Stromknappheiten in Sicht – von Fritz Vahrenholt

Die mehrjährige La Niña – Periode ist zu Ende. Daher ist in der nächsten Zeit global mit leicht ansteigenden Temperaturen zu rechnen. Im Februar ist die Abweichung der globalen Temperatur vom 30-jährigen Mittel der satellitengestützten Messungen der University of Alabama (UAH) leicht angestiegen, und zwar auf 0,08 Grad Celsius (siehe Grafik oben). Der Temperaturanstieg beträgt im Durchschnitt pro Jahrzehnt seit 1979 lediglich 0,13 Grad Celsius.

Trotz drohender Stromknappheit : Bundesregierung setzt auf mehr Stromverbrauch
Die Gaspreise sind in den letzten Monaten deutlich gesunken und betragen „nur noch“ etwa das Doppelte des Jahres 2021. Aber die Strompreise bleiben etwa viermal so hoch wie vor der Energiekrise Anfang 2021. Während Strom Anfang 2021 bei 4,5 €ct/kwh an der Börse gehandelt wurde, pendelt der Preis zur Zeit um 15 €ct/kwh. (s. Abb. unten). Entspannung ist nicht in Sicht, denn am 15.4. gehen drei Kernkraftwerke vom Netz und im April 2024 sollen 7.000 MW Kohlekraftwerke ihren Dienst einstellen. Es ist völlig schleierhaft, wie dieser Engpass überwunden werden kann. Von den für den 1. Februar ausgeschriebenen 3200 MW Windenergie wurden nur 1.441 MW bewilligt, obwohl die Einspeisevergütung um 25 % auf 7,35 €ct/kwh erhöht worden war.  MW Wind ist im übrigen nicht mit MW Kohle- oder Kernkraft zu vergleichen. Ein MW Wind liefert über das Jahr gerechnet nur etwa ein Viertel des Stroms von einem MW Kohle- oder Kernkraftwerk. An etwa 140 Tagen fallen Windkraftwerke in Deutschland als Stromlieferant völlig aus. Ihre Stromerzeugung liegt dann zwischen Null und 10 %. Die für diese Flauten notwendigen 30 000 MW Gaskraftwerke- dies fordert auch Stefan Kapferer, Vorstandsvorsitzender des Netzbetreibers 50 Hertz – sind Wunschdenken einer Regierung, die in den letzten Monaten mit Gasumlage, Gaspreisbremse und Gewinnabschöpfung bei der Stromerzeugung gezeigt hat, dass sie nicht in der Lage ist, verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen.
Während also die Bundesregierung 40 neue Gaskraftwerke bauen lassen will, dreht sie den Bürgern den Gashahn zu.
Bürgerfeindlicher als Wirtschaftsminister Habeck kann man eigentlich nicht auftreten. Er kündigte an, bereits ab 2024 neue Gas- und Ölheizungen verbieten zu wollen und das Höchstalter von Gasheizugen auf 30 Jahre zu begrenzen. Als er dann den shit-storm entrüsteter Bürger bemerkte, räumte er ein, dass eine kaputte Heizung noch für drei Jahre durch eine Gasheizung ersetzt werden könne, dann aber spätestens durch eine Wärmepumpe, Stromheizung oder Pelletheizung ersetzt werden müsse.
Eine Heizung, die in 2024 oder 2025 kaputtgeht, durch eine Gasheizung für drei Jahre zu ersetzen, ist ziemlich lebensfern.
Die Bürger haben schon genug zu kämpfen mit erhöhten Strompreisen und da fordert der Wirtschaftsminister ausgerechnet den Umbau des Gas-/Ölheizungssystems auf Strom. Parallel erklärt der grüne Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, dass wegen drohender Stromknappheit, die Stromanschlüsse für E-Autos und für Wärmepumpen abstellbar gemacht werden sollen, so daß für 3 Stunden der Strom für E-Autos oder Wärmepumpen gekappt werden kann.
Jeder weiß, das  eine Gasheizung relativ einfach durch eine Niedertemperaturheizung einer Wärmepumpe ersetzt werden kann, wenn eine Fussbodenheizung vorhanden ist. Wo das nicht der Fall ist, entsteht ein riesiger Investitionsbedarf. Wir wissen auch, dass eine Wärmepumpe 2,5 mal energieeffizienter als eine Erdgasheizung ist.  Aber wie sieht die Rechnung aus, wenn Strom dreimal so teuer ist wie Erdgas ? Und wenn der Strom in Dunkelflauten durch Erdgas oder Kohle erzeugt wird, ist die positive Ökobilanz dahin.
Was haben pakistanische Kohlekraftwerke mit Deutschland zu tun ?
Im Sommer 2022 zögerte der Bundeswirtschaftsminister die Entscheidung, Kohlekraftwerke zu reaktivieren bis in den Herbst hinaus.  Es war zwar offensichtlich, dass es geboten war, so früh wie möglich Gaskraftwerke durch Kohlekraftwerke zu ersetzen, aber er liess die Gaskraftwerke weiterlaufen und kaufte Gas auf den Weltmärkten zu Höchstpreisen ein, was die Gaspreise auf den Weltmärkten explodieren liess. Dieser Preisdruck wird wieder entstehen, wenn Deutschland das geplante massive Gaskraftwerksprogramm realisieren wird. Andere Staaten haben daraus Konsequenzen gezogen. Pakistan hat sein Gaskraftwerksprogramm eingestampft und hat beschlossen, 10 000 MW Kohlekraftwerke zu bauen. China hat kürzlich bekanntgegeben, daß es weitere 106 000 MW Kohlekraftwerke baut und den geplanten Ersatz von Kohlekraftwerken durch Gaskraftwerke verlangsamt.
Deutschland und Europa ersetzen Kohlekraftwerke durch Gaskraftwerke und Pakistan und China bauen Kohlekraftwerke statt Gaskraftwerke. Eine sehr „erfolgreiche“ Transformationspolitik!
„Die große Energiekrise“
Mein neues Buch wurde am 17.2. gemeinsam mit Otto Schily der Öffentlichkeit (120 000 Aufrufe bei Tichys Einblick) vorgestellt. Obwohl weder alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch „Die Zeit“, die SZ, der Spiegel oder die FAZ auch nur ein Wort darüber verloren, schaffte es das Buch auf die Spiegelbestsellerliste Sachbuch/Paperback (diese Woche Platz 9). Geholfen haben bei der Verbreitung Sendungen von Bild-TV (130 000 Aufrufe) und Schuler! (111.000 Aufrufe) und viele soziale Medien. Meine Bitte an diesen Leserkreis ist, dass Sie in Ihrem Bekanntenkreis auf das Buch aufmerksam machen. Wenn es Erfolg hat, können die darin enthaltenen Gedanken nicht unter dem Deckel gehalten werden.
Wer ein signiertes Exemplar erwerben möchte, den bitte ich, sich per e-mail an Service@parlamentsbuchhandlung.de zu wenden. Ich habe dort zahlreiche Exemplare signiert, die von der Parlamentsbuchhandlung vertrieben werden und ab Mittwoch verschickt werden können. Ansprechpartner Hans-Peter Lenz 030/22489544



EIKE als Kontaktschuld-Quelle, um FDP-Gutachter zu diskreditieren?

von AR Göhring

Die Klimaschutz-Parteien in Deutschland wollen (wieder einmal) ein Tempolitmit durchsetzen – diesmal mit dem Argument der „CO2-Reduktion“. Eine entsprechende Studie mit erwartbarem Ergebnis lieferte das Umweltbundesamt UBA. Die „Freie Fahrt“-Partei FDP, mit dem Bewußtsein der Schlagseite des UBA im Hinterkopf, lieferte eine Gegenstudie zweier unabhängiger Wissenschaftler. Die Argumente der beiden Professoren, Alexander Eisenkopf und Andreas Knorr, sollen nun mit Hilfe einer Kontaktschuld-Konstruktion via EIKE diskreditiert werden.

Und zwar mit Hilfe eines Gutachtens von 2017, in dem die Dissertation unseres Vizepräsidenten Michael Limburg anerkennend und eindrücklich zitiert wird:

Hinsichtlich der langfristigen Temperaturentwicklung seit dem vorindustriellen Zeitalter ist zudem zu vermuten, daß über derart lange Zeiträume erhebliche meßtechnische und statistische Unschärfen auftreten. So wird derzeit eine wissenschaftliche Arbeit intensiv diskutiert, die zeigt, dass die bei der Berechnung der globalen Mitteltemperatur über einen Zeitraum von 150 Jahren unvermeidliche verbleibende Unsicherheit mindestens genau so groß ist wie die ganze offiziell angegebene Änderung über diesen Zeitraum, wahrscheinlich aber sogar ein Vielfaches derselben ausmachen kann (Limburg 2010*).

Damals hatten die beiden Professoren von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer sich offenbar mit dem Satan höchstselbst gemein gemacht, und einige Leute hatten nur darauf gewartet, auf diese Unverfrorenheit zu rekurrieren. Oder man nutzte den Fakt halt, weil er gerade so schön paßte:

https://twitter.com/MKreutzfeldt/status/1630333489118576642?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1630464586053713920%7Ctwgr%5E%7Ctwcon%5Es3_&ref_url=about%3Asrcdoc

Kreutzfeldt ist ein taz-Journalist und arbeitet jetzt für die Grünen. Auch Stefan Rahmstorf, der politisch immer aktiver wird und nun viel twittert, sprang auf den anfahrenden Zug:

https://twitter.com/rahmstorf/status/1630464586053713920?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1630464586053713920%7Ctwgr%5E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=about%3Asrcdoc

https://twitter.com/rahmstorf/status/1630464592273977346

Seine Klimamodelle wohlgemerkt…

Wir glauben, er mag uns gar nicht, weil wir ihn so viel kritisieren. Aber wer in einer Debatte solche Ausdrücke benutzt, hat etwas zu verbergen. Und es ist ja nicht das erste Mal, sogar der Spiegel bescheinigte ihm schon „rabiate Methoden“. 

Heutzutage ist Twitter zur Diskurs-Plattform geworden – andere Klimaaktivisten von RND und Spiegel übernahmen das Gepolter von Kreutzfeldt und Rahmstorf. Liest man den Text vom RND, hat man fast den Eindruck, sie bezögen sich auf das aktuelle Gutachten zum Tempolimit im Auftrag der FDP, dabei geht es um das Papier von 2017:

„Die Verkehrsökonomen (…) haben schon viele Male gemeinsam veröffentlicht, unter anderem zu neuen Entwicklungen in der Eisenbahnpolitik. 2016 stellten sie sich mit einem Minderheitenvotum gegen Vorschläge, die der wissenschaftliche Beirat des Verkehrsministeriums gemacht hatte – beide sind Teil des Sachverständigenorgans, das den Bundesminister in Verkehrsfragen ehrenamtlich berät.
In ihrem Text stellen sie, wie sie selbst schreiben, „kritische Fragen“ in Bezug auf natürliche und anthropogene Treibhausgasemissionen(…)
Die Autoren suggerieren Zweifel am menschengemachten Klimawandel, in dem sie den vom Menschen verursachten CO₂-Ausstoß (anthropogener Treibhauseffekt) als gering einschätzen. (..) Um ihre Aussagen zu untermauern, nutzen Eisenkopf und Knorr zudem Quellen des populären Klimaskeptikers Gerd Ganteför und des Europäischen Instituts für Klima und Energie (EIKE) – ein Lobbyverein von Klimawandelleugnern, der seit Jahren versucht, den Klimaschutz in Deutschland zu behindern.“

Beim Spiegel liest man dazu folgenden köstlichen Satz:

Eine sachliche, wissenschaftlich fundierte Debatte zu führen, fällt bei dem emotional aufgeladenen Thema offenbar schwer. Lieber wird gefragt, wer mit welchem Interesse dahintersteckt.

Hier geht es allerdings um die bekannte Einseitigkeit und mangelnde Wissenschaftlichkeit des Umweltbundesamtes, das sogar schon Gender-Umwelttexte publizierte. Bei den Argumenten von Achse oder EIKE ist die Umgehung der Sachfrage plötzlich wieder in Ordnung:

Diese Linie zieht sich auch durch das aktuelle FDP-Papier, nur am Rand gefärbt von einer persönlichen Abneigung gegen das Tempolimit. Die hatte Eisenkopf als Autor des rechten Blogs »Achse des Guten« auch mal sehr explizit geäußert: Hinter der Idee stehe »die übliche Ideologie des Sozialismus«, dass »im Zweifelsfall alle gleich langsam unterwegs sein« sollten.

Festzuhalten ist also, daß man als Kritiker seit rund 20 Jahren bestimmte Narrative nicht mehr grundsätzlich in Frage stellen darf, sondern nur noch Detailkritik äußern. Da haben die Interessensgruppen um Rahmstorf & Co. also ganze Arbeit geleistet:

„Daß Menschen für den Klimawandel entscheidend mitverantwortlich sind, bezweifelt fast niemand mehr“, schrieb der Spiegel schon 2007.

Stimmt natürlich nicht – spricht man abseits der Kamera und neugieriger Ohren mit (älteren) Physikern und Technikern über den „Menschgemachten“, ist es mit dem medial verkündeten Dogma nicht mehr weit her. Daß Gas-Emissionen bei der Erwärmung im 20. Jahrhundert einen Anteil gehabt haben, sagen dabei sogar EIKE-Referenten wie Shawiw und Scafetta (bis zu 30%). Aber daß die astronomischen Zyklen, vor allem der Sonne, wie PIK & Co. behaupten, nicht der Hauptfaktor seien, ist unter der Hand nicht zu hören.

Aber es ist immer dasselbe – die Geschichte reimt sich: Wird ein „Narrativ“ von Interessensgruppen via Medien (Pfarrkanzel, Spiegel etc.) verbreitet, wird grundsätzliche Kritik daran schnell regelrecht verboten – und das Verbot mit den Methoden der Zeit durchgesetzt. Heute werden eher die huxley’sche Methoden angewandt als orwellsche – „Canceln“.

Ein weiterer Trick ist die hier skizzierte Konstruktion von Kontaktschuld: EIKE ist mittlerweile so eine Art Eiche, an der sich die Wildsau zuverlässig scheuern kann. Grund dafür ist, daß wir stehen bleiben statt uns wie viele Unternehmen „grünzuwaschen“ (und hinter den Kulissen alles ins Ausland schaffen, was geht). Wir sind daher für den Klimakomplex ausgesprochen nützlich: Will man einen gefährlichen Kritiker abwehren, und das geht mit sachlichen Argumenten nicht, verweist man nur darauf, daß er einmal etwas Positives zu EIKE/Achse/AfD/Trump/Tichy und so weiter und so fort gesagt hat. „Klimaleugnender Lobbyverein!“ „Klimawandelleugner!“ – und schon ist man jeder Notwendigkeit der Argumentation enthoben….

*Limburg, M. (2010), Analyse zur Bewertung und Fehlerabschätzung der globalen Daten für Temperatur und Meeresspiegel und deren Bestimmungsprobleme, Manuskript, Leipzig, 




Studie aus Habecks Ministerium behauptet 900 Milliarden „Klimakosten“ für Deutschland bis 2050

von AR Göhring

Bis 2050 könnten (sic) in Deutschland 900 Milliarden Euro Folgekosten der Klimakrise auflaufen. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck in Auftrag gegeben hat. Gleichzeitig mahnt der Bundesrechnungshof, daß seit 2020 850 Milliarden Euro Schulden von der Bundesregierung angehäuft wurden. Wodurch wird Deutschland also ruiniert – durch Klima, oder durch Klimapolitiker?

Wenn ein von einem Grünen geführtes Ministerium eine Studie in Auftrag gibt, ist zu erwarten, daß etwas herauskommt, was dem grünen Weltbild entspricht. Ob die Studien-Durchführer grüne „Nicht“regierungsorganisationen (NGO) sind, oder „unabhängige“ traditionelle Institute, ist dabei zweitrangig, da sehr viel Geld fließt. Würde ein partei-ungebundenes Institut ein politisch nicht genehmes Ergebnis abliefern, wäre der nächste Auftrag damit perdu. Lukrative Staats-Aufträge, die regelmäßig hereinkommen, sind heuer nicht nur für private Zeitungen oder Plakatwände-Anbieter eine sichere Bank, auf die man in wirtschaftlich zunehmend unsicheren Zeiten nicht erzichten kann.

So erklärt sich die katastrophale Vorhersage einer Studie, die am Montag vom Handelsblatt berichtet wurde. Danach könnten (!) klimabedingte Schäden in Deutschland bis zu 900 Milliarden Schäden verursachen, mindestens aber 280 Milliarden. Das Wörtchen „könnte“ ist hier wichtig, weil:

Die Ergebnisse sind nicht als Vorhersage zu verstehen, sondern sollen einen Eindruck vermitteln, was unter bestimmten Annahmen passieren könnte.

Den geneigten EIKE-Leser erinnert diese Formulierung an Rahmstorfs ehrlichen Moment von 2013:

Die Rechenmodelle der Klimaforscher arbeiten mit chaotischen Systemen – die sich gar nicht berechnen lassen. Das wird mit bombastischen Formeln und Großrechnern aber maskiert.

Was genau soll passieren laut Studie? Das übliche:

Extremereignisse wie Hitze und Hochwasser

Blüten finden zwei Wochen früher statt als noch vor einigen Jahren

Ernteausfälle

Reparaturkosten durch Infrastrukturschäden

steigende Gesundheitskosten

Nichts Neues unter der Sonne also. Wie rechtfertigen die Studienführer daher das von ihnen erhaltene Steuergeld? Mit Schwurbelei:

Vor diesem Hintergrund nimmt das Projekt „Kosten durch Klimawandelfolgen in Deutschland“ eine explorative, systematische und umfassende Analyse und Abschätzung der Folgekosten für die deutsche Volkswirtschaft vor. Dies umfaßt die Kosten von Klimaschäden durch Extremwetterereignisse ebenso wie durch das graduelle Voranschreiten des Klimawandels (Schadenskosten) sowie die Kosten von Anpassungsmaßnahmen (Anpassungskosten).

Verstanden? Interessanter als die wenig gehaltvollen Aussagen der Verbrenner ist eher, sich anzuschauen, wer die Studiendurchführer sind. Sie klingen für Habecks Verhältnisse erstaunlich neutral:

Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)

Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) 

Prognos AG

Hätte das Bundesministerium den Auftrag an das PIK, das Wuppertal Institut oder an Greenpeace vergeben, wäre wohl zu offensichtlich gewesen, daß es sich um Aufträge mit vorher mehr oder weniger ausdrücklich festgelegtem Ergebnis handelt. Außerdem haben die Genannten ja schon ihr staatlich garantiertes Auskommen – die weniger Bekannten im klimapolitischen Komplex müssen aber auch noch versorgt werden. Beim IÖW ist schon am Namen erkennbar, das es komplexzugehörig ist. Bei der GWS und den Schweizern von der Prognos ist es schon aus Unbekanntheitsgründen nicht sofort ersichtlich – was deren Arbeit seriös und unabhängig erscheinen läßt.

Zuweilen muß man als Kritker schmunzeln, welche Nachrichten gleichzeitig herauskommen und die Widersprüche im besten Deutschland, das wir je hatten, besonders betonen. Ungünstig war nämlich die Nachricht vom Protest des Bundesrechnungshofes am selben Tag wie die 900 Mrd.-Studie, nachdem die Bunte Regierung seit zweieinhalb Jahren Schulden aufnimmt, als gäbe es kein Morgen. Und die Summe liegt sogar in der Größenordnung der gefühlten „Klimaschäden“ – 850 Milliarden Euro. Bedenkt man, daß die Ampelregierung das Geld der Bürger noch unbekümmerter zum Fenster herauswirft als die Merkel-Kabinette (z.B. LightningII-Kauf, 15 Mrd. Auslandsschuldenerlaß), ist das schon pikant. Der kritische Bürger fragt sich – ruiniert uns das „Klima“ – oder sind es eher die Klimapolitiker?

Beim „Klima“ schreiben selbst die drei oben genannten Institute nur im Konjunktiv – was sie später von möglichen juristischen Folgen befreit, sie haben ja nie etwas Endgültiges behauptet (wie das IPCC übrigens auch). Denn wenn (wie üblich) eine ökologische Katastrophe nicht eintritt, hatten die „Experten“ ja nicht Unrecht, weil sie nur von einer Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit sprachen – den berühmten „Szenarien“.

Wenn Wirtschaftsminister Robert Habeck sich aber mit




„Wir kriegen ein riesiges Stromproblem“ – Vahrenholt über katastrophale Klima-Politik

Fritz Vahrenholt zu Gast bei „Schuler! Fragen, was ist“ aus dem Hause Reichelt.

 




Klima-Gesetz in BaWü: Schnellschuß mit gravierender Auswirkung auf Wirtschaft und Bürger

von Klaus Hellmuth Richardt, zuerst veröffentlicht in der EPOCH Times

Hochwasser wie im Ahrtal kann es auch in Baden-Württemberg geben. Obwohl sie sich im Zuge des „Klimawandels“ häufen sollen, taucht das Wort Hochwasser im neuen „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz“ nicht einmal auf, dafür aber die Spesenregelung des neuen Expertenrats.

Im Ländle – neudeutsch „The Länd“ – ticken die Uhren etwas anders. Hat man in der Schule nach dem vierten oder fünften Jahr Englisch gern einmal „Denglisch“ versucht und sich nach der nächsten Arbeit wegen gravierende Fehler wieder abgewöhnt, ist das Staatsministerium Baden-Württemberg stolz darauf und wirbt auf seiner Website damit.

Außer diverser Sprachen kann man im Südwesten auch im Renntempo Gesetze machen. Das zeigt die Verabschiedung des neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes vom 1.2.2023. Es wurde zweimal kurz im Umweltausschuss sowie in einer zweistündigen Anhörung besprochen und in zwei 40-minütigen Lesungen im Parlament behandelt, bevor es mit allen Stimmen der grün-schwarzen Regierung verabschiedet wurde.

Betrachtet man den Gesetzentwurf genauer, kommt man nicht umhin zu erkennen, daß es – ähnlich dem denglischen Hausaufsatz – handwerklich schlecht gemacht und undurchdacht ist.

Gesetz versucht Rettung der Welt

Mit dem Gesetz sollen Klimaschutz und die Anpassung an die „unvermeidbaren Folgen des Klimawandels“ fortentwickelt und die Vorgaben des BVerfG aus dessen Urteilen aus den Jahren 2021 und 2022 umgesetzt werden.

Im Gesetzeswortlaut laut Drucksache 17/4015 liegt der Fokus von vornherein auf menschengemachten Treibhausgasen beziehungsweise (§ 3) auf der CO₂- und Treibhausgas-Vermeidung, -Verringerung oder zumindest -Versenkung (Carbon Capture and Storage, CCS). Der deutsche Welt-CO2-Anteil 2021 betrug laut Statista 1,82 Prozent, ein Bruchteil im Vergleich zu China (30,9 Prozent), den USA (13,5 Prozent) und Indien (7,3 Prozent).

Zum einen sollen bei uns die natürlichen Kohlenstoffspeicher (§ 4: Moore, Wälder, Humus und Grünland) erhalten, geschützt und aufgebaut werden. Auf der anderen Seite sollen so weit wie möglich Windkraftwerke und Photovoltaik überall aufgestellt und die entsprechenden Flächen dafür freigemacht werden.

Die öffentliche Hand soll Vorbildfunktion übernehmen (§ 5). Zudem wird jede Person verpflichtet (§ 6), die Ziele des Gesetzes zu verfolgen und Bildungseinrichtungen sollen darüber aufklären. Der Zweck des Gesetzes ist bei Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen (§ 7).

Bei der Planung von staatlichen Baumaßnahmen ist je Tonne CO₂ ein CO₂-Schattenpreis nach UBA (§ 8) anzusetzen, was die Verwendung von CO₂-freien Materialien oder Verfahren künstlich verbilligt, aber Bauten nochmals verteuert.

Spesenregelung für Sachverständigenrat

Das Gesetz (§ 10) will bis spätestens 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 eine Minderung um 65 Prozent der Werte von 1990. Die entsprechenden Sektorziele sind in Anlage 1 des Gesetzes festgelegt.

Dazu sollen sich Privatunternehmen nach § 13 freiwillig ambitionierte Klimaschutzziele geben und dem Umweltministerium regelmäßig berichten. Landesunternehmen bekommen ihre Ziele vorgegeben.

Das Land führt zudem ein Klima-Maßnahmen-Register (§ 14) ein, das die erforderlichen Maßnahmen im Detail vorschreiben soll. Der Klima-Sachverständigenbeirat überprüft dies im jährlichen Rhythmus und schlägt in seiner Klimaberichterstattung Strategien zur Anpassung (§ 15) vor. Mittels Klimamonitoring (§ 16) werden die Maßnahmen regelmäßig überprüft und in den genannten Jahresbericht eingebracht.

Diesen Klima-Sachverständigenrat berief die Landesregierung (§ 17). Er umfasst sechs Mitglieder, die „formell unabhängig“ sein sollen und für fünf Jahre berufen werden. Ganz wichtig in § 17, Absatz (4): Aufwandsentschädigung, Reisekostenerstattung und Spesenregelung!

Die Erfahrungen dieses Sachverständigenbeirats beschränken sich jedoch nur auf Teilaspekte des Klimawandels: Anwendung erneuerbarer Energien und deren Speicherung, Klimawandelforschung, nachhaltige Mobilität, dezentrale Energiesysteme, Wärmemarkt und Gebäudesektor. Keiner von ihnen hat praktische Verantwortung für sichere Energieerzeugung eines Landes getragen oder zur Vorsorge gegen Umweltkatastrophen beigetragen.

Sachverständige für klimatische Teilprobleme beraten Laien

Gemeinden und Gemeindeverbände müssen nach § 18 den Energieverbrauch aller ihrer Liegenschaften erfassen und jährlich in einem Energiebericht aufführen, um Zielerreichung/ Einsparmöglichkeiten erkennen zu können.

Zur Beschleunigung des Ausbaus von Wind- und Solarkraft werden gemäß §§ 19, 20 und 21 Teilflächenziele für die einzelnen Regionen festgelegt mit 0,2 Prozent für Freiflächensolaranlagen und 1,8 Prozent für Windkraft (vgl. Gesetz, Anlage 2).

Etwas merkwürdig ist dabei die Formulierung in § 20, Absatz (1): „zur Umsetzung der Flächenbeitragswerte [werden] sowohl für den zum 31. Dezember 2027 als auch für den zum 31. Dezember 2032 zu erreichenden Wert 1,8 Prozent der jeweiligen Regionsfläche als verbindliche regionale Teilflächenziele […] festgelegt.“

Das heißt entweder, daß 2 x 1,8 = 3,6 Prozent der Landesfläche für die Windkraft geopfert werden – oder, dass bis Ende 2027 1,8 Prozent der Fläche mit Windkraftanlagen bebaut werden und in den Folgejahren kein weiterer Ausbau erfolgen soll. Beides klingt unwahrscheinlich. Zur Veranschaulichung der Windkraftpläne: 3,6 Prozent der Fläche Baden-Württembergs sind 1.287 km². Das entspricht einem Quadrat mit knapp 36 Kilometer Seitenlänge – oder mehr als der sechsfachen Fläche Stuttgarts.

Foto: ts/Epoch Times; Daten OpenStreetMap

Bestehende Windkraftanlagen (Kreise) in Baden-Württemberg. Bis zu 3,6 Prozent der Landesfläche (blaues Quadrat) sollen der Windkraft gewidmet werden. Das entspricht mehr als dem sechsfachen der Landeshauptstadt. 

Bezogen auf die Landeshauptstadt selbst würde etwa die doppelte Fläche von Stuttgart-Mitte der Windkraft umgewidmet – oder das Naturschutzgebiet „Rotwildpark bei Stuttgart“. Selbst wenn nur die Hälfte gemeint ist, ist der Flächenverbrauch riesig:

Foto: ts/Epoch Times; Daten OpenStreetMap

In Stuttgart müsste knapp die doppelte Fläche der Stadtmitte für Windkraft herhalten – oder fast das gesamte Naturschutzgebiet im Westen der Stadt.

Zwangsmaßnahmen für den Klimaschutz

Zudem betont das Gesetz die generelle Bedeutung von Energieeinsparung, -effizienz, erneuerbarer Energie und des Verteilnetzausbaus (§ 22), um die Energie überallhin zu verteilen, einschließlich Laden von Elektrofahrzeugen. Bei Neubauten besteht gemäß § 23 die Pflicht zur Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen, genauso wie bei grundlegender Dachsanierung. Landeseigene Gebäude müssen gemäß § 24 mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden, landeseigene Parkplätze teilweise mit Lademöglichkeiten versehen werden.

Neue offene Parkplätze abseits der Straße mit mehr als 35 Plätzen müssen mit Solarpaneelen ausgestattet werden. Befreiung von diesen Pflichten ist nur möglich, bei unverhältnismäßig hohem Aufwand. Landeseigene Verkehrsflächen sind gemäß § 25 mit Photovoltaik zu versehen, sofern Strombedarf besteht und der Verkehr nicht behindert wird.

Die kommunale Wärmeplanung (§ 27) soll bis 2040 für alle Gebäude die klimaneutrale Wärmeversorgung sicherstellen. Hierzu wird eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Gebäudetypen und Heizverfahren erstellt und danach ermittelt, mit welchen alternativen Methoden die klimaneutrale Wärmeversorgung sichergestellt werden kann. Der daraus resultierende Wärmeplan, zu erstellen bis 31.12.2023, bildet die Grundlage für eine energetische Gebäudesanierung und klimaneutrale Wärmeversorgung. Zudem erstellen die Gemeinden (§ 28) Klimamobilitätspläne für die Klimaschutzziele im Verkehr.

Schon heute sind Eigentümer von Gebäuden, die ihre Heizung erneuern oder modernisieren gemäß dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz, das auch an das Klimaschutzgesetz angepasst wurde, verpflichtet, ihr Haus ganz oder teilweise wärmetechnisch zu ertüchtigen bzw. auf grün-anerkannte erneuerbare Energie (Photovoltaik, Wärmepumpen, Biomasse, Fernwärmeanschluss) umzustellen.

Mit anderen Worten: Verbraucht ein Straßenzug „zu viel“ Energie, werden alle Anwohner verpflichtet, eine neue Heizung zu installieren, auch wenn sie erst im Vorjahr modernisiert haben.

„Klimaschutz“ um jeden Preis

Im Anhang zum Gesetz werden weitere, mitgeltende Gesetze und Vorschriften angepasst, wobei die gravierendsten Änderungen in folgenden Vorschriften enthalten, sind:

  • Der Gemeindeordnung, die durch Satzung der Gemeinde in nichtöffentlichen Gebäuden die Verwendung von umweltfreundlichen Heizungen oder Fernwärmeanschlüssen zwingend vorschreiben kann,
  • Dem Denkmalschutzgesetz, dem Naturschutzgesetz, dem Landeswaldgesetz und dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, bei denen Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien fast überall Vorrang eingeräumt wird,
  • Dem Straßengesetz, bei dem Photovoltaikflächen überall neben der Straße angebracht werden dürfen, solange die Sicherheit und Barrierefreiheit für Behinderte nicht gefährdet ist.

Das Gesetz beschränkt sich auf die Einsparung von Energie und gasförmigen Schadstoffen aus Öl und Kohle. Die Verhinderung von übermäßiger Abwärme alternativer Prozesse (Fotovoltaik, Wasserstofferzeugung und -nutzung) spielt keine Rolle, genau wie die gesicherte Energieversorgung bei Dunkelflaute.

Ein Fernwärmeanschluss an Biomassekraftwerke ist technischer Nonsens, da sie jeweils nur über geringe Leistung verfügen. Im Gegensatz dazu erzeugt ein modernes Kohlekraftwerk ein Vielfaches an Strom und Wärme. Das der Energiewende zum Opfer gefallene Kraftwerk Moorburg in Hamburg würde reichen, um 1.650 MW Strom und Fernwärme für 65.000 Haushalte zu erzeugen. Das ist die zweifache Menge des zurzeit netztechnisch nicht lieferbaren Windstromes – bei einem Bruchteil der Kosten der Erneuerbaren. Der Netzausbau für schwankenden Windstrom kostet 120 Milliarden Euro, das einst modernste Kohlekraftwerk Hamburgs etwa drei.

Gesetz ohne „Klimawandelanpassung“

Mehr Windräder, mehr Photovoltaikpaneele, Zwangsanschluss von Privathäusern an noch zu bauende Wärmenetze und Umrüstung auf Wärmepumpen sind die einzigen, unkoordinierten Maßnahmen. Ein schrittweiser Masterplan, der die bisherige Energieversorgung erst dann ersetzt, wenn die neue funktioniert, existiert nicht, es gibt nur bundesweite Fahrpläne für Abschaltungen.

Grundwasserbildung soll gefördert werden, während die Landschaft für Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie deren Zuwegung zubetoniert wird. Kohlenstoffsenken sollen geschaffen werden, aber Wälder im Umfang des Großraumes Stuttgart werden abgeholzt. Flora und Fauna werden dauerhaft geschädigt durch verhinderte Sonneneinstrahlung und fehlende Zuführung von CO₂. Windräder bremsen den Wind und sorgen für Austrocknung, zusammen mit der Abstrahlung von technischen Flächen (Solarpaneelen, Straßen, Siedlungen […]) entstehen massive Wetterveränderungen.

Vorsorge vor Natur- und Flutkatastrophen wird im „Klimawandelanpassungsgesetz“ überhaupt nicht getroffen, obwohl es auch in Baden-Württemberg immer wieder bedeutende Überflutungen und Stürme gab. – Laut Wikipedia im Jahr 2021 in Tübingen, Reutlingen, Karlsbad, Remchingen, Distelhausen, BAB 6, Donaubahn, Lorch (Ostalb) und Biberbahn.

Was bleibt, ist ein Gesetz, von dem weder einzelne Maßnahmen noch seine Auswirkungen bekannt sind und das erst ein funktionierendes System abschafft, bevor Alternativen geschaffen werden. Es scheint wie ein Gesetz von und für die Zielgruppe der eingangs erwähnten Website, „für alle Träumer*innen, die sich ihre eigene Zukunft aufbauen wollen“.

Über den Autor

Dipl.-Ing. Klaus Hellmuth Richardt (Jahrgang 1951) war 38 Jahre an der Entwicklung, dem Vertrieb, dem Bau, dem Betrieb und der Modernisierung von Wasserkraft- und thermischen Kraftwerken beteiligt. Seine Arbeit umfasste Nuklear-, Kohle-, Öl-, Müll-, Gas-, Kombi- und Solaranlagen weltweit. Er veröffentlichte bisher zwei Bücher „Damit die Lichter weiter brennen“ und „Grüne Volkswirtschaft“.