ISAR 2: Das beste Kernkraftwerk der Welt wird zersägt

Die Rückbaugenehmigung für ISAR 2 ist erteilt, hieß es am Freitag. Der Betreiber Preussen Elektra könne den Rückbau unverzüglich durchführen.

Von Manfred Haferburg

Eine wenig beachtete DPA-Meldung leitet in Deutschland eine Zeitenwende ein: „Genehmigung für Rückbau des Atomkraftwerks Isar 2 erteilt. ESSENBACH (dpa-AFX) – Fast ein Jahr nach dem Abschalten des letzten bayerischen Atomkraftwerks liegt hierfür nun die Rückbaugenehmigung vor. Der Bescheid für den Meiler Isar 2 in Essenbach im Landkreis Landshut sei am Freitag erlassen worden, teilte ein Sprecher des Umweltministeriums mit. Damit könne der Betreiber Preussen Elektra den Rückbau unverzüglich durchführen.“ 

Jetzt kommen in ISAR 2 die Männer mit den Trennschleifmaschinen und Sägen. Sie werden in einer klinisch sauberen Umgebung hochglänzende Rohre auf Schrottgröße zerschneiden. Sie werden perfekt funktionierende Pumpen auseinanderbauen, um ihre Bauteile zu verschrotten. Sie werden super funktionierende Armaturen zerlegen und in Metallwertstoffe verwandeln. Sie machen aus hochmoderner Steuerelektronik Kupferschrott.

Deutsche Gründlichkeit in Aktion

Vor 15 Jahren erzeugte die Kernenergie ein Viertel des deutschen Strombedarfs. Dann beschlossen größenwahnsinnige Politiker, dass aus dieser Technologie ausgestiegen werden sollte. So entstand die „dümmste Energiepolitik der Welt“.

Ein Großversuch wurde gestartet, ob mit den Energiequellen des Mittelalters ein Industrieland betrieben werden kann. Unsummen von Geld wurden investiert. Eine unfassbare Propaganda begleitete diesen Versuch und gaukelte den Menschen vor, dass dies problemlos machbar und am Ende billiger sein würde. Dieser Nachweis konnte bis heute trotzdem nicht erbracht werden. Aus den Vorreitern sind Geisterfahrer geworden.

Alle Vorgänge, welche die Energiepolitik betreffen, sind langfristig. Ein Kraftwerk zu planen und zu bauen, dauert zwei Legislaturperioden. Danach kann es zehn bis fünfzehn Legislaturperioden betrieben werden. Dazu braucht es Fachwissen und Erfahrung, Verwaltungsstrukturen und Hersteller.

Langsam setzt sich in der Bevölkerung die Erkenntnis durch, dass die Energiewende scheitert und das Land in einen industriellen und ökonomischen Abgrund reißt. Bei kommenden Wahlen droht der Regierung die Abwahl. Darum heißt es jetzt für die fanatischen Energiewender, schnell zu handeln. Die neuen Brunnen geben zwar noch kein Wasser, aber die alten Brunnen müssen ganz schnell zugeschüttet werden. Die Kernkraftwerke müssen unbrauchbar gemacht werden.

Das ist ein zutiefst undemokratisches Ziel: Es wird mit der Zerstörung der kerntechnischen Infrastruktur eine Situation erzeugt, die weit über die Legislaturperiode der Entscheider hinaus wirkt. Der Gesellschaft wird der Weg zurück zu einer neuen Entscheidung verbaut. Deutschland wird vom führenden Kernenergieland zum kerntechnischen Entwicklungsland. Mit der Zerstörung des letzten Kernkraftwerkes wurde dieser Pyrrhussieg errungen. Die Folgen wird neben der heutigen Generation auch die nächste Generation tragen.

Der Kernenergieausstieg war ein gigantischer Fehler

Derzeit sind weltweit 53 Reaktoren im Bau, davon 21 in China, acht in Indien und jeweils drei in Russland, Südkorea und der Türkei. In der EU sind es einer in Frankreich und zwei in der Slowakei, dazu kommen zwei in Großbritannien. Etwa 100 Reaktoren sind in der Planung. Kernenergie wird von der EU als „erneuerbare Energie“ geführt und gefördert, weil sie weniger CO2 erzeugt als alle anderen Stromquellen.

Obwohl die beteiligten Politiker von CDU/CSU, FDP und Freien Wählern längst begriffen haben, dass der Ausstieg ein gigantischer Fehler war, haben sie ihn weiter betrieben. Zu tief waren sie in die Ausstiegspolitik verstrickt, an zu vielen Fehlern waren sie aktiv beteiligt. Seit Kurzem sind diese Parteien für den KKW-Weiterbetrieb. Sie haben das sogar heuchlerisch in ihre Parteiprogramme geschrieben. Aber wenn es darauf ankam, haben sie gegen diesbezügliche Anträge der AfD gestimmt und somit der Kernenergie das Genick gebrochen.

Ein großes Kapitel der Energieversorgung wird geschlossen

Der Bayerische Amtsschimmel hat bei der Erteilung der Verschrottungsgenehmigung eine erstaunliche Agilität gezeigt, es konnte ihm gar nicht schnell genug gehen. Da helfen auch die heuchlerischen Beteuerungen des Bayerischen Umweltministers Thorsten Glauber (Freie Wähler) nichts, der den deutschen Atomausstieg am Freitag als falsch bezeichnete. „Wir haben uns immer dafür eingesetzt, die Kernkraftwerke als klimafreundliche Brücke vorübergehend weiterlaufen zu lassen. Mit dem Atomgesetz erzwingt der Bund, dass der Bescheid zum Rückbau von Isar 2 erlassen wird. Das ist der nächste Schritt auf dem energiepolitischen Irrweg des Bundes. Damit wird ein großes Kapitel der bayerischen Energieversorgung geschlossen.

Das KKW ISAR 2 gehörte zu den besten Kernkraftwerken der Welt, und es hätte der Wirtschaft des Freistaates Bayern noch gut 30 Jahre sicheren und günstigen Strom liefern können. Es hatte rund 18 Prozent des Stroms für Bayern zum Gestehungspreis von ca. 4 Ct/kWh erzeugt. Das Kraftwerk war zehn Jahre lang „Erzeugungsweltmeister“. Kein anderes Kraftwerk auf der ganzen Welt hatte in diesen zehn Jahren mehr und zuverlässiger günstigen Strom mit einer Verfügbarkeit von 95 Prozent erzeugt. ISAR 2 hatte sogar jahrelang geholfen, durch Hoch- und Runterfahren die Leistung des Flatterstroms von Wind und Sonne auszugleichen. Diesen Fakt streiten Grüne auch heute noch ab und behaupten, dass Kernenergiestrom „die Netze verstopft“.

ISAR 2 muss durch 1.500 Windräder und drei Gaskraftwerke ersetzt werden

ISAR 2 soll nun nach den Plänen der Bundesregierung durch die Flatterstromerzeuger Wind und Sonne ersetzt werden. Noch scheint in Bayern nachts die Sonne nicht. Das wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch so bald nicht ändern. Windkraftanlagen haben leider nur eine Verfügbarkeit von 20 Prozent. In Bayern kommen Windräder auf einen Stromgestehungspreis von 11 Ct/kWh.

Um die 1.500 Megawatt von Isar rein rechnerisch zu ersetzen, müssen also ca. 1.500 moderne Windkraftanlagen von je 5 Megawatt in die Bayerische Landschaft gestellt werden. Da es aber auch in Bayern windstille Zeiten gibt, müssen dazu noch drei große Gaskraftwerke von je 500 MW errichtet werden. Da diese wegen des Windeinspeisevorrangs nur unwirtschaftlich betrieben werden können, muss der Stromkunde und Steuerzahler sie bezahlen.

Es ist ungefähr so, als ob Bayern eine fast neue Miele-Waschmaschine verschrottet, um dafür eine Unzahl von superteuren Wäsche-Rubbelbrettern einzukaufen.

Das deutsche Panikorchester

Berufspolitiker haben drei Prioritäten, die ihr ganzes Handeln bestimmen. Zuerst kommt die eigene Politikerkarriere. Dann kommt die eigene Macht. Und dann kommt die eigene Partei als Vehikel zu Karriere und Macht. Die Politik erkannte, dass Kernenergiegegnerschaft ihnen auf dem Weg zur Erreichung ihrer Ziele nützlich sein konnte. Mit dem Kernenergieausstieg wurden Parteiprogramme verziert und Wahlen gewonnen. Es wurde chic, gegen Kernenergie zu sein. Kernenergiegegnerschaft gehörte viele Jahre zur deutschen Kultur.

Keiner der Beteiligten kommt auf die Idee, sich zu fragen, ob die vielen Länder, die Kernenergie betreiben und ausbauen, allesamt völlig verblödet sind, weil sie Probleme, die es zweifelsfrei auch gibt, als lösbar ansehen. Die Deutschen erwarben sich einen Ruf als Besserwisser.

Doch nun kommen unweigerlich die Konsequenzen. Wer wird die verfehlte deutsche Energiepolitik ausbaden müssen? Diese Frage ist einfach zu beantworten: Es sind die kleinen Leute. Unter dem Begriff „Degrowth“ wird schon der Verzicht gepredigt, natürlich zur Weltrettung durch Deutschland. Der Verzicht wird auf Dauer kein freiwilliger sein. Weil sich die kleinen Leute dann eben nicht mehr die Annehmlichkeiten des Lebens leisten können. Leckeres Fleisch essen, modische Kleidung tragen, schöne Urlaubsreisen machen, ein kleines Häuschen mit Garten, ein schönes Auto und was dergleichen Lebensträume sind – weg damit. Wer es noch nicht begriffen hat: Deutschland geht mit dem Abriss von ISAR 2 einen weiteren großen Schritt  auf seinem Weg in die Energieknappheits-Rezession.

Der Beitrag erschein zuerst bei Achgut hier

 

 




Das Treibhaus-Paradigma zu Ende gedacht: Kann ein Gegenstrahlungskraftwerk die vergeigte Energiewende vielleicht noch retten?

Uli Weber

Inzwischen haben weltweit 180 Staaten das Klimaabkommen von Paris (2015) ratifiziert, darunter selbstverständlich auch die Europäische Union (EU) und die Bundesrepublik Deutschland. Die heilige Klimakirche IPCC, die hoch alimentierten globalen Klimawissenschaften und Klima-NGOs, nahezu alle Regierungen und Medien dieser Erde, die politischen Parteien, Religionsgemeinschaften und Kirchen, die meisten Bürgerinnen und Bürger in den westlichen Industrienationen sowie die überwiegende Mehrheit der sogenannten Klimarealisten glauben an einen sogenannten „natürlichen atmosphärischen Treibhauseffekt“ (THE) und dessen Verstärkung durch das CO2 aus der menschlichen Nutzung fossiler Energieträger. Den kümmerlichen Rest an Häretikern, inklusive des Autors selbst samt dessen ketzerischem Hemisphärenmodell, lassen wir hier jetzt einfach mal weg und beschäftigen uns mit dieser 97-prozentig demokratischen THE-Mehrheitsgewissheit. Nach dem geläufigen Treibhaus-Paradigma verläuft dessen physikalische Entstehungsgeschichte folgendermaßen:

1. Primär: Hochfrequente (HF) Sonneneinstrahlung, die auf einer Kreisfläche mit dem Erdradius (@PiR²) einfällt, erwärmt die Materie der Tagseite unserer Erde (@2PiR²) auf durchschnittlich -18°C.

2. Sekundär: Diese auf -18°C erwärmte Materie strahlt Infrarot(IR)-Strahlung über die gesamte Erdoberfläche (@4PiR²) ab.

3. Tertiär: Die IR-Abstrahlung animiert dann sogenannte Klimagase zu einer IR-Gegenstrahlung (@4PiR²), die zur Hälfte auf die Erdoberfläche zurückgestrahlt wird.

4. Quartär: Und diese IR-Gegenstrahlung erwärmt wiederum die Erdoberfläche (@4PiR²) noch weiter, nämlich um 33°C auf etwa 15°C.

Der THE ist also ein quartärer Folgeprozess der natürlichen Sonneneinstrahlung auf unserer Erde. Das Umweltbundesamt stellt den Beitrag der langlebigen Treibhausgase inklusive Kohlenstoffdioxid wie folgt dar:

https://eike-klima-energie.eu/wp-content/uploads/2023/06/word-image-104851-6.jpegAbbildung 1 (UBA): Beitrag zum Treibhauseffekt durch Kohlendioxid und langlebige Treibhausgase 2021

Nach den Ausführungen des UBA entfallen also auf CO2 etwa zweidrittel des natürlichen atmosphärischen Treibhauseffektes. Im TAR Full Report Kapitel 6 “Radiative Forcing of Climate Change” in Tabelle 6.2 auf Seite 358 gibt der IPCC vereinfachte Formeln für den Strahlungsantrieb ∆F [Wm−2] von sogenannten Klimagasen an; für das „Radiative Forcing“ von Kohlenstoffdioxid (CO2) ergibt sich folgende logarithmische Funktion:

CO2-Forcing nach IPCC: ∆F = α ln(C/C0) mit α=5.35

https://eike-klima-energie.eu/wp-content/uploads/2023/04/word-image-102790-2.jpeg In der nachfolgenden Abbildung wird dieser logarithmische Zusammenhang zwischen dem atmosphärischen CO2-Gehalt und der Temperatur deutlich:

Abbildung 2: Der Treibhausbeitrag von CO2 aus der IPCC- Gleichung (dunkelblau) für 280 (grün), 400 (hellblau) und 800 ppm CO2 (rot) (5000 ppm -ganz rechts- ist der Grenzwert am Arbeitsplatz)

Quelle: Klimahysterie ist keine Lösung (Seite 188), dieses Buch ist auch in SW erhältlich

Und jetzt beschäftigen wir uns einmal mit der atmosphärischen Gegenstrahlung, die nach dem THE-Paradigma als tertiäre IR-Strahlung auf unserer Erde ja erst einen Temperaturanstieg von 33°C durch den THE ermöglicht, der damit die globale Mitteltemperatur auf etwa 15°C erhöht. Die terrestrische Abstrahlung bei dieser Temperatur von 390 [W/m²] erfordert dann zusätzlich zu der temperatur­wirksamen solaren Netto-Einstrahlung von 235 [W/m²] genau diese Zustrahlung von 155 [W/m²] aus der atmosphärischen Gegenstrahlung, um das Strahlungsbudget unserer Erde auszugleichen.

https://eike-klima-energie.eu/wp-content/uploads/2022/12/word-image-99449-9.pngAbbildung 3: Das globale jährliche Energiebudget von März 2000 bis Mai 2004 in [W/m²]
Quelle: K. E. Trenberth, J. T. Fasullo, J. Kiehl, “Earth’s global energy budget”, Bulletin of the American Meteorological Society, 90, 311–323

In dieser Grafik von Trenberth et al. (2009) verläuft die atmosphärische Gegenstrahlung mit 333 [W/m²] vollständig in Richtung Erdoberfläche, während andere Autoren die Gegenstrahlung ganz anders darstellen, beispielsweise werden in der Näherungslösung für die Strahlungstransport­gleichung üblicherweise 310 [W/m²] als vektorielles Nullsummenspiel jeweils zur Hälfte in einen aufsteigenden (155W/m²) und einen absteigenden (155W/m²) Energietransport unterteilt. Es differieren also nicht nur die absoluten Werte, vielmehr unterscheiden sich beide auch noch in ihrer vektoriellen Wirkung. Um es mit einem gewichtigen Kanzler unserer Republik zu sagen ist es am Ende lediglich wichtig, was unten auf der Erdoberfläche herauskommt, also schaunmermal beim Deutschen Wetterdienst (DWD) nach, der eine Grafik mit Meßwerten der atmosphärischen Gegenstrahlung veröffentlicht hat:

https://www.eike-klima-energie.eu/wp-content/uploads/2021/02/weber_01.jpg

Abbildung 4: Zwei Grafiken für die atmosphärische Gegenstrahlung vom Deutschen Wetterdienst
Originalbeschreibung, „Globale (rot), direkte (magenta) und diffuse (gelb) Sonnenstrahlung sowie langwellige Gegenstrahlung der Atmosphäre (blau) an einem wolkenlosen (links) und an einem bedeckten (rechts) Oktobertag in Lindenberg“ (Quelle: DWD Deutscher Wetterdienst)

Wir gehen jetzt einfach einmal davon aus, dass diese beiden Grafiken beispielhaft für einen durchschnittlichen Tageslauf der atmosphärischen Gegenstrahlung sind und halten daher fest:

  • An einem wolkenlosen Oktobertag schwankt die vom DWD gemessene Gegenstrahlung zwischen 0:00 und 24:00 Uhr von ca. 220 bis 250 W/m².
  • An einem bedeckten Oktobertag schwankt die vom DWD gemessene Gegenstrahlung zwischen 0:00 und 24:00 Uhr von ca. 330 bis 350 W/m².
  • Es gibt nur bei wolkenlosem Himmel eine schwache optische Korrelation zwischen einem tentativen tageszeitlichen Temperaturverlauf und der Gegenstrahlung, aber eine Differenz von etwa 100W/m² zugunsten einer Wolkenbedeckung.
  • Die Unterschiede in der absoluten Bestrahlungsstärke der Gegenstrahlung liegen also weniger im Ablauf von Tag und Nacht, als vielmehr im Bedeckungsgrad.

Wir stellen also fest, dass die Infrarot-Gegenstrahlung über den 24h-Tag nicht unter 200 [W/m²] fällt, aber auch schon mal fast das Doppelte erreichen kann. Der international bekannte Atmosphären­forscher Professor Dr. Gerhard Kramm schrieb am 13. März 2024 um 20:00 Uhr auf der Kommentarfunktion von EIKE zur atmosphärischen Gegenstrahlung, Zitat mit hervorhebungen:

Selbstversaendlich ist die atmosphaerische Gegenstrahlung bei der  lokalen Bilanzierung der Gesamtenergie zu beruecksichtigen, wie sie fuer eine duenne Schicht des Wassers bzw. des Bodens vorzunehmen ist, die nach aussen hin durch die Oberflaeche begrenzt wird. Wenn man von einem unbewachsenen ebenen Erdboden ausgeht, dann lautet diese lokale Bilanzgleichung

R dTs/dt =  (1 – α) G↓ + ε F↓ – ε σ Ts^4 – Ha – Ea – Hsl

Hierin sind R = ρ c D der thermische Inertialkoeffizient (wobei ρ die Dichte, c die spezifische Waerme und D die Dicke der Bodenschicht Schicht sind),

Ts  die die Temperatur der Schicht,t die Zeit,

G die Globalstrahlung, die die direkte und die diffuse Komponenten der solaren Strahlung umfasst, α die Albedo im solaren Bereich,

ε das relative Emissionsvermoegen, σ die Stefansche Konstante,

Ha und Ea die Flussdichten von sensibler und latenter Waerme in der oberflachennahen Luftschicht und Hsl die Waermeflussdichte, die den Austausch von Waerme zwischen der duennen Deckschicht und den tieferen Bodenschichten bewirkt. Im Falle von Wasser ist Hsl durch das Analogon im Wasser zu ersetzen, wobei hinzukommt, dass die Stroemung des Wassers zu beruecksichtigen ist.

Waehrend der lokalen Nacht (G↓ = 0), aendern sich oft die Vorzeichen von  Ha, Ea und Hsl, was einer Richtungsaenderung entspricht. Sind Ha und  Ea aufwaertsgerichtet (meistens tagsueber), so herrscht thermische Instabilitaet vor. Waehrend der lokalen Nacht ist  Ha meistens abwaertsgerichtig, was mit thermisch stabiler Schichtung einhergeht; die Wasserdampf-Flussdichte, womit Ea verknuepft ist, kann sowohl aufwaerts als auch abwaerts (Tau- oder Reifbildung) gerichtet sein.

Die Differenz  ΔF = ε σ Ts^4 – ε F↓  wird auch als Netto-Strahlung im Infrarotbereich bezeichnet.

Die Existenz einer atmosphärischen Gegenstrahlung steht nach dem Deutschen Wetterdienst und Professor Dr. Kramm also ausdrücklich nicht in Frage. Laut Aussage des Fraunhofer Instituts vor etwa einem Jahrzehnt wurden bereits damals Hochkonverter-Solarmodule entwickelt, die Infrarotstrahlung zur Stromerzeugung nutzen können. Wenn wir jetzt für solche -inzwischen sicherlich weiterentwickelten- Hochkonverter-Solarmodule mit einer Ausbeute von 100 W/m² aus der atmosphärischen Gegenstrahlung rechnen, dann können wir die erforderliche Solarfläche sowie die Kosten für eine Tag&Nacht-Grundlast von 60 Gigawatt einmal überschlägig berechnen:

Bedarf für die Grundlast in Deutschland : 60 Gigawatt = 60.000.000.000 Watt

Verfügbare Leistung der Gegenstrahlung: Min. 200 W/m²

Kosten eines Hochkonverter-Solarmoduls: 1.000 Euro/m² (grob geschätzt)

Wirkungsgrad des Solarmoduls: <50% ≅ 100 W/m²

Daraus lassen sich dann folge Eckwerte ableiten:

Flächenbedarf: 10qm≅1kW -> 10.000qm≅1MW -> 10.000.000qm≅1GW -> 600.000.000qm=600qkm≅60GW

Kosten: 600.000.000qm x 1.000 Euro/m² = 600.000.000.000 Euro =

600 Milliarden Euro Gesamtkosten

Das klingt jetzt erst einmal nach dramatisch viel Geld. Aber im Jahre 2000 startete die Energiewende mit „bescheidenen“ Kosten von 2,0 Milliarden Euro pro Jahr, respektive einer Kugel Eis pro Person und Monat. Die Größe der Eiskugeln stieg dann sukzessive jedes Jahr weiter, mittlerweile mit 42,5 Milliarden Euro pro Jahr auf das Zwanzigfache – und ein Ende dieser „Eiszeit“ ist noch immer nicht abzusehen. Insgesamt hat die Energiewende in ihren ersten 20 Jahren mehr als 388 Milliarden Euro gekostet. Das ist bereits deutlich mehr als die Hälfte der Kosten für eine sichere Grundlastversorgung durch die atmosphärische Gegenstrahlung.

Die Vorteile solcher Gegenstrahlungskraftwerke sind atemberaubend:

  • Über den vollen 24h-Tag und das ganze Jahr hinweg ständig verfügbare und steuerbare Grundlastfähigkeit.
  • Gleichzeitig entzieht ein solches Kraftwerk der Gegenstrahlung Energie und wirkt damit auch noch als kühlende Klimaanlage.
  • Diese Kraftwerke können verbrauchernah aufgebaut werden, beispielsweise als Überdachung von Großparkplätzen, Industrieanlagen und Verkehrswegen.

Frage: Warum zahlen wir eigentlich immer noch sinnlose Subventionen für eine nicht grundlastfähige volatile Energieerzeugung, anstatt unser Stromnetz endlich durch Gegenstrahlungskraftwerke grundlastfähig und zukunftssicher zu machen?

Hier folgen jetzt drei mögliche Erklärungen dafür, warum es bei uns immer noch keine grundlastfähigen Gegenstrahlungskraftwerke gibt:

  1. Man hat die Energiewende bisher noch gar nicht zu Ende gedacht und verteilt momentan lediglich Subventionen an gute Freunde.
  2. Die Begründer der Klimareligion wissen ganz genau, dass es gar keinen „natürlichen atmosphärischen Treibhauseffekt“ gibt und verschleudern im Klimawahn lediglich das erwirtschaftete Vermögen der Industrienationen an die ganze Welt.
  3. Unter dem Radar einer „CO2-Klimarettung“ befinden wir uns gegenwärtig in einem internationalen WEF-Putsch zwecks Installierung einer globalen Tribute-von-Panem-Weltregierung.

Mehr als den Punkt [1] kann man von MINT-fernen Politdarstellern aus der Klimakirche ja eigentlich auch nicht erwarten, solange noch irgendwelche Kaufkraft für weitere Subventionszahlungen bei den verbliebenen nationalen Produktivkräften abzugreifen ist. Und damit Sie nicht denken, jetzt sei der fröhliche Autor [2] zu einem Verschwörungstheoretiker [3] mutiert, nachfolgend ein Absatz aus dem Buch „The First Global Revolution“, das Alexander King und Bertrand Schneider 1991, also zur Zeit der Gründung der real existierenden Klimakirche, für den Club of Rome (CoR) veröffentlicht hatten, übersetztes Zitat von Seite 75:

Auf der Suche nach einem gemeinsamen Feind, gegen den wir uns vereinen können, kamen wir auf die Idee, dass Umweltverschmutzung, die Folgen der globalen Erwärmung, Wasserknappheit, Hungersnöte und dergleichen genau das Richtige wären. In ihrer Gesamtheit und ihren Wechselwirkungen bilden diese Phänomene einen roten Faden, dem sich alle gemeinsam stellen müssen. Aber wenn wir diese Gefahren als Feinde bezeichnen, tappen wir in die Falle, vor der wir unsere Leser bereits gewarnt haben, nämlich Symptome mit Ursachen zu verwechseln. All diese Gefahren entstehen durch menschliche Eingriffe in natürliche Prozesse und können nur durch veränderte Einstellungen und Verhaltensweisen überwunden werden. Der wahre Feind ist die Menschheit selbst.“

Dass Sie dieser Absatz nun allerdings auch nicht wirklich beruhigen wird, kann ich mir durchaus vorstellen. Denn dazu ähnelt die CoR-Kernaussage viel zu sehr dem Unterschied zwischen Kapitalismus und Kommunismus: Kapitalismus ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen – Kommunismus ist das Gegenteil. Am Ende wäre es jedenfalls überaus wünschenswert, wenn FfF und Letzte Generation das vorgestellte Gegenstrahlungs­kraftwerk in ihren Forderungskatalog zur Klimarettung aufnehmen würden. Eine solche öffentliche Forderung nach einer grundlastfähigen Versorgung durch alternative Energien wäre sicherlich auch ein gemeinsames Thema für getrennte Wege nach Rom im Sinne der Herren Döhler und Kowatsch. Denn Gegenstrahlungskraftwerke wären auf jeden Fall eine Win-Win-Technologie für beide Seiten; die AGW-Befürworter hätten dann endlich eine grundlastfähige CO2-freie Stromversorgung, und die AGW-Häretiker könnten sich weiterhin an unseren unverschandelten Kulturlandschaften sowie deren lebendiger Fauna und Flora erfreuen…

 




Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht?

von Detlev Plath

Das Bundesverfassungsgericht wird aktuell von den etablierten Parteien wie eine „heilige Kuh“ behandelt. Wenn man einmal etwas hinter die Kulissen schaut, ist auch beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr „alles Gold, was glänzt“. In den letzten Jahren ist einiges bei dem Gericht in eine erhebliche Schieflage geraten. Das Bundesverfassungsgericht betätigt sich in den letzten Jahren immer weniger als ein echtes Gericht und immer mehr als eine politische Institution.

Ein berüchtigtes Beispiel hierfür ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20 und 1 BvR 78/20. Dabei handelt es sich um den Beschluss über die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz. Im Rahmen dieses Beschlusses brach das Bundesverfassungsgericht mit wesentlichen Teilen seiner gesamten bisherigen Rechtsprechung, u.a. mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und stellte, was eine Ungeheuerlichkeit ist, die Grundrechte quasi unter einen Klimavorbehalt nach Art. 20a Grundgesetz, dass also die Grundrechte der heute Lebenden zum Schutz des Klimas eingeschränkt werden dürften. Dabei war das Gericht besonders „kreativ“ und erfand neue Rechtsinstitute, die es nach unserer Rechtsordnung überhaupt nicht gibt, etwa dass die heute noch gar nicht Geborenen eigene Rechte haben könnten, wenn ab 2030 nicht genug für den Klimaschutz getan werde oder dass man mit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz klagen könne.

Alle diese Dinge waren nicht nur „neu“, sondern gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlicht und einfach falsch.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht stellte in dem Beschluss ausdrücklich fest, dass Deutschland bei den CO2 Emissionen weltweit nur für etwa 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist. Selbst wenn Deutschland also absolut CO2-neutral wird und überhaupt kein CO2 mehr emittiert, ändert sich am Weltklima gar nichts. Bei einer solchen Relation kann niemand behaupten, es wäre noch verhältnismäßig, die deutsche Wirtschaft zu zerstören (z.B. durch ein Verbot der Kohlekraftwerke und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Energiewirtschaft oder durch ein Verbot des Verbrennungsmotors und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Autoindustrie). Aber mit dieser Kleinigkeit, dass die deutsche Wirtschaft mit solchen völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen erdrosselt und der Wohlstand in Deutschland vernichtet wird, beschäftigte sich das Gericht nicht mit einem einzigen Wort.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit dem anerkannten Prinzip der Rechtsträgerschaft. Nach deutscher Rechtsordnung können, abgesehen von juristischen Personen, im Bereich der natürlichen Personen nur bereits lebende Menschen eigene Rechte haben bzw. maximal ein bereits gezeugter Mensch (Nasciturus), der im Mutterleib heranwächst (vgl. § 1923 Abs. 2 BGB). Nach unserer Rechtsordnung haben aber Menschen, die noch überhaupt nicht leben, sondern vielleicht eines fernen Tages gezeugt oder geboren werden könnten, keine Rechte. Auch mit diesem Prinzip brach das Gericht in der Entscheidung, indem es – zumindest sinngemäß – zukünftigen Generationen, die noch gar nicht gezeugt oder geboren sind, eigene Rechte im Bereich des Klimaschutzes zubilligte.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit seiner jahrzehntelangen und bewährten Grundrechtsdogmatik. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konnten die Grundrechte der heute Lebenden nur im Rahmen der Grundrechtsdogmatik eingeschränkt werden, also die Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt durch ein einfaches Gesetz, die Grundrechte mit dem qualifizierten Gesetzesvorbehalt nur durch ein entsprechend qualifiziertes Gesetz und die nach dem Wortlaut uneingeschränkten Grundrechte nur durch andere Grundrechte oder durch die für die Existenz von Staat und Gesellschaft zwingend notwendigen Regelungen im Rahmen der sogenannten praktischen Konkordanz.

Nach bisheriger – und zutreffender – Rechtsprechung war Art. 20a GG lediglich ein Staatsziel, das der Gesetzgeber zwar berücksichtigen sollte, das aber niemals zur Einschränkung von Grundrechten herangezogen werden konnte. In der Entscheidung vom 24.03.2021 wurde plötzlich Art. 20a GG als Rechtsgrundlage herangezogen, um selbst Grundrechte einzuschränken.

Und schließlich brach das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24.03.2021 auch mit dem Prinzip der Subsidiarität. In seiner gesamten Bestehens-Zeit seit seiner Gründung 1951 hatte das Gericht beinahe noch nie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein formelles Gesetz zugelassen, da nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz der einzelne Bürger, der eine Verfassungsbeschwerde erhebt, zunächst den Rechtsweg ausschöpfen muss, ehe er das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. In diesem Fall konnten auf einmal natürliche Personen unmittelbar gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben.

Als Beobachter fragt man sich daher, wie es zu einer solchen, wenig überzeugenden Überraschungsentscheidung, die mit einer Vielzahl elementarer Prinzipien brach, kommen konnte?

Das hängt wahrscheinlich maßgeblich mit der damaligen Berichterstatterin zusammen, die für das Verfahren zuständig war. Bei Kollegialgerichten, also Kammern und Senaten, die mit mehreren Richtern besetzt sind, gibt es immer einen Vorsitzenden, der die Verhandlung leitet und das Urteil verkündet, sowie einen Berichterstatter, der die Sache fachlich vorbereitet, der in der Beratung des Gerichts zuerst seine Ausführungen macht, oft verbunden mit einem schriftlichen Entscheidungsvorschlag, dem sogenannten Votum, und der, wenn das Urteil beraten und verkündet wurde, das schriftliche Urteil im Wesentlichen verfasst.

Die Berichterstatterin der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war Frau Prof. Dr. Gabriele Britz. Frau Britz war, was sie sorgfältig verheimlichte, verheiratet mit Dr. Bastian Bergerhoff.

Dr. Bergerhoff war kein „Nobody“, sondern ein bekannter Politiker der Grünen in Frankfurt am Main. Er war u.a. Vorstandssprecher der Grünen in Frankfurt a.M., Schatzmeister und Beisitzer im Landesvorstand des Landesverbandes der Grünen in Hessen und Spitzenkandidat der Grünen im Wahlkampf anlässlich der Kommunalwahl in Hessen am 14.03.2021. Von der Frankfurter Neuen Presse wurde er in einem Beitrag vom 19.05.2021 als „heimlicher Herrscher der Grünen“ in Frankfurt bezeichnet.

Dr. Bergerhoff veröffentlichte mit Datum vom 29.12.2020 – also relativ genau vier Monate vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 – ein Positionspapier mit dem Titel „2021 – Jahr des Wandels“.

In dem Positionspapier vom 29.12.2020 führte Dr. Bergerhoff aus,

  • dass das verbleibende sogenannte CO2-Budget für Deutschland ab 2020 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf 6,7 Milliarden Tonnen geschätzt werde,
  • dass Deutschland noch 8 Jahre und 4 Monate Zeit habe, bis das Budget aufgebraucht sei,
  • dass es allerhöchste Zeit sei, die Dinge „grundlegend“ zu ändern.

Genau diese Aussagen tauchten auch vier Monate später völlig „zufällig“ im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 auf.

In dem Beschluss heißt es,

  • gemäß dem Sachverständigenrat betrage das ab 2020 verbleibende konkrete nationale Restbudget 6,7 Gigatonnen
  • das Restbudget Deutschlands sei bis 2030 weitgehend aufgezehrt.
    Der genannte Zeitraum beträgt, gemessen vom Datum des Beschlusses an (24.03.2021), gut 8 Jahre und 9 Monate
  • „Soll die derzeitige Lebensweise einschließlich so verbreiteter oder sogar alltäglicher Verhaltensweisen wie der Errichtung und Nutzung neuer Bauten und dem Tragen von Kleidung klimaneutral sein, sind demnach „grundlegende“ Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten erforderlich“.

Der Beschluss vom 24.03.2021, dessen Berichterstatterin Frau Britz war, war auch ansonsten inhaltlich von bemerkenswerter Einseitigkeit geprägt. Der Beschluss stellte selbst fest, dass die Quantifizierung des Restbudgets ziemlich unsicher ist. Gleichwohl legte das Gericht dieses Restbudget seiner Entscheidung zugrunde und knüpfte daran erhebliche Rechtsfolgen. Unter Randnummer 229 heißt es: „Obwohl die konkrete Quantifizierung des Restbudgets durch den Sachverständigenrat nicht unerhebliche Unsicherheiten enthält, müssen ihm die gesetzlichen Reduktionsmaßgaben Rechnung tragen“.

Sehr einseitig war auch die naturwissenschaftliche Bewertung der aktuell zu beobachtenden Klima-Erwärmung. In dem Beschluss heißt es, die derzeit zu beobachtende Erderwärmung beruhe nach „nahezu einhelliger“ wissenschaftlicher Ansicht im Wesentlichen auf der durch anthropogene Emissionen hervorgerufenen Veränderung des Stoffhaushaltes der Atmosphäre. Es drohe eine Klimakatastrophe. Diese Aussage war einseitig und falsch. Es ist in der Wissenschaft durchaus umstritten, ob die jetzige Erderwärmung allein durch das menschgemachte CO2 verursacht wird, oder ob das nur zu einem geringen Anteil der Fall ist und die jetzige Erwärmung auch andere, natürliche Ursachen hat.

Es gibt namhafte Wissenschaftler, die erhebliche Zweifel an der alleinigen Verursachung durch anthropogenes CO2 haben und die auch nicht an eine bevorstehende Klimakatastrophe glauben. Beispielsweise bezeichnet John Francis Clauser, der 2022 den Nobelpreis für Physik bekam, das derzeitige Klima-Narrativ als „gefährliche Korruption der Wissenschaft“.

Auch der Chef des Weltklimarates IPCC, Jim Skea, hält den derzeitigen Klimawandel für keine existenzielle Bedrohung der Menschheit.

Wenn in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 behauptet wurde, die Ursache der jetzigen Erderwärmung sei „nach nahezu einhelliger wissenschaftlicher Meinung“ geklärt, mag das zwar grüne Parteipolitik sein. Mit einer unvoreingenommenen Suche nach der Wahrheit durch ein neutrales Gericht hatte das aber nichts mehr zu tun.

Schon die Formulierung „nach nahezu einhelliger Meinung“ verrät, dass jemand, der so etwas als Argument benutzt, von Naturwissenschaft wenig Ahnung hat. Denn es handelt sich dabei lediglich um eine quantitative Bewertung, nach dem alten Prinzip des Herdentriebs: „Wenn es die meisten so machen, wird es schon richtig sein“.

Wenn jemand eine solche Mehrheitsmeinung zum Maßstab der Wissenschaft macht, verabschiedet er sich von allen Errungenschaften der Aufklärung und begibt sich zurück ins Mittelalter. Würden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, die Frage, ob die Erde eine Kugel oder eine Scheibe ist, ernsthaft von der Meinung der Mehrheit abhängig machen wollen?

Jeder auch nur durchschnittlich Gebildete weiß, dass sich die Naturwissenschaft, selbst in wichtigen Fragen, in der Vergangenheit teilweise kolossal geirrt hat, auch in ihrer „nahezu einhelligen Meinung“: Wenn es nach der nahezu einhelligen Meinung der Wissenschaftler gegangen wäre, würde sich die Sonne noch immer um die Erde drehen. Bekanntlich waren Kopernikus und Galilei absolute Außenseiter und wurden von der „gesamten Wissenschaft“ und von der katholischen Kirche bekämpft. Galilei musste seine Thesen sogar widerrufen, um nicht auf dem Scheiterhaufen zu landen.

Wenn Sie, liebe Leserin und lieber Leser, meinen, dass ein solches Geschehen einer längst vergangenen Epoche angehört, irren Sie sich. Auch in der Moderne gibt es diesen Herdentrieb und auch in der modernen Zeit wird ein Außenseiter von „der nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ – wer immer das auch ist – gerne abgestempelt und diskriminiert.

Beispielsweise wurde Einstein mit seiner speziellen Relativitätstheorie von der „nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ bekämpft oder belächelt. Heute kämpft niemand mehr gegen Einsteins Relativitätstheorie oder würde sie belächeln.

Aber dieses Wesen der Wissenschaft, dass sie leider unsicher ist und dass eine bloß quantitative Mehrheit nichts, aber auch gar nichts über die Richtigkeit einer wissenschaftlichen These aussagt, war Frau Britz und den übrigen Bundesverfassungsrichtern, die den Beschluss vom 24.03.2021 unterschrieben, anscheinend unbekannt. Die naturwissenschaftliche Kompetenz der Entscheidung bewegt sich ungefähr auf Mittelalter-Niveau. Wenn Sie weitere fachliche Fehler der Entscheidung kennenlernen möchten, kann ich Ihnen das Buch „Unanfechtbar?“ von Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning zur Lektüre empfehlen.

Wie kann das bei so hoch dotierten Richtern passieren, bei dem höchsten Gericht unseres Landes?

Hier drängt sich der böse Schein auf, dass Frau Britz den Entwurf des Beschlusses wohl mehr mit ihrem Ehemann, einem kommunalen Spitzenpolitiker der Grünen in Frankfurt am Main, besprochen hat als mit Fachleuten oder mit ihren Richterkollegen im Senat. Anders ist es kaum zu erklären, dass das Gericht bei seiner naturwissenschaftlichen Begründung dermaßen scheiterte und sich ernsthaft anmaßte, sämtliche Mechanismen des Klimas der Welt durchdrungen zu haben.

Dieser „böse Schein“ ist nicht nur naturwissenschaftlich, sondern auch juristisch ziemlich kritisch zu betrachten. Ein Richter, der entscheiden soll, muss in einem Rechtsstaat unvoreingenommen, unabhängig und neutral an einen Fall herangehen, ehe er eine Entscheidung trifft. Wenn er eine solche innere Haltung nicht hat, sondern voreingenommen, abhängig oder parteilich ist, ist er „befangen“ und darf nicht entscheiden. Die sogenannte Befangenheit ist in Deutschland seit über 100 Jahren für die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der ZPO und der StPO geregelt. Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob ein Richter tatsächlich befangen ist, sondern allein darauf, ob ein unbeteiligter Dritter berechtigte Zweifel daran haben kann, ob der Richter unvoreingenommen, unabhängig und neutral ist. Es genügt bereits die Besorgnis der Befangenheit, um ihn von einer Entscheidung auszuschließen.

Im Rahmen dieses Befangenheitsrechts gibt es, ebenfalls seit über 100 Jahren, die so genannte Selbstanzeige des Richters (§ 30 StPO bzw. § 48 ZPO).

Danach soll ein Richter, auch wenn er nicht von einer Partei als befangen abgelehnt wurde, „von einem Verhältnis Anzeige machen, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte“. Diese sogenannte Selbstanzeige steht nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es die Dienstpflicht eines Richters, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten. Alle diese Rechtgrundsätze gelten auch für die Richter am Bundesverfassungsgericht.

Die Ablehnung von Richtern am Bundesverfassungsgericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ist in § 19 BVerfGG geregelt. Es kommt bei dieser Vorschrift, ebenso wie nach der StPO und der ZPO, nicht darauf an, ob der Richter wirklich parteilich oder befangen ist, sondern darauf, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit und seiner objektiven Einstellung zu zweifeln (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.1966, Az. 2 BvF 1/65).

Bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht gibt es ebenfalls die sogenannte Selbstanzeige (§ 19 Abs. 3 BVerfGG). Und auch bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht steht eine solche Selbstanzeige nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es auch für einen Richter am Bundesverfassungsgericht eine Dienstpflicht, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einmal ausgeführt: „Die Weigerung, sich selbst für befangen zu erklären, obwohl ein Fall der Befangenheit im Sinne des Gesetzes eindeutig vorliegt, wäre eine grobe Pflichtverletzung im Amt“ (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.10.1977, Az. 2 BvL 10/75).

Im Fall von Frau Britz lag eine solche Besorgnis der Befangenheit vor. Wie bereits erwähnt, kommt es nicht darauf an, ob sie tatsächlich befangen war. Vielmehr ist die Besorgnis der Befangenheit bereits dann begründet, wenn Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (s.o.).

Wenn eine Richterin mit einem bekannten grünen Politiker, der völlig einseitig grüne Klimapolitik und grüne Klimaziele vertritt, verheiratet ist, und wenn genau diese Richterin über ein Klimaschutzgesetz entscheiden soll, besteht bei vernünftiger Würdigung eines unbeteiligten Dritten zumindest Anlass, an ihrer Unvoreingenommenheit zu zweifeln. Die Besorgnis der Befangenheit lag offensichtlich vor.

Frau Britz hätte also die Dienstpflicht gehabt, von ihrer Ehe mit Dr. Bastian Bergerhoff und von seinen politischen Klimazielen Anzeige zu machen. Das hat sie nicht getan. Sie hat diesen Umstand verschwiegen und den Fall ganz in ihrem Sinne – oder sollte man besser sagen im Sinne ihres Ehemannes? – entschieden.

Bei einem gewöhnlichen Richter würde, wenn so etwas herauskäme, ein Disziplinarverfahren oder sogar ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingeleitet werden. Das ist hier nicht geschehen. Aber vielleicht gelten ja für die Richter am Bundesverfassungsgericht – trotz der eindeutigen Rechtslage – andere Maßstäbe als für gewöhnliche Richter. Anscheinend ist es völlig legitim – von Staat und Gesellschaft wurde dieses Theater jedenfalls stillschweigend geduldet, ohne dass etwas passiert wäre – wenn am Bundesverfassungsgericht auch Richter entscheiden, bei denen erkennbar die Besorgnis der Befangenheit besteht.

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Die Sprache der Energiewende Teil 2 – Über „Erneuerbare“ und Klima

Die Sprache des dekarbonisierenden Zeitgeistes versucht, das Denken der Bevölkerung zu prägen. Wendeenergie und Wandelklima beherrschen die sogenannten Qualitätsmedien und nehmen Einfluss auf das Denken in der Bevölkerung. So entsteht das passende Framing.

Von Frank Hennig

Nachdem in „Die Sprache der Energiewende“ Teil 1 von Lügen, Gebetsmühlen, Halbwahrheiten und falschen Bildern die Rede war, geht es hier um „Erneuerbare“, Klima und Grundsätzliches.

Der Hype um „Erneuerbare“

Auch in ökonomischer Sicht sollen die Leute hinters Licht geführt werden. Von niedrigen erneuerbaren Strompreisen ist die Rede, was schon sprachlich kompletter Unfug ist. Der Gedanke soll insinuieren, dass mehr „Erneuerbare“ zu niedrigen Preise führen würden. Das Gegenteil ist der Fall, wie wir seit mehr als 20 Jahren Energiewende auch persönlich erfahren und wie von Konzernchefs inzwischen mehr oder weniger offen zugegeben wird. Gern verweist man auf die Gestehungskosten der Ökostromanlagen, die sehr niedrig seien. Zum einen stimmt das nur für Anlagen an günstigen Standorten, zum anderen sind die Gestehungskosten für die Preisbildung wenig interessant. Für die am Markt erzielbaren Preise kommt es darauf an, zur richtigen Zeit zu produzieren, also wenn der Strom gebraucht wird.

Dies ist mit Zufallsstrom nur zufällig der Fall. Im Gegenteil muss der Strom zu jeder Zeit abgenommen und bezahlt werden, auch wenn er nicht gebraucht wird. Dazu kommen Systemkosten für die Redispatchmaßnahmen, die Entschädigung des Phantomstroms, das Vorhalten des Backups und den zunehmenden Netzausbau. Über alle Kostenfaktoren hinweg sind die grünen Lieblingstechnologien teuer. Um sie trotzdem in Marktnähe zu bringen, wird Konkurrenzstrom teurer gemacht durch steigende CO2-Zertifikatepreise. Die EU forciert gern diesen Prozess, denn Deutschland ist wie kaum ein anderes Land von den Fossilen abhängig, egal ob diese Kraftwerke laufen oder in Reserve stehen. Damit lässt sich die wirtschaftliche deutsche Dominanz beenden und das deutsche Außenhandelssaldo umkehren.

Im Begriff „erneuerbar“ ist „neu“ enthalten, was das Narrativ gut pflegen lässt, wir hätten es bei Wind- und Solarenergien mit neuer Technologie zu tun. Man müsste sie eigentlich „alte Erneuerbare“ nennen. Die Windkraft wurde bereits vor viertausend Jahren, beginnend in Persien, genutzt. Die Photovoltaik begann mit ihren praktischen Anwendungen in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, sie zählt mithin auch schon mehr als 70 Lenze. Zweifellos haben beide Technologien eine starke Entwicklung hinter sich und heutige Anlagen sind mit denen der Anfangszeit nicht mehr zu vergleichen (das gilt übrigens für Kohlekraftwerke genauso). Heute sind sie allerdings ausentwickelt, das heißt, Technologiesprünge mit großen Wirkungsgradsteigerungen sind zumindest bei der Windkraft nicht mehr drin. Bei der Photovoltaik (PV) könnte die Werkstoffentwicklung noch einen gewissen Schub bringen. Jedenfalls bis zum Sonnenuntergang.

Erwähnenswert ist auch die Nichtverwendung bestimmter Begriffe für die geliebten „Erneuerbaren“. Der Begriff Konzern ist im Grunde neutral, er beschreibt einen Zusammenschluss von Betrieben oder Unternehmen, aber er ist negativ konnotiert. Kohlekonzerne, Ölkonzerne, Lebensmittelkonzerne tragen den Vorwurf der Ausbeutung durch das Großkapital in sich, sie werden als menschlich anonyme Stätten der Ausbeutung dargestellt, obwohl sie aufgrund ihrer Größe und Kapitalmacht technischen Fortschritt realisieren können, der in kleineren Unternehmen kaum möglich ist.

Aber sie sind schlecht beleumdet, weshalb man die Bezeichnungen „Windkonzern“ oder „Solarkonzern“ kaum finden wird. Das sind ja die Guten, nur selten hörte man von Streiks im Vestas-Konzern, als es um einen Tarifvertrag ging. Von den Arbeitsbedingungen in der chinesischen Solarindustrie ist im deutschen Blätterwald nichts zu lesen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird mit der Textilindustrie in Bangladesch in Verbindung gebracht, nicht mit der Förderung Seltener Erden in Xinjang, dem Land der Uiguren.

Völlig unkritisch ist dagegen der Begriff Dreckschleuder zur Bezeichnung von Kohlekraftwerken in den allgemeinen journalistischen Gebrauch übergegangen. Dass diese dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen und im internationalen Maßstab bei uns sehr niedrige Grenzwerte einhalten müssen, wird ignoriert. Mit „Dreck“ scheint eher das CO2 gemeint zu sein, aber dieses unterliegt nicht diesem Gesetz, weil es kein Gift ist, sondern Lebensbaustein, technisches Gas, Lebensmittelzuschlagsstoff (E290) und Löschmittel.

Beliebt und meist sinnbefreit benutzt man gern die Wende. Die „Energiewende“ wird oft falsch verwendet, wenn nur die Stromwende gemeint ist, denn meistens geht es nur um diese. Aber auch Wärme, Mobilität und Ernährung sollen gewendet werden. Wohin? Wir wollen uns ja nicht davon abwenden mit der Folge von Kälte und Hunger. Gemeint ist, dass es künftig anders vonstatten gehen soll, also eher ein Umbau. Das klingt aber zu langweilig und lässt erahnen, dass Zeit dafür gebraucht wird. „Wende“ klingt revolutionär und entschieden, ehrgeizig, ambitioniert und was man noch so sagt, wenn man schnelle Entscheidungen zugunsten einer bestimmten Lobby erreichen will. Nimmt man die Baerbocksche 360-Grad-Wende hinzu, bleibt man allerdings ratlos zurück. Sie könnte aber in Erfüllung gehen, wenn sich herausstellt, dass die „Erneuerbaren“ samt Wärmepumpen und E-Mobilität die Erwartungen nicht erfüllen und wir zu fossiler Stromerzeugung, ebensolchen Heizungen und Verbrennungsmotoren zurückkehren beziehungsweise diese beibehalten.

Perlen aus der Klimawortpanschküche

Jede Menge sprachlicher Unfug wird mit dem Begriff Klima veranstaltet. Ruft man sich in Erinnerung, dass es sich schlicht um eine Wetterstatistik über einen längeren Zeitraum, 30 Jahre und mehr, handelt, so verlieren einige Kompositionen völlig ihren Sinn. Einen Klimakollaps kann es nicht geben, solange die Erde eine Lufthülle hat. Auch auf Mars und Venus gibt es Klima, für uns ungemütlich, aber vorhanden. Es kann also nicht zusammenbrechen oder sterben, es kann sich nur wandeln, so wie es in der Erdgeschichte schon oft und teils drastisch der Fall war.

Gleiches gilt für die Klimakatastrophe, stets bemüht, aber nicht abzusehen. Die Menschen leben seit tausenden von Jahren mit der Anpassung an Klimaänderungen. Heute gibt es deutlich bessere Voraussetzungen, sich anzupassen, als sie unsere Vorfahren je hatten. Beide Begriffe werden übrigens vom IPCC nicht verwendet, dort heißt es korrekt „Klimawandel“.

Das verhindert nicht den politisch getriebenen Alarmismus von Grünenpolitikern wie der brandenburgischen Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, die rundweg behauptet, der Klimawandel sei schlimmer als eine Kriegslage in Europa. Hoffen wir für sie und uns, dass wir keinen Krieg erleben müssen. Den Klimawandel werden wir und die Grünen mit Sicherheit überleben.

Als Klimamanager könnte man jemanden vermuten, der Wetterstatistiken erstellt oder auswertet, das ist aber mitnichten gemeint. Schlicht geht es um jemanden, der vorrangig Energie sparen und damit Emissionen verringern soll, sei es in einer Firma oder im Öffentlichen Dienst. Zahlreiche Stellen wurden so geschaffen und geben Lohn und Brot.

Auch Klimagerechtigkeit ist nicht herstellbar. Die Klimazonen der Welt sind grundverschieden und zum Teil so extrem, dass man sich wundert, dass dort Menschen leben können. Wie will man dem Nordsibirier in Eiseskälte und den Menschen in Mali in brütender Hitze Gerechtigkeit wiederfahren lassen? Hintergrund ist hier eine interessengeleitete Schuldzuschreibung mit dem Vorwurf, wir würden die Existenz dieser Menschen gefährden, wenn wir nicht mehr CO2 einsparen. Wer sich schuldig fühlt, akzeptiert eher Einschränkungen.

Gefordert wird Klimaneutralität, aber kann Wetter neutral sein? Gemeint ist eine Absenkung von Emissionen auf ein gewünschtes Niveau, bei dem der CO2-Gehalt der Atmosphäre gleich bleibt. Eine Wetterstatistik ist neutral, das Klima als ihre langfristige Statistik ohnehin.

Politische Klimawissenschaften

In anmaßender Weise äußern sich politische Klimawissenschaftler wie Professor Rahmstorf vom Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK): Wir hätten die Kontrolle über das Klima verloren. Wann bitte hatten Menschen jemals Kontrolle über das Klima, was ja mit einer Kontrolle über das Wetter beginnen müsste? Jan Minx vom „Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change“ (MCC) in Berlin will „ … die Atmosphäre irgendwann mal aufräumen …, weil wir nicht mit Klimaschäden von 1,5 Grad leben wollen …“.

Der Gedanke, der Mensch sei Verursacher des Klimawandels, er könne es maßgeblich beeinflussen und könne die Atmosphäre „aufräumen“, negiert den natürlichen Klimawandel. Solche Leute sind die wahren Klimawandelleugner, die den Wandel menschlicher Schuld zuschreiben, aber die natürlichen Veränderungen der Vergangenheit meist nicht erklären können und stattdessen den Eindruck erwecken, das Klima wäre konstant gewesen, bevor der Mensch eingriff. Ich kenne niemanden, der den Klimawandel leugnet, wie auch die „Corona-Leugner“ nicht die Krankheit leugneten, sondern gegen Maßnahmen protestierten.

Politische Klimawissenschaftler haben mit abgehobenen Politikern vor allem eines gemein: Sie wähnen sich im Besitz überragender Fähigkeiten, die Welt zu verändern. Dabei werden positive Folgen der Erderwärmung verschwiegen, sei es die Vergrößerung der Blattmasse auf der Nordhalbkugel oder die zunehmende Begrünung Afrikas. Höhere Temperaturen und mehr Pflanzenfutter (CO2) bewirken mehr Photosynthese, soweit genug Wasser vorhanden ist. Das widerspricht dem gängigen Schwarz-weiß- oder Gut-böse-Schema des verbreiteten Klimapopulismus. Dieser reduziert die hohe Komplexität von Wetter und Einflüssen auf die Erdatmosphäre auf die einfache Proportionalität „je mehr (menschliches) CO2, desto wärmer“, was schon durch die Klimageschichte der Erde widerlegt wird.

Klimaangst wird als Instrument gebraucht, zu viel Nachdenken ist unerwünscht. Schuld wird zugesprochen für den persönlichen CO2-Fußabdruck, die Erfüllung des 1,5-Grad-Vermeidungsziels wird „uns“ zugeschrieben, obwohl es auf der Pariser Weltklimakonferenz als globales Ziel formuliert wurde. Als Methode werden „Erneuerbare“ und Verzicht propagiert. Deutschland belegt 0,08 Prozent der Erdoberfläche, stellt ein Prozent der Weltbevölkerung und nur noch 1,7 Prozent der anthropogenen Emissionen, soll aber durch individuellen Verzicht die Weltklimarettung bewirken. Selbst wenn unser Land schlagartig vom Globus getilgt würde, die Wirkung auf die Erdatmosphäre wäre etwa Null. Unser ehemaliger Außenminister Heiko Maas, von dem außer seinen schicken Anzügen nicht viel in Erinnerung blieb, äußerte dazu treffend, man könne globale Probleme nicht durch nationale Maßnahmen lösen. Aber hier hörten nicht mal die linksgrünen Genossen auf ihn.

Permanent wird der Eindruck erweckt, die ganze Welt würde sich in einem Wettlauf um sinkende Emissionen befinden. Das ist falsch. Wir leben in einer globalisierten kapitalistischen Welt und der Wettlauf findet um wirtschaftliche Vorteile und Profite statt. Dazu braucht es immer neue und bessere Produkte, so findet Technik- und Technologieentwicklung statt. Politische Vorgaben und Verbote, welches die künftig anzuwendenden Techniken und Verfahren sein sollen, sind zum Scheitern verurteilt.

Sicherlich hatten die Unterzeichnerstaaten des Weltklimagipfels 2016 den ehrlichen Vorsatz, Emissionen senken zu wollen. Für fast alle gilt aber die Einschränkung, dass dies nicht die Bekämpfung der Armut des Landes und seine wirtschaftliche Entwicklung behindern darf. Nur in Deutschland sieht man das anders, hier geht es um die Klimarettung um jeden Preis.

Aber – wir ahnen es – es geht gar nicht ums Klima, sondern um Macht und Geld. Angst ist ein probates Mittel der Politik, die Wirkung ist bei manchen Kindern und Jugendlichen schon zu beobachten. Sie kleben sich auf Straßen, um das Klima zu „retten“. So soll politischer Druck entstehen, um noch schneller noch mehr weiterhin subventionierte „Erneuerbare“ aufstellen zu können. Um welche Geldmengen geht es? Ein Beispiel: Im Jahr 2018 betrug die EEG-Umlage in Summe netto (nach Abzug des Marktstrompreises) über 25 Milliarden Euro. Damit hätten wir den Schweizern zwei Gotthard-Basistunnel schenken können – in diesem einen Jahr. Danach ging die Umlage zurück, weil der Strompreis im Großhandel stieg, inzwischen ist das EEG-Umlagekonto wieder stark im Minus und der Steuerzuschuss muss im laufenden Jahr wohl von 10 auf 18 Milliarden Euro angehoben werden.

Einen Teil des Geldes kann die Branche für Werbung, PR und Politikbeeinflussung einsetzen. Bestechung ist nicht nachweisbar, aber gut bezahlte Jobs zum Beispiel an der Spitze des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) oder des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) als Anerkennung für entsprechendes Wirken im Bundestag sind dann für grüne Politikerinnen schon drin.

Fundamentale Sprache

Sprache trägt viele Funktionen. Sie dient der Wissensvermittlung, der Lüge, der Aufklärung, der Poesie, der Indoktrination, der Einschüchterung, der Ermutigung. Sprache zeigt Denken, einfache Sprache einfaches Denken. Das muss nicht schlechter sein, aber wenn ein hoher staatlicher Repräsentant vom „Doppelwumms“ spricht, stellt sich schon die Frage nach der Komplexität seines Denkens. Alternativ schätzt er das Niveau der Empfänger als sehr niedrig ein.

Sprache lebt und entwickelt sich durch den Gebrauch weiter. Sie lässt sich nicht „von oben“ ändern. Das versuchten schon Nazis und Kommunisten, aber auch heutigen abgehobenen Eliten wird es nicht gelingen. Der Fortschritt führt zu neuen Begriffen, andere werden neu beatmet. Die „Kriegsmüdigkeit“ kommt wieder zur Anwendung, sie war in Deutschland etwa ab 1943 in Gebrauch. Danach durfte in keiner Rede das „nie wieder“ fehlen. Wie schlecht kann das Gedächtnis eines Volkes sein? Heute sind die gratismutigen Ostermarschierer abgetaucht und die, die Frieden wollen, nennt man „Friedensschwurbler“ oder „gefallene Engel“.

Das Ziel der Sprache der Energiewende ist die offene oder subversive Vermittlung der deutschen Energiewende als Erfolgsgeschichte. Dekarbonisierung und Große Transformation werden zu Oberzielen ernannt, obwohl sie weder im Grundgesetz noch in den Amtseiden von Kanzler und Ministern enthalten sind. Die Interessen der Energiewendegewinner, einer Minderheit, geben die politische Richtung vor.

Wir sollten genau hinhören. Sprache kann gefährlich sein. Halten wir es wie Dushan Wegner: Glaube wenig, prüfe alles, denke selbst.

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Wegen Lärmbelästigung -Windräder in Frankreich nicht mehr genehmigt – auch rückwirkend

von Holger Douglas

In einer sensationellen Entscheidung wurden in Frankreich sämtliche Genehmigungen für Windräder aufgehoben. Grund: Die Bürger würden in unzumutbarer Weise vom Lärm belästigt. Dort messen die Richter den akustischen Beeinträchtigungen der Windräder einen erheblich höheren Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner bei als in Deutschland.

Wie bereits im TE-Wecker berichtet, hat in Frankreich der Staatsrat die Genehmigungen für Windräder an Land und die Regeln für die Erneuerung von Windparks für illegal erklärt. Das bedeutet, dass keine neuen Umweltgenehmigungen für Windprojekte mehr erteilt werden dürfen, solange nicht neue Protokolle definiert werden, wie akustische Belästigungen von Windrädern eingestuft werden sollen. Dies gilt auch rückwirkend für bereits genehmigte und errichtete Windräder.

Damit hat der Staatsrat einer Klage des Umweltschutzdachverbandes „Fédération Environnement Durable“ (FED) stattgegeben. Die Bürger würden in unzumutbarer Weise vom Lärm der Windräder belästigt. Die FED hat dies als „historische Entscheidung“ gewürdigt und nennt sie „einen großen Sieg für den Schutz der Umwelt, die Gesundheit der Anwohner und die Einhaltung der Gesetze“. Diese Entscheidung folgte einem Antrag der FED und weiteren 15 Verbänden. Der Staatsrat stellte fest, dass die ministeriellen Lärmmessverordnungen keiner Umweltprüfung unterlagen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar.

Außerdem betonte der Staatsrat, dass die Entscheidungen zur Genehmigung des Akustikprotokolls nicht von der Beteiligung der Öffentlichkeit abhängig waren und somit gegen die Grundsätze der Beteiligung und Transparenz verstoßen. Tichys Einblick hatte früher schon über den Kampf von Umweltgruppen in Frankreich gegen die Lärmbelästigung von Windrädern berichtet. Dort messen die Richter den massiven akustischen Beeinträchtigungen der lauten Windräder einen erheblich höheren Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner bei als in Deutschland.

Doch schon ein wenig verblüffend, wie komplett es dem öko-industriellen Komplex gelungen ist, die gut dokumentierten Gesundheitsgefahren massiv unter den Tisch zu kehren. Eine üble Rolle spielte dabei der Alt-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der sich einst sogar entschuldigte, weil die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), eine Behörde des Wirtschaftsministeriums, angeblich falsche Berechnungen zur Schallbelastung durch Windräder vorgelegt hatte. Darunter habe deren Akzeptanz „ein Stück weit“ gelitten, so Altmaier in seinem Kotau vor dem grünen Windindustriekomplex damals.

Denn widersprochen hatte in einem Interview seinerzeit der Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie an der Universität Mainz, Christian-Friedrich Wahl. Er leitet die „Arbeitsgruppe Infraschall“ und erforscht seit langem die Wirkung auf Organe und Zellen. Er lässt aufhorchen: „Nach der BGR-Korrektur werden die Beschwerden der Betroffenen nicht mehr im Bereich von größer 90 Dezibel geäußert, sondern bereits im Bereich zwischen 60 und 70 Dezibel.“ Denn der tatsächliche Infraschalldruck bleibt gleich, die Gesundheitsschäden ebenso.

Weiterhin seien die Anlagen der Windindustrie viel größer als vor 20 Jahren, deswegen müssten dringend neue Untersuchungen über die größeren Auswirkungen dieser gigantischen Windräder gemacht werden. Die erzeugen deutlich höhere Infraschalldrücke mit entsprechend gefährlichen Auswirkungen auf Organe und Körperzellen.

Die teilweise 200 Meter hohen Anlagen der Windindustrie überziehen das Land mit einem deutlichen Schallteppich, der von der unteren Hörgrenze bis in den nicht hörbaren Bereich reicht. Doch unser Körper spürt ihn. Biologe Wolfgang Müller hatte in seinem Buch „Krankmacher Windkraftanlagen? – Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ die wesentlichen Ergebnisse aller weltweiten Untersuchungen dokumentiert. Das Buch ist im Buchshop bei TE zu erhalten.

Doch: „Wer sich über die Windenergie informieren will und den Beteuerungen des Bundesumweltministeriums und der Länderministerien mit ihren zugehörigen Landesumweltämtern bzw. Landesanstalten glaubt, wird hinters Licht geführt“, schrieb Müller, der mittlerweile verstorben ist. Es gibt molekulare Mechanismen, mit deren Hilfe Körperzellen mechanische Kräfte erfassen und biochemische Vorgänge in den Zellen anstoßen. Auch Infraschall der Windräder gehört zu solchen mechanischen Kräften. Das bedeutet: Der Körper reagiert äußerst sensibel auf Druckereignisse auch ohne, dass wir es direkt merken. Die Wirkungen machen sich auf längere Zeit bemerkbar.

Es sind Schwankungen des Luftdrucks, die zersetzend wirken. In höheren Schwingungsbereichen nehmen wir sie als akustische Ereignisse wahr wie Sprechen, Musik und Geräusche. Unterhalb einer Schwelle von etwa 20 Hertz können wir sie nicht mehr hören, sie sind dennoch vorhanden und wirken sich auf den Organismus aus. In diesen niedrigen Frequenzbereichen haben diese Schallschwankungen zudem sehr unangenehme Eigenschaften: Sie pflanzen sich über weite Strecken nahezu ungehindert fort. Die werden über weite Strecken bis zu 20 Kilometer in der Luft übertragen. Sie werden zum Beispiel nicht durch Wände abgeschirmt. Deswegen nutzt es Anwohnern nichts, sich in abwärts gewandte Räume zurückzuziehen. Infraschall dringt dennoch hindurch.

Die gleichmäßigen Druckschwankungen entstehen beim Passieren eines Windradflügels am Turm. Hier ändern sich kurz die Druckverhältnisse am Rotorflügel und setzen sich als Welle fort. Wer neben einem Windrad gestanden hat, wundert sich darüber, wie laut es ist. Nicht nur das Rauschen der Rotoren, sondern auch der Lärm aus dem Maschinenhaus an der Spitze ist zu hören. Doch außer diesen hörbaren Maschinengeräuschen emittieren Windenergieanlagen auch tieffrequenten Schall und Infraschall.

„Die Druckschwankungen pflanzen sich bis in die Hohlräume fort, denn die stehen mit der Außenwelt in Verbindung. Diese tieffrequenten Druckschwankungen wirken sich auf die festen Strukturen und Gewebe aus. Darin sind nämlich zahlreiche Rezeptoren, die auf kleinste Luftdruckschwankungen reagieren können.“ Ständig wird das extrem empfindliche Trommelfell und Mittelohr in Mitleidenschaft gezogen. Biologe Müller: „Im Mittelohr messen ständig Rezeptoren den momentan herrschenden Luftdruck, damit ihn das Gehirn mit den Druckschwankungen der Schallwellen verrechnen kann. Dieser Verarbeitungsprozess ist unerlässlich für das Einschätzen und Vergleichen verschiedener Lautheitsempfindungen.“ So wird auch das extrem empfindliche Gleichgewichtsorgan durch die Druckschwankungen des Infraschalls in Mitleidenschaft gezogen.

In Frankreich hatte bereits 2021 ein französisches Appellationsgericht Klägern Recht gegeben, die in der Nähe von Windrädern wohnen, und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. In einem Berufungsverfahren erklärte das Gericht, dass die Kläger unter dem sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Das ist auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführen. Die Kläger haben Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 128.000 Euro.

„Nach so vielen Jahren gerichtlicher Verfahren wurde unser Leid endlich anerkannt“, stellten damals die beiden Kläger Christel und Luc Fockaert fest. Sie hatten 2004 im Regionalpark Haut Languedoc ein Bauernhaus gekauft und renoviert. 2008 wurden den beiden sechs Windräder auf den Höhen von Fontrieu vor die Nase gesetzt. Von dem Dorf aus sind die Anlagen zwar nicht zu sehen, wohl aber der Lärm je nach vorherrschender Windrichtung und der Leistung der auf rotierenden Köpfen installierten Windturbinen zu hören.

Die ersten gesundheitlichen Symptome traten nicht sofort, sondern erst im Laufe der Zeit nach und nach auf. Bei jeder mehrtägigen Reise verschwanden die Symptome. Zudem hielt das Gericht auch fest, dass der behandelnde Arzt der Kläger keine Auffälligkeiten in der Vorgeschichte feststellen konnte. Insbesondere wurden keine Kardial- oder HNO-Anomalien festgestellt. Die Kläger waren auch keine Gegner der Errichtung der Windenergieanlagen in der Nähe ihres Wohnhauses.

Fachleute wie der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller erwarteten seinerzeit, dass dieses Urteil des „Cour d’appel de Toulouse“ auch in Deutschland Veranlassung geben dürfte, die Rechtsprechung konsequent weiterzuentwickeln. Doch geschehen ist nichts. Anwohner von Anlagen der Windindustrie in Deutschland müssen sich weiter den Gesundheitsgefahren aussetzen – oder wegziehen.

Das steht jetzt wohl auch den Anwohnern der geplanten gigantischen Windindustrieanlagen bevor, die in die Landschaften Bayerns und Baden-Württembergs gesetzt werden sollen.

Weitere Informationen dazu und was dänische Nerze mit dem Infraschall von Windrädern zu tun haben, können Sie am kommenden Sonntag in unserem TE-Wecker hören.

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