EIKE im Bundestag: Referent Prof. Herrmann Harde zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Anhörung im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestags am Mittwoch, 21. April 2021

Die von der Bundesregierung geplanten neuen Vorgaben für erneuerbare Energien im Verkehrssektor sind von Sachverständigen sehr unterschiedlich bewertet worden. Thema der öffentlichen Anhörung im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch war der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (19/27435, 19/28183).

In der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Anhörung forderten Vertreter der Biokraftstoffbranche bessere Bedingungen für ihre Kraftstoffe, während sich Vertreterinnen von Umweltverbänden für eine Abkehr vom Verbrennungsmotor und die verstärkte Förderung der Elektromobilität aussprachen.

„Von Technologieoffenheit weit entfernt“

Der Gesetzentwurf setzt die Erneuerbare-Energien-Richtline der EU (RED II) in deutsches Recht um und verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen. Zu diesem Zweck soll die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) von derzeit sechs Prozent bis zum Jahr 2030 schrittweise auf 22 Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, verpflichtet, gewisse Quoten an erneuerbaren Energien einzuhalten.

Dafür sei Technologieoffenheit zwingend erforderlich, sagte Prof. Dr. Thomas Willner von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Der Gesetzentwurf sei von Technologieoffenheit jedoch weit entfernt, da er E-Mobilität bevorzuge, andere Maßnahmen zurückdränge und Investitionen in alternative Kraftstoffe verhindere. E-Mobilität binde Potenziale, die dann an anderer Stelle – etwa in der Industrie – fehlten, kritisierte Willner. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrfachanrechnung bestimmter Optionen lehnte er ab, da sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führe.

„Gefahr, daß die E-Mobilität Biokraftstoffe verdrängt“

Die Mehrfachanrechnung sei grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um Anreize für neue Technologien zu schaffen, sagte hingegen Prof. Dr.-Ing. Christian Küchen vom Mineralölwirtschaftsverband. Den Gesetzentwurf bezeichnet er als gute Grundlage, und auch das ambitionierte Ziel von 22 Prozent sei zu begrüßen. In einzelnen Punkten gebe es allerdings Verbesserungsbedarf.

Auch wenn sich der Gesetzentwurf gegenüber den Referentenentwürfen verbessert habe, verpasse er weiterhin viele Chancen, monierte Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie. Der Entwurf schaffe es nicht, die Potenziale der verschiedenen Erfüllungsoptionen zu heben, und bewirke keine Weiterentwicklung der THG-Quote, sondern eine Stagnation. Insbesondere fehle eine ausreichende Anreizwirkung für Investitionen in neue Technologien und Erfüllungsoptionen. Zudem bestehe die Gefahr, dass die E-Mobilität Biokraftstoffe verdränge.

„Konventionelle Biokraftstoffe weiterhin unabdingbar“

Entscheidend sei es, den Endenergieverbrauch im Verkehrssektor zu senken, sagte Dr.-Ing. Franziska Müller-Langer von der Deutsche Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH. Die Nutzung konventioneller Biokraftstoffe sei dabei auch weiterhin unabdingbar. Die Mehrfachanrechnung ausgewählter Erfüllungsoptionen fördere die Unsicherheit für alle übrigen Optionen. Müller-Langer sprach sich deshalb für ein jährliches Monitoring und gegebenenfalls ein konsequentes Nachsteuern aus.

Einen gleichmäßigen Anstieg der THG-Quote bis 2030 forderte Elmar Baumann vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie. Er kritisierte, dass der jetzige Gesetzentwurf eine deutliche Steigerung erst ab dem Jahr 2028 vorsieht. Außerdem äußerte er die Befürchtung, dass durch das Gesetz abfallbasierte Biokraftstoffe und Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse aus dem Markt verdrängt würden.

„Kein zusätzlicher Klimaschutzeffekt“

Nicht konkret zum Gesetzentwurf äußerte sich der emeritierte Prof. Dr. Hermann Harde. Vielmehr führte er neue Forschungsergebnisse an, die nach seinen Angaben beweisen, dass der Einfluss von CO2 auf das Klima deutlich geringer ist als vielfach behauptet. Es stehe kein Klimanotstand an, weshalb es auch keine Notwendigkeit für eine Quotierung von Treibhausgasen gebe.

Mehrfachanrechnungen führten zu Verzerrungen im Quotenhandel und hätten keinen zusätzlichen Klimaschutzeffekt, sagte Toni Reinholz von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, sei der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs und damit auch von E-Fuels (strombasierte Kraftstoffe) notwendig.

Experten lehnen Verwendung von E-Fuels ab

Grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf äußerte Dr. Johanna Büchler von der Deutschen Umwelthilfe. Die vorgesehene THG-Quote von 22 Prozent sei zu hoch. Eine hohe, schnell ansteigende THG-Quote sei keineswegs mit ambitioniertem Klimaschutz gleichzusetzen, betonte Büchler. Um die Quote zu erfüllen, müssten nämlich Kraftstoffe eingesetzt werden, die dem Klima nur auf dem Papier hälfen. Auch die Verwendung von E-Fuels für Pkw lehnte sie als „hochgradig ineffizient“ ab. Hingegen sollte nach ihren Worten der Einsatz von Strom vierfach (und nicht nur dreifach) auf die THG-Quote angerechnet werden.

Eine ambitionierte THG-Quote sei erst dann sinnvoll, wenn die Elektromobilität einen hohen Marktanteil erreicht habe, betonte auch Jekaterina Boening von Transport & Environment Deutschland. Sie lehnte die Förderung von E-Fuels im Straßenverkehr ab und bezeichnete den Verbrennungsmotor als das eigentliche Problem. Zudem forderte sie bis zum Jahr 2030 den Ausstieg aus allen konventionellen Biokraftstoffen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe anheben. Für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe wird eine Mindestquote eingeführt, die auf den verpflichtenden nationalen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors angerechnet wird. Um einen wirksamen Anreiz für den Markthochlauf der PtX-Technologie zu schaffen, sollen ausschließlich strombasierte Kraftstoffe eingesetzt werden, um die Verpflichtung zu erfüllen.

Mitteilungspflichten für Unternehmen sowie der Vollzug sollen so wie das bestehende System für die Verpflichtung zur Treibhausgasminderung bei Otto- und Dieselkraftstoffen ausgestaltet werden. Zur Förderung von strombasierten Kraftstoffen wird unter anderem die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und Wasserstoff (sogenannter „grüner Wasserstoff“) sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

„Erfüllungsoptionen“ statt „Biokraftstoffe“

Darüber hinaus plant die Regierung rechtsbereinigende Änderungen. Der Begriff „Biokraftstoffe“ soll an den erforderlichen Stellen durch das Wort „Erfüllungsoptionen“ ersetzt werden, um der Diversifizierung der Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderung im Verkehr im kommenden Jahrzehnt Rechnung zu tragen und um die Lesbarkeit des Gesetzes auch in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk zu verbessern. Regelungen zu der bis zum Jahr 2014 geltenden Biokraftstoffquote entfallen.

Der Entwurf berücksichtigt außerdem die weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene und die von der Europäischen Kommission zu erlassenden delegierten Rechtsakte. Um zeitnah weitere Vorschriften zu den neuen Erfüllungsoptionen zu erlassen, vor allem zu flüssigen und gasförmigen strombasierten Kraftstoffen, die abhängig von den zu erwartenden europäischen Rechtsakten sind, sollen die Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen geändert werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme (19/28183) unter anderem darauf hin, dass die Bundesrepublik im Rahmen der Lastenteilungsverordnung einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Treibhausgasminderung in der EU leisten müsse und derzeit ihre Ziele aus der Lastenteilungsverordnung verfehle. Unzureichende Emissionsminderungen im Verkehrssektor riskierten – mit Blick auf die erwartete Erhöhung des Treibhausgasminderungsziels – diese Verfehlung zu verschärfen, was zu hohen zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt führen könne.

Der Bundesrat ruft die Bundesregierung dazu auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Vorgaben der Lastenteilungsverordnung einzuhalten. Er weist darauf hin, dass die Nutzung von Biomassebrennstoffen, die aus Rohstoffen hergestellt werden, die auch als Nahrungs- und Futtermittel Verwendung finden, auf ein Mindestmaß begrenzt sein sollte. Die Nutzung von Rohstoffen zur Produktion von Biomassebrennstoffen, bei denen ein hohes Risiko von indirekten Landnutzungsänderungen bestehe, wie dies zum Beispiel bei bestimmten Palmölen der Fall sei, müsse ausgeschlossen werden. Dazu seien die notwendigen gesetzlichen und handelspolitischen Maßnahmen zu treffen. (chb/21.04.2021)




Massenmedien: „Wir müssen“ steht für „Ihr zahlt“ – CO2-Steuer ist nur finanzielle Umverteilung

Im Focus war 2019 schon ein erstaunlicher Kommentar von Sebastian Viehmann zur Besteuerung deutscher CO2-Emissionen zu lesen, der entgegen den üblichen Verschleierungen klar sagte, worum es wirklich geht. Daß es keinen menschgemachten Klimawandel durch atmosphärische Spurengase wie Schwefeldioxid („Eiszeitkatastrophe“) oder Kohlendioxid („Heißzeitkatastrophe“) gibt, ist nicht nur EIKE-Lesern mittlerweile bestens bekannt. Man muß tatsächlich aber gar nicht so grundsätzlich argumentieren, um darauf zu kommen, daß die Klimahypothese nur eines der üblichen Narrative ist, um privilegierten Interessensgruppen einen möglichst großen Anteil am gesellschaftlichen Kuchen zu verschaffen.

Im Focus wird daher deutlich gesagt, daß politische Parolen wie „wir schaffen das“ oder „wir müssen“ im Klartext „Ihr müßt zahlen“ bedeutet, wobei „Ihr“ die schrumpfende Mittelschicht ist, die noch in Jobs der Infrastruktur oder der Wirtschaft statt in Unis oder NGO arbeitet.

Wer ein Auto mit Benzin- oder Dieselantrieb fährt oder als Mieter oder Hausbesitzer mit normalen Brennstoffen heizt, bekommt eine Art Staffelmieterhöhung aufgedrückt: Tanken und Heizen wird ab 2021 jedes Jahr empfindlich teurer. 47 Millionen Autofahrer (in der BRD) werden sich bedanken.

Das DIW sekundiert:

Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen haben kaum was davon, sie zahlen drauf

Nun ja, nicht alle: Die R2G-Wähler, die einen Tesla als Zweit- oder Drittauto fahren, haben meist genug Geld, um sich über Förderungen oder „klimaschützende“ Geldanlagen die höheren Kosten wieder hereinzuholen.

Viehmann betont, daß die deutsche CO2-Steuer inhaltlich überhaupt keinen Sinn macht, da der globale Anteil der sowieso schon umweltschonenden Industrie an den weltweiten Emissionen gerade einmal 2% beträgt – „homöopathischer Ausstoß“.

Wieso wird es dann trotzdem gemacht. Viehmann formuliert süffisant:

Je schlechter das Produkt ist, desto besser muss natürlich das Marketing sein. Deshalb wird die CO2-Steuer den Bürgern auch als „Preis“ verkauft, den man als „Klima-Sünder“ eben zu zahlen habe.

Er warnt daher vor einen Bundesregierung mit grünem Anteil, die die CO2-Bepreisung in „schwindelerregende Höhe“ treiben werde. Die Klima-NGO scharrten daher schon mit den Hufen; der BUND zum Beispiel freue sich auf Beträge von 200 Euro pro Tonne Kohlendioxid.

Die Beruhigungs-Entlastungen für Pendler nutzten nicht der Allgemeinheit, da es praktisch kein CO2-freies Produkt (bzw. keine Dienstleistung) gibt und daher jeder Handwerker und jeder Logistiker seine Preise erhöhen muß. Das Argument, halt dem grünen Zeitgeist zu folgen und sich zum Beispiel ein E-Auto zu kaufen, nützt der Mehrheit nichts, da die Stromer trotz erheblicher Subventionen unerschwinglich und zudem nicht alltagstauglich sind. Nebenbei gefragt: Ist der Strompreis pro 100 Kilometer nicht viel höher als der fürs Benzin?

Auch andere Angebote für „klimafreundliches“ Handeln wie der Einbau einer Photovoltaik-Anlage gelten nicht für die Mehrheit, da nur wenige Deutsche überhaupt ein Eigenheim besitzen.

Daher schließt der Focus, daß die nur schlecht camouflierte Interessenspolitik den „Erfolg der Elektromobilität nicht befördern“ werde, sondern eher gefährden (neben den Hauptsätzen der Thermodynamik, wie wir von EIKE ergänzen würden). Wenn der Pendler vom Land dem Grünwähler im Metropolen-Altbau das PV-Modul und den Tesla finanzieren darf, dafür noch ein monströses Windrad hinters Haus gestellt bekommt (und vielleicht noch als Wissenschaftsleugner und Rechtsradikaler beschimpft wird), ist jede grüne Argumentation schnell als Betrug entlarvt. Dennoch, ganz so stark will auch der Kommentator vom Glauben abweichen, und legt eine kapitalistische Lösung nahe, die der Leser von der NZZ kennt.

Wer dann wie ein trotziges Kind mit Verboten und Strafsteuern arbeitet und gleichzeitig auch noch den Erfolg der erhofften Technologie mit immer höheren Summen meint herbeifördern zu können, der hat den Boden der Marktwirtschaft offenbar längst verlassen.



Was wollen Grünwähler? Fliegen und SUV fahren! Baerbock ist dagegen

Die Bürger und Medienkonsumenten wissen es eigentlich schon lange – Grünenpolitiker und Grünwähler predigen gern Verzicht und befürworten Verbote, handeln aber ganz anders. Gerade im Urlaub will die kosmopolitische Klasse ihre ungeliebte Heimat gern möglichst weit hinter sich lassen und fliegt daher gerne viel und weit. Typisches Beispiel ist Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth, die 2019 dabei erwischt wurde, wie sie auf einer einzigen Reise mit zwei Kollegen rund 40.000 Kilometer zurücklegte (das ist der Erdumfang), um sich angebliche Folgen des menschgemachten Klimawandels in Indonesien und Kiribati anzuschauen. Ein EIKE-Leser meinte dazu, das sei die in Zukunft zu erwartende Argumentation: Den meisten Bürgern würde Mobilität oder nur das Verlassen des Hauses mit Hilfe von Klima, Corona &Co. untersagt, während die 2% der inneren Partei (Orwell, 1984) mit der Ausrede des „Kampfes gegen Klima, Corona & Co.“ leere Autobahnen und Flugzeuge genössen.

Insofern erstaunt nicht, daß gerade herauskam, daß die SUV-Käufer in Deutschland am häufigsten Grünwähler sind – man hat eben das Geld und will es zeigen. Eigentlich dachten Soziologen, daß im Zeitalter der politischen Korrektheit materielles Geprotze im oberen Einkommensdrittel nicht mehr en vogue sei, weil man heuer seinen Status mit kostenträchtiger „Moral“ demonstriert. Stimmt offenbar nur zum Teil.

Erstaunlich ist aber, daß sogar der Kurzstreckenflug gerade bei Grünpolitikern besonders attraktiv ist. Schon 2019 wurde darüber berichtet; und heuer wieder. Offenbar reisen die Anhänger der Partei der Besserverdienenden, die die Grünen schon seit der Jahrtausendwende sind, auch innerhab der DACH-Länder und Mitteleuropas gern schnell und bequem statt sich mit der Plebs stundenlang auf Autobahnen oder in ICE zu quetschen.

Unpassend dazu kündigte Annalena Baerbock in der Bild am Sonntag an, als Kanzlerin „perspektivisch“ Kurzstreckenflüge verbieten zu wollen. Was die Wirtschaft oder das untere Drittel der Gesellschaft dazu sagt, dürfte der Kandidatin wie in ihrer Partei üblich herzlich egal sein. Wenn aber Grünfliegern ihr Hobby par ordre de Annalena bald untersagt werden wird? Es geht hier, wohlgemerkt, nicht nur um eine Preiserhöhung.

Zudem kündigte Baerbock an, daß „Dumpingpreise“ für Mittelstreckenflüge wie 29 Euro nach Mallorca durch eine ordentliche Klimabesteuerung auch der Vergangenheit angehören sollten. Das stört den Grünwähler wohl weniger; im Gegenteil, ist man in der Kabine unter sich. Deswegen mahnte sogar der Tourismusbeauftragte der Regierung, Bareiß (CDU):

„Ich finde, Reisen und Fliegen müssen auch in Zukunft für jeden Geldbeutel möglich sein und nicht zum Luxus von einigen wenigen werden. Klimaschutz und CO2-Reduktion müssen intelligent und durch neue Technologien erfolgen. Wer glaubt, Verbote und unverhältnismäßige Preiserhöhungen sind das richtige Mittel, ist auf dem Holzweg“

Neben der Durchsetzung der Grünmobilität will die Kanzlerkandidatin ein sogenanntes „Klimasofortprogramm“ auflegen, das unter anderem Solaranlagen für jeden Neubau verpflichtend macht. Gute Idee, das Wohnen in Städten ist ja nicht teuer genug. Außerdem sollte Baerbock sich einmal mit Feuerwehrleuten unterhalten, die die Erfahrung machten, daß man im Außenbereich mit Wasser am besten nur Häuser ohne Solaranlage löscht; bei denen mit PV kann es tödliche Schläge setzen. Die im Innenbereich verbreiteten CO2-Löscher für Elektrobrände sind auf Feuerwehrfahrzeugen vermutlich nur selten anzutreffen. Die brennenden E-Autos lassen grüßen…….

Immerhin will Baerbock der Bild gegenüber das Autofahren nicht verunmöglichen und kündigt an, daß Käufer, die sich kein E-Fahrzeug leisten könnten, unterstützt würden, da die Grünen bis 2030 den Verbrenner abschaffen wollen.

Die grünen Weltrettungspläne stießen endlich auf teils heftige Empörung der Konkurrenz und der Verbände. So meinte der FDP-General Wissing, eine Abschaffung der Verbrenner sei wegen der Möglichkeit, synthetische Kraftstoffe zu produzieren, unnötig. Die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie, Hildegard Müller, sagte:

„Es hilft dem Weltklima nichts, wenn wir die innovative Industrie in Deutschland zerstören und die Produktion in Regionen abwandert, in denen für das gleiche Ergebnis wesentlich mehr Kohlendioxid ausgestoßen wird“




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Plädoyer für eine realistischere Planung der Energiewende




Mission impossible – Rückbau ausgedienter Kernkraftwerke

Abschied vom Atom

In Deutschland gibt (gab) es zwanzig Kernkraftwerke der gehobenen Leistungsklasse, von denen noch sechs in Betrieb sind. Jedes von ihnen hat oder hatte so ungefähr ein Gigawatt elektrische Leistung. Jedes von ihnen war oder ist noch in der Lage, ein bis zwei Millionen Haushalte zu versorgen.

Wie Sie wissen sollen diese Energiequellen bis Ende 2022 beseitigt und durch alternative Technologien ersetzt werden. Pro KKW braucht man dann einige Tausend Windmühlen und die Hoffnung, dass der Wind auch weht. Anderenfalls helfen freundliche Nachbarländer mit ihren KKWs aus, gegen entsprechende Zahlung.

Das ist das eine Erbe, welches die Politiker der deutschen Bevölkerung aufgebürdet haben. Das andere ist die Beseitigung der nun nutzlos gewordenen KKWs, der man das euphemistische Label „Rückbau“ angehängt hat. Die Silbe „bau“ soll hier eine beherrschbare und konstruktive Tätigkeit suggerieren. Tatsächlich aber handelt es sich um nichts anderes, als um einen enorm umständlichen und langwierigen Akt der Zerstörung.

Licht aus

Man schaltet so ein Kraftwerk nicht einfach aus, räumt seinen Schreibtisch auf und der Letzte macht das Licht aus. Das geht nicht, denn auch nach Beendigung der Stromerzeugung ist im Reaktor immer noch der Teufel los.

Die bei der Verbrennung von Uran entstandenen Substanzen, die Spaltprodukte, „glühen“ noch eine ganze Weile vor sich hin. Dieses Glühen kann man nicht ausschalten. Der Kern eines Reaktors, der im Betrieb einige tausend Megawatt Hitze erzeugt hat, produziert nach Abschalten immer noch einige hundert. Das ist mörderisch, und ohne Kühlung würde es so heiß, dass die berüchtigte „Kernschmelze“ einträte.

Deswegen muss man die aktiven Komponenten des Reaktors, die „Brennstäbe“ mit dem restlichem Uran und den Spaltprodukten, noch jahrelang in strömendem Wasser aufbewahren. Wenn sie dann soweit abgeklungen sind, dass keine Kühlung mehr nötig ist, dann werden sie in massive Stahltonnen gepackt, vier Meter hoch, genannt „Castoren“ (CAsk for Storage and Transport Of Radioactive material). Die werden mittel- oder langfristig in eine große Halle gestellt, in ein „Zwischenlager“.

Kontaminiert

Die ausgemusterten Brennstäbe sind nicht nur heiß, sie sind auch verdammt radioaktiv. Das heißt, sie senden unsichtbare Strahlen aus, insbesondere Gammastrahlen, die ab einer gewissen Dosis gesundheitlichen Schaden anrichten. Neben so einem Bündel ausgemusterter Brennstäbe sollte man sich keine Sekunde lang aufhalten. Auch deswegen lässt man sie tief unter Wasser, weil das nicht nur kühlt, sondern auch die Strahlung abschirmt.

Die Brennstäbe mit ihrer Radioaktivität sind aber nicht das einzige Problem. Es gibt da noch jede Menge anderer Komponenten, die in Kontakt mit radioaktiven Substanzen gekommen sein können. Bei sogenannten Siedewasserreaktoren beispielsweise, wie sie in Brunsbüttel oder Philippsburg stehen, treibt der Dampf aus dem Reaktor eine Turbine zur Stromerzeugung an. Diese Turbine ist ein Monster, so lang wie ein Flugzeug mit unendlich vielen Schaufeln, deren Achse im Betrieb so um die zwei Millionen PS liefert.

Nun war das Kühlwasser natürlich im Kontakt mit den Brennstäben und hat von dort radioaktive Substanzen mitgenommen, die jetzt mit dem Dampf auf die Turbinenschaufeln geblasen werden. Die sind jetzt radioaktiv verseucht, sie sind „kontaminiert“.

Das Gleiche passiert auch in unzähligen Rohrleitungen, Ventilen und anderen Maschinenteilen des Reaktors. Was soll man damit machen?

Gemessen und befreit

Man kann die Sachen nicht bei Nacht und Nebel am nächsten Recyclinghof liegen lassen, denn per Gesetz muss die Allgemeinheit vor Radioaktivität geschützt werden. Alles radioaktive Material muß sicher verwahrt werden; je nach Halbwertszeit für ein paar Jahre oder für die Ewigkeit.

Deswegen muss kontaminiertes Material von sauberem getrennt werden. Das ist eine Mammutaufgabe, die einen Großteil der Arbeit in einem Rückbauprojekt darstellt. Die gute Nachricht ist, dass es für Radioaktivität Meßgeräte gibt, im Volksmund „Geigerzähler“ genannt. Die schlechte Nachricht ist, dass alle Gegenstände, von denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie jemals kontaminiert wurden, verdächtig sind. Deren Unschuld muß vor dem Gesetz bewiesen werden.

Da wird also nun auf Teufel komm raus mit Geigerzählern gemessen, und die sauberen kommen ins Töpfchen, die kontaminierten ins Kröpfchen. Die „freigemessenen“ Objekte können wieder in den normalen Materialkreislauf der bürgerlichen Gesellschaft integriert werden, die anderen bekommen eine Spezialbehandlung, deren Ziel es ist, radioaktive Substanz auf ein minimales Volumen zu reduzieren.

So steckt man etwa die erwähnte Turbine nicht in einen Plastikbeutel mit einem Aufkleber: „Vorsicht, radioaktiv“, sondern man reinigt die Oberfläche unter Hochdruck mit so einer Art „Mega-Kärcher“, bis sie sauber ist. Die radioaktive Brühe sammelt man ein, man verdickt sie und steckt sie in einen Container, der in einem speziellen Lager für radioaktive Reststoffe landet. Die Turbine selbst aber ist jetzt sauber, sie ist frei von Radioaktivität.

Langsam, aber nicht sicher

Ist all das getan, dann kann der verbleibende, saubere Rest der Anlage normal abgerissen werden, wie eine Brauerei oder ein Hotel. Grund und Boden sind jetzt wieder normal nutzbar, man hat den Zustand „Grüne Wiese“ erreicht.

So weit ist es in Deutschland bisher bei keinem Rückbauprojekt gekommen, auch nicht annähernd. Es geht sehr langsam voran, denn nicht nur die technische Arbeit braucht Zeit, auch die Koordination mit den Autoritäten. Jeder Schritt, jedes Freimessen muss von der Behörde des Bundeslandes kontrolliert werden, sei es durch einen Mitarbeiter des entsprechenden Ministeriums oder durch einen externen Auftragnehmer, etwa den TÜV.

Da wird mehr Papier bewegt als radioaktives Material und die Verzögerungen sind entsprechend. Dazu kommt, dass die technische Kompetenz in den Behörden abnimmt. Da gibt es immer weniger Kandidaten mit Ausbildung oder gar Erfahrung in Kerntechnik, diese Expertise wurde in Deutschland ja abgeschafft.

Die Beamten können Risiken also gar nicht pragmatisch einschätzen; sie entscheiden formaljuristisch und sind übervorsichtig. Dazu kommt, dass der Gesetzgeber durch die Vorgabe absurd niedriger Grenzwerte des Guten Zuviel getan hat. Aber das kennen wir ja schon von der Feinstaubverordnung und von der Sache mit den Inzidenzen

Was dann?

Es wird also noch eine Weile dauern, bis wir auf den grünen Wiesen in der Frühlingssonne liegen können. Die Zeithorizonte dafür werden kontinuierlich verschoben, die Rede ist von 2040 oder gar 2050. Aber auch dann hat man noch ein Problem.

Wir haben dann zwar die grüne Wiese, das saubere Material der Anlage ist verschrottet, aber die Brennstäbe stehen jetzt in ihren Castoren in den Zwischenlagern und in der Halle nebenan ruhen die übrigen radioaktiven Abfälle, die beim Abbau anfielen.

Frage: Wie lange soll das da bleiben? Das Zeug sollte doch in einem „Endlager“ seine letzte Ruhestätte finden. Wann? Am Sankt Nimmerleinstag, denn nach aktuellem Stand wird es in Deutschland nie ein Endlager geben. Und warum schieben wir nicht alles ins Ausland ab? Unmöglich – dann gäbe es ja wieder die Castortransporte über die Grenze, und die sind per Gesetz verboten worden.

Das ist eines der Probleme, die uns die grüne Logik beschert hat. Man will die Kernkraft nicht und macht gleichzeitig ihre Beseitigung unmöglich. „Mission Impossible.“

Die temporären Lager müssen übrigens betreut werden. Da braucht es Personal, das für technische und sonstige Sicherheit sorgt. Wer soll das bezahlen? Bislang haben das die Betreiber der Kraftwerke getan. Wie lange noch? Das Material hat ja Halbwertszeiten von Tausenden von Jahren. So lange wollen die Betreiber sich nicht darum kümmern und so hat jetzt der Staat die Kosten und die Verantwortung für die Zwischenlager übernommen.

Und ich vermute, mit den Kraftwerksruinen wird es letztlich ähnlich gehen. Die bleiben stehen, für die einen als Mahnmale an das teuflische Atom, für die anderen an eine Regierung, die ihr Land mit sicherer Hand in eine Sackgasse nach der anderen geführt hat.

Schlußgedanken

Mir ist kein Fall bekannt, dass Kernenergie unter der deutschen Bevölkerung je ein Opfer gefordert hätte; sie stellte und stellt im Leben der Deutschen keine Gefahr dar; Punkt. Dennoch wird die Angst davor bis ins Unerträgliche gesteigert. Das akute Risiko eines Blackouts dagegen wird nie diskutiert. Der Zusammenbruch des Netzes für ein paar Tage oder gar Wochen dank Energiewende würde im sicherheitsverwöhnten Lande ein unvorstellbares Chaos auslösen, mit unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben seiner Bürger.

Die Öffentlichkeit wird vorsätzlich und systematisch belogen. Da werden Ängste vor imaginären Gefahren aufgebaut, um sie für die tatsächlichen Konsequenzen des Regierungsversagens blind zu machen. Die Mächtigen setzen Angst zur Fernsteuerung der Bevölkerung ein. Die Kardinaltugenden Glaube, Hoffnung und Liebe wurden erfolgreich ersetzt durch die neuen Kardinalängste: Corona, Klima und Atom.

Es heißt immer, Angst sei ein schlechter Ratgeber. Für den, der die Angst verbreitet, ist sie ein sehr zuverlässiges Instrument beim Verfolgen seiner geheimen Ziele.

Dieser Artikel erschien zuerst im Blog des Autors Think-Again. Sein Bestseller „Grün und Dumm“ ist bei Amazon erhältlich.