Woher kommt der Strom? Frühlingshaft starke Photovoltaik

Die Stromerzeugung mittels Photovoltaik (PV) war diese Woche (Abbildung) frühlingshaft stark. Sogar als ab Mittwoch Wind aufkam und die Windstromerzeugung aus dem ´Strom-Keller` hievte, ließ sie kaum nach. Womit ein Problem eines immer stärkeren Ausbaus der Photovoltaik sichtbar wurde.

Allerdings auf hohem Niveau. Die teilweise starken Preiseinbrüche (Abbildung 1) führten beim Stromexport unter dem Strich zu einem erheblichen Einnahmeeinbruch. 42,35€/MWh waren es in der 16. Woche, die für den Stromexport per Saldo erzielt wurden (Abbildung 2). Die jeweiligen Preise pro MWh täuschen. Wenn man den   Saldo Export Strom = 413,8 GWh und den Saldo Exportpreis = 17,52 Mio. € nach €/MWh auflöst, erhält man den mittleren Preis 42,35€/MWh für den exportierten Strom. Das hat mit der bereits angesprochenen starken Stromerzeugung per PV zu tun. Über die Mittagszeit wird viel mehr Strom erzeugt als benötigt wird. Am Morgen und am Vorabend, wenn wenig oder überhaupt kein Solarstrom produziert wird, fehlt dagegen Strom, um den Bedarf zu decken. Dieser muss dann, wie so oft in dieser Woche, importiert werden (Abbildung 3). Zu Preisen, die in jedem Fall höher liegen als die Exportpreise über Mittag. War am Anfang der Woche die Windstromerzeugung fast gar nicht vorhanden, zog diese ab Mittwochmittag an. Dieser Umstand verschärfte das Mittagsspitzenpreisproblem. Zum Nachmittag sinken die Exportpreise massiv. Die stark wellenförmige Stromerzeugung der konventionellen Stromproduzenten belegt, dass diese das bestmögliche versuchen, um die Mittagspitzen auszugleichen (Abbildung 4). Doch irgendwann sind die Möglichkeiten der Konventionellen ausgereizt. Ohne wirtschaftliche Einbußen – zusätzliche Kraftwerke werden kurzfristig herunter- und wieder hochgefahren – ist das nicht zu machen. Da nimmt man lieber den niedrigen Exportstrompreis netto in Kauf. Zahlen muss unter dem Strich ohnehin der Stromverbraucher.

Die Werte der Energy-Charts bilden die Grundlage für die Tabelle und der daraus generierte Chart der 16.Woche (Abbildung 5).

Beim virtuellen Energiewender (Abbildung 6) schalten Sie den einen oder anderen konventionellen Energieträger ab. Sehen Sie, welche Auswirkungen das auf die Stromversorgung hat. Der Energierechner, der unter Abbildung 6 ebenfalls aufgerufen werden kann, hilft bei der Substitution des wegfallenden Stroms. Eine weitere Möglichkeit, den Aufwand zu berechnen, der zwecks immer stärker werdender regenerativer Stromversorgung notwendig wird, bietet das Simulationstool. Diverse vorbereitete Szenarien finden Sie hier.

Eine im Verhältnis zum Wind besonders starke PV-Stromerzeugung verschärft natürlich das Problem der Bedarfsdeckung bei einer Vervielfachung der Wind- und PV-Stromerzeugung (Abbildung 7). Gut sichtbar wird dies am Mittwoch, den 21.4.2021. Mehr dazu in der Tagesanalyse.

Tagesanalysen  

Montag, 19.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 30,82 Prozent, davon Windstrom 5,66 Prozent, Solarstrom 12,02 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,14 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Wenig Windstrom, mäßiger Solarstrom. Zum Wochenbeginn ist die Stromversorgung Deutschlandsauf Kante genäht. Morgens und abends fehlt Strom, der hochpreisig importiert werden muss. Die Konventionellen bullern kräftig. Doch auch Pumpspeicherstrom kann die Stromlücken nicht abwenden. Der Handelstag.

 

Dienstag, 20.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 34,37 Prozentdavon Windstrom 4,57 Prozent, Solarstrom 17,55 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,26 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Weiter wenig bis null Windstrom. Die PV-Stromerzeugung zieht an. Das Preisniveau ist hoch. Doch die Importpreise übersteigen die Exportpreise bei weitem. Auch heute kann starker Pumpspeichereinsatz die Stromlücken morgens und abends nicht verhindern. Der Handelstag.

Mittwoch, 21.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 50,10 Prozentdavon Windstrom 21,11 Prozent, Solarstrom 17,52 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,46 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Die Windstromerzeugung wird stärker. Aber erst ab 6:00 Uhr. Bis dahin würde auch eine angenommene Verzehnfachung der Stromerzeugung mittels Windkraft nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Deshalb gelten meine Berechnungen in Sachen angenommene Verdoppelung, Verdreifachung der Stromerzeugung per Windkraft- und Photovoltaikanlagen auch immer nur im Tagesdurchschnitt. Die konventionelle Stromerzeugung fährt so gut es geht herunter. Zum Nachmittag wird wieder hochgefahren. Die Morgen- und Vorabendlücke entfällt heute. Deutschland exportiert den ganzen Tag Strom. Und kassiert insgesamt gutes Geld.

Donnerstag, 22.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 61,16 Prozent, davon Windstrom 33,17 Prozent, Solarstrom 16,74 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,26 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Nur eine Stunde, um 20:00 Uhr entsteht eine kleine Stromlücke. Da wird denn auch sofort der Tageshöchstpreis aufgerufen. Die starke PV-Stromerzeugung in Verbindung mit der kräftigen Windstromerzeugung lässt die Preise über Tag Richtung Null purzeln. Die Konventionellen können/wollen aus wirtschaftlichen Gründen nicht dagegenhalten. Auch Kraftwerke an- und ab zuschalten kostet richtig Geld. Da wird lieber Strom verschenkt. Der Handelstag

Freitag, 23.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 55,12 Prozent, davon Windstrom 21,29 Prozent, Solarstrom 21,21 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,62 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Der Freitag wird wieder teuer. Zwei Stromlücken müssen geschlossen werden. Über Tag fällt der Preis nicht so massiv wie gestern. Die Konventionellen führen ordentlich nach, so dass die Stromüberproduktion im Rahmen bleibt. Der Handelstag. Frankreich und die Niederlande machen feine Preisdifferenzgeschäfte.

Samstag, 24.4.2021: Anteil Erneuerbare an der Gesamtstromerzeugung 56,48 Prozent, davon Windstrom 18,20 Prozent, Solarstrom 24,14 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 14,13 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Die deutsche Stromerzeugung liegt wieder auf Kante. Wenig Bedarf, wenig Windstrom, viel Sonnenstrom. Nur ein Blick auf den Im- und Exportchart veranschaulicht, ob am Morgen, am Abend Strom im- oder exportiert wird. Konventionell wird gut nachgeführt. Die regenerative Erzeugung plus Preise.

Sonntag, 25.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 57,89 Prozent, davon Windstrom 18,09 Prozent, Solarstrom 25,42 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 14,38 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Zwei Stromlücken und eine starke PV-Stromerzeugung sowie wenig Bedarf lassen über Tag den Preis in den negativen Bereich. Konventioneller Pumpspeicherstrom kann die Lücken nicht annähernd schließen. Der Handelstag.

Die PKW-Neuzulassungen März 2021 zusammengestellt von Peter Hager:

Der März 2021 führte zu einer deutlichen Belebung bei den PKW-Neuzulassungen in Deutschland. Mit 292.349 PKW wurden 35,9% mehr als im Vorjahresmonat zugelassen. Wobei ein Vergleich mit dem Vorjahr wegen Corona nur bedingt aussagekräftig ist. Die Anzahl der Neuzulassungen lag im 1. Quartal 2021 bei 656.452 PKW (ggü. 1. Quartal 2020: -6,4% / ggü. 1. Quartal 2019: -25,4%).

Gesamt: 292.349 (ggü. 03/2020: +35,9% / ggü. 03/2019: -15,4%)

Wie zu erwarten, gab es bei den alternativen Antrieben durchgehend sehr hohe Zuwachsraten:

  • Hybrid (incl. Plug-in): 81.220 (ggü. 03/2020: +182,7% / Zulassungsanteil: 27,8%)
  • Plug-in-Hybrid: 35.580 (ggü. 03/2020: +277,5 % / Zulassungsanteil: 12,2%)
  • Elektro (BEV): 30.101 (ggü. 03/2020: +191,4% / Zulassungsanteil: 10,3%)

Gegenüber 2020 haben fast alle Hersteller ihren Anteil an alternativen Antrieben an den Neuzulassungen zumeist deutlich erhöht. Im März gelang Tesla mit dem Model 3 der Sprung auf Platz 1 bei den beliebtesten Elektro-Modellen.

Seit 2021 bietet das KBA eine zusätzliche Auswertung für alternative Antriebe (batterieelektrisch, Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff) sowie für die Teilmenge der Elektro-Antriebe (Elektro/BEV, Plug-In, Brennstoffzelle) an.

Im Jahr 2020 führten die hohen Förderungen sowie die Mehrwertsteuerreduzierung im zweiten Halbjahr zu einer deutlichen Zunahme bei den Zulassungszahlen. Dieser Trend hat sich im ersten Quartal 2021 abgeschwächt.

Top 5 nach Herstellern:

Hybrid-PKW (ohne Plug-in): 101.326 (01-03/2021)

Audi: 23,4%
BMW: 16,4%
Toyota: 8,9%
Hyundai: 7,4%
Ford: 7,3%

Hybrid-PKW (mit Plug-in): 78.047 (01-03/2021)

Mercedes (mit 9 Modellen): 21,6%
BMW (mit 9 Modellen): 15,4%
VW (mit 6 Modellen): 14,5%
Audi (mit 8 Modellen): 10,6%
Volvo (mit 5 Modellen): 6,7%

Elektro-PKW: 64.694 (01-03/2021)

VW (mit 5 Modellen): 25,1%
Hyundai (mit 2 Modellen): 9,6%
Tesla (mit 3 Modellen): 9,4%
Smart (mit 2 Modellen): 9,2%
Renault (mit 2 Modellen): 7,8%

Die beliebtesten zehn E-Modelle in 03/2021 (Gesamt: 30.101) waren:

Tesla Model 3: 3.699 (Mittelklasse)
VW Up: 3.599 (Minis)
Hyundai Kona: 3.237 (SUV)
VW ID3: 2.260 (Kompaktklasse)
Smart FourTwo: 1.901 (Minis)
Renault ZOE: 1.692 (Kleinwagen)
Mini: 1.647 (Kleinwagen)
BMW i3: 1.161 (Kleinwagen)
Opel Corsa: 828 (Kleinwagen)
Peugeot 208: 757 (Kleinwagen)

Zur Nachhaltigkeit von Elektroautos:

Das Handelsblatt berichtet, dass bereits jetzt viele Batterien von Elektrofahrzeugen bei den Recyclingfirmen landen. Bei den Firmen Erlos und Duesenfeld sind das im Jahr über 4.000 Tonnen (ein Akku wiegt je nach Modell zwischen 200 kg und 650 kg), darunter auch von neueren Modellen (bei E-Autos rechnet man mit einer Akku-Lebensdauer von acht bis zehn Jahren).

Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe& Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. 

Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einer kurzen Inhaltserläuterung finden Sie hier.

Rüdiger Stobbe betreibt seit über fünf Jahren den Politikblog www.mediagnose.de.




Die Argumente-Tricks der Klima-Alarmisten, Teil 1: Die samtpfötigen Vogelkiller des Volker Quaschning

Vogelkiller Windkraft? Erschießt alle Katzen!

Warum also über Windräder aufregen?

Ganz einfach, lieber Professor Quaschning: Unsere Stubentiger fangen die Amseln und Meisen im Garten, aber sicher nicht die Fledermäuse, Störche, Rotmilane und Seeadler über den Windparks. Es liefe eher andersherum: Würde ein Raubvogel ab Weihengröße eine Hauskatze auf freiem Feld erspähen, wäre diese in Gefahr.

Die zerfetzten Amseln und Meisen, außerdem Spitz- und Gartenspitzmäuse sind nicht schön, aber halbwegs Natur. Die Falbkatzen in unseren Häusern und Gärten sind zwar von den Römern (?) vom Mittelmeer nach Norden gebracht worden, aber die Miezen sind selber Lebewesen und agieren weitgehend selbständig im Ökosystem.

Das Argument von Quaschning ist daher erkennbar ein rhetorischer Kniff, der an die Emotion der Bürger appelliert, um den Verstand zu umgehen; eine Standardmethode der Reklame und der politischen PR. Es dürfte kaum einen Katzenhalter in den DACH-Ländern geben, dem die unnötig verspeisten Gartensänger gleich wären. Im Gegenteil: Viele Katzenfreunde hängen ihren Vogeljägern Glöckchen um, damit die gefiederten Gäste den herannahenden Räuber hören können.

Im Englischen bezeichnet man diesen Kniff auch als Whataboutismus, zu deutsch etwa „Und was ist mit?“. Man lenkt damit von einem Argument, dem man nichts entgegenzusetzen hat, ab, indem man unsaubere Vergleiche zieht, und den Debattengegner so auf für ihn ungünstiges Terrain lockt.

Wie reagiert man am besten darauf? Einfach benennen: „Das ist Whataboutismus; Sie lenken nur ab.“ In der Tat hat die Katzenjagd mit der Vogelschredderei durch Windparks nichts zu tun und existiert unabhängig. Und: Wenn unsere Stubentiger schon so viele Singvögel vernichten, sollten wir dann nicht nach Möglichkeit jeden weiteren Verlust vermeiden? Vor allem dann, wenn Windkraftanlagen nur der Profit einiger weniger dienen und durch Produktion und Stellfläche enorm umweltbelastend und naturzerstörend wirken?

Haben Sie Ideen für weitere alarmistische Pseudoargumente? Schreiben Sie uns!

leserreporter@klima-eike.eu




Lisa Fitz, die Klima-Rebellin?

Wer von den älteren Semestern kennt sie nicht, die Kabarettnummer von Lisa Fitz im Scheibenwischer der ARD 1986 nach Tschernobyl? Die Physiker und Ingenieure mochten den Auftritt wohl nicht, weil die öffentlich-rechtlichen Medien damals schon gemeinsam mit Spiegel & Co. die Weltuntergangsgeschichten von Atomtod und Waldsterben verbreiteten – der aktuelle Eliten-Lobbyismus von ARD und ZDF ist also „nichts Neues unter der Sonne“, wie das Alte Testament so schön sagt.

Umso mehr wundert man sich, daß ausgerechnet die früher eher grüne Fitz heute ausgerechnet im SWR (ARD!) den Regierenden und schon länger hier Profitierenden eine Ohrfeige nach der anderen verpaßt.

Letzten Samstag bekam Tesla-Boß Elon Musk eine Watsch’n von der Fitz, die man bei EIKE oder der Achse, aber nicht im SWR vermutet hätte. Die Münchener Kabarettistin aus alter Schaustellerfamilie berichtete über Musks Gigafaktorei in Grünheide bei Berlin, die, ganz ökologisch, die größte Produktionsstätte der Welt sein wird. Sie hob besonders darauf ab, daß die Fabrik mitten in einem Wasserschutzgebiet stehe und von diesem Wasser sehr viel verbrauche. Dann zitiert sie den Besitzer, von örtlichen Naturschützern darauf angesprochen, nur meint: Ja, aber da wüchsen ja viele Bäume, die bräuchten Wasser, und das müsse dann ja auch dort sein. Es sei ja nicht die Wüste.

„Wow. Also, daß er Ami is, weiß man..aber daß er so dumm ist…“ meint die Künstlerin lakonisch dazu.

(Musk ist Kanadier-Südafrikaner, hat aber die US-Bürgerschaft.)

So geht das übrigens jeden Monat in der Spätschicht, wenn Lisa Fitz auftritt. Was sie über den Drosten-Lauterbach-Coronismus sagt, können Sie sich denken. Schauen Sie es sich trotzdem an, wenn Sie es noch nicht kennen. Kollegin Simone Solga aus Sachsen ist übrigens auch sehr zu empfehlen!

Man wundert sich schon, wie glatt das bislang durchgeht; besonders, wenn man an die Angriffe auf Naomi Seibt, Dieter Nuhr und aktuell die Schauspieler von #allesdichtmachen denkt. Der unbeirrbare Nuhr läßt es sich nicht nehmen, Greta Thunberg und ihre Entourage auf die Schippe zu nehmen und die Themen wie Klimagenderismus und Corona-Politik mit ganz einfachen Fragen auseinanderzunehmen. Die gefährlichen Gedanken der Allesdichtmacher wurden noch heftiger angegangen, einschließlich Morddrohungen. Über eine mediale Hatz der selbsternannten Meinungs- und Gedankenpolizisten auf Lisa Fitz ist bislang nichts groß bekannt geworden. Ich würde sagen: Es würde auch nichts nutzen. Fitz macht nicht den Eindruck, als würde sie wie Meret Becker oder Heike Makatsch auch nur daran denken, etwas Gefälligeres zu sagen oder gar zu widerrufen. Und der SWR kann es sich analog zu Nuhr sicher nicht leisten, seine altgediente Kabarettwaffe auszumustern. Womit soll man sonst seine Milliardengebühren noch rechtfertigen? Mit Tagesschau und Herzschmerz-Serien? Vielleicht sehen die Staatsfunker von „Miosga today“ und „Kleber today“ (Zitat Dirk Maxeiner) die Fitz auch als eine Art „Ventillösung“, wie damals die Kollegen am Grenzübergang Bornholmer Straße.




Klimaspaß mit EIKE: Britischer Geheimdienst MI6 will Klimasünder bekämpfen

Der lange in Moskau tätige Journalist Boris Reitschuster meinte in einem seiner Videos, die russischen Generäle nähmen der Bundeswehr die von Ursula vd Leyen auferlegte Multikulti-Gender-Initiative nicht ab. Das sei Desinformation, um mögliche Gegner in Sicherheit zu wiegen. Daß deutsche Eliten mittlerweile völlig inkompetent und deswegen „woke“ sind, liegt außerhalb des Vorstellungsvermögens der russischen Eliten.

Vor kurzem gab der Chef des britischen Geheimdienstes MI6 (Außen, Military Intelligence Section 6, auch SIS), Richard Moore oder „C“, das erste Mal in der Geschichte des Dienstes ein öffentliches Interview und betonte, daß seine Agenten nach Klimasündern im Ausland Ausschau halten würden. Wie darf man sich das vorstellen? Hangeln sich da Doppel-Null-Spione im Stil eines James Bond nachts durch Raffinerieanlagen in Dschidda? Knipst ein Schlapphut mit Minox-Minikamera vertrauliche Emissions-Aufzeichnungen im Berliner Wirtschaftsministerium? Oder klettert ein Geheimer im schmutzgrauen Tarnanzug an Schloten hoch und mißt den CO2-Gehalt im Qualm?

Vielleicht wird der übernächste Bond-Film ja ein Ökothriller, in dem Daniel Craig Klimaschurken nachspürt. Arbeitstitel: „Liebesgrüße aus Leuna“.

Zitat Moore:

„Wo Menschen im Klimaschutzbereich Verpflichtungen eingehen, ist es vielleicht unsere Aufgabe sicherzustellen, dass das, was sie tun, auch wirklich das ist, wozu sie sich verpflichtet haben. Wie jemand so schön zu sagen pflegte: ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.'“

Ob man das ernst nehmen darf, ist offen. Ähnlich wie bei der Bundeswehr ist in westlichen Staaten grundsätzlich davon auszugehen, daß kleine grünrote Interessensgruppen ihre Agenda selbst in Institutionen durchsetzen, die sie bislang verachteten oder ignorierten. Vielleicht kann man Militär und Geheimdienst mit einer Gender-Bundeswehr oder einen Klima-MI6 ja durch die Hintertür abschaffen. Dumm nur, daß die Russen und Chinesen es nicht tun.

Allerdings muß man beachten, daß der britische Regierungschef nicht Angela Merkel oder Annalena Baerbock heißt, sondern Alexander Boris de Pfeffel Johnson. Er hat zwar genau wie seine kontinentalen Kollegen die Corona-Sars2-„Pandemie“ politisch genutzt; in anderen Fragen aber eine klar bürgerfreundliche Politik gemacht. Daß er einem „C“ dessen ernsthafte Klimaschnüffelei durchgehen lassen würde, ist daher nicht wahrscheinlich. Vermutlich ist das Tamtam wohl nur eine PR-Offensive von Moore, der den britischen Journalisten etwas zu schlucken gab, da die genau wie die Kollegen in den DACH-Staaten meist völlig entrückt sind. Ganz substanzlos wäre ein Klima-007 aber nicht: Würde der MI6 Informationen darüber besitzen, daß die Klimapolitik zum Beispiel eines Joe Biden oder einer Bärbock nach vier Jahren nicht so erfolgreich ist wie verlautbart, könnte man das schon in Verhandlungen unterschiedlicher Art nutzen.




La Niña und das Bundesverfassungsgericht – von Fritz Vahrenholt

Globale Temperaturkurve im kalten April 2021
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur der satellitengestützten Messungen vom Durchschnitt der Jahre 1991 – 2020 ging im April 2021 weiter auf – 0,05 Grad Celsius zurück. Noch wirkt sich die kühle La Niña-Situation der letzten Monate aus. Laut der US- amerikanischen Wetter- und Ozeanografie­behörde NOAA wird La Niña mit 80%iger Wahrscheinlichkeit von Mai bis Juli beendet sein. Allerdings erwartet die Behörde im Herbst den Wiederbeginn einer neuen La Niña.

Der Durchschnitt der Temperaturerhöhung beträgt 0,14 Grad Celsius pro Jahrzehnt. Die Modellrechnungen, auf denen die Empfehlungen des IPCC beruhen, kommen auf einen doppelt so hohen Temperaturanstieg für den gleichen Zeitraum. (siehe nächste Grafik, Quelle: R.Spencer 2021). Diese eklatante Abweichung von der realen Temperaturentwicklung ist politisch bedeutsam, weil die Prognosen der Modelle zur Grundlage von weitreichenden Entscheidungen, wie z.B. Verfassungsgerichtsurteilen, gemacht werden.

Ein Verfassungsgerichtsurteil, das sich auf fragwürdige Quellen stützt

Mit Beschluss vom 24.März hat das Bundesverfassungsgericht auf Klage einiger Einzelpersonen wie dem Schauspieler Hannes Jänicke, Luisa Neubauer (Fridays for future), Prof. Volker Quaschning, Josef Göppel (CSU und Energiebeauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit) entschieden, dass das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019, verfassungswidrig ist, weil „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahre 2031 fehlen“.

Wie kommt das Gericht zu diesem Ergebnis?

In der Beschreibung der „tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ (Ziff.16-29) und den „tatsächlichen Grundlagen des Klimaschutzes“ (Ziff.31-37) bezieht das Gericht sich im Wesentlichen auf vier Quellen: den IPCC, das Buch Rahmstorf/Schellnhuber „Der Klimawandel“, das Umweltbundesamt und den Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU.
Das Gericht stellt zu den Grundlagen des Klimawandels fest:

zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung“ (Ziff.19). „Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich„.

Hier ignoriert das Gericht die erheblichen Unsicherheiten über Rückkopplungseffekte, wie etwa der Wolken, die das IPCC selbst dazu führt, eine Spannbreite von 1,5 bis 4,5 Grad Celsius bei Verdoppelung der CO2-Konzentrationen von 285 ppm (1.860)  auf 570 ppm 2.100 anzugeben.
In Ziffer 20 greift das Gericht die unter Klimaforschern umstrittene Annahme Stefan Rahmstorfs auf, wonach es Hinweise gibt,

daß infolge des Abschmelzens des Grönländischen Eisschildes und anderer Frischwassereinträge in den Nordatlantik die thermohaline Zirkulation des Nordatlantiks (atlantische Umwälzbewegung) an Stärke verliert. Eine starke Abschwächung hätte unter anderem große Auswirkungen auf die Wettersysteme in Europa und Nordamerika. Der Nordatlantikraum würde sich rasch um mehrere Grad abkühlen.“

Hier beruft sich das Gericht auf eine umstrittene Außenseitermeinung. Hätte es auf die Web-Seite des Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg geschaut, hätte es auf die Frage “ kann die globale Erwärmung zum Abriss des Golfstroms führen?“ die Antwort gelesen „Die kurze Antwort ist: Nein.

Auch die Schellnhuberschen Kipppunkte haben es dem Gericht angetan.

Als eine besondere Gefahr für die ökologische Stabilität werden sogenannte Kipppunktprozesse im Klimasystem angesehen, weil diese weitreichende Umweltauswirkungen haben können. Kippelemente sind Teile des Erdsystems, die eine besondere Bedeutung für das globale Klima haben und die sich bei zunehmender Belastung abrupt und oft irreversibel verändern. Beispiele sind die Permafrostböden in Sibirien und Nordamerika, die Eismassen in den polaren Zonen, der Amazonasregenwald und bedeutende Luft- und Meeresströmungssysteme.„(Ziffer 21)

Wahrscheinlich hatten die Richter das Interview mit Jochem Marotzke, Doyen der deutschen Klimaforscher vom Hamburger Max-Planck-Institut für Meteorologie mit der FAZ nicht gelesen:

FAZ: Welcher Kippunkt macht Ihnen am meisten Sorgen?

Marotzke:  Keiner

Auch bei den Extremereignissen entspricht das Gericht kaum den aktuellen Erkenntnissen. Selbst der Deutsche Wetterdienst hatte 2018 erklärt – wie der IPCC noch 2013 – dass es schwierig sei, eine Zunahme von Extremwetterereignissen in Deutschland statistisch nachzuweisen. Und dies gilt auch – nach wie vor – weltweit für Dürren, Starkregenereignisse, Hurrikane, Tornados. Im Kapitel IV-Extremwetter  unseres Buches „Unerwünschte Wahrheiten“ haben wir 488 Literaturstellen zitiert, die die weitverbreitete Meinung, Extremwetter hätten zugenommen, widerlegen.

Als Widerlegung der Aussage des Gerichts (Ziffer 27):

Als eine besondere Herausforderung gilt die in Deutschland beobachtete Zunahme von Trockenheit und Dürre. Die hiermit einhergehende Austrocknung der Böden hat vor allem für die Landwirtschaft Bedeutung“, sei die Grafik der Sommerniederschläge gezeigt:

Aber nicht nur die Sommerdaten widerlegen diese Aussage des Gerichts, die Winterdaten ebenso.

Hier gibt es sogar einen Anstieg der Niederschläge. Quelle : hier

Es gibt auch keinen Dürreanstieg  europaweit und sogar weltweit („Unerwünschte Wahrheiten“, S. 168). In Ziffer 28 des Beschlusses heißt es :

Der Klimawandel ist zudem bedeutende Ursache von Flucht und Migration. Menschen verlassen ihre Heimat auch in Folge von Naturkatastrophen und aufgrund langfristiger Umweltveränderungen wie etwa vermehrter Dürren und des Anstiegs des Meeresspiegels.“(Quellenangabe Rahmstorf/Schellnhuber)

Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik schreibt zu diesem Sachverhalt :

„Vieles deutet daraufhin, dass die immer noch weit verbreitete Annahme eines Automatismus zwischen Klimawandel und Migration stark angezweifelt werden muss. Ein solch genereller Ökodeterminismus ist empirisch nicht haltbar.“

Das folgende unzureichende Verständnis von Quellen und Senken des CO2 in Ziffer 32 hat riesige Konsequenzen für den Urteilsspruch:

„Es wird angenommen, dass ein annähernd linearer Zusammenhang zwischen der Gesamtmenge der über alle Zeiten hinweg kumulierten anthropogenen CO2-Emissionen und der globalen Temperaturerhöhung besteht. Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen„.

Das ist nun objektiv falsch. Aber wer hat das dem Gericht aufgeschrieben, denn es geht so weiter?

Der große Rest anthropogener CO2-Emissionen verbleibt aber langfristig in der Atmosphäre, summiert sich, trägt dort zur Erhöhung der CO2-Konzentration bei und entfaltet so Wirkung auf die Temperatur der Erde. Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise. Jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene (unten Rn. 33) CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg. Dieser Temperaturanstieg bleibt bestehen, auch wenn sich die Treibhausgaskonzentration nicht weiter erhöht.„(Ziffer 32)

Selbst das IPCC würde dem widersprechen, denn es werden zur Zeit etwa 4,7 ppm jährlich durch anthropogene CO2-Emissionen der Atmosphäre hinzugefügt, aber etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses wird durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen. (Das Gericht s.o.: „nur kleine Teile“!) Da die Aufnahme von Pflanzen und Ozeanen proportional der CO2-Konzentration in der Atmosphäre erfolgt, hätte eine deutliche Emissionsreduktion – wie etwa eine Halbierung –  in der Zukunft sehr wohl  eine Konzentrationsminderung in der Atmosphäre zur Folge, denn die durch Pflanzen und Ozeane aufgenommenen etwa 2,6 ppm bleiben vorerst unverändert, auch wenn die CO2– Emission auf 2,35 ppm sinkt.

Aber mit dieser Feststellung hat das Gericht die Voraussetzung für den CO2-Budgetansatz geschaffen:

Daher lässt sich in Annäherung bestimmen, welche weitere Menge an CO2 noch höchstens dauerhaft in die Erdatmosphäre gelangen darf, damit diese angestrebte Erdtemperatur nicht überschritten wird…Diese Menge wird in der klimapolitischen und klimawissenschaftlichen Diskussion als „CO2-Budget“ bezeichnet„.(Ziffer 36).

Und nun fängt das Gericht an zu rechnen und folgt dem Gutachten des sechsköpfigen Sachverständigenrats für Umweltfragen SRU (stellv. Vorsitzende Prof. Claudia Kemfert). Der SRU hatte in seinem 2020-Gutachten auf  Seite 46 das Budget des IPCC von 2018 zur Einhaltung eines Ziels von 1,75 °C mit 800 Gigatonnen CO2 übernommen. Diese Größe teilt der SRU durch die anteilige Bevölkerung und kommt zu 6,7 Gigatonnen CO2, die Deutschland noch ausstoßen darf. Dass die genannten 800 Gigatonnen selbst nach Ansicht des IPCC mit großer Unsicherheit versehen ist, erwähnt das Gericht, rechnet aber weiter mit den 6,7 Gigatonnen. Der Hamburger Klimaforscher Prof. Jochem Marotzke überraschte kurz nach Erscheinen des IPCC-Berichts von 2018 mit der Aussage, dass die zulässige Emission an CO2 sich auf 1.000 Gigatonnen erhöht hätte. Ursache hierfür war die Erkenntnis, dass die Pflanzen der grüner werdenden Erde unvorhergesehenerweise mehr CO2 aufnehmen können als bislang vermutet. Aber das Gericht folgt lieber den Rechnereien des Sachverständigenrats für Umweltfragen.

Legt man als ab 2020 verbleibendes konkretes nationales CO2-Restbudget 6,7 Gigatonnen zugrunde, wie es der Sachverständigenrat für das Ziel ermittelt hat, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf 1,75 °C zu begrenzen, würde dieses Restbudget durch die in § 4 Abs. 1 Satz 3 Klimaschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 2 zugelassenen CO2-Mengen bis 2030 bereits weitgehend aufgezehrt“. (Ziffer 231).

In der Tat legt das Klimaschutzgesetz eine Minderung der CO2 -Emissionen von 0,813 GT in 2020 auf 0,543 GT in 2030 für alle Sektoren Deutschlands von Energie über Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft fest. Das Gericht summiert die begrenzten Emissionen und kommt zum Ergebnis:

Nach 2030 verbliebe danach von dem vom Sachverständigenrat ermittelten CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen weniger als 1 Gigatonne. (Ziffer 233) Zur Wahrung der Budgetgrenzen müsste demzufolge nach 2030 alsbald Klimaneutralität realisiert werden.Dass dies gelingen könnte, ist aber nicht wahrscheinlich“. (Ziffer 234)

Und somit kommt das Gericht zum Ergebnis:

Nach der Berechnung des Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75 °C bei 67%iger Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an Emissionsmöglichkeiten, der angesichts des für 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG vorgegebenen Emissionsrahmens wären danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von hoher CO2-Intensität geprägt sein dürfte und die jährliche Emissionsmenge im Vergleich zu 1990 erst um 55 % reduziert sein wird (vgl. § 3 Abs 1 Satz 2 KSG). … das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot …(würde) die Hinnahme erheblicher Freiheitseinschränkungen fordern, die aus heutiger Sicht kaum zumutbar wären.“ (Ziffer 246)

Der Schlusssatz des Gerichts lautet :

„Der Gesetzgeber muss daher die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.“

Wie die Politik, die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gigatonne CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. Es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht.

Damit nähert sich das Gericht der Auffassung eines Klägers, Herrn Prof. Quaschning, der eine Null-CO2-Emission für 2035 gefordert hatte. Um den Ausgangspunkt des Gerichts – Restbudget von 6,7 GT bis 2050 für Deutschland in ein Verhältnis zu setzen: das entspricht etwa einem halbem Jahr CO2-Emissionen der VR China in 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt das Land nach seiner freiwilligen Erklärung zum Pariser Abkommen die Emissionen von 9,5 auf 12,5 GT zu steigern- pro Jahr wohlgemerkt. Das Gericht sieht aber für Deutschland für 2030 bis 2050 ein Restbudget von durchschnittlich 0,05 GT pro Jahr vor, soviel wie allein die Baustoffindustrie emittiert, die naturgesetzlich durch die Zementherstellung CO2 (Kalziumkarbonat-Verarbeitung zu Kalziumoxid) ausstößt.

War schon das Klimaschutzgesetz dazu angetan, erhebliche Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste bis 2030 zu bewirken, werden die jetzt zu erwartenden Verschärfungen zu tiefsten Verwerfungen führen. Spät, sehr spät wird man erkennen, dass die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie ohne Gas, ohne die in Deutschland verbotene CO2-Abscheidung, ohne die in Deutschland verbotene Kernenergie nicht zu bewerkstelligen ist. Wind und Solar werden die nötige Energie jedenfalls nicht liefern. Denn es geht praktisch um die Stillegung der Gas-und Ölheizungen, das Verbot von Benzin- und Dieselautos, die Stilllegung des LKW-Verkehrs, des Flugverkehrs, der Raffinerien, der Grundstoffindustrie und die Durchleitung des in Nordstream 1 und 2 ankommenden Erdgases (etwa 0,2 GT CO2 pro Jahr) an unsere Nachbarn , die es dann verbrennen dürfen – das volle grüne Programm also.  Das wird grandios scheitern.

Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlaß genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf Null zu stellen.

Wir bräuchten dringend eine Abkühlung. Nicht nur in der CO2-Debatte. Sondern auch des Klimas selbst. Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt, ist der deutsche soziale Rechtsstaat noch zu retten.

Hinsichtlich dieser Abkühlung gegenüber den Modellprognosen bin ich zuversichtlich.