Eiskernforscher entdecken Ansatzfehler in Klimamodellen – Klimaschau 81

Unser Youtube-Kanal zeigt einige „Best of“ unserer Klimaschauen. Aktuell:

Das Beste aus der Klimaschau – Highlights
Themen der 81. Ausgabe (ursprünglich vom 20. November 2021):
0:00 Begrüßung
0:24 Export grüner Energie-Technologie gerät ins Stocken
3:14 Aerosole informieren über CO2-Klimawirkung
9:15 Afrikas Bergwälder als unverhoffte Klimaretter




Wie „Klima-Experten“ mit undurchschaubaren Methoden tricksen – am Beispiel der Tempolimit-Forscher

von AR Göhring

Roger Letsch meinte letztes Jahr auf seinem Blog, die Mächtigen im Mittelalter hätten mit für den einfachen Bürger unzugänglichen Insitutionen und Konzepten gearbeitet, um die eigenen Privilegien durchzusetzen. Genau so machen es Politiker und Finanzbosse heute wieder – nur nutzen sie nicht mehr die Bibel, sondern die Physik. Wer versteht schon Physik?

Das Dessauer Umweltbundesamt, trotz des Namens eher ein „Abklingbecken“ (Zitat Dirk Maxeiner) für altgediente selbsternannte Umweltschützer – man könnte auch von Versorgungspöstchenamt sprechen – legte gerade eine Studie zum CO2-Minderungspotential durch Tempolimit in Deutschland vor. Die Bundesrepublik ist eines der wenigen Länder der Welt, in denen es kein allgemeines Limit gibt. De jure – aber wie sieht es de facto aus? Schon anders – etliche Autobahnabschnitte sind schon wegen der sich mehrenden Schäden an Fahrbahn und Brücken geschwindigkeitsbeschränkt. Wenn Sie einen Autobahnabschnitt kennen, wo man noch über 50 km Strecke Vollgas geben kann, schreiben Sie es doch in die Kommentare.

Nichtsdestotrotz lieben Grüne und ihr steuerfinanzierter Stiftungs- und Ämtersaum das Tempolimit. Aktuell wegen der CO2-Emissionen, da CO2 angeblich ein gefährlicher Luftschadstoff sei. Um zu beweisen, daß ein Tempolimit die Freisetzung von Kohlen-2-Sauerstoff deutlich verringern würde, wurde – wer hätte es gedacht – ein Rechenmodell (!) entwickelt. Wie gut solche Modelle funktionieren, wissen EIKE-Leser von den Klimaforschungsfolgern aus Potsdam oder von Mojib „Eis und Schnee“ Latif.

Michael W. Alberts formuliert auf der Achse des Guten so treffend wie formschön:

Wie die Experten hier rechnen, ist so (unnötig) komplex und undurchschaubar, läßt so viele Fehlerquellen zu und beruht auf so vielen Einfluß-Faktoren, dass man das Ergebnis praktisch nur noch auf Vertrauensbasis entgegennehmen kann.

Das läßt sich nicht mehr „nachrechnen“; man müßte dem Modell mit all seinen inneren Mechanismen auf den Grund gehen und sämtliche herangezogenen Parameter überprüfen, aber dazu bräuchte man ein eigenes Gutachterkonsortium, ein paar Millionen Euro, viel Zeit und Geduld und noch dazu volle Transparenz auf Seiten der UBA-Auftragnehmer.

Und DA liegt das Problem der westlichen Länder:

Die gewählte Methodik schirmt das UBA weitgehend von kritischen Nachfragen ab, es versteckt sich hinter einer gewaltigen Kulisse handwerklichen Aufwands und technischer Detailexpertise.

Wie bei den „Klimamodellen“ geht es hier nicht darum, ob die Spezialisten zu Detailfragen ihren Job beherrschen und sich ehrlich um eine tragfähige Analyse bemühen, sondern es wird im politischen Ergebnis durch die intransparente Komplexität jede öffentliche kritische Debatte selbst für sachkundige Interessenten so gut wie unmöglich gemacht.

Hier geht es weiter:…




Die Energiekrise wird nicht gelöst – und globale Temperaturen gehen weltweit zurück. Von Fritz Vahrenholt

von Fritz Vahrenholt

Seit Oktober 2022 gehen die globalen Temperaturen kontinuierlich zurück, und zwar sowohl auf der Nord-, wie auch auf der Südhalbkugel. Australien erfährt gerade den kältesten Sommer seit 140 Jahren. Von dieser globalen Abkühlung haben unsere Medien noch nichts mitbekommen. Aber über das warme Januarwetter hierzulande wird ausgiebig berichtet.
Im Januar ist die Abweichung der globalen Temperatur vom 30jährigen Mittel der satellitengestützten Messungen der University of Alabama (UAH) erneut gesunken, und zwar auf -0,04 Grad Celsius. (siehe Grafik oben). Zwar gibt es bis 2015 eine langjährige Temperatursteigerung. Aber sie beträgt im Durchschnitt pro Jahrzehnt seit 1979 lediglich 0,13 Grad Celsius.
Windige Pläne zur Stromversorgung
Bundeskanzler Olaf Scholz hat in einem Interview mit der Welt am Sonntag einen bundesweiten Plan zum Ausbau der Windkraft angekündigt.
Er führte weiter aus, dass die Energiekrise durch den Ukrainekrieg hervorgerufen sei. Diese Aussage überrascht, denn die Strompreise (Deutschland hat die höchsten der Welt nach Dänemark) und die Gaspreise waren schon davor massiv nach oben gegangen.. Es müsse ein Deutschland-Tempo zum Ausbau von Wind- und Solarenergie her, damit wir weniger Gas, Kohle und Erdöl importieren., sagt der Kanzler weiter. Wenn er die Ampel-Koalitionsvereinbarung noch einmal liest, wird er feststellen, dass bereits im Dezember 2021  ein massiver Gaskraftwerksausbau angekündigt wurde, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien überhaupt zu ermöglichen. Denn mittlerweile hat sich auch bis Berlin herumgesprochen, dass Deutschlands Stromversorgung bei Dunkelflauten, die durchaus einige Wochen andauern können, ohne Backup-Kraftwerke zusammenbrechen würde. Der in der letzten Woche verabschiedete Bericht der Bundesnetzagentur zur „Versorgungssicherheit Strom“ zeigt, wie überholungsbedürftig die Reden des Kanzlers in Sachen Verringerung der  Importabhängigkeit von Erdgas bei stärkerem Windkraftausbau sind. Die Bundesnetzagentur hält es für erforderlich, daß 20 000 Megawatt Gaskraftwerke zusätzlich neu gebaut werden sollen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das sind etwa 40- 50 neue Gaskraftwerke. Es stellen sich die Fragen : Woher kommt das Gas, zu welchen Preisen wird es geliefert und wie werden die Gaskraftwerke die Strompreise beeinflussen ? Wie windig die gesamte Stromplanung bis 2030 ist, zeigt die folgende Grafik der Bundesnetzagentur, die Annahmen über die CO2 -Preise und die Gaspreise der nächsten Jahren abbilden. (Quelle : Bundesnetzagentur)

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/V/versorgungssicherheitsbericht-strom.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Die Bundesnetzagentur im Fantasieland
Dass sich nach Annahmen der Bundesnetzagentur der Gaspreis in den nächsten Jahren wieder auf die etwa 2,5 €ct/kwh, wie in den Jahren bis 2020, zurückentwickelt , ist fahrlässige Spekulation. Und dass die Bundesnetzagentur annimmt, dass langfristig der CO2-Preis auf 200 € pro Tonne CO2 hochgeschraubt wird, bedeutet nichts Gutes für die Strompreise. Ein Gaskraftwerk emittiert 0,42 Kilogramm CO2 pro kwh. Ein Preis von 200 € pro Tonne CO2 läßt den Gasstrompreis um 8,4 €ct/kwh anschwellen. Selbst wenn es zu einem Rückgang der Gaspreise auf 2,5 €ct/kwh käme, entstünde dann ein Strompreis von über 13 €ct/kwh bei einem Wirkungsgrad des Gaskraftwerkes von 50 %.
Nun kann man einwenden, dass ja der übergroße Anteil, nämlich 80%  des  Stromanteils durch Solar und Wind erzeugt wird.
Allerdings steigen seit 2021 auch die Kosten für Solar und Windkraftanlagen wieder deutlich an. Grund hierfür sind die rasant steigenden Material- und Kapitalkosten. Nordex hat die Preise um bis zu 20 %, Enercon um bis zu 40 % angehoben. Ein Beispiel: In einer großen Windkraftanlage stecken etwa 30 Tonnen Kupfer. Kupfer kostet mittlerweile 9.000 US-Dollar pro Tonne. Um die Ausbauziele nicht zu gefährden, ließ der Bundeswirtschaftsminister kurz vor Weihnachten 2022 die Einspeisevergütung für Onshore-Windkraftwerke von 5,88 auf 7,35 €ct/kWh anheben. Für Schwachwindstandorte wurde die Einspeiseregelung auf über 8,5 €ct/kwh angehoben. Diese um 25 % höhere Einspeisevergütung wird für neue Anlagen auf
20 Jahre festgeschrieben. Die Windenergie wird damit seit über 20 Jahren erstmals wieder teurer. Das gleiche gilt für die Solarenergie. Zur Erzeugung von einer Tonne Silizium benötigt man 15 000 kwh Strom – das ist der Grund dafür,  daß das Siliziumwerk in Pocking (Bayern) stillsteht. So erhöhte die Bundesregierung die Einspeisevergütung kurz vor Weihnachten von 6,33 €ct/kwh auf 8,2 €ct/kwh.
Mit diesen Strompreisen für Gas, Wind und Solarenergie entfernt sich die Bundesregierung von dem Ziel des Bundeskanzlers, der im Wahlkampf einen Strompreis von 4 €ct/kwh für die deutsche Industrie gefordert hat. Der Strompreis unserer Hauptkonkurrenten USA und China liegt bei 3-4 €ct/kwh. Der französische Industriestrompreis auf Basis Kernenergie liegt bei 4 €ct/kwh.
Die  Bundesnetzagentur kommt in ihrem Bericht nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass die Stromversorgung in den nächsten Jahren nur gesichert ist, wenn steigende Importe aus Frankreich, Tschechien und Polen stattfinden und wenn  „Lastmanagementpotentiale zur Lastreduktion in Knappheitssituationen„erfolgen. Die vernebelnde Sprache bedeutet auf Deutsch, dass die Versorgungssicherheit nur gewährleistet werden kann, wenn  industrielle und private Verbraucher jederzeit abgeschaltet werden können. Das ist eine beeindruckende neue Definition von Versorgungssicherheit.
Das liegt auf der Linie des von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Drosselung von E-Auto-Ladestationen und Wärmepumpenanschlüssen. Wie berichtet wurde, sollte in Mangelsituationen lediglich eine Reichweite von 50 km durch die Ladestation ermöglicht werden. Die Energiewende zeigt die Symptome des Scheiterns bereits bei 900 000 E-Autos und 1 Million Wärmepumpen, also bei 2% Zielerfüllung.
Windausbau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
Am 30.1.2023 hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Umwelt- und Artenschutzprüfungen für Windkraftanlagen entfallen, wenn für das ausgewiesene Gebiet bereits eine „strategische Umweltprüfung“ vorgenommen wurde. Eine strategische Umweltprüfung ist eine allgemeine Prüfung auf der Ebene der Raumordnung oder der Bundesplanung wie der Verkehrswegeplanung. Wenn beim Bundesverkehrswegeplan eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat, käme niemand auf die Idee, die Genehmigung eines einzelnen Autobahnabschnittes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Bei der Windkraft wird es nun so gehandhabt. Im Juli letzten Jahres wurde ins das Erneuerbare Energiegesetz eingefügt, daß der Windkraftausbau dem überragenden öffentlichen Interesse dient.Nun wird für 18 Monaten auf die Prüfung eines Windparks nach UVP, Vogelschutzrichtlinie, Artenschutz- und FFH-Verordnung verzichtet. Der Bau der A20 in Schleswig-Holstein wurde seit nun zehn Jahren wegen möglicher Beeinträchtigungen von Fledermäusen nicht gebaut. Bei Windkraftanlagen wissen wir, dass daran durchschnittlich zehn Fledermäuse pro Jahr und Anlage verenden – 240 000 Stück im Jahr.
Deutschland wird flächendeckend aussehen wie die Landschaft um das Dorf Struth zwischen Mühlhausen in Thüringen und Wanfried in Hessen. Das Foto ist keine Fotomontage. Es ist die heutige Realität eines Dorfes, das den Wahnsinn des zukünftigen Windparks Deutschlands beschreibt.
Werden die negativen Wirkungen auf Fledermäuse, Greifvögel und Insekten immer deutlicher, so wird der Effekt einer mit der Ausbreitung der Windenergie verbundenen lokalen Erwärmung bislang noch nicht breit diskutiert. Windparks führen zu erheblicher Erwärmung in ihrem Einwirkungsgebiet. Zwei Harvard-Wissenschaftler, Lee Miller und David Keith, kamen in einer großangelegten Studie über amerikanische Windparks zum Ergebnis, dass Windfarmen die lokalen Temperaturen um 0,54 Grad Celsius erhöhen.
Aber welche Effekte der Austrocknung der Böden mit dem Ausbau der Windenergie bewirkt werden, ist weder in Politik noch Forschung ein Thema.
Strategische Umweltprüfung : Fehlanzeige!
Ich zitiere aus meinem neuen Buch „Die große Energiekrise“:
Ein Windkraftwerk entnimmt immerhin die Hälfte der Energie des Windes und verwandelt diese in Strom. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Geochemie in Jena haben berechnet, dass der geplante Ausbau der Windenergie die zu erwartende Windleistung der Anlagen um 8 bis 10 % reduzieren wird. Die Offshore-Planung, die den relativ kleinen Raum der deutschen Nordsee, der von Schifffahrtswegen, Sandabbau, Naturschutzgebieten und militärischen Übungsgebieten übrig geblieben ist, bis zum letzten Quadratkilometer mit 10 000 großen Anlagen vollstopft, führt zu einem erheblichen Ertragsverlust. Sage und schreibe 40 % weniger Ertrag kommen bei der Planung der Bundesregierung am Ende heraus.
Die Windparks werden zum Opfer einer atmosphärischen Windberuhigung, die sie selbst erzeugt haben. An Land ist die alte Windstärke erst nach vier bis fünf Kilometern wieder hergestellt, offshore kann sich das bis zu 70 Kilometer weit auswirken. Es stellt sich durchaus die Frage, ob die mit einem großflächigen Ausbau der Windenergie verbundene Energieentnahme meteorologische Folgen hat. Verändern sich die Regenereignisse durch Verringerung der regionalen Windgeschwindigkeiten? Systematisch ist das noch nicht untersucht worden. Warum nicht?“
Es besteht kein Zweifel, daß Erneuerbare Energien ein wichtiger Teil des zukünftigen Energiemixes sind. Aber bis 2045 die gesamte Energieversorgung im wesentlichen auf Wind und Sonne umzustellen, wird die Wettbewerbsfähigkeit, die Versorgungssicherheit und den Naturhaushalt Deutschlands massiv beschädigen.
Die große Energiekrise
Am 17. Februar erscheint das Buch „Die große Energiekrise – und wie wir sie bewältigen können“. Es kann bei Tichys Einblick oder Amazon vorbestellt werden. Das Buch hat 207 Seiten und kostet 22 €. Das Buch erscheint im LangenMüller Verlag.



„Scholz will Windkraftausbau ‚generalstabsmäßig‘ vorantreiben“

vom Wattenrat Ostfriesland

Handelsblatt, 05. Febr. 2023:

„[…] Die Windkraft an Land spielt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende, dem Ersatz fossiler Energien wie der Kohle durch erneuerbare Energien aus Wind und Sonne. […]

Anmerkung:

Politiker fast aller Parteien haben das Kleine Einmaleins der Energieerzeugung aus Wind und Sonne bis heute nicht verstanden oder wollen es interessengeleitet nicht verstehen: Wind und Sonne können fossile Energieträger oder Atomstrom nicht ersetzen.

Der Wind weht nur unbeständig, die Sonne scheint nachts und an trüben Tagen nicht, bezahlbare und effiziente Speicher gibt es nicht, dennoch muß Strom aus der Steckdose kommen. Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das diesen Unsinn der enormen teuren „Energiewende“ nun laut Bundeskanzler Scholz „generalstabsmäßig“ weiter vorantreiben will, mit den höchsten Strompreisen auf der Welt.

Genehmigungshürden aus dem Naturschutz- und Planungsrecht wurden von der „Ampel“ drastisch in Windeseile abgebaut, Ideologie siegte über Vernunft. Die Windkraftlobby hat sich brachial in der Ampel-Koalition durchgesetzt. Der ehemalige Geschäftsführer des Lobbyverbandes und Thinktanks Agora Energiewende, der Politikwissenschaftler Dr. Patrick Graichen, ist jetzt Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und neben dem Chef der Bundesnetzagentur, dem Volkswirt Klaus Müller (B90/Die Grünen), wohl einer der einflußreichsten politischen Einflüsterer.

Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn ist eine „obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums“, also Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck (Philosoph und Schriftsteller) direkt unterstellt.

Daten der Stromeinspeisung nach dem „Agorameter“ der Agora-Energiewende vom 03. bis zum 6. Februar 2023: Wellenlinie hellblau Windenergie onshore, Wellenlinie dunkelblau (ganz unten) Windenergie offshore, gelb Solarenergie, lila konventionelle Kraftwerke, rote Linie: Stromverbrauch. Nach den windreichen Tagen Anfang Februar fiel die Stromeinspeisung durch Windkraft drastisch ab. Quelle: Agorameter, https://www.agora-energiewende.de/service/agorameter/chart/power_generation/03.02.2023/06.02.2023/today/

Liest man jedoch die regelmäßig von Agora veröffentlichten Ganglinien der Stromeinspeisung, muss man zu dem Schluß kommen, daß Wind- und Sonnenstrom keinen Beitrag zu einer verläßlichen Stromerzeugung leisten können, eine „Energiewende“ auch mit noch mehr Windkraftanlagen nicht möglich sein wird. Wenn kein Wind weht, erzeugen auch hunderttausend Windkraftwerke keinen Strom. Dieser Logik verschließen sich die meisten Politiker im Lande. Ist es Dummheit, ideologische Verblendung, interessengeleitete Ignoranz (siehe oben), oder alles zusammen?




Windenergie: Artenschutz durch EU-Notfallverordnung auch in Natura-2000-Gebieten ausgehebelt

von Wattenrat Ostfriesland, mit freundlicher Genehmigung

Die von den Grünen dominierte Ampelregierung hat erneut artenschutzrechtliche Standards für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land und auf See ausgehebelt, in einem nie dagewesen Umfang, nun auch in Natura-2.000– Schutzgebieten der EU. Deutschland beruft sich auf die Umsetzung der EU-Notfallverordnung vom 19. Dez. 2022 in nationales Recht. Bemerkenswert ist die zügige Umsetzung in nur wenigen Wochen.

Die seit Jahrzehnten vorhandenen Natura-2000-Flächen (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sind bis heute nicht ausreichend geschützt, wie die vielen Vertragsverletzungsverfahren der Vergangenheit gegen Deutschland beweisen. Nun ist alles anders, Deutschland hat zusammen mit Lobby der Windenergiewirtschaft in Brüssel erfolgreich Druck gegen störenden Genehmigungshemmnisse beim beschleunigten Ausbau der Windenergie gemacht. Das steht u.a. in der Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, siehe unten, vom 30. Jan. 2023:

„Der Minister machte auch deutlich: ´Die Beschleunigung ist absolut erforderlich. Aber klar ist auch, dass der Artenschutz wichtig ist und bleibt. Der Artenschutz wird materiell gewahrt. Es wird weiterhin Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen geben.´“

Das ist dreist und nicht wahr:

„Die Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat- und UVP Richtlinie zur artenschutzrechtlichen Prüfung und UVP werden für den Anwendungsbereich der Verordnung außer Kraft gesetzt.“

So sieht das dann in der Praxis aus:

„Um die artenschutzrechtlichen Belange zu wahren, stellt die zuständige Behörde aber sicher, dass der Betreiber angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchführt. Insbesondere wenn solche Maßnahmen nicht existieren, müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten.“

D.h. daß Betreiber im Zweifelsfall einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm zahlen – die Anlagen dürfen aber dennnoch errichtet werden. Naturschutzfachliche Vorgaben wie Verträglichkeitsprüfungen, Verordnungstexte von Schutzgebieten oder Abstände zu Vogellebensräumen werden betreiberfreundlich eingestampft. Noch 2018 tönte die grüne Bundespolitikerin Katrin Göring-Eckhardt:

„Wir wollen, dass in den nächsten vier Jahren jede Biene und jeder Schmetterling und jeder Vogel in diesem Land weiß: Wir werden uns weiter für sie einsetzen!“

Die vier Jahre sind nun tatsächlich herum, der Einsatz war nur Wortgeklingel.
In der EU (vorneweg Deutschland) geht man von der irrigen Annahme aus, dass fehlendes Gas aus Russland (keine Sanktionen, sondern hausgemachter Boykott wegen des Angriffs auf die Ukraine) durch wetterabhängige Windkraftanlagen ersetzt werden kann, das soll auch „dem Klima“ dienen. Nur benötigen noch mehr Windkraftanlagen auch mehr Gas aus Gaskraftwerken zur Netzstabilisierungen der schwankenden Windstromeinspeisung. Gewonnen haben diesen Krieg schon die Kriegsgewinnler der Windenergiewirtschaft zu Lasten des Landschafts- und Artenschutzes. Die Grünen sind laut Sahra Wagenknecht (Die Linke) die „gefährlichste Partei im Bundestag“, womöglich nicht nur für den Artenschutz…

Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Minister Dr. Habeck), 30. Jan. 2023:
Kabinett beschließt Beschleuniger für Wind- und Netzausbau – EU-Notfallverordnung wird umgesetzt – Verfahren werden noch mal schneller

Einleitung
Die Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze werden noch einmal deutlich weiter beschleunigt. Dazu hat das Bundeskabinett heute den von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577) beschlossen. Sie wird nun dem Bundestag zugeleitet.
Bundesminister Habeck:

„Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten. Die Verfahren für den Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See werden noch mal deutlich schneller. Das gilt auch für den Ausbau der Stromleitungen. Damit erhöhen wir die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nochmal kräftig. Zusammen mit der Reform des EEG, der Anhebung der Höchstsätze in den Ausschreibungen für Wind- und Solar und einer Reihe von weiteren Änderungen haben wir den Weg für die Beschleunigung freigeräumt.

Die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden haben nun die gesetzlichen Grundlagen, um den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen. Ich bin sicher, dass sie das jetzt auch tun werden, schließlich liegt die dreifache Dringlichkeit auf der Hand: Die Erneuerbaren sind Klimaschutz, sie sind eine Standortfrage, sie bedeuten Sicherheit.“

Der Minister machte auch deutlich:

„Die Beschleunigung ist absolut erforderlich. Aber klar ist auch, dass der Artenschutz wichtig ist und bleibt. Der Artenschutz wird materiell gewahrt. Es wird weiterhin Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen geben.“

Die sogenannte EU-Notfallverordnung war am 19. Dezember im EU-Energieministerrat beschlossen worden und ermöglicht in den Mitgliedstaaten eine deutliche Beschleunigung. Sie wird nun durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Dafür hat das Kabinett heute eine Formulierungshilfe beschlossen, die in das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Raumordnungsgesetzes eingebracht werden soll.

Folgende Kerninhalte sind vorgesehen:
Anwendungsbereich: Die Verordnung gilt für alle Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab einer Leistung von 110 kV, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren können von den Erleichterungen profitieren.

Vereinfachte Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Netzinfrastrukturprojekte in ausgewiesene EE- und Netzgebiete: Für ausgewiesene EE- und Netzgebiete, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung.
 Um die artenschutzrechtlichen Belange zu wahren, stellt die zuständige Behörde aber sicher, dass der Betreiber angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchführt. Insbesondere wenn solche Maßnahmen nicht existieren, müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten. Die Bewertung erfolgt auf Basis bestehender Daten.

Die Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat- und UVP-Richtlinie zur artenschutzrechtlichen Prüfung und UVP werden für den Anwendungsbereich der Verordnung außer Kraft gesetzt.
Die sogenannte EU-Notfallverordnung enthält außerdem weitere Regelungen zur Beschleunigung, die unmittelbar anwendbar sind und deshalb nicht in nationales Recht umgesetzt werden müssen:
Bei Repowering von erneuerbaren Anlagen oder Netzverstärkungsmaßnahmen wird die UVP auf eine Deltaprüfung begrenzt, also auf die Mehrbelastung der neuen Anlage oder Leitung im Vergleich zur bestehenden Anlage oder Leitung. Bei Repowering von Solaranlagen kann die UVP-Pflicht unter bestimmten Umständen gänzlich entfallen.

Beschleunigung für die Installation von Solarenergieanlagen: Die Dauer von Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen (auch Dach-PV und PV auf künstlichen Strukturen wie z.B. Deponien) wird auf drei Monate verkürzt. Darüber hinaus müssen die nationalen Genehmigungsbehörden bei PV-Anlagen auf künstlichen Strukturen keine Prüfung vornehmen, ob das Projekt eine UVP erfordert, oder eine spezielle UVP durchzuführen wäre. Für Anlagen unter 50 kW gilt zusätzlich eine Genehmigungsfiktion.

Beschleunigung des Wärmepumpenausbaus: Die Verordnung begrenzt die Dauer der Genehmigungsverfahren grundsätzlich auf einen Monat für die Installation von Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 50 MW und auf drei Monate bei Erdwärmepumpen. Zudem wird ein Anschlußrecht für Wärmepumpen bis 12 kW bzw. bis 50 kW im Eigenverbrauch etabliert.