Stattdessen werden nur die PR-Sprechblasen der verängstigten Konzernbosse zitiert, die vorneherum grün reden (und handeln), um Steuergelder abzugreifen und die journalistischen Druckmacher zufriedenzustellen.

3. „Der Verbrennungsmotor stirbt, das steht längst fest.“ Die niedrigen Verkaufszahlen und technischen Details der Stromer werden nicht aufgeführt, selbes Spiel wie oben. Daß E-Autos viel naturschädlicher sind als Verbrenner, wird schlicht geleugnet. Der häufig zitierten Studie dazu wird zwar nicht direkt widersprochen, ihre Aussage aber relativiert. (Tatsächlich werden E-Autos, wenn sie lange genug ohne Akkutausch laufen, CO2-effizienter. …..ja, wenn).

Daß Elon Musk mit Tesla nur über Finanz-Spielchen (Klimazertifikate) Milliarden verdient und nicht mit E-Autos, nicht erwähnt. Daß andere E-Automarken nur dank massiver Subvention und gesetzlicher Reglementierung durch den Staat (Steuerzahler) und EU in nennenswerter Zahl abgesetzt werden können, nicht erwähnt.

Ansonsten fällt auf, daß Stöcker häufig die parteipolitische Konkurrenz von R2G+ attackiert – neben Tillich und Laschet auch den „FDP-Erzkapitalisten“ Christian Lindner. Man sieht, das ist ein rein milieu-parteipolitischer Artikel, der technische Fakten und Zweifel fast vollständig ausklammert. Erwähnte Studien und Vereinbarungen werden ausschließlich aus der Sicht der grünen Filterblase der Journalisten und ÖR-Akademiker betrachtet, die ihr Gehalt jetzt schon vollständig oder teils, oder bald komplett vom Steuerzahler bekommen, und eben nicht von der wertschöpfenden Industrie.

Man fragt sich, ob Stöcker und die Prof.-Kollegen wie Quaschning, Rahmstorf etc. wirklich nicht wissen, welche wirtschaftlichen und technologischen Folgen die grüne Energiewende für die wertschöpfende Industrie und die Bürger hat, oder ob sie sie nur verdrängen und in solchen Artikeln vertuschen. Man darf davon ausgehen, daß Stöcker gerade als Kommunikations-Prof. mindestens gugeln kann und die technisch-kritischen Quellen genau kennt. Durch die Erwähnung der Studie zur Ökobilanz von E-Autos zeigt er, daß er um die technischen Fallstricke der neuen schönen Elektrowelt weiß. Er ignoriert sie also ganz bewußt und betreibt wider besseres Wissen Tesla&Co-PR. Warum, ist klar – wer einmal die grüne Seite gewählt hat und damit leicht gutes Geld verdient, verteidigt seine Interessen bis zum wirtschaftlichen Schluß. (Und dann haben die PR-Spezialisten in der Regel von nichts gewußt und waren selber nur Getäuschte – die Geschichte des 20. Jahrhunderts ist randvoll mit solchen Fällen.)

In den letzten 50 Jahren erlebten die westlichen Länder gleich mehrfach, daß Wissenschaftler aus egoistischem Interesse den Teufel an die Wand malten, dadurch enorme volkswirtschaftliche Schäden verursachten, aber nie zur Verantwortung gezogen wurden und auch noch geehrt und wohlhabend, wenn nicht reich, starben.

Eine rechtsstaatlich und demokratische Gesellschaft der Zukunft muß sich gegen solche Scharlatane wappnen. Was bislang rechtlich nicht möglich ist – da die Wissenschaften, aber auch der Journalismus nicht gerichtsfest/strafbewehrt zur Tatsachenkommunikation verpflichtet werden können. Es ist zugegebenermaßen auch schwierig – die (Natur-)Wissenschaften sind per se nicht in der Lage, endgültige hundertprozentige Aussagen zu treffen, weil sich die Forschung immer im Fluß befindet. Da kann sich ein Betrüger meist leicht herausreden, da er ja „nur einen Aspekt“ beleuchtet hat und der der zu korrigierende Irrtum immanent sei. Den „Irrtum“, ob er nun tatsächlich ein bewußter Betrug ist oder nicht, kann man strafrechtlich nicht belangen.

Allerdings unterscheiden sich die Pseudo- und Halbwissenschaften von den richtigen genau dadurch, daß sie eben nicht vorsichtig und im Konjunktiv formulieren, sondern meist absolut, im Brustton der einzig wahren Sichtweise. Oder um es mit Rezo zu sagen: „Es gibt nur EINE legitime Einstellung!“

Und genau da könnte man einen Betrüger juristisch festnageln: Würde zum Beispiel ein Professor vor laufender Kamera behaupten, daß wir wegen der Erderwärmung „in den nächsten 20 Jahren kein Eis und keinen Schnee“ mehr erleben würden, und sich dies nach heftigen Eisstürmen 20 Jahre später als völliger Unsinn herausstellen würde, könnte man ihn, ein dafür verabschiedetes Straf-Gesetz vorausgesetzt, anklagen. Wenn er dann vor dem Gericht nicht überzeugend darlegen könnte, mit welchen Meßwerten etc. er seine Horror-Vorhersage damals begründete, müßten die Richter davon ausgehen, daß er bewußt gelogen hat, um an persönliche Vorteile zu kommen.

Für den klimatischen Komplex käme ein solches Gesetz heute natürlich viel zu spät – die Alarmisten sitzen politisch derart fest im Sattel, daß ihnen sogar der schriftliche Nachweis der Manipulation, die beiden Klimagates, nichts anhaben konnten. Ein solches Gesetz wäre daher derzeit überhaupt nicht möglich.

Nach einer erneuten „Wende“, wenn die Geschichten der Umverteiler derart teuer geworden sind, daß die Steuerzahler im Gegensatz zu den Geschichtenerzählern darben müssen, und vielleicht ein paar heftigen Stromausfällen mit vielen Opfern, die ein(e) grüne(r) Bundeskanzler(in) nicht mehr erklären kann und abdanken muß, wäre aber eine grundsätzliche Reform des Gemeinwesens zum Schutz der Leistungsträger und der Geringverdiener vor privilegierten Umverteilern vielleicht möglich.




Schon wieder E-Auto-Brände, sogar mehrfach

In Nettetal, Kreis Viersen, ging nachts ein Tesla mit lautem Knall in Flammen auf. Die herbeigerufene Feuerwehr versuchte zu löschen, was bei Lithium-Akkus mit ihren organischen Elektrolyten aber kaum möglich ist, und versenkte das Fahrzeug daher zur Dauerkühlung gemäß Experten-Empfehlung in einem großen Wassertank. Batteriebrände sind tückisch: Nachdem der Stromer scheinbar gelöscht war, schossen kurze Zeit danach schon wieder Flammen aus dem Tesla. Es bestand Gefahr, daß das Feuer auf die nahen Wohnhäuser übergriff, was die (noch) gut funktionierende Feuerwehr trotz wohl mangelnder Diversität kompetent verhindern konnte (“Heterosexuelle, weiße Männer aus der Arbeiterschicht sind bei der Feuerwehr unter sich”). Der Besitzer des Wagens war im Urlaub und hatte keinen Einfluß auf das Geschehen.

Es stellt sich die Frage, warum der Wagen überhaupt explodierte. Kein Unfall, es ist kühl draußen, und die teuren Teslas dürften gut verarbeitet sein. Nage-Angriff eines Marders? EIKE empfiehlt: Wenn Sie Ihr Elektroauto mehr als 48 Stunden nicht bewegen, sehen Sie zu, daß die Batterie fast leer ist. Vielleicht bietet der Markt ja Sicherheits-Entladegeräte an (mitlesende Ingenieure werden gebeten, zu kommentieren).

Nicht weit entfernt in Alpen bei Wesel hat es einen BMW i3 erwischt. Der Dienstwagen des Bürgermeisters, vorm Rathaus geparkt, fing unvermittelt an zu rauchen. Die örtliche Feuerwehr brauchte fünf Stunden, um die Brandquelle, der Akku, zu löschen. Da die ländliche Gemeinde keine Spezial-Löschausrüstung für die neuartige Gefahr der dauerheißen Akkus besitzt, mußten die Kollegen aus Duisburg mit einem wasserdichten Großbehälter anrücken. Für solche Container gibt es mittlerweile besondere Hersteller, wie die Firma Ellermann mit ihrer „Red Boxx“.

EIKE fragt: Werden E-Auto-Hersteller an den zusätzlichen Kosten der Feuerwehr-Ausrüstung und -Einsätze beteiligt, die nötig ist, um die verheerenden Akkubrände zu löschen? Ansonsten werden ja auch gerne Hintergrundkosten der Industrie in Rechnung gestellt, wie das Beispiel CO2-Steuer zeigt. Nebenbei: Tesla-Besitzer Elon Musk, einer der reichsten Männer der Welt, macht seine Gewinne fast ausschließlich mit Klima-Zertifikaten, die letztlich vom Verbraucher bezahlt werden.

Ein tödlicher Unfall ereignete sich in Poggendorf/ Vorpommern. Ein Tesla kam aus unbekanntem Grund von der Straße ab und rammte einen Baum. Ersthelfer konnten wegen des extrem heißen Batteriebrandes nicht löschen. Der Fahrer, ein Geschäftsreisender aus Schwerin, verbrannte bis zur Unkenntlichkeit.

Ein weiterer Unfall mit Todesfolge in den USA ist noch mysteriöser: In Texas ist nach Polizeiangaben ein führerloser (!) Tesla mit zwei Passagieren an Bord ebenfalls gegen einen Baum geprallt und verbrannt. Die Toten wurden von der Polizei auf dem Beifahrersitz und auf der Rückbank gefunden, weswegen die Beamten davon ausgehen, daß das Autopilot-Assistenzsystem den Wagen steuerte. Elon Musk dementiert diese Aussage, da die Datenaufzeichnungen des Wagens (so etwas hat ein Tesla?) die Aktivität des Autopiloten nicht zeigen.

Als letztes sei noch der Großbrand in einem Busdepot in Düsseldorf erwähnt, über den wir schon kurz berichteten. Es gab keine Personenschäden, aber das Gebäude und 38 Busse im Wert von rund 50 Millionen Euro brannten ab. Solche Großbrände in Depots kennt man eigentlich nur von gezielten Brandstiftungen durch Autonome bei der Bundeswehr.  Daher ist es interessant, daß sich unter den 38 zerstörten Fahrzeugen acht Elektrobusse befanden. Nachdem, was wir bei den PKW sehen, ist zumindest zu vermuten, daß der Lithiumakku eines Busses Feuer fing und die nah geparkten anderen Fahrzeuge schnell mit-entzündet wurden. Das geht erstaunlich schnell; Experten zufolge reicht es in vollgestellten Hallen, wenn nur ein Fahrzeug brennt. Durch die Hitzestauung im Gebäude und andere Effekte brennen auch Konstrukte aus Stahl und Glas rasch. Es gab noch keinen offiziellen Bericht; der wird im Mai erwartet.

Sollte sich herausstellen, daß sich ein Lithium-Akku entzündet hat, dürfte das erhebliche Konsequenzen für die E-Mobilität in den Städten und Gemeinden haben, wo Bürgermeister und Räte deutschlandweit Klimarettung durch den ÖPNV verordnet haben. Daß die Busse mitten im Betrieb auf der Straße in Flammen aufgehen, ist kaum möglich, da der Akku in der Entladungsphase meist nicht überhitzt. Abgestellt oder in der Ladephase sieht das anders aus. Das Beispiel Düsseldorf wird – hoffentlich – dazu führen, daß E-Busse nicht mehr dicht an dicht in Hallen, sondern möglichst einzeln mit Abstand auf dem Hof geparkt werden. Außerdem sind die Betreiber oder die Feuerwehr gut beraten, schnellstmöglich riesige Wassertanks und passende Hebekräne anzuschaffen.

Daß das die teils schon recht üppigen Fahrpreise weiter verteuern wird, liegt auf der Hand. Treffen tut es die Geringverdiener, wie die „Energiewende“ im Ganzen.