Alles erwärmt sich schneller als der Rest der Welt – ist das nicht unglaubwürdig?

von AR Göhring

Unser Leser G.S. (darf ich ausschreiben?) trug einige der üblichen höchst widersprüchlichen Klima-Alarmmeldungen zusammen, die recht deutlich zeigen, daß Journalisten und Computerwissenschaftler den Lesern und Zuschauern recht offensichtlich manipulierte Daten präsentieren.

Deutschland erwärmt sich schneller als der Rest der Welt!

China erwärmt sich schneller als der Rest der Welt.

Kanada erwärmt sich doppelt so schnell wie der Rest der Welt.

Australien erwärmt sich stärker als der Rest der Welt.

Mittelmeer erwärmt sich so schnell wie kein anderes Meer.

Nordsee erwärmt sich doppelt so schnell wie Ozeane.

Golfstrom erwärmt sich noch schneller als der Atlantik.

Für mitlesende Klimaforscher: Es KANN nicht überall gleichzeitig heißer werden als sonst überall.

Wer Zeit und Spaß hat und Englisch kann, kann via Suchmaschine selber jede Menge dieser pseudowissenschaftlichen „Forschungsergebnisse“ in den Medien finden. Unser Kollege Jens von Große Freiheit TV hat es getan und viele lustige Klimaspäße gefunden, sogar mit Mengenangaben wie „zwei mal schneller erwärmt als…“ (ab Min 2:00):




Lithium-Stromspeicher von Tesla in Australien brennt drei Tage lang

Die Australier haben schon etwas länger als Deutschland eine Energiewende Merkelscher Bauart. Mit der Folge, daß Stromausfälle häufig sind (oder waren), und Dieselgeneratoren Verkaufschlager wurden (unsere Referentin Joanne Nova berichtete, siehe unten).

Daher hat sich in Down Under die Erkenntnis durchgesetzt, daß der Zappelstrom von Windkraftanlagen und Photovoltaik mit Stromspeichern abgepuffert werden muß. Die E-Auto-Firma Tesla hat daher riesige Lithium-Batteriebänke installiert, die gespeicherte Energie abgeben, wenn sie benötigt wird (mit unbekannt hohen Verlusten).

Heuer zeigte sich allerdings das übliche Problem, das auch Tesla-Fahrer zunehmend kennenlernen: unlöschbare Brände. Im Bundesland Victoria bei Melbourne fing eine Zelle einer im Bau befindlichen Lithium-Anlage Feuer und brandte drei Tage lang. Die Leistung wird mit 300 Megawatt und die Kapazität mit 450 Megawattstunden angegeben. Rund 150 Feuerwehrer mit 30 Fahrzeugen konnten zunächst nur angrenzende Aggregate kühlen, aber nicht löschen.

Da nicht nur immer mehr E-Autos auf den Straßen der Welt fahren, sondern auch immer mehr der genannten Großspeicher gebaut werden, werden kaum löschbare Brände in den Riesenakkus ein zunehmendes Problem sein. Zwar stehen die Großspeicher nicht in Wohngebieten und gefährden deswegen keine Menschenleben direkt (die Feuerwehrer aber schon); ein Brand wird aber die Stromversorgung der nahen Siedlungen unterbrechen.




Staatsrechtler Dietrich Murswiek: Der Klima-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts überschreitet die richterlichen Kompetenzen

Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat den Klima-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März scharf kritisiert. In einem auf dem Online-Portal „FAZ-Einspruch“ veröffentlichten Beitrag schreibt er:

„Mit dem Klima-Beschluß vom 24. März 2021 macht das Bundesverfassungsgericht eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung zum verbindlichen Verfassungsrecht. Es macht sich selbst nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf. Das hat es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts noch nie gegeben.“

Murswiek begründet dies wie folgt: Das Bundesverfassungsgericht habe sehr weitreichende und für die Wirtschaft und die Bürger äußerst kostspielige staatliche Pflichten zur CO2-Begrenzung statuiert. Es habe diese Pflichten daraus abgeleitet, dass sich aus dem Grundgesetz (Art. 20a) ergebe, daß aus Gründen des Klimaschutzes nur noch ein „Restbudget“ von 6,7 Gigatonnen zur Verfügung stehe. Das Ziel des Pariser Klimaschutz-Abkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes (Paragraph 1), den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, lasse sich nur einhalten, wenn nach Ausschöpfung des „Restbudgets“ keine Netto-CO2-Emissionen mehr erfolgten. Diese Begrenzung des CO2-Emissionen auf ein nationales „Restbudget“, von dem 2030 nur noch eine Gigatonne übrig sein werde, wenn so viel CO2 emittiert wird, wie nach dem bisherigen Klimaschutzgesetz erlaubt ist, lässt sich nach Auffassung von Murswiek aber nicht aus dem Grundgesetz ableiten.

Das Bundesverfassungsgericht habe im Klima-Beschluss selbst festgestellt, dass aus Art. 20a des Grundgesetzes kein Temperaturziel – und folglich auch kein CO2-Restbudget – ableitbar sei. Dann aber erhebt es das Temperaturziel von Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes in Verfassungsrang, indem es behauptet, der Gesetzgeber habe mit dieser Vorschrift das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes „konkretisiert“.
Das Bundesverfassungsgericht habe also das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, indem es eine einzelne Vorschrift dieses Gesetzes vorher zu einer Quasi-Verfassungsvorschrift hochgestuft habe. Das Bundesverfassungsgericht prüfe somit den übrigen Inhalt des Klimaschutzgesetzes anhand eines Maßstabes, den es sich selbst zuvor geschaffen habe. Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes – das Temperaturziel des Pariser Abkommens – erhalte auf diese Weise einen Status, den es im deutschen Verfassungsrecht gar nicht gibt: Diese Vorschrift könne zwar vom einfachen Gesetzgeber, also ohne die für Verfassungsänderungen erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, geändert werden, habe aber ansonsten Verfassungsrang, und das Bundesverfassungsgericht könne gesetzliche Vorschriften darauf überprüfen, ob sie mit dem Temperaturziel übereinstimmen. Solche Zwitternormen – zugleich einfaches Gesetz und Verfassungsnorm – sind dem deutschen Verfassungsrecht fremd. Murswiek weist darauf hin, dass die GRÜNEN 2018 beantragt hatten, den Artikel 20a des Grundgesetzes um folgende Vorschrift zu erweitern:

„Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar.“

Das war – nicht nur, aber vor allem – auf das Pariser Abkommen bezogen. Der Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht, so kritisiert Murswiek, mache nun mit seinem Klima-Beschluß die von den Grünen beantragte, aber vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung in ihrem wesentlichen Inhalt zum geltenden Verfassungsrecht. Damit schwinge sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf und überschreite damit seine richterlichen Kompetenzen.

Karlsruhe als Klimaaktivist, FAZ-Einspruch 19. Juli 2021

Vortrag zum Thema: Klimapolitik und Grundgesetz (Video)

Verfassungsrechtler Murswiek im Interview bei Tichy: „Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm“




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Was die Tagesschau beim letzten Amazonas-Hochwasser verschwieg

Die Klimaschau informiert über Neuigkeiten aus den Klimawissenschaften und von der Energiewende. Themen der 54. Ausgabe vom 1. August 2021: 0:00 Begrüßung 0:25 600 neue Kohlekraftwerke 2:53 Arnold Schwarzenegger fordert weniger Apokalypse 5:06 Was die Tagesschau beim letzten Amazonas-Hochwasser verschwieg
Thematisch sortiertes Beitrags-Verzeichnis aller Klimaschau-Ausgaben:
http://klimaschau.tv




Zweite Großstörung in sieben Monaten: Nach Flutvorsorge-Versagen bald auch Blackouts?

von AR Göhring

Die Flutkatastrophe mit rund 180 Opfern hat gezeigt, wo die Prioritäten Deutschlands in der Merkel-Ära liegen: Am wichtigsten ist die Versorgung von elitären Interessensgruppen mit Themen wie Gender und Klima. Für die Versorgung und den Schutz der Bevölkerung, zum Beispiel durch einfache Hausdachsirenen zur Warnung der Bewohner vor Hochwasser, wie man sie für 200 Euro sogar bei EBay bekommen kann, bleiben dann keine Ressourcen mehr übrig.

Die Toten und die schlechte Presse für Armin Laschet & Co. haben aber offenbar trotz Wahlkampfes aber keine gesteigerte Tätigkeit der Politiker bewirkt, wie das aktuelle Beispiel eines großen Fast-Blackouts am 24. Juli 2021 um 16:36 beweist. Herbert Saurugg von RiskNET beschreibt auf seiner Seite und der Achse des Guten, daß es zum angegebenen Zeitpunkt zu einer Netzauftrennung im europäischen Verbundsystem und damit zur zweiten Großstörung in den letzten sieben Monaten kam.

Was heißt das? In Spanien kam es zu einem Feuer unter einer Hochspannungsleitung, die nach Osten führt. Die Feuerwehr löschte mit Wasser(-Flugzeugen?) und verursachte so einen Kurzschluß. Auf der iberischen Halbinsel und im nahen Südfrankreich fiel deswegen stundenweise der Strom aus.

 

Lesetipp: Die Vorsorgeseite von Herbert Saurugg aus Wien.